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Kontrollkuvert.
Die in Verwendung stehenden Briefumschläge habeu den Nachteil, ohne merkliche Verletzung oder Öffnung Briefe aus denselben entfernen und wieder einbringen zu können, indem dort, wo die obere Klappe der Rückseite an den die Vorderseite des Kuverts bildenden Teil anschliesst z. B. ein dünner Bleistift eingeführt, auf denselben der Brief aufgewickelt und in diesem Zustande dem Kuvert entnommen wird, ohne dass hiebei die Verletzung des Kuverts oder des allfällig angebrachten Siegels eintritt. In analoger Weise kann das entnommene Schriftstück wieder in das Kuvert eingebracht werden. Durch das die vorliegende Erfindung bildende Kuvert werden derartige Manipulationen dadurch kontrolliert, dass zwischen Kuvert und Inhalt eine den versuchten oder vollbrachten Eingriff anzeigende Verbindung geschaffen ist.
In der Zeichnung ist das Kuvert nach der Erfindung in beispielsweiser Ausführung veranschaulicht und zeigt Fig. 1 dasselbe im entfalteten und Fig. 2 im geschlossenen
Zustande.
Der Erfindung gemäss sind die die Rütkseite des Kuverts bildenden Klappen a, b, 0, d folgendermassen ausgebildet. Die beim gebrauchsfertigen Kuvert zusammengefügten Klappen a,
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bogenförmigen Rande begrenzt sind. Diese Ausschnitte weichen in ihrer Grösse und Lage etwas voneinander ab, jedoch nur in einem solchen Masse, dass sie sich, übereinandergelegt (Fig. 2), doch zum grössten Teile decken und daher eine Öffnung h freilassen.
Die oberste Klappe d besitzt eine Zunge t, in welcher sich ein halbmondförmiger Ausschnitt k befindet. In diesen Ausschnitt k ragt eine gegen den gekrümmten Ausschnittrand gerichtete Zunge Die Ränder der Klappe d sind in gewöhnlicher Weise mit einer Klebmasse versehen, während das Ende der Zunge i die Klebmasse auf der beim zusammengefalteten Kuvert nach aussen weisenden Seite trägt.
Sind die lilappen a, b, c in normaler Weise umgebogen und mit ihren Rändern untereinander zum gebrauchsfertigen Kuvert verbunden, so wird der Brief eingeschoben und an der unter der Öffnung h liegenden Stelle mit einem der Breite der Zunge i entsprechend langen Schnitt versehen. Die Zunge i wird an ihrer Wurzel nach innen umgebogen und durch die Öffnung h in den Schnitt des Briefes eingeführt, so dass sie zwischen den Blättern des Briefes zu hegen kommt. Wurde die Klebmasse der Zunge vorher angefeuchtet, so wird sie an dem Briefe haften bleiben.
Würde nun versucht werden an der Stelle m, n (Fig. 2) einen Bleistift oder dgl. einzuführen und auf diesen den Brief aufzuwickeln, so wird dies einerseits durch die Wirkung des Kebstoffes der Zunge und andererseits dadurch verhindert, dass, sobald das Briefpapier ein kleines Stück nach oben gerückt ist, die Zunge l in den im Briefpapier gemachten Schlitz eingreift und ein weiteres Aufwickeln insoferne unnütz macht, als dadurch das Briefpapier als auch wahrscheinlich das Kuvert zerrissen wird.
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