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CH426171A - Bauelement, Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung sowie Verwendung desselben - Google Patents

Bauelement, Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung sowie Verwendung desselben

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Publication number
CH426171A
CH426171A CH1146164A CH1146164A CH426171A CH 426171 A CH426171 A CH 426171A CH 1146164 A CH1146164 A CH 1146164A CH 1146164 A CH1146164 A CH 1146164A CH 426171 A CH426171 A CH 426171A
Authority
CH
Switzerland
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cavities
elements
milled
components
car
Prior art date
Application number
CH1146164A
Other languages
English (en)
Inventor
Schneebeli Walter
Original Assignee
Plaubag Ag
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Publication date
Application filed by Plaubag Ag filed Critical Plaubag Ag
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Publication of CH426171A publication Critical patent/CH426171A/de

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Description


  Bauelement, Verfahren und     Vorrichtung        zur    Herstellung     sowie    Verwendung desselben    Die vorliegende Erfindung betrifft ein     quader-          förmige    Bauelement, bei dem     mindestens    eine der  tragenden Seitenflächen mit wenigstens einem Kamm  und die andere mit einer entsprechenden Nut ver  sehen ist.  



  Die heute bekannten Bauelemente dieser Art,  angefangen von Backsteinen bis zu den schwersten  Fassadenelementen, haben den grossen Nachteil, dass  einerseits zu     ihrer        Verarbeitung    Fachleute zugezogen  werden müssen, und dass ausserdem Mörtel     als     Bindematerial verwendet werden muss. Ferner benö  tigen sie, falls auf die sehr teure Verkleidung durch  speziell dafür geschaffene Platten verzichtet wird,  einen ebenfalls kostspieligen Verputz. Dass durch  solche Arbeiten die Bauzeit wesentlich verlängert  wird, liegt auf der Hand. Ausserdem ist es norma  lerweise nicht möglich, diese Elemente in ihrer Länge  aufzuteilen, und diese Teile dann einzeln zu ver  wenden, ohne dass dabei wenigstens einige der schüt  zenden Eigenschaften gegen äussere (z.

   B. atmosphä  rische) Einflüsse verlorengehen.  



  Zweck der vorliegenden Erfindung ist nun die  Schaffung eines Bauelementes, bei dem die genann  ten Nachteile nicht auftreten. Es ist dadurch ge  kennzeichnet, dass ausser den beiden Trag- und den  Stirnflächen mindestens die eine seiner Aussenflä  chen feinbearbeitet ist, und dass Hohlräume und  Stege vorgesehen und derart angeordnet sind, dass  das Element in seiner Länge nach einem bestimm  ten Rastersystem beliebig     aufteilbar    ist.  



  Die Hohlräume können wenigstens am einen  Ende verschlossen oder durchgehend sein. Auch kön  nen natürlich alle sechs Seiten feinbearbeitet werden.  



  Damit ein solches Bauelement trotz grosser Ab  messungen noch von Hand manipuliert werden kann,  wird es vorzugsweise aus einem Gemisch aus isolie  renden Rohstoffen und Zement hergestellt.    Das ebenfalls Gegenstand der Erfindung bildende  Verfahren zur Herstellung des Bauelementes, bei  dem ein     quaderförmiger    Rohling mit nicht durch  gehenden Hohlräumen und allseitigen Bearbeitungs  zugaben auf bekannte Weise in Formen hergestellt  wird, ist dadurch gekennzeichnet, dass bei den ge  trockneten Rohlingen mindestens die eine Aussen  fläche     feingeschliffen    und die beiden Tragflächen  auf massgenauen Abstand     abgefräst    werden, bevor  der     Kamm    und die Nut aus-     respektive    eingefräst  werden,

   und dass schliesslich die Zugabe an beiden  Stirnenden abgeschnitten wird, um dem Element die  verlangte Länge zu geben.  



