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AT527219B1 - Verfahren und Umpacksystem zum Umpacken von Waren aus Abgabebehältern in Warenaufnahmebehälter mit einer Entleerstation und einer Umverteilstation - Google Patents

Verfahren und Umpacksystem zum Umpacken von Waren aus Abgabebehältern in Warenaufnahmebehälter mit einer Entleerstation und einer Umverteilstation Download PDF

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AT527219B1
AT527219B1 ATA50920/2023A AT509202023A AT527219B1 AT 527219 B1 AT527219 B1 AT 527219B1 AT 509202023 A AT509202023 A AT 509202023A AT 527219 B1 AT527219 B1 AT 527219B1
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receiving container
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Tgw Logistics Group Gmbh
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Publication date
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Priority to PCT/AT2024/060441 priority patent/WO2025102093A1/de
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Abstract

Es wird ein Verfahren und ein Umpacksystem (1, 1a..1iii) zum Umpacken von Waren (2, 2’) aus Abgabebehältern (3) in Warenaufnahmebehälter (4, 4a..4b‘) angegeben, wobei das Umpacksystem (1, 1a..1iii) eine Entleerstation (5, 5a..5ii) und eine davon beabstandete Umverteilstation (6, 6a..6iii) umfasst. In der Entleerstation (5, 5a..5ii) werden die Waren (2, 2’) aus den Abgabebehältern (3) über einen Warenübergabeschacht (9) in erste Warenaufnahmebehälter (4a, 4a’) abgegeben. In der Umverteilstation (6, 6a..6iii) werden die entleerten Waren (2, 2’) auf den ersten Warenaufnahmebehälter (4a, 4a’) und einen zweiten Warenaufnahmebehälter (4b) und gegebenenfalls einen Umverteilstation-Warenaufnahmeboden (11) umverteilt, sodass im ersten Warenaufnahmebehälter (4a, 4a’) nur so ein Anteil an Waren (2, 2’) verbleibt, bis eine vorbestimmbare Füllhöhe (h) im ersten Warenaufnahmebehälter (4a, 4a’) erreicht ist. Des Weiteren wird ein Kommissioniersystem (23) mit einem solchen Umpacksystem (1, 1a..1iii) angegeben.

