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CH420008A - Schlagwerkzeug - Google Patents

Schlagwerkzeug

Info

Publication number
CH420008A
CH420008A CH1554363A CH1554363A CH420008A CH 420008 A CH420008 A CH 420008A CH 1554363 A CH1554363 A CH 1554363A CH 1554363 A CH1554363 A CH 1554363A CH 420008 A CH420008 A CH 420008A
Authority
CH
Switzerland
Prior art keywords
striking
impact
tool according
pin
path
Prior art date
Application number
CH1554363A
Other languages
English (en)
Inventor
Wiederkehr Hans
Original Assignee
Wiederkehr Hans
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Wiederkehr Hans filed Critical Wiederkehr Hans
Priority to CH1554363A priority Critical patent/CH420008A/de
Publication of CH420008A publication Critical patent/CH420008A/de

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B25HAND TOOLS; PORTABLE POWER-DRIVEN TOOLS; MANIPULATORS
    • B25DPERCUSSIVE TOOLS
    • B25D1/00Hand hammers; Hammer heads of special shape or materials
    • B25D1/12Hand hammers; Hammer heads of special shape or materials having shock-absorbing means
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B25HAND TOOLS; PORTABLE POWER-DRIVEN TOOLS; MANIPULATORS
    • B25DPERCUSSIVE TOOLS
    • B25D1/00Hand hammers; Hammer heads of special shape or materials
    • B25D1/02Inserts or attachments forming the striking part of hammer heads

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Percussive Tools And Related Accessories (AREA)

Description


  Schlagwerkzeug    Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein  Schlagwerkzeug, dessen Schlagkörper mindestens  eine Aussparung aufweist, in welcher wenigstens ein       Dämpfungskörper    mit Spiel angeordnet ist, derart       dass    er sich in der Schlagrichtung gegenüber dem  Schlagkörper     verschieben    kann.  



  Von den     bekannten        Geräten    dieser Art unter  scheidet sich das     erfindungsgemässe    Schlagwerkzeug  dadurch,     dass    der Schlagkörper zwei     Schlagbahnen     aufweist und durch einen Hohlkörper gebildet ist,  dessen zur Aufnahme des     Dämpfungskörpers    be  stimmter Hohlraum an seinem einen stirnseitigen  Ende durch einen Zapfen verschlossen ist,     dessen     äussere Stirnfläche als Schlagbahn ausgebildet ist,  wobei der Zapfen wenigstens     schlagbahnseits    aus  einem     Nichtei.senmaterial    besteht.  



  In der Zeichnung sind zwei beispielsweise Ausfüh  rungsformen des Erfindungsgegenstandes dargestellt,  und zwar zeigt:       Fig.    1 als erste Ausführungsform den Hammer  kopf mit Muffe für den Stiel im     Axialschnitt,    und       Fig.    2 einen Teilschnitt durch eine zweite Aus  führungsform eines Hammerkopfes mit Muffe für den  Stiel.  



  Bei den in     Fig.    1 und 2 gezeichneten Ausfüh  rungsformen ist mit 1 der als Hohlkörper ausgebil  dete Hammerkopf bezeichnet, mit an seinem Mittel  teil     angeschweisster    Muffe 29 für die Befestigung des  Hammerstieles. Der Hohlraum 5 des     Hammerkopfes     1 dient zur     Aufnahme    des     Dämpfungskörpers    10. An  wenigstens     einem    seiner stirnseitigen Enden ist der  hohle Hammerkopf 1     durch    einen Zapfen 25, 26  bzw. 27 verschlossen, wobei die     äussere    Stirnfläche  der Zapfen als Schlagbahn 4 bzw. 4a ausgebildet ist.

    Die     Zapfen    25 bzw. 27 bestehen wenigstens     schlag-          bahnseits    aus einem     Nichteisenmaterial,    und zwar       z.B.    aus Kupfer, Aluminium, Blei, einer Bleikompo-         sition,    oder dem unter der Markenbezeichnung   Du  rethan       bekannten    Kunststoff in Spritz- oder     Guss-          material,        oder    aber aus Nylon, und zwar     ebenfalls    in  Spritz- oder Gussmaterial.

   Der     Dämpfungskörper    10  besteht aus     Antimon-Bleischrot    und öl oder Queck  silber und öl, wobei das öl eine Viskosität von we  nigstens angenähert 10     Englergraden        besitzen    soll.  



  Bei der Ausführungsform nach     Fig.    1 besteht der  als     Schlagkörper    dienende Hammerkopf 1 aus Stahl  und ist mit der einen, die zugehörige Schlagbahn 4  tragenden Stirnwand aus einem einzigen Stück ge  fertigt. Der Zapfen 27 besteht aus zwei Teilen 27a  und 27b, wobei nur der äussere, die zugehörige  Schlagbahn 4a tragende Teil 27a aus     Nichteisenmate-          rial    gefertigt ist. Die     beiden    Teile 27a und 27b sind       miteinander        verpresst    und/oder     verschraubt.     



