CH556161A - Gleitschutz-zwischenlage zur verhinderung des wanderns eines auf einem spannteppich aufliegenden teppichs. - Google Patents
Gleitschutz-zwischenlage zur verhinderung des wanderns eines auf einem spannteppich aufliegenden teppichs.Info
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- A—HUMAN NECESSITIES
- A47—FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
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Description
Die hochflorig geschnittenen Spannteppiche haben die unangenehme Eigenschaft, dass auf ihr aufliegende Teppiche, wie Teppichbrücken, beim Begehen dieser aufliegenden Stücke auf dem Spannteppich wandern, was als nachteilig empfunden wird. Die Ursache liegt darin, dass der aufrecht stehende Flor dieser Spannteppiche sich unter dem Druck beim Begehen umlegt und hierbei den auf dem Flor liegenden Teppich in der Neigungsrichtung des Spannteppichflors verschiebt, so dass nach einer bestimmten Dauer dieser Walkarbeit die Brücke eine neue Auflagestelle auf diesem Spannteppich gefunden hat. Dieser Nachteil sollte dadurch verbessert werden, dass zwischen Spannteppich und aufliegenden Teppich gleithemmende Zwischenlagen gelegt werden. Solche sind in vielfältiger Ausführung bekannt, sie bestehen zumeist aus Latexoder Kunststoffschäumen, die oft mit verstärkenden Einlagen zu Matten verarbeitet sind. Auch gitterartige, gummierte oder beflockte Gewebe werden zu diesem Zweck verwendet. Ein Teil solcher Zwischenlagen vermag den Wandereffekt etwas zu reduzieren, aber nicht aufzuheben. Nur eine ortsfeste Verankerung der Gleitschutz-Zwischenlage auf dem Spannteppich kann den Wandereffekt vollständig unterbinden. Diese Aufgabe wird gemäss Erfindung dadurch gelöst, dass die Gleitschutz-Zwischenlage und ein als Befestigungselement dienender Teppich-Reissnagel das Verankerungselement bilden, und zwar in der Weise, dass die Gleitschutz Zwischenlage Aussparungen besitzt, die durch ein feinmaschiges Siebgeflecht oder -gewebe ortsfest abgedeckt sind und in die ein Teppich-Reissnagel eingesetzt wird, wobei die Metallstifte des Reissnagels durch dieses Geflecht oder Gewebe hindurchführen und dabei soweit ortsfest mit diesem verbunden sind und dass anschliessend der Reissnagel derart in den Spannteppich gesteckt wird, dass die Neigungsrichtung der Metallstifte des Reissnagels mit der Neigungsrichtung vom Flor des Spannteppichs parallel liegen (vgl. Fig. 5). Erfindungsgegenstand ist demzufolge eine Gleitschutz Zwischenlage zur Verhinderung des Wanderns eines auf einem Spannteppich aufliegenden Teppichs, die in Form eines zwischen Teppich und Spannteppich einlegbaren, unter Verwendung von Befestigungselementen mit dem Spannteppich ortsfest verbindbaren Flächengebildes vorliegt und gekennzeichnet ist durch ein mit Aussparungen versehenes nichttextiles Flächengebilde und durch ein die Aussparungen überdeckendes, mit dem nichttextilen Flächengebilde verbundenes Siebgeflecht oder -gewebe, durch welches die Stifte von als Befestigungselemente dienenden Teppich-Reissnägeln steckbar sind. Der durch das Begehen verursachte Wandereffekt in Florneigungsrichtung des Spannteppichs wirkt sich als Zug auf die Gleitschutz-Zwischenlage und auf die durch sie hindurchgesteckten Befestigungselemente aus und zieht diese, dank der Neigung der Stifte, in den Teppichflor hinein. Da die Stifte eines jeden der Teppich-Reissnägel eng beieinander liegen und versetzt angeordnet sind, können sie nicht wie ein Kamm durch den Teppichflor gleiten. Durch den Zug entsteht eine feste Verankerung zwischen Gleitschutz-Zwischenlage und Spannteppich. Der auf dem Gleitschutz aufliegende