AT528068A1 - Vorrichtung zum Bereitstellen von Auftragswaren in einer Reihenfolge mit kompaktem Aufbau und Kommissioniersystem und Betriebsverfahren dazu - Google Patents
Vorrichtung zum Bereitstellen von Auftragswaren in einer Reihenfolge mit kompaktem Aufbau und Kommissioniersystem und Betriebsverfahren dazuInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung (1a..1d) zum Bereitstellen von Auftragswaren (2, 2a..2h) in einer Reihenfolge mit einer stationären Fördertechnik (3, 3‘) und einer Fahrfläche (6) für autonome Transportfahrzeuge (7, 7a..7h). Auf der stationären Fördertechnik (3, 3‘) sind mehrere in einer Förderrichtung (A, A‘) der stationären Fördertechnik (3, 3‘) hintereinander angeordnete Pufferplätze (5, 5‘) angeordnet, und auf der Fahrfläche (6) sind mehrere in der Förderrichtung (A, A‘) hintereinander angeordnete Anlieferplätze (9) angeordnet, wobei ein Anlieferplatz (9) einem Pufferplatz (5, 5‘) zugeordnet ist. Die Vorrichtung (1a..1d) umfasst auch eine Steuereinheit (10), welche einen Sequenzierauftrag (B) erhält, darauf basierend Anlieferplätze (9) zu den Auftragswaren (2, 2a..2h) zuordnet, zwecks Anlieferung der Auftragswaren (2, 2a..2h) Fahraufträge (C..C’’) an die autonomen Transportfahrzeuge (7, 7a..7h) sendet, eine Übergabe der Auftragswaren (2, 2a..2h) auf die zugeordneten Pufferplätze (5, 5‘) überwacht, eine Transportbedingung definiert und einen Transport der Auftragswaren (2, 2a..2h) durch die stationäre Fördertechnik (3, 3‘) in der Förderrichtung (A, A‘) auslöst, wenn die Transportbedingung erfüllt ist. Darüber hinaus betrifft die Erfindung ein Kommissioniersystem (12a, 12b) mit einer solchen Vorrichtung (1a..1d) und ein Verfahren zum Betreiben einer solchen Vorrichtung (1a..1d).
Description
ist.
Weiterhin betrifft die Erfindung ein Kommissioniersystem zum Bearbeiten von Kommissionieraufträgen, welches einen Lagerbereich mit Lagerplätzen zum Lagern von Auftragswaren, eine Kommissionierstation zum Kommissionieren von Auftragswaren gemäß Kommissionieraufträgen und eine Vorrichtung zum Bilden einer Reihenfolge von Auftragswaren der genannten Art umfasst. Dabei schließt die Fahrfläche an den Lagerbereich an, wobei die autonomen Transportfahrzeuge den Lagerbereich und den Anlieferbereich fördertechnisch verbinden, um ein Transportieren der Auftragswaren von den Lagerplätzen zu den Anlieferplätzen gemäß den Fahraufträgen zu ermöglichen. Weiterhin schließt die stationäre Fördertechnik an die Kommissionierstation an und ermöglicht einen Transport der
Auftragswaren zur Kommissionierstation in der beauftragten Reihenfolge. Schließlich betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Bereitstellen von Auftragswa-
ren in einer Reihenfolge mit einer Vorrichtung der genannten Art.
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technik abtransportiert. Problematisch ist dabei, dass die bekannten Vorrichtungen
und Verfahren mitunter technisch kompliziert sind und viel Bauraum benötigen.
Eine Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine verbesserte Vorrichtung, ein verbessertes Kommissioniersystem sowie ein verbessertes Verfahren zum Bereitstellen von Auftragswaren in einer Reihenfolge anzugeben. Insbesondere soll das Bereitstellen von Auftragswaren in einer Reihenfolge vereinfacht werden und der nötige Bauraum für eine entsprechende Vorrichtung gegenüber dem Stand der Technik
verringert werden.
Die Aufgabe der Erfindung wird mit einer Vorrichtung der eingangs genannten Art gelöst, welche zusätzlich eine Steuereinheit umfasst, die für die Durchführung der folgenden Schritte eingerichtet ist
a) Erhalten eines Sequenzierauftrags, welcher eine Definition einer Reihenfolge der Auftragswaren umfasst,
b) Zuweisen je eines der Anlieferplätze zu je einer der Auftragswaren basierend auf der Definition der Reihenfolge der Auftragswaren,
C) Senden von Fahraufträgen an die autonomen Transportfahrzeuge, wobei die Fahraufträge Fahranweisungen für einen Transport der Auftragswaren zu den zugeordneten Anlieferplätzen und Transferanweisungen für eine Übergabe der Auftragswaren auf die zugeordneten Pufferplätze umfassen,
d) Überwachen der Übergabe der Auftragswaren, die durch die autonomen Transportfahrzeugen gemäß den Fahranweisungen zu den zugeordneten Anlieferplätzen transportierbar und gemäß den Transferanweisungen auf die zugeordneten Pufferplätze übergebbar sind,
e) Definition einer Transportbedingung zum Auslösen eines Transports der Auftragswaren und
f) Auslösen eines Transports der Auftragswaren durch die stationäre
Fördertechnik in der Förderrichtung, wenn die Transportbedingung erfüllt ist.
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Die Aufgabe der Erfindung wird schließlich mit einem Verfahren zum Bereitstellen von Auftragswaren in einer Reihenfolge mit einer Vorrichtung der oben angegebenen Art gelöst, wobei die Steuereinheit die folgenden Schritte ausführt
a) Erhalten eines Sequenzierauftrags, welcher eine Definition einer Reihenfolge der Auftragswaren umfasst,
b) Zuweisen je eines der Anlieferplätze zu je einer der Auftragswaren basierend auf der Definition der Reihenfolge der Auftragswaren,
C) Senden von Fahraufträgen an die autonomen Transportfahrzeuge, wobei die Fahraufträge Fahranweisungen für einen Transport der Auftragswaren zu den zugeordneten Anlieferplätzen und Transferanweisungen für eine Übergabe der Auftragswaren auf die zugeordneten Pufferplätze umfassen,
d) Überwachen der Übergabe der Auftragswaren, die durch die autonomen Transportfahrzeugen gemäß den Fahranweisungen zu den zugeordneten Anlieferplätzen transportierbar und gemäß den Transferanweisungen auf die zugeordneten Pufferplätze übergebbar sind,
e) Definition einer Transportbedingung zum Auslösen eines Transports der Auftragswaren und
f) Auslösen eines Transports der Auftragswaren durch die stationäre
Fördertechnik in der Förderrichtung, wenn die Transportbedingung erfüllt ist.
Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen wird das Bereitstellen von Auftragswaren in einer Reihenfolge gegenüber dem Stand der Technik deutlich vereinfacht, da die Anlieferplätze durch die Transportfahrzeuge unabhängig voneinander anfahrbar sind und die Auftragswaren unabhängig voneinander auf die Pufferplätze übergeben werden können. Seitens der stationären Fördertechnik sind keine besonderen Einrichtungen im Sinne von Sortierern oder ähnlichem erforderlich. Die vorgeschlagene Vorrichtung benötigt daher vergleichsweise wenig Bauraum. Im
Wesentlichen wird dieser durch den Pufferbereich auf der stationären Fördertech-
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schlossen.
Durch die voneinander unabhängig anfahrbaren Anlieferplätze und die Möglichkeit, die Auftragswaren unabhängig voneinander auf die Pufferplätze zu übergeben, kann das Antransportieren der Auftragswaren durch die Transportfahrzeuge und die Übergabe der Auftragswaren auf die Pufferplätze simultan oder quasi simultan erfolgen. In diesem Zusammenhang ist es von Vorteil, wenn die Steuereinheit dazu ausgebildet ist, alle für die Anlieferung und Übergabe der Auftragswaren nötigen Fahraufträge auf einmal zu senden und eine gleichzeitige Anlieferung der
Auftragswaren an die zugeordneten Anlieferplätze auszulösen.
Der Pufferbereich erstreckt sich auf der stationären Fördertechnik entlang der Förderrichtung und weist mehrere in der Förderrichtung in einer Reihenfolge der Pufferplätze hintereinander liegende Pufferplätze auf, wobei jeder der Pufferplätze insbesondere eine eindeutige Position oder einen eindeutigen Rang in der Reihenfolge der Pufferplätze aufweist. Der Anlieferbereich erstreckt sich auf der Fahrfläche in der Förderrichtung der stationären Fördertechnik entlang des Pufferbereichs. In einer Ausführungsvariante der vorgeschlagenen Vorrichtung kann je genau ein Anlieferplatz genau einem Pufferplatz zugeordnet sein. Durch die Zuordnung eines Anlieferplatzes zu einem Pufferplatz liegen auch die Anlieferplätze in der Förderrichtung der stationären Fördertechnik in der Reihenfolge der Pufferplätze hintereinander, wobei jeder der Anlieferplätze eine eindeutige Position oder einen eindeutigen Rang in der Reihenfolge der Anlieferplätze respektive in der Reihenfolge der Pufferplätze aufweist. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Reihenfolge der Anlieferplätze, welche den Auftragswaren zugeordnet sind, nicht notwendigerweise der Reihenfolge der Pufferplätze entspricht, sondern es können auch „Lücken“ in der Belegung der Pufferplätze vorhanden sein. Beispielsweise (mit fortlaufender Nummerierung der Pufferplätze) kann die Auftrags-
ware 1 (erste Auftragsware) auf den Pufferplatz 2 und die Auftragsware 2 (zweite Auftragsware) auf den Pufferplatz 4 abgegeben werden, wohingegen die Puffer-
plätze 1 und 3 ungenutzt bleiben. Die gebildete Reihenfolge von Auftragswaren
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Anlieferplätzen zugeordnet sein kann.
Die Transportfahrzeuge können auf einen Anlieferplatz fahren, wobei die Auftragsware von einer Transportplattform eines Transportfahrzeugs auf einen Pufferplatz übergeben wird. Die Übergabe kann durch entsprechende Übergabemittel (Schieber, Greifer, etc.) erfolgen. Die Transportfahrzeuge können die Auftragsware auch auf einem Anlieferplatz oder einem Abstellbereich des Anlieferplatzes abstellen. Von dort werden die Auftragswaren wiederum auf einen Pufferplatz übergeben, wobei die Übergabe ebenfalls durch entsprechende Übergabemittel (Schieber,
Greifer, etc.) erfolgen kann.
Denkbar wäre auch der Einsatz einer Zwischenfördertechnik, welche den Anlieferbereich mit dem Pufferbereich respektive die Anlieferplätze mit den Pufferplätzen verbindet und insbesondere quer zur Förderrichtung der stationären Fördertechnik ausgerichtet ist. Die Auftragsware kann dann von einer Transportplattform eines Transportfahrzeugs beziehungsweise vom Anlieferplatz auf die Zwischenfördertechnik übergeben, von der Zwischenfördertechnik zum zugeordneten Pufferplatz transportiert und dann von der Zwischenfördertechnik auf den Pufferplatz übergeben werden. Für die Übergabe der Auftragsware auf die oder von der Zwischenfördertechnik können wiederum entsprechende Übergabemittel (Schieber, Greifer, etc.) zum Einsatz kommen. Es kann auch von einem Transportfahrzeug Auftragsware direkt auf einen Pufferplatz und vom selben Transportfahrzeug ebenso weitere Auftragsware an die Zwischenfördertechnik übergeben werden. Die weitere Auftragsware kann dann von der Zwischenfördertechnik, welche also als Zwischenpuffer dient, auf den zugeordneten Pufferplatz übergeben werden. Dies erfolgt vorzugsweise, nachdem die stationäre Fördertechnik die bereits am Pufferplatz vorhandene Auftragsware weiter befördert und damit den Pufferplatz freige-
geben hat. Beispielsweise kann die Fördertechnik die bereits am Pufferplatz vor-
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tieren.
Die Fahrfläche kann generell in Form einer oder mehrerer Fahrbahnen beziehungsweise Fahrspuren ausgebildet sein oder kann mehr oder weniger unstrukturiert sein, wobei die von den Transportfahrzeugen genutzten Fahrwege auf der Fahrfläche frei vorgegeben oder gewählt werden können. Beispielsweise können die Fahrwege von übergeordneten Steuerung vorgegeben oder von den Trans-
portfahrzeugen frei gewählt werden.
Der Pufferbereich und der Übergabebereich können auch in Transferbereiche unterteilt werden, welche jeweils (genau) einen Pufferplatz und (genau) einen zuge-
ordneten Anlieferplatz umfassen.
In der Reihenfolge der Auftragswaren weist jede der Auftragswaren insbesondere einen eindeutigen Rang auf. Die Reihenfolge kann aufsteigend oder absteigend sein. Die Anlieferplätze, welche den Auftragswaren zugeordnet sind, weisen (in Förderrichtung der stationären Fördertechnik gesehen) insbesondere jeweils einen Rang in einer Reihenfolge auf, welcher dem Rang der zugewiesenen Auftragswaren in der Reihenfolge der Auftragswaren entspricht. Bei der Zuordnung der Anlieferplätze zu den Auftragswaren kann eine Reihenfolge der Auftragswaren auch
umgekehrt (invertiert) werden.
Eine Auftragsware kann eindeutig bestimmt sein (wodurch eine 1:1-Zuordnung von Anlieferplatz und Lagerplatz entsteht) oder eine von mehreren Waren einer vorgegeben Warentype sein (wodurch eine 1:n-Zuordnung von Anlieferplatz und Lagerplatz entsteht). Eine Identifikation einer Auftragsware kann diese also eindeutig identifizieren oder auch lediglich eine Gruppenzugehörigkeit einer Auftragsware angeben. Insbesondere kann die Identifikation einer Auftragsware die Warentype einer Auftragsware angeben beziehungsweise dieser entsprechen. Die Fahraufträge an die autonomen Transportfahrzeuge können insbesondere jeweils
eine Identifikation einer Auftragsware sowie eine Identifikation des zugewiesenen
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Lagerplatzes der Auftragsware umfassen.