  Bei der Ausführungsform nach     Fig.    2 ist der Hohl  raum 5 an beiden     stirnseitigen    Enden des Hammer  kopfes 1 durch je einen, die zugehörige Schlagbahn  4 bzw. 4a tragenden Zapfen 25 bzw. 26     verschlossen,     von denen der     eine,    26, aus vergütetem und     gehärte-          tem        Stahl,    und der andere, 25, wenigstens     schlag-          bahnseits    aus einem anderen Material besteht.

   Zwi  schen den Zapfen 25 bzw. 26 und dem     Hammerkopf     1 ist je eine den Hohlraum 5     flüssigkeitsdicht        ab-          schliessende    Stahlplatte 28 eingepresst.

Claims (1)

  1. PATENTANSPRUCH Schlagwerkzeug, dessen Schlagkörper mindestens eine Aussparung aufweist, in welcher wenigstens ein Dämpfungskörper mit Spiel angeordnet isst, derart, dass er .sich in der Schlagrichtung gegenüber dem Schlagkörper verschieben kann, dadurch gekennzeich- net, dass der Schlagkörper (1) zwei Schlagbahnen (4 und 4a) aufweist und durch einen Hohlkörper gebil det ist, dessen zur Aufnahme des Dämpfungskörpers (10)
    bestimmter Hohlraum (5) an seinem einen stirn- seitigen Ende durch einen Zapfen (25, 26 bzw. 27) verschlossen ist, dessen äussere Stirnfläche als Schlag bahn (4 bzw. 4a) ausgebildet ist, und. der wenigstens schlagbahnseits aus einem Nichteisenmaterial besteht. UNTERANSPRÜCHE 1.
    Schlagwerkzeug nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlagkörper (1) aus Stahl besteht und mit der einen, die zugehörige Hammer bahn (4) tragenden Stirnwand aus einem einzigen Stück gefertigt ist. 2.
    Schlagwerkzeug nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlraum (5) an beiden stirnseitigen Enden des Schlagkörpers (1) durch je einen die zugehörige Schlagbahn tragenden Zapfen (25 bzw. 26) verschlossen ist, von denen der eine (26) aus vergütetem und gehärtetem Stahl, und der andere (25) wenigstens schlagbahnseits aus einem anderen Material besteht. 3.
    Schlagwerkzeug nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Zapfen (25 bzw. 26) und dem Schlagkörper (1) eine den Hohlraum (5) flüssigkeitsdicht abschliessende Stahlblechplatte (28) eingepresst ist.
    4. Schlagwerkzeug nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der Zapfen (27) aus zwei Teilen (27a und 27b) besteht, wobei nur der äussere, die zugehörige Schlagbahn tragende Teil (27a) aus Nicht eisenmaterial gefertigt ist.
    5. Schlagwerkzeug nach Unteranspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Teile (27a und 27b) miteinander verschraubt und/oder verpresst sind.
    6. Schlagwerkzeug nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass am Mittelteil des Schlagkörpers (1) eine Muffe (29) angeschweisst ist, die zur Befesti- gung des Hammerstieles dient. 7. Schlagwerkzeug nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der eine Zapfen (25 bzw. 27) wenigstens schlagbahnseits aus Kupfer besteht.
    B. Schlagwerkzeug nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der eine Zapfen (25 bzw. 27) wenigstens schlagbahnseits aus Aluminium besteht. 9. Schlagwerkzeug nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der einen Zapfen (25 bzw. 27) wenigstens schlagbahnseits aus Blei oder einer Blei komposition besteht.
    10. Schlagwerkzeug nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der eine Zapfen (25 bzw. 27) wenigstens schlagbahnseits aus Nylon besteht.
    11. Schlagwerkzeug nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der die zugehörige Schlagbahn tragende Teil des Zapfens aus Spritz- oder Guss material besteht. 12. Schlagwerkzeug nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der Dämpfungskörper (10) durch eine Füllung aus Antimon-Bleischrot und Öl gebil det ist:
    13. Schlagwerkzeug nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der Dämpfungskörper (10) durch eine Füllung aus Quecksilber und öl gebildet ist. 14. Schlagwerkzeug nach Unteranspruch 13, da durch gekennzeichnet, dass das öl eine Viskosität von wenigstens angenähert 10 Englergraden besitzt.
CH1554363A 1963-12-18 1963-12-18 Schlagwerkzeug CH420008A (de)

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CH1554363A CH420008A (de) 1963-12-18 1963-12-18 Schlagwerkzeug

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CH1554363A CH420008A (de) 1963-12-18 1963-12-18 Schlagwerkzeug

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CH420008A true CH420008A (de) 1966-08-31

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ID=4409949

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CH1554363A CH420008A (de) 1963-12-18 1963-12-18 Schlagwerkzeug

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CH (1) CH420008A (de)

Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
WO1989008746A1 (en) * 1988-03-16 1989-09-21 Menck Gmbh Hammer for pile-drivers
DE102012003927A1 (de) * 2012-03-01 2013-09-05 Klaus Zimmer Schlagkörper

Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
WO1989008746A1 (en) * 1988-03-16 1989-09-21 Menck Gmbh Hammer for pile-drivers
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