Teppich bleibt infolgedessen an Ort. In der der Neigungsrichtung des Teppichflors entgegengesetzten Richtung kann der Teppich-Reissnagel, am besten zusammen mit der Gleitschutz-Zwischenlage, leicht aus dem Spannteppich entfernt werden, ohne auf diesem Befestigungsspuren zu hinterlassen. Im Nachfolgenden sind ein Ausführungsbeispiel der Gleitschutz-Zwischenlage aus einem nichttextilen Flächengebilde, einem Teppich-Reissnagel als Befestigungselement und ein Anwendungsbeispiel beschrieben. Fig. 1 zeigt eine Gleitschutz-Zwischenlage im Schnitt, vergrössert, bei welcher das Gleitschutzmaterial, das in Form eines nichttextilen Flächengebildes vorliegt, beispielsweise aus Latex, geschäumtem Kunststoff oder aus einem anderen rutschhemmenden Material bestehen kann. Dieses nichttextile Flächengebilde kann zur Erreichung der gewünschten Eigenschaften, wie z. B. mechanische und Rutschfestigkeit, ein- oder mehrschichtig aufgebaut sein. Es bedeuten: 1 die Gleitschutz-Zwischenlage aus einem nichttextilen Flächengebilde, 2 die Aussparungen in diesem Flächengebilde zum Durch stecken der Teppich-Reissnägel als Befestigungselemente im Teppichboden, 3 das feinmaschige Siebgeflecht oder -gewebe, durch welches die Teppich-Reissnägel hindurchgesteckt werden. Das Siebgeflecht oder -gewebe 3 besteht zweckmässig aus dünnen reissfesten Kunststoff- oder Glasfasern oder aus einem andern Material. Geeignet sind z. B. auch Metallgeflechte, durch welche die Reissnägel leicht hindurchgesteckt werden können. Dieses Siebgeflecht oder -gewebe kann auf der ganzen, dem Teppichboden zugekehrten Seite der Gleitschutz-Zwischenlage z. B. durch Leimen, Kleben, Schweissen oder sonstwie befestigt sein, es kann aber auch partiell. d. h. nur die Aussparungen 2 überdeckend, aufgebracht werden. Fig. 2 zeigt ein Teilstück einer Teppichgleitschutz-Zwischenlage mit den Aussparungen in der Aufsicht. Es bedeuten: 1 die Gleitschutz-Zwischenlage, 2 die Aussparungen, die beliebige Form haben können, 3 das ortsfest die Aussparungen überdeckende Siebgeflecht oder Gewebe, durch welches hindurch die Befestigungs elemente in den Spannteppich gesteckt werden. Fig. 3 zeigt einen als Befestigungselement dienenden Teppich-Reissnagel im Schnitt. Es bedeuten: 4 die Basis der Stifte, 5 die gegen die Basis abgewinkelten, eng beieinander lie genden Stifte, 6 eine Metallhülse, in welche die Basis der Stifte eingerollt ist. Fig. 4 zeigt einen als Befestigungselement dienenden Teppich-Reissnagel im Grundriss, von der mit den Stiften besetzten Unterseite her gesehen. Fig. 5 zeigt im Schnitt eine auf einem Spannteppich aufliegende Gleitschutz-Zwischenlage mit den durchgesteckten Teppich-Reissnägeln und einen auf dieser Gleitschutz-Zwischenlage aufliegenden Teppich. Es bedeuten: 1 die Gleitschutz-Zwischenlage mit den Aussparungen 2 und das mit dem Gleitschutz fest verbundene Siebgeflecht oder -gewebe 3, 4 die Teppich-Reissnägel mit den abgewinkelten Stiften 5, 6 den Spannteppich mit dem in der Webrichtung leicht ge neigten Flor 7, 8 den auf dem Gleitschutz aufliegenden Teppich. Die Höhe (Dicke) der Gleitschutz-Zwischenlage 1 kann so gewählt werden, dass sie mit der Höhe des Reissnagelkopfes übereinstimmt, so dass unter dem aufliegenden Teppich keine Unebenheit spürbar ist. PATENTANSPRUCH Gleitschutz-Zwischenlage zur Verhinderung des Wanderns eines auf einem Spannteppich aufliegenden Teppichs, die in Form eines zwischen Teppich und Spannteppich einlegbaren, unter Verwendung von Befestigungselementen mit dem Spannteppich ortsfest verbindbaren Flächengebildes vorliegt, **WARNUNG** Ende DESC Feld konnte Anfang CLMS uberlappen**.
