Die Erfindung bezieht sich auf eine Blisterpackung für Kleinstprodukte, wie Dragees, Pastillen, Tabletten, Kapseln, Kontaktlinsen, optische und andere technische Teile oder für fliess- bzw. streufähige Stoffe, bestehend aus einer tiefgezogenen Folie mit mehreren Räumen für die Aufnahme des Füllgutes und mit einer durch Zug oder Druck aufreissbaren Verschlussfolie. Sie betrifft auch ein Verfahren zur Herstellung der Packung und eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens.
Blisterpackungen der vorstehend beschriebenen Art sind u.a. unter der Bezeichnung Durchdrückpackung bekannt.
Zum Zwecke einer Entnahme des Inhalts wird auf die Räume in der tiefgezogenen Folie ein Druck ausgeübt, durch welchen der Inhalt des betreffenden Raumes durch die Verschlussfolie hindurch nach aussen gedrückt wird. Blisterpackungen sind ferner auch für flüssige, pastöse und pulverförmige Stoffe bekannt, wobei der Inhalt nach Abziehen einer Verschlussfolie oder Abdrehen eines Halses entleert werden kann. Man hat bei derartigen Packungen auch bereits kurze Anweisungen für den Benutzer auf die Verschlussfolie aufgedruckt. Bei längeren Gebrauchsanweisungen, Inhaltsangaben, Beschreibungen, Indikationen etc. ist man dabei jedoch so verfahren, dass die Blisterpackung zusammen mit einer entsprechenden Druckschrift in einer zusätzlichen Umhüllung, beispielsweise in einer Faltschachtel untergebracht wurde.
Diese Massnahme erfordert zusätzliches Verpackungsmaterial, zusätzliche Arbeitsgänge und insbesondere zusätzliche, aufwendige Verpackungsmaschinen, durch die dennoch keine kontinuierliche Abpackung möglich ist. Ausserdem wird das durch die gesamte Verpackung eingenommene Volumen sowie das Gewicht nicht unbeträchtlich vergrössert, so dass insbesondere beim Versand über grössere Entfernungen auch höhere Verteilungskosten in Kauf genommen werden mussten.
Die gegenwärtig gebräuchlichen Blisterpackungen der eingangs beschriebenen Art verfügen jedenfalls über keine Einrichtungen zur Aufbewahrung einer Gebrauchsanweisung, Dosierungsvorschrift etc. Wenn bei modernen Verpackungen aus Folien, Cellophanstreifen oder metallisierten Folien Dosierungshinweise sowie weitere erforderliche, auf das Produkt bezogene Ratschläge unmittelbar auf die Verpakkung aufgedruckt werden, sind sie wegen der geringen zur Verfügung stehenden Flächenabmessungen für die Mehrzahl der Verbraucher praktisch unleserlich und können infolgedessen ihren Zweck nicht erfüllen. Darüberhinaus erfordert ein Bedrucken der Verpackung, d.h. des Folienmaterials eine besondere technische Sorgfalt, die den Herstellvorgang nicht unerheblich verteuert.
Ausserdem macht die Lieferung von Mustern an Ärzte und Krankenhäuser im allgemeinen die Verwendung von Tüten, Flaschen, Kisten, Schachteln und dergleichen erforderlich, die nur einen kleinen Teil der Kleinstprodukte enthalten. Diese werden in den meisten Fällen nur deshalb beigefügt, um die Lieferung der Gebrauchsanweisung etc. zu ermöglichen.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Blisterpackung der eingangs beschriebenen Art anzugeben, die eine beliebige, insbesondere eine beliebig kleine Menge an Kleinstprodukten und Stoffen enthalten kann, und der dennoch eine auf den Inhalt abgestimmte Druckschrift beigegeben werden kann, ohne dass hierfür eine zusätzliche Verpackung, Umhüllung oder dergleichen erforderlich wird.
