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CH 676 236 A5
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Beschreibung
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Kompostierung organischer Abfallstoffe mit oder ohne Klärschlammzugabe u.dgl. in zwei oder mehreren Mieten, denen Luft zugeführt wird. Die organischen Abfälle können aus dem Hausmüll, Gewerbebzw. Industriemüll und auch aus der Tierhaltung, vor allem der Massentierhaltung, stammen, jedoch auch Grünabfälle sein.
Im allgemeinen werden die Abfälle in verschiedenen Mieten (Dreiecksmiete, Tafelmiete, Boxenmiete) aufgeschichtet und durch Zugabe von Wasser und durch die Zufuhr von Luft bei mehr oder weniger, teilweise automatisierter Umsetzung der Mieten kompostiert. Dabei werden die organischen Bestandteile abgebaut und in organische Erden umgewandelt. Der Abbau muß in aerober Atmosphäre erfolgen, d.h. der Zutritt von Luft zu allen Bestandteilchen der Mieten muß ständig gewährleistet sein. Die Luftzufuhr aller bisherigen Verfahren erfolgt durch DRÜCKEN (Luftzufuhr von unten in die Miete) oder durch SAUGEN (Luftabsaugung oberhalb der Miete). Die bekannten Verfahren konnten nun, sowohl was die Geschwindigkeit des Verrottens betrifft, als auch hinsichtlich der Geruchsbelästigung, nicht voll zufriedenstellen. Daher erfolgt im allgemeinen eine zusätzliche Desodorierung der Abluft.
Aufgabe der Erfindung ist es, hier Abhilfe zu schaffen und ein Verfahren zu geben, mit dem es möglich ist, die Verrottung von organischen Abfallstoffen mit oder ohne Beimischung von Klärschlamm zu beschleunigen, ohne dabei mehr als eine vertretbare Geruchsbelästigung zu produzieren. Erreicht wird dies durch eine Verfahrensführung, bei der erfindungsgemäß aus mindestens einer Miete, jedoch nicht aus allen Mieten Luft abgesaugt wird und die abgesaugte Luft der anderen Miete bzw. den restlichen Mieten unter Druck zugeführt wird. Bei erfindungsgemäßer Verfahrensführung kann in beiden Mieten eine optimale Verteilung der notwendigen Feuchtigkeit so erreicht werden, daß die erforderliche Wasserzugabe entweder auf der Oberfläche der Saugmiete erfolgt oder durch Eindüsen in die Luftleitung vor der Druckmiete. Hiedurch wird nicht nur eine optimale Verrottung erreicht, ohne daß hie-bei eine zu starke Geruchsbelästigung auftritt, sondern auch das normale regelmäßige Umsetzen des Rottematerials kann entfallen. Die Mieten können parallel zueinander oder auch hintereinander angeordnet sein. Sind beispielsweise zwei Mieten vorhanden, was im einfachsten Fall ausreichend ist, so wird aus einer der Mieten die Luft (über das Lufteintragesystem) abgesaugt und in die zweite Miete (über deren Lufteintragesystem) hineingedrückt. Die Belüftungsrichtung der Saugmiete ist somit von der Oberfläche zum Mietenboden, bei der Druckmiete vom Mietenboden zur Oberfläche.
In Weiterbildung der erfindungsgemäßen Verfahrensführung kann vorgesehen werden, daß jener Miete bzw. jenen Mieten, aus welchen Luft abgesaugt wird, nach Beendigung der Absaugung, Luft aus jener Miete bzw. jenen Mieten zugeführt wird, welchen zuvor Luft unter Druck zugeführt wurde. Durch diese Verfahrensführung wird eine Verhinderung der Kanalbildung und der Verfestigung der Mieten bzw. ein Vergleichmäßigungseffekt zwischen den Mieten erzeugt. Die Umschaltung kann zyklisch, automatisch oder händisch in Abhängigkeit des Aufgabematerials erfolgen.
Weiters ist bei der erfindungsgemäßen Verfahrensführung eine zusätzliche Desodorierung der Abluft über ein Biofilter nicht mehr erforderlich. Das Verfahren hat, egal in welcher Richtung gedrückt oder gesaugt wird, eine bisher noch nicht erreichte Geruchtsfilterwirkung und einen erheblich beschleunigten Rottevorgang zur Folge.
