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BE1031325B1 - Gareinrichtung, Möbelsystem, Gareinrichtungssystem und Verfahren zum Betreiben - Google Patents

Gareinrichtung, Möbelsystem, Gareinrichtungssystem und Verfahren zum Betreiben Download PDF

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BE1031325B1
BE1031325B1 BE20235081A BE202305081A BE1031325B1 BE 1031325 B1 BE1031325 B1 BE 1031325B1 BE 20235081 A BE20235081 A BE 20235081A BE 202305081 A BE202305081 A BE 202305081A BE 1031325 B1 BE1031325 B1 BE 1031325B1
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Belgium
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air
cooking
air outlet
cooking device
drain line
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BE20235081A
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BE1031325A1 (de
Inventor
Lukas Gosmann
René Bertling
Artur Geist
Torben Karle
Thomas Metz
Helge Nelson
Joachim Render
Maurice Fischer
Benedikt Rohde
Robert Schimke
Original Assignee
Miele & Cie
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Publication date
Application filed by Miele & Cie filed Critical Miele & Cie
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Priority to EP24152718.3A priority patent/EP4411252A1/de
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    • F24C15/00Details
    • F24C15/32Arrangements of ducts for hot gases, e.g. in or around baking ovens
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    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47BTABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
    • A47B77/00Kitchen cabinets
    • A47B77/04Provision for particular uses of compartments or other parts ; Compartments moving up and down, revolving parts
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Abstract

Gareinrichtung (1) mit einem Gerätegrundkörper (2) umfassend einen Garraum (3), eine Gebläseeinrichtung (4) und eine Luftauslassöffnung (5) zum Auslassen von Luft und/oder Wrasen aus dem Gerätegrundkörper (2), wobei der Garraum (3) und die Luftauslassöffnung (5) über einen Luftauslassabschnitt (6) in Wirkverbindung stehen und wobei mittels der Gebläseeinrichtung (4) ein zur Luftauslassöffnung (5) gerichteter Luftstrom in dem Luftauslassabschnitt (6) bereitstellbar ist. Dabei ist die Luftauslassöffnung (5) mit einer Abflussleitung (7) so in Wirkverbindung bringbar, dass Luft und/oder Wrasen aus dem Garraum (3) in die Abflussleitung (7) einleitbar und insbesondere einblasbar ist. Gareinrichtungssystem (400) umfassend wenigstens eine Gareinrichtung (1) und wenigstens eine Abflusseinrichtung (7). Dabei stehen die Luftauslassöffnung (5) und die Abflussleitung (7) miteinander in Wirkverbindung. Bei dem Verfahren zum Betreiben eines Gareinrichtungssystems (400) wird Luft und/oder Wrasen aus dem Garraum (3) in die Abflussleitung (7) eingeleitet und insbesondere eingeblasen. Möbelsystem (300) umfassend ein Einbaumöbel (201) mit einem Frontelement (202) und eine Gareinrichtung (1). Dabei ist die Gareinrichtung (1) so anordenbar, dass das Möbelsystem (300) eine im Wesentlichen geschlossene Frontfläche (200) aufweist.

Description

Beschreibung „Gareinrichtung, Möbelsystem, Gareinrichtungssystem und Verfahren zum Betreiben,“
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Gareinrichtung, insbesondere eine Dampfgareinrichtung, vorzugsweise zum Integrieren in eine Möbelfront, mit wenigstens einem Gerätegrundkörper umfassend wenigstens einen Garraum, wenigstens eine Gebläseeinrichtung und wenigstens eine Luftauslassöffnung zum Auslassen von Luft und/oder Wrasen aus dem
Gerätegrundkörper, wobei der Garraum und die Luftauslassöffnung über wenigstens einen
Luftauslassabschnitt in Wirkverbindung stehen und wobei mittels der Gebläseeinrichtung wenigstens ein zur Luftauslassöffnung gerichteter Luftstrom in dem Luftauslassabschnitt bereitstellbar ist. Des Weiteren betrifft die vorliegende Erfindung ein Möbelsystem, ein
Gareinrichtungssystem und ein Verfahren zum Betreiben eines Gareinrichtungssystems.
Es ist eine Vielzahl von verschiedenen Garreinrichtungen, wie z. B. Backöfen
Mikrowellengeräten und/oder Dampfgareinrichtungen, mit einem Garraum zum Garen von
Nahrungsmitteln und/oder Lebensmitteln bekannt geworden, welche insbesondere in eine
Möbelfront wie z. B. einer Küchenzeile integrierbar sind.
Solche bekannten Gareinrichtungen weisen oft wenigstens einen Luftauslass und/oder wenigstens ein Lüftungssystem auf, um vor, während und/oder auch nach dem Betrieb der
Gareinrichtung Luft und/oder Wrasen, insbesondere mittels eines von wenigstens einer
Gebläseeinrichtung bereitgestellten Luftstroms, wenigstens teilweise aus dem Garraum auszuleiten.
Um dabei einen Eintrag von der Luft und/oder dem Wrasen umfasster Feuchtigkeit, Fetten und/oder Gerüchen in die Umgebung der Gareinrichtung möglichst gering zu halten oder sogar gänzlich zu vermeiden, wird dabei typischerweise die aus dem Garraum abgeleitete Luft und/oder der abgeleitete Wrasen in einem Umluftbetrieb, z. B. mittels einer Filter- und/oder
Katalysatoreinrichtung, wenigstens teilweise gereinigt und/oder mit Frischluft vermischt und/oder in einem Abluftbetrieb mittels einer Abführleitung nach draußen abgeführt.
Solche bekannten Gareinrichtungen mit einem Luftauslass und/oder Lüftungssystem arbeiten weitgehend zuverlässig. Nachteilig an den bekannten Systemen ist jedoch, dass oft deren
Installation und/oder Betrieb mit erheblichen Kosten und/oder mit einem erheblichen Aufwand verbunden ist. So müssen zum Beispiel Filtereinrichtungen regelmäßig gewartet, gereinigt und/oder erneuert werden und/oder verbrauchen im Betrieb teils erhebliche Mengen an Energie und/oder anderer Ressourcen, wie z. B. Wasser. Auch ist eine Installation einer Abführleitung häufig, insbesondere in Privathäusern, energetisch wenig sinnvoll und/oder nur unter erheblichem Aufwand realisierbar.
Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Gareinrichtung zur Verfügung zu stellen, welche eine benutzerfreundliche und zuverlässige Abführung von Luft und/oder Wrasen aus dem Garraum ermöglicht, insbesondere bei kompakter Bauweise und/oder energieeffizientem Betrieb der Gareinrichtung.
Diese Aufgabe wird gelöst durch die Gareinrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1, dem
Gareinrichtungssystem mit den Merkmalen des Anspruchs 13, dem Verfahren zum Betreiben eines Gareinrichtungssystems mit den Merkmalen des Anspruches 14 und dem Möbelsystem mit den Merkmalen des Anspruches 16. Bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung sind
Gegenstand der Unteransprüche. Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ausführungsbeispielen.
Die erfindungsgemäße Gareinrichtung, insbesondere Dampfgareinrichtung, vorzugsweise zum
Integrieren in eine Möbelfront, umfasst wenigstens einen Gerätegrundkörper. Dabei umfasst der
Gerätegrundkörper wenigstens einen Garraum, wenigstens eine Gebläseeinrichtung und wenigstens eine Luftauslassöffnung zum Auslassen von Luft und/oder Wrasen aus dem
Gerätegrundkörper. Dabei stehen der Garraum und die Luftauslassöffnung über wenigstens einen Luftauslassabschnitt in Wirkverbindung. Dabei ist mittels der Gebläseeinrichtung wenigstens ein zur Luftauslassöffnung gerichteter Luftstrom in dem Luftauslassabschnitt bereitstellbar. Dabei ist die Luftauslassöffnung mit wenigstens einer Abflussleitung so in
Wirkverbindung bringbar, dass Luft und/oder Wrasen aus dem Garraum in die Abflussleitung einleitbar und insbesondere einblasbar ist.
Dabei wird die Abflussleitung insbesondere von einem Abfluss, vorzugsweise zum Abführen von Schmutzwasser, Abwasser und/oder Verbrauchswasser in eine Kanalisation, bereitgestellt.
Vorzugsweise umfasst die Abflussleitung und/oder die Kanalisation wenigstens eine
Entlüftungsleitung zum Entlüften der Abflussleitung und/oder der Kanalisation.
Der Garraum stellt dabei insbesondere einen Raum zum Garen von Nahrungsmitteln bereit.
Vorzugsweise ist der Garraum dazu geeignet und ausgebildet, wenigstens einen Garbehälter und/oder eine Tropfwanne aufzunehmen. Vorzugsweise weist der Garraum wenigstens eine
Öffnung zum Befüllen des Garraums auf. Bevorzugt umfasst die Gareinrichtung wenigstens eine Türeinrichtung zum Verschließen der Öffnung.
In vorteilhaften Weiterbildungen stehen der Garraum und der Luftauslassabschnitt über wenigstens eine Lufteinlassöffnung in Wirkverbindung. Vorzugsweise kann Luft und/oder
Wrasen aus dem Garraum durch die Lufteinlassöffnung in den Luftauslassabschnitt strömen.
In zweckmäßigen Weiterbildungen ist ein zur Luftauslassöffnung gerichteten Luftstrom insbesondere ein Luftstrom, mittels welchem Luft und/oder Wrasen aus dem Garraum in die
Abflussleitung einleitbar ist.
Die vorliegende Erfindung hat viele Vorteile. Ein erheblicher Vorteil ist, dass die
Luftauslassöffnung mit wenigstens einer Abflussleitung so in Wirkverbindung bringbar ist, dass
Luft und/oder Wrasen aus dem Garraum in die Abflussleitung einleitbar und insbesondere einblasbar ist.
Hierdurch ist die Garreinrichtung besonders benutzerfreundlich, da so ein Einbringen von aus dem Garraum, insbesondere durch die Luftauslassöffnung, ausgeleiteter Luft und/oder Wrasens in die Umgebung der Gareinrichtung im Wesentlichen reduziert oder sogar gänzlich vermieden wird. Insbesondere wird so ein Einbringen von Feuchtigkeit, Fetten und/oder Gerüchen, welche typischerweise von der aus dem Garraum ausgeleiteten Luft und/oder dem ausgeleiteten
Wrasen umfasst sind, im Wesentlichen reduziert oder sogar gänzlich vermieden. Somit wird z. B. die Reinigung der Umgebung der Gareinrichtung einem Benutzer erheblich erleichtert.
Eine Wartung, Reinigung und/oder ein Austausch von Filtereinrichtungen, wie bei vielen bekannten Gareinrichtungen ist ebenfalls im Wesentlichen nicht nötig.
Ferner ermöglicht die erfindungsgemäße Gareinrichtung Luft/und/oder Wrasen besonders zuverlässig aus dem Garraum abzuführen. So können insbesondere kondensiertes Wasser,
Feuchtigkeit und/oder Fette zuverlässig über die Abflussleitung abgeführt und vorzugsweise entsorgt werden. Dabei können Luft, Wrasen und/oder andere in die Abflussleitung eingeleitete vorzugsweise über eine Entlüftungseinrichtung der Abflussleitung und/oder der Kanalisation nach draußen ausgetragen werden.
Insbesondere ermöglicht die Gareinrichtung auch ein Abführen der Luft und/oder des Wrasens aus dem Gerätegrundkörper auf einer, einem Benutzer typischerweise abgewandten, Seite bzw. Rückseite des Gerätegrundkörpers. Hierdurch wird die Gareinrichtung noch benutzerfreundlicher und ermöglicht zudem ein oft als optisch ansprechend empfundenes
Design mit einer im Wesentlichen geschlossenen Frontfläche.
