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Durch Verbindung eines Automobil$ mit einem Lastwagen hergestellte$ Lastfahrzeug für Strassenverkehr.
Die Erfindung bezieht sich auf Lastfahrzeuge für Strassenverkehr und im besonderen auf die Verbindung eines leichteren Kraftfahrzeuges mit einem Wagen für schwere Lasten.
Im nachstehenden ist als solches Lastfahrzeug eine Strassenlokomotive, bestehend aus Wagen und Automobil, beschrieben, und der Zweck der Erfindung ist, den Antrieb des Automobiles unmittelbar auf den Wagen zu übertragen. Die Verbindung der beiden Fahrzeuge über ihre Vorgelege wird in solcher Weise bewerkstelligt, dass sie leicht ausgeführt und ebenso leicht unterbrochen werden kann. Ausserdem sind auf dem Wagen selbst Mittel vorgesehen, die Belastung möglichst in der Wagerechten einzustellen, und die Geschwindigkeit des Antriebes in beliebiger Weise zu verändern.
Um eine solche Verbindung auch zu anderen Zwecken, ausser Lastenbeförderung, brauchbar zu machen, sitzt auf der Lokomotivenachse eine Riemenscheibe oder dgl., welche unabhängig von der Achse angetrieben werden kann und ihre Drehung auf eine dritte Maschine, beispielsweise eine landwirtschaftliche Maschine, überträgt.
Die Verbindung zwischen der Strassenlokomotive und dem Kraftfahrzeug muss derart ausgebildet sein, dass die Steuerung des Gesamtfuhrwerkes auch auf unebenen Wegen mit verhältnismässig grosser Schnelle erfolgen kann. Zu diesem Zwecke wird das Automobil auf einen Rahmen, der mit dem Wagen verbunden ist, aufgebracht, und zwar so. dass die Räder, welche gewöhnlich vom Motor des Fahrzeuges angetrieben werden, ausser Berührung mit dem Boden sind. Die Verbindung der beiden Getriebe ermöglicht die Betätigung der Wagenräder. ohne dass dabei auch die Räder des Automobils in Umdrehung versetzt würden.
Die Zeichnungen stellen verschiedene Ausführungsbeispiele dar.
Fig. 1 zeigt ein Ausführungsbeispiel in Seitenansicht ;
Fig. 2 ist eine Draufsicht nach Entfernung des Automobilkörpers ;
Fig. 3 ist ein Schnitt durch das Lokomotivenvorgelege nach 3-J der Fig. 1 ;
Fig. 4 ist ein Schnitt zur Darstellung des Zahnradantriebes nach 4---4 der Fig. 3 ;
Fig. 5 zeigt im Schnitt nach 5--5 der Fig. 2 die Verbindung zwischen dem Vorgelege der Lokomotive und dem Vorgelege des Automobils ;
Fig. 6 zeigt einen Schnitt parallel zur Vorderachse des Automobiles nach 6-6 der Fig. 2 ;
Fig. 7 ist eine Kuppelungshälfte für die Laufräder des Wagens ;
Fig. 8 stellt im Schnitt nach 8-8 der Fig. 6 die Klemmvorrichtung zur Verbindung des Lokomotivenrahmens mit dem Vorderteil des Auromobilrahmens dar ;
Fig. 9 ist ein ähnlicher Schnitt nach 9-9 der Fig. 6 :
Fig. 10 zeigt die andere Kuppelungshälfte für die Wagenräder ;
Fig. 11 ist ein weiterer Einzelheitssclmitt nach 11-11 der Fig 2 zur Darstellung der ausschwingbaren Verbindung zweier Teile des Lokomotivenrahmens ;
Fig. 12 zeigt eine abgeänderte Ausführungsform des Vorgeleges für die Lokomotive ;
Fig. 13 zeigt im Schnitt nach 13-13 der Fig. 2 die Rückansicht des Hebewerkes für den Rahmen, auf welchen das Automobil aufgefahren wird ;
Fig. 14 zeigt eine weitere Ausführungsform des Fahrzeuges, teilweise im Schnitt ;
Fig. 15 zeigt die Kuppelung des Schneckenradvorgeleges für das Automobil mit dem ähnlich ausgebildeten Vorgelege für die Lokomotive, und
Fig. 16 ist ein Einzelheitsschnitt zur Darstellung jener Stützen auf dem Rahmen der Lokomotive, vermittelst deren die Hinterachse des Automobiles gegen Verschiebung gesichert ist.
