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AT527972A1 - Vorrichtung zum Verarbeiten von Kunststoffmaterial - Google Patents

Vorrichtung zum Verarbeiten von Kunststoffmaterial

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Publication number
AT527972A1
AT527972A1 ATA50105/2024A AT501052024A AT527972A1 AT 527972 A1 AT527972 A1 AT 527972A1 AT 501052024 A AT501052024 A AT 501052024A AT 527972 A1 AT527972 A1 AT 527972A1
Authority
AT
Austria
Prior art keywords
screw shaft
section
screw
flight
opening
Prior art date
Application number
ATA50105/2024A
Other languages
English (en)
Original Assignee
4Next Generation Gmbh
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by 4Next Generation Gmbh filed Critical 4Next Generation Gmbh
Priority to ATA50105/2024A priority Critical patent/AT527972A1/de
Priority to PCT/AT2025/060034 priority patent/WO2025166393A1/de
Publication of AT527972A1 publication Critical patent/AT527972A1/de

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Processing And Handling Of Plastics And Other Materials For Molding In General (AREA)
  • Extrusion Moulding Of Plastics Or The Like (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung (1) zur Kunststoffverarbeitung umfassend ein Gehäuse (2) mit einer darin ausgebildeten Prozesskammer (5), eine erste Schneckenwelle (6) und eine zweite Schneckenwelle (7), wobei die Vorrichtung (1) einen Förderabschnitt (11), einen Extrusionsabschnitt (14) und einen, zwischen dem Förderabschnitt (11) und dem Extrusionsabschnitt (14) ausgebildeten Mischerabschnitt (17) aufweist, wobei die erste Schneckenwelle (6) einen fünften Schneckensteg (18) und die zweite Schneckenwelle (7) einen sechsen Schne- ckensteg (19) im Mischerabschnitt (17) aufweist, wobei die erste Schneckenwelle (6) und die zweite Schneckenwelle (7) im Mischerabschnitt (17) nichtkämmend sind.

Description

Extrusionsabschnitt.
Eine Maschine derselben Gattung ist aus der EP 0 509 569 A2 bekannt. Diese Maschine dient zur Herstellung thermoplastischer Polymere, wobei die Maschine eine Vielzahl koaxialer Teilabschnitte umfasst, die in Extrusionsrichtung hintereinander angeordnet sind, miteinander einstückig ausgebildet sind und in ihrem Inneren eine sich in Längsrichtung erstreckende Kammer bilden, in der sich ein Paar zusammenwirkender koaxialer Schnecken befindet. Diese Maschine umfasst weiters auch noch einen Mischerabschnitt in einem Zentralbereich, wobei die Schnecken in diesem Bereich einen ovalen Querschnitt aufweisen, die miteinander kämmend ausgebildet sind und infolgedessen derart zusammenwirken, dass eine Ma-
terialdurchmischung der thermoplastischen Polymere bewirkt wird.
Nachteilig bei der aus dem Stand der Technik bekannten Ausführungsform ist, dass das Kunststoffmaterials im Mischerabschnitt zu Lasten der Materialqualität nicht schonend durchmischbar ist und gleichzeitig für das Durchmischen im
Mischerabschnitt ein vermeidbar hoher Energieaufwand erforderlich ist.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung war es, die Nachteile des Standes der Technik zu überwinden und eine Vorrichtung zur Verfügung zu stellen, mittels derer die Effizienz einer gattungsgemäßen Maschine verbessert ist und Kunststoffmaterial
schonend durchmischbar ist.
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chen gelöst.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Verarbeiten von Kunststoffmaterial, insbesondere zum Extrudieren von granularem Kunststoff, umfasst ein Gehäuse mit einer Längserstreckung in eine Extrusionsrichtung und mit einer darin ausgebildeten Prozesskammer, eine einstückig ausgebildete erste Schneckenwelle mit einer ersten Längsachse, und eine einstückig ausgebildete zweite Schneckenwelle mit einer zweiten Längsachse,
- wobei die erste Schneckenwelle und die zweite Schneckenwelle im Gehäuse innerhalb der Prozesskammer aufgenommen sind und die erste Längsachse und die zweite Längsachse entlang der Längserstreckung ausgerichtet sind,
- wobei die Vorrichtung einen Förderabschnitt aufweist, wobei die erste Schneckenwelle einen ersten Schneckensteg und die zweite Schneckenwelle einen, mit dem ersten Schneckensteg kämmenden zweiten Schneckensteg im Förderabschnitt aufweist,
- wobei die Vorrichtung einen, dem Förderabschnitt in Extrusionsrichtung nachgelagerten Extrusionsabschnitt aufweist, wobei die erste Schneckenwelle einen dritten Schneckensteg und die zweite Schneckenwelle einen, mit dem dritten Schneckensteg kämmenden vierten Schneckensteg im Extrusionsabschnitt aufweist, und
- wobei die Vorrichtung einen, zwischen dem Förderabschnitt und dem Extrusionsabschnitt ausgebildeten Mischerabschnitt aufweist, wobei die erste Schneckenwelle einen fünften Schneckensteg und die zweite Schneckenwelle einen sechsen Schneckensteg im Mischerabschnitt aufweist,
dadurch gekennzeichnet, dass
die erste Schneckenwelle und die zweite Schneckenwelle im Mischerabschnitt
nichtkämmend sind.
