CH669005A5 - Daemmeinrichtung, insbesondere fuer die schalldaemmung, sowie daemmplatte fuer die einrichtung. - Google Patents
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Description
BESCHREIBUNG Die Erfindung betrifft eine Dämmeinrichtung nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 sowie eine Dämmplatte für diese Dämmeinrichtung.
Trennfugen zwischen den Schalen von Trennwänden, z.B. zwischen Wohneinheiten von Reihenhäusern oder Mehrfamilienhäusern, sollen zur akustischen Trennung der Wohneinheiten gute Schalldämmeigenschaften aufweisen. Weiterhin ist insbesondere bei mehrgeschossigen Bauten auf hohe Brandsicherheit zu achten, und sollen im Bereich der Trennfuge auch Wärmedehnungen aufgenommen werden.
Hierzu ist es seit langem bekannt, die Trennfugen mit bitu-minierten Holzfaserplatten auszufüllen. Dabei wird so vorgegangen, dass zunächst die eine Einzelschale der Trennwand in Ortsbeton hochgezogen wird und an der bezüglich der Wohneinheit aussen liegenden Seite dieser Ortsbeton-Einzelschale eine Lage von Holzfaserplatten der gewünschten Dicke angebracht, insbesondere angeklebt wird. Die grossformatigen Holzfaserplatten werden dabei Reihe an Reihe nebeneinander sowie übereinander an der bereits bestehenden Einzelschale befestigt, bis deren vollflächige Abdek-kung erzielt ist. Sodann werden die Fugen zwischen den Holzfaserplatten von aussen her mit Dichtungsbändern überklebt und wird im Abstand hiervon eine Betonschalung zur Ausbildung der raumseitig inneren Wand der noch fehlenden Einzelschale erstellt. Zwischen die Aussenseite der Dämmplatten in Form der Holzfaserplatten mit abgedichteten Trennfugen einerseits und die Betonschalung andererseits wird sodann, nach Einbringung einer geeigneten Bewehrung, Ortsbeton eingebracht und in der üblichen Weise verdichtet und verfestigt. Nach Entfernung der Betonschalung ist somit eine zweischalige Trennwand mit in der dazwischenliegenden Trennfuge angeordneter Dämmschicht aus den Holzfaserplatten geschaffen.,
Derartige Holzfaserplatten haben eine relativ hohe dynamische Steifigkeit und damit Leitfähigkeit für Körperschall, so dass die Schalldämmwirkung begrenzt ist. Durch den Holzanteil liegen in der Trennfuge weiterhin organische Stoffe in erheblicher Menge vor, was brandschutztechnisch bedenklich ist.
Weiterhin ergeben sich in der Praxis erhebliche Unzuträglichkeiten bei der Verarbeitung der Holzfaserplatten am Bau. So ist die Abdichtung der Stossfugen durch Dichtungsstreifen insbesondere wegen des hierzu erforderlichen Zeitaufwandes kostenintensiv. Beim Einfüllen des Betons können Dichtungsstreifen verrutschen oder bei stark klaffenden Fugen in diese hineingedrückt werden, so dass in die Fugen eindringender Beton zu Schallbrücken führt. Nicht zuletzt sind die Holzfaserplatten feuchtigkeitsempfindlich, da das Holz hygroskopisch ist und bei auftretendem Regen Feuchtigkeit aufnimmt und quillt. Die damit einhergehende Gewichtsvergrösserung der einzelnen Holzfaserplatten führt dann in der Praxis häufig auch dazu, dass diese von der provisorischen Klebung nicht mehr gehalten werden und herabfallen; bei starkem Regen wird Bitumen ausgewaschen und verschmutzt die Baustelle. All dies führt zu umfangreichen an der Baustelle erforderlichen Nachbesserungsarbeiten sowie ggf. zu nicht ordnungsgemäss gedämmten Fugen und entsprechenden Reklamationen, die im Hinblick auf die nach Fertigstellung der Trennwand absolute Unzugänglichkeit der Trennfuge kaum behoben werden können.
Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Dämmeinrichtung der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Gattung zu schaffen, die bei Einsatz zwischen Schalen aus Ortsbeton verbesserten Schallschutz und verbesserten Brandschutz ergibt.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1.
Durch die Verwendung von Mineralfaserplatten kann -mit Ausnahme des geringen Bindemittelanteils in den Platten - auf eine Verwendung jeglicher organischer Stoffe verzichtet werden, so dass die Trennfuge lediglich nicht brennbare Baustoffe etwa gemäss Baustoffklasse A2 nach DIN 4102 enthält. Eine entsprechende Dämmung von Trennfugen mehrgeschossiger Häuser bietet somit keine brandschutztechnischen Probleme. Weiterhin wird die Körperschallübertragung zwischen den Einzelschalen dadurch drastisch vermindert, dass das Material derartiger Mineralfaserplatten problemlos weit unter dynamischen Steifigkeiten von 40 MN/m3 zur Verfügung gestellt werden kann, während die bisher verwendeten Holzfaserplatten höhere dynamische Steifigkeiten und damit höhere Körperschalleitung besassen. Eine typische Mineralfaserplatte für einen solchen Zweck aus Steinwolle mit einer Dicke von 20 mm besitzt etwa eine dynamische Steifigkeit von weniger als 12 MN/m3, so dass die Schalldämmung um ein Vielfaches verbessert ist.
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Ein wesentliches Problem bei der Verwendung von Mineralfaserplatten besteht jedoch darin, dass bei der geschilderten Bauweise der Ortsbeton für die zweite Einzelschale beim Verguss nicht in die Mineralfaserplatte eindringen darf. Dies würde zu einer Verklebung der Mineralfasern und einer drastischen Erhöhung der dynamischen Steifigkeit der Platte führen, so dass die geschilderten vorteilhaften Eigenschaften einer Mineralfaserplatte in der fertigen Trennwand nicht erhalten bleiben würde und die Fugendämmung nicht mehr den Anforderungen entsprechen würde. Weiterhin sind Mineralfasern, insbesondere Steinwollefasern, nicht alkalibeständig und können daher von der Betonmasse, die Wasser mit je nach Gegend unterschiedlichen pH-Werten enthält, angegriffen und teilweise zerstört werden. Daher schied trotz der Aussicht auf Erzielung der geschilderten brand- und schallschutztechnischen Vorteile eine Verwendung von Mineralfaserplatten im vorliegenden Zusammenhang aus, zumal anders als bei unter einer Estrichschicht verlegten Trittschall-Dämmplatten eine Abdeckung der Dämmplatten durch eine Kunststofffolie oder dergleichen im Bereich von Trennfugen aus brandschutztechnischen sowie auch montagetechnischen Gesichtspunkten heraus nicht in Frage kommt.
Hier schafft die Erfindung dadurch Abhilfe, dass gemäss einer weiteren Ausbildung die Beschichtung aus anorganischen Beschichtungsstoffen besteht, die aufgrund ihrer Dicke und Konsistenz gegenüber der mechanischen Belastung durch einzubringenden Ortsbeton widerstandsfähig ist und ein Eindringen der Betonmasse in das Fasermaterial der Dämmplatten verhindert. Auf diese Weise werden Bestandteile des fliessfähigen Betons beim Verguss sauber jenseits der durch die Beschichtung gebildeten Oberfläche der Dämmplatten gehalten, so dass eine nachteilige Veränderung von Eigenschaften der Mineralfaserplatten oder gar deren Beschädigung oder Zerstörung sicher ausgeschlossen werden können. Ein besonderer Vorteil ergibt sich weiterhin dadurch, dass die Beschichtung problemlos wasserfest ausgeführt werden kann, so dass auch bei Regen eine Durchnässung der Mineralfaserplatten verhindert wird. Etwa an offenen Stirnflächen eindringende geringfügige Regenwassermengen laufen ohne irgendwelche Beschädigung wieder aus den Platten ab, da diese keine hygroskopischen Stoffe enthalten.