  Die erfindungsgemässe Einrichtung, die zur  Durchführung des obengenannten Verfahrens dient,  ist gekennzeichnet durch eine Anzahl mit Fräs-,  Schleif- oder     Schneidwerkzeugen    ausgerüstete Ar  beitsstationen, durch Transportorgane, welche die zu  bearbeitenden Bauelemente nacheinander den ver  schiedenen Arbeitsstationen zuführen, durch     Halte-          und    Führungsorgane für die Bauelemente, durch  Antriebs- und Steuerorgane für die Transport-,  Halte- und Führungsorgane, und durch Mittel zum  Wegtransport der fertig bearbeiteten Elemente.  



  Das Bauelement dient erfindungsgemäss zur Er  richtung von Mauerwerk.  



  Im folgenden sind teils anhand der Zeichnung  einige Ausführungsformen des erfindungsgemässen  Bauelementes sowie die ebenfalls Gegenstand der  Erfindung bildenden Verfahren und Vorrichtung zur  Herstellung desselben und Verwendungsbeispiele für  dasselbe beispielsweise näher erläutert. Es zeigt:

         Fig.    1 ein Ausführungsbeispiel eines erfindungs  gemässen Bauelementes, in perspektivischer Darstel  lung,       Fig.    2 eine weitere Ausführungsform, von oben  gesehen,           Fig.    3 ein aus dem Rohling hergestelltes Bau  element mit durchgehenden Hohlräumen, im Quer  schnitt,       Fig.    4 ein aus demselben Rohling hergestelltes  Bauelement mit nicht durchgehenden Hohlräumen,  ebenfalls im Querschnitt,       Fig.    5 ein Schema der verschiedenen nacheinan  der ablaufenden Bearbeitungsvorgänge und       Fig.    6a und 6b ein Ausführungsbeispiel einer       Einrichtung    zum Bearbeiten der Bauelemente, rein  schematisch.  



  Das in     Fig.    1 gezeigte Bauelement 1 besitzt vier  Hohlräume 2 oder     Hohlkammern,    die entweder  durchgehend sind oder einen Boden aufweisen. Auf  der oberen Tragfläche sind zwei über die ganze  Länge des Elementes verlaufende seitliche Nuten       (Fähe)    3 vorhanden, während der Boden mit zwei  entsprechend ausgebildeten     Kämmen    4 ausgerüstet  ist. Die Stege 5 zwischen den     einzelnen    Hohlkam  mern 2 sind etwa doppelt so dick wie die Stirn  wände 5'. Das Element 1 ist auf allen sechs Seiten  feinbearbeitet, sei es nun durch Schleifen, Fräsen  oder Schneiden.  



  Die Variante nach     Fig.    2 unterscheidet sich vom  Element nach     Fig.    1 nur durch anders angeordnete  Hohlkammern. Hier sind acht grosse und sieben klei  nere     Hohlkammern    2     respektive    6 vorgesehen. Die  zwischen den Kammern liegenden Stege 5 sind un  gefähr gleich dick wie     die    Stirnwände 5'.  



  Bei beiden Bauelementen 1 sind die Hohlkam  mern 2, 6     derart    angeordnet, dass das Element nach  einem bestimmten Rastersystem     beliebig        aufteilbar     ist.  



  Das Element nach     Fig.    1 kann beispielsweise  durch abwechslungsweise Schnitte, parallel zu den       Stirnflächen,    einerseits durch die Mitte der Hohl  kammern 2 und anderseits durch die Mitte der  Stege 5 in acht gleiche Elemente aufgeteilt werden.  Es können natürlich auch Teilelemente anderer Tei  lung hergestellt werden.  



  Wenn als Beispiel angenommen wird, dass die  Gesamtlänge des fertigen Elementes 96 cm betrage,  können vom Grundelement 1 Teilelemente folgen  der Längen geschnitten werden: 96, 84, 72, 60, 48,  36, 24 und 12 cm. Jede Schnittfläche kann ihrer  seits     wieder    als feinbearbeitete Fläche angesehen wer  den. In diesem Fall könnte von einem Bausystem        Raster-12     gesprochen werden. Wenn nun der Ar  chitekt genau nach dem Bausystem     Raster-12    arbei  tet, wird er darauf achten, dass der ganze Bau auf  den Raster mit 12 cm aufgeteilt wird, d. h., die  Länge und Tiefe des Baues, die Grössen der Räume,  die Anordnung der Tür- und Fensteröffnungen sind  alle diesem System untergeordnet.