Das Automobil 7 ist in bekannter Weise ausgebildet und besitzt eine Kraftanlage, vermittelst deren es angetrieben wird. Die Räder 2 des Lastwagen sind mit breiten Radkränzen, bestehend aus Wellblech oder dgl. versehen, und besitzen die seitliche Abschlussplatte 3, welche das Eindringen von Staub und Schmutz verhindern. Die Achse des Lastwagen setzt sich aus den beiden
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sind. Die Innenenden der beiden Wmeustücke und 5 stossen fast aneinander an und tragen Kegelräder 8, deren gezahnte Flächen gegeneinander hin gerichtet sind. Zwischen diesen beiden Flächen und in Eingriff mit den Zähnen befinden sich die Kegelräder 9, welche in radialer Anordnung mit dem Schneckenrad 10 verbunden sind, wie in Fig. 3 und 5 angedeutet ist.
Nahe dem Innenende jedes Wellenstücke 4 und 5 ist bei dem Vorgelege nach Fig. 3 ein Zahnrad 11 befestigt, und die Innenenden der Hohlwellen 6 und 7 tragen Scheiben, die an ihrem Umfange nach der Ebene der Räder 11 hin nmgebogen und dort mit Innenverzahnungeu 12 versehen sind.
Zwischen diesen beiden Innenzahnrädern 12 ist ein Gehäuse 13 angeordnet, das zur Aufnahme des beschriebenen Differentialkegelantriebes dient. In diesem Gehäuse sind drei Wellen 14 in gleichem Abstande voneinander und parallel zur Achse 4,5 gelagert. Die Enden der Wellen 14 stehen aus dem Gehäuse 13 hervor und tragen Kugellager oder andere Antifriktionslager zur
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Bolzen 17 zusammengehalten werden. An den sich nach den Rädern zu verjüngenden rohrartigen Vorsprüngen der'Kastenteile 16 sitzen die Kragen 18, welche Anschläge zur Einstellung der Naben für die Laufräder bilden. Die Verlängerung der Kastenteile 16 über diese Kragen hinaus schmiegt sich dicht an die Hohlwellen an und bildet die Unterstützung für die Nabe der Räder.
In dieser Nabe befinden sich vorzugsweise ringförmige Aussparungen 19 zur Aufnahme von Rollenlagern, welche sich auf der Verlängerung der Kastenteile 16 führen. Ausserdem sitzt auf jedem Rad ein Kuppelungsglied 20, welches in Fig. 10 dargestellt ist und mit dem Kuppelungsglied 21 nach Fig. 7 zusammen wirkt, um die Drehung der Hohlwellen auf die Räder 2 zu übertragen.
Neben der Nabe dieses äusseren K uppelungsgliedes 21 befindet sich die Nabe einer Riemenscheibe 22, die vom Rollenlager 19a getragen wird. Eine Haubenmutter 23 verbindet die Nabe der Riemenscheibe mit der Nabe der K uppelungsscheibe 21. In ähnlicher Weise greift eine Hauben-
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mehr die Laufräder angetrieben werden, sondern nur die Riemenscheibe. Eine Stellschraube 26 in der Nabe der Kuppelungshälfte 21 verhindert, dass die beiden Kuppelungshälften ausser Eingriff geraten, wenn das Getriebe zur Fortbewegung der Strassenlokomotive benutzt werden soll.
Die gleiche Stellschraube verhindert auch die Einwärtsbewegung dieser gleitbaren Kuppelungshälfte, wenn nur die Riemenscheibe angetrieben werden soll.
Winkelstützen, vorzugsweise einheitlich mit den Kastenteilen 16 ausgebildet. erstrecken sich in der Nähe der Haubenmutter 24 nach unten und mit diesen Stützen sind Stahlplatten 27 verschraubt, welche hinter der Achse der Lokomotive nach abwärts reichen. Die Form dieser Stahlplatten ist hauptsächlich aus Fig. 14 ersichtlich. Diese Platten erstrecken sich auch von der Achse der Lokomotive aus nach vorne, und sind dort entweder zu Führungsleisten ausgebildet, oder mit derartigen Leisten 28 versehen.
Mit den unteren Enden der Platten 27 sind die Rahmenbalken 29 vernietet, welche auf beiden Seiten des Gehäuses bis ungefähr zu den Führungsleisten parallel zu einander sind. Von diesen Führungsleisten aus jedoch sind sie gegeneinander hin geneigt, und zwar nach einem m der Längsmittellinie gelegenen Punkt, der ziemlich weit vor dem Gestell des Lastwagen selbst liegt. Zur Verbindung dieser beiden Rahmenbalken an ihrem Vorderende dient der namentlich in Fig. 2 und 11 gezeigte sattelförmig gehaltene Querbalken 30.
