BE1031289B1 - Küchengerät - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Küchengerät (1), vorzugsweise Küchengerät (1) mit Dampffunktion, besonders vorzugsweise Dampfgarschublade (1), mit einem Innenraum (12), vorzugsweise einem Garraum (12), welcher ausgebildet ist, wenigstens ein Gargeschirr (16) und/oder wenigstens ein Lebensmittel durch eine Zugangsöffnung (13) aufzunehmen, mit einem Verschlusselement (14), vorzugweise einem Deckel (14), welches ausgebildet ist, durch Schwenken mittels eines Schwenkelements (15), vorzugsweise eines Scharniers (15), die Zugangsöffnung (13) des Innenraums (12) zu verschließen und freizugeben, und mit wenigstens einem Berührelement (18), welches ausgebildet ist, zum Schließen und/oder zum Öffnen des Verschlusselements (14) von einem Benutzer mit der Hand an wenigstens einer Berührfläche (18a) berührt zu werden. Das Küchengerät (1) ist dadurch gekennzeichnet, dass das Berührelement (18) gegenüber dem Verschlusselement (14) thermisch isoliert ist.
Description
Beschreibung
Küchengerät
Die Erfindung betrifft ein Küchengerät gemäß dem Patentanspruch 1.
Zur Zubereitung von Lebensmitteln, welche auch als zu behandelndes Gut oder als Gargut bezeichnet werden können, sind verschiedene Küchengeräte bekannt, welche auch als
Gargeräte bezeichnet werden können. Hierzu gehören die Kochfelder, auf denen das Gargut in einem Gargeschirr wie zum Beispiel in einem Kochtopf, mit oder ohne Deckel, in einer
Pfanne und dergleichen durch Kochen, Braten und dergleichen gegart werden kann.
Auch sind Gargeräte bekannt, welche einen unbeweglich, d.h. feststehend, mit dem Gargerät ausgebildeten Garraum aufweisen, in welchen das Gargut in bzw. auf einem Gargeschirr angeordnet und bei geschlossenem Garraum des Gargeräts gegart werden kann. Ein derartiges Gargerät kann zum Beispiel ein Backofen, ein Dampfgarer, eine Mikrowelle, ein
Kombinationsgerät aus Backofen mit Dampfgarer und bzw. oder mit Mikrowelle und ı5 dergleichen sein. Derartige Gargeräte mit feststehendem Garraum weisen üblicherweise zumindest in Deutschland in der vertikalen Richtung eine Bauhöhe von ca. 45 cm auf, wobei
Backöfen auch mit einer Bauhöhe von ca. 60 cm üblich sind.
Derartige Gargeräte mit feststehendem Garraum haben gemeinsam, dass sie ein äußeres
Gehäuse als Außengehäuse aufweisen, welches das Gargerät nach außen im Wesentlichen umschließt und dessen einzelnen Bauteile und Elemente schützt sowie gemeinsam handhabbar macht. Innerhalb des Gargerätes wird ein Innenraum ausgebildet, welcher den
Garraum darstellt und im Wesentlichen von einem inneren Gehäuse als Innengehäuse, auch als Garraummuffel oder Muffel bezeichnet, umschlossen wird. Zwischen dem Innengehäuse und dem Außengehäuse wird ein Gehäuseraum als Zwischenraum gebildet, in welchem
Funktionselemente des Gargeräts wie zum Beispiel eine Steuerung bzw. eine
Steuerungseinheit, eine elektrische Energieversorgung und sonstige Bauelemente angeordnet sein können, welche dem bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gargerätes dienen. In der Tiefe von Vorne, d.h. aus Sicht eines Benutzers betrachtet, schließt das
Außengehäuse bzw. eine Blende in Form eines Möbelmaterials oder in Form einer
Bedienblende und dergleichen mit dem Innengehäuse zusammen den Gehäuseraum ab, so dass der Gehäuseraum für den Benutzer nicht zugänglich ist.
Der Innenraum des Gargeräts weist in der Tiefe nach Vorne eine Durchgangsöffnung als
Zugangsöffnung auf, durch welche hindurch der Innenraum des Gargeräts für den Benutzer zugänglich ist, um Gargeschirre in den Innenraum des Gargeräts als dessen Garraum einzuführen und dort anzuordnen sowie um Gargeschirre nach erfolgter Behandlung des
Garguts aus dem Innenraum des Gargeräts zu entnehmen und von dort zu entfernen. Die
Zugangsöffnung kann mittels eines Verschlusselements zum Beispiel in Form einer seitlich schwenkbaren Tür, einer nach unten schwenkbaren Klappe und dergleichen vom Benutzer geöffnet werden, um auf den Innenraum des Gargeräts zugreifen können, wie zuvor beschrieben, oder um den Innenraum des Gargeräts zu verschließen und den Garvorgang bzw. den Garprozess auszuführen. Ein derartiges Verschlusselement kann geschlossen ausgebildet sein oder ein Sichtfenster aufweisen, um dem Benutzer einen Einblick in den geschlossenen Innenraum des Gargeräts zu ermöglichen.
Derartige Gargeräte mit feststehendem Garraum werden üblicherweise als Einbaugeräte bzw. als Kücheneinbaugeräte ausgebildet, um platzsparend und auf einer für den Benutzer gut zugänglichen Höhe in der vertikalen Richtung in Küchenmöbeln wie zum Beispiel in
Einbauschränken einer Küche feststehend mit ihrem Außengehäuse angeordnet zu werden und mit ihrem Verschlusselement, ggfs. zusätzlich mit ihrer Blende, siehe oben, nach Vorne zum Benutzer hin flächig bündig mit den Oberflächen der übrigen Gargeräte, Schubladen,
Türen und dergleichen des Küchenmöbels abzuschließen, was den optischen Eindruck für den Benutzer verbessern kann.