Unter dem Begriff kämmend ist dabei zu verstehend, dass beispielsweise die Schneckenstege der ersten Schneckenwelle im Förderabschnitt in die Gänge zwischen den Schneckenstegen der zweiten Schneckenwelle eingreifen, wobei die
Schneckenstege sich nicht zwangsweise berühren, sodass Material zwischen den
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höhe zu verstehen.
Weiters ist unter dem Begriff nichtkämmend ein zusammengehöÖöriges Paar an Schneckenstegen, die kollisionsfrei und überlappungsfrei zueinander ausgerichtet sind, zu verstehen, sodass die jeweiligen Schneckenstege nicht ineinandergreifen, sondern, dass deren jeweilige Umhüllende sich berühren oder sogar einen Ab-
stand voneinander aufweisen.
Insbesondere kann vorgesehen sein, dass eine erste Umhüllungsfläche der ersten Schneckenwelle im Mischerabschnitt zu einer zweiten Umhüllungsfläche der zweiten Schneckenwelle im Mischerabschnitt in Querrichtung zur Extrusionsrichtung einen minimalen Relativ-Abstand aus einem Bereich umfassend 0% bis 10%, insbesondere 0% bis 3% relativ zu einem ersten Durchmesser der ersten Umhüllungsfläche aufweist. Im Speziellen kann der Abstand zwischen den Umhüllenden nur die notwendige Toleranz betragen, damit ein kollisionsfreier Lauf der Schne-
ckenwellen ermöglicht ist.
Vorteilhaft ist dabei, dass im Mischerabschnitt auf einfache Weise eine effektive und gleichzeitig schonende Durchmischung des Kunststoffmaterial erfolgt. Die Schneckenwellen können gleichlaufend bewegungsgekoppelt sein, wobei diese jeweils oder auch gemeinsam über ein Getriebe gekoppelt mittels eines oder mehrerer Antriebsvorrichtung antreibbar sind. Insbesondere können der fünfte und der sechste Schneckensteg im Mischerbereich derart ausgebildet sein, dass Teilabschnitte derselben eine nicht-konstante Ganghöhe über die Extrusionsrichtung aufweisen, sodass die Durchmischbarkeit weiter verbessert ist. Jedenfalls wird durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung der Vorrichtung zur Kunststoffverarbeitung die Verweilzeit des Kunststoffmaterials im Mischerabschnitt auf einfache
und effektive Weise verlängert und eine Knetwirkung bewirkt, sodass nicht nur
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material begünstigt wird.
Es kann auch noch vorgesehen sein, dass der fünfte Schneckensteg und der sechste Schneckensteg zueinander unterschiedliche Ganghöhen aufweisen, wobei wiederum denkbar vorteilhaft sein kann, wenn die jeweilige Ganghöhe über die
Länge des Mischerabschnitts in Extrusionsrichtung nicht konstant ist.
Des Weiteren kann es zweckmäßig sein, wenn ein lichter Durchtrittsquerschnitt der Prozesskammer im Bereich des Mischerabschnitts relativ zum Bereich des Förderabschnitts vergrößert ist. Insbesondere ist es denkbar, dass der lichte Durchtrittsquerschnitt in Extrusionsrichtung gesehen gleich oder größer der Querschnittsfläche der Umhüllenden der ersten Schneckenwelle im Mischerabschnitt ist. Dadurch wird eine besonders schonende Durchmischung des Kunststoffmaterials bewirkt, sodass die Materialeigenschaften und damit in weiterer Folge die Materialqualität erhalten bleibt, indem unter anderem auch das Anpacken von Kunststoffmaterial im Bereich zwischen den Schneckenstegen und der Wandung der Prozesskammer vermieden wird. Ferner kann dadurch auch noch, durch entsprechende Minimierung von Reibung durch Brückenbildung, der notwendige Energieaufwand zum Durchmischen des Kunststoffmaterials verringert, sodass die
Effizienz der Vorrichtung zur Kunststoffverarbeitung verbessert ist.
Ferner kann vorgesehen sein, dass der fünfte Schneckensteg eine Gangrichtung entgegen der Extrusionsrichtung aufweist, sodass mittels des fünften Schneckenstegs bei Drehbewegung der ersten Schneckenwelle eine Vorschubrichtung des Kunststoffmaterials entgegen der Extrusionsrichtung bewirkbar ist. Damit wird in Wirkverbindung mit dem sechsten Schneckensteg eine zirkulare Strömung des Kunststoffmaterials im Mischerabschnitt einstellbar, sodass eine weiter verbesserte Durchmischung des Kunststoffmaterials, weiterhin bei Erhaltung der vorher-
gehend erwähnten vorteilhaften Effekte, bewirkbar ist.
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Strömungsrichtung zum nächstliegenden Mischer-Teilabschnitt ausgebildet ist.
Vorteilhaft ist auch eine Ausprägung, gemäß welcher vorgesehen sein kann, dass die Prozesskammer in Extrusionsrichtung verjüngend ausgebildet ist und die erste Längsachse und die zweite Längsachse zueinander in einem Winkel aus einem Winkelbereich umfassend 0.1° bis 5°, insbesondere 0.5° bis 3° positioniert sind. Dadurch wird die Plastifizierung des Kunststoffmaterial auf einfache Weise begünstigt, wobei weiters insbesondere im Mischerabschnitt unterschiedliche Zonen der Durchmischung entstehen, was sich vorteilhaft auf eine schonende Durchmischung und auf die bestmögliche Homogenisierung des durchmischten Kunststoffmaterials auswirkt. Jedenfalls kann die Prozesskammer alternativ dazu auch in
Extrusionsrichtung auch sich nicht-verjüngend ausgebildet sein.