Die Transportbedingung kann insbesondere eine vollständige Übergabe aller Auftragswaren auf die Pufferplätze oder eine Übergabe eines Teils der Auftragswaren auf die Pufferplätze betreffen. Insbesondere kann vorgesehen sein, dass die Transportbedingung eine Bereitstellung einer Teilmenge der Auftragswaren auf den Pufferplätzen unter der zusätzlichen Bedingung betrifft, dass bereits alle Auftragswaren in der Reihenfolge vor der Teilmenge abtransportiert sind. Weiterhin kann vorgesehen sein, dass die Transportbedingung eine Bereitstellung einer Teilmenge der Auftragswaren auf den Pufferplätzen unter der zusätzlichen Bedingung betrifft, dass keine offenen Fahraufträge für Auftragswaren in der Reihenfolge vor der Teilmenge vorhanden sind. Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen ist es insbesondere möglich, Reihenfolgen von Auftragswaren zu bilden, welche mehr Auftragswaren umfassen, als Pufferplätze vorhanden sind. Beispielsweise könnte ein fertiggestellter Teil am Beginn der Reihenfolge abtransportiert werden, sobald dieser auf den zugeordneten Pufferplätzen vorrätig ist. Die übrigen Auftragswaren können dann auf die freigewordenen vorderen Positionen bewegt (nachgerückt) werden, um die hinteren Positionen freizumachen. Offene Fahraufträge können oder sollten in einem solchen Fall angepasst beziehungsweise aktualisiert werden, sodass fehlende der Auftragswaren auf die richtigen Pufferplätze übergeben wer-
den.
An dieser Stelle wird angemerkt, dass der Schritt e), also die Definition der Transportbedingung durch die Steuereinheit, auch entfallen kann, wenn die Transportbedingung vorab fix vorgegeben ist oder von außen, etwa von einer übergeordne-
ten Steuerung, vorgegeben wird.
Die stationäre Fördertechnik kann zur Förderung der Auftragswaren beispielsweise Förderrollen, Förderbänder oder Förderketten umfassen. Eine Auftragsware berührt die stationäre Fördertechnik insbesondere in einer Transportebene. Die Transportebene stellt generell jene Ebene dar, in welcher der Fördervorgang stattfindet.
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auf die Pufferplätze ermöglicht ist.
In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform kann vorgesehen sein, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen nur an der dem Anlieferbereich benachbarten Seite der stationäre Fördertechnik vorgesehen sind, auf der gegenüberliegenden Seite jedoch keine solchen Maßnahmen gesetzt werden. Das heißt, die Seitenwände sind auf der dem Anlieferbereich gegenüberliegenden Seite durchgehend und in voller Höhe ausgebildet. Auf diese Weise kann verhindert werden, dass Auftragswaren bei der Übergabe auf die Pufferplätze auf der dem Anlieferbereich gegenüberliegenden Seite unbeabsichtigt von der stationäre Fördertechnik herunterfal-
len.
Vorzugsweise ist die stationäre Fördertechnik zumindest im Pufferbereich derart ausgestaltet, dass die Auftragswaren von jener Seite, an dem sich der Anlieferbereich befindet, an die gegenüberliegende Seite bewegt werden, was durch eine zur Förderrichtung überlagerte Querbewegung erfolgen kann. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn auf jener Seite, an dem sich der Anlieferbereich befindet, oben genannte Maßnahmen (reduzierte Höhe der Seitenwände, Ausnehmungen in den Seitenwänden oder weggelassene Seitenwände) vorgesehen sind und an der gegenüberliegenden Seite keine solche Maßnahmen gesetzt werden. Durch eine
derartig ausgestaltete stationäre Fördertechnik werden die Auftragswaren zu jener
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Auftragswaren verhindert.
Die autonomen Transportfahrzeuge können jeweils eine Transportplattform zur Aufnahme einer Auftragsware aufweisen, um die Auftragswaren auf der Fahrfläche transportieren zu können. Die autonomen Transportfahrzeuge können insbesondere ein Fahrgestell, mehrere Räder, einen elektrischen Antrieb für die Räder, eine Batterie, eine Einrichtung zum Ändern einer Fahrtrichtung (z.B. Lenkung, Differentialantrieb, Mecanum-Rad) eine Fahrsteuerung sowie eine Kommunikationseinrichtung aufweisen. Mit Hilfe der Kommunikationseinrichtung kann ein Fahrauf-
trag erhalten werden, welcher dann mit Hilfe der Fahrsteuerung ausgeführt wird.
„Autonom“ bedeutet im gegebenen Zusammenhang insbesondere, dass die Transportfahrzeuge fahrerlos sind. Im Speziellen kann vorgesehen sein, dass die autonomen Transportfahrzeuge zumindest zum Teil selbst bestimmen, in welcher Art und Weise ein Fahrauftrag ausgeführt wird. Beispielsweise kann dies die Wahl eines Fahrwegs, die Wahl einer Fahrgeschwindigkeit und dergleichen betreffen. Denkbar ist aber auch, dass die Durchführung eines Fahrauftrags zumindest zum Teil durch eine übergeordnete Steuerung vorgegeben wird. Beispielsweise kann die übergeordnete Steuerung Fahrwege für die autonomen Transportfahrzeuge vorgeben, wohingegen die Fahrgeschwindigkeit von den autonomen Transportfahrzeugen selbst gewählt wird. Autonome Transportfahrzeuge können insbesondere auch Algorithmen zur Kollisionsvermeidung, etwa mit Hindernissen, Perso-
nen oder anderen Transportfahrzeugen, anwenden beziehungsweise ausführen.
Der Lagerbereich kann insbesondere Lagerregale mit den Lagerplätzen umfassen. In einer Ausführungsvariante des Kommissioniersystems kann der Lagerbereich zusätzlich eine Auslagerfördertechnik umfassen, welche dazu eingerichtet ist, die Auftragswaren zu einem Sequenzierauftrag respektive Kommissionierauftrag von den Lagerplätzen zu entnehmen und in einem Übergabebereich bereitzustellen. Beispielsweise können die Lagerregale von dazwischenliegenden Regalgassen aus zugänglich sein, und je Regalgasse kann wenigstens eine Übergabevorrichtung vorgesehen sein, mit welcher die Auftragswaren bereitgestellt wird. Die
Transportfahrzeuge können die Auftragswaren von dem Übergabebereich (von
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der Übergabevorrichtung) übernehmen und zu dem Anlieferbereich (zu den Anlieferplätzen) transportieren. Die Auslagerfördertechnik kann eine Horizontalfördervorrichtung und Vertikalfördervorrichtung umfassen. Insbesondere kann die Auslagerfördertechnik Regalbediengeräte (wie Einebenenregalbediengeräte oder Mehrebenenregalbediengeräte) umfassen, welche in Regalgassen zwischen den
Lagerregalen verfahren und die Auftragswaren auslagern können.
Der Übergabebereich kann auf der Fahrfläche ausgebildet sein. Ist der Übergabebereich unterhalb der Lagerplätze angeordnet, das heißt bleibt der untere Höhenbereich der Lagerregale frei von Lagerplätzen, so kann die Fahrfläche auch unterhalb der Lagerplätze verlaufen und ein Unterfahren der Lagerplätze ermöglicht sein. Der Übergabebereich kann aber auch an einer Stirnseite und/oder Längsseite der Lagerregale angeordnet sein, und die Fahrfläche kann bis zur Stirnseite und/oder Längsseite der Lagerregale verlaufen. Insbesondere in diesem Fall können auch im unteren Höhenbereich der Lagerregale Lagerplätze ausgebildet sein,
wodurch ein Unterfahren der Lagerplätze nicht mehr möglich ist.
In einer Ausführungsvariante des Kommissioniersystems können die autonomen Transportfahrzeuge zusätzlich zum Fahren im Lagerbereich und zusätzlich zum Transport der Auftragswaren im Lagerbereich ausgebildet sein. Die autonomen Transportfahrzeuge sind in diesem Fall sowohl zum Fahren auf der Fahrfläche und zum Transport der Auftragswaren auf der Fahrfläche als auch zum Transport der Auftragswaren im Lagerbereich ausgebildet. Demgemäß werden die autonomen Transportfahrzeuge in einer solchen Ausführungsform auch als Auslagerfördertechnik verwendet. Denkbar wäre aber auch, dass eine erste Gruppe von autonomen Transportfahrzeugen zum Fahren auf der Fahrfläche und zum Transport der Auftragswaren zum Anlieferbereich vorgesehen ist und eine zweiten Gruppe von autonomen Transportfahrzeugen zum Fahren (nur) im Lagerbereich vorgesehen ist und daher als Auslagerfördertechnik fungiert. Die autonomen Transportfahrzeuge der ersten Gruppe und der zweiten Gruppe können gleichartig aufgebaut sein oder können sich hinsichtlich ihrer Bauart unterscheiden. Gesonderte schienengeführte Einebenenregalbediengeräte oder Mehrebenenregalbedienge-
räte können dann entfallen.
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Insbesondere ist denkbar, dass sich die Transportfahrzeuge entlang einer Vertikalstruktur respektive Tragstruktur der Lagerregale vertikal bewegen, also an den Lagerregalen hoch/hinunterklettern können. Insbesondere können solche Transportfahrzeuge dazu in die Vertikalstruktur einkoppeln (beispielsweise in eine jeweilige Regalstütze) und diese beispielsweise mittels eines Ketten- oder Zahnradantriebs (welcher in die Vertikalstruktur eingreift) erklimmen. Die Transportfahrzeuge können auch zum vertikalen Erklimmen des Regals an zwei benachbarten Regal-
stützen mittels eines Reibschlusses ausgebildet sein.
Denkbar ist weiterhin, dass eine Transportebene der stationären Fördertechnik von der Fahrfläche im Anlieferbereich vertikal beabstandet ist, wobei die Transportebene insbesondere oberhalb der Fahrfläche liegt. Dies kann beispielsweise vorteilhaft sein, wenn die stationäre Fördertechnik zu einer (manuellen) Kommissionierstation führt und die Auftragswaren dort in einer ergonomisch vorteilhaften Höhe angedient werden sollen. Wenn die Transportebene oberhalb der Fahrfläche liegt und durch die vertikale Beabstandung eine ausreichende Durchfahrtshöhe für die Transportfahrzeuge gegeben ist, können die Transportfahrzeuge auch unter der stationären Fördertechnik durchfahren. Wenn die Transportebene unterhalb der Fahrfläche liegt und durch die vertikale Beabstandung ein Transport der Auftragswaren auf der stationären Fördertechnik ermöglicht ist, können die Transportfahrzeuge auch oberhalb der stationären Fördertechnik fahren. In beiden Fällen wird die Zufahrt zu den und die Abfahrt von den Anlieferplätzen erleichtert, und das Risiko für gegenseitige Blockaden der Transportfahrzeuge wird verringert. Für die Überwindung eines solchen Vertikalabstands werden unterschiedliche Möglichkeiten vorgeschlagen. Beispielsweise können die Transportfahrzeuge durch Hubvorrichtungen (z.B. Lifte) der vorgeschlagenen Vorrichtung vertikal bewegt werden. Denkbar wäre auch, dass die Fahrfläche zumindest teilweise auf einer eine Rampe angeordnet ist, und die Transportfahrzeuge einen Vertikalabstand auf diese Weise überwinden können. Denkbar wäre weiterhin, dass die Transportfahrzeuge jeweils eine vertikal verstellbare Transportplattform aufweisen und eine Auftragsware auf diese Weise hochheben können. Ist die Fahrfläche wenigstens im Anlieferbereich eben, kann die vertikale Beabstandung auch in Bezug auf die
Transportebene und die Fahrebene erfolgen respektive definiert werden.
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In einer weiteren besonderen Ausführungsform kann vorgesehen sein, dass die Vorrichtung einen Vertikalbewegungsbereich für die autonomen Transportfahrzeuge umfasst, welcher an die Fahrfläche im Anlieferbereich anschließt und sich entlang einer Vertikalstruktur respektive Tragstruktur erstreckt, mit welcher die Transportebene von der Fahrfläche vertikal beabstandet ist. Insbesondere können die Transportfahrzeuge kletterfähig und entlang der baulichen Vertikalstruktur der Vorrichtung vertikal bewegbar sein. Als Vertikalstruktur können beispielsweise Steher und/oder Stützen etc. der Vorrichtung vorgesehen sein, mit denen die Transportebene von der Fahrfläche im Anlieferbereich vertikal beabstandet ist und
auf denen die Transportfahrzeuge hochklettern können.
Besonders vorteilhaft ist es im gegebenen Zusammenhang, wenn die Lagerregale des Lagers, welche die Lagerplätze umfassen, hinsichtlich ihrer Bauart die gleiche bauliche Vertikalstruktur aufweisen wie bauliche Vertikalstruktur der Vorrichtung.
Auf diese Weise können die Transportfahrzeuge mit ein und derselben Klettereinrichtung sowohl die Lagerregale also auch die Vorrichtung „hoch/hinunterklettern“. Beispielsweise kann für die Lagerregale und die Vorrichtung dieselbe Art von Ste-
hern vorgesehen sein.
Eine durch die Transportfahrzeuge nutzbare Vertikalstruktur kann insbesondere auch durch einen vertikal (oder sehr steil) verlaufenden Abschnitt der Fahrfläche gebildet sein. Beispielsweise können die Transportfahrzeuge magnetisch an der Fahrfläche anhaften. Im Gegensatz dazu kann im Rahmen der Erfindung davon ausgegangen werden, dass eine Rampe im herkömmliche Sinn ohne besondere Hilfsmittel durch die Transportfahrzeuge befahrbar ist (also zum Beispiel alleine basierend auf der Schwerkraft und ohne Haftmagnete). Der Einsatz von Magneten
zur Erhöhung einer Reibkraft ist aber auch hier nicht ausgeschlossen.
Im gegebenen Zusammenhang kann die Aufgabe der Erfindung auch mit einer Vorrichtung zum Bereitstellen von Auftragswaren in einer Reihenfolge gelöst werden, umfassend
eine stationäre Fördertechnik, welche zum Transport der Auftragswaren entlang einer Förderrichtung eingerichtet ist,
eine Fahrfläche für autonome Transportfahrzeuge, welche zum Fahren auf
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der Fahrfläche und zum Transport der Auftragswaren auf der Fahrfläche ausgebildet sind,
eine Vertikalstruktur, mit welcher eine Transportebene der stationären Fördertechnik von der Fahrfläche im Anlieferbereich vertikal beabstandet ist,
einen Pufferbereich auf der stationären Fördertechnik, welcher mehrere in der Förderrichtung hintereinander angeordnete Pufferplätze aufweist,
einen Anlieferbereich auf der Fahrfläche, welcher mehrere in der Förderrichtung hintereinander angeordnete Anlieferplätze aufweist, wobei ein Anlieferplatz einem Pufferplatz zugeordnet ist, und
einen Vertikalbewegungsbereich für die autonomen Transportfahrzeuge, welcher an die Fahrfläche im Anlieferbereich anschließt und sich entlang der Vertikalstruktur erstreckt. Die vorgeschlagenen Ausführungsvarianten und die daraus resultierenden Vorteile
sind sinngemäß auch für diese Vorrichtung anwendbar.