Es sind auch andere Kücheneinbaugeräten wie zum Beispiel mit Wärmeschubladen,
Vakuummierschubladen und dergleichen bekannt, welche wie zuvor beschrieben in der
Küche montiert und insbesondere mit den zuvor beschriebenen Gargeräten als Einbaugeräte kombiniert horizontal übereinander und bzw. oder vertikal nebeneinander angeordnet werden. Wärmeschubladen dienen zum Beispiel dem Warmhalten des gegarten Garguts ohne weitere Garung und dem Vorwärmen von Geschirr. In Vakuummierschubladen können
Lebensmitteln im Vakuum in einer Verpackung luftdicht verschlossen werden.
Derartige Schubladen als Küchengeräte sind grundsätzlich vergleichbar den zuvor beschriebenen Gargeräten mit feststehendem Garraum aufgebaut, wobei Schubladen deutlich flacher, d.h. kleiner in der vertikalen Richtung, ausgebildet sind und somit vom
Benutzer nach Vorne zu sich hin aus dem Küchenmöbel herausgezogen werden müssen, um in der vertikalen Richtung von oben einen Zugriff auf ihren Innenraum zu ermöglichen. Zu diesem Zweck weist der bewegliche Teil der Schublade, welcher auch als Auszug bezeichnet werden kann, einen Auszugsboden auf, welcher der Aufnahme zum Beispiel des
Gargeschirrs in der vertikalen Richtung von oben dient und zum Beispiel über in der
Querrichtung seitlich angeordnete Schienen in der Tiefe beweglich gegenüber dem
Innengehäuse der Schublade ausgebildet sein kann. Der Auszugsboden weist üblicherweise in der Tiefe nach Vorne hin eine vertikal ausgerichtete Blende auf, welche den Innenraum der
Schublade bzw. dessen Zugangsôffnung im geschlossen Zustand verschließt.
Derartige Schubladen, auch Einbauschubladen genannt, weisen üblicherweise zumindest in
Deutschland in der vertikalen Richtung eine Bauhöhe von ca. 15 cm auf. Schubladen werden üblicherweise in der vertikalen Richtung unterhalb eines Gargeräts mit feststehendem
Garraum wie zum Beispiel unterhalb eines Backofens, unterhalb eines Dampfgarers und dergleichen oder in Kombination mit einer weiteren Schublade in der vertikalen Richtung übereinander angeordnet, können jedoch auch einzeln und eigenständig in einem 190 Küchenmöbel eingebaut werden. Da die Einbauräume für Kücheneinbaugeräte in
Küchenmöbel, welche auch als Nischen bezeichnet werden können, üblicherweise zumindest in Deutschland in der vertikalen Richtung eine Höhe von ca. 60 cm aufweisen, können insbesondere eine Schublade mit ca. 15 cm Bauhöhe und ein Gargerät mit feststehendem
Garraum mit ca. 45 cm Bauhöhe modular miteinander kombiniert als Einbaugeräte verwendet werden.
Es ist auch bekannt, Gargeräte mit Dampfgarfunktion als Einbauschubladen auszubilden, welche als Dampfgarschubladen bezeichnet werden können. Üblicherweise nehmen derartige Dampfgarschubladen in ihrem Garraum, welcher auf dem Auszugsboden angeordnet ist, wenigstens ein Gargefäß mit Gargut auf. Das Gargefäß ist üblicherweise entnehmbar, üblicherweise nach oben aus der geöffneten Einbauschublade heraus.
Entsprechend ist die Zugangsöffnung zum Garraum bei Dampfgarschubladen horizontal und üblicherweise rechteckig ausgebildet und kann üblicherweise mit einem schwenkbaren
Deckel verschlossen und geöffnet werden. Der schwenkbare Deckel ist üblicherweise an der hinteren Kante der Dampfgarschublade, welcher der Blende abgewandt ist, nach oben hin schwenkbar angeordnet.
Der Garraum einer Dampfgarschublade kann mittels eines Deckels verschlossen werden.
Der Deckel kann insbesondere als Glasdeckel ausgebildet sein, so dass der Benutzer bei geschlossenem Deckel durch eine Glasscheibe des Deckels in den Garraum schauen kann.
In jedem Fall kann das Öffnen des geschlossenen Deckels der Dampfgarschublade mittels einer Tastenfunktion erfolgen, indem der Deckel durch eine Tastenfunktion automatisch entriegelt und mit einer Feder aufgedrückt wird. Dann kann der Deckel vom Benutzer von unten hintergriffen und durch Hochschwenken geöffnet werden, um auf den Garraum von oben zugreifen zu können. Zum Schließen des Deckels kann der Benutzer den Deckel wieder zurück in die Horizontale schwenken und dann zudrücken, wodurch ein selbsttätiges Halten des geschlossenen Deckels erfolgen kann. In jedem Fall kann der Deckel hierzu von
Benutzer vorne, d.h. an der dem Benutzer zugewandten Kante, berührt werden, um betätigt, d.h. um geöffnet und bzw. oder geschlossen, zu werden.
