CH467200A - Faltschachtel zur Aufnahme von Einzelstücken - Google Patents
Faltschachtel zur Aufnahme von EinzelstückenInfo
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Description
Faltschachtel zur Aufnahme von Einzelstücken Die vorliegende Erfindung betrifft eine Faltschachtel zur Aufnahme von Einzelstücken, wie insbesondere Pralinen und Süsswaren. Bei Konfekt und ähnlichen Zusammenstellungen von Einzelstücken unterschiedlicher Geschmacksrichtungen und Füllungen besteht verbraucherseitig gewöhnlich der Wunsch, über die Zusammensetzung im einzelnen Aufschluss zu erhalten. Bei den bekannten Packungen werden derartige Hinweise auf der nach unten weisenden Bodenfläche vorgesehen, oder man verwendet Einlegezettel. Es wurde auch bereits vorgeschlagen, unmittelbar oberhalb der durch den oberen Rand der Sortiereinlage und die freien horizontalen Oberflächen der in dieser befindlichen Einzelstücke gegebenen Oberfläche am Unterkarton oder an der Sortiereinlage selbst entsprechende Träger für Hinweise vorzusehen. Hierbei hat es sich jedoch herstellungstechnisch und auch im Gebrauch gezeigt, dass die einwandfreie Ausrichtung der Hinweisträger kaum sichergestellt werden kann. Der vorliegenden Erfindung liegt nun die Aufgabe zügrunde, diese Nachteile zu beseitigen und bereits bei der Herstellung hierfür Einrichtungen vorzusehen, wobei es nicht darauf ankommt, welche spezielle Ausbildung die fertiggestellte Packung aufweist. Erfindungsgemäss ist deshalb eine Faltschachtel vorgesehen, bei der ein Packungszuschnitt mindestens eine in der durch den oberen Rand der Sortiereinlage und die freien horizontalen Oberflächen der in dieser befindlichen Einzelstücke gegebenen Oberfläche der fertiggestellten Pakkung liegende Lasche aufweist und die Enden der Lasche mit Zungen versehen sind, die unter Zusammenwirken mit benachbarten Abschnitten des Packungszuschnittes die Lasche fixieren. Weiterhin kann der Umschlag der benachbarten Seitenabschnitte des Packungsteiles um die Breite der Lasche bzw. der Zungen verkürzt ausgebildet sein und einen Ansatz aufweisen, der sich vom Boden der fertiggestellten Packung zu deren oberem Rand hin verjüngt. Die Zungen können vorzugsweise der Breite der Lasche entsprechen und länger bemessen sein als die Höhe der Seitenwandungen. Auf diese Weise ist es möglich, eine sichere Fixierung der Lasche zu erreichen, indem die Zunge zwischen der Seitenwandung des be benachbarten P ackungsabschnittes und einer Verlängerung der die Lasche tragenden Seitenwandung fixiert ist und ein Restabschnitt der Zunge parallel zum Packungsboden verläuft. Die in dieser Weise gegenüber der übrigen Packung festgelegte Lasche bzw. deren freie Kante und die Seitenwandungen bzw. der Boden können zur Aufnahme von Warenhinweisen und Bedruckungen ausgebildet sein. In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wiedergegeben, das an Hand der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert wird. Es zeigt: Fig. 1 einen fertiggestellten Unterkarton einer Schachtelpackung; Fig. 2 die Abwicklung eines Packungszuschnittes mit unterlegter Bodenverstärkung; Fig. 3 die Teilansicht einer Eckenausbildung in perspektivischer Darstellung. Als Ausführungsbeispiel zur Veranschaulichung des Erfindungsgedankens dient ein Unterkarton für eine Schachtelpackung, der in Fig. 1 dargestellt ist. Der Pakkungszuschnitt 10 weist zwei sich jeweils gegenüberliegende Wandungspaare 11 bzw. 21 auf. Eine der senkrecht stehenden Wandungen 11 ist mit einer Lasche 12 versehen, die mittels der Faltkante 13 am oberen Rand des Unterkartons so abgewinkelt ist, dass sie in der durch den oberen Rand der Sortiereinlage und die freien horizontalen Oberflächen der in dieser befindli chen Einzelstücke gegebenen Oberfläche der fertiggestellten Packung liegt. Die Seitenwandung 11 weist an ihren freien Rändern Verlängerungen 14 auf. Parallel zu diesen Verlängerungen 14 sind an der Lasche 12 Zungen 15 angeordnet, die länger sind als die Höhe der Wandung 11 bzw. 21. Ein entsprechender Restabschnitt 16 kann um eine hierfür vorgesehene Faltlinie 17 umgelegt werden. Die Lasche 12 ist zur Aufnahme von Markierungen, einer Bedruckung oder Warenhinweisen 18 ausgebildet, die jeweils auf die entsprechende Warenart hinweisen. Der vordere freie Rand 19 der Lasche 12 kann entsprechende Profilierungen aufweisen. Die Seitenwandung 21 ist mit einem Umschlag 22 und einem freien Endabschnitt 23 versehen. Im Bereich der Lasche 12 sind der Umschlag 22 und der Endabschnitt 23 um einen Betrag verkürzt ausgebildet, der der Breite der Lasche 12 bzw. der der Zungen 15 entspricht. In dem verkürzt ausgebildeten Bereich befindet sich an dem Umschlag 22 ein Ansatz 24, der sich vom Boden der fertiggestellten Packung zu deren oberem Rand hin verjüngt. Eine Basiskante 25 des im wesentlichen dreieckförmigen Ansatzes 24 stellt eine Verlängerung der bodenseitigen