CH399216A - Verschlusskappe, Verfahren zu deren Herstellung und Verwendung derselben an einem Spendebehälter - Google Patents
Verschlusskappe, Verfahren zu deren Herstellung und Verwendung derselben an einem SpendebehälterInfo
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Description
Verschlusskappe, Verfahren zu deren Herstellung und Verwendung derselben an einem Spendebehälter Gegenstand der Erfindung ist eine Verschlusskappe, welche an ihrem oberen Ende einen grösseren Durchmesser als an ihrem unteren Ende aufweist. Neuerdings sind Verschlusskappen für Behälter namentlich für Flaschen in Mode gekommen, bei welchen die Seitenwandung sich nach obenhin erweitert, so dass sie an ihrem oberen Ende einen grösseren Durchmesser als an ihrem unteren Ende aufweisen. Nun sind aber solche Verschlusskappen ausserordentlich schwer herzustellen. Freilich, sie sehen sehr gut aus. Gewöhnlich werden sie zwischen dem nach unten weisenden Daumen und anderen Fingern ergriffen, wobei das obere, Iden grösseren Durchmesser aufweisende Ende der Verschlusskappe gut in der hohlen Hand sitzt. Bei der Herstellung von Gussteilen aus Kunststoff ist es sehr erwünscht, dass alle Teile des gegossenen Artikels annähernd ! die gleiche Wandstärke aufwei- sen. Wenn gewisse Teile des Artikels eine grössere Wandstärke als andere Teile aufweisen, so kühlt das Gusstück ungleichmässig aus und es verzieht sich. Wenn auch dabei vielfach der Artikel nicht unbrauchbar wird, so wind er auf alle Fälle unansehnlich. Das Verziehen ist besonders auffallend, wenn der gleiche Teil des Artikels eine sich ändernde Wand stärke aufweist, während die Deformation weni- ger auffällig ist, wenn die Teile mit der unterschiedlichen Wandstärke voneinander weit entfernt sind. Kunststoffkappen mit einem unterschiedlichen Durchmesser an ihren beiden Enden sind bisher auf zwei Arten hergestellt worden. Einmal sind die Kunststoffkappen mit relativ gleichmässiger Wandstärke hergestellt worden und das andere Mal mit einer ungleichmässigen Wandstärke, wobei das obere Ende der Kappe die grösste Wandstärke aufweist. Kappen mit gleichmässiger Wandstärke umschliess en einen kegelstumpfförmigen Raum. Da solche Verschlusskappen aus einem Stück bestehen, versteht es sich, dass das Werkzeug einen mehrteiligen Kern aufweisen muss, damit dieser zerlegt und aus der Verschlusskappe ohne Zerstörung derselben herausgezo gen werden kann. : Dieses Vorgehen ist zeitraubend und teuer und es wird daher selten angewendet. In Abweichung davon hat man versucht, Verschlusskappen mit sich nach oben erweitender Aussenwandung unter Benützung eines zylindrischen Kernes herzustellen, oder unter Benützung eines sich in Richtung auf das Innere der Kappe verjüngenden Kernes. Ein solcher Kern kann aus der Kunststoffverschlusskappe nach der Abkühlung derselben leicht entfiernt werden. Nun weisen aber derart hergestellte Verschlusskappen eine ungleichmässige Wandstärke auf, indem die äussere Mantelfläche mit der den Innenraum begrenzenden Fläche nicht parallel ist. Dieses Herstellungsverfahren ist auch nur sehr beschränkt anwendbar, weil die Verschlusskappen sich zu Folge ihrer ungleichmässigen Wandstärke beim Abkühlen stark verziehen. Ein Zweck der vorliegenden Erfindung ist nun eine Verschlusskappe zu schaffen, bei welcher die äussere Wandung sich nach oben erweitert und welche mit Hilfe des Daumens und der übrigen Finger leicht ergriffen werden kann, wobei das obere Ende der Kappe sich in die hohle Hand erstreckt. Ein weiterer Zweck der Erfindung ist eine Verschlusskappe für eine Flasche mit Spendevorrichtung zu schaffen, welche Verschlusskappe das Austrocknen