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AT527406A4 - Verbinder - Google Patents

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AT527406A4
AT527406A4 ATA50959/2023A AT509592023A AT527406A4 AT 527406 A4 AT527406 A4 AT 527406A4 AT 509592023 A AT509592023 A AT 509592023A AT 527406 A4 AT527406 A4 AT 527406A4
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AT
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connecting part
connector
elevation
groove
closure
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ATA50959/2023A
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Vh Holding Gmbh
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Publication date
Application filed by Vh Holding Gmbh filed Critical Vh Holding Gmbh
Priority to ATA50959/2023A priority Critical patent/AT527406B1/de
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Abstract

Bei einem Verbinder (1) zum lösbaren Verbinden zweier Wandelemente (2) eines Gebäudes, wobei ein Verschlussteil (7) des Verbinders (1) eine zumindest teilweise hinterschnittene und an einer Stirnseite randoffene Nut (8) aufweist, wobei eine erste Erhebung (4) eines ersten Verbindungsteils (3) des Verbinders (1) und eine zweite Erhebung (6) eines zweiten Verbindungsteils (5) des Verbinders (1) - in einem aneinander anliegenden Zustand der Verbindungsteile (3, 5) - miteinander eine Feder (10) ausbilden, wobei sich ein zur Längsrichtung (15) des ersten und/oder des zweiten Verbindungsteils (3, 5) im Wesentlichen senkrechter Erhebungsquerschnitt der ersten und/oder der zweiten Erhebung (4, 6) entlang der Längsrichtung (15) bis zur Mitte (16) des Verbindungsteils (3, 5) verbreitert, ist vorgesehen, dass in der Mitte (16) des Verbindungsteils (3, 5) eine Symmetrieachse angeordnet ist, wobei sich die erste und/oder die zweite Erhebung (4, 6) von der Symmetrieachse in Richtung zweier Enden des Verbindungsteils (3, 5) symmetrisch erstreckt.

Description

Verbinder
Die Erfindung betrifft einen Verbinder zum lösbaren Verbinden zweier
Wandelemente gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Es ist bekannt Wandelemente, insbesondere Wandelemente für den Holzriegelbau oder den Holztafelbau, mittels Verbinder miteinander zu verbinden. Dies geschieht
üblicherweise mittels Winkelverbinder.
Bei einem Holzriegelbau weisen die einzelnen Wandelemente einen umlaufenden Rahmen auf und sind für sich eigenständige Bauteile. Dabei ist bekannt, ein Holzgerüst aus senkrechten und waagrechten Stäben vorzusehen, welche die vertikale Tragfunktion übernehmen, sowie eine horizontale Aussteifung durch plattenförmige Wandbaustoffe, eingelassene Streben oder diagonal aufgebrachter Bretter, auszubilden. Dabei können die einzelnen Wandelemente für ein Gebäude vorgefertigt sein, sodass diese an einem Errichtungsort des Gebäudes lediglich miteinander verbunden werden müssen. Die Verwendung von vorgefertigten Wandund Deckenelementen für einen Holzriegelbau wird oftmals auch als Holztafelbau
bezeichnet.
Nachteilig an der Verwendung von herkömmlichen Verbindern zum Verbinden von Wandelementen, insbesondere für den Holzriegelbau oder Holztafelbau, ist, dass diese nach dem Anbringen an das Wandelement über das Wandelement überstehen. Dadurch können die Wandelemente nur in einem eingeschränkten Maß vorgefertigt werden, weshalb herkömmliche Wandelemente nach der Fertigung üblicherweise nicht mit einem Verbinder versehen werden, sondern die Befestigung der
Wandelemente mittels der Verbinder an dem Errichtungsort stattfindet.
Weiters weisen bisher bekannte Verbinder den Nachteil auf, dass oftmals nach dem Verbinden zweier Wandelemente nicht mehr nachgeprüft werden kann, ob die beiden Wandelemente auch richtig bzw. den Vorgaben des Herstellers
entsprechend verbunden wurden.
Aufgabe der Erfindung ist es daher einen Verbinder der eingangs genannten Art
anzugeben, mit welchem die genannten Nachteile vermieden werden können, mit
welchem einfach und schnell zwei Wandelemente miteinander verbunden sowie
auch wieder getrennt werden können. Erfindungsgemäß wird dies durch die Merkmale des Patentanspruches 1 erreicht.