Gemäß einer Weiterbildung ist es möglich, dass das Gehäuse im Mischerabschnitt einen ersten Durchbruch umfasst, wobei der erste Durchbruch in Richtung zur ersten Schneckenwelle hin ausgebildet ist, sodass in den ersten Durchbruch ein erstes Einschuborgan in Richtung der Prozesskammer einschiebbar und im ersten Durchbruch positionierbar ist, sodass der lichte Durchtrittsquerschnitt mittels des ersten Einschuborgans verkleinerbar ist. Dadurch kann in Wirkverbindung mit dem Schneckensteg der ersten Schneckenwelle auf einfache Weise der Rückförderanteil bzw. dadurch die Durchmischung des Kunststoffmaterials erhöht bzw. respek-
tive verbessert werden.
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stimmbar.
Darüber hinaus kann vorgesehen sein, dass das zweite Einschuborgan, bei Positionierung des zweiten Einschuborgans im zweiten Durchbruch, in einer Normalebene zur Extrusionsrichtung einen, der Prozesskammer zugewandten keilförmigen Querschnitt aufweist. Insbesondere kann vorgesehen sein, dass das Einschuborgan an seiner, der Schneckenwellen zugewandten Längsseite keilförmig ausgebildet ist, wobei eine Kontur der keilförmigen Längsseite wenigstens abschnittsweise formkomplementär zur ersten Umhüllungsfläche der ersten Schneckenwelle und zur zweiten Umhüllungsfläche der zweiten Schneckenwelle im Mischerabschnitt ausgebildet ist. Dadurch kann der Rückförderanteil abschnittweise im Bereich des Einschuborgans weiter erhöht bzw. entsprechend verändert
werden, um die Durchmischung weiter effektiv zu erhöhen.
Des Weiteren kann vorgesehen sein, dass das Einschuborgan, bei Positionierung desselben im dafür vorgesehenen Durchbruch, an seiner, der Prozesskammer zugewandten Längsseite entlang der Extrusionsrichtung eine wellenförmige Kontur aufweist. Dadurch wird eine weitere Maßnahme zur verbesserten Durchmischung des Kunststoffmaterials umgesetzt. Insbesondere kann auch vorgesehen sein,
dass an Stelle der wellenförmigen Kontur eine Sägezahnprofil ausgebildet ist, so-
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vermieden werden.
Gemäß einer besonderen Ausprägung ist es möglich, dass das Einschuborgan den Durchbruch vollständig verschließend ausgebildet ist, wobei das Einschuborgan eine Entgasungsvorrichtung zur Abfuhr von Gasen aus der Prozesskammer und/oder eine Zusatzstoff-Zuführvorrichtung zur Zufuhr von Zusatzstoffen in die Prozesskammer umfasst. Insbesondere im Bereich des Mischerabschnitts kann es vorteilhaft sein, wenn Zusatzstoffe zugeführt werden können, sodass diese effektiv ins Kunststoffmaterial eingemischt werden können. Auch kann es in eben diesem Abschnitt besonders vorteilhaft sein, wenn Öffnungen zur Entgasung des Kunst-
stoffmaterials vorgesehen sind.
Entsprechend einer vorteilhaften Weiterbildung kann vorgesehen sein, dass der Durchbruch eine Längserstreckung in Richtung der Extrusionsrichtung aufweist, wobei das Einschuborgan aus, in Extrusionsrichtung aneinandergereihten Einschubelementen zusammensetzbar ist. Durch diese Maßnahme kann auf einfache Weise eine über die Extrusionsrichtung variable Eindringtiefe der Einschuborgane erreicht werden. Dadurch kann die Durchmischung bereichsweise entsprechend den Anforderungen an den Grad der Durchmischung und auch in Kombination mit spezifischen Materialeigenschaften für unterschiedlichen Kunststoffmaterialien eingestellt werden, insofern die Vorrichtung auch für unterschiedliche Kunststoff-
materialien einsetzbar wird.
Insbesondere kann es vorteilhaft sein, wenn das erste Einschuborgan und/oder
das zweite Einschuborgan oder einzelne Einschubelemente mittels einer Steuer-
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zum Dauerbetrieb, angepasst werden.
Zum besseren Verständnis der Erfindung wird diese anhand der nachfolgenden
Figuren näher erläutert. Es zeigen jeweils in stark vereinfachter, schematischer Darstellung:
Fig. 1 einen Längsschnitt durch eine mögliche Ausgestaltungsform der Vor-
richtung zur Kunststoffverarbeitung;
Fig. 2 einen Querschnitt durch die Ausgestaltungsform der Vorrichtung zur
Kunststoffverarbeitung im Bereich des Mischerabschnitts.
Einführend sei festgehalten, dass in den unterschiedlich beschriebenen Ausführungsformen gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen versehen werden, wobei die in der gesamten Beschreibung enthaltenen Offenbarungen sinngemäß auf gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen übertragen werden können. Auch sind die in der Beschreibung gewählten Lageangaben, wie z.B. oben, unten, seitlich usw. auf die unmittelbar beschriebene sowie dargestellte Figur bezogen und sind diese Lage-
angaben bei einer Lageänderung sinngemäß auf die neue Lage zu übertragen.
In der Fig. 1 ist in stark vereinfachter, schematischer Darstellung ein Längsschnitt durch eine mögliche Ausgestaltungsform der Vorrichtung 1 zur Kunststoffverarbei-
tung dargestellt.
