CH544541A - Verfahren und Vorrichtung zum Reinigen von Glasflächen - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zum Reinigen von GlasflächenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Reinigen von Glasflächen, insbesondere von Fensterscheiben. Das Reinigen von Fensterscheiben im Haushalt ist für die Hausfrau mit umständlichen und aufwendigen Arbeitsgängen verbunden. Die Fensterscheiben werden mit Wasser, gegebenenfalls unter Zusatz von Chemikalien, angefeuchtet oder abgewaschen, wobei die Gefahr besteht, dass die Reinigungsflüssigkeit auf die Kleidung der Hausfrau, den Fussboden oder in der Nähe des Fensters befindliche Möbel und sonstige Gegenstände gelangt und diese beschädigt. Die Reinigungsflüssigkeit wirkt sich vielfach schädlich auf die Haut der Hausfrau aus. Die Entfernung festsitzender Ablagerungen wie Farbspritzer, Hand- und Fingerabdrücke, eingetrocknete Insekten usw. macht auch bei gut wirksamen Reinigungsmitteln grosse Mühe. Zur Behebung dieser Nachteile sind Fensterputzmaschinen mit Reinigungswerkzeugen, wie Walzen, Polierplatten, Schwabbelscheiben und ähnlichen Werkzeugen entwikkelt worden, die flüssige oder pastenförmige Reinigungsmittel auf die zu putzenden Flächen verteilen und meistens von einem Elektromotor über eine biegsame Welle angetrieben sind. Solche Maschinen erleichtern zwar die mechanische Reinigungsarbeit, jedoch ist der hierbei erforderliche Gebrauch der Reinigungsmittel und deren abschliessendes Entfernen nach wie vor umständlich und mit einem entsprechenden Arbeitsaufwand verbunden. Durch die Erfindung soll für das Reinigen von Glasflächen, insbesondere von Fensterscheiben, ein neuer Weg aufgezeigt werden, durch den die Nachteile der bekannten Methoden behoben und auf wesentlich einfachere und leichtere Weise als bisher ein Reinigen derartiger Flächen ermöglicht wird. Gemäss der Erfindung wird in der Weise verfahren, dass die Ablagerungen der Glasfläche durch trocken über diese bewegte Stahlwolle losgelöst werden. Vorzugsweise wurden die von der Glasfläche losgelösten Partikeln durch einen Luftstrom abgeführt. Es hat sich gezeigt, dass nach der Lehre der Erfindung Ablagerungen und Verunreinigungen auf trockenem Wege rein mechanisch durch die über die Glasfläche bewegte Stahlwolle völlig einwandfrei losgelöst und durch den Luftstrom abgeführt werden, ohne dass die Glasfläche irgendwelche Kratzspuren oder sonstige Beschädigungen erfährt. Durch das erfindungsgemässe Verfahren wird der Reinigungsvorgang wesentlich vereinfacht und beschleunigt. Wasser und chemische Reinigungsmittel sind nicht notwendig, und es wird ein mindestens ebenso gutes Reinigungsergebnis erzielt wie bei bekannten Nassverfahren. Zweckmässig wird Stahlwolle von etwa der Stärke eines Menschenhaares verwendet. Vorzugsweise besteht die Stahlwolle aus nicht korrosionsfestem Stahl, da sie nur trocken benutzt und keinen Flüssigkeiten ausgesetzt wird. Es empfiehlt sich, die Stahlwolle zu einem Kissen zusammenzufügen, das durch eine Einlage versteift sein kann. Bei der erfindungsgemässen Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemässen Verfahrens ist ein Stahlwollekissen lösbar in ein Handgerät eingesetzt. Vorteilhaft ist in dem Handgerät eine Halterung zum lösbaren Befestigen des Stahlwollekissens vorgesehen. Das Gehäuse des Handgeräts ist zweckmässig mit einem Stutzen zum Anschluss eines Staubsaugers ausgerüstet, damit die durch das Stahlwollekissen von der Glasfläche losgelösten Verunreinigungen und Schmutzteilchen in den Staubsauger abgesaugt und dadurch vollständig abgeführt werden. Man kann die Stahlwolle zum Putzen der Fensterscheiben und anderen Glas- oder Steinflächen auch in einem elektromotorischen Handgerät verwenden, das eine drehbare Scheibe mit einer Vorrichtung zur auswechselbaren Halterung der Stahlwolle aufweist und gleichzeitig den Luftstrom zum Abführen der losgelösten Teilchen erzeugt. Die Stahlwolle ist zweckmässig an der Unterseite der mit dem Antriebsmotor des Geräts gekuppelten drehbaren Scheibe angebracht, die mit Durchtrittsöffnungen für den die losgelösten Schmutzteilchen abführenden Luftstrom versehen sein kann. Die Scheibe kann mit einem gleichachsigen Gebläse gekuppelt sein, das den Luftstrom zum Abführen der losgelösten Schmutzteilchen erzeugt. Ein besonderes Gebläse kann entfallen, wenn an der Oberseite der Scheibe Lüfterflügel angeordnet sind. Es empfiehlt sich, die die Stahlwolle