Ider Spendevorrichtung verhindert. Ein weiterer Zweck der Erfindung ist eine Ver schlusskappe zu schaffen, welche sich mit anderen solchen Verschlusskappen nicht verklemmt, wenn solche Verschlusskappen Ende an Ende verpackt oder mit Hilfe einer Fördervorrichtung befördert werden. Die Erfindung besteht in einer Verschlusskappe mit einer im wesentlichen zylindrischen, sich gegen das obere Ende der Kappe erweiternden Aussenwandung und mit einer im wesentlichen zylindrischen, am anderen Ende der Kappe offenen zentralen Kammer, deren Seitenwandung mit der Aussenwandung der Kappe an einer Stelle verbunden ist, die ausserhalb der oberen Kante der Aussenwandung liegt, wobei die Aussenwandung und die Wandung der zentralen Kammer eine ringförmige Ausnehmung bilden. Des weiteren umfasst das Patent die Verwendung der vorstehend beschriebenen Verschlusskappe an einem Flüssi. gkeitsbehälter, wobei die Erfindung darin besteht, dass der Behälter eine zentrale Öffnung für die Aufnahme einer Spendevorrichtung aufweist und mit der Verschlusskappe luftdicht verschlossen ist. Ferner umfasst das Patent ein Verfahren zur Herstellung einer Verschlusskappe wie beschrieben ohne dass diese sich verziehen würde, namentlich zur Herstellung einer Kunststoffverschlusskappe, die beiderends kreisförmig ausgebildet ist, jedoch verschiedene Durchmesser aufweist, und besteht erfindungsge- mäss darin, dass ein Formhohlraum, welcher entspre chend der Ausbildung g der vorstehend beschriebenen Verschlusskappe gestaltet ist, mit einer Kunststoffmasse ausgefüllt wird, und dass die Kunststoffmasse erst nach Erstarren aus der Form herausgenommen wird. In einer bevorzugten Ausführung. des Verfahrens zur Herstellung einer nicht deformierten Plastikverschlusskappe, deren beide Enden kreisförmig, jedoch von unterschiedlichem Durchmesser sind, wird so vorgegangen, dass ein hitzehärtbares Harz unter Anwendung von Wärme und von Druck in einem Formhohlraum in eine Gestalt gebraoht wird, bei welcher eine im wesentlichen zylindrische sich nach oben erweiternde äussere Wandung und eine unten offene zentrale Kammer mit einer Se. itenwandung und einer Endwandung vorhanden sind, wobei die Seitenwandung der zentralen Kammer mit der sich erweitern den Aussenwandung längs einer Linie zwischen den beiden Endkanten verbunden ist und wobei zwischen der zentralen Kammer und der Aussenwandung eine ringförmige Ausnehmung gebildet wird, dass die thermoplastische Masse bis zur Aushärtung in der Form gehalten wird und daraufhin der ausgehärtete Harzgegenstand aus der Form in der beschriebenen Gestalt entnommen wird. Bei i allen Ausführungsformen kann die Ver- schlusskappe mit Verstärkungsrippen versehen sein, die sich seitlich zwischen der Aussenwandung der Seitenwandung der zentralen Kammer erstrecken. Es können auch Rippen vorgesehen sein, die sich von der Aussenwandung der Verschlusskappe seitlich in die ringförmige Ausnehmung erstrecken, ohne diese Ausnehmung um die zentrale Kammer vollkommen zu überbrücken. Diese Rippen verhüten, dass eine Verschlusskappe mit anderen Verschlusskappen steckweise verbunden wird, wenn sie Ende an Ende verpackt oder an einem Förderband befördert werden. Die erfindungsgemässe Verschlusskappe kann aus jedem thermoplastischen oder hitzehärtbaren Harz hergestellt werden, welches normalerweise für Spritzguss oder Pressguss verwendet wird. Geeignete hitzehärtbare Harze umfassen folgende Materialien: Pheno-formaldehyd, Ureaformaldehyd und Melaminformaldehyd. Von dem breiten Feld der thermoplastischen Harze kann jedes beliebige benützt werden. Es seien erwähnt: Celluloseacetat, Celluloseacetat-bu- tyrat, Äthylcellulose, Polymethylmethacrylat, Polymethylacrylat, Polystyren, Polyvinylchlorid, Polyvinylidenchlorid, Polyvinylbutyral, Polyvinylacetat, Copolymere des Vinylchlorids und Vinylacetats, Polyamide, wie Polycaprolactam, Polyhexamethylenadipamid, Copolymere der Adipinsäure, Sebacinsäure, Caprolactam und Hexamethylendiamin, Polyisocynate, bekannt als Polyurethanharze, wie die Polyester des 2,4-Toluylendiisocynats und Polyäthylenadipats, Polyäthylens, Polypropylens, Polyacylonitrils, Polymethylstyrens, Alkydharze, wie Polymere der Phthalicsäure und Äthylenglykol, Copolymere des Äthylenglykols und Terephthalsäurecopolymere des Äthylenglykols, Terephthalsäure und Acrylonitril, thermoplastische Epoxyharze, wie Kondensationsprodukte des Epichlorhydrins und Polyhydroxyverbin zungen, wie 2,2-bis-(4-Hydroxy-phenyl)-propan. Wird die Verschlusskappe im Spritzgussverfahren hergestellt, so wird gewöhnlich ein thermoplastisches Harz verwendet. Dieses thermoplastische Harz wird beim Spritzgussverfahren in der Form von Pulver gewärmt, gewöhnlich beim Durchfahren einer Pressschnecke. Von hier wird das Rohmaterial in den entsprechend ausgebildeten Formhohlraum der Form eingespritzt, wo es dann auskühlen kann. Die meisten thermoplastischen Harze erhalten einen für das Spritzgiessen geeigneten flüssigen Zustand etwa bei Temperaturen von 1210 bis 260". Der weiche Kunststoff wird in die Form mit einem Druck von 680 Arm. bis 2040 Atm. eingespritzt. Das Auskühlen wird gewöhnlich mit Hilfe eines die Form umgeben den Mantels s mit Wass erzirkul ation beschleunigt. Nachdem das weiche Harzmaterial ausgekühlt und erhärtet ist, wird die Form geöffnet und der fertige Artikel herausgenommen. Die Form kann einen oder mehrere Formhohlräume aufweisen. Beim Giessen eines thermoplastischen Harzmaterials wird oft ein Plastifikator zugegeben, um dem Harz die gewünschten physikalischen Eigenschaften zu verleihen. Die Notwendigkeit der Benützung solcher Zusätze hängt von dem Zusammenhang des Harzes, sowie von den erwünschten Eigenschaften der herzustellenden Verschlusskappe ab. Gewisse thermoplastische Stoffe, beispielsweise Polyäthylen, werden gewöhnlich ohne Plastifikatorzusätze gegossen. Andere, wie beispielsweise Polyvinylchlorid, bzw. dessen Copolymere, werden gewöhnlich entwe der während der Herstellung plastifiziert, oder durch Zugabe eines Plastifikators vorgängig ihrer Verwendung für Spritzgiessen. Es kann jeder bekannte Plastifikator benützt werden. Diese umfassen: Dioctylphthalate, Trikresylphos- phate, Trictylphosphate, Adipate, Acelate und Sebacatester. Wenn die Schliesskappe aus einem hitzehärtbaren Harz hergestellt wird, wendet man gewöhnlich das Pressgussverfahren an. In diesem Fall wird das Rohmaterial entweder in Pulverform oder in der sog. kohäsiven Form als Vorformling in den geheizten Formhohlraum eingebracht. Die Form wird dann mit geeignetem Schliessdruck geschlossen, wobei das Rohmaterial den ganzen Formhohlraum ausfüllt und in diesem unter Druck gesetzt wird. Durch erhöhten Druck und erhöhte Temperatur wird das Rohmaterial zum Aushärten gebracht. Beim Pressgiessen mit einem hitzehärtbaren Harz wird die Form an einer Temperatur von 1380 C bis 1770 C gehalten. Der angewandte Druck variiert von 136 Atm. bis etwa 1360 Atm. und er bleibt aufrechterhalten während der Aushärtungsperiode. Dann wird das fertige Stück aus der Form herausgenommen. Die Aushärtungszeit hängt von der Temperatur, vom Druck, von der Zusammensetzung des Rohmaterials und schliesslich von der Gestalt des herzustellenden Artikels ab. Bei dünnen Wandungen und bei einem Rohmaterial, welches bei Wärme gut abbindet, kann