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CH510406A - Verfahren zum Haltbarmachen von organischen Produkten, ausgenommen Arzneimittel - Google Patents

Verfahren zum Haltbarmachen von organischen Produkten, ausgenommen Arzneimittel

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Publication number
CH510406A
CH510406A CH1844566A CH1844566A CH510406A CH 510406 A CH510406 A CH 510406A CH 1844566 A CH1844566 A CH 1844566A CH 1844566 A CH1844566 A CH 1844566A CH 510406 A CH510406 A CH 510406A
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CH
Switzerland
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product
treated
food
alcohol
ferment
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Application number
CH1844566A
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English (en)
Inventor
Starke Armin
Original Assignee
Starke Armin
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Publication date
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A23FOODS OR FOODSTUFFS; TREATMENT THEREOF, NOT COVERED BY OTHER CLASSES
    • A23BPRESERVATION OF FOODS, FOODSTUFFS OR NON-ALCOHOLIC BEVERAGES; CHEMICAL RIPENING OF FRUIT OR VEGETABLES
    • A23B11/00Preservation of milk or dairy products
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    • A23B11/35Preservation of cream or cream preparations by addition of preservatives
    • AHUMAN NECESSITIES
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    • A61L2/16Methods or apparatus for disinfecting or sterilising materials or objects other than foodstuffs or contact lenses; Accessories therefor using chemical substances
    • A61L2/20Gaseous substances, e.g. vapours

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Description


  
 



  Verfahren zum Haltbarmachen von organischen   Produkten,    ausgenommen Arzneimittel
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Haltbarmachen organischer Produkte wie Lebensmittel und Futtermittel, mit Ausnahme von Arzneimitteln, die unter Vakuum in einer Vakuumkammer mit Gasen oder Dämpfen, die einem Verderb entgegenwirken, behandelt werden.



   Im folgenden wird   dasl    erfindungsgemässe Verfahren am Beispiel von Lebensmitteln erläutert, weil diese das wichtigste Anwendungsgebiet dafür darstellen.



   Es ist bekannt, Lebensmittel unter Einwirkung von Stickstoff abzupacken und diese Packung zu versiegeln.



  Stickstoff bildet dabei eine neutrale Schutzschicht auf dem Stoff durch Adsorption. Beispielsweise werden solche Verfahren zur Verpackung von Lebensmitteln verwendet, die durch das   Gefriertrocknungsverfahren    behandelt worden sind.



   Bei diesem unter Vakuum arbeitenden Verfahren wird nach Ende des   Trocknungsprozesses    das Vakuum durch Einlassen eines Gases aufgehoben. Bevorzugt verwendet man ein inertes Gas, wie z. B. Stickstoff oder Kohlensäure. Die anschliessende Verpackung erfolgt ebenfalls unter z. B.   Sfickstoffatmosphäre.    Es hat sich gezeigt, dass ein solches Verfahren auch bei Anwendung anderer Inertgase nicht zu einem befriedigenden Ergebnis führt. Der Grund dafür dürfte darin liegen, dass in den Lebensmitteln noch Fermente enthalten sind, welche die Haltbarkeit beeinträchtigen, jedoch durch das zugeführte Inertgas nicht angegriffen werden.



  Beispielsweise werden fetthaltige Produkte ranzig. Die zur Vermeidung dieses Nachteiles angewendeten Hilfsmittel wie Zutaten von Antioxydantien, Zucker und dergleichen stellen nur eine geringfügige Verbesserung dar. Die fermentativen Vorgänge führen weiter zu Abbaureaktionen. Man hat daher Fermentgifte in flüssigem Zustand z. B. als Lösung zugemischt. Dabei sind erhebliche Mengen notwendig.



   Es ist auch bekannt, bestimmte Lebensmittel wie Butter, Kondensmilch, Marzipan und dergleichen durch die Zugabe von   Alkohol    haltbar zu machen. Der Alkohol wird dabei in flüssigem Zustand in die Masse eingearbeitet bzw. eingeknetet. Hierfür sind verhältnismässig grosse Alkoholmengen erforderlich, beispielsweise in der Grössenordnung von   2S.    Diese Zugabe verteuert die Erzeugnisse erheblich, so dass dieses Verfahren nicht allgemein angewendet wird, wenn auch die Wirkung von Alkohol als Fermentgift bekannt ist.