Dadurch ergibt sich der Vorteil, dass zwei Wandelemente einfach und schnell miteinander verbunden werden können. Dadurch muss zum Verbinden zweier Wandelemente miteinander lediglich das erste Verbindungsteil an einem ersten Wandelement und das zweite Verbindungsteil an einem zweiten Wandelement befestigt werden, die beiden Wandelemente derart angeordnet werden, dass die beiden Verbindungsteile aneinander anliegend angeordnet sind und das wenigstens eine Verschlussteil auf die Feder aufgebracht werden. Dadurch kann der Aufbau des Gebäudes am Errichtungsort viel schneller erfolgen als bei Verwendung derzeit bekannter Verbinder. Dabei kann der erfindungsgemäße Verbinder an einer Vielzahl an verschiedenen Knotenverbindungen, wie beispielsweise Längs- und T-Stößen, verwendet werden, wobei normalerweise unterschiedliche Verbinder benötigt werden würden. Dadurch kann die Vorfertigung von Wandelementen verbessert werden, wobei Befestigungsplätze der Verbindungsteile an vorgebbaren Positionen der Wandelemente vorgegeben werden können oder bereits bei der Fertigung erfindungsgemäße Verbindungsteile an den Wandelementen befestigt werden, wodurch die Wandelemente an dem Errichtungsort lediglich noch mit dem wenigstens einen Verschlussteil miteinander verbunden werden müssen. Weiters kann dadurch die Verbindung der zwei Wandelemente auch schnell wieder gelöst werden, indem lediglich das wenigstens eine Verschlussteil von der Feder entfernt, insbesondere abgezogen, wird. Dadurch kann zusammengefasst ein multifunktional ausgebildeter Verbinder geschaffen werden, welcher eine hohe Tragfähigkeit in unterschiedlichen Belastungsrichtungen aufweist, einfach und vielseitig anwendbar
ist sowie eine nachvollziehbare Demontierbarkeit gewährleistet. Die Erfindung betrifft weiters ein Gebäude gemäß dem Patentanspruch 10.
Die Erfindung betrifft weiters ein Verfahren zum lösbaren Verbinden zweier Wandelemente mittels des erfindungsgemäßen Verbinders gemäß dem
Patentanspruch 12.
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Die Erfindung hat daher weiters die Aufgabe ein Verfahren der eingangs genannten Art anzugeben, mit welchem die genannten Nachteile vermieden werden können, mit welchem einfach und schnell zwei Wandelemente miteinander verbunden sowie
auch wieder getrennt werden können Erfindungsgemäß wird dies durch die Merkmale des Patentanspruches 12 erreicht.
Die Vorteile des Verfahrens entsprechen den Vorteilen des oben genannten
Verbinders. Die Unteransprüche betreffen weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung.
Die Erfindung wird unter Bezugnahme auf die beigeschlossenen Zeichnungen, in welchen lediglich bevorzugte Ausführungsformen beispielhaft dargestellt sind,
näher beschrieben. Dabei zeigt:
Fig. 1 eine bevorzugte Ausführungsform eines ersten oder eines zweiten
Verbindungsteils in axonometrischer Ansicht,
Fig. 2 das in Fig. 1 gezeigte Verbindungsteil in Draufsicht,
Fig. 3 das in Fig. 1 gezeigte Verbindungsteil in Seitenansicht von rechts, Fig. 4 das in Fig. 1 gezeigte Verbindungsteil in Vorderansicht,
Fig. 5 das in Fig. 1 gezeigte Verbindungsteil in Unteransicht,
Fig. 6 eine bevorzugte Ausführungsform eines Verschlussteils in axonometrischer Ansicht,
Fig. 7 das in Fig. 1 gezeigte Verschlussteil in Draufsicht, Fig. 8 den in Fig. 7 gezeigten Längsschnitt nach AA, Fig. 9 das in Fig. 7 gezeigte Verschlussteil in Vorderansicht,
Fig. 10 zwei in Fig. 1 gezeigten Verbindungsteile in einem aneinander anliegenden
Zustand und in Draufsicht,
4
Fig. 11 eine bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verbinders mit zwei Verschlussteile in einem an zwei Wandelementen befestigten Zustand in Draufsicht.
Die Fig. 1 bis 11 zeigen zumindest Teile eines Verbinders 1 zum lösbaren Verbinden zweier Wandelemente 2, wobei der Verbinder 1 ein erstes Verbindungsteil 3 mit einer ersten Erhebung 4, ein zweites Verbindungsteil 5 mit einer zweiten Erhebung 6 und wenigstens ein Verschlussteil 7 umfasst, wobei das Verschlussteil 7 eine Nut 8 für eine Nut-Federartige Verbindung des Verschlussteils 7 mit dem ersten und dem zweiten Verbindungsteil 3, 5 aufweist, wobei die Nut 8 zumindest teilweise hinterschnitten und an zumindest einer Stirnseite 9 des Verschlussteils 7 randoffen ist, wobei die erste Erhebung 4 und die zweite Erhebung 6 - in einem aneinander anliegenden Zustand des ersten und des zweiten Verbindungsteils 3, 5 miteinander eine Feder 10 zum Verbinden mit der Nut 8 des wenigstens einen Verschlussteils 7 ausbilden, wobei die Feder 10 zumindest bereichsweise
gegengleich zu der Nut 8 des wenigstens einen Verschlussteils 7 ausgebildet ist.
Weiters ist ein Gebäude umfassend wenigstens zwei Wandelemente 2 und den erfindungsgemäßen Verbinder 1 vorgesehen, wobei an einem ersten Wandelement 2 das erste Verbindungsteil 3 und an einem zweiten Wandelement 2 das zweite Verbindungsteil 5 befestigt ist, und wobei die Nut 8 des wenigstens einen Verschlussteils 7 die ausgebildete Feder 10 des ersten und des zweiten Verbindungsteils 3, 5 zum Verbinden des ersten Wandelements 2 und des zweiten
Wandelements 2 miteinander zumindest teilweise formschlüssig umgreift.
