Elektrisches Bedienungsgerät zum Auslösen und Steuern verschiedener Funktionen Die Erfindung betrifft ein elektrisches Bedienungsge rät zum Auslösen und Steuern verschiedener Funktionen, insbesondere durch bettlägerige Personen.
Bisher waren derartige Bedienungsgeräte in Form kleiner Bedienungspulte vorgesehen, die auf dem Nacht tisch stehen oder am Bett angeklammert sind oder an einem flexiblen Arm befestigt sind, so dass sie in gewissen Grenzen hin- und hergeschwenkt werden kön nen. Derartige Geräte sind jedoch infolge ihrer Grösse und infolge der relativ festen Anbringung gerade in Krankenanstalten häufig hinderlich, da sie verhältnismäs- sig viel Platz beanspruchen und dem Pflegepersonal häufig im Weg sind Zweck der Erfindung ist ein Bedienungsgerät zu schaffen, das erheblich kleiner als die bisher bekannten Geräte ist und nicht an einen Aufstellungsort oder eine Festklemmstelle gebunden ist.
Ferner soll es sich durch geringe Abmessungen und leichte und schnelle An- schliessbarkeit an verschiedenen Stellen auszeichnen.
Die Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass in einem der Handform und der Handgrösse angepassten Gehäuse, an dessen Stirnseite eine Ruftaste mit einem Ruf-Kontrollorgan, an der Gehäusefrontplatte eine Pro gramm-Wahleinrichtung mit zugehörigem Lautstärke- Regler und Ton-Regler und an der Gehäuserückplatte eine Hör-Sprech-Kapsel und eine Beleuchtungslampe, die durch seitlich angebrachte Helligkeitsregler und Licht schalter steuerbar ist, angeordnet sind.
Ein derartiges handliches Gerät erfordert keinerlei Montage am Bett. Über ein Verbindungskabel mit einem Vielfachstecker lässt sich leicht an einer beliebigen Anschlussstelle anschliessen. Liegt an einer Anschluss- stelle kein Bedarf vor, so kann es ohne weiteres an einer anderen Stelle benutzt werden, so dass nicht für jede Anschlussstelle ein besonderes Gerät erforderlich ist, sondern sich deren Zahl nach dem durchschnittlichen Bedarf richtet. Es lässt sich bei Nichtgebrauch leicht, beispielsweise in einer Nachttischschublade unterbrin gen.
Der Kranke hat mit diesem Kombinationsgerät im Kleinformat die Möglichkeit, eine Schwester herbeizuru fen und kann anhand der eingebauten Kontrollampe, die in die in diesem Falle durchscheinend und gegebenenfalls eingefärbt ausgebildete Ruftaste eingebaut sein kann, sehen, ob sein Rufzeichen gehört worden ist. Mit Hilfe der eingebauten Hörsprechkapsel kann er in direkten Kontakt zur Schwester, zum Arzt oder zu Patienten in anderen Räumen oder auch zu Besuchern treten. Der Programmwählschalter erlaubt die Wahl eines Rund funkprogrammes, wobei die Wiedergabe mit Hilfe des am Bedienungsgerät vorgesehenen Lautstärke- und Ton reglers sich den persönlichen Wünschen anpassen lässt.
Die eingebaute Beleuchtungslampe, die nach Art einer Taschenlampe mit einer Linse versehen sein kann und über einen ebenfalls vorgesehenen Schalter bedienbar ist, ist in vielfältiger Weise nützlich, beispielsweise wenn ein Patient in einem Mehrbettzimmer nachts Medikamente einnehmen will, ohne die Mitpatienten durch Einschalten der Raumbeleuchtung oder einer Nachttischlampe zu stören. Zweckmässigerweise kann die Helligkeit dieser Lampe durch einen kleinen Regler einstellbar sein. Weiterhin lässt sich von dem Bedienungsgerät aus eine Bett- oder Leselampe ein- und ausschalten.
Gegebenen falls können bei Bedarf noch weitere Steuerorgane in dem Bedienungsgerät vorgesehen sein. Der Aufbau der Bauelemente geschieht zweckmässigerweise auf einer gedruckten Schaltung.
Stattet man das Bedienungsgerät mit einer Halterung aus, so kann es, wenn es gerade nicht benutzt wird, an einer geeigneten Stelle abgelegt werden, etwa beim Richten des Bettes. Die Halterungseinrichtung kann ein Schraubge winde, eine Bajonettverriegelung, eine Klemmanordnung, eine Gabeleinhängung, eine Magnethalterung oder eine sonstige geeignete Anordnung aufweisen. Das Bedie nungsgerät lässt sich daran jederzeit schnell ablegen und auch wieder herbeiholen.