diese Zeit in der Grössenordnung von 10 Sekunden liegen. Obwohl das beschriebene Verfahren, welches grundsätzlich das Giessen eines Kunststoffes in die vorhergehend beschriebene Gestalt umfasst, im Zusammenhang mit thermoplastischen und hitzehärtbaren Harzen verwendbar ist, kann es vorteilhaft doch beim Giessen von thermoplastischen Harzen Anwendung finden.. Gegenstände mit ungleichmässiger Wandstärke aus solchen Harzen erleiden nämlich eine wesentlich grössere Deformation, als Gegenstände aus einem hitzehärtbaren Harz. In der beiliegenden Zeichnung zeigt Fig. 1 eine schaubildliche Darstellung eines Behälters mit der abgenommenen Schliesskappe, Fig. 2 einen fragmentarischen Axialschnitt der auf den Behälter aufgesetzten Schliesskappe, Fig. 3 bzw. Fig. 4 schaubildliche Darstellungen von Schliesskappenvarianten m.it Mitteln gegen das steckweise Verklemmen von Ende an Ende aneinander liegenden Schliesskappen zueinander. Wie dargestellt, besitzt der abgesetzte Behälterhals Ides Behälters 10 an jeder Stufe ein Gewinde 11 und 12. Das Innengewinde 13 einer inneren Kappe 14 greift in das Gewinde 12 des Behälters 10 ein. Die innere Kappe ist von zylindrischer Form mit einer Seitenwandung 15 und einer Stirnwandung 16. An der inneren Fläche der Stirnwandung 16 ist eine Dichtungsrippe 17 angeordnet, die gegen die Stirnfläche der Wandung 18 des Behälterhalses dichtend anliegt. Eine Ventileinrichtung, die das Durchiliessen der Flüssigkeit aus dem Behälter zu einer Tupfkugel 20 ermöglicht, umfasst eine e, innere Ventilhülse 21, die mit der inneren Kappe 14 aus einem Stück besteht und mit dem Behälter koaxial ist. Eine äussere Ventilhülse 22, welche die innere Ventilhülse 21 flüssigkeitsdicht umsohliesst, ist einerends, bei 23 ge schlossen. In einer Ausnehmung dieser Endwandung 23 greift ein Schaft 24 ein, welcher sich durch idie Bohrung 25 der inneren Hülse 21 erstreckt und mittels Führungsglieder 26 gestützt ist, die von der Wandung der inneren Hülse emporragen. Am äusseren Ende des Schaftes 24 befindet sich der bereits erwähnte Tupfer 20. Die Führungsglieder 26 bilden zwischen sich Auslassöffnungen 28, die um den Schaft 24 verteilt sind. Die innere Ventilhülse 21 weist einen Kanal 27 auf. Durch Niederdrücken des Tupfers 20 wird die äussere Ventilhülse verschoben, wobei das eine Ende des Kanals 27 freigegeben wird. Wenn der Tupfer heruntergedrückt und der Behälter gleichzeitig ungekehrt wird, ffiesst die Flüssigkeit durch den Kanal 27, durch die Ventilbohrung 25 und durch die Flüssigkeitsauslässe 28 zum Tupfer 20. Zum Schliessensdes Ventils wind der Tupfer nach oben geschoben. In Abweichung davon kann die Vemileinrichtung mit Schliessmittel, beispielsweise mit einer Feder versehen sein, wie in der US-Patentschrift 2 547 881 beschrieben, damit das Ventil selbsttätig schliesst, wenn der Tupfer 20 nicht mehr heruntergedrückt wird. Die mit 30 bezeichnete Schliesskappe besitzt, wie in der Figur 2 idargestellt, an der inneren Fläche wider Seitenwandung 32 ein Innengewinde 31. Ferner besitzt die Schliesskappe eine im wesentlichen zylindrische zentrale Kammer, deren Seitenwandung mit 33 und deren Endwandung mit 34 bezeichnet ist. Die Seitenwandung 33 der zentralen Kammer ist mit der Seitenwandung 32 der Verschlusskappe verbunden, und zwar an einer mit 35 bezeichneten Stelle, die sich un terhalb der oberen Kante 36 Ider Seitenwandung 32 befindet. Die Seitenwandung 32 erweitert sich, insbesonderte oberhalb der Verbdndungsstelle 35 mit der Seitenwandung 33 der zentralen Kammer nach oben, so dass die Entfernung zwischen den Wandungen 32 und 33 gegen Idas obere Ende der Verschlusskappe