Weiters ist ein Verfahren zum lösbaren Verbinden zweier Wandelemente 2 mittels des erfindungsgemäßen Verbinders 1 vorgesehen, wobei das erste Verbindungsteil 3 an einem ersten Wandelement 2 befestigt wird, wobei das zweite Verbindungsteil 5 an einem zweiten Wandelement 2 befestigt wird, wobei das erste Wandelement 2 derart dem zweiten Wandelement 2 zugewandt angeordnet wird, dass durch die erste Erhebung 4 und die zweite Erhebung 6 miteinander die Feder 10 ausgebildet wird, und wobei die Nut 8 des wenigstens einen Verschlussteils 7 mit der Feder 10
zumindest teilweise formschlüssig verbunden wird.
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Dadurch ergibt sich der Vorteil, dass zwei Wandelemente 2 einfach und schnell miteinander verbunden werden können. Dadurch muss zum Verbinden zweier Wandelemente 2 miteinander lediglich das erste Verbindungsteil 3 an einem ersten Wandelement und das zweite Verbindungsteil 5 an einem zweiten Wandelement befestigt werden, die beiden Wandelemente derart angeordnet werden, dass die beiden Verbindungsteile 3, 5 aneinander anliegend angeordnet sind und das wenigstens eine Verschlussteil 7 auf die Feder 10 aufgebracht werden. Dadurch kann der Aufbau des Gebäudes am Errichtungsort viel schneller erfolgen als bei Verwendung derzeit bekannter Verbinder. Dabei kann der erfindungsgemäße Verbinder 1 an einer Vielzahl an verschiedenen Knotenverbindungen, wie beispielsweise Längs- und T-Stößen, verwendet werden, wobei normalerweise unterschiedliche Verbinder benötigt werden würden. Dadurch kann die Vorfertigung von Wandelementen 2 verbessert werden, wobei Befestigungsplätze der Verbindungsteile 3, 5 an vorgebbaren Positionen der Wandelemente 2 vorgegeben werden können oder bereits bei der Fertigung erfindungsgemäße Verbindungsteile 3, 5 an den Wandelementen 2 befestigt werden, wodurch die Wandelemente 2 an dem Errichtungsort lediglich noch mit dem wenigstens einen Verschlussteil 7 miteinander verbunden werden müssen. Weiters kann dadurch die Verbindung der zwei Wandelemente 2 auch schnell wieder gelöst werden, indem lediglich das wenigstens eine Verschlussteil 7 von der Feder 10 entfernt, insbesondere abgezogen, wird. Dadurch kann zusammengefasst ein multifunktional ausgebildeter Verbinder 1 geschaffen werden, welcher eine hohe Tragfähigkeit in unterschiedlichen Belastungsrichtungen aufweist, einfach und vielseitig anwendbar
ist sowie eine nachvollziehbare Demontierbarkeit gewährleistet.
Der Verbinder 1 ist dazu geeignet zwei Wandelemente 2 miteinander zu verbinden. Der Verbinder 1 weist dazu die werkstoffspezifischen Eigenschaften auf, welche
zum Verbinden der zwei Wandelemente 2 benötigt werden.
Bevorzugt ist der Verbinder 1 ein Holzverbinder. Ein Holzverbinder eignet sich zum
Verbinden zweier Holzbauteile.
Die Wandelemente 2 sind bevorzugt Wandelement 2 eines Gebäudes, insbesondere
eines Holzbaus, eines Holzriegelbaus und/oder eines Holztafelbaus.
Bevorzugt ist das Wandelement 2 ein wandbauartiges Bauteil, insbesondere eine Platte oder eine Holzplatte, und/oder ein stabförmiges Bauteil, insbesondere ein
Steher oder ein Holzsteher.
Bevorzugt ist das Wandelement 2 ein Fertigteil eines Gebäudes, insbesondere eines Fertighauses. Insbesondere ist das Wandelement 2 zumindest ein Teil einer Wandscheibe des Gebäudes. Die Wandscheibe ist ein bekannter Begriff aus der Baustatik und beschreibt eine Wand, welche als flächiges Tragwerk eine
Scheibenwirkung hat, also von Kräften belastet wird, welche in ihrer Ebene liegen.
Bevorzugt ist der Verbinder 1 auch zum Verbinden von Bauteilen für eine
Gebäudedecke, insbesondere zum Verbinden von Deckenplatten, geeignet. Bevorzugt ist das Gebäude ein Fertighaus.
Bevorzugt ist das Gebäude ein Holzrahmenbau. Der Holzrahmenbau ist auch als
Holzriegelbau, Holzrippenbau oder Riegbau bekannt.
Der Verbinder 1 umfasst ein erstes Verbindungsteil 3 mit einer ersten Erhebung 4 und ein zweites Verbindungsteil 5 mit einer zweiten Erhebung 6. In den Fig. 1 bis 5 sind verschiedene Ansichten einer bevorzugten Ausführungsform des ersten und/oder des zweiten Verbindungsteils 3, 5 beispielhaft gezeigt. Dabei zeigt Fig. 1 eine axonometrische Ansicht, Fig. 2 eine Draufsicht, Fig. 2 eine Seitenansicht von rechts, Fig. 4 eine Vorderansicht und Fig. 5 eine Unteransicht des Verbindungsteils 3, 5.
Bevorzugt ist das erste und/oder das zweite Verbindungsteil 3, 5 aus Metall,
insbesondere umfassend Eisen- und/oder Aluminium, ausgebildet.