In besonders bevorzugter Weise werden die als Mineralfaserplatten ausgebildeten Dämmplatten umfangsseitig gemäss Anspruch 5 mit einem Stufenfalz versehen, derart, dass die Fugen zwischen benachbarten Dämmplatten durch eine durch die Stufenfalze benachbarter Dämmplatten gebildete Labyrinthdichtung abgedichtet sind. Ohne zusätzliche kostenintensive Abdichtung der Trennfugen durch Dichtstreifen oder dergleichen wird dadurch ohne weiteres erreicht, dass ein Eindringen von Beton jedenfalls bis zur Rückseite der Dämmlage unter Bildung einer Schalldämmbrücke sicher ausgeschlossen ist, und auch ein nur teilweises Eindringen von Beton nur in Ausnahmefällen auftritt und durch die enge lokale Begrenzung insgesamt unschädlich bleibt.
Das geschilderte Konzept der vorliegenden Erfindung ist, ausser zur Dämmung von Trennfugen in Trennwänden, auch in anderen Fällen anwendbar, in denen Betonflächen mit einer aussenseitigen Wärmedämmung aus Mineralfasern versehen werden sollen. Ebenso wie an der bereits bestehenden Einzelschale der Trennwand kann eine entsprechende Lage von Mineralfaser-Dämmplatten auch an der Innenseite üblicher Betonschalungen angebracht oder ggf. auch nur eingestellt werden, und bildet so mit der dem Beton zugewandten Beschichtung eine äussere Wärmedämmung des gebildeten Betonelementes. Zur Verankerung im Beton
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bei durch die Mineralfaserplatten gebildeter freier Aussen-oberfläche des Betonelementes können die Dämmplatten mit mechanischen Verankerungselementen ausgerüstet sein, die in den Formraum für den Beton bzw. im fertigen Teil in den Beton hineinragen und die Dämmlage aus Mineralfaserplatten in geeigneter Weise an der Oberfläche des Betonelementes lagesichern. Hierzu eignen sich grundsätzlich alle für Mineralfaserplatten geeigneten mechanischen Befestigungselemente, die einerseits eine ausreichend tragfähige Verankerung in der Mineralfaserplatte ergeben und andererseits zur dortigen Verankerung ausreichend in den Beton hineinragen.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den übrigen abhängigen Ansprüchen.
Die Erfindung betrifft weiterhin eine Dämmplatte für eine solche Dämmeinrichtung, da derartige Dämmplatten selbständig handelbare Teile sind und erst auf der Baustelle systemgemäss kombiniert zu werden brauchen.
Es ist zwar bei Fassadendämmplatten und Dachdämmplatten bekannt, die aussenliegende Fläche mit einer anorganischen Beschichtung auf der Basis von Wasserglas zu versehen. Hierbei liegen jedoch grundsätzlich andere Anforderungen vor als im erfindungsgemässen Fall, da im Falle von Fassadendämmplatten der Putz bleibend an der Aussenseite der Dämmplatte befestigt werden soll und im Falle der Verwendung als Dachdämmplatte ein bleibender Überzug der beschichteten Seite mit Bitumen erfolgen soll, während im erfindungsgemässen Fall Schüttbeton die Beschichtung kurzzeitig stark belastet, während nach Abbinden des Betons die Beschichtung im Inneren der Dämmung liegt.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung einer Ausführungsform anhand der Zeichnung. Es zeigt
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung einer erfindungsgemässen Dämmplatte,
Fig. 2 einen Teilschnitt durch eine erfindungsgemässe Dämmeinrichtung im Zuge seiner Erstellung vor der Einbringung des Schüttbetons, und
Fig. 3 in einer Fig. 2 entsprechenden Darstellung eine erfindungsgemäss gedämmte fertige Trennwand.