allmählich grösser wird. Bei der auf Idem Behälter aufgesetzten Verschlusskappe, wie in der Fig. 2 dargestellt, befindet sich wider Tupfer 20 in einem durch die Wandungen 33 und 34 der zentralen Kammer und durch die Stirnwandung 16 der inneren Kappe 14 eingeschlossenen Raum. Der Innenraum des Behälters, sowie Idie zentrale Kammer der Verschlusskappe sind luftdicht verschlossen, wenn die Verschlusskappe auf den Behälter aufgesetzt und fest angezogen ist. Darüber hinaus ist, wenn die Ventileinrichtung ebenfalls geschlossen ist, auch der Raum der zentralen Kammer oberhalb der Stirnwandung 16 der inneren Kappe gegenüber dem Innenraum des Behälters luftdicht verschlossen. Ein Dichtungsring 37, welcher einen Fortsatz der Wandung 33 33 der zentralen Kammer bildet, wirkt mit der Stirnwandung 16 der inneren Kappe 14 zusammen, um den Raum innerhalb der zentralen Kammer luftdicht zu verschliessen. Gemäss der Fig. 2 erstreckt sich eine Verstärkungsrippe 41 quer durch die ringförmige Ausnehmung 40, welche die Wandung 33 der zentralen Kammer umgibt. Diese Rippe, sowie die Wandungen 32 und 33 bestehen aus dem gleichen Stück. Gemäss der Fig. 3 erstreckt sich ebenfalls eine Rippe von der inneren Fläche der Wandung 32 in die ringförmige Ausnehmung 40, ohne jedoch die Wandung 33 zu erreichen. Fig. 4 zeigt eine ähnliche Anordnung mit dem Unterschied, dass die Verstärkungsrippe 42 an der Wandung 33 der zentralen Kammer angeordnet ist und in die ringförmige Ausnehmung 40 einragt, ohne die Wandung 32 zu erreichen. Die Rippen 42 und 43 gemäss den Fig. 3 und 4, sowie die Verstärkungsrippe 41 gemäss der Fig. 2 verhindern das steckweise Ineinandergreifen und Verklemmen von Verschlusskappen der dargestellten Form, wenn solche Verschlusskappen Ende an Ende aneinander gereiht verpackt oder längs einer Förderbahn befördert werden. Würden diese Glieder fehlen, so würde der Endteil 44 einer Verschlusskappe gelegentlich in die ringförmige Ausnehmung einer anderen Verschlusskappe eingreifen, wobei die äussere Fläche des Endteiles 44 und die innere Fläche der Wandung 32 sich ineinander verklemmen. Darüberhinaus dient die Rippe 42 zur Verstärkung der Seitenwandung 32, freilich in einem kleineren Ausmass, als dies durch die Rippe 41 bewerkstelligt wird. Die Rippe 43 verstärkt natürlich die Seitenwandung 33 der zentralen Kammer, doch ist dies von zweitrangiger Bedeutung gegenüber der Verstärkung der Wandung 32, da die mögliche Beanspruchung der letzteren unter Umständen bedeutend ist. Es seien nachfolgend einige Beispiele angeführt. Beispiel 1 Ein plastifiziertes Polystyren Pulver wurde auf eine Temperatur von etwa 2000 C erhitzt und an schliessend im geschmolzenen Zustand d unter einem Druck von etwa 1360Atm. in einen geschlossenen Formhohlraum eingespritzt, welcher entsprechend der in den Fig. 1 bis 4 dargestellten Verschlusskappe ausgebildet war. Nach Abkühlen wurde die Form ge öffnet und die Verschlusskappe herausgenommen. Diese hat keine merkbaren Fehler aufgewiesen. Beispiel 2 Der Vorgang gemäss Beispiel 1 wurde wiederholt mit der Ausnahme, dass die benützte Form nicht mit einem Kern zur Herstellung. der ringförmigen Ausnehmung 40 ausgerüstet war. Die in Idieser Form hergestellte Verschlusskappe besass also eine Wandung mit gegen das obere Ende hin zunehmender Wandstärke. Am oberen Ende der Verschlusskappe betrug die Wandstärke die Summe der Dicke der Wandungen 32 und 33 und der Breite der Ausnehmung 40 gegenüber der relativ, dünnen Wandung am unteren Ende 44. Der Formhohlraum nahm in diesem Falle etwa 50 U:o mehr Material auf, und es war eine längere Zeit notwendig, bis die Pl astikm asse erhärtet