Die Lösung der gestellten Aufgabe erfolgt gemäss der vorliegenden Erfindung durch einen Fortsatz der Blisterpackung mit einem weiteren Raum für die getrennte Unterbringung einer Druckschrift.
Eine solche Lösung bringt die Vorteile mit sich, dass die entsprechend vergrösserte, d.h. verlängerte Blisterpackung selbst zur Aufnahme der Druckschrift dient.
Eine zusätzliche Umhüllung, die eine solche Grösse haben müsste, dass sie die Blisterpackung und die Druckschrift umschliesst, ist nicht erforderlich. Hierdurch wird kein zusätzliches Verpackungsmaterial für Faltschachteln etc. mehr benötigt, was sich gerade zum gegenwärtigen Zeitpunkt wegen der stark gestiegenen Rohstoffpreise sehr vorteilhaft bemerkbar macht. Auch Volumen und Gewicht werden infolgedessen stark reduziert, so dass die Versandkosten gesenkt werden können. Ein Bedrucken der Blisterpackung bzw. ihrer Teile selbst ist nicht mehr erforderlich, so dass neutrales Material für eine Vielzahl von unterschiedlichen Anwendungsfällen verwendet werden kann. Dennoch ist natürlich ein zusätzliches Bedrucken der Blisterpackung selbst möglich.
Vor allem aber geraten zusätzliche Arbeitsgänge und zusätzliche Maschinen mit diskontinuierlichem Arbeitsablauf für das weitere Verpacken der Blisterpackung mit der Druckschrift gänzlich in
Fortfall.
Bei Blisterpackungen der eingangs beschriebenen Art sind in der Regel die tiefgezogene Folie und die Verschlussfolie durch einen Versiegelungsvorgang praktisch untrennbar miteinander vereint. Damit die Druckschrift der Blisterpackung leichter entnommen werden kann, wird gemäss einer Ausführungsform der Erfindung vorgeschlagen, dass die Versiegelung zwischen der tiefgezogenen Folie und der Verschlussfolie an einer Stelle des Randes in der Umgebung des Raumes für die Druckschrift unterbrochen ist. Für die Entnahme der
Druckschrift genügt es in diesem Falle, die Verschlussfolie an der Stelle der Unterbrechung der Versiegelung anzuheben und teilweise abzuziehen. Druckschrift und Kleinstprodukte können der Verpackung einzeln und unabhängig voneinander entnommen werden.
Die Erfindung eröffnet beispielsweise die Möglichkeit des Medikamentenverkaufs im Kleinhandel, d.h. wenige Einheiten werden in einer kleinen, von der Gebrauchsanweisung begleiteten Verpackung zusammengefasst. Es handelt sich dabei um geringere Mengen von im allgemeinen grösseren Verpackungen, wie Flaschen, Tüten, Schachteln etc. Dadurch ergibt sich eine nicht unerhebliche Ersparnis für den Verbraucher, der nur die unbedingt notwendige, vom Arzt verschriebene Menge an Medikamenten kaufen muss, anstatt einer grösseren Verpackung mit einer vielfach grösseren Menge.
Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zur Herstellung der erfindungsgemässen Packung.
Die Erfindung bezieht sich weiterhin auf eine Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens, welche ein Werkzeug mit einer Matrize (Werkzeugunterteil) und einem entsprechenden Werkzeugoberteil aufweist, zwischen denen die Folie tiefgezogen wird. Ein solches Werkzeug ist gemäss der vorliegenden Erfindung dadurch gekennzeichnet, dass Matrize und Werkzeugoberteil ausser der Profilierung für die Herstellung der Räume für die Aufnahme des Füllgutes eine Vertiefung bzw. eine Erhöhung für die Formung des Raumes für die Aufnahme der Druckschrift besitzen. Mit einem solchen Werkzeug ist der Vorteil verbunden, dass durch einen einmaligen Press- bzw. Tiefziehvorgang sowohl die Räume für die Aufnahme der Kleinstprodukte als auch der Raum für die Aufnahme der Druckschrift hergestellt werden.