Des Weiteren ist die erfindungsgemäße Gareinrichtung besonders einfach und insbesondere auch kostengünstig installierbar, denn für gewöhnlich ist eine Abflussleitung in der Umgebung und/oder am Aufstellort der Gareinrichtung bereits vorhanden, sodass eine oft aufwendige
Installation einer, insbesondere eine Außenwand durchbrechenden, Abführleitung im
Wesentlichen nicht nötig ist.
Die erfindungsgemäße Gareinrichtung ist platzsparend und ermöglicht einen kostengünstigen, insbesondere energieeffizient und/oder die natürliche Ressourcen schonenden Betrieb.
Bevorzugt ist der Luftauslassöffnung wenigstens eine Absperreinrichtung zugeordnet, welche dazu geeignet und ausgebildet ist wenigstens zeitweise ein Einströmen eines Fluides aus der
Abflussleitung in den Luftauslassabschnitt im Wesentlichen zu verhindern. Hierdurch kann ein
Einströmen und/oder Eindringen eines Fluides aus der Abflussleitung verhindert werden, sodass eine Verschmutzung des Gerätegrundkörpers insbesondere der Gareinrichtung durch ein aus der Abflussleitung herrührendes Fluid im Wesentlichen verhindert wird. Auch kann so eine unangenehme Geruchsentwicklung durch ein Eindringen und/oder Einströmen eines
Fluides aus der Abflussleitung, insbesondere in den Garraum und/oder den Gerätegrundkörper, weitgehend oder sogar gänzlich vermieden werden.
Dabei ist ein Fluid insbesondere ein Gas und/oder eine Flüssigkeit wie z. B. ein Kanalgas, eine
Abwasserflüssigkeit, eine Verbrauchsflüssigkeit und/oder Ähnliches.
Vorzugsweise ist die Absperreinrichtung von der Luftauslassöffnung und/oder dem
Luftauslassabschnitt umfasst. Je nach Aufgabe und Ausgestaltung kann die Absperreinrichtung auch von der Abflussleitung bereitgestellt werden.
In zweckmäßigen Weiterbildungen wird die Absperreinrichtung von einer Rückschlagklappe, einer Siphoneinrichtung, einer Ventileinrichtung und/oder einer ähnlich geeigneten Einrichtung bereitgestellt.
Vorzugsweise ist eine, insbesondere als Ventileinrichtung ausgebildete, Absperreinrichtung wenigstens in eine im Wesentlichen geöffnete Stellung und wenigstens in eine im Wesentlichen geschlossene Stellung überführbar.
In vorteilhaften Weiterbildungen verhindert die Absperreinrichtung in der geschlossenen
Stellung wenigstens ein Einströmen eines Fluides aus der Abflussleitung in den
Luftauslassabschnitt, insbesondere Gerätegrundkörper. In zweckmäßigen Weiterbildungen ermöglicht die Absperreinrichtung in der geöffneten Stellung wenigstens ein Ausströmen von
Luft und/oder Wrasen aus dem Luftauslassabschnitt in die Abflussleitung.
Besonders bevorzugt ist die Absperreinrichtung dazu geeignet und ausgebildet, ein Ausströmen von Luft und/oder Wrasen aus dem Luftauslassabschnitt, insbesondere durch die
Luftauslassöffnung, in die Abflussleitung zu ermöglichen und gleichzeitig ein Einströmen eines
Fluides aus der Abflussleitung, insbesondere durch die Luftauslassöffnung, in den
Luftauslassabschnitt im Wesentlichen zu verhindern.
Vorzugsweise ermöglicht die Absperreinrichtung einen Volumenstrom eines Fluides, insbesondere von Luft und/oder Wrasen, in eine Richtung und sperrt einen Volumenstrom eines 5 Fluides, insbesondere von Kanalgas und/oder Abwasser, in die entgegengesetzte Richtung ab.
In zweckmäßigen Weiterbildungen umfasst der Luftauslassabschnitt wenigstens eine
Abkühleinrichtung, mittels welcher Luft und/oder Wrasen vor einer Einleitung in die
Abflussleitung abkühlbar ist. Hierdurch wird insbesondere eine oft unerwünschte Erwärmung der Abflussleitung im Wesentlichen verhindert.
Vorzugsweise ermöglicht die Abkühleinrichtung Luft und/oder Wrasen vor und/oder während der Einleitung in die Abflusseinrichtung abzukühlen.
Bevorzugt wird die Abkühleinrichtung von einer Spritzeinrichtung bereitgestellt, welche z. B. durch das Verspritzen von Wassertropfen und/oder eines Wassernebels eine vorbeiströmende
Luft und/oder vorbeiströmenden Wrasen abkühlt. Je nach Aufgabe und Ausgestaltung kann die
Abkühleinrichtung auch von einer ähnlich geeigneter Einrichtung wie z. B. einer Kühlschleife bereitgestellt werden.
Insbesondere ist mittels der Abkühleinrichtung Luft und/oder Wrasen auf eine Temperatur unterhalb eines vorbestimmten Temperaturwertes abkühlbar.
Dabei ist der vorbestimmte Temperaturwert insbesondere 90 °C, vorzugsweise 80 °C, bevorzugt 70 °C, besonders bevorzugt 60 °C, vorzugsweise 50 °C, insbesondere 40 °C oder noch kleiner.
Besonders bevorzugt ist ein in die Abflussleitung eingeleiteter Volumenstrom an Luft und/oder
Wrasen kleiner als 1000 I/h.
Vorzugsweise ist ein in die Abflussleitung eingeleiteter Volumenstrom an Luft und/oder Wrasen kleiner als 10000 I/h (Liter pro Stunde), bevorzugt kleiner als 5000 l/h, besonders bevorzugt kleiner als 1000 I/h, insbesondere kleiner als 500 I/h, vorzugsweise kleiner als 300 I/h, bevorzugt kleiner als 100 l/h, insbesondere kleiner als 60 I/h oder sogar noch kleiner.
