CH428552A - Behälter - Google Patents
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Description
Behälter Die Erfindung bezieht sich auf einen Behälter zur Aufnahme von flüssigem, pulverförmigem oder körnigem Füllgut, z.B. zu dessen Aufbewahrung oder Transport, vorzugsweise auf einen selbsttragenden quaderförmigen Kanister aus Kunststoff. Die bekannten Kanister aus Kunststoff sind im wesentlichen den üblichen Kanistern aus Stahlblech oder Metallblech nachgebildet und müssen aus Gründen der Eigenstabilität und zur Erreichung der mechanischen Widerstandsfähigkeit, insbesondere hinsichtlich der verlangten Stapelbarkeit und der Belastung durch den Füllinhalt, sehr starkwandig hergestellt werden. Durch den wesentlichen Mehraufwand an teurem Werkstoff erhöhen sich die Herstellungskosten erheblich. Ein wesentlicher Nachteil bei den bekannten Kanistern aus Kunststoff besteht darin, dass sie infolge ihrer relativ scharfkantigen Gestaltung nicht den Anforderungen bei der Anwendung der Blasverfahren zur Herstellung von Hohlgefässen entsprechen. Beispielsweise wird an den entfernt liegenden Ecken das Material der Vorformringe so weitgehend gereckt, dass eine gegenüber der übrigen Wandung erheblich dünnere Wandstärke besteht. Einbeulungen oder gar Einbrüche an diesen Stellen sind dabei nicht vermeidbar. Zur Vermeidung der erheblichen Mehraufwendung an teurem Kunststoff und zur Erhöhung der ausreichenden mechanischen Widerstandsfähigkeit hat man so benannte Kombibehälter geschaffen, die aus einem ver liältnismässig dünnen Innenbehälter aus Kunststoff, beispielsweise Polyäthylen, und einem Umbehälter aus gewickeltem Papier, aus Pappe oder Blech bestehen. Die Verwendung von Blech für den Umbehälter wirkt sich gewichtsmässig und auch kostenmässig ungünstig aus. Die Umbehälter aus Papier oder Pappe sind feuchtig keitsempfindlich, was sich insbesondere beim tÇbersee- versand und in den Tropen nachteilig auswirkt. Die Herstellungskosten der Kombibehälter sind ebenfalls sehr hoch, da praktisch zwei Behälter unabhängig voneinander gefertigt werden müssen und die Zusammensetzung weitere Aufwendungen erfordert. Insgesamt sind sowohl die bisher bekannten starkwandigen Kanister aus Kunststoff als auch die Kombibehälter unverhältnismässig schwer, so dass ausser dem erwähnten Mehraufwand an Herstellungskosten noch Mehrkosten für den Transport zu berücksichtigen sind. Der erfindungsgemässe Behälter zur Aufnahme von flüssigem, pulverförmigem oder körnigem Füllgut ist dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenkanten bildenden Übergänge der seitlichen Flächen des Behälters eine Abrundung mit dem Radius r aufweisen, und dass die Abrundungen der durch die horizontalen und vertikalen Seitenkanten gebildeten oberen und unteren Behälterecken einen Radius R von praktisch doppeltem Ausmass des Radius r der Übergänge der seitlichen Flächen besitzen, das Ganze zum Zwecke eine versteifende Umra'n- mung der mittleren Teile der seitlichen Flächen sowie der unteren Stapeifläche und der oberen Stapelfläche zu bilden. Zur Erläuterung der Erfindung dienen die auf beilie- gender Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele des Erfindungsgegenstandes, die wie folgt beschrieben werden: Fig. 1 zeigt als Ausführungsbeispiel einen Kanister in der Seitenansicht, Fig. 2 in der Draufsicht, Fig. 3 stellt einen teilweisen Längsschnitt nach der Linie VII-VII der Fig. 1 dar, Fig. 4 zeigt die Bodenansicht in Richtung des Pfeiles VIII nach Fig. 3, Fig. 5 zeigt einen weiteren Kanister in der Seitenansicht, Fig. 6 in der Draufsicht, Fig. 7 im Längsschnitt III-III nach Fig. 5 und Fig. 8 die Bodenansicht in Pfeilrichtung IV nacl Fig. 7, Fig. 9 veranschaulicht einen Teilquerschnitt einer weiteren Ausbildung des Behälterkopfes. Der Kanister besitzt im ganzen betrachtet eine übliche Quaderform. Die Behälterecken 2 sind allseitig voll abgerundet. Ebenso ist der Übergang zwischen zwei Wandflächen des Behälters mit einer grösseren Abrun dung versehen. Der Radius r für die Kantenabrundung bewegt sich in den Grenzen von 15 bis 35 % des Tiefenausmasses, d.h. der Schmalseite S des Behälters. Vorzugsweise wird der Radius r mit etwa einem Viertel der Schmalseitenbreite S bemessen. Die durch die vertikalen und horizontalen Seitenkanten gebildeten oberen und unteren Behälterecken sind mit einem Radius R abgerundet, der praktisch doppelt so gross ist, wie der erwähnte Radius r. Durch strichpunktierte Doppellinien in den Seitenflächen der Fig. 1 und 3 ist das Tragrahmengebilde kenntlich gemacht. Die