Für den Versiegelungsvorgang von tiefgezogener Folie und Verschlussfolie wird im allgemeinen ein weiteres Werkzeug, ein sogenanntes Versiegelungswerkzeug mit Rastergravur eingesetzt, durch welches eine Versiegelung des Randes der Verpackung vorgenommen wird. Für die Herstellung der Unterbrechung der Versiegelung an einer Stelle des Randes wird das Versiegelungswerkzeug zweckmässig so gestaltet, dass es an einer Stelle des Randes eine Höhendifferenz bzw.
eine zurückgesetzte glatte Fläche ohne Rastergravur aufweist.
An dieser Stelle erfolgt bei der Vereinigung von tiefgezogener und Verschlussfolie keine oder nur eine sehr schwache Versiegelung, so dass eine Aufreisshilfe gebildet wird.
Eine universelle Verwendbarkeit der Vorrichtung kann gemäss einer Ausführungsform der Erfindung dadurch gesteigert werden, dass die Matrize und analog das Versiegelungswerkzeug mehrteilig ausgebildet sind, wobei die muldenförmigen Vertiefungen bzw. vertieften Flächen für die Räume mit den Kleinstprodukten und die viereckige Vertiefung bzw.
vertiefte Fläche für den Raum mit der Drucksache in getrennten Werkzeugteilen angeordnet sind. Das Werkzeugteil mit der viereckigen Vertiefung für die Druckschrift kann dann beispielsweise für praktisch alle Anwendungsfälle beibehalten werden, während das Werkzeugteil für die Herstellung der muldenförmigen Vertiefungen den jeweiligen Bedürfnissen angepasst werden kann. Beispielsweise ist es möglich, dieses Werkzeugteil gegen ein anderes auszutauschen, welches eine unterschiedliche Zahl von muldenförmigen Vertiefungen, unterschiedliche Abmessungen der muldenförmigen Vertiefungen oder unterschiedliche Formen der muldenförmigen Vertiefungen enthält. Analoge Überlegungen gelten naturgemäss auch für das Versiegelungswerkzeug, dessen die Versiegelung bewirkende, mit einer Rastergravur versehene Fläche der Zusammenstellung der Matrize entsprechen muss.
Ausführungsbeispiele der erfindungsgemässen Blisterpackung und der Werkzeuge zu ihrer Herstellung seien nachfolgend anhand der Figuren 1 bis 8 näher beschrieben.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine vollständige Blisterpackung,
Fig. 2 einen Schnitt durch den Gegenstand gemäss Fig. 1 entlang der Linie II-II,
Fig. 3 eine Draufsicht auf eine Matrize bzw. ein Werkzeugunterteil,
Fig. 4 einen Schnitt durch den Gegenstand gemäss Fig. 3 entlang der Linie IV-IV,
Fig. 5 einen Schnitt analog Fig. 4,jedoch mit aufgesetztem Werkzeugoberteil und der dazwischen befindlichen, tiefgezogenen Folie,
Fig. 6 eine Draufsicht auf ein Versiegelungswerkzeug für die Versiegelung von tiefgezogener und Verschlussfolie,
Fig. 7a und b einen Schnitt durch bzw. eine Draufsicht auf eine mehrteilige Matrize und
Fig. 8a und b einen Schnitt durch bzw. eine Draufsicht auf ein mehrteiliges Versiegelungswerkzeug analog Fig. 7a und und 7b.