Die Kommissionierstation kann für eine manuelle Kommissionierung der Auftragswaren ausgebildet sein und/oder einen Roboter oder einen Palettierer für eine automatische Kommissionierung der Auftragswaren umfassen. Eine Kommissionierstation zur manuellen Kommissionierung von Auftragswaren kann eine Ausgabevorrichtung zur Ausgabe von Kommissionierinstruktionen an eine Kommissionierperson und eine Eingabevorrichtung zur Erfassung eines Quittierbefehls der Kommissionierperson umfassen. Eine Kommissionierstation zur automatischen Kommissionierung von Auftragswaren kann eine Vorrichtung zum automatischen, mehrlagigen Beladen eines Ladungsträgers, beispielweise einer Palette oder eines Rollcontainers, mit Auftragswaren in einer vorbestimmten räumlichen Anordnung (zur Ausbildung eines Stapels) umfassen. Derartige Vorrichtungen zum automatischen mehrlagigen Beladen eines Ladungsträgers sind als Palettiervorrichtungen oder Palettierroboter bekannt. Eine Kommissionierstation zur automatischen Kommissionierung von Auftragswaren kann aber auch eine Vorrichtung zum automatischen Umladen von Auftragswaren in Versandpackungen umfassen. Derartige Vorrichtungen zum automatischen Umladen sind als Kommissionierroboter für
eine Einzelstückkommissionierung bekannt.
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In einer Ausführungsvariante kann vorgesehen sein, dass die Vorrichtung Übergabemittel zur Übergabe einer Auftragsware von einer Transportplattform eines Transportfahrzeugs auf einen Pufferplatz aufweist. Dies können beispielsweise Schieber sein, welche eine Auftragsware von einer Transportplattform eines Transportfahrzeugs auf den Pufferplatz schieben oder beispielsweise auch Greifer, welche eine Auftragsware von einer Transportplattform eines Transportfahr-
zeugs auf den Pufferplatz heben.
In einer anderen Ausführungsvariante kann vorgesehen sein, dass die Transportfahrzeuge jeweils Übergabemittel zur Übergabe einer Auftragsware von der Transportplattform auf einen Pufferplatz aufweisen. Beispielsweise kann ein Transportfahrzeug einen Schieber umfassen, welcher eine Auftragsware von der Transportplattform auf einen Pufferplatz der stationären Fördertechnik schiebt oder beispielsweise auch einen Greifer, welche eine Auftragsware von der Transportplatt-
form auf einen Pufferplatz der stationären Fördertechnik hebt.
Denkbar ist generell, dass die Transportplattform eines Transportfahrzeugs neigbar ist. Beispielsweise kann ein Neigen der Transportplattform für ein besseres Andienen einer Auftragsware erfolgen, oder aber auch, um diese auf einen Pufferplatz der stationären Fördertechnik rutschen zu lassen. Die Neigetechnik des Transportfahrzeugs fungiert dann als Übergabemittel zur Übergabe einer Auftrags-
ware von der Transportplattform auf einen Pufferplatz.
Von Vorteil ist es weiterhin, wenn die offenbarte Vorrichtung eine erste und eine zweite stationäre Fördertechnik zum Bereitstellen je einer Reihenfolge von Auftragswaren mit je einem Pufferbereich der genannten Art aufweist, wobei der Anlieferbereich zwischen dem ersten und zweiten Pufferbereich angeordnet ist und wobei (je genau) ein Anlieferplatz (je genau) einem Pufferplatz der ersten Fördertechnik und (je genau) einem Pufferplatz der zweiten stationären Fördertechnik zugeordnet ist und wobei angelieferten Auftragswaren wahlweise auf die ersten oder zweiten Pufferplätze übergebbar sind. Die erste stationäre Fördertechnik und die zweite stationäre Fördertechnik können also voneinander beabstandet angeordnet sein, wobei ein gemeinsamer Anlieferbereich vorgesehen ist, der dazwi-
schen angeordnet ist.
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Auf diese Weise entsteht ein besonders kompakter Aufbau einer Vorrichtung zum Bereitstellen von Auftragswaren in zwei Reihenfolgen, da für zwei Pufferbereiche ein (einziger) Anlieferbereich vorgesehen ist. Eine solche Ausführungsvariante ist besonders dann von Vorteil, wenn die Förderleistung der autonomen Transportfahrzeuge deutlich höher ist als die Förderleistung einer stationären Fördertechnik oder einer Leistung einer nachgelagerten Kommissionierstation. Die gebildeten Reihenfolgen können nach deren Bildung zusammengeführt werden, um eine längere Gesamtreihenfolge zu bilden. Beispielsweise könnte im ersten Pufferbereich eine erste Teilreihenfolge und im zweiten Pufferbereich eine zweite Teilreihenfolge gebildet werden. In Folge kann die erste Teilreihenfolge und danach die zweite Teilreihenfolge abtransportiert werden, um auf einem Förderabschnitt, welcher die erste und die zweite Fördertechnik zusammenführt, eine aus der ersten und zweiten Teilreihenfolge bestehende Gesamtreihenfolge zu bilden. Im Zusammenhang mit der gegebenen Ausführungsvariante ist es insbesondere von Vorteil, wenn durch eine vertikale Beabstandung der Fahrfläche zu einer Transportebene der ersten und/oder zweiten stationären Fördertechnik eine ausreichende Durchfahrtshöhe für die Transportfahrzeuge respektive ein Transport der Auftragswaren auf der stationären Fördertechnik gegeben ist. Auf diese Weise können die Transportfahrzeuge auch unter der ersten und/oder zweiten stationären Fördertechnik durchfahren beziehungsweise oberhalb der ersten und/oder zweiten stationären Fördertechnik fahren, wodurch die die Zufahrt zu den und die Abfahrt von den Anlieferplätzen erleichtert wird sowie das Risiko für gegenseitige Blockaden der Transportfahrzeuge verringert wird. Der Anlieferbereich kann generell in im Wesentlichen horizontaler Richtung oder in im Wesentlichen vertikaler Richtung zwischen dem ersten und zweiten Pufferbereich angeordnet sein. Vor allem im zweiten Fall können die erste und zweite stationäre Fördertechnik durch eine entsprechende Vertikalstruktur vertikal voneinander beabstandet sein und vorzugs-
weise (direkt) übereinander angeordnet sein.
Günstig ist es darüber hinaus, wenn die Steuereinheit weiter dazu ausgebildet ist, die Anlieferplätze in abwechselnder Anordnung (jedoch unter Berücksichtigung der Reihenfolge der Auftragswaren) auszuwählen, wenn vom Sequenzierauftrag
weniger Auftragswaren umfasst sind als Anlieferplätze vorhanden sind. Auf diese
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Weise wird eine gleichmäßige Abnutzung der Vorrichtung erreicht, auch dann, wenn häufig kleine Sequenzieraufträge abzuarbeiten sind und jeweils nur ein Teil der Pufferplätze und nur ein Teil an allfällig vorhandenen Hubvorrichtungen und Übergabevorrichtungen benötigt wird. Insbesondere kann die Auswahl der Anlie-
ferplätze zufällig erfolgen oder nach einem quasi-zufälligen Schema.
Günstig ist es weiterhin, wenn die Steuereinheit zusätzlich dazu ausgebildet ist, das gleichzeitige Bereitstellen von Reihenfolgen von Auftragswaren im Pufferbereich zu steuern. Auf diese Weise können mehrere Sequenzieraufträge simultan oder quasi simultan abgearbeitet werden. Dies ist dann möglich, wenn die Gesamtlänge der Reihenfolgen von Auftragswaren die Größe des Pufferbereiches nicht überschreitet. An dieser Stelle wird angemerkt, dass die Auftragswaren der unterschiedlichen Sequenzieraufträge nach dem Herstellen der beauftragten Reihenfolgen nicht notwendigerweise an dasselbe Ziel weitertransportiert werden, sondern auch unterschiedliche Ziele haben können. Beispielsweise können die Auftragswaren einer ersten Reihenfolge zu einem ersten Kommissionierauftrag gehören und zu einer ersten Kommissionierstation transportiert werden, wohingegen die die Auftragswaren einer zweiten Reihenfolge zu einem zweiten Kommissionierauftrag gehören und zu einer zweiten Kommissionierstation transportiert wer-
den.
An dieser Stelle wird angemerkt, dass sich die zur Vorrichtung und zum Kommissioniersystem offenbarten Ausführungsvarianten und die daraus resultierenden Vorteile sinngemäß auch auf das vorgestellte Verfahren zum Bereitstellen von Auf-
tragswaren in einer Reihenfolge beziehen und umgekehrt.
Zum besseren Verständnis der Erfindung wird diese anhand der nachfolgenden
Figuren näher erläutert. Es zeigen jeweils in stark vereinfachter, schematischer Darstellung:
Fig. 1 eine beispielhafte Vorrichtung beim Bilden einer Reihenfolge von
Auftragswaren in schematischer Draufsicht;
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Fig. 2 die Vorrichtung aus Fig. 1 beim Abtransport der fertigen Reihenfolge; Fig. 3 eine beispielhafte Vorrichtung mit einem Anlieferbereich zwischen
zwei stationären Fördertechniken;
Fig. 4 eine schematische Draufsicht eines beispielhaften Kommissioniersystems; Fig. 5 eine schematische Seitenansicht eines beispielhaften Kommissio-
niersystems;
Fig. 6 ein Vorderansicht einer beispielhaften Vorrichtung zum Bereitstel-
len von Auftragswaren mit Übergabemitteln und Fig. 7 ein beispielhaftes autonomes Transportfahrzeug in Schrägansicht.
Einführend sei festgehalten, dass in den unterschiedlich beschriebenen Ausführungsformen gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen versehen sind, wobei die in der gesamten Beschreibung enthaltene Offenbarung sinngemäß auf gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen übertragen werden kann. Auch sind die in der Beschreibung gewählten Lageangaben, wie z.B. oben, unten, seitlich usw. auf die unmittelbar beschriebene sowie dargestellte Figur bezogen und bei einer Lageän-
derung sinngemäß auf die neue Lage zu übertragen.
Die Fig. 1 und 2 zeigen eine schematische Draufsicht auf eine erste beispielhafte Vorrichtung 1a zum Bereitstellen von Auftragswaren 2a..2h in einer Reihenfolge in zwei verschiedenen Zuständen. Die Fig. 1 zeigt die Vorrichtung 1a beim Bereitstellen der Reihenfolge, und die Fig. 2 zeigt die Vorrichtung 1a beim Abtransport
der fertiggestellten Reihenfolge von Auftragswaren 2a..2h.
Die Vorrichtung 1a umfasst eine stationäre Fördertechnik 3, welche zum Transport der Auftragswaren 2a..2h entlang einer Förderrichtung A eingerichtet ist, und ei-
nen Pufferbereich 4, welcher sich auf der stationären Fördertechnik 3 entlang der
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Förderrichtung A erstreckt und mehrere in der Förderrichtung A hintereinander angeordnete Pufferplätze 5 aufweist. Die Pufferplätze 5 sind in einer Reihenfolge hintereinander angeordnet, wobei jeder der Pufferplätze 5 insbesondere eine eindeutige Position P1..P8 beziehungsweise einen eindeutigen Rang in der genannten Reihenfolge aufweist. In dem in Fig. 1 gezeigten Beispiel sind acht Positionen P1..P8 vorgesehen, wobei in der Förderrichtung A stromabwärts gesehen, die niedrigste Position P1 vorgesehen ist. Es wäre aber auch eine inverse Anordnung der Positionen P1..P8 möglich. Zudem wird darauf hingewiesen, dass das Vorsehen von acht Positionen P1..P8 rein beispielhaft ist, und auch eine andere, grö-
Rere oder kleiner Anzahl an Positionen P1..P8 vorgesehen sein kann.
Des Weiteren umfasst die Vorrichtung 1a eine Fahrfläche 6 für autonome Transportfahrzeuge 7c, 7f..7h, welche zum Fahren auf der Fahrfläche 6 und zum Transport der Auftragswaren 2 auf der Fahrfläche 6 ausgebildet sind. Darüber hinaus umfasst die Vorrichtung 1a einen Anlieferbereich 8, welcher sich in der Förderrichtung A der stationären Fördertechnik 3 entlang des Pufferbereichs 4 auf der Fahrfläche 6 erstreckt und welcher mehrere in der Förderrichtung A hintereinander angeordnete Anlieferplätze 9 aufweist. In einer Ausführungsvariante der vorgeschlagenen Vorrichtung 1 kann je genau ein Anlieferplatz 9 genau einem Pufferplatz 5 zugeordnet sein, so wie das in der Fig. 1 der Fall ist. Durch die Zuordnung eines Anlieferplatzes 9 zu einem Pufferplatz 5 liegen auch die Anlieferplätze 9 in der Förderrichtung A der stationären Fördertechnik 3 in der Reihenfolge der Pufferplätze 5 hintereinander, wobei jeder der Anlieferplätze 9 eine eindeutige Posi-
tion P1..P8 beziehungsweise einen eindeutigen Rang in der genannten Reihenfolge der Anlieferplätze 9 respektive in der Reihenfolge der Pufferplätze 5 aufweist. Mit anderen Worten ist jener Anlieferplatz der Anlieferplätze 9 mit der Position P1 dem Pufferplatz 5 mit der Position P1 zugeordnet, jener mit der Posi-
tion P2 dem Pufferplatz 5 mit der Position P2, und so weiter.
Schließlich umfasst die Vorrichtung 1 eine Steuereinheit 10, und darüber hinaus
zeigt Fig. 1 eine optionale übergeordnete Steuerung 11.
Die Funktion der in Fig. 1 dargestellten Vorrichtung ist nun wie folgt:
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In einem Schritt a) empfängt die Steuereinheit 10 einen Sequenzierauftrag B, welcher eine Definition einer Reihenfolge der (in diesem Fall acht) Auftragswaren 2a bis 2h umfasst. Der Sequenzierauftrag B wird in diesem Beispiel von der übergeordneten Steuerung 11 an die Steuereinheit 10 gesendet, er könnte aber auch aus
einer anderen Quelle stammen.
In einem Schritt b) weist die Steuereinheit 10, basierend auf der Definition der Reihenfolge von Auftragswaren 2a..2h, je einen Anlieferplatz 9 je einer Auftragsware 2a..2h zu. Konkret wird die Auftragsware 2a dem Anlieferplatz 9 mit der Position P1 zugeordnet, die Auftragswaren 2b dem Anlieferplatz 9 mit der Position P2, und so weiter. In der Reihenfolge der Auftragswaren 2a..2h weist somit jede der Auftragswaren 2a..2h insbesondere einen eindeutigen Rang auf. Die Reihenfolge kann aufsteigend oder absteigend sein. Die Anlieferplätze 9, welche den Auftragswaren 2a..2h zugeordnet sind, weisen (in Förderrichtung A der stationären Fördertechnik 3 gesehen) insbesondere jeweils einen Rang in einer Reihenfolge auf, welcher dem Rang der zugewiesenen Auftragswaren 2a..2h in der Reihenfolge der Auftragswaren 2a..2h entspricht. Bei der Zuordnung der Anlieferplätze 9 zu den Auftragswaren 2a..2h kann eine Reihenfolge der Auftragswaren 2a..2h auch
umgekehrt (invertiert) werden.