In der Fig. 2 ist stark vereinfachter und schematischer Darstellung ein Querschnitt durch die mögliche Ausgestaltungsform der Vorrichtung 1 zur Kunststoffverarbeitung gezeigt, wobei wiederum für gleiche Teile gleiche Bezugszeichen bzw. Bau-
teilbezeichnungen wie in der vorangegangenen Fig. 1 verwendet werden.
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Längsachse 9 zueinander parallel ausgerichtet sind.
Die Vorrichtung 1 kann weiters noch einen Förderabschnitt 11 aufweisen, wobei die erste Schneckenwelle 6 einen ersten Schneckensteg 12 und die zweite Schneckenwelle 7 einen, mit dem ersten Schneckensteg 12 kämmenden zweiten Schne-
ckensteg 13 im Förderabschnitt 11 aufweisen kann.
Die Vorrichtung 1 kann auch noch einen, dem Förderabschnitt 11 in Extrusionsrichtung 4 nachgelagerten Extrusionsabschnitt 14 aufweisen, wobei die erste Schneckenwelle 6 einen dritten Schneckensteg 15 und die zweite Schneckenwelle 7 einen, mit dem dritten Schneckensteg 15 kämmenden vierten Schneckensteg 16
im Extrusionsabschnitt 14 aufweist.
Auch kann die Vorrichtung 1 noch einen, zwischen dem Förderabschnitt 11 und dem Extrusionsabschnitt 14 ausgebildeten Mischerabschnitt 17 aufweisen, wobei die erste Schneckenwelle 6 einen fünften Schneckensteg 18 und die zweite Schneckenwelle 7 einen sechsen Schneckensteg 19 im Mischerabschnitt 17 aufweist. Dabei kann vorgesehen sein, dass die erste Schneckenwelle 6 und die zweiten Schneckenwelle 7 im Mischerabschnitt 17 nichtkämmend sind, also dass eine erste Umhüllungsfläche 20 der ersten Schneckenwelle 6 im Mischerabschnitt
17 zu einer zweiten Umhüllungsfläche 21 der zweiten Schneckenwelle 7 im
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Mischerabschnitt 17 in Querrichtung zur Extrusionsrichtung 4 einen minimalen Relativ-Abstand 22 aus einem Bereich umfassend 0% bis 10%, insbesondere 0% bis 3% relativ zu einem ersten Durchmesser 23 der ersten Umhüllungsfläche 20 auf-
weist. Dadurch wird sichergestellt, dass die erste Schneckenwelle 6 und die zwei-
ten Schneckenwelle 7 im Mischerabschnitt 17 nichtkämmend sind.
Weiters wird dadurch und durch die Ausgestaltung der Prozesskammer 5 im Mischerabschnitt 17 bewirkt, dass ein lichter Durchtrittsquerschnitt 24 der Prozesskammer 5 im Bereich des Mischerabschnitts 17 relativ zum Bereich des Förderabschnitts 11 vergrößert ist. Dadurch wird eine besonders schonende Durchmischung des Kunststoffmaterials bewirkt, sodass die Materialeigenschaften und damit in weiterer Folge die Materialqualität erhalten bleibt, indem unter anderem auch das Anpacken von Kunststoffmaterial im Bereich zwischen den Schneckenstegen 18 und 19 und der Wandung 25 der Prozesskammer 5 vermieden wird. Ferner kann dadurch auch noch, durch entsprechende Minimierung von Reibung durch Brückenbildung, der notwendige Energieaufwand zum Durchmischen des Kunststoffmaterials verringert, sodass die Effizienz der Vorrichtung zur Kunst-
stoffverarbeitung verbessert ist.
Es kann auch noch vorgesehen sein, dass der fünfte Schneckensteg 18 eine Gangrichtung entgegen der Extrusionsrichtung 4 aufweist, sodass mittels des fünften Schneckenstegs 18 bei Drehbewegung der ersten Schneckenwelle 6 eine Vorschubrichtung des Kunststoffmaterials entgegen der Extrusionsrichtung 4 bewirkbar ist. Dadurch kann erreicht werden, dass in Wirkverbindung mit dem sechsten Schneckensteg 19 eine zirkulare Strömung des Kunststoffmaterials erzeugt wird. Insbesondere ist dies bei vorliegendem Ausführungsbeispiel ermöglicht, wenn die
Schneckenwellen 6 und 7 gleichsinnig drehend sind.
Weiters kann auch noch vorgesehen sein, dass im Mischerabschnitt 17 ein Mischer-Teilabschnitt 26 ausgebildet ist, wobei die erste Schneckenwelle 6 einen siebten Schneckensteg 27 und die zweite Schneckenwelle 7 einen achten Schneckensteg 28 im Mischer-Teilabschnitt 26 umfasst, wobei der achte Schneckensteg 28 eine Gangrichtung entgegen der Extrusionsrichtung 4 aufweist, sodass mittels
des achten Schneckenstegs 28 bei Drehbewegung der zweiten Schneckenwelle 7
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eine Vorschubrichtung des Kunststoffmaterials entgegen der Extrusionsrichtung 4 bewirkbar ist. Es wird somit erreicht, dass die erste Schneckenwelle 6 innerhalb des Mischerabschnitts 17 in Extrusionsrichtung 4 gesehen vorerst eine Gangrichtung entgegen der Extrusionsrichtung 4 aufweist und anschließend, nämlich im Mischer-Teilabschnitt 26, eine Gangrichtung in Richtung der Extrusionsrichtung 4 aufweist. Gleichermaßen kann somit die zweite Schneckenwelle 7 innerhalb des Mischerabschnitts 17 in Extrusionsrichtung 4 gesehen vorerst eine Gangrichtung in Richtung der Extrusionsrichtung 4 aufweisen und in Extrusionsrichtung 4 anschließend, nämlich im Mischer-Teilabschnitt 26, eine Gangrichtung entgegen der Extrusionsrichtung 4 aufweist. Dadurch entstehen einerseits im Mischer-Teilabschnitt 26 und andererseits im restlichen Bereich des Mischerabschnitts 17 jeweils zirkulare Strömungen, die die Durchmischung des Kunststoffmaterials begünsti-
gen.