   Bei neueren Verarbeitungsverfahren von Lebensmitteln, wie dem Gefriertrocknungsverfahren, lässt sich eine Behandlung der Lebensmittel mit einer flüssigen Lösung eines Fermentgiftes nicht anwenden. Dieses Fermentgift würde sich im Hochvakuum verflüchtigen oder bei der Anwendung nach der Trocknung die Oberfläche erweichen, ohne in das Innere einzudringen.



   Beispielsweise in Verbindung mit der Anwendung eines Gefriertrocknungsverfahrens sind daher erhebliche Schwierigkeiten entstanden, um die Lebensmittel haltbar zu machen. Bestimmte Anwendungen des Gefriertrocknungsverfahrens sind derzeit ausgeschlossen, z. B.



  die Trocknung von Vollmilch und Sahne, weil diese   Trocknnngsprodukte    nicht lange genug haltbar sind.



   Das erfindungsgemässe Verfahren ist nun dadurch gekennzeichnet, dass das Produkt der Einwirkung eines gas- oder dampfförmigen Fermentinaktivators in einer bis zu 0,3   Gew.%    liegenden Menge bezogen auf das Gewicht des Produlits ausgesetzt wird.



   Die zu behandelnden Produkte werden gewöhnlich zuvor durch eine an sich bekannte Trocknung für sich oder in einer Anhäufung als Masse mit kapillaren nach aussen offenen Durchgängen versehen und danach unter wenigstens teilweiser Verminderung des Vakuums als gas- oder dampfförmiger Stoff ein Fermentgift (Fer   mentinaktivator)    in solchen Mengen zugesetzt, dass die Fermente oder bestimmte Fermente durch unmittelbare Einwirkung inaktiviert werden. Vorteilhaft wird bei Zuführung eines Fermentgiftes das Vakuum teilweise vermindert und danach in bekannter Weise mit einem Schutzgas geflutet.



   Gemäss dem beschriebenen Verfahren wird eine erheblich längere Haltbarkeit von getrockneten Lebensmitteln, wie vorteilhaft Milch und Sahne, erreicht,  wenn die getrockneten Produkte unter Vakuum gasoder dampfförmigen Stoffen ausgesetzt werden, die die Fermente oder bestimmte Fermente in aktivieren.



   Da in diesem Fall eine für das gasförmige oder dampfförmige Fermentgift diffusionshemmende Atmosphäre fehlt, belädt sich die Oberfläche des Trockenproduktes augenblicklich und vollkommen gleichmässig mit dem angewendeten Fermentgift. Grundsätzlich lässt sich jedes getrocknete Lebensmittel unabhängig vom Trocknungsverfahren so behandeln.



   Am   lntensivsten    wird die erfindungsgemässe Fermentinaktivierung bei solchen Trockenprodukten erreicht, die nach dem Verfahren der Gefriertrocknung hergestellt werden. Aufgrund der Arbeitsweise der Gefriertrocknung werden bei diesem Verfahren gegenüber anderen Trocknungsprozessen Trockenprodukte erhalten, bei denen keine Verhornung oder Verkrustung der Oberfläche der getrockneten Teilchen eintritt.

  Die im Inneren des   Trockenteilchens    befindlichen Kapillaren und Hohlräume stehen untereinander und infolge fehlender Verhornung auch mit der Aussenseite des Teilchens in Verbindung, so dass bei gleichen Gewichtsmengen die nach dem Gefriertrocknungsverfahren   herde    stellten Trockenprodukte eine wesentlich grössere Oberfläche als nach anderen Trocknungsverfahren hergestellte haben und somit eine erhöhte Angriffsfläche für das verwendete Fermentgift bieten. Ein wesentliches Merkmal der Erfindung liegt daher in der Verarbeitung von getrockneten Lebensmitteln mit nach aussen offenen, kapillaren Durchgängen.



