CH149586A - Aktentasche. - Google Patents
Aktentasche.Info
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Classifications
-
- A—HUMAN NECESSITIES
- A45—HAND OR TRAVELLING ARTICLES
- A45C—PURSES; LUGGAGE; HAND CARRIED BAGS
- A45C3/00—Flexible luggage; Handbags
- A45C3/02—Briefcases or the like
Landscapes
- Purses, Travelling Bags, Baskets, Or Suitcases (AREA)
Description
Aktentasche. Den Gegenstand der Anmeldung bildet eine Aktentasche mit vergrösserbarem In nenraum. Bei den bekannten, meist aus Leder be stehenden Aktentaschen zeigt sich der Übel stand, dass bei starker Füllung derselben, zum Beispiel mit Akten oder Büchern, der Deckel sich oft nur mit grösster Mühe oder gar nicht schliessen lässt. Dabei werden die Akten durch den starken Druck beim Schlie ssen und .dadurch, dass ihre obern Ränder teilweise über die Seitenwände hervorragen, leicht beschädigt und verbogen. Zudem wird der Verschluss der Klappe, wenn die Klappe mit Gewalt geschlossen wird, ungünstig be ansprucht, so dass zum Beispiel die Druck knöpfe, mit welchen die Klappe der ledernen Aktentasche meist versehen ist, leicht aus platzen. Nach der Erfindung werden diese Nach teile dadurch vermieden, dass wenigstens ein Teil der Wände der Aktentasche aus elasti schem Stoff, zum Beispiel Gummi oder mit Gummi versehenen Gewebe, hergestellt sind. Zweckmässig wird dabei auch die zum Ver schliessen der Tasche dienende Klappe aus Gummi hergestellt oder eine Gummibahn in dieselbe eingeschaltet. Gegebenenfalls kann die Aktentasche auch mit nachstell- baren Verschlussorganen, zum Beispiel Ver- schlussriemen, versehen sein, die mit mehre ren Löchern versehen sind und durch an der Taschenwandung befestigte Schnallen oder Schlaufen gezogen werden. Dadurch erhält man die Möglichkeit, den Verschluss der Tasche auch bei ungewöhnlich vielen oder aus der Tasche hervorragenden Akten leicht herstellen zu können, wobei weder die Akten noch der Verschluss infolge der Dehnbarkeit und der elastischen Bahnen übermässig beansprucht werden. Falls die ganze Aktentasche aus Gummi hergestellt wird, besitzt sie auch den Vorzug vollkommener Wasserdichtigkeit. In der beiliegenden Zeichnung sind ver schiedene Ausführungsformen einer Akten tasche gemäss der Erfindung beispielsweise dargestellt In Fig. 1 bezeichnet a eine wie gewöhn lich aus Leder bestehende Aktentasche. Die Klappe b der Tasche jedoch besteht hier nicht ganz aus Leder, sondern zwischen dem ledernen, den Verschluss tragenden Endteil b der Klappe und die hintere lederne Seiten wand der Tasche ist eine aus Gummi oder dergleichen dehnbarem Werkstoff bestehende Bahn c eingeschaltet. Ausserdem bestehen auch die Stirnwände d der Tasche, sowie der Boden e aus solchem dehnbaren Werk stoff. Die Gummibahnen können zum Bei spiel durch Vulkanisation oder. Verkleben mit den Lederteilen vereinigt sein. In Fig. 2 und 3 ist eine andere Ausfüh rungsform dargestellt, bei welcher mit der ledernen Tasche a eine aus einer Gummibahn f und einem ledernen Randteil g bestehende Klappe vereinigt ist. Die Gummibahn f ist hier mit einem Überfall h versehen, der aus Leder bestehen kann und mit einer Schmuck- und Schutzschicht bedeckt ist und dessen beliebig verzierter Rand i frei über die Gummi bahn hervorragt, wenn sie auch gestreckt ist und lose auf dem vordern Wandteil der Aktentasche liegt. Die Tasche kann gege benenfalls in üblicher Weise mit einem Hand griff lt versehen sein. In Fig. 4 ist die Klappe neben einem an sich bekannten Verschluss l noch mit Ver- schlussriemen in und n versehen, die zum Halten der Verschlussklappe, insbesondere dann die nen, wenn das Schloss l nicht mehr geschlos sen werden kann. Zum Halten der Verschluss- riemen <I>m</I> und<I>n</I> können Schnallen ,o, Druck knöpfe; Steckknöpfe oder dergleichen dienen.
Claims (1)
- PATENTANSPRUCH: Aktentasche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Teil der Wände derselben aus elastischem Stoff besteht, so dass der Innen raum der Aktentasche sich vergrössern lässt. UNTERANSPRüCHE 1. Aktentasche nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die aus elastischem Stoff bestehenden Taschenwände aus Gummi bestehen. 2. Aktentasche nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die aus elastischem Stoff bestehenden Wände der Tasche-aus Gummi enthaltendem Gewebe bestehen. 3.Aktentasche nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass nur der Boden und die Stirnwände aus elastischem Stoff be stehen.- 4. Aktentasche nach Patentanspruch, deren Seitenwände aus elastischem Stoff bestehen, dadurch gekennzeichnet, dass auch die zum Verschluss der Tasche dienende Klappe aus elastischem Stoff besteht. Aktentasche nach Patentanspruch, deren Seitenwände aus elastischem Stoff bestehen, dadurch gekennzeichnet, dass in die zum Verschluss der Tasche dienende Klappe eine Bahn aus elastischem Stoff einge schaltet ist. 6.Aktentasche nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlussklappe der Aktentasche mit nachstellbaren Ver- schlussorganen versehen ist. 7. Aktentasche nach Unteranspruch 5, da durch gekennzeichnet, dass über der ela stischen Stoffbahn der Taschenklappe ein Überfall angeordnet ist, der als Schmuck- oder Schutzschicht dient.
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| CH149586T | 1930-08-08 |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| CH149586A true CH149586A (de) | 1931-09-15 |
Family
ID=4405179
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| CH149586D CH149586A (de) | 1930-08-08 | 1930-08-08 | Aktentasche. |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| CH (1) | CH149586A (de) |
-
1930
- 1930-08-08 CH CH149586D patent/CH149586A/de unknown
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