Wie aus den Fig. 1 und 2 ersichtlich, besteht die Blisterpackung aus einer tiefgezogenen Folie 1 aus einem thermoplastischen Material, beispielsweise aus PVC. Die tiefgezogene Folie ist durch eine Verschlussfolie 2 verschlossen, die beispielsweise ebenfalls aus thermoplastischem Material oder aus verzinntem Papier oder aus Hartaluminium bestehen kann, welches mit einem siegelbaren Lack beschichtet ist. Die tiefgezogene Folie 1 weist eine Vielzahl von Räumen 3 für die zu verpackenden Kleinstprodukte (dragees, Pastillen, Tabletten, Kapseln, Kontaktlinsen, optische Teile und andere Gegenstände geringer Abmessungen sowie flüssige, pastöse oder streufähige Stoffe) auf, sowie grösseren Raum 4 für die Aufnahme einer nicht dargestellten Druckschrift wie einer Gebrauchsanweisung oder eines Sammelheftes mit technischen Ratschlägen.
Die Verschlussfolie 2 haftet auf der rechten Seite des Randes 5 nicht an der tiefgezogenen Folie, so dass an dieser Stelle die Möglichkeit einer Trennung durch Abziehen zum Zwecke einer Entnahme der Druckschrift gegeben ist.
Fig. 4 zeigt eine Matrize 11 bzw. ein Werkzeugunterteil, welches im Flachrelief eine im wesentlichen quadratische, flache, in der Höhe etwas niedrigere Vertiefung 12 enthält, als die übrigen Vertiefungen der Matrize. Der Rand der Vertiefung 12 ist von einer vertieften Rille 13 umgeben, deren grösste Tiefe unterhalb der quadratischen Vertiefung 12 liegt.
Die Matrize weist ferner eine Vielzahl von über die Restfläche gleichmässig verteilten, muldenförmigen Vertiefungen 14 auf, durch welche die Räume 3 gemäss den Fig. 1 und 2 gebildet werden.
Wie aus Fig. 5 hervorgeht, weist das entsprechende Werkzeugoberteil 15 eine quadratische Erhöhung 16 im Hochrelief auf, deren vorspringender Wulst 17 abgerundet ist und hinsichtlich der Abmessungen und der Form der quadratischen Vertiefung 12 und der vertieften Rille 13 entspricht. Ausserdem weist das Werkzeugoberteil eine Vielzahl abgerundeter Vorsprünge 18 auf, die hinsichtlich ihrer Lage und Abmessungen mit den oben beschriebenen muldenförmigen Vertiefungen 14 in der Matrize übereinstimmen.
Zwischen der Matrize 11 und dem Werkzeugoberteil 15 befindet sich die tiefgezogene Folie 1 gemäss den Fig. 1 und 2.
Fig. 6 zeigt ein weiteres Werkzeug 19, das sogenannte Versiegelungswerkzeug, dessen Berührungsfläche mit der tiefgezogenen Folie 1 fast vollständig mit einer Rastergravur versehen ist. Eine Ausnahme bildet lediglich die viereckige vertiefte Fläche 21, welche Abmessungen besitzt, die denen der quadratischen Vertiefung 12 in der Matrize entsprechen, und zwar einschliesslich der vertieften Rille 13. Eine Ausnahme bildet weiterhin eine Vielzahl kreisförmiger, verteilter Flächen 22, die den muldenförmigen Vertiefungen 14 in der Matrize 11 entsprechen, sowie eine zurückgesetzte Fläche 23, die mit dem Rand 5 der Verpackung in der Nähe der quadratischen Vertiefung 12 übereinstimmt.
Durch das beschriebene Werkzeug wird die die Verpackung bildende tiefgezogene Folie 1 während eines erstmaligen Pressvorganges durch die Matrize 11 und das Werkzeugoberteil 15 erzeugt (Fig. 5), wobei die quadratische Vertiefung 12 für die Unterbringung technischer Literatur oder einer Gebrauchsanweisung und die muldenförmigen Vertiefungen 14 für die Kleinstprodukte und Stoffe gebildet werden.