Zur Zu- bzw. Abführung der Luft unter den Mieten können alle bekannten Arten einer flächigen Belüftung verwendet werden. Wird keine flächige Belüftung vorgesehen, so kann folgende bevorzugte Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens eingesetzt werden, die sich dadurch auszeichnet, daß in jede Miete,, insbesondere in Ausnehmungen des Bodens, mit Öffnungen versehene, bevorzugt parallel zueinander angeordnete (maximaler Achsenabstand 750 mm), Rohre eingelegt sind, daß die Rohre einer jeden Miete in einen Sammler münden, daß die Sammler jeweils zweier Mieten über mit Absperrorganen, z.B. Klappen versehene Rohre verbunden sind und daß eine der Leitungen an die Druckseite und die andere Leitung an die Saugseite eines Ventilators angeschlossen sind. Diese Vorrichtung erlaubt in besonders einfacher Weise, nämlich durch entsprechende Änderung der Stellung der Absperrorgane, die Umstellung der Mieten von Saug- auf Druckbetrieb.
Bei einer weiteren Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung kann vorgesehen werden, daß die Einmündung der Saugleitung bzw. die Einmündung der Druckleitung des Ventilators jeweils in den zwischen zwei Absperrorganen befindlichen Abschnitt eines Rohres erfolgt. Durch diese Ausgestaltung ist es möglich, mehrere Mieten von einem Ventilator aus mit Über- bzw. Unterdruck zu versorgen.
Die Erfindung wird nachstehend anhand der Zeichnung beispielsweise näher erläutert. Es zeigen,
Fig. 1 eine zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens geeignete Vorrichtung, schematisch in Draufsicht, und
Fig. 2 einen Schnitt entlang der Linie II-II, jedoch in gegenüber Fig. 1 größerem Maßstab.
Mit 1 und 2 sind zwei Mieten zur Aufnahme organischer Abfälle bezeichnet. Im dargestellten Ausführungsbeispiel liegen die Mieten parallel zueinander. Die Mieten können jedoch auch hintereinander angeordnet sein.
Ebenso können auch mehr als zwei Mieten vorgesehen sein, wobei es jedoch bevorzugt wird, eine gerade Zahl von Mieten vorzusehen. Der Boden 8 der Mieten 1, 2 besitzt Ausnehmungen 7, jn welche Rohre 3 eingelegt sind, deren Mantel mit Öffnungen versehen sind, die in das Rohrinnere führen. Die Rohre 3 liegen in einem in den Ausnehmungen 7 befindlichen Schotterbett und sind mit Schotter abgedeckt. Die Rohre 3 jeweils einer Miete 1 und 2 mün5
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den in einen Sammler 4. Die Sammler 4 jeweils zweier Mieten 1,2 sind durch Rohre 9 und 10 miteinander verbunden. Das Rohr 9 steht dabei mit der Druckseite eines Ventilators 5 in Verbindung, dessen Saugseite mit dem Rohr 10 in Verbindung steht. In das Rohr 9 sind Absperrorgane 6, 6', z.B. in Form von Klappen eingebaut, wobei die Einmündung des Druckstutzens des Ventilators 5 in dem zwischen den Absperrorganen 6, 6' gelegenen Bereich des Rohres 9 liegt. Analoges gilt für das Rohr 10. Dieses ist ebenfalls mit zwei Absperrorganen 11, 11' ausgestattet, wobei die Einmündung des Saugstutzens des Ventilators 5 in den zwischen den Absperrorganen 11, 11' gelegenen Bereich des Rohres 10 erfolgt.
Soll beispielsweise die Miete 1 als Saugmiete und die Miete 2 als Druckmiete betrieben werden, so sind die Absperrorgane 6 und 11' geschlossen und die Absperrorgane 11 und 6' offen. Der Ventilator 5 saugt dann über das offene Absperrorgan 11 Luft aus dem der Miete 1 zugeordneten Sammler 4 ab und führt die abgesaugte Luft unter Druck über das offene Absperrorgan 6' dem Sammler 4 zu, welcher der Miete 2 zugeordnet ist.
Der Mittenabstand der Rohre 3 soll maximal 750 mm betragen (Fig. 2).