Die Halterungseinrichtung weist am Bedienungsgerät ein Einhänge- oder Klemm oder Magnetteil auf, das mit einem entsprechenden Gegenstück zusammenwirkt, das mit einer Klemm- oder Schraubvorrichtung am Bettrahmen, an der Nachttisch platt;. usw. befestigt werden kann. Bildet man im Falle einer Magnethalterung das am Bedienungsgerät vorgese hene Magnetteil entsprechend den eisernen Bettpfosten eines Krankenhausbettes aus, so kann das Bedienungsge rät unmittelbar an diesen angeheftet werden.
Weitere Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der Erfindung ergeben sich aus den beiliegenden Zeichnun gen und der nachfolgenden Beschreibung.
Es zeigt: Fig. 1 ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäs- sen Bedienungsgerätes von vorn, Fig. 2 das Bedienungsgerät nach Fig. 1 perspektivisch von der Seite, Fig.3 eine als Aufhängevorrichtung ausgebildete Halterungseinrichtung.
Das Bedienungsgerät hat ein Gehäuse 1, in dem sämtliche Regel- und Steuerorgane untergebracht sind. Über ein Anschlusskabel 2 ist es mit einem Vielfachstek- ker verbunden, der die Verbindung zu einer Anschluss- stelle herstellt. Eine Ruftaste 3 befindet sich auf der Oberseite des Gehäuses 1. In ihr ist eine Rufkontrollam- pe untergebracht, die die Quittierung des ausgelösten Rufes anzeigt (die Kontrollampe kann auch gesondert an einer anderen Stelle des Gehäuses vorgesehen sein).
Ein Programmwähler 4 mit mehreren Schaltstellungen ge stattet die Auswahl eines Rundfunkprogrammes; die Lautstärke lässt sich über den Lautstärkerregler 5, der mit einem Ein- und Ausschalter kombiniert sein kann, die Klangfarbe über den Tonregler 6 wählen. Eine in die Rückseite des Gehäuses 1 eingelassene Beleuchtungslam pe 7, die mit einer Linse versehen sein kann, lässt sich in ihrer Helligkeit über den seitlichen Helligkeitsregler 8 einstellen und ein- und ausschalten. Auf der gegenüber liegenden Seite befindet sich ein Lichtschalter 9, mit dem eine Nachttisch- oder Bettbeleuchtung schaltbar ist.
Hin ter einer schalldurchlässigen Abdeckung 10 auf der Gehäuserückseite befindet sich eine Hör-Sprech-Kapsel, die eine Gesprächsverbindung mit einer Gegenstelle erlaubt. Selbstverständlich kann die Anordnung der verschiedenen Bedienungselemente an und im Gehäuse auch in einer anderen Weise getroffen sein, als es das dargestellte Ausführungsbeispiel zeigt. Für den Fach mann verstehen sich hierbei zahllose Variationsmöglich keiten. Ebenso kann die Anzahl und Art der Bedienungs elemente je nach den Erfordernissen gewählt werden. Es ist hierbei zweckmässig, das ganze Gerät als Ergänzungs bausatz vorzusehen und jeweils mit einer den Wünschen des Kunden entsprechenden Kombination auszustat ten.
An der Rückseite des Gehäuses 1 befindet sich ein Halterungsteil 11, mit dem das Bedienungsgerät an einer Halterung angebracht werden kann. Die Halterungs- einrichtung im vorliegenden Falle als Einhängehalte- rung dargestellt. Figur 3 zeigt eine Ausführungsform eines hierzu passenden Halters 12, der sich zur Befesti gung an einem Bettpfosten eignet. Er hat zu diesem Zwecke zwei Halbschellen 13 und 14, die den Bettpfosten umgreifen und mit einer Schraube 15 und Flügelmutter 16 verspannt werden können. Es lässt sich jedoch auch eine andere geeignete Festspannung vorsehen, etwa ein Knebelverschluss oder dergleichen.
Die Halbschelle 13 hat eine abgewinkelte Verlänge rung 17, auf der ein Führungs- und Einhängestück 18 befestigt ist. Dieses hat einen trichterförmigen Ausschnitt 19, der in einem Hängeschlitz 20 endet. Das Einhängeteil 11 (Fig. 2) kann leicht in den Ausschnitt 19 eingeführt werden und gleitet dann in den Schlitz 20, so dass das Bedienungsgerät sicher hängt. Der Halter 12 kann aus Kunststoff gefertigt sein, um die Gefahr von Verletzun gen herabzusetzen.
Anstelle der Halbschellen zum An klemmen an einen Bettpfosten kann auch eine Klemm einrichtung nach Art von Tischklammern vorgesehen sein, mit der der Halter an eine Nachttischplatte oder dergleichen angeklemmt werden kann, Anstelle des Füh rungsstückes 18 kann auch ein Eisenteil vorgesehen sein, an dem das Bedienungsgerät mit Hilfe eines anstelle des Halterungsteils 11 vorgesehenen Magneten angeheftet werden kann.