In zweckmäßigen Weiterbildungen ist der in die Abflussleitung eingeleitete Volumenstrom an
Luft und/oder Wrasen im Bereich zwischen 1000 I/h und 60 I/h.
In vorteilhaften Weiterbildungen ist die Gebläseeinrichtung wenigstens abschnittsweise in dem
Luftauslassabschnitt angeordnet. Hierdurch kann besonders vorteilhaft insbesondere einfach ein zur Luftauslassöffnung gerichteter Luftstrom in dem Luftauslassabschnitt bereitgestellt werden.
Vorzugsweise ist die Gebläseeinrichtung wenigstens abschnittsweise im Luftauslassabschnitt zwischen der Lufteinlassöffnung und der Luftauslassöffnung angeordnet. Je nach Aufgabe und
Ausgestaltung kann die Gebläseeinrichtung auch zwischen der Lufteinlassöffnung und einer
Abluftöffnung angeordnet sein.
Bevorzugt umfasst der Gerätegrundkörper wenigstens eine Abluftleitung zum Leiten von wenigstens einer Abluft. Hierdurch kann eine Abluft, insbesondere Kühlluft besonders vorteilhaft in dem Gerätegrundkörper und/oder aus dem Gerätegrundkörper heraus geleitet werden.
Dabei ist eine Abluft insbesondere Luft, vorzugsweise erwärmte Kühlluft, welche z. B. wenigstens zeitweise zur Kühlung von elektronischen Baugruppen des Gerätegrundkörpers verwendbar ist und/oder verwendet wurde.
Vorzugsweise umfasst die Abluftleitung eine Abluftöffnung. Bevorzugt ist die Abluftöffnung dazu geeignet und ausgebildet, Abluft aus dem Gerätegrundkörper auszuleiten und/oder auszublasen. Je nach Aufgabe und Ausgestaltung kann die Abluftöffnung auch dazu geeignet und ausgebildet sein, Abluft in den Luftauslassabschnitt zu leiten und/oder zu blasen.
In zweckmäßigen Weiterbildungen umfasst die Abluftluftleitung die wenigstens eine
Gebläseeinrichtung und/oder wenigstens eine separate weitere Gebläseeinrichtung.
Besonders bevorzugt steht die Abluftluftleitung wenigstens abschnittsweise mit dem
Luftauslassabschnitt, insbesondere der Luftauslassöffnung, so in Wirkverbindung, dass eine
Abluft aus der Abluftleitung wenigstens teilweise in die Abflussleitung einleitbar, insbesondere einblasbar ist. _ Vorzugsweise wird eine Abluft aus der Abluftleitung in den Luftauslassabschnitt eingeleitet und/oder eingeblasen.
In vorteilhaften Weiterbildungen umfasst die Abluftleitung die Gebläseeinrichtung. Je nach
Aufgabe und Ausgestaltung kann die Abluftleitung auch eine separate zweite
Gebläseeinrichtung umfassen.
Bevorzugt ist der Luftauslassöffnung wenigstens eine Anschlusseinrichtung zum Verbinden des
Luftausblasabschnittes mit der Abflussleitung zugeordnet. Hierdurch kann die
Luftauslassöffnung besonders einfach und/oder zuverlässig mit der Abflussleitung in
Wirkverbindung gebracht werden, sodass Luft und/oder Wrasen aus dem Garraum in die
Abflussleitung einleitbar und insbesondere einblasbar ist.
Vorzugsweise dient die Anschlusseinrichtung zum Verbinden des Luftausblasabschnittes mit wenigstens einer Abflussleitung. Vorzugsweise ist die Anschlusseinrichtung dazu geeignet und ausgebildet, eine, insbesondere zur Umgebung der Gareinrichtung fluiddichte, Verbindung zwischen der Luftauslassöffnung und der Abflussleitung zu ermöglichen. Vorzugsweise wird die
Anschlusseinrichtung von einer Schraub-, Steck- und/oder Klemmverbindungseinrichtung und/oder einer ähnlich geeigneten Einrichtung bereitgestellt.
Besonders bevorzugt ist die Anschlusseinrichtung von dem Gerätegrundkörper, insbesondere der Luftauslassöffnung und/oder dem Luftausblasabschnitt, wenigstens teilweise umfasst. Je nach Aufgabe und Ausgestaltung kann die Anschlusseinrichtung auch wenigstens teilweise von der Abflussleitung umfasst sein und/oder bereitgestellt werden.
In zweckmäßigen Weiterbildungen umfasst die Gareinrichtung ein Frontelement, welches eine im Wesentlichen geschlossene Frontfläche aufweist. Hierdurch wird ein optisch besonders ansprechendes Design der Gareinrichtung ermöglicht.
Dabei ist ein Frontelement insbesondere auf einer einem Benutzer der Gareinrichtung zugewandte Seite des Gerätegrundkörpers angeordnet. Vorzugsweise ist die Frontfläche an einer Seite des Gerätegrundkörpers angeordnet, welche der Luftauslassöffnung gegenüberliegt.
Vorzugsweise umfasst der Luftausblasabschnitt wenigstens abschnittsweise wenigstens eine
Venturidüseneinrichtung. Hierdurch kann insbesondere mit nur einer einzigen
Gebläseeinrichtung Luft und/oder Wrasen und Abluft in die Abflussleitung eingeleitet werden.
Ein Aspekt ist es, dass die Gebläseeinrichtung zweiflutig anströmbar ist. Hierdurch kann es möglich werden auf die Venturidüseneinrichtung zu verzichten. Eine besondere — Ausführungsform sieht vor, dass der Luftausblasabschnitt wenigstens abschnittsweise wenigstens eine Venturidüseneinrichtung aufweist und die Gebläseeinrichtung zweiflutig ausgeführt ist.
Als Alternative für eine zweiflutige Gebläseeinrichtung können auch zwei Gebläseeinrichtungen vorgesehen sein, welche strömungstechnisch parallel oder in Reihe angeordnet sind.