zwischenliegenden Seitenflächen 11 und 12 sind bei der Stapelung durch eine versteifende Umrahmung bildenden Abrundungen wesentlich entlastet, sie können daher auch in der Wandstärke gegenüber den Abrundungen 1, 2 entsprechend geringer gehalten sein. An der Kopfseite des Kanisters ist der Traggriff 3 vorgesehen, dem eine ins Behälterinnere ragende Griffmulde 4 zugeordnet ist. Es können auch zwei oder mehrere Traggriffe je nach Bedarf vorgesehen werden. In der Bodenfläche 7 ist eine dem vorstehenden Verlauf des Griffes 3 entsprechende Vertiefung 8 angebracht, so dass beim Übereinanderstapeln der Griff 3 in der Vertiefung 8 Platz findet, wobei gleichzeitig die Behälter gegen seitliches Verschieben gesichert sind. An dem rückwärtigen Ende der Bodenvertiefung 8 wird zweckmässig eine Querrinne 9 angeordnet, die ein Erfassen des Behälters beim Entleeren erleichtert. Wesentlich ist die allseitige Geschlossenheit der oberen Mulde 4 und der Bodenvertiefung 8, 9, so dass der Tragrahmen 1, 2 in seiner Gesamtheit nicht geschwächt ist. Die Verformungsteile der Vertiefungen 4, 8, 9 bilden hierbei eine zusätzliche Verstärkung der als Bogenträger wirkenden Kopf-und Fussteile 2 des Tragrahmens. Zur besseren Anordnung der durch Schraubkappe 6 verschlossenen Behälteröffnung kann der Übergang der Schmalseite zur Kopfseitenbegrenzung mit einer Abflachung 5 versehen sein, die etwa eine Neigung von 30 bis 60 vorzugsweise 450 zur Horizontalen aufweist. Bei der Ausführungsform des Kanisters nach den Fig. 5 bis 8 sind die Abrundungen 1, 2 im oberen und unteren Teil mit wellenförmig angeordneten der weiteren Verstärkung dienenden Sicken 13 versehen, die in Richtung der Seitenwand flach auslaufen. Diese Ausführung des Kopf- und Fussteiles des Tragrahmens erweist sich als besonders zweckmässig bei grösseren Kanistern. Hierbei können vorteilhaft die abgerundeten seitlichen Stützenteile mit Längssicken 14, 15 versehen sein. Werden die Längsrippen 14 an zwei entgegengesetzten Seitenflächen wechselweise vorspringend und rückspringend ausgeführt, dann ergibt sich beim Nebeneinanderreihen der Kanister ein sicherer Eingriff gegen seitliches Verschieben, was sich insbesondere beim Massentransport gefüllter und auch leerer Behälter günstig auswirkt. Die durch die Rippen 14, 15 begrenzten Seitenflächen 16, 17 können wechselweise in Sickenhöhe konkav oder konvex ausgebildet sein, wodurch ebenfalls eine Seitenverankerung nebeneinander gestapelter Behälter ermöglicht wird. Schliesslich können die Seitenflächen 16, 17 mit diagonal verlaufenden rillenförmigen Ausprägungen 18 versehen werden, die dann ausser der Versteifung der Seitenwände 16, 17 durch wechselweises Vorstehen oder Zurückspringen bei zwei gegenüberliegenden Wänden ebenfalls zur Seitenverankerung nebeneinander gestellter Behälter benutzt werden. Bei der Ausführungsform des Kanisters nach Fig. 5 bis 8 ist der Traggriff 3a durch einen Mittelsteg 10a der Tragfläche 10 mittseitig gestützt, so dass zwei Griffmulden 4a bestehen. Diese Ausführung ist besonders bei grösseren Behältern von Vorteil, da der Behälter nunmehr von zwei Personen ergriffen und getragen werden kann. Bei der Ausführungsform des Kanisters nach Fig. 9 ist der Traggriff 3 innerhalb der Mulde 4, also nicht vorspringend, angeordnet. Der Kopfteil erhält die Stapelvorsprünge 19, die in der Mulde 20 des aufgestapelten Behälters Platz finden und damit das allseitige Verschieben der gestapelten Behälter verhindern. Der quaderförmig gestaltete Kanister kann ein Verhältnis der Breite zur Tiefe von 1:1 bis etwa 2:1 und darüber erhalten. Vorzugsweise beträgt das Verhältnis 1,45:1. Unter Beibehaltung des Querschnittes kann durch Veränderung der Höhe des Behälters die Grössenbemessung nach Inhalt erfolgen. Vorzugsweise beträgt die Höhe des Behälters das Doppelte des Tiefenausmasses S. Die beschriebene Gestaltung des Kanisters ermöglicht, je nach Verwendung entsprechenden Kunststoffes, durch die Vorausbestimmung der Bemessung aller Einzelteile eine Festlegung des Behältergewichtes mit Bezug auf den Behälterinhalt. So beträgt bei Ausführung des Kanisters in Polyäthylen mit einem spezifischen Gewicht von 0,970 das Behältergewicht zwischen 3 und 6%, vorzugsweise 4 bis 5% vom Behälterinhalt und bei Poly äthylen mit einem spezifischen Gewicht von 0,916 zwischen 6 und 11%, vorzugsweise 8 bis 9% vom Inhalt, bezogen auf ungefärbtes Material. Bei Verwendung von Polyäthylen mit spezifischen Gewichten zwischen diesen Grenzwerten ist das Behältergewicht den Abweichungen entsprechend proportional.