Claims (1)
- **WARNUNG** Anfang CLMS Feld konnte Ende DESC uberlappen **.Die hochflorig geschnittenen Spannteppiche haben die unangenehme Eigenschaft, dass auf ihr aufliegende Teppiche, wie Teppichbrücken, beim Begehen dieser aufliegenden Stücke auf dem Spannteppich wandern, was als nachteilig empfunden wird. Die Ursache liegt darin, dass der aufrecht stehende Flor dieser Spannteppiche sich unter dem Druck beim Begehen umlegt und hierbei den auf dem Flor liegenden Teppich in der Neigungsrichtung des Spannteppichflors verschiebt, so dass nach einer bestimmten Dauer dieser Walkarbeit die Brücke eine neue Auflagestelle auf diesem Spannteppich gefunden hat.Dieser Nachteil sollte dadurch verbessert werden, dass zwischen Spannteppich und aufliegenden Teppich gleithemmende Zwischenlagen gelegt werden. Solche sind in vielfältiger Ausführung bekannt, sie bestehen zumeist aus Latexoder Kunststoffschäumen, die oft mit verstärkenden Einlagen zu Matten verarbeitet sind. Auch gitterartige, gummierte oder beflockte Gewebe werden zu diesem Zweck verwendet. Ein Teil solcher Zwischenlagen vermag den Wandereffekt etwas zu reduzieren, aber nicht aufzuheben.Nur eine ortsfeste Verankerung der Gleitschutz-Zwischenlage auf dem Spannteppich kann den Wandereffekt vollständig unterbinden.Diese Aufgabe wird gemäss Erfindung dadurch gelöst, dass die Gleitschutz-Zwischenlage und ein als Befestigungselement dienender Teppich-Reissnagel das Verankerungselement bilden, und zwar in der Weise, dass die Gleitschutz Zwischenlage Aussparungen besitzt, die durch ein feinmaschiges Siebgeflecht oder -gewebe ortsfest abgedeckt sind und in die ein Teppich-Reissnagel eingesetzt wird, wobei die Metallstifte des Reissnagels durch dieses Geflecht oder Gewebe hindurchführen und dabei soweit ortsfest mit diesem verbunden sind und dass anschliessend der Reissnagel derart in den Spannteppich gesteckt wird, dass die Neigungsrichtung der Metallstifte des Reissnagels mit der Neigungsrichtung vom Flor des Spannteppichs parallel liegen (vgl. Fig. 5).Erfindungsgegenstand ist demzufolge eine Gleitschutz Zwischenlage zur Verhinderung des Wanderns eines auf einem Spannteppich aufliegenden Teppichs, die in Form eines zwischen Teppich und Spannteppich einlegbaren, unter Verwendung von Befestigungselementen mit dem Spannteppich ortsfest verbindbaren Flächengebildes vorliegt und gekennzeichnet ist durch ein mit Aussparungen versehenes nichttextiles Flächengebilde und durch ein die Aussparungen überdeckendes, mit dem nichttextilen Flächengebilde verbundenes Siebgeflecht oder -gewebe, durch welches die Stifte von als Befestigungselemente dienenden Teppich-Reissnägeln steckbar sind.Der durch das Begehen verursachte Wandereffekt in Florneigungsrichtung des Spannteppichs wirkt sich als Zug auf die Gleitschutz-Zwischenlage und auf die durch sie hindurchgesteckten Befestigungselemente aus und zieht diese, dank der Neigung der Stifte, in den Teppichflor hinein. Da die Stifte eines jeden der Teppich-Reissnägel eng beieinander liegen und versetzt angeordnet sind, können sie nicht wie ein Kamm durch den Teppichflor gleiten. Durch den Zug entsteht eine feste Verankerung zwischen Gleitschutz-Zwischenlage und Spannteppich. Der auf dem Gleitschutz aufliegende Teppich bleibt infolgedessen an Ort.In der der Neigungsrichtung des Teppichflors entgegengesetzten Richtung kann der Teppich-Reissnagel, am besten zusammen mit der Gleitschutz-Zwischenlage, leicht aus dem Spannteppich entfernt werden, ohne auf diesem Befestigungsspuren zu hinterlassen.Im Nachfolgenden sind ein Ausführungsbeispiel der Gleitschutz-Zwischenlage aus einem nichttextilen Flächengebilde, einem Teppich-Reissnagel als Befestigungselement und ein Anwendungsbeispiel beschrieben.Fig. 1 zeigt eine Gleitschutz-Zwischenlage im Schnitt, vergrössert, bei welcher das Gleitschutzmaterial, das in Form eines nichttextilen Flächengebildes vorliegt, beispielsweise aus Latex, geschäumtem Kunststoff oder aus einem anderen rutschhemmenden Material bestehen kann.Dieses nichttextile Flächengebilde