Die in Fig. 1 veranschaulichte erfindungsgemässe Dämmplatte möge eine Länge von 1250 mm, eine Höhe von 625 mm und eine Dicke von 30 mm besitzen und besteht aus Mineralfasern, im Beispielsfalle Steinwolle. Die Steinwollefasern sind in der üblichen Weise mit Bindemittel wie Phenolharz gebunden und liegen in einem Raumgewicht von rund 150 kg/m3 in einer Konsistenz vor, wie sie für Trittschall-Dämmplatten verwendet wird, die - getrennt durch eine Kunststofffolie - häufig unter den Estrich von Fussböden eingebracht werden. Dabei möge die vorliegende, mit 1 bezeichnete Dämmplatte im unbelasteten Zustand eine Dicke von 32 mm haben, und wird unter Belastung, wie sie in der weiter unten erläuterten Weise durch den Schüttbeton eintritt, auf die Nenndicke von ungefähr 30 mm komprimiert. Selbstverständlich hängt die Dicke der verwendeten Dämmplatte 1 in der weiter unten noch näher ersichtlichen Weise von der Breite der herzustellenden Trennfuge oder der herzustellenden Dämmschicht ab und ist daher je nach den Erfordernissen des Einsatzfalles zu wählen.
Im Beispielsfalle weist die Dämmplatte 1 an ihrer in der Zeichnung vorne liegenden Seite eine Beschichtung 2 aus einem aus Brandschutzgründen insbesondere anorganischen Material auf. Als Beschichtung kommt bevorzugt etwa eine Beschichtungsmasse auf der Basis von Wasserglas in Frage, wie sie aus der DE-PS 24 55 691 ersichtlich ist, auf die wegen weiterer Einzelheiten insoweit Bezug genommen werden
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kann. Es sind jedoch grundsätzlich auch andere Beschich-tungen möglich, etwa auf der Basis von Kieselsol, und in gegenüber der DE-PS 24 55 691 abgewandelten Zusammensetzungen und Stärken, soweit sie den weiter unten noch näher erläuterten Erfordernissen des vorliegenden Einsatzfalles gerecht werden.
Die Dämmplatte 1 weist aus ebenfalls weiter unten noch näher erläuterten Gründen umlaufend einen Stufenfalz 3 auf, der einen entsprechenden Stufenfalz benachbarter Dämmplatten 1 dichtend überlappt. Hierzu ist der über die halbe Dicke der Dämmplatte 1 reichende und den Stufenfalz 3 ausbildende Vorsprung 3a an zwei Stirnseiten der Dämmplatte 1 auf seiten der in Fig. 1 hinteren Grossfläche der Dämmplatte 1 angeordnet, während der entsprechende Vorsprung 3b an den beiden gegenüberliegenden, aneinander angrenzenden Stirnseiten der Dämmplatte 1 auf Seiten der in Fig. 1 vorderen Grossfläche angeordnet ist, und mit der jeweils entsprechenden Grossfläche fluchtet. Hierdurch ergibt sich der Vorteil, dass die Dämmplatten 1 unter entsprechender Abdichtung an dem Stufenfalz 3 in stets gleicher Lage zur Bildung einer Dämmlage aneinandergefügt werden können, also nicht alternierend gewendet zu werden brauchen, um den Stufenfalz 3 in die für den benachbarten Stufenfalz passende Lage zu bringen. Soweit funktionell eine Beschichtung 2 lediglich an einer Seite einer so gebildeten Dämmlage erforderlich ist, braucht diese daher auch nur an dieser einen Seite vorgenommen zu werden, da sämtliche Dämmplatten 1 in der gleichen Lage eingebaut werden können.
Hierzu ist in Fig. 2 allgemein eine Betonwand 4 veranschaulicht, die als Einzelschale 5 bereits hochgezogen ist und mit einer Gegenschalung 6, im Beispielsfalle einer üblichen Holzschalung, einen Formraum 7 zur Einführung von Schüttbeton bildet. Die bezüglich des Formraums 7 innere Fläche der Schalung 4 bzw. der Wand 5 ist mit einer Dämmlage aus nebeneinandergesetzten Dämmplatten 1 bedeckt, die in der Zeichnung nicht sichtbarer Weise durch eine Klebung an der Oberfläche der Wand 5 gehalten sein können. Wie aus dem Vertikalschnitt in Fig. 2 ersichtlich ist, greift dabei ein Vorsprung 3b des Stufenfalzes 3 der oberen Dämmplatte 1 über einen Vorsprung 3a des Stufenfalzes 3 der unteren Dämmplatte 1 und bildet so eine labyrinthartige Dichtung zwischen der Vorderfläche mit der Beschichtung 2 und der an der Wand 5 anliegenden Rückseite der Dämmlage.