   Wenn dieses Ra  stersystem streng angewendet wird, so können sämt  liche Steine, die benötigt werden, von     einem    der  gezeigten Grundbauelemente geschnitten werden.  



  Das Element 1 nach     Fig.    2 ist als Schnittelement  besonders geeignet, da sämtliche Schnittebenen durch  die engen     Hohlräume    6 führen. Die allgemeinen    kleineren Hohlkammern tragen besonders zur Ver  meidung von sogenannten Kältebrücken bei.  



  Die Bauelemente 1 nach     Fig.    1 und 2 haben  eine zweifache Verwendung, nämlich einerseits als  Hohlblockstein, bei dem die Kammern am Boden  verschlossen bleiben, und anderseits als     Mantelbe-          tonstein,    bei dem der Boden der Kammern bei der  Bearbeitung abgeschnitten wird, und die Kammern 2  nachträglich mit Beton gefüllt werden. Mit einem  Hohlblockstein kann bis dreigeschossig gebaut wer  den, und mit dem     Mantelbetonstein    bis zehngeschos  sig, wobei auf     Armierungen    der Vollelemente ver  zichtet werden kann.  



  Als Rohling wird beispielsweise ein Element mit  99 cm Länge, 24,6 cm Breite und 28,5 cm Höhe  verwendet. Als Fertigmass wird angenommen: 96 cm       (Länge),    24 cm (Breite) und 25 cm (Höhe). Jede  der beiden äusseren Seitenflächen kann somit um  3 mm     zurückgeschliffen    werden. Je nach Verwen  dungsart wird der Deckel weggeschnitten und die  entsprechende     Bearbeitungszugabe    auf der oberen  Tragfläche des Elementes abgehoben.     Fig.    3 und 4  zeigen die beiden aus einem gleichen Rohling her  gestellten Elementformen.  



  Dank der ausgefrästen Nuten 3 und Kämme 4  werden     für    die Verarbeitung der Elemente 1 keine       Facharbeiter    mehr benötigt, da sie auf einfache  Weise     ineinandergesteckt    und     aufeinandergeschichtet     werden können. Nut und Kamm werden mit einem       Spezialkleber        verleimt.    Falls die     Hohlkammern    2 mit  Beton gefüllt werden, kann sogar auf     diese        Verlei-          mung    verzichtet werden.

   Wesentlich für die Erstel  lung     eines    Mauerwerkes aus Bauelementen 1 ist die  erste Lage auf dem Fundament oder der Beton  decke, wobei diese Lage normalerweise von einer       Grundplatte    mit Nuten zur Aufnahme der Kämme 4  gebildet wird. Diese Grundplatte muss     bauseits    genau  ins Blei verlegt werden. Da keinerlei Mörtel ver  wendet werden muss, wird die Arbeitsleistung um  mindestens 30 bis 40 % erhöht. Da die Elemente 1  auf allen Seiten massgenau     geschliffen    sind, entste  hen keine Fugen, so dass sich ein     Zementanspritz     und Grundputz auf den beiden sichtbaren Seiten  erübrigt. Die kaum feststellbaren Messerschnitte wer  den durch den üblicherweise aufgespritzten Plastik  belag vollständig verdeckt.

   Ein solcher Plastikbelag  gewährleistet- eine absolute Wasserabweisung. Da ein  solcher     Plastikbelag    auch auf die Innenfläche auf  gebracht werden kann, erübrigen sich auch dort die  sogenannten     Gipserarbeiten.     



  Die Elemente 1 werden aus isolierendem Bau  material hergestellt und verleihen dem fertigen  Mauerwerk einen günstigen     Wärmekoeffizienten.     