Weiters kann noch vorgesehen sein, dass das Gehäuse 2 im Mischerabschnitt 17 einen ersten Durchbruch 29 umfasst, wobei der erste Durchbruch 29 in Richtung zur ersten Schneckenwelle 6 hin ausgebildet ist, sodass in den ersten Durchbruch 29 ein erstes Einschuborgan 30 in Richtung der Prozesskammer 5 einschiebbar und im ersten Durchbruch 29 positionierbar ist, sodass der lichte Durchtrittsquer-
schnitt 24 mittels des ersten Einschuborgans 30 verkleinerbar ist.
Weiters kann auch noch vorgesehen sein, dass das Gehäuse 2 im Mischerabschnitt 17 einen zweiten Durchbruch 31 umfasst, wobei der zweite Durchbruch 31 in Richtung eines Zwischenbereiches 32 zwischen der ersten Schneckenwelle 6 und der zweiten Schneckenwelle 7 hin ausgebildet ist, sodass in den zweiten Durchbruch 31 ein zweites Einschuborgan 33 in Richtung der Prozesskammer 5 einschiebbar und im zweiten Durchbruch 31 positionierbar ist, sodass der lichte Durchtrittsquerschnitt 24 mittels des zweiten Einschuborgans 33 verkleinerbar ist. Es kann dabei vorteilhaft sein, wenn das zweite Einschuborgan 33, bei Positionierung des zweiten Einschuborgans 33 im zweiten Durchbruch 31, in einer Normalebene zur Extrusionsrichtung 4 einen, der Prozesskammer 5 zugewandten keilför-
migen Querschnitt aufweist. Weiters kann auch noch vorteilhaft sein, dass das je-
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weilige Einschuborgan 30 und/oder 33, bei Positionierung desselben im dafür vorgesehen Durchbruch 29 bzw. 31, an seiner, der Prozesskammer 5 zugewandten Längsseite entlang der Extrusionsrichtung 4 eine wellenförmige Kontur aufweist. Bei hier beschriebener Ausführungsform sind jedenfalls beide Durchbrüche 29 und 31 vorgesehen, sodass auch beide Einschuborgane 30 und 33 jeweils eine wellenförmige Kontur aufweisen könnten. Es sind jedoch auch Ausführungsformen der Vorrichtung 1 denkbar, bei welchen nur einer der beiden Durchbrüche 29 und 31 vorgesehen ist und damit auch nur eines der sonst möglichen beiden Ein-
schuborgane 30 und 33 einschiebbar ist.
Auch kann vorgesehen sein, dass das Einschuborgan 30 bzw. 33 den Durchbruch 29 bzw. 31 vollständig verschließend ausgebildet ist, wobei das erste Einschuborgan 30 eine Entgasungsvorrichtung 34 zur Abfuhr von Gasen aus der Prozess-
kammer 5 aufweisen kann.
Weiters kann auch noch vorgesehen sein, dass der Durchbruch 29 bzw. 31 eine Längserstreckung 3 in Richtung der Extrusionsrichtung 4 aufweist, wobei das Einschuborgan 30 bzw. 33 aus, in Extrusionsrichtung 4 aneinandergereihten Einschubelementen 35 zusammensetzbar ist. Schließlich kann es bei dieser Maßnahme auch noch sinnvoll sein, wenn das erste Einschuborgan 30 und/oder das zweite Einschuborgan 33 oder einzelne Einschubelemente mittels einer Steuer- und Regelvorrichtung in deren Eindringtiefen in den dafür vorgesehenen Durchbrüchen
29 bzw. 31 einstellbar bzw. Justierbar sind.
Die Ausführungsbeispiele zeigen mögliche Ausführungsvarianten, wobei an dieser Stelle bemerkt sei, dass die Erfindung nicht auf die speziell dargestellten Ausführungsvarianten derselben eingeschränkt ist, sondern vielmehr auch diverse Kombinationen der einzelnen Ausführungsvarianten untereinander möglich sind und diese Variationsmöglichkeit aufgrund der Lehre zum technischen Handeln durch gegenständliche Erfindung im Können des auf diesem technischen Gebiet tätigen
Fachmannes liegt.
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Der Schutzbereich ist durch die Ansprüche bestimmt. Die Beschreibung und die Zeichnungen sind jedoch zur Auslegung der Ansprüche heranzuziehen. Einzelmerkmale oder Merkmalskombinationen aus den gezeigten und beschriebenen unterschiedlichen Ausführungsbeispielen können für sich eigenständige erfinderische Lösungen darstellen. Die den eigenständigen erfinderischen Lösungen zu-
grundeliegende Aufgabe kann der Beschreibung entnommen werden.
