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Schusswaffe Die vorliegende Erfindung betrifft eine Schusswaffe mit Schiebeverschluss und Schlageinrichtung.
Diese zeichnet sich dadurch aus, dass die Schlageinrichtung zum Auslösen der Zündung mindestens zwei Schlagorgane aufweist zum zentrisch symmetrischen Zünden des Zündsatzes.
Ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes wird anschliessend anhand von Figuren erläutert, welche gesamthaft in zerlegtem Zustand auseinandergezogen die Einzelteile einer Schusswaffe darstellen. Es zeigt: Fig. 1 den Hinterteil des Laufes, Fig. 2 das Verschlussgehäuse mit der Abzugsvorrichtung, Fig.3 den Verschlusszylinder in Seitenansicht, teilweise im Schnitt, Fig. 4 den Verschlusszylinder von hinten, Fig.5 einen Ausschnitt aus dem Laufhinterteil mit dem Verschlussgehäuse-Vorderteil und der Ausstosser- anordnung, Fig.6 die Verschlusszylinderhülse, teilweise im Schnitt,
Fig. 7 die Verschliesshülse, teilweise im Schnitt, Fig. 8 den Schlagbolzen-Hinterteil, Fig. 9 eine Steuerhülse, Fig. 10 den Abschlussdeckel.
Der Hinterteil des Laufes 1 einer Schusswaffe ist abgesetzt und mit einem Gewinde 3 versehen, während das eigentliche Laufende 5 zylindrisch ausgebildet ist. Dieser Teil des Laufes 1 weist eine Längsnut 7 auf, welche der Aufnahme eines Ausstossers 11 (Fig. 5) dient, der, über einen Zapfen 13 verschiebbar, in der Längsnut 7 an einer dem Lauf 1 verbundenen Feder 9 festgehalten wird. Der Ausstosser 11 ist mit einem Finger 15 ausgerüstet, der hinter den Kragen einer Hülse 17 zu liegen kommt, während in einer Nut 19 ein Nocken 23 eines Ausziehers 21 eingreift, dessen anderes Ende als Keil 25 ausgebildet ist.
Ein Verschlussgehäuse 27 ist im vorderen Teil mit einer dem Gewinde 3 entsprechenden Gewindebohrung 29 versehen, hinter welcher eine Ladeöffnung 31 liegt, in die eine Art Ladekassette (strichpunktiert) hineinragt. Am hinteren Ende des Verschlussgehäuses 27 ist eine Riegelnut 33 vorgesehen. Der Vollständigkeit halber ist auch die Abzugsvorrichtung 35 der Schusswaffe dargestellt. Auf der Höhe der Ladeöffnung 31 befindet sich eine durchgehende Nut 37, die an zwei Stellen durchbrochen ist, wie aus Fig. 2 hervorgeht. Die beiden Durchbrüche sind durch einen Steg 39 voneinander getrennt. Das hintere Ende der hinteren Nut 37 ist als schräge Auflauffläche 41 ausgebildet.
In das Verschlussgehäuse 27 kann eine Verschlusszy- linderhülse 43 eingeführt werden, deren vorderes Ende eine Mitnehmerkerbe 45 aufweist, sowie eine längsverlaufende Nut 47 zum verschiebbaren Festhalten der Hülse 43 im Verschlussgehäuse 27. Der hintere Teil der Hülse 43 ist als Gewindeteil 49 ausgebildet, durch welchen, wie aus Fig. 6 ersichtlich, sich zwei diametral gegenüberliegende Längsnuten 51 und 53 erstrecken. Ein Führungs- Steg 55 trennt einen vorderen Raum 57 von einem hinteren Raum 59 in der Verschlusszylinderhülse 43, wobei die beiden Räume 57 und 59 mittels eines Durchganges 61 im Führungssteg 55 miteinander verbunden sind.