In einem Schritt c) werden von der Steuereinheit 10 Fahraufträge C an die autonomen Transportfahrzeuge 7c, 7f..7/h gesendet, welche Fahranweisungen für einen Transport der Auftragswaren 2a..2h zu den zugeordneten Anlieferplätzen 9 und Transferanweisungen für eine Übergabe der Auftragswaren 2a..2h auf die zugeordneten Pufferplätze 5 umfassen. In einer Ausführungsvariante werden die Fahraufträge C von der Steuereinheit 10 direkt an die Transportfahrzeuge 7c, 7f..7h gesendet. Denkbar wäre aber auch, dass die Fahraufträge C‘ von der Steuereinheit 10 an die übergeordnete Steuerung 11 gesendet werden und dass von der übergeordneten Steuerung 11 daraufhin Fahraufträge C“ an die Transportfahrzeuge 7c, 7f..7h gesendet werden. Die Fahraufträge C, C“ an die autonomen Transportfahrzeuge 7c, 7f..7h können insbesondere jeweils eine Identifikation einer Auftragsware 2a..2h sowie eine Identifikation des zugewiesenen Anlieferplat-
zes 9 umfassen.
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In Folge werden die Auftragswaren 2a..2h von den Transportfahrzeugen 7c, 7f..7h zu den Anlieferplätzen 9 transportiert. In einem Schritt d) überwacht die Steuereinheit 10 die Übergabe der Auftragswaren 2, die durch die autonomen Transportfahrzeuge 7c, 7f..7h gemäß den Fahranweisungen zu den zugeordneten Anlieferplätzen 9 transportiert und gemäß den Transferanweisungen auf die zugeordneten Pufferplätze 5 übergeben werden. An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass in dem in Fig. 1 dargestellten Zustand noch nicht alle Auftragswaren 2a..2h zur Vorrichtung 1a transportiert wurden und in der Fig. 1 daher nur die Auftrags-
ware 2b, 2c, 2e..2h dargestellt sind. Desgleichen sind in der Fig. 1 nur die Transportfahrzeuge 7c, 7f..7h dargestellt. Für den Transport der Auftragswaren 2a..2h zu den zugeordneten Anlieferplätzen 9 und für eine Übergabe der Auftragswaren 2a..2h auf die zugeordneten Pufferplätze 5 sind aber noch weitere, nicht dargestellte Transportfahrzeuge vorgesehen. In dem gezeigten Beispiel wird je eine Auftragsware 2a..2h von je einem Transportfahrzeug 7c, 7f..7h zu einem Anlieferplatz 9 transportiert. Denkbar wäre grundsätzlich aber auch, dass von einem Transportfahrzeug 7c, 7f..7h gleichzeitig mehrere Auftragswaren 2a..2h in den Anlieferbereich 8 transportiert und dort nacheinander jeweils von den zugeordneten Anlieferplätzen 9 aus auf die zugeordneten Pufferplätze 5 übergeben werden. Denkbar wäre grundsätzlich aber auch, dass von einem Transportfahr-
zeug 7c, 7f..7h mehrere Auftragswaren 2a..2h (jeweils einzeln) nacheinander zu den zugeordneten Anlieferplätzen 9 transportiert und dort jeweils auf die zugeordneten Pufferplätze 5 übergeben werden. Konkret wurden in dem in der Fig. 1 dargestellten Zustand von den jeweils zugeordneten Anlieferplätzen 9 der Anlieferplätze 9 aus die Auftragswaren 2b, 2e, 2f auf die Pufferplätze 5 mit den Positionen P2, P5, P6 übergeben. Die Auftragsware 2c wird gerade vom zugeordneten Anlieferplatz 9 aus auf den Pufferplatz 5 mit der Position P3 übergeben, und die Auftragsware 2g wird gerade vom Transportfahrzeug 7/g zum zugeordneten Anlieferplatz 9 der Anlieferplätze 9 transportiert und befindet sich noch auf dem Transportweg. Das Transportfahrzeug /7f hat den zugeordneten Anlieferplatz 9 mit der Position P6 gerade verlassen, und das Transportfahrzeug 7h befindet sich gerade auf dem zugeordneten Anlieferplatz 9 mit der Position P8 und ist bereit für die Übergabe der Ware 2h.
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In einem Schritt e) wird nun von der Steuereinheit 10 eine Transportbedingung zum Auslösen eines Transports der Auftragswaren 2a..2h definiert, und in einem Schritt f) wird von der Steuereinheit 10 ein Transport der Auftragswaren 2a..2h durch die stationäre Fördertechnik 3 in der Förderrichtung A ausgelöst, wenn die Transportbedingung erfüllt ist. Das heißt, die Transportbedingung wird durch die Steuereinheit 10 geprüft. Ist diese erfüllt, sendet die Steuereinheit 10 einen Transportauftrag D an die stationäre Fördertechnik 3. Dieser Zustand ist in der Fig. 2 dargestellt. In dem in Fig. 1 und 2 dargestellten Beispiel betrifft die Transportbedingung eine vollständige Übergabe aller Auftragswaren 2a..2h auf die Pufferplätze 5. Das heißt, die Auftragswaren 2a..2h werden durch die Fördertechnik 3 abtransportiert, wenn entsprechend der Transportbedingung alle Auftragswa-
ren 2a..2h vollständig auf den Pufferplätzen 5 vorrätig sind. An dieser Stelle wird angemerkt, dass der Schritt e), also die Definition Transportbedingung durch die Steuereinheit 10 auch entfallen kann, wenn die Transportbedingung vorab fix vorgegeben ist oder von außen, etwa von der übergeordneten Steuerung 11, vorge-
geben wird.
Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen wird das Bereitstellen von Auftragswaren 2a..2h in einer Reihenfolge gegenüber dem Stand der Technik deutlich vereinfacht, da die Anlieferplätze 9 durch die Transportfahrzeuge 7c, 7f..7h unabhängig voneinander anfahrbar sind und die Auftragswaren 2a..2h unabhängig voneinander auf die Pufferplätze 5 übergeben werden können. In diesem Zusammenhang ist es von Vorteil, wenn die Steuereinheit 10 dazu ausgebildet ist, alle für die Anlieferung und Übergabe der Auftragswaren nötigen Fahraufträge C, C‘ auf einmal zu senden und eine gleichzeitige Anlieferung der Auftragswaren 2a..2h an die zugeordneten Anlieferplätze 9 auszulösen. Das Antransportieren der Auftragswa-
ren 2a..2h durch die Transportfahrzeuge 7c, 7f..7h und die Übergabe der Auftragswaren 2a..2h auf die Pufferplätze 5 kann dann simultan oder quasi simultan erfol-
gen.
Seitens der stationären Fördertechnik 3 sind keine besonderen Einrichtungen im Sinne von Sortierern oder ähnlichem erforderlich. Die Vorrichtung 1a benötigt da-
her sehr wenig Bauraum. Im Wesentlichen wird dieser durch den Pufferbereich 4
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auf der stationären Fördertechnik 3 und den Anlieferbereich 8 auf der Fahrfläche 6 bestimmt. Der Einsatz von zusätzlichen Sortiereinrichtungen auf der stationären Fördertechnik 3 wird aber nicht ausgeschlossen, insbesondere in der Förderrich-
tung A stromabwärts.
In dem in Fig. 1 und 2 dargestellten Beispiel werden die Auftragswaren 2a..2h entsprechend der Transportbedingung abtransportiert. Im gegebenen Beispiel ist dies der Fall, wenn die Auftragswaren 2a..2h vollständig auf den Pufferplätzen 5 vorrätig sind. Dies ist aber nicht die einzig vorstellbare Möglichkeit. Denkbar wäre vielmehr auch, dass die Transportbedingung eine Übergabe eines Teils der Auftragswaren 2a..2h auf die Pufferplätze 5 betrifft und die Auftragswaren 2a..2h durch die Fördertechnik 3 abtransportiert werden, wenn sie zu einem definierten Teil auf den Pufferplätzen 5 vorrätig sind. Insbesondere kann vorgesehen sein, dass die Transportbedingung eine Bereitstellung einer Teilmenge der Auftragswaren 2a..2h auf den Pufferplätzen 5 unter der zusätzlichen Bedingung betrifft, dass bereits alle Auftragswaren 2a..2h in der Reihenfolge vor der Teilmenge abtransportiert sind. Weiterhin kann vorgesehen sein, dass die Transportbedingung eine Bereitstellung einer Teilmenge der Auftragswaren 2a..2h auf den Pufferplätzen 5 unter der zusätzlichen Bedingung betrifft, dass keine offenen Fahraufträge für Auftragswa-
ren 2a..2h in der Reihenfolge vor der Teilmenge vorhanden sind. Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen ist es insbesondere möglich, Reihenfolgen von Auftragswaren 2a..2h zu bilden, welche mehr Auftragswaren 2a..2h umfasst, als Pufferplätze 5 vorhanden sind. Beispielsweise können die Auftragswaren 2a..2c abtransportiert werden, sobald sie auf den Pufferplätzen 5 der Positionen P1..P3 vorrätig sind. Die Auftragswaren 2d..2h können dann auf die Positionen P1..P5 vorbewegt werden, um die hinteren Positionen P6..P8 freizumachen. Offene Fahraufträge C..C“ können in einem solchen Fall angepasst beziehungsweise aktualisiert werden, so dass fehlende der Auftragswaren 2d..2h auf die richtigen Pufferplätze 5 übergeben werden. In dem in Fig. 1 dargestellten Zustand bedeutet dies, dass der Fahrauftrag C..C“ für die Auftragswaren 2d aktualisiert wird, sodass die fehlende Auftragsware 2d nicht auf die beispielsweise (vierte) Position P4, sondern auf
die (erste) Position P1 übergeben wird.
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Denkbar wäre zudem auch, dass die Steuereinheit 10 dazu ausgebildet ist, die gleichzeitige Bildung mehrerer Reihenfolgen der Auftragswaren 2a..2h im Pufferbereich 4 zu steuern. Dies ist insbesondere dann möglich, wenn die mehreren Reihenfolgen maximal so viele Auftragswaren 2a..2h umfassen wie Pufferplätze 5 vorhanden sind. Beispielsweise kann eine erste Reihenfolge an den (vorderen,
1. Teil-) Positionen P1..P3 und eine zweite Reihenfolge an den (hinteren, 2. Teil-) Positionen P4..P8 gebildet werden, und so weiter. An dieser Stelle wird auch angemerkt, dass die Nutzung aller Positionen P1..P8 keine Voraussetzung für die Anwendung des vorgeschlagenen Verfahrens ist und auch weniger Positio-
nen P1..P8 verwendet werden können als vorhanden sind, beispielsweise wenn eine zu bildende Reihenfolge oder mehrere zu bildende Reihenfolgen weniger Positionen P1..P8 benötigen als vorhanden sind. Denkbar ist auch, dass eine Reihenfolge, welche mehr Positionen P1..P8 benötigt als vorhanden sind, Schritt für Schritt aufgebaut wird. Beispielsweise kann eine Reihenfolge, welche sechzehn Auftragswaren 2a..2h umfasst, im gezeigten Beispiel in zwei Schritten aufgebaut werden, nämlich indem in einem ersten Schritt die ersten acht Auftragswa-
ren 2a..2h in die beauftragte Reihenfolge gebracht und abtransportiert werden und dann die zweiten acht Auftragswaren 2a..2h in die beauftragte Reihenfolge ge-
bracht und abtransportiert werden.
Es wird auch darauf hingewiesen, dass die Reihenfolge der Anlieferplätze 9, welche den Auftragswaren 2a..2h zugeordnet sind, nicht notwendigerweise der Reihenfolge der Pufferplätze 5 entspricht, sondern es können auch „Lücken“ in der Belegung der Pufferplätze 5 vorhanden sein. Beispielsweise kann die Auftragsware 2a auf den Pufferplatz 5 mit der Position P2 und die Auftragsware 2b auf den Pufferplatz 5 mit der Position P4 abgegeben werden, wobei die Pufferplätze 5 mit den Positionen P1 und P3 ungenutzt bleiben. Die gebildete Reihenfolge von Auftragswaren 2a..2h bleibt davon unberührt. Im gegebenen Zusammenhang ist es insbesondere von Vorteil, wenn die Steuereinheit 10 dazu ausgebildet ist, die Anlieferplätze 9 in abwechselnder Anordnung (jedoch unter Berücksichtigung der Reihenfolge der Auftragswaren 2a..2h) auszuwählen, wenn vom Sequenzierauf-
trag B weniger Auftragswaren 2a..2h umfasst sind als Anlieferplätze 9 vorhanden
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sind. Auf diese Weise wird eine gleichmäßige Abnutzung der Vorrichtung 1a erreicht, auch dann, wenn häufig kleine Sequenzieraufträge B (mit vergleichsweise geringer Anzahl an Auftragswaren 2a..2h) abzuarbeiten sind und jeweils nur ein Teil der Pufferplätze 5 und nur ein Teil an anderen Einrichtungen der Vorrichtung 1a benötigt wird. Insbesondere kann die Auswahl der Anlieferplätze 9 zufällig
erfolgen oder nach einem quasi-zufälligen Schema.
Die Fahrfläche 6 kann generell in Form einer oder mehrerer Fahrbahnen beziehungsweise Fahrspuren ausgebildet sein oder kann mehr oder weniger unstrukturiert sein, wobei die von den Transportfahrzeugen 7c, 7f..7h genutzten Fahrwege auf der Fahrfläche 6 frei vorgegeben oder gewählt werden können. Beispielsweise können die Fahrwege von übergeordneten Steuerung 11 vorgegeben oder von
den Transportfahrzeugen 7c, 7f..7h frei gewählt werden.