Vor und hinter der Achse der Lokomotive werden die Längsbalken durch Querbalken 31 und 32 zusammengehalten, und auf diesen Querbalken ruhen die Längsbalken 33, die vorzugsweise in der Form von U-Eisen ausgebildet sind und zur Unterstützung einer Plattform dienen.
Die (uerbalken a2 werden durch die Bolzen 34 mit den Längsgliedern 29 in Verbindung erhalten, wie dies in Fig. 3 gezeigt ist.
Den Rahmen eines Hebewerkes bilden die Lingsglieder 35, deren Vorderende durch ein Querglied 36 vereinigt ist. In der Mitte dieses Quergliedes sitzt die kugelförmig gehaltene
Vertiefung 37 ; der Heberahmen ist ausschwmgbar mit dem Rahmen der Glieder 29 durch den Dreh-
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gleitbar mit Bezug aufeinander angeordnet.
Die Längsglieder des Heberahmens tragen je ein Paar von Winkelstüt1Zen 41 und 42, die derart befestigt sind, dass zwischen sie die Hin''Achse des Automobiles eingelassen werden kann.
Die Anordnung dieser Winkelstützen geht au-Fig. 2 und 16 hervor.
An dem Vorderende der Längsglieder 35 des Heberahmens sitzen die in Fig. 9 gezeigten Stützen 43 und 44, deren Vorderenden nach Art von Klemmbacken 45 und 46 ausgebildet sind.
Zwischen diese beiden Backen wird eine Schiene 47, die vorne am Automobil befestigt ist, eingebracht. Zur Unterstützung dieser Schiene dienen die Wagenfedern 49 des Automobils. Zu beiden Seiten dieser Federn sitzen die Platten 48, welche sowohl über die Federn, als auch unter diese
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mobiles. Zur Sicherung der Schiene zwischen diesen Backen dient ein Bolzen 54, dessen Mutter mit einem Handgriff 543 versehen ist, so dass sie leicht gedreht werden kann.
Das hintere Ende des Rahmens, dessen Längsglieder durch die Balken 35 gebildet werden, wird auf folgende Weise angehoben. Durch Ohren der Führungsplatten 39 und 40 welche mit dem Rahmen 35 verbunden sind, erstreckt sich ein Zapfen 55. Auf diesem Zapfen sitzt drehbar das Glied 56, welches an ein zweites in einer anderen Ebene schwingbares Glied 58 angeschlossen ist. Zwischen die auf den beiden Seiten der Maschine angeordneten Glieder 58 ist die Feder 59 eingeschaltet, welche in Fig. 13 und 2 dargestellt ist und sich ein kurzes Stück vor dem Kasten 16 befindet.
Von der Mitte dieser Feder erstreckt sich die Kette 60 über die Leitrolle 61 auf der Welle 62, welch letztere vom Kasten 16 getragen wird und führt zur Trommel 63 eine Winde, die durch die Kurbel 64 angedreht werden kann und den bekannten, aus Klinke 65 und Sperrad 66 bestehenden Sperrmechanismus besitzt.
Das Automobil wird durch das Schneckenrad 67 auf der hinteren Achse 68 angetrieben.
Dieses Schneckenrad greift in die Schnecke 69 ein, welche in dem Gehäuse, das die Achse 68 umgibt, gelagert ist, und demnach bei jeder Drehung der Welle 68 mitgedreht wird. Zur Kuppelung der Schnecke mit der Motorwelle 70 dient folgende Vorrichtung.
Das hintere Ende der Schnecke 69 ist als eine Kuppelungshälfte ausgebildet und das andere Kuppelungsglied 71 ist gleitbar auf dem vierkantig ausgebildeten Teil der Welle 70. Dieses gleitbare Stück 71 kann eingerückt werden, so dass es mit dem klanenartig ausgebildeten Kupplungsteil auf der Schnecke in Eingriff gerät und dadurch die lose auf der Welle 70 sitzende Schnecke dreht.
Das Gleitstück 71 wird in ein-oder ausgerückter Stellung durch einen Riegel 72 festgehalten. der bei 73 drehbar unterstützt ist, und in eine Ringnut des Gleitstückes 71 eingreift. In Verbindung mit dem Gleitstück steht die Stange 74 durch das Universalgelenk 75. Im Gehäuse 13 des Lastwagens ist, wie in Fig. 5 gezeigt ist. eine Schnecke 76 gelagert, die in das Schneckenrad 10 eingreift.