In jedem Fall ist insbesondere beim Öffnen des Deckels einer Dampfgarschublade zu bedenken, dass beim Garprozess des Dampfgarens im Garraum der geschlossenen s Dampfgarschublade der 100°C heiße Wasserdampf den Deckel erreicht und somit erhitzt.
Der heiße Deckel stellt daher für den Benutzer eine Verbrennungsgefahr dar.
Um dies zu vermeiden bzw. diese Gefahr zumindest zu reduzieren kann der Deckel dicker ausgebildet werden. Hierzu kann an der Unterseite des Deckels, welche dem Garraum zugewandt ist, eine Schicht thermisches Isolationsmaterial vorgesehen werden. Ist eine
Glasscheibe im Deckel vorhanden, kann die Glasscheibe dicker ausgeführt werden. Dies führt jedoch zu einer Reduzierung der Höhe des Garraums, welcher bei einer
Dampfgarschublade ohnehin begrenzt ist.
Alternativ kann bei Glasdeckeln eine Doppelglasscheibe verwendet werden, dessen
Zwischenraum bzw. Spalt von Luft durchspült werden kann. Durch das zyklische Aufheizen und Abkühlen kann sich jedoch Kondensat-Wasser an der kalten Innenseite der
Doppelglasscheibe bilden. Dies kann zu Verunreinigungen und Ablagerungen führen, so dass eine klare Sicht auf das Gargut ggfs. durch einen Tropfen- oder Nebelschleier beeinträchtigt werden kann. Zudem kann dies für den Benutzer einen weiteren Reinigungsschritt notwendig machen, was als störend empfunden werden kann.
Der Zwischenraum bzw. Spalt der Doppelglasscheibe eines Glasdeckels kann auch mit
Argon-Gas gefüllt werden, um die thermische Isolationswirkung zu verbessern. Dies führt jedoch zu weiteren Kosten und erfordert eine langfristige Gasdichtigkeit des Zwischenraums bzw. Spalts der Doppelglasscheibe.
In jedem Fall können alle zuvor beschriebenen Maßnahmen lediglich die Ausbreitung von
Wärme zur dem Benutzer zugewandten Außenfläche des geschlossenen Deckels verzögern und damit die Zeitdauer erhöhen, bis die Außenfläche des geschlossenen Deckels auf die
Endtemperatur von 100°C aufgeheizt wird und damit eine Verbrennungsgefahr für den
Benutzer besteht. Dies kann jedoch auf diese Art und Weise nicht verhindert werden. Hierzu wäre die Dauer des Dampfgarprozesses zu reduzieren, was jedoch die
MNutzungsmöglichkeiten der Dampfgarschublade für den Benutzer einschränken würde.
Dies gilt vergleichbar für andere Küchengeräte mit Dampfgarfunktion sowie allgemein für sonstige Küchengeräte mit einem erhitzbaren Garraum, welcher mittels eines
Verschlusselements in Form einer Tür, einer Klappe oder eines Deckels verschlossen werden kann.
Der Erfindung stellt sich somit das Problem, ein Küchengerät, vorzugsweise ein Küchengerät mit Dampffunktion, besonders vorzugsweise eine Dampfgarschublade, der eingangs beschriebenen Art bereitzustellen, so dass die Verbrennungsgefahr für den Benutzer beim
Öffnen und bzw. oder beim Schließen des Verschlusselements des Garraums vermieden 5 Oder zumindest reduziert werden kann. Dies soll vorzugsweise durch die Reduzierung der
Temperatur der Außenfläche des geschlossenen Deckels während des Garprozesses erfolgen. Dies soll vorzugsweise bei einem Küchengerät als Schublade bzw. als
Einbauschublade mit Deckel als Verschlusselement erfolgen. In jedem Fall soll dies möglichst einfach, kostengünstig, bauraumsparend, langlebig und bzw. oder optisch unauffällig bzw. 190 ansprechend erfolgen. Zumindest soll eine Alternative zu bekannten derartigen
Küchengeräten geschaffen werden.
Erfindungsgemäß wird dieses Problem durch ein Küchengerät mit den Merkmalen des
Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den nachfolgenden Unteransprüchen. ı5 Somit betrifft die Erfindung ein Küchengerät, vorzugsweise ein Küchengerät mit
Dampffunktion, besonders vorzugsweise eine Dampfgarschublade, mit einem Innenraum, vorzugsweise einem Garraum, welcher ausgebildet ist, wenigstens ein Gargeschirr und bzw. oder wenigstens ein Lebensmittel durch eine Zugangsöffnung aufzunehmen, mit einem
Verschlusselement, vorzugweise einem Deckel, welches ausgebildet ist, durch Schwenken
Mittels eines Schwenkelements, vorzugsweise eines Scharniers, die Zugangsöffnung des
Innenraums zu verschließen und freizugeben, und mit wenigstens einem Berührelement, welches ausgebildet ist, zum Schließen und bzw. oder zum Öffnen des Verschlusselements von einem Benutzer mit der Hand an wenigstens einer Berührfläche berührt zu werden.
Das Küchengerät ist dadurch gekennzeichnet, dass das Berührelement gegenüber dem
Verschlusselement thermisch isoliert ist. Dies kann auf verschiedene Art und Weise geschehen, wie nachfolgend näher erläutert werden wird, wobei verschiedene Möglichkeiten der thermischen Isolation auch miteinander kombiniert umgesetzt werden können.