Fig. 3 zeigt nun eine schematische Draufsicht auf ein weiteres Beispiel einer Vorrichtung 1b. Die Vorrichtung 1b umfasst eine erste stationäre Fördertechnik 3 und ein zweite stationäre Fördertechnik 3‘ zum Bereitstellen je einer Reihenfolge von Auftragswaren 2a..2h mit je einem Pufferbereich 4, 4‘ der genannten Art, wobei der Anlieferbereich 8, zwischen dem ersten Pufferbereich 4 und zweiten Pufferbereich 4‘ angeordnet ist. Ein Anlieferplatz 9 ist einem Pufferplatz 5 der ersten Fördertechnik 3 und einem Pufferplatz 5‘ der zweiten stationären Fördertechnik 3‘ zugeordnet. Insbesondere kann je genau ein Anlieferplatz 9 je genau einem Pufferplatz 5 der ersten Fördertechnik 3 und je genau einem Pufferplatz 5‘ der zweiten stationären Fördertechnik 3‘ zugeordnet sein, so wie das in der Fig. 3 der Fall ist. Das zur Bildung einer Reihenfolge von Auftragswaren 2a..2h zu den Fig. 1 und 2 Gesagte ist sinngemäß auch auf die in der Fig. 3 dargestellte Vorrichtung 1b anwendbar, wobei die angelieferten Auftragswaren 2a..2h wahlweise auf die ersten Pufferplätze 5 oder die zweiten Pufferplätze 5‘ übergeben werden. Ein Fahrauftrag C..C‘ kann somit insbesondere die Anweisung umfassen, auf welchen der Pufferplätze 5, 5‘ eine Auftragswaren 2a..2h zu übergeben ist. Auf diese Weise entsteht ein besonders kompakter Aufbau einer Vorrichtung 1b zum Bereitstellen von Auftragswaren 2a..2h in zwei Reihenfolgen, da für zwei Pufferbereiche 4, 4‘
ein (einziger) Anlieferbereich 8 vorgesehen ist. Eine solche Ausführungsvariante
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ist besonders dann von Vorteil, wenn die Förderleistung der autonomen Transportfahrzeuge 7c, 7f..7h deutlich höher ist als die Förderleistung einer stationären Fördertechnik 3 oder einer Leistung einer nachgelagerten Kommissionierstation. Die gebildeten Reihenfolgen können nach deren Bildung zusammengeführt werden, um eine längere Gesamtreihenfolge zu bilden. Beispielsweise könnte im ersten Pufferbereich 4 eine erste Teilreihenfolge und im zweiten Pufferbereich 4‘ eine zweite Teilreihenfolge gebildet werden. In Folge kann die erste Teilreihenfolge und danach die zweite Teilreihenfolge abtransportiert werden, um auf einem Förderabschnitt, welcher die erste und die zweite Fördertechnik 3, 3‘ zusammenführt, eine aus der ersten und zweiten Teilreihenfolge bestehende Gesamtreihenfolge zu bilden. Der Anlieferbereich 9 ist in der Fig. 3 in im Wesentlichen horizontaler Richtung zwischen dem ersten und zweiten Pufferbereich 8, 8‘ angeordnet, denkbar wäre aber auch, dass der Anlieferbereich 9 in im Wesentlichen vertikaler Richtung zwischen dem ersten und zweiten Pufferbereich 8, 8‘ angeordnet ist. Die erste und zweite stationäre Fördertechnik 3, 3° könnten insbesondere im zweiten Fall durch eine entsprechende Vertikalstruktur vertikal voneinander beabstandet sein (ver-
gleiche auch Fig. 5 und 6).
Fig. 4 zeigt weiterhin eine schematische Draufsicht auf ein beispielhaftes Kommissioniersystem 12a zum Bearbeiten von Kommissionieraufträgen mit einer Vorrichtung 1a. Das Kommissioniersystem 12a umfasst zudem einen Lagerbereich 13 mit Lagerregalen 14 mit Lagerplätzen 15 zum Lagern von Auftragswaren 2a..2h, wobei die Lagerplätze 15 vorzugsweise auf mehreren Lagerebenen angeordnet sind und wobei zwischen den Lagerregalen 14 eine Regalgasse 16 vorgesehen ist. Des Weiteren umfasst das Kommissioniersystem 12a eine Kommissioniersta-
tion 17 zum Kommissionieren von Auftragswaren 2 gemäß Kommissionieraufträgen. Der Aufbau des Lagerbereichs 13 ist rein beispielhaft, und ein Lagerbe-
reich 13 könnte auch anders aufgebaut sein. Insbesondere könnten die Lagerregale 14 anders angeordnet sein oder auch entfallen. Die Lagerplätze 15 können
sich dann beispielsweise am Boden befinden.
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Die Fahrfläche 6 schließt in dem dargestellten Kommissioniersystem 12a an den Lagerbereich 13 an, wobei die autonomen Transportfahrzeuge 7a, 7c, 7h den Lagerbereich 13 und den Anlieferbereich 8 fördertechnisch verbinden, um ein Transportieren der Auftragswaren 2a..2h von den Lagerplätzen 15 zu den Anlieferplätzen 9 gemäß den Fahraufträgen C zu ermöglichen. In der Fig. 4 ist dazu rein beispielhaft der Fahrweg des Transportfahrzeugs 7a dargestellt. Dazu wird angemerkt, dass in der Fig. 4 der Einfachheit halber nur der von der Steuereinheit 10 gesendete Fahrauftrag C explizit dargestellt ist, aber beispielsweise auch von der übergeordneten Steuerung 11 ein Fahrauftrag C‘ gesendet werden kann, so wie
das in der Fig. 1 dargestellt ist.
Die stationäre Fördertechnik 3 kann an die Kommissionierstation 17 angeschlossen sein und einen Transport der Auftragswaren 2a..2h zur Kommissioniersta-
tion 17 ermöglichen so wie das in der Fig. 4 der Fall ist.
Das zur Bildung einer Reihenfolge von Auftragswaren 2a..2h zu den Fig. 1 und 2 Gesagte gilt sinngemäß auf die in der Fig. 4 dargestellte Vorrichtung 1a. Konkret wurden in dem in der Fig. 4 dargestellten Zustand die Auftragswaren 2b, 2e, 2f auf die Pufferplätze 5 mit den Positionen P2, P5, P6 der Pufferplätze 5 übergeben. Im gezeigten Beispiel wird die Auftragsware 2c gerade auf den Pufferplatz 5 mit der Position P3 übergeben, und die Auftragsware 2a wird gerade vom Transportfahrzeug 7a transportiert und befindet sich noch auf dem Transportweg. Das Transportfahrzeug 7h befindet sich gerade im Anlieferbereich 8 auf dem zugeordneten Anlieferplatz 9 mit der Position P8 und ist bereit für die Übergabe der Ware 2h. Die Waren 2d, 2g sind noch im Lagerbereich 13 und müssen noch abgeholt werden. Bei Vorliegen der Transportbedingung, das heißt im gegebenen Beispiel, wenn die Reihenfolge von Auftragswaren 2a..2h fertiggestellt ist (vergleiche Fig. 2), werden die Auftragswaren 2a..2h zur Kommissionierstation 17 transportiert und können
dort für den Versand vorbereitet werden (vergleiche auch Fig. 5).
In der in Fig. 4 gezeigten Ausführungsvariante des Kommissioniersystems 12a können die autonomen Transportfahrzeuge 7a..7h nicht nur auf der Fahrfläche 6, sondern auch im Lagerbereich 13 fahren und die Auftragswaren 2a..2h im Lager-
bereich 13 transportieren. Demgemäß werden die autonomen Transportfahrzeuge
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in einer solchen Ausführungsform auch als Auslagerfördertechnik verwendet. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn sich die Lagerplätze 15 am Boden befinden. Insbesondere kann auch vorgesehen sein, dass die Transportfahrzeuge 7a..7h zu höhergelegenen Lagerplätzen 15 hochklettern, von wo die Auftragswaren 2a..2h übernommen werden (siehe in diesem Zusammenhang auch Fig. 5). Denkbar wäre aber auch, dass eine erste Gruppe von autonomen Transportfahrzeu-
gen 7a..7h zum Fahren auf der Fahrfläche 6 und zum Transport der Auftragswaren 2a..2h zum Anlieferbereich 9 vorgesehen ist und eine zweiten Gruppe von autonomen Transportfahrzeugen (in der Fig. 4 nicht dargestellt) zum Fahren (nur) im Lagerbereich 13 vorgesehen ist und daher als Auslagerfördertechnik fungiert. Die autonomen Transportfahrzeuge 7a..7h der ersten Gruppe und die autonomen Transportfahrzeuge der zweiten Gruppe können gleichartig aufgebaut sein oder
können sich hinsichtlich ihrer Bauart unterscheiden.
Der Lagerbereich 13 kann aber auch eine gesonderte Auslagerfördertechnik umfassen, welche dazu eingerichtet ist, die Auftragswaren 2a..2h zu einem Sequenzierauftrag B respektive zu einem Kommissionierauftrag von den Lagerplätzen 15 zu entnehmen und in einem Übergabebereich bereitzustellen. Beispielsweise kann je Regalgasse 16 wenigstens eine Übergabevorrichtung vorgesehen sein, mit welcher die Auftragswaren 2a..2h bereitgestellt werden. Die Transportfahr-
zeuge 7a..7h können die Auftragswaren 2a..2h in Folge von dem Übergabebereich (von der Übergabevorrichtung) übernehmen und zu dem Anlieferbe-
reich 8 (zu den Anlieferplätzen 9) transportieren. Die Auslagerfördertechnik kann eine Horizontalfördervorrichtung und Vertikalfördervorrichtung umfassen. Insbesondere kann die Auslagerfördertechnik schienengeführte Regalbediengeräte (wie Einebenenregalbediengeräte oder Mehrebenenregalbediengeräte) umfassen, welche in Regalgassen 16 zwischen den Lagerregalen 14 verfahren und die Auftrags-
waren 2a..2h auslagern können.
Der Übergabebereich kann auf der Fahrfläche 6 ausgebildet sein. Ist der Übergabebereich unterhalb der Lagerplätze 15 angeordnet, das heißt bleibt der untere HÖö-
henbereich der Lagerregale 14 frei von Lagerplätzen 15, so kann die Fahrfläche 6
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auch unterhalb der Lagerplätze 15 verlaufen und ein Unterfahren der Lagerplätze 15 ermöglicht sein. Der Übergabebereich kann aber auch an einer Stirnseite und/oder Längsseite der Lagerregale 14 angeordnet sein, und die Fahrfläche 6 kann bis zur Stirnseite und/oder Längsseite der Lagerregale 14 verlaufen. Insbesondere in diesem Fall können auch im unteren Höhenbereich der Lagerregale 14 Lagerplätze 15 ausgebildet sein, wodurch ein Unterfahren der Lager-
plätze 15 nicht mehr möglich ist.
Eine Auftragsware 2a..2h kann eindeutig bestimmt sein (wodurch eine 1:1-Zuordnung von Anlieferplatz 9 und Lagerplatz 15 entsteht) oder eine von mehreren Waren einer vorgegeben Warentype sein (wodurch eine 1:n-Zuordnung von Anlieferplatz 9 und Lagerplatz 15 entsteht). Eine Identifikation einer Auftragsware 2a..2h kann diese also eindeutig identifizieren oder auch lediglich eine Gruppenzugehörigkeit einer Auftragsware 2a..2h angeben. Insbesondere kann die Identifikation einer Auftragsware die Warentype einer Auftragsware 2a..2h angeben beziehungsweise dieser entsprechen. Die Fahraufträge C..C‘“ an die autonomen Transportfahrzeuge 7a..7h können insbesondere jeweils eine Identifikation einer Auftragsware 2a..2h sowie eine Identifikation des zugewiesenen Anlieferplatzes 9 umfassen. Ein Fahrauftrag C..C“ kann insbesondere auch eine Identifikation eines Lagerplatzes 15 der Auftragsware 2a..2h umfassen. Beispielsweise kann der Lagerplatz 15 durch die Steuereinheit 10 oder die übergeordnete Steuerung 11 be-
stimmt werden.
An dieser Stelle wird angemerkt, dass die Auftragswaren 2a..2h unterschiedlicher Sequenzieraufträge B nach dem Herstellen der beauftragten Reihenfolgen nicht notwendigerweise an dasselbe Ziel weitertransportiert werden, sondern auch unterschiedliche Ziele haben können. Beispielsweise können die Auftragswa-
ren 2a..2h einer ersten Reihenfolge zu einem ersten Kommissionierauftrag gehören und zu einer ersten Kommissionierstation 17 transportiert werden, wohingegen die die Auftragswaren 2a..2h einer zweiten Reihenfolge zu einem zweiten Kommissionierauftrag gehören und zu einer zweiten Kommissionierstation 17 transpor-
tiert werden.
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Fig. 5 zeigt ein weiteres Beispiel eines Kommissioniersystems 12b mit einer Vorrichtung 1c zum Bereitstellen von Auftragswaren 2a..2h in einer Reihenfolge und mit einer etwas detaillierter dargestellten Kommissionierstation 17a in schematischer Seitenansicht. Die Kommissionierstation 17a umfasst in diesem Beispiel einen Roboter oder einen Palettierer 18 für eine automatische Kommissionierung der Auftragswaren 2, 2a..2h, welcher an einer Fahrschiene 19 bewegbar ist und einen Greifer 20 aufweist. Anstelle eines solchen Portalroboters kann gleichfalls
ein artikulierender (Gelenk)Roboter vorgesehen sein.
Mit Hilfe des Roboters oder Palettierers 18 werden die Auftragswaren 2, 2a..2h auf ein Ladehilfsmittel in Form einer Palette 21 geladen und versandfertig gemacht. Der Aufbau der Kommissionierstation 17a ist rein beispielhaft, und die Kommissionierstation 17a könnte auch anders aufgebaut sein. Beispielsweise könnte der Roboter 18 anders aufgebaut sein und es könnte auch eine andere Art von Ladehilfsmitteln (z.B. Kartons, Rollcontainer) beladen werden. Denkbar wäre auch, das die Kommissionierstation 17a für eine manuelle Kommissionierung der Auftragswaren 2, 2a..2h ausgebildet ist. In diesem Fall kann die Kommissionierstation 17a eine Ausgabevorrichtung zur Ausgabe von Kommissionierinstruktionen an eine Kommissionierperson und eine Eingabevorrichtung zur Erfassung eines Quittier-
befehls der Kommissionierperson umfassen.
Die Vorrichtung 1c umfasst wiederum eine stationäre Fördertechnik 3 mit Pufferplätzen 5 mit den Positionen P1..P8. Wie aus der Fig. 5 erkennbar ist, ist eine Transportebene E der stationären Fördertechnik 3 in diesem Beispiel von der Fahrfläche 6 im Anlieferbereich 8 vertikal beabstandet. Konkret ist die Transportebene E um den Vertikalabstand h gegenüber der Fahrfläche 6 nach oben versetzt. Dazu wird die Fördertechnik 3 beispielsweise von einer Vertikalstruktur oder Tragstruktur 22 der Vorrichtung 1c getragen. Konkret handelt es sich bei der Vertikalstruktur 22 in dem in Fig. 5 gezeigten Beispiel um Steher oder Stützen. Es
könnte aber auch eine andere Art der Tragstruktur 22 vorgesehen sein.