Die Wand 4 bildet im Beispielsfalle die erste Einzelschale 5 einer aus Fig. 3 im fertigen Zustand ersichtlichen Trennwand 8 mit einer zweiten Einzelschale 9 und einer Trennfuge 10, die zur Schalldämmung und zur Aufnahme von Wärmedehnungen durch eine Lage von Dämmplatten 1 ausgefüllt ist. Zur Bildung der Einzelschale 9 wird Beton von oben in den Formraum 7 eingeschüttet und verdichtet. Beim Einschütten des Betons ist die Beschichtung 2 mechanischen und hydraulischen Belastungen ausgesetzt, und sind die Dämmplatten 1 entsprechenden Druckkräften ausgesetzt. Diesen Belastungen muss die Beschichtung 2 widerstehen, wobei zugleich verhindert werden muss, dass Beton im Bereich der Fugen zwischen benachbarten Dämmplatten 1 in erheblichem Umfange hinter die Beschichtung 2 eindringt und
Schallbrücken zur Wand 4 hin bildet sowie Beschädigungen der Mineralfasern der Dämmplatte 1 erzeugt. Während die Beschichtung 2 auf der dem Beton ausgesetzten Grossfläche der Dämmplatten 1 hinsichtlich Dicke und Konsistenz so ausgelegt ist, dass die kurzzeitigen mechanischen Belastungen durch den auftref fenden Beton zu keinen Beschädigungen führen, verhindert der auf seiten des Formraums 7 und damit des hereinströmenden Betons nach unten gerichtete äussere Vorsprung 3b ein merkliches Eindringen des noch fliessfähigen Betonmaterials in die Fugen. Etwaige eindringende Bestandteile des Betonmaterials verbleiben an der Stirnseite des Vorsprungs 3b und können keinesfalls entlang des Vorsprungs 3a zurück nach oben steigen. Selbst aber an die an die Stirnseite des Vorsprungs 3b etwa eindringenden Betonmaterialien sind auf diesen Bereich begrenzt und von äusserst geringer Menge, so dass sie nicht schädlich sind.
Die Dicke der Beschichtung 2 ist in der Zeichnung zur Verbesserung der Anschaulichkeit übertrieben dargestellt. Je nach Art der gewählten Beschichtung ist eine Dicke in der Grössenordnung von einigen Zehnteln bis höchstens etwa 1 mm erforderlich, um die kurzzeitige heftige Belastung durch den einströmenden Beton auszuhalten. Nach dem Abbinden des Betons in der fertigen Trennwand 8 gemäss Fig. 3 kommt der Beschichtung 2 keine funktionelle Bedeutung mehr zu, so dass diese gewissermassen nur als Montagehilfe für das Einbringen des Betons dient. Daher sind auch Anforderungen an die Beschichtung 2, wie sie etwa bei bekannten Fassadendämmplatten hinsichtlich Dauerfestigkeit gegen Schlagregen etc. zu fordern sind, für die Beschichtung 2 ohne Bedeutung.