   Das Verfahren bezieht auch unter dem Gesichtspunkt einer Vermeidung der Verhornung oder Verkrustung der Oberfläche die Anwendung des bekannten Sprühtrockenverfahrens ein. Mit diesem Verfahren wird beispielsweise Milch verarbeitet. Geht die Erfindung von diesem Verfahren aus, dann werden die durch Sprühtrocknung zu Partikeln verarbeiteten Produkte in einer Anhäufung als Masse dem Vakuum und der Behandlung ausgesetzt. Vorteilhaft wird die Masse dafür in diffusionsfähige Behälter, beispielsweise Beutel, eingebracht und dem Vakuum und der Behandlung ausgesetzt.



   Gemäss einer besonders vorteilhaften Ausführungsform des Verfahrens wird als Stoff zur Fermentinaktivierung   Athylalkohol    verwendet.



   Eine weitere Ausführungsform des Verfahrens sieht vor, dass sowohl bei kontinuierlich wie diskontinuierlich arbeitenden Gefriertrocknungsanlagen vor Aufheben des Vakuums, also nach Durchführung der Trocknung, Alkohol gasförmig oder flüssig in die Vakuumkammer eingebracht wird, wobei im letzteren Falle die Verdampfung in der Kammer stattfinden muss.



  Mit der Einführung des Alkohols in die Vakuumkammer ist eine Drucksteigerung auf etwa 10 bis 30 Torr je nach zugeführter Alkoholmenge verbunden, so dass ein anderes Gas, wie z. B. Stickstoff, anschliessend zum Aufheben des Vakuums eingelassen wird. Dabei wird zusätzlich eine Schutzschicht gegen den Luftsauerstoff auf der Oberfläche des Trockenproduktes erreicht.



   Ein Beispiel für die Anwendung in Verbindung mit der Sprühtrocknung geht von der Herstellung von Sahnepulver aus. Dieses Sahnepulver wird beispielsweise in Textilbeuteln, gegebenenfalls aus Leinen eingebracht und dann unter Vakuum, insbesondere Hochvakuum in einer Grössenordnung unter 0,6 Torr ausgesetzt. In einem ersten Flutungsschritt, in welchem das Fermentgift zugeführt wird, wird das Vakuum bis zu 12 Torr vermindert. Danach wird mit einem bekannten Schutzgas, wie Stickstoff geflutet. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Aufhebung des Vakuums auch in einem Schritt unter Zuführung des Fermentgiftes erfolgen kann.



   Bei diesem Verfahren der Fermentinaktivierung   kommt    man oft mit sehr geringen Alkoholmengen von etwa 0,3   Gew.%',    bezogen auf das Lebensmittel, aus, die erheblich unter den Mengen liegen, die nach anderen Konservierungsverfahren zugesetzt werden müssen. Da durch die Erfindung die Wirkung eines Inaktivierungsmittels intensiviert wird, besteht darüber hinaus die vorteilhafte Möglichkeit, an sich bekannte, in ihrer Anwendung aber zunehmend abgelehnte Fremdstoffe in Mengen zur Wirkung zu bringen, in denen sie bisher als wirkungslos betrachtet worden sind. Unter diesem Gesichtspunkt kann ausser Alkohol auch Schwefeldioxyd zur   Fermentinaktivierulng    verwendet werden.



  Während man die Wirkung dieses Stoffes in einem Anteil von   0,05  O    bisher als fraglich und von   0,03 S    als negativ bezeichnet hat, liegt ein wesentliches Merkmal des Verfahrens gerade darin, dass dieser Stoff in der beschriebenen Anwendung auch bei diesen niedrigen Konzentrationen seine fermentinaktivierende Wirkung ausübt. Unter diesem Gesichtspunkt ist auch vorgesehen, dass in einem Verfahrensschritt Schwefelwasserstoff in Gas- oder Dampfform eingebracht wird.