In jedem Fall kann eine Berührfläche des Berührelements an der Außen- bzw. Oberseite des
Verschlusselements vorgesehen werden, um vom Benutzer mit der Hand bzw. mit wenigstens einem Finger erreicht zu werden. Dabei kann das Berührelement ein zusätzlicher
Körper sein, welcher zum Benutzer zugewandt an bzw. auf dem Verschlusselement angeordnet ist. Um dabei die Wärmeleitung vom Verschlusselement zum Berührelement bzw. dessen Berührfläche zu reduzieren, kann eine thermische Isolation zwischen dem
Verschlusselement bzw. dessen Außen- bzw. Oberseite und dem Berührelement bzw. dessen Berührfläche vorgesehen sein. Dies kann das Berührelement bzw. dessen
Berührfläche kühler werden lassen als die Außen- bzw. Oberseite des Verschlusselements,
so dass eine Berührung bzw. eine Betätigung des Verschlusselements zum Öffnen und zum
Schließen, insbesondere durch eine Tastenfunktion, durch den Benutzer erfolgen kann, ohne sich zu verbrennen.
Gemäß einem Aspekt der Erfindung ist zwischen der Berührfläche und dem
Verschlusselement wenigstens eine erste Isolationsschicht thermisch isolierend angeordnet.
Unter eine Isolationsschicht ist eine Schicht aus einem thermisch isolierend ausgebildeten
Material zu verstehen. Dies kann eine besonders einfache Möglichkeit der Umsetzung darstellen, welche alleinig oder auch in Kombination mit weiteren Maßnahmen angewendet werden kann, wie nachfolgend näher erklärt werden wird. 11 Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung ist zwischen der Berührfläche und dem
Verschlusselement, vorzugsweise der ersten Isolationsschicht, wenigstens ein
Kühlungskanal, vorzugsweise eine Mehrzahl von Kühlungskanälen, angeordnet. Dies kann eine alternative oder zusätzliche Maßnahme darstellen, die Wärme des Verschlusselements von der Berührfläche des Berührelements fernzuhalten bzw. dessen Ausbreitung zumindest
ZU verlangsamen. Hierbei kann stehende Luft als thermisches Isolationsmaterial innerhalb des Kühlungskanals verwendet werden, welche innerhalb des Kühlungskanals eingeschlossen sein kann. Der Kühlungskanal kann auch mit der Umgebung des
Berührelements luftströmend verbunden sein, so dass erwärmte Luft aus dem Kühlungskanal in die Umgebung strömen und so Wärme abtransportieren kann. Dies kann durch eine erzwungene Luftströmung noch verbessert werden, wie nachfolgend näher beschrieben werden wird.
Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung weist das Küchengerät wenigstens einen Lüfter auf, welcher ausgebildet und eingereicht ist, einen Luftstrom durch den Kühlungskanal hindurch zu erzeugen. Dies kann, wie bereits zuvor erwähnt, die Abfuhr von Wärme erhöhen und somit kühlend auf das Berührelement wirken.
Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung ist der Lüfter als Kaminventilator ausgebildet und eingerichtet, mittels des Seebeck-Effekts eines Seebeck-Elements angetrieben zu werden. Somit kann der Lüfter ohne zusätzliche elektrische Speisung sowie ohne Steuerung betrieben werden, indem die Temperaturdifferenz, welche sich während des Garprozesses einstellt, zur Erzeugung elektrischer Energie genutzt und diese elektrische Energie zum
Betreiben des Lüfters als Kaminventilator verwendet werden kann.
Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung ist zwischen der Berührfläche und dem
Verschlusselement, vorzugsweise der ersten Isolationsschicht, wenigstens ein Peltier-
Element angeordnet. Mittels eines Peltier-Elements kann bei elektrischer Speisung eine
Temperaturdifferenz erzeugt und so eine aktive Kühlung des Berührelements bzw. dessen
Berührfläche bewirkt werden.
Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung ist das Peltier-Element ausgebildet und eingerichtet, mittels des Seebeck-Effekts eines Seebeck-Elements angetrieben zu werden. s Somit kann auch in diesem Fall das Peltier-Element ohne zusätzliche elektrische Speisung sowie ohne Steuerung mittels der Temperaturdifferenz betrieben werden, welche sich während des Garprozesses einstellt, wie zuvor bereits beschrieben.
Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung ist das Seebeck-Element sowohl mit dem
Innenraum als auch mit einem Außengehäuse thermisch leitend verbunden. Entsprechend kann die Temperaturdifferenz zwischen Innenraum und Außengehäuse zur Erzeugung von elektrischem Strom verwendet werden, um den Lüfter und bzw. oder das Peltier-Element wie zuvor beschrieben zu betreiben.
Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung ist zwischen der Berührfläche und dem
Verschlusselement, vorzugsweise der ersten Isolationsschicht, wenigstens ein Riegelelement thermisch leitfähig angeordnet, wobei das Riegelelement ausgebildet und eingerichtet ist, das
Verschlusselement im geschlossenen Zustand zu halten, wobei das Riegelelement ferner ausgebildet ist, im geschlossenen Zustand des Verschlusselements thermisch leitend mit einem Zwischenraum und bzw. oder mit einem Außengehäuse verbunden zu sein. Auf diese
Art und Weise kann mittels des Riegelelements zusätzlich zu dessen haltender Funktion auch eine thermische Brücke geschaffen werden, um Wärme vom Verschlusselement aufzunehmen und abzuführen, ohne dass diese Wärme das Berührelement bzw. dessen
Berührfläche erreicht. Dies kann zusätzlich oder alternativ kühlend wirken.
Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung weist das Küchengerät, vorzugsweise das
Außengehäuse, wenigstens einen Kühlkörper auf, welcher ausgebildet ist, im geschlossenen
Zustand des Verschlusselements thermisch leitend mit dem Riegelelement verbunden zu sein. Dies kann die Abgabe der abgeführten Wärme an die Umgebung begünstigen.
Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung ist zwischen der Berührfläche und dem
Verschlusselement, vorzugsweise der ersten Isolationsschicht, und neben dem
Riegelelement eine Wärmeleitschicht angeordnet und thermisch leitend mit dem
Riegelelement verbunden. Dies kann die Wärmeleitung zum Riegelelement hin begünstigen.
Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung ist zwischen der Berührfläche und dem
Riegelelement sowie der Wärmeleitschicht eine zweite Isolationsschicht thermisch isolierend angeordnet. Dies kann eine zusätzliche thermisch isolierende Wirkung ermöglichen.
Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung weist das Verschlusselement zumindest abschnittsweise eine erste Glasplatte und eine zweite Glasplatte auf, welche durch einen
Zwischenraum zueinander beabstandet sind. Dies kann eine zusätzliche thermisch isolierende Wirkung ermöglichen.
Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung ist der Zwischenraum mit einem thermisch isolierenden Gas, vorzugsweise mit Argon, gefüllt. Dies kann die zusätzliche thermisch isolierende Wirkung weiter verbessern. Hierzu Argon zu verwenden kann eine kostengünstige und wirkungsvolle Möglichkeit der Umsetzung darstellen.
Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung ist das Küchengerät als Schublade ausgebildet.
Dies kann die Umsetzung und Nutzung der zuvor beschriebenen Eigenschaften und Vorteile insbesondere bei derartigen Küchengeräten ermöglich.
Mehrere Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen rein schematisch dargestellt und werden nachfolgend näher beschrieben. Es zeigt
Figur 1 eine perspektivische Darstellung eines Küchenmöbels mit einem erfindungsgemäßen Küchengerät gemäß eines ersten Ausführungsbeispiels als Dampfgarschublade im eingeschobenen Zustand;
Figur 2 die Darstellung der Figur 1 im ausgezogenen Zustand der
Dampfgarschublade;
Figur 3 eine detailliertere Draufsicht auf die ausgezogene Dampfgarschublade der
Figur 2;
Figur 4 eine perspektivische Darstellung einer seitlichen Detailansicht der ausgezogenen Dampfgarschublade der Figur 2;
Figur 5 einen Querschnitt durch des vorderen Bereichs der Dampfgarschublade gemäß des ersten Ausführungsbeispiels;
Figur6 einen Querschnitt durch des vorderen Bereichs einer Dampfgarschublade gemäß eines zweiten Ausführungsbeispiels; und
Figur 7 einen Längsschnitt durch die Mitte einer Dampfgarschublade gemäß eines dritten Ausführungsbeispiels.
Die o.g. Figuren werden in kartesischen Koordinaten betrachtet. Es erstreckt sich eine
Längsrichtung X, welche auch als Tiefe X oder als Länge X bezeichnet werden kann.
Senkrecht zur Längsrichtung X erstreckt sich eine Querrichtung Y, welche auch als Breite Y bezeichnet werden kann. Senkrecht sowohl zur Längsrichtung X als auch zur Querrichtung Y erstreckt sich eine vertikale Richtung Z, welche auch als Höhe Z bezeichnet werden kann und der Richtung der Schwerkraft entspricht. Die Längsrichtung X und die Querrichtung Y bilden gemeinsam die Horizontale X, Y, welche auch als horizontale Ebene X, Y bezeichnet werden kann.
Figur 1 zeigt eine perspektivische Darstellung eines Küchenmöbels 2 mit einem erfindungsgemäßen Küchengerät 1 gemäß eines ersten Ausführungsbeispiels als
Dampfgarschublade 1 im eingeschobenen Zustand. Figur 2 zeigt die Darstellung der Figur 1 im ausgezogenen Zustand der Dampfgarschublade 1.
Das Küchenmöbel 2, welches auch als Küchenzeile 2 bezeichnet, werden kann, weist ein
Möbelfront 20 bzw. mehrere Möbelblenden 20 auf, mit welcher bzw. mit welchen das
Küchenmöbel 1 einem Benutzer zugewandt in der Längsrichtung X nach vorne hin 11 abschließt. Die Möbelfront 20 wird von mehreren Türen, Klappen und dergleichen (nicht bezeichnet), ggfs. auch Schubladen (nicht dargestellt) gebildet, welche schwenkbar, klappbar bzw. ziehbar an einem Rahmen 21, Gestell 21 bzw. Korpus 21 des Küchenmöbels 2 angeordnet sind.
Entlang der vertikalen Richtung Z etwa mittig ist zwischen zwei Möbelfronten 20 ein erfindungsgemäße Küchengerät 1 in Form einer Dampfgarschublade 1 als Küchengerät 1 mit
Dampffunktion angeordnet. Die Dampfgarschublade 1 weist ein Außengehäuse 10 auf, welches auch als äußeres Gehäuse 10 bezeichnet werden kann und die
Dampfgarschublade 1 im Wesentlichen nach außen abschließt bzw. umschließt. Das
Außengehäuse 10 schließt entlang der Längsrichtung X nach Vorne, d.h. zum Benutzer hin,
Mit einer Blende 10a, welche im eingeschobenen Zustand der Dampfgarschublade 1 flächig bündig mit den Möbelfronten 20 des Küchenmöbels 2 abschließt, siehe Figur 1. Seitlich in der
Querrichtung Y ist ein Paar von Teleskopschienen (nicht dargestellt) an dem
Außengehäuse 10 angeordnet, so dass die Dampfgarschublade 1 gegenüber dem
Rahmen 20 des Küchenmöbels 2 in der Längsrichtung X ausgezogen und eingeschoben werden kann.