tragende Scheibe mit konzentrischen ringförmigen Luftschlitzen zu versehen, damit über die ganze Fläche der Stahlwolle ein gleichmässiger Luftstrom zum Abführen der durch die Stahlwolle losgelösten Schmutzteilchen erhalten wird. Damit auch bei längerem Betrieb eines solchen elektrischen Handgeräts der Antriebsmotor sich nicht zu stark erwärmt, empfiehlt es sich, ihn so in dem Gerätegehäuse anzuordnen, dass er von dem durch das Gebläse bzw. durch die umlaufende Scheibe erzeugten Luftstrom bestrichen und gekühlt wird. Eine besonders günstige Bauweise ergibt sich, wenn der Antriebsmotor im Saugstrom des Gebläses angeordnet ist, dessen Druckstrom oberhalb der die Stahlwolle haltenden Scheibe zu einem Druckstutzen führt, in dem ein auswechselbares Filter zum Abstreichen der von dem Luftstrom abgeführten Schmutzteilchen angebracht sein kann. Die Erfindung soll im einzelnen an Hand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele von Vorrichtungen näher erläutert werden, mit denen das erfindungsgemässe Verfahren durchgeführt werden kann. Es zeigen: Fig. 1 den Längsschnitt eines Vorsatzgerätes für einen Staubsauger und Fig. 2 den Längsschnitt eines elektromotorischen Handgeräts mit einer umlaufenden, an der Unterseite mit Stahlwolle bestückten Scheibe. Die in Fig. 1 im Schnitt dargestellte Vorrichtung ist ein Vorsatzgerät, das in Verbindung mit einem Staubsauger benutzt werden soll. Ein aus Kunststoff oder dergleichen bestehendes, als Griffstück ausgebildetes Gehäuse 1 ist mit einem Stutzen 2 versehen, der ein Innengewinde 3 zum Anschluss des Schlauches eines handelsüblichen Staubsaugers aufweist. Der untere Teil des Gehäuses 1 nimmt eine Halteplatte 4 auf, die mit gleichmässig über ihre ganze Fläche verteilten Löchern 5 versehen ist. An der Unterkante des Gehäuses 1 sind nach innen vorspringende Kanten 6 zur Halterung eines Stahlwollekissens 7 vorgesehen. Dieses Stahlwollekissen kann zusätzlich durch Verkleben oder beliebige Befestigungselemente, wie in die Halteplatte 4 greifende Schrauben mit breiten Köpfen, gehalten werden. Bei der Benutzung wird das an den Schlauch eines Staubsaugers angeschlossene Gehäuse 1 mit leichtem Druck über die zu reinigende Glasfläche bewegt, wodurch das Stahlwollekissen die hierauf befindlichen Verunreinigungen, Staubteilchen und sonstige Ablagerungen loslöst. Diese losgelösten Partikeln werden dann infolge der Saugwirkung des Staubsaugers durch das Stahlwollekissen 7 und die Luftlöcher 5 hindurch abgesaugt und in dem Staubsauger abgeschieden, so dass sie sich nicht auf der Stahlwolle absetzen und diese verstopfen können. Das Gerät ist daher lange Zeit gebrauchsfertig, da sich die harte feine Stahlwolle praktisch nicht abnutzt. Das in Fig. 2 dargestellte elektrische Handgerät hat ein aus Kunststoff oder Leichtmetall bestehendes Gehäuse 11, dessen Oberteil 12 als Griffstück und dessen Unterteil 13 als Gehäusekappe ausgebildet ist, die eine drehbare Scheibe 14 abdeckt. An der Unterseite der Scheibe 14 ist ein Stahl wollekissen 15 angebracht, das mit ihr verklebt oder durch nicht gezeigte Befestigungsmittel lösbar gehalten ist. Die von den umlaufenden Stahlwollekissen 15 von der Glasfläche losgelösten Schmutzteilchen werden durch Luftlöcher 16 abgesaugt, die in Form konzentrischer Ringe über die ganze Oberfläche der Scheibe verteilt sind und unter dem Einfluss eines später zu beschreibenden Luftstromes stehen. An der Oberseite der Scheibe 14 ist ein Zahnkranz 17 angebracht. Die Scheibe 14 ist auf dem unteren Ende eines Achszapfens 18 mittels eines Kugellagers 19 drehbar gelagert und durch eine Kopfschraube 20 gesichert. Der Achszapfen 18 setzt sich oben in einem Schraubenbolzen 21 fort, der in dem Oberteil 12 des Gehäuses 11 eingelassen ist. Der Zahnkranz 17 der Scheibe 14 steht in Eingriff mit einem Ritzel 22, das auf dem unteren Ende der Welle eines Elektromotors 23 angeordnet und mit einer Schnurscheibe 24 aus einem Stück besteht. Diese ist über eine z. B. aus Gummi bestehende Schnur 25 mit einem Flügelrad 26 gekuppelt, das drehbar auf dem Achszapfen 18 gelagert ist, der in einem Tragkreuz 27 gehalten ist. Zwischen dem Flügelrad 26 und der Scheibe 14 ist eine Zwischenwand 28 angeordnet, die an der der Scheibe 14 zugewendeten Seite eine Saugöffnung aufweist. Das Flügelrad 26 ist von einem Gebläsegehäuse 29 umschlossen, das einen ringförmigen Ansatz des Gehäuseunterteils 13 bildet und sich in einem Krümmer 30 