  Für Deckenkonstruktionen werden keine Scha  lungen mehr benötigt, sondern es werden auch hier  geschliffene Elemente (Platten) mit Nut und Kamm  als verlorene Schalung auf     Torsionsträger    verlegt.  Dank Nut und Kamm wird keine nachfolgende Be  tonmilch durch die Decke dringen. Bei diesen     Dek-          kenelementen    ist die Unterseite geschliffen, so dass      auf eine     Gipsglättung    verzichtet werden und direkt  ein Plastikbelag aufgespritzt werden kann. Auch  Zwischenwände können selbstverständlich mittels  solcher Elemente gebaut werden, welche dann die  gleiche Rastereinteilung wie Element 1, beispiels  weise jedoch Dicken von nur 15 oder 12 cm auf  weisen.  



  Die Bauelemente 1 werden aus einer Mischung  aus     aufgeblähtem    Ton und Zement in spezieller Do  sierung hergestellt. Der     Blähton    ist nicht wasserauf  nehmend und äusserst raumbeständig, und besitzt  trotz hoher Isolierfähigkeit eine gute Festigkeit. Die  genannten Materialien werden in einer automatischen  Mischanlage dosiert und gemischt. Das Mischgut  wird z. B. mittels eines Betontransporters zu einem  Bodenfertiger befördert. Dort werden in dafür geeig  neten Formen die Rohlinge in bekannter Weise ge  gossen. Die beispielsweise natürlich, d. h. an der  Luft, getrockneten Rohlinge werden anschliessend  den verschiedenen Bearbeitungsoperationen     ausw     gesetzt, d. h. sie werden auf allen Seiten bearbeitet.  



       Fig.    5 zeigt schematisch einen beispielsweisen  Ablauf dieser Operationen. In der Stellung a wird  das Element 1 auf einer seiner Seitenflächen liegend  von beiden Seiten festgehalten, und die eine Aussen  fläche 7 mit dem Werkzeug 8 feingeschliffen. Gleich  zeitig wird es in Längsrichtung vorgeschoben. In  der Stellung b wird das Element 1 von oben auf  die Unterlage gepresst, und unter stetigem Vorschub  die untere und     obere        Tragfläche    9     respektive    10 mass  genau     abgefräst.    Als dritte Operation (Stellung c)  erfolgt das Einnuten und Einfräsen der Nute 3 und  das Ausfräsen des einen Kammes 4, und zwar mit  tels der Werkzeuge 11 und 12.

   Dabei wird das Ele  ment 1     wieder    von beiden Seiten festgeklemmt. Da  mit einerseits die Unterlage nicht     angefräst    wird und  anderseits die Werkzeuge nicht unnötigerweise bean  sprucht werden, wird der     Nutprozess    in zwei Etap  pen durchgeführt. Als vierte Operation erfolgt die  Drehung des Elementes 1 um 180  um seine Längs  achse (Stellung d). In Stellung e     wird    die zweite  Seitenfläche     feingeschliffen,    und zwar mit dem Werk  zeug 13, wobei das Element wieder von beiden Sei  ten festgehalten wird. In Stellung f werden die zweite  Nute 3 und der zweite Kamm 4     fertiggestellt.    Als  Werkzeuge dienen wiederum zwei     Fräser    14, 15.

    Anschliessend folgt das Drehen des Elementes um  seine Hochachse (Stellung g), damit es in Stellung h  auf die genaue verlangte Länge geschnitten werden  kann. Als Werkzeuge dienen dabei zwei     Fräsblätter     16, 17. Anschliessend daran kann das Grundele  ment 1 noch in seiner Länge nach dem vorher fest  gelegten Rastersystem beliebig aufgeteilt werden.  Das Element 1 ist nun baufertig. Zwischen jeder  materialabhebenden Operation erfolgt automatisch  eine Wasserreinigung des Elementes 1.  