Innerhalb des Außengehäuses 10 ist ein Innengehäuse 11 angeordnet, welches auch als inneres Gehäuse 11 bezeichnet werden kann. Das Innengehäuse 11 schließt in der
Längsrichtung X nach hinten sowie nach vorne bis zur Blende 10a, in der vertikalen
Richtung Z nach unten sowie in der Querrichtung Y zu beiden Seiten mit dem
Außengehäuse 10 ab, sodass zwischen dem Außengehäuse 10 und im Innengehäuse 11 ein
Zwischenraum (nicht dargestellt) gebildet wird, welcher auch als Gehäuseraum bezeichnet werden kann. Dieser Zwischenraum stellt das Innere der Dampfgarschublade 1 dar.
Von dem Innengehäuse 11 wird ferner im Wesentlichen ein Innenraum 12 umschlossen, in welchem ein Garprozess bzw. ein Dampfgarprozess durchgeführt werden kann. Hierzu ist im
Gehäuseraum bzw. im Zwischenraum der Dampfgarschublade 1 ein Dampferzeuger (nicht dargestellt) angeordnet, welcher Wasser verdampfen und den Wasserdampf in den
Innenraum 12 fördern kann. Entsprechend kann der Innenraum 12 auch als Garraum 12 bezeichnet werden.
Der Innenraum 12 ist in der vertikalen Richtung Z für den Benutzer von oben durch eine
Zugangsöffnung 13 hindurch zugänglich. Die Zugangsöffnung 13 kann mittels eines
Verschlusselements 14 in Form eines Deckels 14 geschlossen und geöffnet werden. Der
Deckel 14 ist hierzu mittels wenigstens eines Schwenkelements 15 in Form eines
Scharniers 15 bzw. eines Deckelscharniers 15 in der vertikalen Richtung Z nach oben hin schwenkbar mit dem Außengehäuse 10 der Dampfgarschublade 1 verbunden, so dass der
Deckel 14 vom Benutzer von sich weg bzw. zur darüber befindlichen Möbelblende 20 hin hochgeschwenkt werden kann, um im ausgezogenen Zustand der Dampfgarschublade 1 auf den Garraum 12 zugreifen zu können, siehe Figur 2. Wird der Deckel 14 in die
Horizontalen X, Y heruntergeschwenkt, wird der Garraum 12 verschlossen und die
Dampfgarschublade 1 kann in das Küchenmöbel 2 eingeschoben werden, siehe Figur 1.
Figur 3 zeigt eine detailliertere Draufsicht auf die ausgezogene Dampfgarschublade 1 der
Figur 2. Figur 4 zeigt eine perspektivische Darstellung einer seitlichen Detailansicht der ausgezogenen Dampfgarschublade 1 der Figur 2. Figur 5 zeigt einen Querschnitt durch des vorderen Bereichs der Dampfgarschublade 1 gemäß des ersten Ausführungsbeispiels.
Wie in der Figur 3 im Detail zu erkennen ist (in der Figur 2 zur besseren Übersichtlichkeit nicht dargestellt), sind oben auf dem vorderen Bereich der Blende 10a und damit dem
Benutzer zugewandt ein Anzeigeelement 10a in Form eines Display 10a sowie beidseitig daneben mehrere Bedienelemente 10c in Form von Tasten 10c angeordnet. In der rechten vorderen Ecke ist dort ein Luftauslass 10d vorgesehen. Im Garraum 12 sind in der
Querrichtung Y nebeneinander zwei Gargeschirre 16 als Garbehälter 16 in Form von
Garschalen 16 entnehmbar angeordnet. Im rechten Bereich der Dampfgarschublade 1 ist ein entnehmbarer Wasserbehälter 17 in Form eines Wassertanks 17 vorgesehen.
Der Deckel 14 ist während des Dampfgarprozesses im Garraum 12 dessen heißen Dampf ausgesetzt, so dass sich der Deckel 14 über die Dauer des Dampfgarprozesses erhitzt und entsprechend der Temperatur des Dampfes bis 100°C erreichen kann. Dies kann dazu führen, dass sich eine Person als Benutzer die Finger beim Berühren der Oberseite (nicht benannt) des Deckels 14 verbrennen kann.
Um dies zu vermeiden, kann der Deckel 14, dessen Unterseite 14a bzw. Innenseite 14a dem
Garraum 12 zugewandt ist, eine erste, untere bzw. innere Glasplatte 14b und eine durch einen Zwischenraum 14b zur ersten Glasplatte 14b beabstandete und parallel verlaufende zweite, obere bzw. äußere Glasplatte 14c aufweisen. Der Zwischenraum 14b kann zur
Verbesserung der thermisch isolierenden Wirkung mit Argon gefüllt sein. Dies kann die
Wärmeleitung des Deckels 14 von dessen Unterseite 14a zu dessen Oberseite, welche dem
Benutzer zugewandt und für den Benutzer zugänglich ist, reduzieren und damit zumindest die
Zeitdauer erhöhen, in welcher die Oberseite des Deckels 14 eine Temperatur erreicht, welche für den Benutzer zumindest unangenehm oder sogar gefährlich sein kann.