war Die aus der Form herausgenommene Verschlusskappe war zufolge der ungleichmässigen Abkühlung sehr stark deformiert. Namentlich entstanden in erster Linie Einbuchtungen und Erhebungen an der Aussenwandung der Verschlusskappe. Beispiele 3 und 4 Die Beispiele 1 und 2 wurden unter Benützung von Polyäthylen wiederholt. Es wurden im wesentlichen die gleichen Resultate erhalten. Das Einspritzen an einer Temperatur von etwa 191 C mit einem Druck von 1224 Atm. durchgeführt. Beispiel 5 Mit der Hilfe eines Bindemittels wurde aus einem Phenolformaldehyd d Pulver ein kugelförmiger Vor- formling hergestellt, der in die untere Hälfte einer Form für die Herstellung von Verschlusskappen gemäss den Fig. 1 bis 4 eingesetzt wurde. Vorhergehend wurde die Form auf eine Temperatur von etwa 160"C erwärmt. Dann wurde auf die untere Hälfte der Form mit dem Vorformling die obere Formhälfte aufgesetzt und die Form mit einem Druck von etwa 1020 Atm. geschlossen. Das geschmolzene Harz nahm dabei die Form des Formhohlraumes an. Nach Abkühlung wurde die Verschlusskappe herausgenommen. Wie im Falle des ersten Beispiels konnte an der Verschlusskappe auch in diesem Falle kein sichtbarer Fehler festgestellt werden. Beispiel 6 Das Beispiel 5 wurde wiederholt mit der Ausnahme, dass die benützte Form nicht mit einem Kern zur Herstellung der ringförmigen Ausnehmung 40 ausgerüstet war. Wie im Falle des Beispiels 2 wies dabei die Verschlusskappe eine nach oben zunehmende Wandstärke auf, die am oberen Ende der Kappe Idie Summe der Wandstärken der Wandungen 32 und 33, sowie der Breite der ringförmigen Ausnehmung 40 erreichte. Es musste für den Vorformling im Vergleich mit dem Beispiel 5 etwa 50 O/o mehr Material benützt werden, um den Formhohlraum vollständig auszufüllen und eine längere Zeit war not wendig, bis die Abkühlung g soweit forgeschritten war, dass die Verschlusskappe der Form entnommen werden konnte. Die Verschlusskappe liess auf innere Spannungen schliessen. Darüberhinaus war sie deformiert, doch nicht so stark, wie Verschlusskappe aus thermoplastischem Material gemäss dem Beispiel 2. Beispiele 7 und 8 Die Beispiele 5 und 6 wurden unter Benützung eines Ureaformaldehyd Harzpulvers etwa mit dem gleichen Resultat wiederholt. Das Aushärten wurde an einer Temperatur von etwa 170"C bei einem Druck von 1020 Atm. bewerkstelligt. Aus dem Vorstehenden versteht es sich, dass es sich im vorliegenden Falle um die Erfindung einer neuen Verschlusskappe und eines Verfahrens zur Herstellung derselben handelt. Darüberhinaus han zielt es sich um die Verwendung der Verschlusskappe an einem Spendebehälter. Dabei wird eine deformationsfreie Verschlusskappe hergestellt, deren Durchmesser an ihrem oberen Ende grösser als an ihrem unteren Ende ist, so dass sie leicht ergriffen. und sicher gehalten werden kann, selbst wenn sie nass ist. Gleichzeitig wird der in der Verschlusskappe eingeschlossene Raum auf lein Minimum reduziert, so dass ein In diesem Raum eingeschlossener Tupfer längere Zeit im feuchten und brauchbaren Zustand verbleibt. Diese Merkmale sind bisher von keiner bekannten Verschlusskappe geboten worden, weil les ausserordentlich schwierig ist, eine Wandung mit ungleichmässiger Wandstärke durch Giessen herzustellen, ohne dass beim Abkühlen eine starke Deformation auftreten wurde. Es versteht sich, dass hinsichtlich der Grösse und der Form der Verschlusskappe sehr viele Variationsmöglichkeiten gegeben sind, desgleichen bei der Durchführung des Verfahrens, ohne sich dadurch vom Geiste der Erfindung zu entfernen. Sinngemäss sind alle diese Modifikationen im Rahmen der nachfolgenden Ansprüche eingeschlossen.