  Die     Fig.6    zeigt eine Ausführungsform der Ein  richtung zur Durchführung der obengenannten Be  arbeitungsvorgänge.    Die Rohlinge werden beispielsweise mittels eines  Zangenhubstaplers (nicht dargestellt) auf ein erstes  Rollenförderband 18 hochkant abgestellt und übli  cherweise von Hand auf die eine Seite gekippt. Auf  dem am Ende des Bandes 18 angeordneten Kugel  drehtisch 19 (ein Tisch, dessen Oberfläche mit einer       Anzahl    teilweise vorstehenden Kugeln bestückt ist)  wird jedes Element einzeln in Längsrichtung der  nachfolgenden Maschine gebracht und auf ein zwei  tes Rollenförderband 20 geschoben. Hier wird     das     Element von einem Arm 21 erfasst und auf einen  bereitstehenden Wagen 22 geschoben.

   Der beispiels  weise hydraulisch betätigte Arm 21 wird in Bewe  gung versetzt,     sobald    das Element auf das Band 20  auffährt und dabei einen Kontakt auslöst. Der Trans  portwagen 22, es sind total deren 18 vorhanden,  weist an seiner Unterseite eine Zahnstange 23 auf,  die mit dem     Ritzel    24, das seinerseits über ein Ge  triebe 25 von einem     Hydraulikmotor    26 angetrieben  wird, in Eingriff gelangt. Bis zum Eingriff mit dem       Antriebsritzel    24 wird der Wagen 22 vom Arm 21  vorgeschoben. Der hinterste Wagen 22 stösst     alle     vor ihm liegenden weiteren Wagen nach vorn.

   Sämt  liche Bearbeitungsoperationen finden zur gleichen  Zeit statt, d. h. während in der Station 27 beim  Rohling die eine Seitenfläche geschliffen wird, be  arbeitet die Station 28 die beiden     Tragflächen,    die  Station 29 fräst eine Nut und einen Kamm, in Sta  tion 30     wird    die zweite Seitenfläche geschliffen, in  Station 31 wiederum werden die zweite Nut und  der zweite Kamm gefräst. In Station 32 werden die  Bearbeitungszugaben auf den beiden Stirnseiten ab  geschnitten, und in Station 33 wird das Element  schliesslich, wenn verlangt, nach dem gewählten Ra  stersystem beliebig weiter aufgeteilt.

   Während den  einzelnen Operationen werden die Elemente von seit  lich oder von oben angreifenden, hydraulisch gesteu  erten Greifern festgehalten und geführt, jedoch mit  der gleichen Geschwindigkeit wie die Wagen 22 vor  geschoben. Zwischen den Stationen 29 und 30 wird  das Element hochgehoben, um seine Längsachse um  180  gedreht, dabei jedoch gleichzeitig mit der Ge  schwindigkeit der Wagen vorgeschoben und wieder  auf der genau     gleichen    Stelle wie vorher auf den  Wagen abgesetzt. Auch zwischen den Stationen 31  und 32 wird das Element von hydraulisch betätigten  Greifern gefasst, hochgehoben und um 90  quer zum  Wagen abgedreht, um wieder auf den Wagen ab  gestellt zu werden.

   Nach der Station 33 wird das  fertige Element oder das     unterteilte    Element noch  mals um 90  abgedreht, damit es für den Abtransport  in Längsrichtung auf dem Wagen     liegt.     



  Nach dieser letzten     Operation        wird    der Wagen  22 von einem weiteren     Hydraulikmotor    34, über  das Getriebe 35 und das     Zahnritzel    36 angetrieben  und um etwa das Dreifache beschleunigt (die nor  male     Vorschubgeschwindigkeit    beträgt etwa 3 Meter  pro Minute)

   und auf eine nach unten     schwenkbare     Bühne 37     geschoben.    Die Bühne wird mittels  eines     hydraulischen    Arbeitszylinders nach unten ge-      schwenkt und bildet in der     ausgeschwenkten    Stellung  ein     Anschlussstück    eines     Rücklaufgeleises    38 für die  Wagen, das sich direkt unter der eigentlichen Ar  beitsstrasse befindet, und etwa 1,5 % Gefälle aufweist.  Da das Gewicht eines beladenen Wagens 22 etwa  250 kg beträgt,     wird    jeder Wagen nach dem Ab  lauf von der     Bühne    37 mittels     Filzbremsen    39 ab  gebremst.