Faltkante 26 zwischen dem Umschlag 22 und dem freien Endabschnitt 23 dar. Die Länge der Basiskante 25 entspricht etwa der Breite der Zunge 15 bzw. des Restabschnittes 16. In Fig. 3 ist in perspektivischer Ansicht ein Ausschnitt einer Ecke der Faltschachtel dargestellt, bei der die Seitenwandung 11 bereits hochgeklappt und die Lasche 12 in ihre Endstellung gebracht ist. Die Verlängerung 14 ist nach innen eingeschlagen, so dass sie parallel zur fertigen Wandung 21 verläuft. Über die Aussenwandung der Verlängerung 14 verläuft die Zunge 15 an der Lasche 12 senkrecht nach unten und ist an der Faltlinie 17 so umgeschlagen, dass sie zwischen dem unteren Rand der Verlängerung 14 und dem Boden des Zuschnittes 10 hindurchläuft, wobei sich der Restabschnitt 16 parallel zum Boden ausrichtet. Die in Fig. 3 noch in der Ausgangsstellung befindliche Seitenwandung 21 wird anschliessend hochgeklappt, so dass sie senkrecht zum Boden stehend die Zunge 15 nach aussen hin sichert. Der Umschlag 22 wird dann nach innen geklappt, wobei die Ausnehmung oberhalb des Ansatzes 24 es gestattet, diesen einwandfrei unter die Lasche 12 zu schieben. Bei 26 wird der freie Endabschnitt 23 so abgewinkelt, dass er parallel zum Boden des Zuschnittes 10 verläuft. Gleichzeitig legt sich die Basiskante 25 parallel zur Faltlinie 17 und stellt eine einwandfreie Sicherung der Eckenausbildung dar. Der Packungszuschnitt 10 ist bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel mit einer Versteifungsplatte 40 unterlegt, wie sie bei Unterkartons allgemein üblich ist. Die Zungen 15 können unmittelbar bei der Herstellung des Packungszuschnittes 10 berücksichtigt werden und passen sich den Konturen des Zuschnittes in besonders geeigneter Weise an, wie dieses aus Fig. 2 ersichtlich ist. Sollte es erforderlich sein, aus Platzersparnis oder Festigkeitsgründen die Zungen 15 aus einem anderen Material herzustellen als den übrigen Packungszuschnitt, so können diese gesondert gefertigt werden und in den Randbereichen der Lasche 12 unterhalb von dieser durch Klebverbindungen oder in sonstiger Weise angebracht werden. Herstellungstechnisch bringt der Erfindungsgegenstand insofern erhebliche Vorteile, als ohne zusätzliche Arbeitsgänge oder gesteigerten Materialaufwand eine einwandfreie Fixierung und Ausrichtung der Lasche 12 sichergestellt ist. Weiterhin ist eine Sicherung für die Sortiereinlage gegeben, und auch bei mehrmaligem Öffnen der Packung besteht nicht die Gefahr, dass sich die Lage des Hinweisträgers ändert. Die Bedrukkungen auf der Lasche, den Seitenwandungen und dem Boden sind vorteilhafterweise in Anpassung an den benachbart angeordneten Inhalt aufeinander abgestimmt.
Claims (1)
- PATENTANSPRUCH Faltschachtel zur Aufnahme von Einzelstücken, dadurch gekennzeichnet, dass ein Packungszuschnitt mindestens eine in der durch den oberen Rand der Sortiereinlage und die freien horizontalen Oberflächen der in dieser befindlichen Einzelstücke gegebenen Oberfläche der fertiggestellten Packung liegende Lasche aufweist und die Enden der Lasche mit Zungen versehen sind, die unter Zusammenwirkung mit benachbarten Abschnitten des Packungszuschnittes die Lasche fixieren.UNTERANSPRÜCHE 1. Faltschachtel nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass ein Umschlag (22) der benachbarten Seitenabschnitte (21) um die Breite der Lasche (12) bzw. der Zungen (15) verkürzt ausgebildet ist und einen Ansatz (24) aufweist, der sich vom Boden der fertiggestellten Packung zu deren oberem Rand hin ver junge.2. Faltschachtel nach Patentanspruch und Unteranspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Zungen (15) etwa der Breite der Lasche (12) entsprechen und länger bemessen sind als die Höhe der Seitenwandungen (11, 21).3. Faltschachtel nach Patentanspruch und Unteranspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Zunge (15) zur Fixierung der Lasche (12) zwischen der Seitenwandung (21) des benachbarten Abschnittes und einer Verlängerung (14) der die Lasche (12) tragenden Seitenwandung (11) fixiert ist und ein Restabschnitt (16) der Zunge (15) parallel zum Packungsboden verläuft.4. Faltschachtel nach Patentanspruch und Unteranspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Lasche (12) bzw. deren freie Kante (19) und die Seitenwandungen (11, 21) bzw. der Boden zur Aufnahme von Warenhinweisen (18) und Bedruckungen ausgebildet sind.5. Faltschachtel nach Patentanspruch und Unteranspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Zungen (15) an der Unterseite der Lasche (12) befestigt sind.
Priority Applications (1)
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Country Status (1)
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| CH (1) | CH467200A (de) |
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1967
- 1967-10-04 CH CH1381867A patent/CH467200A/de unknown
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