CH539240A - Als Handgerät ausgeführter Lichtprojektor mit einer Kupplungsvorrichtung zum Anschluss eines flexiblen Lichtleiters - Google Patents
Als Handgerät ausgeführter Lichtprojektor mit einer Kupplungsvorrichtung zum Anschluss eines flexiblen LichtleitersInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Lichtprojektor, als Handgerät ausgeführt, mit in einem Gehäuse untergebrachter Beleuchtungseinrichtung, bestehend aus Lichtquelle, Lichtsam- melsystem und Lüfter, sowie einer Kupplungsvorrichtung zum Anschluss eines flexiblen Lichtleiters. Man verwendet das aus dem flexiblen Lichtleiter austretende Strahlenbündel derartiger Lichtprojektoren z. B. zum Ausleuchten von Gegenständen bzw. von Arbeits- oder Behandlungsstellen oder von Körperhöhlen, wie z. B. im Bereich der Zahnheilkunde, der Augen-, Ohren-, Nasen- und Halsmedizin, ferner zur Beleuchtung feinmechanischer Geräte bei der Montage oder Instandsetzung derselben, schwer zugänglichen und somit schlecht beleuchtbaren Bereichen bei Arbeiten an Maschinen oder Fahrzeugen, sowie bei Arbeiten der Graveure, Juweliere, Edelsteinschleifer, in der fotografischen Industrie zum Beleuchten von Objekten unter dem Mikroskop, in der Halbleitertechnik, bei der Herstellung von elektrischen Bauelementen. Da eine Forderung an solche Geräte in der Bereitstellung einer ausreichenden Lichtleistung besteht und diese mit einer zweiten Forderung zu vereinen ist, die zwecks bequemen und leichten Transportierens eine masslich kleine Bauform verlangt, sind Geräte bekannt geworden, bei denen die komplette Beleuchtungseinrichtung oben beschriebener Art in einem Handgriff untergebracht ist. Der Nachteil solcher Geräte besteht darin, dass zusätzlich ein zweites Gerät bereitzustellen ist, das die nötigen Schalt- und Regelarmaturen mit dem Stromversorgungsteil enthält. Nachteilig wirkt sich weiter aus, dass bei diesen bekannten Geräten eine genaue Einjustierung der im Gehäuse unzugänglich angeordneten Lampe zum Brennpunkt nicht möglich ist, um eine bestmögliche Ausnutzung der Lichtlei stung zu gewährleisten. Erschwerend kommt noch hinzu, dass jede neue Lampe eine andere Wendellage im Lampenkolben hat. Der Austausch der Lampen selbst ist auch nur bei völliger Demontage des Gerätes möglich. Eine zusätzliche Fehlerquelle für eine genaue Justierung besteht in der Verwendung von Lampen mit eingebautem Hohlspiegel. Andere Lichtprojektoren der eingangs genannten Art enthalten alle Einrichtungen zur Erzeugung und Abgabe von Licht mittels flexiblem Lichtleiter, die Schalt- und Regelarmaturen und den Stromversorgungsteil in einem Gehäuse. Solche Geräte sind jedoch unhandlich und schwer und würden ihrer Grösse wegen in der Nähe des Ortes ihrer Verwendung stören, weshalb ein längerer Lichtleiter erforderlich ist. Dieser bedingt eine grössere Verlustleistung, was wieder durch eine entsprechend grössere Auslegung der Bauteile eine Vergrösserung und Verteuerung des Gerätes mit sich bringt. Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, unter Vermeidung der angeführten Nachteile, einen Lichtprojektor zu schaffen, der alle für die Lichterzeugung erforderlichen Elemente, die Vorrichtung zur Abgabe des Lichtes an den Lichtleiter, das Kühlaggregat sowie die Schalt- und Regelarmaturen in einem Gerät vereint und der durch zweckmässige Anordnung dieser Teile in einem leicht zu transpor tierbaren Handgerät kleiner Abmessung wie ein Werkzeug ortsveränderlich anzuwenden ist. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäss dadurch gelöst, dass als Lichtquelle eine Punktlicht-Halogenlampe und als Lichtsammelsystem eine zur Wendel der Lampe mittels von aussen zugänglicher Schrauben justierbarer Parabol-Hohlspiegel vorgesehen ist und dass in der Längsachse des Gehäuses, fluchtend zur Beleuchtungseinrichtung, dieser ein elektrisches Regelgerät mit stirnseitig angebrachtem Drehknopf zugeordnet ist. Eine vorteilhafte Ausbildung besteht ferner darin, dass die Lampe durch eine Öffnung in der Aussenwand seitlich in das Gehäuse einführbar und arretierbar ist. Das erlaubt ein rasches Auswechseln der Lampe. Zur Vervollständigung des Gerätes und seiner Verwendbarkeit als gewöhnliches Handwerkzeug mit Anschlussmöglichkeit an jeder genormten Schutzkontaktdose, kann das Anschlusskabel mit einem einen Trenntransformator enthaltenden Schutzkontaktstecker versehen sein. Somit kann das Gerät mit nur einer Stromart niederer Spannung betrieben werden. Aus Gründen des besseren Anlassens ist es vorteilhaft, den Lüftermotor mit Gleichstrom zu betreiben und dafür innerhalb des Drehknopfes einen Gleichrichter einzubauen. Um das Brennen der Lampe von aussen erkennen zu können, kann der Lampensockel aus diffusem, durchscheinendem Material bestehen. Besonders zweckmässig ist es ausserdem, die Steckerstifte für die Stromzuleitung zur Lampe zugleich als Befestigung und Arretierung für den Lampensockel auszubilden. Der Lichtprojektor lässt sich so gestalten, dass er an jedem Arbeitsplatz leicht und sicher zu befestigen ist. Zu diesem Zweck können an der Aussenwand des Gehäuses Halterungsorgane in Form von Kameraschlittenführungen und/ oder in Form von Haftmagneten angeordnet sein. Zur Verwirklichung der eingangs gestellten Forderungen in bezug auf eine ausreichende Lichtleistung verwendet man als Lichtquelle für den Lichtprojektor vorzugsweise eine Lampe mit einer Kolbenbelastung von mindestens 3 Watt pro cm2. In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. In das Gehäuse 1 ist mittels der Steckerstifte 2 der Lampensockel 4 mit der Lampe 3 seitlich eingeführt, wobei die Lampe 3 auswechselbar in der Fassung 17 des Lampensockels 4 angebracht ist, der vorzugsweise aus durchscheinendem Kunststoff besteht. Die Strahlung der Lampe 3 tritt z. T. unmittelbar in die kanalartige Austrittsöffnung 6 ein, wird aber überwiegend durch den Hohlspiegel 5 gesammelt und in die Austrittsöffnung 6 geworfen. Im Lichtleiteranschlussstutzen 7 können weitere optische Teile angeschlossen werden, beispielsweise eine Vorlage mit transparenten Details und ein Objelrtiv. Eine solche Vorlage, etwa eine Schablone, die sich in weitem Abstand abbildet, ist dann z. B. ein Lichtzeigepfeil zur Demonstration von Einzelheiten auf projizierten Bildern. Mit 8 ist der Motor des Lüfters 9 bezeichnet, der Kühlluft durch den Ringschlitz 10 ansaugt, welcher sich zwischen dem Gehäuse 1 und der im Durchmesser grösseren Gehäusekappe 11 befindet. Die Gehäusekappe 11 enthält dem der Lampe 3 vorgeschalteten Regelwiderstand 12 (oder Regeltransformator oder Potentiometer), der durch Betätigung des Drehknopfes 13 verstellt wird. Mit 14 ist die Stromzuleitung bezeichnet, die zum Trenntransformator 24 im Schutzkontaktstecker 25 führt. Als Halterungsorgane sind am Gehäuse 1 Kameraschlittenführungen 15 angebracht, die zusätzlich mit Haftmagneten 16 ausgestattet sein können. Der ankommende Wechselstrom wird durch eine Diode 18 gleichgerichtet, die in einer Ausnehmung des Drehknopfes 13 untergebracht ist. Eine zusätzliche Möglichkeit zum Einjustieren des Brennpunktes besteht darin, den Befestigungsring 21 für den Lichtleiter-Anschlussstutzen 7 mittels von aussen zugänglicher Schrauben 20 längsverschieblich zu befestigen. Der vorzugsweise aus wärmedurchlässigem oder/ und wärmeabsorbierendem Werkstoff bestehende Hohlspiegel 5 kann ebenfalls von aussen durch Schrauben 22 zur Wendel 19 verstellt werden. Zur geräuscharmen Lagerung des Lüfteraggregats 8, 9 dient eine Gummi- oder Kunststoffhülle 23. Um die Spannungsverluste möglichst klein zu halten, sind die Kontaktbuchsen 26 im Lampensockel 4 mit einer Goldauflage versehen. Die Kühlluftführung ist so ange ordnet, dass die Kühlluft konzentrisch um das Gehäuse 1 durch den Ringschlitz 10 eintritt und geradlinig entlang der Innenwand des Gehäuses 1 unter Kühlung des Hohlspiegels 5 und der Lampe 3 konzentrisch um den Lichtleiter-Anschlussstutzen 7 stirnseitig austritt.