   Das Ende des     Rücklaufgeleises    38 ist als       vertikal    verschiebbare Hebebühne 40 ausgebildet,  die     gleichzeitig,    in angehobener Stellung, als An  fangsstück der     Arbeitsstrasse    dient. Auch diese  Bühne     wird    hydraulisch gesteuert. Bevor der Wagen  22 jedoch auf die Hebebühne 40     auffährt,    wird mit  tels einer     hydraulischen    Vorrichtung das fertige Bau  element vom Wagen 22 auf ein Förderband (nicht  dargestellt) gestossen. Im Anschluss daran befindet  sich wieder ein Rollenförderband, von dem jeweils  mehrere Elemente zusammen von einem Hubstapler  abgehoben werden können.

   Die Bewegung des Ar  mes 21 und der Bühnen 37 und 40 sind zeitlich  aufeinander abgestimmt.

Claims (1)

  1. PATENTANSPRUCH I Quaderförmiges Bauelement, bei dem minde stens die eine der tragenden Seitenflächen mit we nigstens einem Kamm und die andere mit einer ent sprechenden Nut versehen ist, dadurch gekennzeich net, dass ausser den beiden Trag- und den Stirnflä- chen mindestens die eine seiner Aussenflächen fein bearbeitet ist, und dass Hohlräume und Stege vor gesehen und derart angeordnet sind, dass das Ele ment in seiner Länge nach einem bestimmten Ra stersystem beliebig aufteilbar ist. UNTERANSPRÜCHE 1.
    Bauelement nach Patentanspruch I, dadurch gekennzeichnet, dass die Hohlräume wenigstens am einen Ende verschlossen sind. z. Bauelement nach Patentanspruch I, dadurch gekennzeichnet, dass die Hohlräume durchgehend sind. 3. Bauelement nach Patentanspruch I, dadurch gekennzeichnet, dass es auf allen sechs Seiten fein bearbeitet ist. 4. Bauelement nach Patentanspruch I, dadurch gekennzeichnet, dass es aus einem Gemisch aus auf geblähtem Ton und Zement besteht.
    PATENTANSPRUCH II Verfahren zur Herstellung des Bauelementes nach Patentanspruch I, bei dem ein quaderförmiger Rohling mit nicht durchgehenden Hohlräumen und allseitigen Bearbeitungszugaben in Formen hergestellt wird, dadurch gekennzeichnet, dass bei den getrock neten Rohlingen mindestens die eine Aussenfläche feingeschliffen und die beiden Tragflächen auf mass genauen Abstand abgefräst werden,
    bevor der Kamm und die Nut aus- respektive eingefräst werden, und dass schliesslich die Zugabe an beiden Stirnenden ab- geschnitten wird, um dem Element die verlangte Länge zu geben. UNTERANSPRÜCHE 5. Verfahren nach Patentanspruch 1I, dadurch gekennzeichnet, dass von der die Hohlräume ab schliessenden Tragfläche nur so viel Material ab gefräst wird, dass die Hohlräume noch verschlossen bleiben. 6.
    Verfahren nach Patentanspruch II, dadurch gekennzeichnet, dass von der die Hohlräume ab schliessenden Tragfläche genügend Material abgefräst wird, damit die Hohlräume durchgehend werden. 7. Verfahren nach Patentanspruch 1I, dadurch gekennzeichnet, dass nach dem Abfräsen der Trag flächen Kamm und Nuten teilweise eingefräst wer den und dann das Element um seine Längsachse um 180 gedreht und anschliessend die zweite Au ssenfläche feingeschliffen wird, bevor Kamm und Nu ten fertiggefräst werden. B.
    Verfahren nach Patentanspruch II, dadurch gekennzeichnet, dass das fertig bearbeitete Element in. seiner Länge nach einem bestimmten Rastersy stem beliebig aufgeteilt wird, wobei diese Teilung durch Schnitte quer zur Längsachse des Elementes erfolgt.
