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CH139165A - Hausüberschuh. - Google Patents

Hausüberschuh.

Info

Publication number
CH139165A
CH139165A CH139165DA CH139165A CH 139165 A CH139165 A CH 139165A CH 139165D A CH139165D A CH 139165DA CH 139165 A CH139165 A CH 139165A
Authority
CH
Switzerland
Prior art keywords
overshoe
house
sole
shoe
hand
Prior art date
Application number
Other languages
English (en)
Inventor
Haefliger-Genhart Mathilde
Original Assignee
Haefliger Genhart Mathilde
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Haefliger Genhart Mathilde filed Critical Haefliger Genhart Mathilde
Publication of CH139165A publication Critical patent/CH139165A/de

Links

Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A43FOOTWEAR
    • A43BCHARACTERISTIC FEATURES OF FOOTWEAR; PARTS OF FOOTWEAR
    • A43B3/00Footwear characterised by the shape or the use
    • A43B3/16Overshoes

Landscapes

  • Footwear And Its Accessory, Manufacturing Method And Apparatuses (AREA)

Description


  Hausüberschuh.    Gegenstand vorliegender Erfindung ist ein  Hausüberschuh, das heisst ein Überschuh, der  dazu bestimmt ist, in Wohnräumen getragen  zu werden und dient dazu, Schuhe und  Strümpfe gegen Beschmutzung bei der Er  ledigung von Hausarbeiten zu schützen, sowie  auch die Böden der     Hausräume    vor Verun  reinigung durch Strassenkot zu     bewahren.    Das  Material kann derart gewählt werden, dass  der Überschuh auch einen gewissen Wärme  schutz bietet.  



  Dieser Hausüberschuh ist nicht zu ver  wechseln mit einem sogenannten     Schneeschuh,     welcher einem andern Zweck dient und die  folgenden Merkmale aufweist: Sohle aus Gummi  mit einem absolut wasserdichten Oberteil.  Zum Warmhalten der Füsse in der Wohnung  könnte ein solcher Schuh nicht dienen und  der teure Herstellungspreis würde auch nicht  konvenieren. Überschuhe mit Gummisohlen  können im Haushalt nicht getragen werden.  



  Beiliegende Zeichnung stellt zwei Aus  führungsbeispiele des Erfindungsgegenstandes  dar.    Bei dem in     Fig.    1 und 2 im Längsschnitt  beziehungsweise in Ansicht dargestellten Bei  spiel bezeichnet 3 die der Bodenfläche eines  Halbschuhes 1, 2 entsprechend gestaltete  Sohle des Überschuhes. Diese Sohle kann  zum Beispiel aus Leder allein oder aus Leder  mit einem     Stoffbelag        bestehen,    während der  Schaft 5 aus     Faserstoff,    zum Beispiel einem  Baumwollgewebe, hergestellt sein kann. An:  Schaft 5 ist einerseits ein Lappen 4 ange  näht, der am freien Ende mit einem Druck  knopfteil 6 versehen ist.

   An der andern  Schaftseite sind drei weitere     Druckknopfteile    6  so angebracht, dass der Schaftoberteil an  verschieden grosse Füsse dicht schliessend an  gelegt werden kann.  



  Bei dem Beispiel gemäss     Fig.    3 ist der  Schaftteil 9 zum Verschliessen     mittelst    des  Schnallenverschlusses 7, 8 eingerichtet.  



  In beiden vorerwähnten Fällen ist die  Öffnung des Überschuhes so bemessen, dass  bei geöffnetem Überschuh der mit einem  Schuh bekleidete Fuss bequem in den Über  schuh eingeführt werden kann.      Selbstredend könnte die Sohle des Über  schuhes auch flach sein, welche Ausführung  sich insbesondere für Kinderschuhe mit niede  ren Absätzen eignet. Die der Unterseite eines  mit hohem und geschweiftem Absatz     ver-          sehenen    Schuhes     entsprechend    gebogene Sohle  hat natürlich den Vorteil, dass sie den festen  Sitz des Überschuhes gewährleistet.

Claims (1)

  1. PATENTANSPRUCH: Hausüberschuh, dadurch gekennzeichnet, dass mit einer Sohle ein Schaft aus Faser stoff verbunden ist, der einen Verschluss auf weist, welcher einerseits ermöglicht, den Überschuh so weit zu öffnen, dass ein mit einem Schuh entsprechender Grösse bekleide ter Fuss leicht in den Überschuh eingeführt werden kann und anderseits gestattet, den Schaftoberteil dicht schliessend an den Fuss anzulegen. UNTERANSPRüCHE 1. Hausüberschuh nach Patentanspruch, da durch gekennzeichnet, dass seine Sohle der Unterseite eines mit Absatz versehenen Schuhes entsprechend gebogen ist. 2.
    Hausüberschuh nach Patentanspruch, da durch gekennzeichnet, dass der Überschuh einen Lappen, sowie Verschlussorgane auf weist, mit deren Hilfe der Schaftoberteil mehr oder weniger fest angezogen werden kann. 3. Hausüberschuh nach Patentanspruch, da durch gekennzeichnet, dass als Verschluss ein Schnallenverschluss vorgesehen ist. -1. Hausüberschuh nach Patentanspruch, da durch gekennzeichnet, dass die Sohle aus Leder und der Schaft aus einem Gewebe besteht.
CH139165D 1929-09-25 1929-09-25 Hausüberschuh. CH139165A (de)

Applications Claiming Priority (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
CH139165T 1929-09-25

Publications (1)

Publication Number Publication Date
CH139165A true CH139165A (de) 1930-04-15

Family

ID=4396446

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
CH139165D CH139165A (de) 1929-09-25 1929-09-25 Hausüberschuh.

Country Status (1)

Country Link
CH (1) CH139165A (de)

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