kann zur Erreichung der gewünschten Eigenschaften, wie z. B. mechanische und Rutschfestigkeit, ein- oder mehrschichtig aufgebaut sein.Es bedeuten: 1 die Gleitschutz-Zwischenlage aus einem nichttextilen Flächengebilde, 2 die Aussparungen in diesem Flächengebilde zum Durch stecken der Teppich-Reissnägel als Befestigungselemente im Teppichboden, 3 das feinmaschige Siebgeflecht oder -gewebe, durch welches die Teppich-Reissnägel hindurchgesteckt werden.Das Siebgeflecht oder -gewebe 3 besteht zweckmässig aus dünnen reissfesten Kunststoff- oder Glasfasern oder aus einem andern Material. Geeignet sind z. B. auch Metallgeflechte, durch welche die Reissnägel leicht hindurchgesteckt werden können.Dieses Siebgeflecht oder -gewebe kann auf der ganzen, dem Teppichboden zugekehrten Seite der Gleitschutz-Zwischenlage z. B. durch Leimen, Kleben, Schweissen oder sonstwie befestigt sein, es kann aber auch partiell. d. h. nur die Aussparungen 2 überdeckend, aufgebracht werden.Fig. 2 zeigt ein Teilstück einer Teppichgleitschutz-Zwischenlage mit den Aussparungen in der Aufsicht.Es bedeuten: 1 die Gleitschutz-Zwischenlage, 2 die Aussparungen, die beliebige Form haben können, 3 das ortsfest die Aussparungen überdeckende Siebgeflecht oder Gewebe, durch welches hindurch die Befestigungs elemente in den Spannteppich gesteckt werden.Fig. 3 zeigt einen als Befestigungselement dienenden Teppich-Reissnagel im Schnitt.Es bedeuten: 4 die Basis der Stifte, 5 die gegen die Basis abgewinkelten, eng beieinander lie genden Stifte, 6 eine Metallhülse, in welche die Basis der Stifte eingerollt ist.Fig. 4 zeigt einen als Befestigungselement dienenden Teppich-Reissnagel im Grundriss, von der mit den Stiften besetzten Unterseite her gesehen.Fig. 5 zeigt im Schnitt eine auf einem Spannteppich aufliegende Gleitschutz-Zwischenlage mit den durchgesteckten Teppich-Reissnägeln und einen auf dieser Gleitschutz-Zwischenlage aufliegenden Teppich.Es bedeuten: 1 die Gleitschutz-Zwischenlage mit den Aussparungen 2 und das mit dem Gleitschutz fest verbundene Siebgeflecht oder -gewebe 3, 4 die Teppich-Reissnägel mit den abgewinkelten Stiften 5, 6 den Spannteppich mit dem in der Webrichtung leicht ge neigten Flor 7, 8 den auf dem Gleitschutz aufliegenden Teppich.Die Höhe (Dicke) der Gleitschutz-Zwischenlage 1 kann so gewählt werden, dass sie mit der Höhe des Reissnagelkopfes übereinstimmt, so dass unter dem aufliegenden Teppich keine Unebenheit spürbar ist.PATENTANSPRUCHGleitschutz-Zwischenlage zur Verhinderung des Wanderns eines auf einem Spannteppich aufliegenden Teppichs, die in Form eines zwischen Teppich und Spannteppich einlegbaren, unter Verwendung von Befestigungselementen mit dem Spannteppich ortsfest verbindbaren Flächengebildes vorliegt, gekennzeichnet durch ein mit Aussparungen (2) versehenes nichttextiles Flächengebilde (1) und durch ein die Aussparungen (2) überdeckendes, mit dem nichttextilen Flä- chengebilde (1) verbundenes Siebgeflecht oder -gewebe (3), durch welches die Stifte (5) von als Befestigungselemente dienenden Teppich-Reissnägeln (Fig. 4 und 5) steckbar sind.
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|---|---|---|---|
| CH1470772A CH556161A (de) | 1972-10-05 | 1972-10-05 | Gleitschutz-zwischenlage zur verhinderung des wanderns eines auf einem spannteppich aufliegenden teppichs. |
Applications Claiming Priority (1)
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| CH556161A true CH556161A (de) | 1974-11-29 |
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|---|---|
| CH (1) | CH556161A (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| FR2489134A1 (fr) * | 1980-08-27 | 1982-03-05 | Duskin Franchise Co | Ensemble paillasson-support |
-
1972
- 1972-10-05 CH CH1470772A patent/CH556161A/de not_active IP Right Cessation
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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| FR2489134A1 (fr) * | 1980-08-27 | 1982-03-05 | Duskin Franchise Co | Ensemble paillasson-support |
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