Nach dem Einlegen des Inhalts und dem Auflegen der Verschlussfolie 2 unterliegt die Verpackung einer Versiegelung durch das Versiegelungswerkzeug 19, wobei auf der tiefgezogenen Folie 1 die Abdeckfolie praktisch unlösbar aufgebracht wird. Dadurch, dass die Fläche 23 zurückgesetzt und an dieser Stelle nicht mit einer Rastergravur 20 versehen ist, wird die Verschlussfolie 2 sich an dieser Stelle nur an die tiefgezogene Folie 1 anlegen, so dass an dieser Stelle eine leichte Abtrennung durch Ziehen von Hand ermöglicht wird. Auf diese Weise kann die in der Vertiefung 12 eingeschlossene Gebrauchsanweisung leicht entnommen werden, während die in den Räumen 3 eingeschlossenen Kleinstprodukte nur durch einen Druck entnommen werden können, der auf die tiefgezogene Folie 1 selbst ausgeübt wird.
Durch eine Höhendifferenz von etwa 0,2 bis 0,3 mm zwischen den Oberflächen der Rastergravur 20 in der Umgebung der Flächen 22 einerseits und in der Umgebung der Fläche 21 andererseits wird erreicht, dass die Verschlussfolie 2 im Bereich des Raumes 4 leicht, im Bereich der Räume 3 (Fig. 1 und 2) praktisch nicht von der tiefgezogenen Folie 1 abgezogen werden kann. Hierdurch wird ein unterschiedlich starker Siegeleffekt erreicht.
In Fig. 7a ist ein Querschnitt durch eine Matrize 11 analog Fig. 4 dargestellt, die jedoch mehrteilig ausgebildet ist. Hierbei ist die viereckige Vertiefung 12 für die Herstellung des Raumes 4 in einem Werkzeugteil 24 angeordnet, während die muldenförmigen Vertiefungen 14 für die Herstellung der Räume 3 in einem davon getrennten Werkzeugteil 25 angeordnet sind. Die beiden Werkzeugteile 24 und 25 sind auf einer Werkzeuggrundplatte 26 angeordnet, die auch als Kühlplatte dient. Mit den gestrichtelten Umrisslinien 25a und 25b wird angedeutet, welche unterschiedlichen Grössenabmessungen das Werkzeugteil 25 haben kann.
Fig. 7b zeigt eine Draufsicht auf den Gegenstand nach
Fig. 7a, wobei die Bezugszeichen beibehalten wurden. Die gestrichelten Linien 26, 26a und 26b verkörpern die Umriss linien unterschiedlicher Packungsgrössen und Arten, wie sie mit unterschiedlichen Werkzeugteilen 25, 25a und 25b herstellbar sind.
Fig. 8a zeigt eine Variante des Versiegelungswerkzeuges gemäss Fig. 6, welches analog der Matrize 11 gemäss den
Fig. 7a und 7b mehrteilig ausgebildet ist. Die Bezugszeichen aus Fig. 6 wurden beibehalten. Zusätzlich ist erkennbar, dass sich die viereckige, vertiefte Fläche 21 in einem Werkzeugteil 27 befindet, während die vertieften Flächen 22 in einem davon getrennten, auswechselbaren Werkzeugteil 28 angeordnet sind. Die gestrichelten Linien 28a bzw. 28b zeigen auch hier wiederum die Variationsmöglichkeiten durch Auswechseln des Werkzeugteils 28. Es versteht sich, dass zwischen den Gegenständen nach Fig. 7a und 8a eine enge Übereinstimmung bestehen muss.
Sowohl das Werkzeugteil 27 als auch das Werkzeugteil 28 besitzen eine Rastergravur 20, wobei jedoch zwischen den Oberflächen der Rastergravuren 20 auf dem Werkzeugteil 27 mit der vertieften Fläche 21 einerseits und auf dem Werkzeugteil 28 mit der vertieften Fläche 22 andererseits eine Höhendifferenz D besteht, die in der Regel zwischen 0,2 und 0,3 mm gewählt wird. Die Oberfläche der Rastergravur 20 des Werkzeugteils 27 ist gegenüber der Oberfläche der Rastergravur des Werkzeugteils 28 um das angegebene Mass zurückgesetzt. Auf diese Weise wird erreicht, dass der durch das Werkzeugteil 27 erzielte Versiegelungseffekt merklich geringer ist als der durch das Werkzeugteil 28 erzielte Versiegelungseffekt.