  Gemäss einer anderen Ausführungsform wird Formaldehyd in Gas- oder Dampfform eingebracht.



   Ein wesentlicher Vorteil unter vorstehenden Gesichtspunkten liegt darin, dass insbesondere die zunehmend abgelehnten Fremdstoffe in einer Menge zugesetzt werden, die unter der herkömmlich erachteten Wirkungsgrenze liegt. Daher besteht eine besondere Ausführungsform darin, dass diese Stoffe in einer Menge bis zu 0,05   Gew.%    zugegeben werden.



   Ferner sieht eine vorteilhafte Ausführungsform vor, dass die Lebensmittel nach Einwirkung des Dampfes oder Gases unter Vakuum abgepackt werden. Auch hier wird durch die zwar erfolgende Zuführung eines Fermentgiftes in das Innere des Lebensmittels eine vorzügliche Wirkung erzielt, und zwar hinsichtlich der Haltbarkeit.

 

   Oben ist gesagt, dass zur Drucksteigerung ein anderes Gas, z. B. Stickstoff, zum Aufheben des Vakuums eingelassen wird. Unter diesem Gesichtspunkt wird in einer besonderen Ausführung unter Stickstoff gasdicht abgepackt. Gemäss einer anderen Ausführungsform des Verfahrens werden die Lebensmittel nach Einwirkung des Dampfes oder Gases gasdicht unter Vakuum abgepackt. Sowohl bei dieser Verfahrens ausführung als auch bei der gasdichten Abpackung unter Stickstoff wird vorteilhaft der Packung selbst vor dem Verschliessen ein Tropfen Alkohol zugesetzt. Hierdurch wird die Wirkung noch verbessert.



   Wenn oben von Fermenten die Rede ist, so wird darauf hingewiesen, dass es sich insbesondere um solche handelt, die in Lebensmitteln wirken, insbesondere durch eine Behandlung bei normaler oder tiefer Temperatur sich nicht wirkungslos machen lassen und Abbaureaktionen herbeiführen. 

Claims (1)

  1. PATENTANSPRUCH
    Verfahren zum Haltbarmachen organischer Produkte in porösem oder pulverförmigem Zustand, Arzneimittel ausgenommen, die unter Vakuum in einer Vakuumkammer mit Gasen oder Dämpfen, die einem Verderb entgegenwirken, behandelt werden, dadurch gekennzeichnet, dass das Produkt der Einwirkung eines gas- oder dampfförmigen Fermentinaktivators in einer bis zu 0,3 Gew.% liegenden Menge, bezogen auf das Gewicht des produkts, ausgesetzt wird.
    UNTERANSPRÜCHE 1. Verfahren nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass man die Vakuumkammer nach beendeter Behandlung mit einem Schutzgas flutet.
    2. Verfahren nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass als Fermentinaktivatoren schweflige säure, Formaldehyd, Äthyl alkohol und/oder Schwefelwasserstoff verwendet werden.
    3. Verfahren nach Unteranspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass man schweflige Säure, Formaldehyd oder Schwefelwasserstoff so lange einwirken lässt, bis das Produkt bis zu 0,05 Gew.% davon aufgenommen hat.
    4. Verfahren nach Unteranspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass man Alkohol so lange einwirken lässt, bis das Produkt 0,3 Gew.% davon aufgenommen hat.
    5. Verfahren nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass das Behandlungsgut ein gefriergetrockne tes Produkt ist.
    6. Verfahren nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass das Behandlungsgut ein sprühgetrockne- tes Produkt ist.
    7. Verfahren nach Unteranspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Behandlungsgut in durchlässigen Behältern, beispielsweise Beuteln, behandelt wird.
CH1844566A 1965-12-27 1966-12-22 Verfahren zum Haltbarmachen von organischen Produkten, ausgenommen Arzneimittel CH510406A (de)

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AT1166965A AT268851B (de) 1965-12-27 1965-12-27 Verfahren zum Haltbarmachen von Lebensmitteln, Futtermitteln, pharmazeutischen Mitteln od.dgl.

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