Sämtliche Angaben zu Wertebereichen in gegenständlicher Beschreibung sind so zu verstehen, dass diese beliebige und alle Teilbereiche daraus mitumfassen, z.B. ist die Angabe 1 bis 10 so zu verstehen, dass sämtliche Teilbereiche, ausgehend von der unteren Grenze 1 und der oberen Grenze 10 mit umfasst sind, d.h. sämtliche Teilbereiche beginnen mit einer unteren Grenze von 1 oder größer und enden bei einer oberen Grenze von 10 oder weniger, z.B. 1 bis 1,7, oder 3,2 bis 8,1, oder 5,5 bis 10.
Der Ordnung halber sei abschließend darauf hingewiesen, dass zum besseren Verständnis des Aufbaus Elemente teilweise unmaßstäblich und/oder vergrößert
und/oder verkleinert dargestellt wurden.
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Vorrichtung Gehäuse Längserstreckung Extrusionsrichtung
Prozesskammer
14
Bezugszeichenliste
31 Zweiter Durchbruch 32 Zwischenbereiches 33 Zweites Einschuborgan 34 Entgasungsvorrichtung
35 Einschubelementen
Erste Schneckenwelle
Zweite Schneckenwelle
Erste Längsachse
Zweite Längsachse
Winkel
Förderabschnitt
Erster Schneckensteg
Zweiter Schneckensteg
Extrusionsabschnitt
Dritter Schneckensteg
Vierter Schneckensteg
Mischerabschnitt
Fünfter Schneckensteg
Sechster Schneckensteg
Erste Umhüllungsfläche
Zweite Umhüllungsfläche
Relativ-Abstand
Erster Durchmesser
Lichter Durchtrittsquerschnitt
Wandung der Prozesskammer Mischer-Teilabschnitt
Siebter Schneckensteg
Achter Schneckensteg
Erster Durchbruch
Erstes Einschuborgan
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Patentansprüche
1. Vorrichtung (1) zum Verarbeiten von Kunststoffmaterial, insbesondere zum Extrudieren von granularem Kunststoff, umfassend ein Gehäuse (2) mit einer Längserstreckung (3) in eine Extrusionsrichtung (4) und mit einer darin ausgebildeten Prozesskammer (5), eine einstückig ausgebildete erste Schneckenwelle (6) mit einer ersten Längsachse (8), und eine einstückig ausgebildete zweite Schneckenwelle (7) mit einer zweiten Längsachse (9),
- wobei die erste Schneckenwelle (6) und die zweite Schneckenwelle (7) im Gehäuse (2) innerhalb der Prozesskammer (5) aufgenommen sind und die erste Längsachse (8) und die zweite Längsachse (9) entlang der Längserstreckung (3) ausgerichtet sind,
- wobei die Vorrichtung (1) einen Förderabschnitt (11) aufweist, wobei die erste Schneckenwelle (6) einen ersten Schneckensteg (12) und die zweite Schneckenwelle (7) einen, mit dem ersten Schneckensteg (12) kämmenden zweiten Schneckensteg (13) im Förderabschnitt (11) aufweist,
- wobei die Vorrichtung (1) einen, dem Förderabschnitt (11) in Extrusionsrichtung (4) nachgelagerten Extrusionsabschnitt (14) aufweist, wobei die erste Schneckenwelle (6) einen dritten Schneckensteg (15) und die zweite Schneckenwelle (7) einen, mit dem dritten Schneckensteg (15) kämmenden vierten Schneckensteg (16) im Extrusionsabschnitt (14) aufweist, und
- wobei die Vorrichtung (1) einen, zwischen dem Förderabschnitt (11) und dem Extrusionsabschnitt (14) ausgebildeten Mischerabschnitt (17) aufweist, wobei die erste Schneckenwelle (6) einen fünften Schneckensteg (18) und die zweite Schneckenwelle (7) einen sechsen Schneckensteg (19) im Mischerabschnitt (17) aufweist,
dadurch gekennzeichnet, dass
die erste Schneckenwelle (6) und die zweite Schneckenwelle (7) im Mischerab-
schnitt (17) nichtkämmend sind.
2. Vorrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine
erste Umhüllungsfläche (20) der ersten Schneckenwelle (6) im Mischerabschnitt
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(17) zu einer zweiten Umhüllungsfläche (21) der zweiten Schneckenwelle (7) im Mischerabschnitt (17) in Querrichtung zur Extrusionsrichtung (4) einen minimalen Relativ-Abstand (22) aus einem Bereich umfassend 0% bis 10%, insbesondere 0% bis 3% relativ zu einem ersten Durchmesser (23) der ersten Umhüllungsfläche (20) aufweist.
3. Vorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein lichter Durchtrittsquerschnitt (24) der Prozesskammer (5) im Bereich des Mischerabschnitts (17) relativ zum Bereich des Förderab-
schnitts (11) vergrößert ist.
4. Vorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden, dadurch gekennzeichnet, dass der fünfte Schneckensteg (18) eine Gangrichtung entgegen der Extrusionsrichtung (4) aufweist, sodass mittels des fünften Schneckenstegs (18) bei Drehbewegung der ersten Schneckenwelle (6) eine Vorschubrichtung des Kunst-
stoffmaterials entgegen der Extrusionsrichtung (4) bewirkbar ist.
5. Vorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Mischerabschnitt (17) ein Mischer-Teilabschnitt (26) ausgebildet ist, wobei die erste Schneckenwelle (6) einen siebten Schneckensteg (27) und die zweite Schneckenwelle (7) einen achten Schneckensteg (28) im MischerTeilabschnitt (26) umfasst, wobei der achte Schneckensteg (28) eine Gangrichtung entgegen der Extrusionsrichtung (4) aufweist, sodass mittels des achten Schneckenstegs (28) bei Drehbewegung der zweiten Schneckenwelle (7) eine Vorschubrichtung des Kunststoffmaterials entgegen der Extrusionsrichtung (4) be-
wirkbar ist.
6. Vorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Prozesskammer (5) in Extrusionsrichtung (4) verjüngend ausgebildet ist und die erste Längsachse (8) und die zweite Längsachse (9) zueinander in einem Winkel (10) aus einem Winkelbereich umfassend 0.1° bis 5°, ins-
besondere 0.5° bis 3° positioniert sind.
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7. Vorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (2) im Mischerabschnitt (17) einen ersten Durchbruch (29) umfasst, wobei der erste Durchbruch (29) in Richtung zur ersten Schneckenwelle (6) hin ausgebildet ist, sodass in den ersten Durchbruch (29) ein erstes Einschuborgan (30) in Richtung der Prozesskammer (5) einschiebbar und im ersten Durchbruch (29) positionierbar ist, sodass der lichte Durchtrittsquer-
schnitt (24) mittels des ersten Einschuborgans (30) verkleinerbar ist.
8. Vorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (2) im Mischerabschnitt (17) einen zweiten Durchbruch (31) umfasst, wobei der zweite Durchbruch (31) in Richtung eines Zwischenbereiches (32) zwischen der ersten Schneckenwelle (6) und der zweiten Schneckenwelle (7) hin ausgebildet ist, sodass in den zweiten Durchbruch (31) ein zweites Einschuborgan (33) in Richtung der Prozesskammer (5) einschiebbar und im zweiten Durchbruch (31) positionierbar ist, sodass der lichte Durchtrittsquer-
schnitt (24) mittels des zweiten Einschuborgans (33) verkleinerbar ist.
9. Vorrichtung (1) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Einschuborgan (33), bei Positionierung des zweiten Einschuborgans (33) im zweiten Durchbruch (31), in einer Normalebene zur Extrusionsrichtung (4) ei-
nen, der Prozesskammer (5) zugewandten keilförmigen Querschnitt aufweist.
10. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Einschuborgan (30 bzw. 33), bei Positionierung desselben im dafür vorgesehen Durchbruch (29 bzw. 31), an seiner, der Prozesskammer (5) zugewandten Längsseite entlang der Extrusionsrichtung (4) eine wellenförmige Kon-
tur aufweist.
11. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Einschuborgan (30 bzw. 33) den Durchbruch (29 bzw. 31) vollständig verschließend ausgebildet ist, wobei das Einschuborgan (30 bzw. 33) eine
Entgasungsvorrichtung (34) zur Abfuhr von Gasen aus der Prozesskammer (5)
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und/oder eine Zusatzstoff-Zuführvorrichtung zur Zufuhr von Zusatzstoffen in die
Prozesskammer (5) umfasst.
12. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchbruch (29 bzw. 31) eine Längserstreckung (3) in Richtung der Extrusionsrichtung (4) aufweist, wobei das Einschuborgan (30 bzw. 33) aus, in Extrusionsrichtung (4) aneinandergereihten Einschubelementen (35) zusammen-
setzbar ist.
13. Vorrichtung (1) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Einschuborgan (30) und/oder das zweite Einschuborgan (33) oder einzelne Einschubelemente mittels einer Steuer- und Regelvorrichtung in deren Eindringtiefen in den dafür vorgesehenen Durchbrüchen (29 bzw. 31) einstellbar bzw. Justier-
bar sind.
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Claims (12)

Patentansprüche
1. Vorrichtung (1) zum Verarbeiten von Kunststoffmaterial, insbesondere zum Extrudieren von granularem Kunststoff, umfassend ein Gehäuse (2) mit einer Längserstreckung (3) in eine Extrusionsrichtung (4) und mit einer darin ausgebildeten Prozesskammer (5), eine einstückig ausgebildete erste Schneckenwelle (6) mit einer ersten Längsachse (8), und eine einstückig ausgebildete zweite Schneckenwelle (7) mit einer zweiten Längsachse (9),
- wobei die erste Schneckenwelle (6) und die zweite Schneckenwelle (7) im Gehäuse (2) innerhalb der Prozesskammer (5) aufgenommen sind und die erste Längsachse (8) und die zweite Längsachse (9) entlang der Längserstreckung (3) ausgerichtet sind,
- wobei die Vorrichtung (1) einen Förderabschnitt (11) aufweist, wobei die erste Schneckenwelle (6) einen ersten Schneckensteg (12) und die zweite Schneckenwelle (7) einen, mit dem ersten Schneckensteg (12) kämmenden zweiten Schneckensteg (13) im Förderabschnitt (11) aufweist,
- wobei die Vorrichtung (1) einen, dem Förderabschnitt (11) in Extrusionsrichtung (4) nachgelagerten Extrusionsabschnitt (14) aufweist, wobei die erste Schneckenwelle (6) einen dritten Schneckensteg (15) und die zweite Schneckenwelle (7) einen, mit dem dritten Schneckensteg (15) kämmenden vierten Schneckensteg (16) im Extrusionsabschnitt (14) aufweist, und
- wobei die Vorrichtung (1) einen, zwischen dem Förderabschnitt (11) und dem Extrusionsabschnitt (14) ausgebildeten Mischerabschnitt (17) aufweist, wobei die erste Schneckenwelle (6) einen fünften Schneckensteg (18) und die zweite Schneckenwelle (7) einen sechsen Schneckensteg (19) im Mischerabschnitt (17) aufweist, wobei die erste Schneckenwelle (6) und die zweite Schneckenwelle (7) im Mischerabschnitt (17) nichtkämmend sind
dadurch gekennzeichnet, dass der fünfte Schneckensteg (18) eine Gangrichtung entgegen der Extrusionsrichtung (4) aufweist, sodass mittels des fünften Schneckenstegs (18) bei Drehbewegung der ersten Schneckenwelle (6) eine Vorschub-
richtung des Kunststoffmaterials entgegen der Extrusionsrichtung (4) bewirkbar ist.