Das Erhöhen der Transportebene E gegenüber der Fahrfläche 6 kann beispielsweise vorteilhaft sein, wenn die stationären Fördertechnik 3 zu einer (manuellen)
Kommissionierstation 17, 17a führt und die Auftragswaren 2, 2a..2h dort in einer
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ergonomisch vorteilhaften Höhe angedient werden sollen. Wenn durch den Vertikalabstand h eine ausreichende Durchfahrtshöhe für die Transportfahr-
zeuge 7a..7/h gegeben ist, können die Transportfahrzeuge 7a..7/h auch unter der stationären Fördertechnik 3 durchfahren. Denkbar wäre aber auch, dass die Transportebene E unterhalb der der Fahrfläche 6 angeordnet ist. Wenn durch die vertikale Beabstandung ein Transport der Auftragswaren 2, 2a..2h auf der stationären Fördertechnik 3 ermöglicht ist, können die Transportfahrzeuge 7a..7h auch oberhalb der stationären Fördertechnik 3 fahren. In beiden Fällen wird die Zufahrt zu den und die Abfahrt von den Anlieferplätzen 9 erleichtert, und das Risiko für gegenseitige Blockaden der Transportfahrzeuge 7a../7h wird verringert. Eine solche Maßnahme ist insbesondere im Zusammenhang mit einer Ausführungsform nach Fig. 3 von Vorteil, da die Zugänglichkeit zu den Anlieferplätzen 9 andernfalls ein-
geschränkt ist.
Die Transportebene E stellt generell jene Ebene dar, in welcher die Auftragswaren 2, 2a..2h die stationäre Fördertechnik 3 berühren beziehungsweise jene Ebene, in welcher der Fördervorgang stattfindet. Ist die Fahrfläche 6 wenigstens im Anlieferbereich 8 eben, kann die vertikale Beabstandung auch in Bezug auf die
Transportebene E und die Fahrebene erfolgen respektive definiert werden.
Die Vertikalstruktur 22 kann von den autonomen Transportfahrzeugen 7a../7h für eine vertikale Bewegung genutzt werden, so wie das in der Fig. 5 beispielhaft für das Transportfahrzeug 7f mit der Auftragsware 2f dargestellt ist. Das heißt, die Transportfahrzeuge 7a..7h sind bei dieser Ausführungsform kletterfähig und können sich entlang der baulichen Vertikalstruktur 22 der Vorrichtung 2 vertikal bewegen. Die Vorrichtung 1c weist demzufolge einen Vertikalbewegungsbereich F für die autonomen Transportfahrzeuge 7a..7h auf, welcher an die Fahrfläche 6 im Anlieferbereich 8 anschließt und sich entlang einer Vertikalstruktur 22 erstreckt. Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen können die Transportfahrzeuge 7a..7h zur stationären Fördertechnik 3 hochklettern, wo die Auftragswaren 2, 2a..2h in
Folge auf die Pufferplätze 5 übergeben werden.
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In der Fig. 5 ist (aufgrund der Darstellung in Seitenansicht) hinter der Vorrichtung 1c ein Lagerregal 14 angedeutet, das mehrere vertikal voneinander beabstandete Lagerplätze 15 aufweist. Dazu weist das Lagerregal 14 eine Vertikalstruktur oder Tragstruktur 23 auf, welche die Lagerplätze 15 und die darauf gelagerten Auftragswaren 2, 2a..2h trägt. Konkret handelt es sich bei der Vertikalstruktur 23 in dem in Fig. 5 gezeigten Beispiel wiederum um Steher oder Stützen. Es
könnte aber auch eine andere Art der Tragstruktur 23 vorgesehen sein.
Auch die Vertikalstruktur 23 kann von den autonomen Transportfahrzeugen 7a..7h für eine vertikale Bewegung genutzt werden, so wie das in der Fig. 5 beispielhaft für das Transportfahrzeug 7a mit der Ware 2a dargestellt ist. Das heißt, die Transportfahrzeuge 7a../7h sind bei dieser Ausführungsform kletterfähig und können sich entlang der baulichen Vertikalstruktur 23 des Lagerregals 14 vertikal bewegen. Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen können die Transportfahrzeuge 7a..7h zu den Lagerplätzen 15 hochklettern, von wo die Auftragswaren 2, 2a..2h übernommen werden. Gesonderte Einebenenregalbediengeräte oder Mehrebenenregalbediengeräte können dann entfallen. Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Lagerregale 14 des Lagerbereichs 13 hinsichtlich ihrer Bauart die gleiche bauliche Vertikalstruktur 23 aufweisen wie bauliche Vertikalstruktur 22 der Vorrichtung 1c. Auf diese Weise können die Transportfahrzeuge 7a..7h mit ein und derselben Klettereinrichtung sowohl die Lagerregale 14 also auch die Vorrichtung 1c hochklettern. Beispielsweise kann für die Lagerregale 14 und die Vorrichtung 1c die-
selbe Art von Stehern vorgesehen sein.
Einer durch die Transportfahrzeuge 7a..7h nutzbare Vertikalstruktur 22, 23 kann insbesondere auch durch einen vertikal (oder sehr steil bzw. im Wesentlichen senkrecht) verlaufenden Abschnitt der Fahrfläche 6 gebildet sein. Beispielsweise können die Transportfahrzeuge 7a..7h magnetisch an einer solchen Fahrfläche 6
anhaften.
Fig. 6 zeigt nun eine weitere beispielhafte Vorrichtung 1d in schematischer Vorderansicht. Konkret kann ein Transportfahrzeug 7a..7h auch hier an der Vertikalstruk-
tur der Vorrichtung 1d hochklettern, so wie das in der Fig. 6 am Beispiel des
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Transportfahrzeugs 7f gezeigt ist. Dies ist aber nicht die einzig vorstellbare Möglichkeit zur Überwindung des Höhenunterschieds zwischen der Transportebene E der stationären Fördertechnik 3 und der Fahrfläche 6 im Anlieferbereich 8. Alternativ kann diese Höhenunterschied auch mit einer Rampe 24 überwunden werden, auf welcher die Fahrfläche 6 angeordnet ist, so wie das in der Fig. 6 mit einer strichlierten Linie angedeutet ist. Eine Rampe 24 ist in der Regel ohne besondere Hilfsmittel durch die Transportfahrzeuge 7a..7h befahrbar, es kann aber auch vorgesehen sein, dass die Transportfahrzeuge 7a..7h durch geeignete Hilfsmittel mit
der Rampe 24 verbunden sind, z.B. magnetisch, anhaften.
Für die Überwindung des Vertikalabstands h können die Transportfahr-
zeuge 7a..7/h auch durch Hubvorrichtungen (z.B. Lifte) der Vorrichtung 1d vertikal bewegt werden. Denkbar wäre weiterhin, dass die Transportfahrzeuge 7a../h jeweils eine vertikal verstellbare Transportplattform aufweisen und eine Auftrags-
ware 2a..2h auf diese Weise hochheben können (siehe auch Fig. 7).
In der in Fig. 6 dargestellten Ausführungsvariante umfasst die Vorrichtung 1d Übergabemittel 25 zur Übergabe einer Auftragsware 2a..2h von einer Transportplattform eines Transportfahrzeugs 7a../7h auf einen Pufferplatz 5 auf der stationären Fördertechnik 3. Diese Übergabemittel 25 können beispielsweise einen Schieber 26 aufweisen, welcher entlang einer Führungsschiene 27 bewegbar ist und mit welchem die Auftragsware 2a..2h von einer Transportplattform eines Transportfahrzeugs 7a..7h auf einen Pufferplatz 5 geschoben werden kann, so wie das in der Fig. 6 schematisch dargestellt ist. Denkbar wäre beispielsweise auch der Einsatz von Greifern, welche eine Auftragsware 2a..2h von einer Transportplattform eines Transportfahrzeugs 7a..7h auf den Pufferplatz 5 heben (vergleiche den Greifer 20 aus der Fig. 5).
In einer anderen Ausführungsvariante kann vorgesehen sein, dass die Transportfahrzeuge 7a..7h jeweils selbst Übergabemittel zur Übergabe einer Auftragsware 2a..2h von der Transportplattform auf einen Pufferplatz 5 aufweisen. Beispielsweise kann ein Transportfahrzeug 7a..7h selbst einen Schieber 26 umfassen, welcher eine Auftragsware 2a..2h von der Transportplattform auf einen Puf-
ferplatz 5 der stationären Fördertechnik 3 schiebt oder beispielsweise auch einen
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Greifer, welche eine Auftragsware 2a..2h von der Transportplattform auf einen
Pufferplatz 5 der stationären Fördertechnik 3 hebt.
Die stationäre Fördertechnik 3 kann zur Förderung der Auftragswaren 2a..2h beispielsweise Förderrollen, Förderbänder oder Förderketten umfassen. Weiterhin kann die stationäre Fördertechnik 3 zumindest abschnittsweise in Förderrich-
tung A ausgerichtete Seitenwände aufweisen, welche über die Transportebene E hinausragen und ein Herunterfallen der Auftragswaren 2a..2h verhindern. Im Pufferbereich 4 kann die Höhe solcher Seitenwände verringert sein, um eine Übergabe der Auftragswaren 2a..2h auf die Pufferplätze 5 zu erleichtern oder zu ermöglichen. Zum selben Zweck kann vorgesehen sein, dass die Seitenwände im Pufferbereich 4 entsprechende Ausnehmungen aufweisen oder im Pufferbereich 4 überhaupt entfallen. In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform kann vorgesehen sein, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen nur an der dem Anlieferbereich 8 benachbarten Seite der stationäre Fördertechnik 3 vorgesehen sind (d.h. in der Fig. 6 auf der linken Seite), auf der gegenüberliegenden Seite (d.h. in der
Fig. 6 auf der rechten Seite) jedoch keine solchen Maßnahmen gesetzt werden. Das heißt, die Seitenwände sind auf der dem Anlieferbereich 8 gegenüberliegenden Seite durchgehend und in voller Höhe ausgebildet. Auf diese Weise kann verhindert werden, dass Auftragswaren 2a..2h bei der Übergabe auf die Pufferplätze 5 auf der dem Anlieferbereich 8 gegenüberliegenden Seite (also in der
Fig. 6 rechts) unbeabsichtigt von der stationäre Fördertechnik 3 herunterfallen.
Denkbar wäre generell auch, dass die Transportfahrzeuge 7a../7h die Auftragsware 2a..2h auf dem Anlieferplatz 9 oder einem Abstellbereich des Anlieferplatzes 9 abstellen. Von dort werden die Auftragswaren 2a..2h wiederum auf einen Pufferplatz 5 übergeben, wobei die Übergabe ebenfalls durch entsprechende Übergabemittel 25 (Schieber, Greifer, etc.) erfolgen kann. Denkbar wäre auch der Einsatz einer Zwischenfördertechnik, welche den Anlieferbereich 8 mit dem Pufferbereich 4 respektive die Anlieferplätze 9 mit den Pufferplätzen 4 verbindet und insbesondere quer zur Förderrichtung A der stationären Fördertechnik 3 ausgerichtet
ist. Die Auftragsware 2a..2h kann dann von einer Transportplattform eines Trans-
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portfahrzeugs 7a..7h beziehungsweise vom Anlieferplatz 9 auf die Zwischenfördertechnik übergeben, von der Zwischenfördertechnik zum zugeordneten Pufferplatz 5 transportiert und dann von der Zwischenfördertechnik auf den Pufferplatz 5 übergeben werden. Für die Übergabe der Auftragsware 2a..2h auf die oder von der Zwischenfördertechnik können wiederum entsprechende Übergabemit-
tel (Schieber, Greifer, etc.) zum Einsatz kommen. In der Fig. 7 kann die besagte
Zwischenfördertechnik von links nach rechts führen.
In den gezeigten Beispielen wird je ein Anlieferplatz 9 je einem Pufferplatz 5 derselben Fördertechnik 3, 3‘ zugeordnet. Diese ist aber nicht zwingend. Denkbar ist vielmehr auch, dass ein Anlieferplatz 9 mehreren Pufferplätzen 5, 5‘ derselben
Fördertechnik 3, 3‘ oder ein Pufferplatz 5, 5‘ mehreren Anlieferplätzen 9 zugeord-
net wird.
Fig. 7 zeigt abschließend eine beispielhafte Ausführungsform eines autonomen Transportfahrzeugs 7 in Schrägansicht. Das Transportfahrzeug 7 umfasst ein Fahrgestell 28, daran montierte Räder 28 und eine Transportplattform 30 zur Aufnahme einer oder mehrere Auftragswaren 2, 2a..2h. Die Transportplattform 30 ist
vorzugsweise an der Oberseite des Transportfahrzeugs 7 angeordnet.
Die Räder 28 können elektrisch angetrieben sein. Das Transportfahrzeug 7 kann zur Energieversorgung eine Batterie aufweisen. Darüber hinaus kann das Transportfahrzeug 7 eine Einrichtung zum Ändern einer Fahrtrichtung aufweisen, beispielsweise eine Lenkung für die Räder 28 oder einen Differentialantrieb für die Räder 28. Die Räder 28 können auch als Mecanum-Räder ausgebildet sein, um
eine Änderung der Fahrtrichtung zu ermöglichen.
Die Transportplattform 30 kann mit einer optionalen Hub- / Neigemechanik 31 am Fahrgestell 28 montiert sein, so dass die Transportplattform 30 gehoben und/oder geneigt werden kann, so wie das in der Fig. 7 der Fall ist. Durch Anheben der Transportplattform 30 kann ein Vertikalabstand h zwischen der Transportebene E und der Fahrfläche 6 verringert oder überwunden werden, ohne dass das Trans-
portfahrzeug 7 selbst vertikal bewegt werden muss. Durch Neigen der Transport-
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plattform 30 kann eine Übergabe einer Auftragsware 2a..2h von der Transportplattform 30 auf einen Pufferplatz 5 der stationären Fördertechnik 3 erfolgen. Das heißt, die Übergabe erfolgt dann durch schwerkraftbedingtes Rutschen. Schieber 26 oder Greifer sind dann nicht erforderlich, sondern die Hub- / Neigemechanik 31 bildet die Übergabemittel 25 zur Übergabe einer Auftragsware 2a..2h von einer Transportplattform 30 auf einen Pufferplatz 9. Denkbar ist aber auch, dass die Transportplattform 30 lediglich geneigt wird, um eine Auftragsware 2a..2h für die Übergabe auf den Pufferplatz 5 besser anzudienen, etwa für einen Greifer der Übergabemittel 25.
Schließlich umfasst das autonome Transportfahrzeug 7 noch eine Steuerung 32, welche einerseits die Bewegungen des Transportfahrzeugs 7 steuert und andererseits mit der Steuereinheit 10 und/oder der übergeordneten Steuerung 11 kommuniziert, Insbesondere um einen Fahrauftrag C, C‘“ zu erhalten (siehe auch Fig. 1 und Fig. 4). Mit Hilfe der Steuerung 32 kann ein Fahrauftrag C, C“ erhalten und in Folge entsprechend ausgeführt werden. Zur Kommunikation mit der Steuereinheit 10 und/oder der übergeordneten Steuerung 11 kann auch eine gesonderte
Kommunikationseinrichtung vorgesehen sein.