Auf die Blisterpackung gemäss den Fig. 1 und 2 übertragen bedeutet dies, dass die Verschlussfolie 2 im Bereich des Raumes 4 für die Unterbringung der Druckschrift merklich leichter abziehbar ist, als im Bereich der Räume 3 für die Unterbringung der Kleinstprodukte und Stoffe. Zusätzlich ist noch die Fläche 23 stufenförmig zurückgesetzt, so dass an dieser Stelle überhaupt keine Versiegelung erfolgt und eine Aufreisshilfe bzw. -lasche gebildet wird.
Fig. 8b zeigt eine Draufsicht auf den Gegenstand gemäss Fig. 8a, wiederum analog dem Gegenstand gemäss Fig. 7b.
Die Bezugszeichen wurden ebenfalls beibehalten.
PATENTANSPRUCH 1
Blisterpackung für Kleinstprodukte oder für fliess- bzw.
streufähige Stoffe, bestehend aus einer tiefgezogenen Folie mit mehreren Räumen für die Aufnahme des Füllgutes und mit einer durch Zug oder Druck aufreissbaren Verschlussfolie, gekennzeichnet durch einen Fortsatz mit einem weiteren Raum (4) für die getrennte Unterbringung einer Druckschrift.
UNTERANSPRÜCHE
1. Blisterpackung nach Patentanspruch I, dadurch gekennzeichnet, dass der weitere Raum (4) in der gleichen tiefgezogenen Folie (1) angeordnet und von der gleichen Verschlussfolie (2) überdeckt ist, wie die Räume (3) für die Aufnahme des Füllgutes.
2. Blisterpackung nach Patentanspruch I, dadurch gekennzeichnet, dass die Versiegelung zwischen der tiefgezogenen Folie (1) und der Verschlussfolie (2) an einer Stelle des Randes (5) in der Umgebung des weiteren Raumes (4) unterbrochen ist.
PATENTANSPRUCH II
Verfahren zur Herstellung der Verpackung gemäss Patentanspruch I, dadurch gekennzeichnet, dass eine Folie tiefgezogen wird.
PATENTANSPRUCH III
Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens gemäss Patentanspruch II, mit einem Werkzeug, bestehend aus einer Matrize und einem entsprechenden Werkzeugoberteil, zwischen denen die Folie tiefgezogen wird, dadurch gekennzeichnet, dass Matrize (11) und Werkzeugoberteil (15) ausser der Profilierung für die Räume (3) für das Füllgut eine Vertiefung (12) bzw. eine Erhöhung (16) für die Formung des weiteren Raumes (4) aufweisen.
UNTERANSPRÜCHE
3. Vorrichtung nach Patentanspruch III, gekennzeichnet durch ein Versiegelungswerkzeug (19) mit Rastergravur (20) für die Versiegelung von tiefgezogener Folie (1) und Verschlussfolie (2) an deren Rand (5), welches Werkzeug an einer Stelle seines Randes eine zurückgesetzte Fläche (23) ohne Rastergravur aufweist.
4. Vorrichtung nach Patentanspruch III, dadurch gekennzeichnet, dass die Matrize (11) mehrteilig ausgebildet ist, wobei die muldenförmigen Vertiefungen (14) für die Räume (3) für das Füllgut und die viereckige Vertiefung (12) für den weiteren Raum (4) in getrennten Werkzeugteilen (24, 25) angeordnet sind.
5. Vorrichtung nach Unteranspruch 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Versiegelungswerkzeug (19) analog der Matrize (11) mehrteilig ausgebildet ist.
6. Vorrichtung nach Unteranspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den mit Rastergravuren (20) versehenen Oberflächenteilen der einzelnen Werkzeugteile (27, 28) eine Höhendifferenz D besteht.
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