Bevorzugt kann das erste und/oder das zweite Verbindungsteil 3, 5 aus einem
Polymer, insbesondere aus Kunststoff, ausgebildet sein.
Besonders bevorzugt kann vorgesehen sein, dass das erste und/oder das zweite Verbindungsteil 3, 5 einen im Wesentlichen plattenförmigen Grundkörper 11 aufweist und dass sich die erste und/oder die zweite Erhebung 4, 6 von dem plattenförmigen Grundkörper 11 erstreckt. Die ist beispielhaft in den Fig. 1, 3 und
4 ersichtlich. Durch den im Wesentlichen plattenförmigen Grundkörper 11 kann
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eine stabile Befestigung des ersten und/oder zweiten Verbindungsteils 3, 5 an einem Wandelement 2 mit einem guten Kontakt erreicht werden. Durch die im Wesentliche plattenförmige Ausgestaltung kann die Befestigung beispielsweise mittels eines Klebstoffs erfolgen, welcher Klebstoff auf die Unterseite des plattenförmigen Grundkörpers 11 aufgetragen wird. Die Unterseite des plattenförmigen Grundkörpers 11 ist beispielhaft in Fig. 5 ersichtlich. Durch den im Wesentlichen plattenförmigen Grundkörper 11 kann das erste und/oder das zweite Verbindungsteil 3, 5 auch besonders gut an ein Wandelement 2 angeschraubt
werden, da hinreichend Platz für Befestigungsöffnungen 12 ausgebildet wird.
Bevorzugt erstreckt sich die erste und/oder die zweite Erhebung 4, 6 von dem im
Wesentlichen plattenförmigen Grundkörper 11 weg.
Bevorzugt ist das erste und/oder das zweite Verbindungsteil 3, 5 einstückig ausgebildet. Dabei kann bevorzugt vorgesehen sein, dass das erste und/oder das zweite Verbindungsteil 3, 5 aus einem Metallblock gefräst ist oder, dass das erste
und/oder das zweite Verbindungsteil 3, 5 als Spritzgussteil ausgebildet ist.
Erfindungsgemäß bilden die erste Erhebung 4 des ersten Verbindungsteils 3 und die zweite Erhebung 6 des zweiten Verbindungsteils 5 in einem aneinander anliegenden Zustand eine Feder 10 aus. Dies ist beispielhaft in Fig. 10 ersichtlich. Wie ersichtlich ist, bildet die erste Erhebung 4 einen ersten Teil der Feder 10 aus und die zweite Erhebung 6 einen zweiten Teil der Feder 10 aus. Die ausgebildete Feder 10 ist zum Verbinden mit der Nut 8 des wenigstens einen Verschlussteils 7 ausgebildet, wobei die Feder 10 zumindest bereichsweise gegengleich zu der Nut 8 des wenigstens einen Verschlussteils 7 ausgebildet ist. Dies ist beispielhaft in Fig. 3 und Fig. 9 ersichtlich, wobei Fig. 3 eine Seitenansicht von rechts des in Fig. 1 gezeigten Verbindungsteils 3, 5 und Fig. 9 das in Fig. 7 gezeigte Verschlussteil 7 in Vorderansicht zeigt. Fig. 9 zeigt dabei die Stirnseite 9 des Verschlussteils 7, auf welche Stirnseite 9 das Bezugszeichen 9 zeigt. Wie in Fig. 7 und 9 weiters
ersichtlich ist, ist die Nut 8 an der Stirnseite 9 randoffen.
Wie in Fig. 3 beispielhaft gezeigt ist, kann ein zur Längsrichtung 15 des ersten und/oder des zweiten Verbindungsteil 3, 5 im Wesentlichen senkrechter
Erhebungsquerschnitt entlang der Längsrichtung 15 variieren.
8
Besonders bevorzugt kann vorgesehen sein, dass sich ein zur Längsrichtung 15 des ersten und/oder des zweiten Verbindungsteils 3, 5 im Wesentlichen senkrechter Erhebungsquerschnitt der ersten und/oder der zweiten Erhebung 4, 6 entlang der Längsrichtung 15 bis zur Mitte 16 des ersten und/oder des zweiten Verbindungsteils 3, 5 verbreitert. Dadurch kann besonders gut eine kraftschlüssige und formschlüssige Verbindung des wenigstens einen Verschlussteils 7 auf das erste und das zweite Verbindungsteils 3, 5 ausgebildet werden sowie das Verbinden des wenigstens einen Verschlussteils 7 mit der Feder 10 erleichtert werden. Dadurch kann insbesondere die Nut 8 des wenigstens eine Verschlussteils 7 besonders einfach mit der randoffenen Stirnseite 9 auf die Feder 10 aufgeschoben werden. Die Längsrichtung 15 bei dem ersten und/oder dem zweiten Verbindungsteil 3, 5 ist
in Fig. 2 beispielhaft gezeigt.
Bevorzugt kann vorgesehen sein, dass in der Mitte 16 des ersten und/oder des zweiten Verbindungsteils 3, 5 eine S$ymmetrieachse angeordnet ist, wobei sich die erste und/oder die zweite Erhebung 4, 6 von der S$ymmetrieachse in Richtung zweier Enden des erste und/oder des zweiten Verbindungsteils 3, 5 symmetrisch erstreckt. Die Mitte 16 des ersten und/oder des zweiten Verbindungsteils 3, 5 ist
beispielhaft in Fig. 2 gezeigt. Der Verbinder 1 umfasst weiters wenigstens ein Verschlussteil 7.