Claims (1)
- PATENTANSPRUCH 1 Verschlusskappe mit einer im wesentlichen zylindrischen, sich gegen das obere Ende der Kappe erweiternden Aussenwandung und mit einer im wesentlichen zylindrischen, am anderen Ende der Kappe offenen zentralen Kammer, deren Seitenwandung g mit der Aussenwandung der Kappe an einer Stelle verbunden ist, die ausserhalb der oberen Kante der Aussenwandung liegt, wobei tdie Aussenwandung und die Wandung der zentralen Kammer eine ringförmige Ausnehmung bilden.UNTERANSPRÜCHE 1. Verschlusskappe nach Patentanspruch I, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Aussenwandung und der Wandung der zentralen Kammer Verstärkungsrippen angeordnet sind.2. Verschlusskappe nach Unteranspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Verstärkungsrippen an der Seitenwandung angeordnet sind und sich in die ringförmige Ausnehmung. erstrecken, so dass die Verschlusskappe sich mit einer anderen Ende an Ende neben ihr liegenden Verschlusskappe nicht durch Ineinanderstecken verklemmt.3. Verschlusskappe nach Unteranspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Verstärkungsrippen an der Wandung der zentralen Kammer angeordnet sind und sich in die ringförmige Ausnehmung erstrekken, so dass die Verschlusskappe sich mit einer anderen Ende an Ende neben ihr liegenden Verschlusskappe nicht durch Einstecken verklemmt.PATENTANSPRUCH II Verwendung der Verschlusskappe nach Patentanspruch I an einem Flüssigkeitsbehälter, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter eine zentrale Öffnung für die Aufnahme einer Spendevorrichtung aufweist und mit der Verschlusskappe gemäss dem Patentanspruch I luftdicht verschlossen ist.UNTERANSPRÜCHE 4. Verwendung nach Patentanspruch II, dadurch gekennzeichnet, dass die Spendevorrichtung in der zentralen Öffnung des Flüssigkeitsbehälters montiert ist und sich in die zentrale Kammer der Verschlusskappe erstreckt.5. Verwendung nach Patentanspruch II, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter einen abgesetzten Hals aufweist, wobei an jeder Stufe ein Aussenge- winde angeordnet ist, dass eine zylindrische innere Kappe mit einer Stirnwandung und einer mit Innengewinde versehenen Seitenwandung auf das äussere Gewinde des Behälterhalses aufgesetzt ist, wobei die Stirnwandung eine zentrale Öffnung für die Aufnahme der Spendevorrichtung aufweist, ferner dass eine Verschlusskappe, wie im Patentanspruch I beschrieben, an ihrem unteren Ende ein Innengewinde aufweist, welches in das innere e Aussengewinde des Flaschenhalses eingreift.6. Verwendung nach Unteranspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass ein dem Auftupfen der Flüssigkeit dienender Tupfer vorgesehen ist, welcher an einem sich durch die zentrale Öffnung der inneren Kappe erstreckenden Schaft angebracht ist und welcher in der zentralen Kammer ider Verschlusskappe angeordnet ist, wobei die Wandungen der zentralen Kammer und die Stirnwandung der inneren Kappe einen Raum luftdicht einschliessen, in welchem der Tupfer längere Zeit seine e Feuchtigkeit beibehalten kann.PATENTANSPRUCH III Verfahren zur Herstellung der Verschlusskappe gemäss Patentanspruch I, namentlich zur Herstellung einer Kunststoffverschlusskappe, die beiderends kreisförmig ausgebildet ist, jedoch verschiedene Durchmesser aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass ein Formhohlraum, welcher entsprechend der Ausbildung der Verschlusskappe gemäss dem Patentanspruch I gestaltet ist, mit einer Kunststoffmasse ausgefüllt wird, und dass die Kunststoffmasse erst nach Erstarren aus der Form herausgenom. men wird.UNTERANSPRÜCHE 7. Verfahren nach Patentanspruch III, dadurch gekennzeichnet, das zein geschmolzenes thermoplastisches Harz in Iden Formhohlraum eingespritzt und dort in einer Gestalt gehalten wird, welche der Ausbildung der Verschlusskappe entspricht, dass das geschmolzene Harz in der Form abkühlt, bis es erstarrt und dass Daraufhin der erstarrte Harzgegenstand d aus der Form in der bereits erwähnten Gestalt entnommen wird.8. Verfahren nach Patentanspruch III, dadurch gekennzeichnet, dass ein hitzehärtbares Harz in einer Form unter Anwendung von Wärme und von Druck verpresst wird, wobei es die Gestalt der Verschlusskappe gemäss dem Patentanspruch I annimmt, dass die Harzmasse in der Form vollständig aushärtet und erst nachher in der erwähnten Gestalt der Form entnommen wird.
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