Erfindungsgemäß ist auf einem Abschnitt der Oberseite des Deckels 14, in der
Querrichtung Y mittig und in der Längsrichtung X zum Benutzer bzw. zur Blende 10a hin, ein
Berührelement 18, auch Berührpad 18 genannt, angeordnet, dessen Oberseite als
Berührfläche 18a dem Benutzer zugewandt ist, siehe Figuren 3 bis 5. Somit kann der
Benutzer den Deckel 14 anstelle an dessen Oberseite an der Berührfläche 18a des
Berührpads 18 berühren, um beispielsweise eine Tastenfunktion des Deckels 14 zum Öffnen und Schließen durch Drücken zu betätigen.
Um dabei die Wärme der Oberseite des Deckels 14 von der Berührfläche 18a des
Berührpads 18 möglichst fernzuhalten, ist zwischen der Berührfläche 18a und der Oberseite ı5 des Deckels 14 eine erste Isolationsschicht 18b thermisch isolierend angeordnet.
Ferner sind zwischen der Berührfläche 18a und der ersten Isolationsschicht 18b mehrere
Kühlungskanäle 18c vorhanden, welche von Luft durchströmt werden, um Wärme von dort weg zu fördern. Hierzu ist ein Lüfter 19 vorgesehen, welcher ausgebildet und eingereicht ist, einen Luftstrom durch den Kühlungskanal 18c hindurch zu erzeugen. Der Lüfter 19 ist als
Kaminventilator 19 ausgebildet und eingerichtet, mittels des Seebeck-Effekts eines Seebeck-
Elements 19a angetrieben zu werden. Auf diese Art und Weise ist weder eine elektrische
Versorgung noch eine Steuerung für den Lüfter 19 erforderlich, da die elektrische Speisung des Lüfters 19 aus der Temperaturdifferenz zwischen Garraum 12 und Umgebung gewonnen werden kann. Hierzu ist das Seebeck-Element sowohl mit dem Garraum 12 als auch mit einem Außengehäuse 10 thermisch leitend verbunden.
Figur 6 zeigt einen Querschnitt durch des vorderen Bereichs einer Dampfgarschublade 1 gemäß eines zweiten Ausführungsbeispiels. In diesem Fall ist zwischen der Berührfläche 18a und der ersten Isolationsschicht 18b ein Peltier-Element 18d angeordnet, welches ebenfalls mittels eines Seebeck-Elements 19a (nicht dargestellt) wie zuvor beschrieben elektrisch gespeist werden kann.
Figur 7 zeigt einen Längsschnitt durch die Mitte einer Dampfgarschublade 1 gemäß eines dritten Ausführungsbeispiels. In diesem Fall ist zwischen der Berührfläche 18a und der ersten
Isolationsschicht 18b ein Riegelelement 18g thermisch leitfähig angeordnet, welches ausgebildet und eingerichtet ist, den Deckel 14 im geschlossenen Zustand zu halten. Das
Riegelelement 18g ist ferner ausgebildet, im geschlossenen Zustand des Deckels 14 thermisch leitend mit einem Zwischenraum und darüber hinaus mit dem Außengehäuse 10 verbunden zu sein. Auf diese Art und Weise kann über das Riegelelement 18g Wärme, welcher über die erste Isolationsschicht 18b hinweg das Riegelelement 18g erreicht, nach außen hin abgeführt und so von der Berührfläche 18a des Berührpads 18 ferngehalten werden.
Um die Abgabe der Wärme nach außen zu verbessern, weist die Dampfgarschublade 1 an ihrer Blende 10a nach außen oder innerhalb des Zwischenraums einen Kühlkörper 18h auf, welcher ausgebildet ist, im geschlossenen Zustand des Deckels 14 thermisch leitend mit dem
Riegelelement 18g verbunden zu sein.
Hierzu kann auch zwischen der Berührfläche 18a und der ersten Isolationsschicht 18b und neben dem Riegelelement 18g eine Wärmeleitschicht 18f angeordnet und thermisch leitend mit dem Riegelelement 18g verbunden sein, so dass mehr Wärme zum Riegelelement 18g hin geleitet und über das Riegelelement 18g angeführt werden kann. Zur weiteren thermischen Isolierung der Berührfläche 18a des Berührpads 18 kann zwischen der ı5 Berührfläche 18a und dem Riegelelement 18g sowie der Wärmeleitschicht 18f eine zweite
Isolationsschicht 18e thermisch isolierend angeordnet sein.