Claims (1)
- PATENTANSPRUCH Behälter zur Aufnahme von flüssigem, pulverförmigem oder körnigem Füllgut, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenkanten bildenden Übergänge der seitlichen Flächen (11, 12, 16, 17) des Behälters eine Abrundung mit dem Radius r aufweisen, und dass die Abrundungen der durch die horizontalen und vertikalen Seitenkanten gebildeten oberen und unteren Behälterecken einen Radius R von praktisch doppeltem Ausmass des Radius r der übergänge der seitlichen Flächen besitzen, das Ganze zum Zwecke, eine versteifende Umrahmung der mittleren Teile der seitlichen Flächen (11, 12, 16, 17) sowie der unteren Stapelfläche (7) und der oberen Stapelfläche (10) zu bilden.UNTERANSPRÜCHE 1. Behälter nach Patentanspruch, gekennzeichnet durch eine die Behälteröffnung aufnehmende Abflachung (5) am Übergang der Schmalseite zur Kopfseite, mit einer Neigung von 30 bis 600 zur Horizontalen.2. Behälter nach Patentanspruch und Unteranspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass einem in der I (opfbe- grenzung des Behälters vorstehend angeordneten Traggriff (3) eine in das Behälterinnere ragende allseitig geschlossen Mulde (4) zugeordnet ist.3. Behälter nach Patentanspruch und den Unteransprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass der über der Kopffläche (10) angeordnete Traggriff (3a) mittig durch einen Quersteg (10a) abgefangen ist, derart, dass zwei allseitig geschlossene in das Behälterinnere ragende, längs des Griffes nebeneinanderliegende Griffmulden (4a) gebildet sind.4. Behälter nach Patentanspruch und den Unteran sprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenfläche (7) eine der Erhebung des Griffes (3, 3a) entsprechende allseitig geschlossene Vertiefung (8) aufweist, die an der der Behälteröffnung eines weiteren Behälters gegenüber zu liegen bestimmten Seite in einer geschlossenen, als Griffmulde dienenden Querrinne (9), endet.5. Behälter nach Patentanspruch und Unteranspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der kopfseitige Traggriff (3) innerhalb der in das Behälterinnere ragenden allseitig geschlossenen Griffmulde (4) angeordnet ist, wobei die Umrandung der Mulde (4) Stapelerhöhungen (19) aufweist, zum Zwecke, diese in einer allseitig geschlossenen Vertiefung (20) eines aufgestapelten Behälters einzufügen.6. Behälter nach Patentanspruch und den Unteran sprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenflächen (11, 12, 16, 17) gegenüber ihren durch die Abrundungen gebildeten Umrahmungen (1, 2) eine ge ringere Wandstärke aufweisen.7. Behälter nach Patentanspruch und den Unteran sprüchen 1 bis 6, gekennzeichnet durch die Anordnung von Längssicken- oder rippen (14) am Übergang zwischen den seitlichen Abrundungen (1) und den Seitenflächen (16, 17), welche Sicken (14, 15) an zwei gegenüberlie- genden Seiten wechselweise nach aussen oder ins Be hälterinnere ragen zum Zwecke, dass die nach aussen ragenden Sicken (14, 15) bei nebeneinander gereihten Behältern in die nach innen ragenden Sicken des Nach barbehälters eingreifen.8. Behälter nach Patentanspruch und den Unteransprüchen 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenflächen (16, 17) mit diagonal verlaufenden rinnenförmigen Ausprägungen (18) versehen sind, welche Ausprägungen (18) an zwei gegenüberliegenden Seiten wechselweise nach aussen und innen ragen zum Zwecke, dass die vorstehende Ausprägung bei nebeneinander gestellten Behältern in die nach innen ragende Ausprägung eingreift.9. Behälter nach Patentanspruch und den Unteransprüchen 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die durch die Abrundungen (1, 2) begrenzten Seitenflächen (11, 12, 16, 17) mit Ausprägungen versehen sind, zum Zwecke, dass eine Fläche mit nach aussen ragenden Ausprägungen einer Fläche mit nach innen ragenden Ausprägungen in eingriffsfähiger Bemessung gegenübersteht.10. Behälter nach Patentanspruch und den Unteransprüchen 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass Kopfund Bodenteile (1) der Abrundungen (1, 2) wellenförmig gerillt sind, wobei die Rillen (21) jeweils in den angrenzenden Flächen verlaufend enden.11. Behälter nach Patentanspruch und den Unteransprüchen 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass sich die wellenförmige Rippung (21) in den Abrundungen fortsetzt.
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