Abschließend wird festgehalten, dass der Schutzbereich durch die Patentansprüche bestimmt ist. Die Beschreibung und die Zeichnungen sind jedoch zur Auslegung der Ansprüche heranzuziehen. Einzelmerkmale oder Merkmalskombinationen aus den gezeigten und beschriebenen unterschiedlichen Ausführungsbeispielen können für sich eigenständige erfinderische Lösungen darstellen. Die den eigenständigen erfinderischen Lösungen zugrundeliegende Aufgabe kann der Be-
schreibung entnommen werden.
Insbesondere wird auch festgehalten, dass die dargestellten Vorrichtungen in der Realität auch mehr oder auch weniger Bestandteile als dargestellt umfassen können. Teilweise können die dargestellten Vorrichtungen beziehungsweise deren
Bestandteile auch unmaßstäblich und/oder vergrößert und/oder verkleinert darge-
stellt sein.
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Bezugszeichenliste
1a..1d Vorrichtung
2, 2a..2h Auftragsware
3, 3° stationäre Fördertechnik 4, 4‘ Pufferbereich
5,5 Pufferplatz
6 Fahrfläche
7, Ta..7h autonomes Transportfahrzeug 8 Anlieferbereich
9 Anlieferplatz
10 Steuereinheit
11 übergeordnete Steuerung
12a, 12b Kommissioniersystem
13 Lagerbereich
14 Lagerregal
15 Lagerplatz
16 Regalgasse
17, 17a Kommissionierstation
18 Roboter / Palettierer
19 Fahrschiene
20 Greifer
21 Palette
22 Vertikalstruktur / Tragstruktur der Vorrichtung 23 Vertikalstruktur / Tragstruktur des Lagerregals 24 Rampe
25 Übergabemittel
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A, A‘
7
C..C“
P1..P8‘
37
Schieber
Führungsschiene
Fahrgestell
Rad
Transportplattform Transportfahrzeug Hub- / Neigemechanik
Steuerung
Vertikalabstand Förderrichtung Sequenzierauftrag Fahrauftrag Transportauftrag Transportebene Vertikalbewegungsbereich
Position / Rang
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Patentansprüche
1. Vorrichtung (1a..1d) zum Bereitstellen von Auftragswaren (2, 2a..2h) in einer Reihenfolge, umfassend
eine stationäre Fördertechnik (3, 3°), welche zum Transport der Auftragswaren (2, 2a..2h) entlang einer Förderrichtung (A, A‘) eingerichtet ist,
einen Pufferbereich (4, 4‘) auf der stationären Fördertechnik (3, 3°), welcher mehrere in der Förderrichtung (A, A‘) hintereinander angeordnete Pufferplätze (5, 5‘) aufweist,
eine Fahrfläche (6) für autonome Transportfahrzeuge (7, 7a..7h), welche zum Fahren auf der Fahrfläche (6) und zum Transport der Auftragswaren (2, 2a..2h) auf der Fahrfläche (6) ausgebildet sind,
einen Anlieferbereich (8) auf der Fahrfläche (6), welcher mehrere in der Förderrichtung (A, A‘) hintereinander angeordnete Anlieferplätze (9) aufweist, wOobei ein Anlieferplatz (9) einem Pufferplatz (5, 5‘) zugeordnet ist, gekennzeichnet durch
eine Steuereinheit (10), welche für die Durchführung der folgenden Schritte eingerichtet ist
a) Erhalten eines Sequenzierauftrags (B), welcher eine Definition einer Reihenfolge der Auftragswaren (2, 2a..2h) umfasst,
b) Zuweisen je eines der Anlieferplätze (9) zu je einer der Auftragswaren (2, 2a..2h) basierend auf der Definition der Reihenfolge der Auftragswaren (2, 2a..2h),
C) Senden von Fahraufträgen (C..C”) an die autonomen Transportfahrzeuge (7, 7a..7h), wobei die Fahraufträge (C..C”) Fahranweisungen für einen Transport der Auftragswaren (2, 2a..2h) zu den zugeordneten Anlieferplätzen (9) und Transferanweisungen für eine Übergabe der Auftragswaren (2, 2a..2h) auf die zugeordneten Pufferplätze (5, 5‘) umfassen,
d) Überwachen der Übergabe der Auftragswaren (2, 2a..2h), die durch die autonomen Transportfahrzeuge (7, 7a..7/h) gemäß den Fahranweisungen zu den zugeordneten Anlieferplätzen (9) transportierbar und gemäß den Transferan-
weisungen auf die zugeordneten Pufferplätze (5, 5‘) übergebbar sind,
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e) Definition einer Transportbedingung zum Auslösen eines Transports der Auftragswaren (2, 2a..2h) und
f) Auslösen eines Transports der Auftragswaren (2, 2a..2h) durch die stationäre Fördertechnik (3, 3‘) in der Förderrichtung (A, A‘), wenn die Transport-
bedingung erfüllt ist.
2. Vorrichtung (1a..1d) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die stationäre Fördertechnik (3, 3‘) eine Transportebene (E) umfasst, die von der Fahrfläche (6) im Anlieferbereich (8) vertikal beabstandet ist.
3. Vorrichtung (1a..1d) nach Anspruch 2, gekennzeichnet durch eine Rampe (24), auf welcher die Fahrfläche (6) angeordnet ist, oder einen Vertikalbewegungsbereich (F) für die autonomen Transportfahrzeuge (7, /a../h), welcher an die Fahrfläche (6) im Anlieferbereich (8) anschließt und sich entlang einer Vertikalstruktur (22) erstreckt, mit welcher die Transportebene (E) von der Fahrfläche (6) vertikal beabstandet ist.
4. Vorrichtung (1a..1d) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, gekennzeichnet durch Übergabemittel (25) zur Übergabe einer Auftragsware (2, 2a..2h) von einer Transportplattform (30) eines Transportfahrzeugs (7, 7a..7h) auf einen Pufferplatz (5, 5‘).
5. Vorrichtung (1a..1d) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, gekennzeichnet durch die autonomen Transportfahrzeuge (7, 7a..7/h), welche jeweils eine Trans-
portplattform (30) zur Aufnahme einer Auftragsware (2, 2a..2h) aufweisen.
6. Vorrichtung (1a..1d) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Transportfahrzeuge (7, 7a..7h) jeweils Übergabemittel zur Übergabe einer Auftragsware (2, 2a..2h) von der Transportplattform (30) auf einen Pufferplatz (5, 5‘)
aufweisen.
7. Vorrichtung (1a..1d) nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet,
dass die Transportplattform (30) vertikal verstellbar und/oder neigbar ist.
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8. Vorrichtung (1a..1d) nach Anspruch 3 und einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Transportfahrzeuge (7, 7a..7h) kletterfähig sind und entlang der baulichen Vertikalstruktur (22) der Vorrichtung (2, 2a..2h) vertikal
bewegbar sind.
9 Vorrichtung (1a..1d) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, gekennzeichnet durch eine erste und ein zweite stationäre Fördertechnik (3, 3‘) zum Bereitstellen je einer Reihenfolge von Auftragswaren (2, 2a..2h) mit je einem Pufferbe-
reich (4, 4‘) der genannten Art, wobei der Anlieferbereich (8) zwischen dem ersten und zweiten Pufferbereich (4, 4‘) angeordnet ist und wobei ein Anlieferplatz (9) einem Pufferplatz (5) der ersten Fördertechnik (3) und einem Pufferplatz (5‘) der zweiten stationären Fördertechnik (3°) zugeordnet ist und wobei angelieferten Auftragswaren (2, 2a..2h) wahlweise auf die ersten oder zweiten Pufferplätze (5, 5‘)
übergebbar sind.
10. Vorrichtung (1a..1d) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (10) weiter dazu ausgebildet ist, die Anlieferplätze (9) in abwechselnder Anordnung auszuwählen, wenn vom Sequenzierauftrag (B) weniger Auftragswaren (2, 2a..2h) umfasst sind, als Anlieferplätze (9) vor-
handen sind.
11. Vorrichtung (1a..1d) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (10) weiter dazu ausgebildet ist, die gleichzeitige Bildung mehrerer Reihenfolgen der Auftragswaren (2, 2a..2h) im Pufferbe-
reich (4, 4‘) zu steuern.
12. Vorrichtung (1a..1d) nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Transportbedingung eine vollständige Übergabe aller Auftragswaren (2, 2a..2h) auf die Pufferplätze (5, 5‘) oder eine Übergabe eines Teils der Auftragswaren (2, 2a..2h) auf die Pufferplätze (5, 5‘) betrifft.
13. Vorrichtung (1a..1d) nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekenn-
zeichnet, dass die Steuereinheit (10) dazu ausgebildet ist, alle für die Anlieferung
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und Übergabe der Auftragswaren (2, 2a..2h) nötigen Fahraufträge (C, C’) auf einmal zu senden und eine gleichzeitige Anlieferung der Auftragswaren (2, 2a..2h) an
die zugeordneten Anlieferplätze (9) auslösen.
14. Vorrichtung (1a..1d) zum Bereitstellen von Auftragswaren (2, 2a..2h) in einer Reihenfolge, umfassend
eine stationäre Fördertechnik (3, 3°), welche zum Transport der Auftragswaren (2, 2a..2h) entlang einer Förderrichtung (A, A‘) eingerichtet ist,
eine Fahrfläche (6) für autonome Transportfahrzeuge (7, 7a..7h), welche zum Fahren auf der Fahrfläche (6) und zum Transport der Auftragswaren (2, 2a..2h) über die Fahrfläche (6) ausgebildet sind,
eine Vertikalstruktur (22), mit welcher eine Transportebene (E) der stationären Fördertechnik (3, 3‘) von der Fahrfläche (6) im Anlieferbereich (8) vertikal beabstandet ist, gekennzeichnet durch
einen Pufferbereich (4, 4‘) auf der stationären Fördertechnik (3, 3°), welcher mehrere in der Förderrichtung (A, A‘) hintereinander angeordnete Pufferplätze (5, 5‘) aufweist,
einen Anlieferbereich (8) auf der Fahrfläche (6), welcher mehrere in der Förderrichtung (A, A‘) hintereinander angeordnete Anlieferplätze (9) aufweist, wOobei ein Anlieferplatz (9) einem Pufferplatz (5, 5‘) zugeordnet ist, und
einen Vertikalbewegungsbereich (F) für die autonomen Transportfahrzeuge (7, /a../h), welcher an die Fahrfläche (6) im Anlieferbereich (8) anschließt
und sich entlang der Vertikalstruktur (22) erstreckt.
15. Kommissioniersystem (12a, 12b) zum Bearbeiten von Kommissionieraufträgen, umfassend
einen Lagerbereich (13) mit Lagerplätzen (15) zum Lagern von Auftragswaren (2, 2a..2h),
eine Kommissionierstation (17, 17a) zum Kommissionieren von Auftragswaren (2, 2a..2h) gemäß Kommissionieraufträgen,
gekennzeichnet durch
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eine Vorrichtung (1a..1d) zum Bilden einer Reihenfolge von Auftragswaren (2, 2a..2h) gemäß einem der Ansprüche 5 bis 13,
wobei die Fahrfläche (6) an den Lagerbereich (13) anschließt und die autonomen Transportfahrzeuge (7, 7a..7/h) den Lagerbereich (13) und den Anlieferbereich (8) fördertechnisch verbinden, um ein Transportieren der Auftragswaren (2, 2a..2h) von den Lagerplätzen (15) zu den Anlieferplätzen (9) gemäß den Fahraufträgen (C..C’”) zu ermöglichen, und
wobei die stationäre Fördertechnik (3, 3‘) an die Kommissionierstation (17, 17a) anschließt und einen Transport der Auftragswaren (2, 2a..2h) zur
Kommissionierstation (17, 17a) in der beauftragten Reihenfolge zu ermöglicht.
16. Kommissioniersystem (12a, 12b) nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die autonomen Transportfahrzeuge (71) zusätzlich zum Fahren im Lagerbereich (13) und zusätzlich zum Transport der Auftragswaren (2, 2a..2h) im La-
gerbereich (13) ausgebildet sind.
17. Lager- und Kommissioniersystem (12a, 12b) nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Kommissionierstation (71) für eine manuelle Kommissionierung der Auftragswaren (2, 2a..2h) ausgebildet ist und/oder einen Roboter oder einen Palettierer (18) für eine automatische Kommissionierung der
Auftragswaren (2, 2a..2h) umfasst.
18. Lager- und Kommissioniersystem (12a, 12b) nach einem der Ansprüche 15 bis 17 mit einer Vorrichtung (1a..1d) nach einem der Ansprüche 3 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass Lagerregale (15) des Lagerbereichs (13), welche die Lagerplätze (15) umfassen, hinsichtlich ihrer Bauart die gleiche bauliche Vertikalstruk-
tur (23) aufweisen wie bauliche Vertikalstruktur (22) der Vorrichtung (1a..1d).
19. Verfahren zum Bereitstellen von Auftragswaren (2, 2a..2h) in einer Reihenfolge mit einer Vorrichtung (1a..1d), vorzugsweise nach einem der Ansprüche 1 bis 13, wobei die Vorrichtung (1a..1d) eine stationäre Fördertechnik (3, 3°), welche zum Transport der Auftragswaren (2, 2a..2h) entlang einer Förderrichtung (A, A‘)
eingerichtet ist, einen Pufferbereich (4, 4°) auf der stationären Fördertech-
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nik (3, 3‘), welcher mehrere in der Förderrichtung (A, A‘) hintereinander angeordnete Pufferplätze (5, 5‘) aufweist, eine Fahrfläche (6) für autonome Transportfahrzeuge (7, 7a../h), welche zum Fahren auf der Fahrfläche (6) und zum Transport der Auftragswaren (2, 2a..2h) auf der Fahrfläche (6) ausgebildet sind, und einen Anlieferbereich (8) auf der Fahrfläche (6), welcher mehrere in der Förderrichtung (A, A‘) hintereinander angeordnete Anlieferplätze (9) aufweist, wobei ein Anlieferplatz (9) einem Pufferplatz (5, 5‘) zugeordnet ist, umfasst,
dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (10) die folgenden Schritte ausführt
a) Erhalten eines Sequenzierauftrags (B), welcher eine Definition einer Reihenfolge der Auftragswaren (2, 2a..2h) umfasst,
b) Zuweisen je eines der Anlieferplätze (9) zu je einer der Auftragswaren (2, 2a..2h) basierend auf der Definition der Reihenfolge der Auftragswaren (2, 2a..2h),
C) Senden von Fahraufträgen (C..C”) an die autonomen Transportfahrzeuge (7, 7a..7h), wobei die Fahraufträge (C..C”) Fahranweisungen für einen Transport der Auftragswaren (2, 2a..2h) zu den zugeordneten Anlieferplätzen (9) und Transferanweisungen für eine Übergabe der Auftragswaren (2, 2a..2h) auf die zugeordneten Pufferplätze (5, 5‘) umfassen,
d) Überwachen der Übergabe der Auftragswaren (2, 2a..2h), die durch die autonomen Transportfahrzeuge (7, 7a..7/h) gemäß den Fahranweisungen zu den zugeordneten Anlieferplätzen (9) transportierbar und gemäß den Transferanweisungen auf die zugeordneten Pufferplätze (5, 5‘) übergebbar sind,
e) Definition einer Transportbedingung zum Auslösen eines Transports der Auftragswaren (2, 2a..2h) und
f) Auslösen eines Transports der Auftragswaren (2, 2a..2h) durch die stationäre Fördertechnik (3, 3‘) in der Förderrichtung (A, A‘), wenn die Transport-
bedingung erfüllt ist.