Bezugszeichenliste (Bestandteil der Beschreibung)
X Längsrichtung; Tiefe; Länge
Y Querrichtung; Breite
Z vertikale Richtung; Hôhe
XY Horizontale; horizontale Ebene 1 Küchengerät; Küchengerät mit Dampffunktion; Dampfgarschublade
AuBengehäuse; äußeres Gehäuse 10a Blende 10 10b Anzeigeelement; Display 10c Bedienelemente; Tasten 10d Luftauslass 11 Innengehäuse; inneres Gehäuse 12 Innenraum; Garraum 13 Zugangsöffnung 14 Verschlusselement; Deckel 14a Unterseite bzw. Innenseite des Verschlusselements 14 14b erste, untere, innere Glasplatte des Verschlusselements 14 14c Zwischenraum bzw. Spalt des Verschlusselements 14 14d zweite, obere, äuBere Glasplatte des Verschlusselements 14 15 Schwenkelement; Scharnier; Deckelscharnier 16 Gargeschirre; Garbehälter; Garschalen 17 Wasserbehälter; Wassertank 18 Berührelement; Berührpad 18a Berührfläche 18b erste Isolationsschicht 1868 Kühlungskanäle 18d Peltier-Element 18e zweite Isolationsschicht 18f Wärmeleitschicht 189 Riegelelement 18h Kühlkörper 19 Lüfter; (Kamin-) Ventilator 19a Seebeck-Element 2 Küchenmöbel; Küchenzeile
Möbelfront; Möbelblende 21 Rahmen; Gestell; Korpus
Claims (15)
1. Küchengerät (1), vorzugsweise Küchengerät (1) mit Dampffunktion, besonders vorzugsweise Dampfgarschublade (1), mit einem Innenraum (12), vorzugsweise einem Garraum (12), welcher ausgebildet ist, wenigstens ein Gargeschirr (16) und/oder wenigstens ein Lebensmittel durch eine Zugangsöffnung (13) aufzunehmen, mit einem Verschlusselement (14), vorzugweise einem Deckel (14), welches ausgebildet ist, durch Schwenken mittels eines Schwenkelements (15), vorzugsweise eines Scharniers (15), die Zugangsöffnung (13) des Innenraums (12) zu verschließen und freizugeben, und mit wenigstens einem Berührelement (18), welches ausgebildet ist, zum Schließen und/oder zum Öffnen des Verschlusselements (14) von einem Benutzer mit der Hand an wenigstens einer Berührfläche (18a) berührt zu werden, dadurch gekennzeichnet, dass das Berührelement (18) gegenüber dem Verschlusselement (14) thermisch isoliert ist.
2. Küchengerät (1) nach Anspruch 1, wobei zwischen der Berührfläche (18a) und dem Verschlusselement (14) wenigstens eine erste Isolationsschicht (18b) thermisch isolierend angeordnet ist.
3. Küchengerät (1) nach Anspruch 1 oder 2, wobei zwischen der Berührfläche (18a) und dem Verschlusselement (14), vorzugsweise der ersten Isolationsschicht (18b), wenigstens ein Kühlungskanal (18c), vorzugsweise eine Mehrzahl von Kühlungskanälen (18c), angeordnet ist.
4. Küchengerät (1) nach Anspruch 3, ferner mit wenigstens einem Lüfter (19), welcher ausgebildet und eingereicht ist, einen Luftstrom durch den Kühlungskanal (18c) hindurch zu erzeugen.
5. Küchengerät (1) nach Anspruch 4, wobei der Lüfter (19) als Kaminventilator (19) ausgebildet und eingerichtet ist, mittels des Seebeck-Effekts eines Seebeck-Elements (19a) angetrieben zu werden.
6. Küchengerät (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei zwischen der Berührfläche (18a) und dem Verschlusselement (14), vorzugsweise der ersten Isolationsschicht (18b), wenigstens ein Peltier-Element (18d) angeordnet ist.
7. Küchengerät (1) nach Anspruch 6, wobei das Peltier-Element (18d) ausgebildet und eingerichtet ist, mittels des Seebeck- Effekts eines Seebeck-Elements (19a) angetrieben zu werden.
8. Küchengerät (1) nach Anspruch 5 und/oder 7, wobei das Seebeck-Element (19a) sowohl mit dem Innenraum (12) als auch mit einem Außengehäuse (10) thermisch leitend verbunden ist.
9. Küchengerät (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei zwischen der Berührfläche (18a) und dem Verschlusselement (14), vorzugsweise der ersten Isolationsschicht (18b), wenigstens ein Riegelelement (189g) thermisch leitfähig angeordnet ist, wobei das Riegelelement (18g) ausgebildet und eingerichtet ist, das Verschlusselement (14) im geschlossenen Zustand zu halten, wobei das Riegelelement (189) ferner ausgebildet ist, im geschlossenen Zustand des Verschlusselements (14) thermisch leitend mit einem Zwischenraum und/oder mit einem Außengehäuse (10) verbunden zu sein.
10. Küchengerät (1) nach Anspruch 9, wobei das Küchengerät (1), vorzugsweise das Außengehäuse (10), wenigstens einen Kühlkörper (18h) aufweist, welcher ausgebildet ist, im geschlossenen Zustand des Verschlusselements (14) thermisch leitend mit dem Riegelelement (189) verbunden zu sein.
11. Küchengerät (1) nach Anspruch 9 oder 10, wobei zwischen der Berührfläche (18a) und dem Verschlusselement (14), vorzugsweise der ersten Isolationsschicht (18b), und neben dem Riegelelement (189) eine Wärmeleitschicht (18f) angeordnet und thermisch leitend mit dem Riegelelement (189) verbunden ist.
12. Küchengerät (1) nach Anspruch 11, wobei zwischen der Berührfläche (18a) und dem Riegelelement (18g) sowie der Wärmeleitschicht (18f) eine zweite Isolationsschicht (18e) thermisch isolierend angeordnet ist.
13. Küchengerät (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei das Verschlusselement (14) zumindest abschnittsweise eine erste Glasplatte (14b) und eine zweite Glasplatte (14d) aufweist, welche durch einen Zwischenraum (14c) zueinander beabstandet sind.
14. Küchengerät (1) nach Anspruch 13, wobei der Zwischenraum (14c) mit einem thermisch isolierenden Gas, vorzugsweise mit Argon, gefüllt ist.
15. Küchengerät (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei das Küchengerät (1) als Schublade ausgebildet ist.
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