Bevorzugt ist das wenigstens eine Verschlussteil 7 aus Metall, insbesondere
umfassend Eisen- und/oder Aluminium, ausgebildet.
Bevorzugt kann das wenigstens eine Verschlussteil 7 aus einem Polymer,
insbesondere aus Kunststoff, ausgebildet sein.
Das wenigstens eine Verschlussteil 7 umfasst eine Nut 8 für eine Nut-FederVerbindung des wenigstens einen Verschlussteils 7 mit dem ersten und dem zweiten Verbindungsteil 3, 5. Dazu ist die Feder 10 zumindest bereichsweise gegengleich zu
der Nut 8 des wenigstens einen Verschlussteils 7 ausgebildet.
Die Nut 8 des wenigstens einen Verschlussteils 7 ist zumindest teilweise hinterschnitten. Hinterschnitten im erfindungsgemäßen Sinn bedeutet, dass das
wenigstens eine Verschlussteil 7 nach dem Aufbringen auf das erste und das zweite
Verbindungsteil 3, 5 nicht von der Feder 10 abgehoben werden kann.
Bevorzugt kann das wenigstens eine Verschlussteil 7 auf die Feder 10 aufgeschoben werden und nach dem Aufschieben ohne größere Krafteinwirkung nicht von der Feder 10 abgehoben werden. Erfindungsgemäß ist das wenigstens eine Verschlussteil 7 durch die Hinterschneidung in einem verbundenen Zustand des Verbinders 1 formschlüssig gegen Abheben gehalten. Der verbundene Zustand des Verbinders 1 ist der Zustand, in dem das erste Verbindungsteil 3 an dem zweiten Verbindungsteil 5 anliegt, dadurch die Feder 10 ausbildet und die Nut 8 des
wenigstens einen Verschlussteils 7 mit der Feder 10 verbunden ist. Bevorzugt kann die Nut 8 schwalbenschwanzförmig ausgebildet sein.
Bevorzugt kann die Hinterschneidung auch durch eine Fräsung in eine Nutseitenwand ausgebildet sein, wobei in einen ausgefrästen Nutseitenwandbereich - in einem verbundenen Zustand des Verbinders 1- eine
gegengleiche Wulst der ersten und der zweiten Erhebung 4, 6 eingreift.
Bevorzugt wird das wenigstens eine Verschlussteil 7 zum Verbinden mit dem ersten und dem zweiten Verbindungsteil 3, 5 auf die ausgebildete Feder 10 des ersten und
des zweiten Verbindungsteils 3, 5 aufgeschoben.
Bevorzugt ist das wenigstens eine Verschlussteil 7 an zumindest einer Stirnseite 9 des Verschlussteils 7 randoffen. Die Stirnseite 9, an welcher das wenigstens eine Verschlussteil 7 randoffen ist, ist beispielhaft in Fig. 7 sowie im Längsschnitt in Fig. 8 ersichtlich.
Bevorzugt ist das wenigstens eine Verschlussteil 7 einstückig ausgebildet. Dabei kann bevorzugt vorgesehen sein, dass das wenigstens eine Verschlussteil 7 aus einem Metallblock gefräst ist oder, dass das wenigstens eine Verschlussteil 7 als
Spritzgussteil ausgebildet ist.
Besonders bevorzugt kann vorgesehen sein, dass das erste und/oder das zweite Verbindungsteil 3, 5 Befestigungsöffnungen 12 zum Befestigen an einem Wandelement 2 aufweist. Bevorzugt wird das erste und/oder zweite
Verbindungsteil 3, 5 mittels Befestigungsmittel, wie beispielsweise Schrauben
10
und/oder Nägel, und den Befestigungsöffnungen 12 an einem Wandelement 2 befestigt. Dadurch kann eine einfache und feste Befestigung mit herkömmlichen Befestigungsmitteln an einem Wandelement 2 erfolgen, da lediglich das Befestigungsmittel durch die Befestigungsöffnung 12 in das Wandelement 2
eingebracht werden muss.
Bevorzugt kann das erste und/oder das zweite Verbindungsteil 3, 5 mindestens zwei, insbesondere mindestens vier, vorzugsweise mindestens acht,
Befestigungsöffnungen 12 aufweisen.
Bevorzugt können mindestens zwei, insbesondere vier, Befestigungsöffnungen 12 in einem Winkel zur Plattennormalen ausgebildet sein. Die Plattennormale ist dabei
der Normalvektor auf die Oberfläche des Grundkörpers 11.
Besonders bevorzugt kann vorgesehen sein, dass das erste und/oder das zweite Verbindungsteil 3, 5 eine Sicherungsvorrichtung 13 zur Sicherung des wenigstens einen Verschlussteils 7 in einem die Feder 10 umgreifenden Zustand aufweist. Bevorzugt ist der die Feder 10 umgreifende Zustand der Zustand in dem das wenigstens eine Verschlussteil 7 auf die Feder 10 aufgeschoben ist. Dadurch kann bei einer vertikalen Anordnung des Verschlussteils 7, wobei die Stirnseite 9 der Nut 8 mit der randoffenen Öffnung nach oben gerichtet ist, eine langfristige Fixierung des Verschlussteils 7 in dem die Feder 10 umgreifenden Zustand erreicht werden. Dadurch kann ein Lösen des wenigstens einen Verschlussteils 7 durch
Erschütterungen und Vibrationen effektiv verhindert werden.