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Claims (1)
- Geänderie Patentansprüche1. Vorrichtung (1a... 10) zum Bereitstellen von Auftragswaren (2, 2a..2h) in elner Reihenfolge, umfassendaine stationäre Fördertechnik (3, 3%, welche zum Transport der AUFHragswaren (2, 2a..2h) entlang einer Förderrichtung (A, A eingerichtet ist,einen Pufferbereich (4, 4° auf der stationären Fördertechnik (3, 3%, weicher mehrere in der Förderrichtung (A, A hintereinander angeordnete Puferplätze (5, 5’) aufweist,eine Fahrfläche (6) für autonome Transportfahrzeuge (7, Ya. Th), weiche zum Fahren auf der Fahrfläche (6) und zum Transport der Auftragswarren (2, 2a..2h) auf der Fahrfläche (6) ausgebildet sind,einen Anhieferbereich (8) auf der Fahrfläche (6), weicher mehrere in der Förderrichtung (A, A hintereinander angeordnete Anlieferplätze (9) aufweist, WODei ein Anfeferplatz (9) einem Pufferolatz (5, 5°) zugeoranet ist, gekennzeichnet durcheine Steuereinheit (10), welche für die Durchführung der folgenden Schritte eingerichtet ista} Erhalten eines Sequenzierauftrags (B), weicher eine Definition einer Reihenfolge der Auftragswaren (2, 2a..2h}) umfasst,6} Zuweisen je eines der Anlieferplätze (©) zu je einer der Auftragswaren (2, 2a..2h) basierend auf der Definition der Reihenfolge der Auffragswaren (2, 2a..2h})©) Senden von Fahraufträgen (C..C”) an die autonomen Transportfahrzeuge (7, Ta. Th), wobei die Fahraufträge (C..6”) Fahranweisungen für einen Transport der Auftfragswaren (2, Za..2h) zu den zugeoraneten Anlieferplätzen (9) und Transferanweisungen für eine Übergabe der Auftragswaren {2, 2a..2h) auf die zugeordneten Pufferplätze (S, 5°) umfassen,d} Überwachen der Übergabe der Auftragswaren (2, 2a..2h), die durchdie autonomen Transporfahrzeuge (7, Ta... 7h) gemäß den Fahranweisungen ZU52/57 ZULETZT VORGELEGTE ANSPRÜCHEden zugeordneten Anlieferplätzen (9) transgortierbar und gemäß den Transferanweisungen auf die zugeordneten Pufferplätze (5, 5° übergebbar sind,8} Definition einer Transportbedingung zum Auslösen sines Transporns der Auftragswaren (2, 2a..2h) undff Auslösen eines Transports der Auftragswaren (Z, 2a..2h) durch die stationäre Fördertechnik (3, 3° in der Förderrichtung (A, A, wenn die Transport-bedingung erfüllt ist.2. Vorrichtung (Ta... 10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die stationäre Fördertechnik (3, 3° eine Transportebene (E}) umfasst, die von derFahrfläche (6) im Anlieferbereich (8) vertikal beabstandet ist.3. Vorrichtung (Ta... 1a) nach Ansoruch 2, gekennzeichnet durch seine Rampe (24), auf welcher die Fahrfläche (6) angeordnet ist, oder ainen Vertlikalbewegungsbereich {F} für die autonomen Transportfahrzeuge (7, Ya..7h) weicher an die Fahrfläche (S) im Anlieferbereich (8) anschließt und sich entlang einer Vertikalsiruktur (22) erstreckt, mit welcher die Transport-ebene (E) von der Fahrfläche (6) vertikal beabstandet ist.A. Vorrichtung (1a..10) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, gekennzeichnet durch Übergabemittel (25) zur Übergabe einer Auftragsware (2, 28..2h)} von einer Transportplattform (30) eines Transporffahrzeugs (7, Ya. 7h) auf einen Pufferolatz (5, 5°5. Vorrichtung {(Ta..10) nach einem der Ansprüche 1 Dis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung die autonomen Transportfahrzeuge (7, Ta Th) umfasst, wobei die autonomen Transporfahrzeuge (7, 7a. 7h)} jeweils eine Transport-plattform (30) zur Aufnahme einer Auftragsware (2, 2a..2h) aufweisen.6, Vorrichtung (1a... 19) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Transportfahrzeuge (7, 7a. 7h) jeweils Übergabemittel zur Übergabe einer Auftragsware (2, 2a..2h) von der Transportplatiform (30) auf einen Pufferplatz (5, 5°}aufweisen.53/57 ZULETZT VORGELEGTE ANSPRÜCHE7. Vorrichtung (1a... 10) nach Anspruch 5 oder 5, dadurch gekennzeichnet,dass die Transportplattform (30) verlikal verstellbar und/oder neigbar ist.8. Vorrichtung (1a... 19) nach Anspruch 3 und einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Transporffahrzeuge (7, Ta. 7h) kletterfählg sind und entlang der baulichen Vertikalstruktur (22) der Vorrichtung (2, 2a..2h) vertikalbewegbar sind.9 Vorrichtung (1a..10) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, gekennzeichnet durch eine erste und ein zweite stationäre Fördertechnik (3, 3° zum Bereitstellen je einer Reihenfolge von Auftragswaren (2, 2a. .2h) mit je einem Pufferbe-reich (4, 4°) der genannten Ärt, wobei der Anlieferbereich (8) zwischen dem ersten und zweiten Pufferbereich (4, 4°) angeordnet ist und wobel ein Anlieferplatz (9) einem Pufferplatz (5) der ersten Fördertechnik (3) und einem Pufferplatz (5° der zweiten stationären Fürdertechnik (3°) zugeordnet ist und wobei angelieferten Auftragswaren (2, Za..2h) wahlweise auf die ersten oder zweiten Pufferplätze (5, 5°übergebbar sind.10. Vorrichtung (Ta... 10) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (10) weiter dazu ausgebildet ist, die Anlieferplätze (9) in abwechselnder Anordnung auszuwählen, wenn vom Sequenzierauftrag (B) weniger Auftragswaren (2, 2a..2h)} umfasst sind, als Anlieferplätze (9) vor-handen sind.11. Vorrichtung (1a..1c) nach seinem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (10) weiter dazu ausgebildet ist, die gleichzeitige Bildung mehrerer Reihenfolgen der Auftragswaren (2, 28..2h) im Pufferbe-reich (4, 47 zu steuern.12. Vorrichtung (1a... 19) nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Transportbedingung eine vollständige Übergabe aller Auftragswaren (2, 28..2h}) auf die Pufferplätze (5, 5‘) oder eine Übergabe eines Teils derAuftragswaren (2, 2a..2h} auf die Pufferplätze (5, 5° betrifft.54/57 ZULETZT VORGELEGTE ANSPRÜCHE13. Vorrichtung (1a... 10) nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (10) dazu ausgebildet ist, alle für die Anlieferung und Übergabe der Auftragswaren (2, 28..2h} nötigen Fahraufträge (C, CC’) auf einmal zu senden und eine gleichzeitige Anlieferung der Auffragswaren (2, 2a..2h) andie zugeordneten Anlieferplätze (9) auszulösen.14. Vorrichtung (1a..10) zum Bereitstellen von Auftragswaren (2, 2a..2h) In elner Reihenfolge, umfassendeine stationäre Fördertechnik (3, 3°, welche zum Transport der AUFHragswaren (2, 2a..2h) entlang einer Förderrichtung (A, A) eingerichtet ist,eine Fahrfläche (6) für autonome Transportfahrzeuge (7, 7a. Ah), weiche zum Fahren auf der Fahrfläche (6) und zum Transport der AUHTragswWaren (2, 2a..2h) über die Fahrfläche (6) ausgebildet sind,eine Vertikalstruktur (22), mit welcher eine Transportebene (E} der stationären Fördertachnik (3, 3° von der Fahrfläche (6) im ÄAnlieferbereich (8) vertikal beabstandet Ist, gekennzeichnet durcheinen PuHerbereich (4, 4° auf der stationären Fördertechnik (3, 3%, weicher mehrere in der Förderrichtung (A, A0 hintereinander angeordnete Pufferplätze (5, 5°) aufweist,einen Anfieferbereich (2) auf der Fahrfläche (6), welcher mehrere in der Förderrichtung (A, A hintereinander angeordnete Anlieferplätze (9) aufweist, WODei ein Anleferplatz (9) einem Pufferoplatz (5, 5° zugeordnet ist, undeinen Vertikalbewegungsbereich (F) für die autonomen Transportfahrzeuge (7, 7a... Th), welcher an die Fahrfläche (6) im Anlieferbereich (2) anschließtund sich entlang der Vertikalstruktur (22) erstreckt.15. Kommissionlersystem (12a, 12b} zum Bearbeiten von Kommissionieraufträgen, umfassendeinen Lagerbereich (13) mit Lagerolätzen (15) zum Lagerm von Aufragswaren (2, 2a..2h}eine Kommissionlerstation (17, 172) zum Kommissianieren Von AUFrTagsWa-ren (2, 2a..2h) gemäß Kommissionieraufträgen,55/57 ZULETZT VORGELEGTE ANSPRÜCHEgekennzeichnet durchaine Vorrichtung (1a. 10) zum Bilden einer Reihenfolge von Aufragswaren (2, 2a..2h) gemäß einem der Ansprüche 5 bis 13,wobei die Fahrfläche (6) ar den Lagerbereich (13) anschließt und die autonomen Transportfahrzeuge (7, Ya... 7h)} den Lagerbereich (12) und den Anlieferbereich (8) fördertechnisch verbinden, um ein Transportieren der AUuHragswaren (2, 2a..2h) von den Lagerplätzen (15) zu den Anfieferplätzen (9) gemäß den Fahraufträgen (©...) zu ermöglichen, undwobei die stationäre Fördertechnik (3, 3% an die Kommissionierstation (17, 17a) anschließt und einen Transport der Auftragswaren (2, Za..2h) zurKommissionierstation (17, 178) in der beauftragten Reihenfolge ermöglicht.16. Kommissionlersystem (12a, 12b} nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die autonomen Transportfahrzeuge (71) zusätzlich zum Fahren im Lagerbereich (13) und zusätzlich zum Transport der Auftragswaren (2, 2a..2h) im La-gerbereich (13} ausgebildet sind.17. Lager- und Kommissioniersystem {(T2a, 12b) nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Kommissionlerstation (71) für eine manuelle Kommissionierung der Auftragswaren (2, 2a..2h) ausgebildet ist und/oder einen Roboter oder einen FPalettierer (18) für eine automatische Kaommissionierung derAuftragswaren (2, 2a..2h)} umfasst,18, Lager- und Kommissioniersystem (12a, 12b) nach einem der Ansprüche 156 bis 17 mit einer Vorrichtung (Ta... 10) nach einem der Ansprüche 3 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass Lagerregale (15) des Lagerbereichs (13), weiche die Lagerplätze (15) umfassen, hinsichtlich ihrer Bauart die gleiche bauliche Vertikalstruk-tur (23) aufweisen wie die bauliche Vertikalstruktur (22) der Vorrichtung (1a... 10}.19. Verfahren zum Bereitstellen von Auftragswaren (2, 28..2h} in einer Reihenfolge mit einer Vorrichtung (1a... 10), vorzugsweise nach einem der Ansprüche 1 bis 13, wobei die Vorrichtung (18..10) eine stationäre Fördertechnik (3, 3°, welchezum Transport der Auftragswaren (Z, 2a..2h) entlang einer Förderrichtung (A, A'}56/57 ZULETZT VORGELEGTE ANSPRÜCHEeingerichtet ist, einen Pufferbereich (4, 4°) auf der stationären Fördertech-nik (3, 3°, weicher mehrere in der Förderrichtung (A, A hintereinander angeordnete Pufferplätze (5, 5°) aufweist, eine Fahrfläche (6) für autonome Transportfahrzeuge {7, Ta. Th), weiche zum Fahren auf der Fahrfläche (6) und zum Transport der Auftragswaren (2, 2a..2h) auf der Fahrfläche (6) ausgebildet sind, und einen Anlieferbereich (8) auf der Fahrfläche (6), welcher mehrere in der Förderrichtung (A, A’) hintereinander angeordnete Anlieferplätze (9) aufweist, wobei ein Anleferplatz (9) einem Pufferplatz (S, 5°) zugeordnet ist, umfasst,dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (10) die folgenden Schritte ausführta} Erhalten eines Sequenzierauftrags (B), weicher eine Definition einer Reihenfolge der Auftragswaren (2, 2a..2h) umfasst,6} Zuweisen je eines der Anlieferplätze (8) zu je einer der Auftragswaren (2, 2a..2h) basierend auf der Definition der Reihenfolge der Auffragswaren (2, 2a.2h)©) Senden von Fahraufträgen (CC. CC”) an die autonomen Transportfahrzeuge (7, Ta. Th), wobei die Fahraufträge (6..6”) Fahranweisungen für einen Transport der Auftragswaren (2, 2a..2h) zu den zugeorüneten Anlieferplätzen (9) und Transferanweisungen für eine Übergabe der Auftragswaren {2, 28..2h}) auf die zugeordneten Pufferplätze (5, 5°) umfassen,3} Überwachen der Übergabe der Auftragswaren (2, 2a..2h), die durch die autonomen Transportfahrzeuge (7, Ta. 7h) gemäß den Fahranweisungen ZU den zugeordneten Anlieferolätzen (9) transgortierbar und gemäß den Transferanweisungen auf die zugeordneten Pufferplätze (5, 5° übergebbar sind,8} Definition einer Transportbedingung zum Auslösen eines Transports der Auftragswaren (2, 2a..2h) undff Auslösen eines Transports der Auftragswaren (Z, 2a..2h) durch die stationäre Fördertechnik (3, 3° in der Förderrichtung (A, A, wenn die Transport-bedingung erfüllt ist.STIST ZULETZT VORGELEGTE ANSPRÜCHE
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