Insbesondere stellt der Luftauslassabschnitt wenigstens abschnittsweise eine
Venturidüseneinrichtung bereit. Vorzugsweise ist der Luftauslassabschnitt wenigstens abschnittsweise als eine Venturidüseneinrichtung ausgebildet.
Besonders bevorzugt saugt die Venturidüseneinrichtung mittels eines von der
Gebläseeinrichtung bereitgestellten Luftstroms Luft und/oder Wrasen aus dem Garraum an.
Vorzugsweise kann die Venturidüseneinrichtung auch mittels eines von der Gebläseeinrichtung bereitgestellten Luftstroms eine Abluft aus der Abluftleitung ansaugen.
Das erfindungsgemäße Gareinrichtungssystem umfasst wenigstens eine Gareinrichtung, wie sie zuvor beschrieben ist, und wenigstens eine Abflusseinrichtung. Dabei stehen die
Luftauslassöffnung und die Abflussleitung miteinander in Wirkverbindung.
Auch das erfindungsgemäße Gareinrichtungssystem weist die Vorteile der erfindungsgemäßen
Gareinrichtung auf. Insbesondere ermöglicht das Gareinrichtungssystem eine besonders zuverlässige, insbesondere platzsparende (d.h. bei geringem oder sogar sehr geringem
Einbauvolumen des Gareinrichtungssystems) und vorzugsweise energieeffiziente Abführung von Luft und/oder Wrasen aus einer Umgebung der Gareinrichtung.
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren zum Betreiben eines Gareinrichtungssystems, wie es zuvor beschrieben ist, wird Luft und/oder Wrasen aus dem Garraum in die Abflussleitung eingeleitet und insbesondere eingeblasen.
Ein Aspekt ist es, dass hierzu die Gebläseeinrichtung betreiben wird, insbesondere von der
Steuerung des Gareinrichtungssystems aktiviert wird. Die Steuerung des
Gareinrichtungssystems ist dazu ausgebildet uns eingerichtet die Gebläseeinrichtung basierend auf Steuerungsanweisungen zu aktivieren und zu deaktivieren.
Auch das erfindungsgemäße Verfahren zum Betreiben eines Gareinrichtungssystems weist die
Vorteile des erfindungsgemäßen Gareinrichtungssystems bzw. der Garreinrichtung auf.
Bevorzugt wird ein Eindringen von einem Fluid aus dem Abflusskanal in den
Luftauslassabschnitt im Wesentlichen verhindert.
Bei der Gareinrichtung werden mit der Luft und/oder dem Wrasen besonders zuverlässig aus dem Garraum abgeführt. Dies geschieht vorzugsweise währen der Durchführung eines
Betriebsprogrammes, insbesondere eines Garprogrammes. Die Gareinrichtung bzw. das
Gareinrichtungssystem verfügt über eine Steuerung in welcher Betriebsprogramme und
Steuerungsanweisungen hinterlegt sind.
Ein Aspekt ist es, dass das Verfahren während eines Betriebsprogrammes, insbesondere eines
Garprogrammes, durchgeführt wird und vorzugsweise mit dem Beginn des
Betriebsprogrammes, insbesondere Garprogrammes, gestartet wird. Hierdurch wird erreicht, dass der, während des Garens anfallende Wrasen zuverlässig abgeführt wird.
Ein Aspekt ist es, dass das Verfahren auch nach der Beendigung eines Betriebsprogrammes, insbesondere eines Garprogrammes, fortgesetzt wird. Hierdurch wird erreicht, dass der, auch noch nach dem Ende des Garens anfallende Wrasen zuverlässig abgeführt wird. Nach dem
Ende des Garens kann noch Wrasen im Garraum vorhanden sein und/oder von einem im
Garraum befindlichen Gargut weiterhin abgegeben werden. Ein Fortsetzen des Verfahrens nach dem Ende des Betriebsprogrammes, insbesondere Garprogrammes, wird auch als
Nachlauf bezeichnet.
Bevorzugt wird der Nachlauf für eine Nachlaufdauer von mindestens 3 Minuten, insbesondere von bis zu 30 Minuten, nach dem Ende eines Betriebsprogrammes, insbesondere eines
Garprogrammes, durchgeführt.
Ein Aspekt ist es, dass die Nachlaufdauer in Abhängigkeit des zuvor durchgeführten
Betriebsprogrammes, insbesondere eines Garprogrammes, und/oder in Abhängigkeit des gegarten Lebensmittels und/oder in Abhängigkeit der Gardauer des Garprogrammes festgelegt wird.
Wobei insbesondere bei längerer Gardauer auch eine längere Nachlaufdauer festgelegt wird.
Beispielsweise ist bei einer Gardauer von bis zu 30 Minuten eine Nachlaufdauer von 5 Minuten vorgesehen und bei einer Gardauer von bis zu 60 Minuten eine Nachlaufdauer von 15 Minuten vorgesehen und bei einer Gardauer über 61 Minuten eine Nachlaufdauer von mehr als 20
Minuten vorgesehen.
Ein Aspekt ist es, dass nach dem Ende des Betriebsprogrammes, insbesondere eines
Garprogrammes, die Anwesenheit des Gargutes im Garraum erfasst wird. Durch ein
Detektieren des Öffnens des Garraumes kann unterstellt werden, dass das Gargut aus dem
Garraum entnommen wurde. Auch ist es möglich mittels einer Kamera den Garraum zu überwachen und so festzustellen, ob das Gargut im Garraum positioniert ist. Somit ist es möglich, den das Verfahren bzw. die Gebläseeinrichtung wenigstens so lange weiter zu betreiben, bis das Gargut aus dem Garraum entnommen wurde. Der Betrieb der
Gebläseeinrichtung nach dem Ende eines Betriebsprogrammes, insbesondere eines
Garprogrammes, aber vor dem Entnehmen des Gargutes wird auch als Anschlussbetrieb bezeichnet. Die Dauer des Anschlussbetriebs ist die Anschlussbetriebsdauer, welche sich nach der Verweildauer des Gargutes im Garraum nach dem Ende des Betriebsprogrammes, insbesondere Garprogrammes, richtet.