Bevorzugt kann die Sicherungsvorrichtung 13 eine Öffnung sein, in welche Öffnung ein Befestigungsmittel, wie beispielsweise eine Schraube, ein Stift oder ein Nagel, zur Sicherung des wenigstens einen Verschlussteils 7 in dem die Feder 10 umgreifenden Zustand eingebracht werden kann. Bevorzugt wird das Befestigungsmittel dabei derart weit durch die Öffnung in ein Wandelement 2 eingebracht, dass es über die Öffnung übersteht, also nicht bündig mit dem plattenförmigen Grundkörper 11 abschließt, und dadurch das Verschlussteil 7
mechanisch vor einem Ablösen von der Feder 10 hindert.
Bevorzugt kann die Sicherungsvorrichtung 13 eine Sicherungs-Feder umfassen,
11
welche Sicherungs-Feder das wenigstens eine Verschlussteil 7 in dem die Feder 10
umgreifenden Zustand fixiert.
Besonders bevorzugt kann vorgesehen sein, dass das erste Verbindungsteil 3 und das zweite Verbindungsteil 5 identisch ausgebildet sind. Dadurch ergeben sich insbesondere Vorteile in der Produktion des Verbinders 1, da lediglich eine Art eines Verbindungsteils 3, 5 ausgebildet werden muss, sowie in der Planung von
Verbindungspunkten an vorgefertigten Wandbauteilen.
Besonders bevorzugt kann vorgesehen sein, dass das erste Verbindungsteil 3 und das zweite Verbindungsteil 5 jeweils eine ebene Kontaktfläche 14 aufweisen, und dass die zwei Kontaktflächen 14 in einem verbundenen Zustand des ersten und des zweiten Verbindungsteils 3, 5 aneinander anliegen. Dabei ist vorgesehen, dass die Kontaktfläche 14 eine im Wesentlichen plane Fläche ohne zahnartige Erhebungen und Vertiefungen ist. Dadurch kann ein bündiges Abschließen des Verbindungsteils 3, 5 an dem Wandelement 2 erreicht werden, wodurch die Vorfertigung des
Wandelements 2 und die Handhabung beim Verbinden erleichtert werden kann.
Besonders bevorzugt kann vorgesehen sein, dass die erste Erhebung 4 und/oder die zweite Erhebung 6 - in dem aneinander anliegenden Zustand des ersten und des zweiten Verbindungsteils 3, 5 - eine zusammenhängende Federoberfläche 18 ausbilden. Dadurch kann besonders einfach eine stabile Feder 10 ausgebildet werden, da sich die erste Erhebung 4 und die zweite Erhebung 6 - in dem aneinander anliegenden Zustand - gegenseitig abstützen. Die Federoberfläche 18
ist in Fig. 10 beispielhaft gezeigt.
Bevorzugt kann vorgesehen sein, dass eine sichtbare Oberfläche des ersten und des zweiten Verbindungsteils 3, 5 - in dem verbundenen Zustand - größer als eine sichtbare Oberfläche des wenigstens einen Verschlussteils 7 ist. Dabei sind die sichtbaren Oberflächen die Oberflächen, welche beispielsweise in der Fig. 11 ersichtlich sind. Dabei ergibt sich die sichtbare Oberfläche des ersten und des zweiten Verbindungsteil 3, 5 aus der Oberfläche des ersten und des zweiten Verbindungsteils 3, 5, wie sie in Fig. 10 ersichtlich ist, abzüglich der Oberfläche des
wenigstens einen Verschlussteils 7.
12
Bevorzugt kann vorgesehen sein, dass die Befestigungsöffnungen 12 in dem verbundenen Zustand zugänglich sind. Bevorzugt kann vorgesehen sein, dass die Befestigungsöffnungen 12 nach dem Verbinden des wenigstens einen Verschlussteils 7 mit der Feder 10 zugänglich sind. Dadurch kann die Montage bzw. die Befestigung des ersten und/oder des zweiten Verbindungsteils 3, 5 an dem Wandelement 2 besonders einfach nachgeprüft werden, ohne dass die Verbindung der zwei
Wandelemente 2 mittels des Verbinders 1 gelöst werden muss.
Bevorzugt kann eine Länge 19 des ersten und/oder des zweiten Verbindungsteils 3, 5 mindestens das Zweifache, insbesondere mindestens das Dreifache, vorzugsweise mindestens das Vierfache, einer Breite 20 des ersten und/oder des zweiten Verbindungsteils 3, 5 sein. Die Länge 19 des ersten und/oder des zweiten Verbindungsteils 3, 5 ist dabei entlang der Längsrichtung 15 zu messen. Die Breite 20 ist dabei orthogonal zur Längsrichtung 15 zu messen. Die Länge 19 und die Länge
20 sind dabei beispielhaft in Fig. 2 gezeigt.
Bevorzugt kann das Verhältnis der Länge 19 des ersten und/oder des zweiten Verbindungsteils 3, 5 zu der Breite 20 des ersten und/oder des zweiten
Verbindungsteils 3, 5 im Wesentlichen 4:1 sein.