Zum Bewegen und Verschliessen des Verschlusses ist eine Verschliesshülse 63 mit einem Verschliessgriff 65 und einem Verschliessnocken 64 vorgesehen, während, zur Schlageinrichtung gehörend, ein Schlag bolzenhinter- teil 67 in die Hülse 43 eingeschoben wird. Der Schlagbol- zenhinterteil 67 ist mit einem Bolzenkopf 69 versehen sowie einem anschliessenden Dämpfungsring 71, der vorzugsweise aus einem fettunempfindlichen, nichtmetallischen, hartgummielastisch federnden Stoff, z.B. einem Kunststoff, besteht.
Hinter diesem Ring 71 sitzt ein Federteller 73 zum Abstützen einer Schlagfeder 75, deren anderes Ende auf einem Bolzengehäuse 79 aufliegt. Der Bolzenkopf 69 ist mit dem Federteller 73 über den Schaft 76 mit einem Nocken 77 verbunden, welcher dem Spannen der Spannorgane dient. Diese Teile sind längs verschiebbar im Bolzengehäuse 79 gelagert, dessen hinteres Ende einen Nocken 81 aufweist.
Als hinterer Abschluss der Verschlussteile ist eine Hülse 83 sowie ein Schraubdeckel 85 vorgesehen.
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Ein Verschlusszylinder 87 ist zum Einschieben in den vorderen Raum 57 der Verschlusszylinderhülse 43 vorgesehen. Dieser Zylinder 87 ist derart bearbeitet, dass sich zwei annähernd halbzylinderförmige Backen 89 und 91 bilden, welche über einen Steg 93 miteinander verbunden sind. In die dadurch geschaffenen schlitzartigen öffnun- gen werden zwei Schlagschienen 95 und 97 eingelegt.
Diese Schienen 95 und 97 weisen an ihrem vorderen Ende je eine Zündschneide 99 und 101 auf, welche bezüglich der Längsachse des Verschlusszylinders 87 symmetrisch angeordnet sind. Der Vorderteil des Ver- schlusszylinders 87 trägt einen Verschlussdichtungsring 103, welcher vorzugsweise aus einem fettunempfindlichen, nicht metallischen Material, z.B. einem Kunststoff mit hartgummielastischen Eigenschaften besteht.
Die Schusswaffe wird wie folgt zusammengesetzt: Das Verschlussgehäuse 27 wird auf das Gewinde 3 des Hinterteils des Laufes 1 aufgeschraubt und gesichert. Im Hinterteil dieses Laufes 1 ist die Feder 9 befestigt, deren freies Ende über den Zapfen 13 geschoben ist, so dass der Ausstosser 11 längsverschiebbar federnd in der Längsnut 7 bewegt werden kann. Bei in den Lauf eingeführter Patrone mit der Hülse 17 kommt der Hülsenrand auf den Finger 15 zu liegen. Der Auszieher 21 greift mit seinem Nocken 23 in die Nut 19, -während sein hinterer Teil mit der Nase des Keiles 25 zum Eingreifen in die Mitnehmerkerbe 45 der Verschlusszy- linderhülse 43 vorgesehen ist, wie dies an späterer Stelle ausführlich dargelegt wird.
Die beiden Schlagschienen 95 und 97 werden radial in die entsprechenden Schlitze des Verschlusszylinders 87 eingeführt und vorn durch den Verschlussdichtungsring 103 festgehalten.
Dieser Verschlussdichtungsring 103 ragt um ein geringes Mass über den zylindrischen Vorderteil des Ver- schlusszylinders 87 heraus, so dass der Ring 103 in axialer Richtung beim Schliessen des Verschlusses zum Quten Abdichten deformiert wird. Nun wird der Ver- schlusszylinder 87 in den vorderen Raum 57 der Ver- schlusszylinderhülse 43 eingeschoben, derart, dass die beiden hinteren Nasen der Schlagschienen 95 und 97, welche aus dem Verschlusszylinder 87 herausragen, in den Durchgang 61 zu liegen kommen und dort geführt sind.
Der Verschlusszylinder 87 wird hierauf, beispielsweise mittels eines Prisonstiftes, in der Hülse 43 befestigt. Nun wird die Verschliesshülse 63 auf den hinteren zylindrischen Teil der Verschlusszylinderhülse 43 aufgeschoben.