Vorzugsweise wird nach dem Anschlussbetrieb, also nach der Entnahme des Gargutes aus dem Garraum, ein Nachlauf mit einer Nachlaufdauer von wenigstens 3 Minuten durchgeführt.
Mittels des Nachlaufes wird es möglich, den Garraum bzw. die Leitungswege noch besser zu trocknen.
Das erfindungsgemäße Möbelsystem umfasst wenigstens ein Einbaumöbel mit wenigstens einem Frontelement und wenigstens eine Gareinrichtung, wie sie zuvor beschrieben ist. Dabei ist die Gareinrichtung so anordenbar, dass das Möbelsystem eine im Wesentlichen geschlossene Frontfläche aufweist.
Vorzugsweise umfasst das Möbelsystem ein Einbaumöbel mit wenigstens einem Frontelement und wenigstens ein Gareinrichtungssystem, wie es zuvor beschrieben ist.
Auch das erfindungsgemäße Möbelsystem weist die Vorteile der erfindungsgemäßen
Gareinrichtung und/oder des erfindungsgemäßen Gareinrichtungssystems auf. Insbesondere ermöglicht das Möbelsystem die Gareinrichtung so anzuordnen, dass das Möbelsystem eine im
Wesentlichen geschlossene Frontfläche aufweist. Hierdurch ist das Möbelsystem besonders benutzerfreundlich und ermöglicht ein oft als optisch ansprechend empfundenes Design mit einer im Wesentlichen geschlossenen Frontfläche.
Weitere Vorteile und Merkmale der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus den
Ausführungsbeispielen, welche im Folgenden mit Bezug auf die beiliegenden Figuren erläutert werden.
In den Figuren zeigen:
Figur 1 eine rein schematische Darstellung eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Gareinrichtungssystems mit einer erfindungsgemäßen
Gareinrichtung in einer geschnittenen Ansicht von der Seite;
Figur 2 eine rein schematische Darstellung eines weiteren Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Gareinrichtungssystems mit einer erfindungsgemäßen
Gareinrichtung in einer geschnittenen Ansicht von der Seite;
Figur 3 eine rein schematische Darstellung eines anderen Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Gareinrichtungssystems mit einer erfindungsgemäßen
Gareinrichtung in einer geschnittenen Ansicht von der Seite;
Figur 4 eine rein schematische Darstellung eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Möbelsystems in einer geschnittenen Ansicht von der Seite; und
Figur 5 eine rein schematische Darstellung eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Möbelsystems in einer geschnittenen Ansicht von der Seite.
In Figur 1 ist rein schematisch ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen
Gareinrichtungssystems 400 mit einer erfindungsgemäßen Gareinrichtung 1 in einer geschnittenen Ansicht von der Seite dargestellt.
Das Gareinrichtungssystem 400 umfasst hier eine Abflussleitung 7 und eine Gareinrichtung 1 mit einem Gerätegrundkörper 2, welche hier als eine Dampfgareinrichtung 100 ausgeführt ist.
Dabei weist der Gerätegrundkörper 2 hier einen Garraum 3 und eine hier mit dem Garraum 3 über einen Luftauslassabschnitt 6 in Wirkverbindung stehenden Luftauslassöffnung 5 zum
Auslassen von Luft und/oder Wrasen aus dem Gerätegrundkörper 2 auf. Der Garraum 3 und der Luftauslassabschnitt 6 stehen hier über eine Lufteinlassöffnung 16 in Wirkverbindung.
Indem hier dargestellten Ausführungsbeispiel ist in dem Luftauslassabschnitt 6 eine
Gebläseeinrichtung 4 angeordnet, mittels welcher hier ein zur Luftauslassöffnung 5 gerichteter
Luftstrom im Luftauslassabschnitt 6 bereitstellbar ist. Somit kann hier mittels eines hier von der
Gebläseeinrichtung 4 bereitgestellter Luftstroms Luft und/oder Wrasen, welche hier
Wasserdampf bzw. Feuchtigkeit, Fette und/oder Gerüche umfasst, aus dem Garraum 3 durch die Lufteinlassöffnung 16 in den Luftauslassabschnitt 6 und von dort aus der
Luftauslassöffnung 5 geleitet werden.
In dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Luftauslassöffnung 5 dazu geeignet und ausgeführt mit der Abflussleitung 7 so in Wirkverbindung gebracht zu werden, dass Luft und/oder Wrasen in die Abflussleitung 7 einblasbar ist.
Dazu ist hier der Luftauslassöffnung 5 eine Anschlusseinrichtung 11 zugeordnet, mittels welcher hier die Luftauslassöffnung 5 mit der Abflussleitung 7 so in Wirkverbindung bringbar ist und hier auch in Wirkverbindung steht, dass Luft und/oder Wrasen in die Abflussleitung 7 einblasbar ist. Je nach Aufgabe und Ausführung kann die Luftauslassöffnung 5 auch anderweitig mit der Abflussleitung 7 verbunden sein und/oder in Wirkverbindung stehen.
Somit kann mittels des hier rein schematisch dargestellten Gareinrichtungssystems 400 das erfindungsgemäße Verfahren zum Betreiben eines Gareinrichtungssystems 400 durchgeführt werden.
In Figur 2 ist rein schematisch ein weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen
Gareinrichtungssystems 400 mit einer erfindungsgemäßen Gareinrichtung 1 in einer geschnittenen Ansicht von der Seite dargestellt.
Wie in Figur 1 umfasst auch hier das Gareinrichtungssystem 400 eine hier als
Dampfgareinrichtung 100 ausgeführte Gareinrichtung 1 und eine Abflusseinrichtung 7, wobei hier die Luftauslassöffnung 5 der Gareinrichtung 1 und die Abflussleitung 7 in Wirkverbindung stehen, sodass hier Luft und/oder Wrasen in die Abflussleitung 7 einblasbar ist.