Claims (1)
- PATENTANSPRUCHLichtprojektor, als Handgerät ausgeführt, mit in einem Gehäuse untergebrachter Beleuchtungseinrichtung, bestehend aus Lichtquelle, Lichtsammelsystem und Lüfter, sowie einer Kupplungsvorrichtung zum Anschluss eines flexiblen Lichtleiters, dadurch gekennzeichnet, dass als Lichtquelle eine Punktlicht-Halogenlampe (3) und als Lichtsammelsystem ein zur Wendel (19) der Lampe (3) mittels von aussen zugänglicher Schrauben (22) justierbarer Parabol-Hohlspiegel (5) vorgesehen ist und dass in der Längsachse (A-B) des Gehäuses (1 und 11), fluchtend zur Beleuchtungseinrichtung (3, 5 und 8), dieser ein elektrisches Regelgerät (12) mit stirnseitig angebrachtem Drehknopf (13) zugeordnet ist.UNTERANSPRUCHE 1. Lichtprojektor nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Lampe (3) durch eine Öffnung in der Aussenwand seitlich in das Gehäuse (1) einführbar und arretierbar ist.2. Lichtprojektor nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass er zum Betrieb mit nur einer Stromart, vorzugsweise niederer Spannung, eingerichtet ist und dass zur Versorgung des Lüfters (8) mit Gleichstrom ein Gleichrichter (18) vorgesehen ist.3. Lichtprojektor nach Unteranspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass zu dessen Anschluss an das Stromnetz ein einen Trenntrafo (24) enthaltender Schutzkontaktstecker (25) dient.4. Lichtprojektor nach Unteranspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Lampensockel (4) aus diffusem, durchscheinendem Material besteht.5. Lichtprojektor nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass zur Einjustierung des Brennpunktes ein Befestigungsring (21) des Lichtleiter-Anschlussstutzens (7) mittels von aussen zugänglicher Schrauben (20) angeordnet ist.6. Lichtprojektor nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass Steckerstifte (2) für die Stromzuleitung zur Lampe (3) auch als Befestigung und Arretierung für den Lampensockel (4) dienen.7. Lichtprojektor nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der Lüfter unter Zwischenlage einer Gummioder Kunststoffhülle (23) im Gehäuse (1) gelagert ist.8. Lichtprojektor nach Patentanspruch, gekennzeichnet durch eine Kühlluftführung, die konzentrisch um das Gehäuse (1) durch einen von dem Gehäuse (1) und einer im Durchmesser grösseren Gehäusekappe (11) gebildeten Ringschlitz (10) Eingang findet und geradlinig entlang der Innenwand des Gehäuses (1) unter Kühlung des Hohlspiegels (5) und der Lampe (3) konzentrisch um den Lichtleiter-Anschlussstutzen (7) stirnseitig nach aussen mündet.9. Lichtprojektor nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass am Gehäuse (1) Halterungsorgane in Form von Kameraschlittenführungen (15) und Haftmagneten (16) angebracht sind.10. Lichtprojektor nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlspiegel (5) aus wärmedurchlässigem Werkstoff besteht.11. Lichtprojektor nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlspiegel (5) aus einem wärmeabsorbierenden Werkstoff besteht.12. Lichtprojektor nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktbuchsen (26) des Lampensockels (4) mit einer Goldauflage versehen sind.13. Lichtprojektor nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass als Lichtquelle eine Lampe (3) mit einer Belastung des Kolbens von wenigstens 3 Watt/cm2 vorgesehen ist.
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1972
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Also Published As
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