A50105/2024 {UZ: A2024/87677-AT) 23/26 ZULETZT VORGELEGTE ANSPRÜCHE
2. Vorrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine erste Umhüllungsfläche (20) der ersten Schneckenwelle (6) im Mischerabschnitt (17) zu einer zweiten Umhüllungsfläche (21) der zweiten Schneckenwelle (7) im Mischerabschnitt (17) in Querrichtung zur Extrusionsrichtung (4) einen minimalen Relativ-Abstand (22) aus einem Bereich umfassend 0% bis 10%, insbesondere 0% bis 3% relativ zu einem ersten Durchmesser (23) der ersten Umhüllungsfläche
(20) aufweist.
3. Vorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein lichter Durchtrittsquerschnitt (24) der Prozesskammer (5) im Bereich des Mischerabschnitts (17) relativ zum Bereich des Förderab-
schnitts (11) vergrößert ist.
4. Vorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Mischerabschnitt (17) ein Mischer-Teilabschnitt (26) ausgebildet ist, wobei die erste Schneckenwelle (6) einen siebten Schneckensteg (27) und die zweite Schneckenwelle (7) einen achten Schneckensteg (28) im MischerTeilabschnitt (26) umfasst, wobei der achte Schneckensteg (28) eine Gangrichtung entgegen der Extrusionsrichtung (4) aufweist, sodass mittels des achten Schneckenstegs (28) bei Drehbewegung der zweiten Schneckenwelle (7) eine Vorschubrichtung des Kunststoffmaterials entgegen der Extrusionsrichtung (4) bewirkbar ist.
5. Vorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Prozesskammer (5) in Extrusionsrichtung (4) verjüngend ausgebildet ist und die erste Längsachse (8) und die zweite Längsachse (9) zueilnander in einem Winkel (10) aus einem Winkelbereich umfassend 0.1° bis 5°, insbesondere 0.5° bis 3° positioniert sind.
6. Vorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (2) im Mischerabschnitt (17) einen ersten Durchbruch (29) umfasst, wobei der erste Durchbruch (29) in Richtung zur ersten
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Schneckenwelle (6) hin ausgebildet ist, sodass in den ersten Durchbruch (29) ein erstes Einschuborgan (30) in Richtung der Prozesskammer (5) einschiebbar und im ersten Durchbruch (29) positionierbar ist, sodass der lichte Durchtrittsquerschnitt (24) mittels des ersten Einschuborgans (30) verkleinerbar ist.
7. Vorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (2) im Mischerabschnitt (17) einen zweiten Durchbruch (31) umfasst, wobei der zweite Durchbruch (31) in Richtung eines Zwischenbereiches (32) zwischen der ersten Schneckenwelle (6) und der zweiten Schneckenwelle (7) hin ausgebildet ist, sodass in den zweiten Durchbruch (31) ein zweites Einschuborgan (33) in Richtung der Prozesskammer (5) einschiebbar und im zweiten Durchbruch (31) positionierbar ist, sodass der lichte Durchtrittsquerschnitt (24) mittels des zweiten Einschuborgans (33) verkleinerbar ist.
8. Vorrichtung (1) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Einschuborgan (33), bei Positionierung des zweiten Einschuborgans (33) im zweiten Durchbruch (31), in einer Normalebene zur Extrusionsrichtung (4) ei-
nen, der Prozesskammer (5) zugewandten keilförmigen Querschnitt aufweist.
9. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Einschuborgan (30 bzw. 33), bei Positionierung desselben im dafür vorgesehen Durchbruch (29 bzw. 31), an seiner, der Prozesskammer (5) zugewandten Längsseite entlang der Extrusionsrichtung (4) eine wellenförmige Kon-
tur aufweist.
10. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Einschuborgan (30 bzw. 33) den Durchbruch (29 bzw. 31) vollständig verschließend ausgebildet ist, wobei das Einschuborgan (30 bzw. 33) eine Entgasungsvorrichtung (34) zur Abfuhr von Gasen aus der Prozesskammer (5) und/oder eine Zusatzstoff-Zuführvorrichtung zur Zufuhr von Zusatzstoffen in die
Prozesskammer (5) umfasst.
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25/26 ZULETZT VORGELEGTE ANSPRÜCHE
11. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchbruch (29 bzw. 31) eine Längserstreckung (3) in Richtung der Extrusionsrichtung (4) aufweist, wobei das Einschuborgan (30 bzw. 33) aus, in Extrusionsrichtung (4) aneinandergereihten Einschubelementen (35) zusammen-
setzbar ist.
12. Vorrichtung (1) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Einschuborgan (30) und/oder das zweite Einschuborgan (33) oder einzelne Einschubelemente mittels einer Steuer- und Regelvorrichtung in deren Eindringtiefen in den dafür vorgesehenen Durchbrüchen (29 bzw. 31) einstellbar bzw. justierbar sind.
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26/26 ZULETZT VORGELEGTE ANSPRÜCHE
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