Bevorzugt kann die Länge 19 des ersten und/oder des zweiten Verbindungsteils 3, 5 mindestens das Vierfache, insbesondere mindestens das Achtfache, vorzugsweise mindestens das Zehnfache, einer Höhe 21 des ersten und/oder des zweiten Verbindungsteils 3, 5 sein. Die Höhe 21 des ersten und/oder des zweiten
Verbindungsteils 3, 5 ist dabei in Fig. 3 beispielhaft gezeigt.
Bevorzugt kann die Länge 19 des ersten und/oder des zweiten Verbindungsteils 3, 5 mindestens 80 mm, bevorzugt mindestens 100 mm, vorzugsweise mindestens 140
mm, sein.
Bevorzugt kann die Länge 19 des ersten und/oder des zweiten Verbindungsteils 3, 5 maximal 300 mm, besonders bevorzugt maximal 250 mm, vorzugsweise maximal
200 mm, sein.
Bevorzugt kann eine Länge 22 des wenigstens einen Verschlussteils 7 mindestens
das 1,2-Fache, insbesondere mindestens das 1,5-Fache, einer Breite 23 des
13
wenigstens einen Verschlussteils 7 sein. Die Länge 22 und die Breite 23 des
wenigstens einen Verschlussteils 7 sind beispielhaft in Fig. 7 gezeigt.
Bevorzugt kann die Länge 22 des wenigstens einen Verschlussteils 7 mindestens das Dreifache, insbesondere mindestens das Vierfache, vorzugsweise mindestens das Fünffache, einer Höhe 24 des wenigstens einen Verschlussteils 7 sein. Die Höhe 24
des wenigstens einen Verschlussteils 7 ist beispielhaft in Fig. 9 gezeigt.
Bevorzugt kann die Länge 22 des wenigstens einen Verschlussteils 7 mindestens 30
mm, insbesondere mindestens 50 mm, vorzugsweise mindestens 60 mm, sein.
Bevorzugt kann die Länge 22 des wenigstens einen Verschlussteils 7 maximal 100
mm, insbesondere maximal 90 mm, vorzugsweise maximal 80 mm, sein.
Besonders bevorzugt kann vorgesehen sein, dass der Verbinder 1 wenigstens zwei Verschlussteile 7 umfasst, wobei jedes Verschlussteil 7 eine Nut 8 für die NutFederartige Verbindung des jeweiligen Verschlussteils 7 mit dem ersten und dem zweiten Verbindungsteil 5 aufweist, wobei jede Nut 8 zumindest teilweise hinterschnitten und an zumindest einer Stirnseite 9 des jeweiligen Verschlussteils 7 randoffen ist, und dass die Feder 10 zumindest bereichsweise gegengleich zu der jeweiligen Nut 8 der wenigstens zwei Verschlussteile 7 ausgebildet ist. Dadurch kann die Verbindung noch stärker als mit lediglich einem Verschlussteil 7 ausgebildet werden. In Fig. 11 ist beispielhaft die Verbindung zweier Wandelemente 2 mittels des erfindungsgemäßen Verbinders 1 gezeigt, wobei bei
dem Verbinder 1 zwei Verschlussteile 7 auf der Feder 10 angeordnet sind.
Bevorzugt kann vorgesehen sein, dass die zwei Verschlussteile 7 ident ausgebildet
sind.
Bevorzugt kann der Verbinder 1 lediglich das erste Verbindungsteil 3, das zweite
Verbindungsteil 5 und maximal zwei Verschlussteile 7 umfassen.
Besonders bevorzugt kann vorgesehen sein, dass das erste Wandelement 2 und/oder das zweite Wandelement 2 an einem Kantenbereich 17 eine Aussparung aufweist, und dass das erste und/oder das zweite Verbindungsteil 3, 5 innerhalb
der Aussparung angeordnet ist. Die Aussparung ist dabei ein ausgesparter Raum in
14
dem ersten und/oder dem zweiten Wandelement 2. Bevorzugt ist das erste und/oder das zweite Verbindungsteil 3, 5 vollständig innerhalb der Aussparung angeordnet. Das erste oder das zweite Verbindungsteil 3, 5 ist dabei innerhalb einer Umhüllendes des ersten oder des zweiten Wandelements 2 angeordnet. Dadurch werden keine überstehende Kanten durch das erste oder das zweite Verbindungsteil 3, 5 ausgebildet, wodurch die Vorfertigung der Wandelemente 2 erleichtert wird sowie beim Transport kein Platz durch abstehende Kanten des
Verbinders 1 benötigt wird.
Nachfolgend werden Grundsätze für das Verständnis und die Auslegung
gegenständlicher Offenbarung angeführt.
Merkmale werden üblicherweise mit einem unbestimmten Artikel „ein, eine, eines, einer“ eingeführt. Sofern es sich aus dem Kontext nicht anders ergibt, ist daher
„ein, eine, eines, einer“ nicht als Zahlwort zu verstehen.
Ein „im Wesentlichen“ in Verbindung mit einem Zahlenwert mitumfasst eine Toleranz von + 10% um den angegebenen Zahlenwert, sofern es sich aus dem
Kontext nicht anders ergibt.