Im Unterschied zu Figur 1 umfasst der Gerätegrundkörper 2 der Gareinrichtung 1 hier eine
Abluftleitung 10, mittels welcher hier eine Abluft wie z. B. eine Kühlluft zum Kühlen von elektronischen Bauteilen aus dem Gerätegrundkörper 2 herausleitbar ist. In der Abluftleitung 10 ist hier eine zusätzliche separate Gebläseeinrichtung 14 angeordnet, sodass hier die Abluft durch die Abluftöffnung 13 aus der Abluftleitung 10 ausblasbar ist.
In dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Luftauslassöffnung 6 eine hier im hier im
Luftauslassabschnitt 6 angeordnet Absperreinrichtung 8 zugeordnet, welche hier ein
Einströmen eines Fluides, wie z. B. einem Kanalgas und/oder einem Abwasser, aus der
Abflussleitung 7 in den Luftauslassabschnitt 6 im Wesentlichen verhindert und gleichzeitig ein
Ausströmen von Luft und/oder Wrasen aus dem Luftauslassabschnitt 6 ermöglicht. Je nach
Aufgabe und Ausführung kann eine Absperreinrichtung 8 z. B. von einer Siphoneinrichtung und/oder einer Rückschlagklappe bereitgestellt werden.
Auch umfasst in dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel der Luftauslassabschnitt 6 eine
Abkühleinrichtung 9, mittels welcher hier Luft und/oder Wrasen vor Einleitung in die
Abflussleitung 7 abkühlbar ist. Somit kann hier verhindert werden, dass die Temperatur der Luft und/oder des Wrasens bei Einleitung in die Abflussleitung 7 eine vorbestimmte Temperatur überschreitet. Auch kann hier durch die Abkühlung eine von der Luft und oder dem Wrasen umfasste Feuchtigkeit teilweise auskondensieren.
In dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Kühleinrichtung 9 zwischen der
Gebläseeinrichtung 4 und der Luftauslassôffnung 5 angeordnet. Je nach Aufgabe und oder
Ausführung kann die Kühleinrichtung 9 auch an einer anderen Position am und/oder im
Luftauslassabschnitt 6 angeordnet sein.
In Figur 3 ist rein schematisch ein weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäBen
Gareinrichtungssystems 400 mit einer erfindungsgemäBen Gareinrichtung 1 in einer geschnittenen Ansicht von der Seite dargestellt.
Wie in Figur 2 umfasst auch hier das Gareinrichtungssystem 400 eine hier als
Dampfgareinrichtung 100 ausgeführte Gareinrichtung 1 und eine Abflusseinrichtung 7, wobei hier die Luftauslassöffnung 5 der Gareinrichtung 1 und die Abflussleitung 7 in Wirkverbindung stehen, sodass hier Luft und/oder Wrasen in die Abflussleitung 7 einblasbar ist.
Auch hier umfasst der Gerätegrundkörper 2 der Gareinrichtung 1 eine Abluftleitung 10, mittels welcher hier eine Abluft aus dem Gerätegrundkörper 2 herausleitbar ist und eine der
Luftauslassöffnung zugeordnet Absperreinrichtung 8, welche hier ein Einströmen eines Fluides, aus der Abflussleitung 7 in den Luftauslassabschnitt 6 im Wesentlichen verhindert.
Im Unterschied zu Figur 2 stehen hier die Abflussleitung 10 und der Luftauslassabschnitt 6 in
Wirkverbindung miteinander, sodass hier Abluft aus der Abluftleitung 10 durch die Abluftöffnung in den Luftauslassabschnitt 6 und von dort durch die Luftauslassöffnung 5 in die
Abflussleitung 7 einleitbar ist. Je nach Aufgabe und Ausführung kann die Wirkverbindung zwischen Abluftleitung 10 und dem Luftauslassabschnitt 6 auch so ausgeführt sein, dass der
Luftauslassabschnitt 6 eine Venturidüseneinrichtung bereitstellt. Eine solche Ausführung ermöglicht insbesondere, dass mittels nur einer Gebläseeinrichtung 4 Luft und/oder Wrasen und Abluft aus dem Gerätegrundkörper 2 in die Abflussleitung 7 eingeblasen wird.
In Figur 4 ist rein schematisch ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen
Möbelsystems 300 in einer geschnittenen Ansicht von der Seite dargestellt.
Das Möbelsystem umfasst hier eine drei Einbaumöbel 201 mit jeweils einem Frontelement 202 und eine Gareinrichtung 1 mit einer Luftauslassöffnung 5, welche hier mit einer Abflussleitung 7 und einem Abflusskanal 15 in Wirkverbindung seht.
Die Gareinrichtung 1 umfasst hier ein Frontelement 12, welches hier an einer einem Benutzer zugewandten Vorderseite des Gerätegrundkörpers 2 angeordnet ist. Somit ist hier das
Frontelement 12 auf einer der Luftauslassöffnung 5 gegenüberliegenden Seite des
Gerätegrundkörpers 2 angeordnet.
In dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Gareinrichtung 1 und die drei
Einbaumöbel 201 so übereinander angeordnet, dass die Frontelemente 202 der drei
Einbaumöbel 201 und das Frontelement 12 der Gareinrichtung 1 eine im Wesentlichen geschlossene und hier auch ebene Frontfläche 200 des Möbelsystems bereitstellen. Hierdurch kann hier ein oft besonders erwünschtes optisch ansprechendes Erscheinungsbild eines
Möbelsystems erreicht werden.
In Figur 5 ist rein schematisch ein weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen
Möbelsystems 300 in einer geschnittenen Ansicht von der Seite dargestellt.
Auch hier umfasst das Möbelsystem 300 drei Einbaumöbel 201 mit jeweils einem Frontelement 202 und eine Gareinrichtung 1 mit einer Luftauslassöffnung 5, welche hier mit einer
Abflussieitung 7 und einem Abflusskanal 15 in Wirkverbindung seht.