Dämmplatten 1 und daraus gebildete Dämmlagen sind in ihrer Anwendung nicht auf die Ausfüllung von Trennfugen in Trennwänden beschränkt. So kann eine Betonschalung statt durch die erste Einzel-Schale 5 der Trennwand 8 auch durch eine übliche Betonschalung wie die Holzschalung 6 ersetzt werden, die nach dem Abbinden des Betons entfernt wird, so dass die der Beschichtung 2 gegenüberliegende Fläche der aus den Dämmplatten 1 gebildeten Dämmlage dann an der freien Aussenseite des so gebildeten Teils liegt. Dies ist in gewissen Fällen als Aussendämmung etwa einer Betonwand oder einer Betondecke von Interesse. Da in diesem Falle die aus den Dämmplatten 1 gebildete Dämmlage nicht zwischen zwei Wänden eingeschlossen bleibt, sondern an der freien Aussenseite liegt, erfolgt zweckmässig eine Verankerung gegenüber der an die Stelle der Einzelschale 9 tretenden, aussen zu dämmenden Betonwand durch nicht näher dargestellte, übliche mechanische Verankerungselemente wie Stifte oder dergleichen, die in den Formraum 7 bzw. nach dem Verguss in das Betonteil an der Stelle der Einzelschale 9 hineinragen und in geeigneterWeise, etwa mit Breitköpfen, an oder in den Mineralfasern der Dämmplatten 1 verankert sind. Auch in diesen Fällen bietet die Beschichtung 2 einen entsprechenden Schutz der Mineralfasern vor dem Beton vor dessen Abbinden und ermöglicht somit ein unmittelbares Angiessen des Betons an Dämmplatten 1. Die dann freie Aussenfläche der aus den Dämmplatten 1 gebildeten Dämmlage kann ebenfalls eine Beschichtung aufweisen, die der weiteren Behandlung oder der Funktion dieser Aussenfläche angepasst ist, also etwa eine Beschichtung der aus der DE-PS 24 55 691 bekannten Art.
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1 Blatt Zeichnungen
Claims (10)
1. Dämmeinrichtung, insbesondere für die Schalldämmung, welche zwei Schalen aufweist, von denen mindestens die eine aus Ortsbeton besteht, und zwischen denen eine Trennfuge angeordnet ist, in der eine Mehrzahl lagegesichert nebeneinander angeordneter Dämmplatten vorhanden sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Dämmplatten (1) als Mineralfaserplatten ausgebildet sind, die zumindest auf ihren, dieser einen Schale zugewandten Grossflächen eine geschlossenflächige Beschichtung (2) aufweisen, die das Fasermaterial vom Ortsbeton trennt.
2. Dämmeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung (2) aus anorganischen Beschichtungsstoffen besteht.
3. Dämmeinrichtung nach Anspruch 2, gekennzeichnet durch Beschichtungsstoffe auf der Basis von Wasserglas.
4. Dämmeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Dämmplatten (1) in Trittschall-Dämmqualität mit einem Raumgewicht im Bereich von 120 bis 180 kg/m3, insbesondere um 150 kg/m3, verwendet sind.
5. Dämmeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass jede Dämmplatte (1) an jeder ihrer Stirnseiten einen Stufenfalz (3) aufweist.
6. Dämmeinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der den Stufenfalz (3) bildende Vorsprung (3a, 3b) an zwei aneinander angrenzenden Stirnseiten jeder Dämmplatte (1) auf Seiten der einen Grossfläche und an den beiden anderen Stirnseiten auf Seiten der anderen Grossfläche, jeweils aussen bündig mit diesen, angeordnet ist.
7. Dämmplatte für eine Dämmeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, mit den jeweils darin angeführten Merkmalen, dadurch gekennzeichnet, dass die Mineralfaserplatte eine Steinwollplatte ist.
8. Dämmplatte nach Anspruch 7, gekennzeichnet durch ihre Ausbildung in Trittschall-Dämmqualität mit einem Raumgewicht im Bereich von 120 bis 180 kg/m3, insbesondere um 150 kg/m3.
9. Dämmplatte nach Anspruch 7 oder 8, gekennzeichnet durch einen Stufenfalz (3) an jeder ihrer Stirnseiten.
10. Dämmplatte nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der den Stufenfalz (3) bildende Vorsprung (3a, 3b) an zwei aneinander angrenzenden Stirnseiten jeder Dämmplatte (1) auf seiten der einen Grossfläche und an den beiden anderen Stirnseiten auf seiten der anderen Grossfläche, jeweils aussen bündig mit diesen, angeordnet ist.
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