Bei Wertebereichen sind die Endpunkte mitumfasst, sofern es sich aus dem Kontext
nicht anders ergibt.

Claims (12)

15 PATENTANSPRÜCHE
1. Verbinder (1) zum lösbaren Verbinden zweier Wandelemente (2),
wobei der Verbinder (1) ein erstes Verbindungsteil (3) mit einer ersten Erhebung (4), ein zweites Verbindungsteil (5) mit einer zweiten Erhebung (6) und wenigstens ein Verschlussteil (7) umfasst, wobei das Verschlussteil (7) eine Nut (8) für eine Nut-Federartige Verbindung des Verschlussteils (7) mit dem ersten und dem zweiten Verbindungsteil (3, 5) aufweist, wobei die Nut (8) zumindest teilweise hinterschnitten und an zumindest einer Stirnseite (9) des Verschlussteils (7) randoffen ist, wobei die erste Erhebung (4) und die zweite Erhebung (6) - in einem aneinander anliegenden Zustand des ersten und des zweiten Verbindungsteils (3, 5) - miteinander eine Feder (10) zum Verbinden mit der Nut (8) des wenigstens einen Verschlussteils (7) ausbilden, wobei die Feder (10) zumindest bereichsweise
gegengleich zu der Nut (8) des wenigstens einen Verschlussteils (7) ausgebildet ist.
2. Verbinder (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das erste und/oder das zweite Verbindungsteil (3, 5) einen im Wesentlichen plattenförmigen Grundkörper (11) aufweist und dass sich die erste und/oder die zweite Erhebung
(4, 6) von dem plattenförmigen Grundkörper (11) erstreckt.
3. Verbinder (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das erste und/oder das zweite Verbindungsteil (3, 5) Befestigungsöffnungen (12)
zum Befestigen an einem Wandelement (2) aufweist.
4. Verbinder (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das erste und/oder das zweite Verbindungsteil (3, 5) eine Sicherungsvorrichtung (13) zur Sicherung des wenigstens einen Verschlussteils (7) in
einem die Feder (10) umgreifenden Zustand aufweist.
5. Verbinder (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Verbindungsteil (3) und das zweite Verbindungsteil
(5) identisch ausgebildet sind.
6. Verbinder (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Verbindungsteil (3) und das zweite Verbindungsteil (5) jeweils eine ebene Kontaktfläche (14) aufweisen, und dass die zwei Kontaktflächen (14) in einem verbundenen Zustand des ersten und des zweiten
Verbindungsteils (3, 5) aneinander anliegen.
7. Verbinder (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Erhebung (4) und/oder die zweite Erhebung (6) - in dem aneinander anliegenden Zustand des ersten und des zweiten Verbindungsteils
(3, 5) - eine zusammenhängende Federoberfläche (18) ausbilden.
8. Verbinder (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass sich ein zur Längsrichtung (15) des ersten und/oder des zweiten Verbindungsteils (3, 5) im Wesentlichen senkrechter Erhebungsquerschnitt der ersten und/oder der zweiten Erhebung (4, 6) entlang der Längsrichtung (15) bis
zur Mitte (16) des ersten und/oder des zweiten Verbindungsteils (3, 5) verbreitert.
9. Verbinder (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbinder (1) wenigstens zwei Verschlussteile (7) umfasst, wobei jedes Verschlussteil (7) eine Nut (8) für die Nut-Federartige Verbindung des jeweiligen Verschlussteils (7) mit dem ersten und dem zweiten Verbindungsteil (5) aufweist, wobei jede Nut (8) zumindest teilweise hinterschnitten und an zumindest einer Stirnseite (9) des jeweiligen Verschlussteils (7) randoffen ist, und dass die Feder (10) zumindest bereichsweise gegengleich zu
der jeweiligen Nut (8) der wenigstens zwei Verschlussteile (7) ausgebildet ist.
10. Gebäude umfassend wenigstens zwei Wandelemente (2) und einen Verbinder (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass an einem ersten Wandelement (2) das erste Verbindungsteil (3) und an einem zweiten Wandelement (2) das zweite Verbindungsteil (5) befestigt ist, und dass die Nut (8) des wenigstens einen Verschlussteils (7) die ausgebildete Feder (10) des ersten und des zweiten Verbindungsteils (3, 5) zum Verbinden des ersten Wandelements (2) und des zweiten Wandelements (2) miteinander zumindest teilweise formschlüssig
umgreift.
17
11. Gebäude nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Wandelement (2) und/oder das zweite Wandelement (2) an einem Kantenbereich (17) eine Aussparung aufweist, und dass das erste und/oder das zweite
Verbindungsteil (3, 5) innerhalb der Aussparung angeordnet ist.
12. Verfahren zum lösbaren Verbinden zweier Wandelemente (2) mittels eines Verbinders (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Verbindungsteil (3) an einem ersten Wandelement (2) befestigt wird, dass das zweite Verbindungsteil (5) an einem zweiten Wandelement (2) befestigt wird, dass das erste Wandelement (2) derart dem zweiten Wandelement (2) zugewandt angeordnet wird, dass durch die erste Erhebung (3) und die zweite Erhebung (6) miteinander die Feder (10) ausgebildet wird, und dass die Nut (8) des wenigstens einen Verschlussteils (7) mit der Feder (10) zumindest teilweise
formschlüssig verbunden wird.
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