Anschliessend wird der Schlagbolzenhinterteil 67 in den hinteren Raum 59 geschoben, wobei der Bolzenkopf 69 ebenfalls in den Durchgang 61 unmittelbar hinter die vorstehenden Nasen der Schlagschienen 95 und 97 zu liegen kommt. Der Nocken 77 wird dabei durch die Längsnut 53 und der Nocken 81 durch die Längsnut 51 geführt.
Nach dem Einführen des Schlagbolzenhinterteils 67 wird die Abschlusshülse 83 derart aufgeschoben, dass deren Längsschlitz den Nocken 77 umfasst, worauf das Ganze mittels des Deckels 85 auf den Gewindeteil 59 aufgeschraubt wird.
Beim Einführen der Verschlusszylinderhülse 43 mit dem Verschlusszylinder 87 in das Verschlusszylinderge- häuse 27 kommt die Mitnehmerkerbe 45 unter den Keil 25 zu liegen (Fig.5) nachdem dieser, entgegen dem radialen Druck einer Feder 26, ausgeschwenkt und danach in die Kerbe 45 zurückgepresst wurde.
Wird aber der Verschluss vollständig geschlossen, so gelangt die Verschlusszylinderhülse 43 mit ihrem vorderen Ende über das Laufende 5, welches es umschliesst, während der Verschlussdichtungsring 103 an der Stirnseite des Laufendes 5 unter elastischer Deformation angepresst wird und damit das Patronenlager vollständig dicht abschliesst. In dieser Schliesslage des Verschlusses wird die Verschliesshülse 63 durch Drehen der Verschliess- nocke 64 in der Riegelnut 33 den Verschluss schliessen und sichern,
so dass bei eingeführter Patrone die Schuss- waffe schussbereit ist.
Wenn nun bei gespannten Schlagorganen der Abzug gedrückt wird, so schnellt unter dem Druck der Schlagfeder 75 der Schaft 76 mit dem Bolzenkopf 69 nach vorne und schlägt dabei auf die vor ihm liegenden, hinteren Nasen der beiden Schlagschienen 95 und 97, so dass diese axial aus dem Verschlusszylinder 87 hervorschiessen und durch einen bezüglich der Achse der Hülse 17 symmetrischen Anschlag der Zündkapsel eine absolut symmetrische Schussauslösung bewirken. Damit wird verhütet, dass durch den Zündvorgang die Hülse 17 mit dem Geschoss im Patronenlager aus ihrer symmetrischen Lage verschoben wird.
Auf diese Weise wird nicht nur ein vollständiges Abdichten der Druckkammer auf Seiten des Verschlusses bei der Schussabgabe bewirkt, sondern auch eine völlig symmetrische Schussabgabe durch das symmetrische Zünden. Da die Zündung weiterhin an zwei verschiedenen Orten erfolgt; wird der Zündvorgang beschleunigt, was sich ebenfalls günstig auf den Druckanstieg hinter dem Geschoss auswirkt. Anstelle von zwei können natürlich drei und mehr symmetrische Zündstellen geschaffen werden.
Auf diese Weise werden Druckverluste vermieden, was sich, wie Schussbilder eindeutig zeigen, ganz wesentlich auf die Trefferwartung auswirkt, da unter anderem die Druckverluste mit Hilfe des Verschlussdichtungsrin- ges 103 auf ein Minimum reduziert werden können.
Nach der Schussabgabe wird durch Drehen des Verschliessgriffes 65 und Nachhintenziehen der Ver- schlusszylinderhülse 43 der Keil 25 durch die Mitnehmer- kerbe 45 erfasst und dabei der Ausstosser 11, entgegen dem Zug der Feder 9, nach hinten gezogen. Dabei schiebt der Finger 15 die Hülse 17 aus dem Lauf.
Diese Anordnung weist den grossen Vorteil auf, dass anstelle des bekannten Ausziehers ein Ausstosser Verwendung findet, welcher im viel robusteren Laufteil angeordnet werden kann und gestattet, die Verschlusszylinderhülse 43 in ihrem vorderen Abschlussteil als ungeteilte, geschlossene Hülse auszubilden, was die Präzision der Waffe ebenfalls günstig beeinflusst.