fortsetzt. In dem Krümmer 30 ist zur Verbesserung der Luftströmung eine Leitfläche 31. Der Krümmer 30 endet in einer Sammelkammer 32, in die mittels eines Halters 33 ein Filter 34 auswechselbar eingesetzt ist, das mit einer Austrittsöffnung 35 in Verbindung steht. An dem Gehäuseunterteil 13 ist ein rechtwinkliger Ansatz 36 angebracht, in den Stahlwolle zum Reinigen von Ecken eingesetzt ist. Beim Gebrauch wird das Handgerät bei eingeschaltetem Motor 23 mit leichtem Druck über die zu reinigende Fläche bewegt, wobei die auf der umlaufenden Scheibe 13 befindliche Stahlwolle 15 die auf der zu reinigenden Fläche befindlichen Ablagerungen loslöst, die dann von dem Saugstrom des Flügelrades durch die Stahlwolle 15 und die Luftlöcher 16 der Scheibe 14 hindurch angesaugt und über den Krümmer 30 in die Sammelkammer 32 abgeführt werden, wo sie in dem Filter 34 abgeschieden werden. Die zu reinigende Fläche wird auf trockenem Wege ohne Verwendung von Flüssigkeiten oder anderen Reinigungsmitteln von Ablagerungen und sonstigen Verunreinigungen befreit, wobei keine Streifenbildung auftritt. Die in dem Filter 34 abgeschiedenen Schmutzteile können nach Abziehen des Halters 33 leicht entfernt werden. Die von der umlaufenden Scheibe 14 nicht erfassten Ecken und Winkel der zu reinigenden Flächen werden durch die in dem rechtwinkligen Ansatz 36 befindliche Stahlwolle gereinigt, indem das Gerät dann von Hand über diese Stellen geführt wird.
Claims (1)
- PATENTANSPRÜCHEI. Verfahren zum Reinigen von Glasflächen, dadurch gekennzeichnet, dass Ablagerungen der Glasfläche durch trocken über diese bewegte Stahlwolle losgelöst werden.II. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Patentanspruch I, dadurch gekennzeichnet, dass ein Stahlwollekissen lösbar in ein Handgerät eingesetzt ist.UNTERANSPRÜCHE 1. Verfahren nach Patentanspruch I, dadurch gekennzeichnet, dass durch die Stahlwolle von der Glasfläche losgelöste Partikel durch einen Luftstrom abgeführt werden.2. Verfahren nach Patentanspruch I, gekennzeichnet durch Verwendung einer Stahlwolle von etwa der Stärke eines Menschenhaares.3. Verfahren nach Unteranspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Stahlwolle aus nicht korrosionsfestem Stahl besteht.4. Verfahren nach Unteransprüchen 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Stahlwolle zu einem Kissen zusammengefügt wird.5. Verfahren nach Unteranspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Stahlwollekissen durch eine Einlage versteift wird.6. Vorrichtung nach Patentanspruch II, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Handgerät (1, 11) eine Halterung zum lösbaren Befestigen des Stahlwollekissens (7, 15) vorgesehen ist.7. Vorrichtung nach Unteranspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Gehäuse (1) des Handgeräts ein Stutzen (2) zum Anschluss eines Staubsaugers vorgesehen ist.8. Vorrichtung nach Unteranspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Stahlwollekissen (15) an der Unterseite einer mit einem Antriebsmotor (23) gekuppelten drehbaren Scheibe (14) angebracht ist.9. Vorrichtung nach Unteranspruch 8, dadurch'gekennzeichnet, dass die Scheibe (14) mit Durchtrittsöffnungen (16) für einen Luftstrom versehen ist, der die von der Glasfläche losgelösten Partikeln abführt.10. Vorrichtung nach Unteranspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass über der Scheibe (14) ein mit ihr gleichachsiges Flügelrad (26) angeordnet ist.11. Vorrichtung nach Unteranspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass an der Oberseite der Scheibe (14) Lüfterflügel angeordnet sind.12. Vorrichtung nach Unteranspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Scheibe (14) mit konzentrischen ringförmigen Luftschlitzen versehen ist.13. Vorrichtung nach den Unteransprüchen 8 und 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Antriebsmotor (23) von einem durch das Flügelrad (26) erzeugten Luftstrom bestrichen ist.14. Vorrichtung nach Unteranspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Antriebsmotor (23) im Saugstrom des Flügelrades (26) angeordnet ist, dessen Druckstrom oberhalb der Scheibe (14) zu einem ein auswechselbares Filter enthaltenden Druckstutzen führt.15. Vorrichtung nach Unteranspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Stahlwollekissen (7, 15) in dem Gerätgehäuse (1, 11) durch Verkleben lösbar gehalten ist.
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