Die Gareinrichtung 1 und die drei Einbaumöbel 201 sind hier so übereinander angeordnet, dass hier die Frontelemente 202 der drei Einbaumöbel 201 und das Frontelement 12 der
Gareinrichtung 1 eine im Wesentlichen geschlossene und hier auch ebene Frontfläche 200 des
Möbelsystems bereitstellen.
Im Unterschied zu Figur 4 umfasst die Gareinrichtung 1 hier einen Luftauslassabschnitt 6 und eine Abluftleitung 10, welche hier so in Wirkverbindung stehen, dass hier Luft und/oder Wrasen aus dem Garraum 3 und Abluft durch die Luftauslassöffnung 5 in Abflussleitung 7 leitbar ist.
Bezugszeichenliste BE2023/5081 1. Gareinrichtung 2. Gerätegrundkörper 53 Garraum 4. Gebläseeinrichtung 5. Luftauslassöffnung 6. Luftauslassabschnitt 7. Abflussleitung 8. Absperreinrichtung 9. Abkühleinrichtung 10. Abluftluftleitung 11. Anschlusseinrichtung 12. Frontelement 13. Abluftöffnung 14 Gebläseeinrichtung 15 Abflusskanal
16 Lufteinlassöffnung 100 Dampfgarer 200 Möbelfront 201 Einbaumôbel 202 Frontelement 300 Möbelsystem 400 Gareinrichtungssystem

Claims (16)

Patentansprüche
1. Gareinrichtung (1), insbesondere Dampfgareinrichtung (100), vorzugsweise zum Integrieren in eine Möbelfront (200), mit wenigstens einem Gerätegrundkörper (2) umfassend wenigstens einen Garraum (3), wenigstens eine Gebläseeinrichtung (4) und wenigstens eine Luftauslassöffnung (5) zum Auslassen von Luft und/oder Wrasen aus dem Gerätegrundkörper (2), wobei der Garraum (3) und die Luftauslassöffnung (5) über wenigstens einen Luftauslassabschnitt (6) in Wirkverbindung stehen und wobei mittels der Gebläseeinrichtung (4) wenigstens ein zur Luftauslassöffnung (5) gerichteter Luftstrom in dem Luftauslassabschnitt (6) bereitstellbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Luftauslassöffnung (5) mit wenigstens einer Abflussleitung (7) so in Wirkverbindung bringbar ist, dass Luft und/oder Wrasen aus dem Garraum (3) in die Abflussleitung (7) einleitbar und insbesondere einblasbar ist.
2. Gareinrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Luftauslassöffnung (6) wenigstens eine Absperreinrichtung (8) zugeordnet ist, welche dazu geeignet und ausgebildet ist, wenigstens zeitweise ein Einströmen eines Fluides aus der Abflussleitung (7) in den Luftauslassabschnitt (6) im Wesentlichen zu verhindern.
3. Gareinrichtung (1) nach einem der beiden vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Absperreinrichtung (8) dazu geeignet und ausgebildet ist, ein Ausströmen von Luft und/oder Wrasen aus dem Luftauslassabschnitt (6) in die Abflussleitung (7) zu ermöglichen und gleichzeitig ein Einströmen eines Fluides aus der Abflussleitung (7) in den Luftauslassabschnitt (6) im Wesentlichen zu verhindern.
4. Gareinrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Luftauslassabschnitt (6) wenigstens eine Abkühleinrichtung (9) umfasst, mittels welcher Luft und/oder Wrasen vor einer Einleitung in die Abflussleitung (7) abkühlbar ist.
5. Gareinrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein in die Abflussleitung (7) eingeleiteter Volumenstrom an Luft und/oder Wrasen kleiner ist als 1000 Ih.
6. Gareinrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Gebläseeinrichtung (4) wenigstens abschnittsweise in dem Luftauslassabschnitt (6) angeordnet ist.
7. Gareinrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Gerätegrundkörper (2) wenigstens eine Abluftluftleitung (10) zum Leiten von wenigstens einer Abluft umfasst.
8. Gareinrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abluftluftleitung (10) wenigstens abschnittsweise mit dem Luftauslassabschnitt (6), insbesondere der Luftauslassöffnung (5), so in Wirkverbindung steht, dass eine Abluft aus der Abluftleitung (10) wenigstens teilweise in die Abflussleitung (7) einleitbar, insbesondere einblasbar ist.
9. Gareinrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Luftauslassöffnung (5) wenigstens eine Anschlusseinrichtung (11) zum Verbinden des Luftausblasabschnittes (6) mit der Abflussleitung (7) zugeordnet ist.
10. Gareinrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Gareinrichtung (1) ein Frontelement (12) umfasst, welches eine im Wesentlichen geschlossene Frontfläche aufweist.
11. Gareinrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Luftausblasabschnitt (6) wenigstens abschnittsweise eine Venturidüseneinrichtung umfasst.
12. Gareinrichtung (1) nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Venturidüseneinrichtung mittels eines von der Gebläseeinrichtung (4) bereitgestellten Luftstroms Luft und/oder Wrasen aus dem Garraum (3) ansaugt.
13. Gareinrichtungssystem (400) umfassend wenigstens eine Gareinrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 12 und wenigstens eine Abflusseinrichtung (7), dadurch gekennzeichnet, dass die Luftauslassöffnung (5) und die Abflussleitung (7) in Wirkverbindung stehen.
14. Verfahren zum Betreiben eines Gareinrichtungssystems (400) nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass Luft und/oder Wrasen aus dem Garraum (3) in die Abflussleitung (7) eingeleitet und insbesondere eingeblasen wird.
15. Verfahren nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass ein Eindringen von einem Fluid aus dem Abflusskanal (7) in den Luftauslassabschnitt (6) im Wesentlichen verhindert wird.
16. Möbelsystem (300) umfassend wenigstens ein Einbaumöbel (201) mit wenigstens einem
Frontelement (202) und wenigstens eine Gareinrichtung (1) nach einem der
Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Gareinrichtung (1) so anordenbar ist, dass das Möbelsystem (300) eine im Wesentlichen geschlossene
Frontfläche (200) aufweist.
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