Diese Schnecke steht in Verbindung mit dem Sockel 77. der eine vierkantige Ausbohrung zur
Aufnahme der Verbindungswelle 79 besitzt, deren anderes Ende in der vierkantigen Bohrung der Hülse 74 gelagert ist. Auch hier befindet sich eine Universaikuppelung 7. S' zur Verbindung der Schnecke 76 mit der Hülse 77.
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rädern 81 und andererseits stehen sie in Eringriff mit der Innenverzahnung 90 jedes Radkranzes Die Aussenseite jeder Nabe ist gegen Längsverschiebung durch den Kragen 97 gesichert, dessen
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scheibe 94 ihren Antrieb erhält, wenn die Stange 96 durch Einwärtsbewegung dieses Keiles fest mit ihm verbunden wird.
Der Rahmen der Strassenlokomtive und des Hebewerkes werden in dem zweiten Aus führungsbeispiel von dem Röhrefortsatz 79 getragen. Die Winde 63 ist dabei auf Pfosten befestigt. welche sich von der Röhre erheben und weiche zu beiden Seiten des Gehäuses 80 angeordnet sind. Bei der in Fig. 14 dargestellten Ausführungsform ist das Gestell der Lokomotive ähnlich dem oben beschriebenen ausgebildet \uf ihm ist ferner jedoch ein Lagerblock 97 befestigt, und unterstützt eine Welle, welche die F@ rungsrolle 98 trägt. Diese Rolle ist sowohl gleit-als drehbai auf der Welle und dient zur Ableitung der Kette 99 nach der Winde auf Welle 100.
Dadurch kann das hintere Ende des Hebewerkrahmens höher oder weniger hoch eingestellt und in dieser Lage gehalten werden.
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Spindel.
Soll das Automobil mit dem Lastfahrzeug verbunden werden, so wird es nach rückwärts gefahren, bis es über dem Rahmenwerk steht. Die Verbindungswelle 79 wird in die Sockel 74 und 77 eingesetzt ut die hintere Achse des Automobils wird zwischen die beiden Stützen 47 und 4
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eingelassen. Nun wird das Vorderende des Heberahmens etwas hochgestellt, so dass die Schiene 47 zwischen die Klemmbacken 45 und 46 eintritt. Nach Feststellung der Schiene durch den Heble 54a wird das hintere Ende der Balken 3, 5 durch die Winde in die Höhe gezogen.
Sowohl das Automobil als auch der Lastwagen am hinteren Ende sind nun zur Aufnahme von Lasten geeignet, so dass das ganze Fahrzeug eine ziemlich grosse Tragfähigkeit besitzt. Die Steuerung erfolgt ausschliesslich durch die Vorderräder des Automobils, welche in bekannter Weise vom Führersitz aus gelenkt werden. Durch die Verbindung des Heberahmens und eigentlichen Lokomotivengestelles vermittelst der kugelgelenkartigen Teile 37 und 38 (werden die beiden Fahrzeuge gewissermassen an drei Punkten unterstützt) kann jedes Fahrzeug unabhängig vom andern den Unebenheiten des Bodens folgen, ohne dass dabei die einzelnen Teile des Gestelles übermässig beansprucht würden.
Der Heberahmen führt sich in den Leisten 28 und wenn daher bei der Lenkung seitliche Beanspruchungen auftreten, so werden diese auf die Laufräder 2 übertragen und diese werden durch das Differentialgetriebe mit verschiedenen Geschwindigkeiten bewegt. Eine Belastung des hinteren Teiles am Fahrzeug wird nur dazu beitragen, den Zugfaktor dieser Räder zu erhöhen. Vermittelst dieses Fahrzeuges können schwere Lasten mit grosser Geschwindigkeit bewegt werden.
Soll das Automobil aus der Verbindung mit dem Lastfahrzeug ausgelöst werden, so wird der Heberahmen vermittelst der Winde gesenkt, die Schiene 47 wird losgelassen und die Kupplung 71 wird derart verschoben, dass die Schnecke 69 nunmehr die Rückachse des Automobils antreibt.
Dadurch bewegt sich das Automobil ohne das Lastfahrzeug weiter. An Stelle des Differentialgetriebes kann natürlich auch ein anderes Getriebe die Welle des Lastfahrzeuges betätigen. Wichtig ist nur, dass sich die beiden Laufräder unabhängig voneinander mit verschiedenen Geschwindigkeiten bewegen können.
PATENT-ANSPÜCHE :
1. Durch Verbindung eines Automobiles mit einem Lastwagen hergestelltes Lastfahrzeug für Strassenverkehr, dadurch gekennzeichnet, dass ein zweirädiger Lastwagen ein Getriebe (10, 76) besitzt, welches von der Kraftanlage des mit dem Lastwagen verbundenen Automobiles aus angetrieben wird.