    PATENTANSPRUCH III Einrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Patentanspruch II, gekennzeichnet durch eine Anzahl mit Fräs-, Schleif- oder Schneidwerkzeugen ausgerüstete Arbeitsstationen, durch Transportor gane, welche die zu bearbeitenden Bauelemente nacheinander den verschiedenen Arbeitsstationen zu führen, durch Halte- und Führungsorgane für die Bauelemente, durch Antriebs- und Steuerorgane für die Transport-, Halte- und Führungsorgane, und durch Mittel zum Wegtransport der fertig bearbei teten Elemente. UNTERANSPRÜCHE 9.
    Einrichtung nach Patentanspruch III, dadurch gekennzeichnet, dass die Transportorgane ein Rol lenförderband, einen Kugeldrehtisch sowie eine An zahl auf Schienen geführte Transportwagen umfas sen, wobei letztere auf ihrer Unterseite eine Zahn stange aufweisen, mit der zu ihrem Vorschub an bestimmten Stellen des Schienenstranges das Ritzel eines hydraulisch arbeitenden Antriebsmotors in Ein griff kommt, während die nicht direkt angetriebenen Wagen vom jeweils angetriebenen vorgeschoben wer den, und dass eine Einrichtung vorgesehen ist, mit tels welcher die Wagen wieder an ihre Ausgangs stelle zurückbefördert werden. 10.
    Einrichtung nach Unteranspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der letzte Teil des Schienen stranges als am Ende schwenkbar befestigte Bühne ausgebildet ist, die durch einen hydraulischen Ar beitszylinder nach unten schwenkbar und in An schluss an ein leicht in Laufrichtung geneigtes Rück laufgeleise bringbar ist, während das andere Ende dieses Rücklaufgeleises als bis auf die Höhe des Vorschubgeleises vertikal anhebbare Bühne ausgebil det ist, wobei einerseits zur Vergrösserung des von der Schwenkbühne ablaufenden Wagens Bremsor gane vorgesehen sind,
    und anderseits die Vorschub bewegung eines Wagens von der angehobenen Hebe bühne auf das Vorschubgeleise, das Abschwenken der Schwenkbühne und das Senken der Hebebühne zeitlich aufeinander abgestimmt sind. 11. Einrichtung nach Patentanspruch 11I, da durch gekennzeichnet, dass die Halte- und Führungs organe sich mit derselben Geschwindigkeit wie die Wagen vorwärtsbewegende und automatisch in ihre Ausgangslage zurücklaufende, hydraulisch betätigte Klemmorgane sind, welche den jeweiligen Arbeits stationen zugeordnet sind. 12.
    Einrichtung nach Patentanspruch 11I, da durch gekennzeichnet, dass zwecks Drehung der Bau elemente um ihre Längs- oder Hochachse hydrau lisch betätigte Klemm- und Greiforgane vorgesehen sind. 13. Einrichtung nach Patentanspruch III, da durch gekennzeichnet, dass zur Beförderung eines Bauelementes auf und von den Wagen hydraulisch betätigte Arme vorgesehen sind. PATENTANSPRUCH IV Verwendung von Bauelementen nach Patentan spruch I zur Errichtung von Mauerwerk. UNTERANSPRÜCHE 14. Verwendung nach Patentanspruch IV, da durch gekennzeichnet, dass die unterste Lage der Bauelemente auf jedem Stockwerk auf eine genau im Blei verlegte Grundplatte entlang zwei in der Grundplatte angeordneten Nuten verlegt werden. 15.
    Verwendung nach Patentanspruch IV, da durch gekennzeichnet, dass die Bauelemente zur Er stellung von selbsttragendem Mauerwerk als Hohl blocksteine dienen. 16. Verwendung nach Patentanspruch IV, da durch gekennzeichnet, dass die Bauelemente mit aus gegossenen Hohlräumen als verlorene Schalung in Betonmauerwerk dienen. 17. Verwendung nach Patentanspruch IV, da durch gekennzeichnet, dass zur Verbindung mehre rer ineinandergefügter Elemente als Bindemittel ein Kleber verwendet wird.
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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
FR2808037A1 (fr) * 2000-04-21 2001-10-26 Luca Joel De Element de construction assurant par sa mise en oeuvre la rigidite de l'ouvrage qu'il compose

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