Description

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Beschreibung
[0001] Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Umpacken von Waren aus einem Abgabebehälter in einen Warenaufnahmebehälter in einem Umpacksystem, insbesondere in einem Wareneingang eines Kommissioniersystems.
[0002] Weiterhin betrifft die Erfindung ein Umpacksystem zum Umpacken von Waren aus einem Abgabebehälter in mehrere Warenaufnahmebehälter, umfassend eine Entleerstation mit einer ersten Warenübergabevorrichtung, eine von der Entleerstation beabstandete Umverteilstation mit einer zweiten Warenübergabevorrichtung sowie eine erste und zweite Fördertechnik. Die erste Warenübergabevorrichtung umfasst einen Warenabgabebereich und einen Warenübernahmebereich mit einer ersten Andienungsposition. Die zweite Warenübergabevorrichtung umfasst einen Warentransferbereich mit einer zweiten Andienungsposition. Die erste Fördertechnik ist zum Transportieren des Abgabebehälters in den Warenabgabebereich ausgebildet, und die zweite Fördertechnik ist zum Transportieren eines Warenaufnahmebehälters in den Warenübernahmebereich und zum Bereitstellen des Warenaufnahmebehälters in der ersten Andienungsposition sowie zum Transportieren des Warenaufnahmebehälters aus dem Warenübernahmebereich ausgebildet.
[0003] Schließlich betrifft die Erfindung ein Kommissioniersystem zur Bearbeitung von Kommissionieraufträgen, umfassend einen Wareneingang, ein Umpacksystem der oben genannten Art, ein Warenlager, zumindest eine Kommissionierstation, eine Einlager-Fördertechnik und eine Kommissionier-Fördertechnik. Der Wareneingang dient zum Empfang von Waren, welche in Abgabebehältern angeliefert werden, das Umpacksystem dient zum Umpacken (beziehungsweise Umfüllen oder Umschütten) von Waren aus den Abgabebehältern in Warenaufnahmebehälter, und das Warenlager dient zum Lagern der Waren in den Warenaufnahmebehältern.
[0004] Die zumindest eine Kommissionierstation ist für das Kommissionieren von Waren aus den Warenaufnahmebehältern in Versandbehälter gemäß Kommissionieraufträgen vorgesehen. Die Einlager-Fördertechnik ist für das Transportieren der Warenaufnahmebehälter vom Umpacksystem zu dem Warenlager eingerichtet, und die Kommissionier-Fördertechnik ist für das Transportieren der Warenaufnahmebehälter zwischen dem Warenlager und der zumindest einen Kommissionierstation ausgebildet.
[0005] Ein solches Verfahren zum Umpacken (auch unter dem allgemeinen Begriff „Decanting“ geläufig), ein solches Umpacksystem und ein solches Kommissioniersystem sind aus dem Stand der Technik grundsätzlich bekannt. In bekannten Kommissioniersystemen werden Waren mitunter häufig aus einem jeweiligen Abgabebehälter in einen jeweiligen Warenaufnahmebehälter umgepackt, beispielsweise, um die Handhabung der Waren im Kommissioniersystem zu vereinfachen oder überhaupt zu ermöglichen. Insbesondere ist davon der Wareneingang betroffen, da die angelieferten Abgabebehälter sehr unterschiedliche Formate aufweisen können. Die hohe Anzahl der in einem Kommissioniersystem umgeschlagenen Waren bedingt eine effiziente und leistungsfähige Lösung beim Umpacken von Waren. Die bekannten Lösungen können die geforderten Leistungsmerkmale jedoch nur zum Teil erfüllen, wodurch die Leistungsfähigkeit eines Kommissioniersystems insgesamt leiden kann.
[0006] Die WO 2018/132855 A1 offenbart in diesem Zusammenhang auch ein Verfahren zum Kommissionieren von Waren, bei dem eine Ware mit einem Roboter aus einem Quell-Ladehilfsmittel entnommen und in ein Ziel-Ladehilfsmittel abgelegt wird. Nach der Entnahme der Ware wird geprüft, ob eine Ware durch den Roboter gehalten wird. Zudem wird eine Anzahl und/oder eine Type der entnommenen Ware ermittelt. Das Ablegen der Ware in das Ziel-Ladehilfsmittel wird abgebrochen oder abgeändert, wenn keine Ware durch den Roboter gehalten wird oder die Anzahl und/oder die Type der entnommenen Ware nicht zur Vervollständigung eines Kommissionierauftrags beiträgt.
[0007] Die JP 2013-112368 A offenbart zudem eine Vorrichtung mit einem trichterartigen Warenübergabeschacht, welcher am oberen Ende eine Einfüllöffnung, am unteren Ende eine AuslassÖffnung und zwischen dem oberen und unteren Ende eine Verengung ausbildet. Ein Querschnitt
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der Einfüllöffnung ist größer bemessen als ein Querschnitt der Auslassöffnung.
[0008] Die EP 0 734 981 A1 offenbart weiterhin eine Beladevorrichtung für die Beladung von Transportbehältern auf einer Transportbahn, bei welcher ein verschließbarer Trichter vorgesehen ist. Um bei einer solchen Beladevorrichtung eine sichere Befüllung der Transportbehälter zu ermöglichen, ist vorgesehen, dass seitlich des Trichters verstellbare Abdeckelemente angeordnet sind, die nahe an die Oberkanten eines Transportbehälters anstellbar sind.
[0009] Die WO 20222/133511 A1 offenbart darüber hinaus ein Verfahren und ein Kommissioniersystem zum Umladen von Waren mit Hilfe eines Roboters. Dabei wird ein Greifer abhängig von einer Greifbarkeitstype der umzuladenden Ware mit einem Roboterkopf des Roboters gekoppelt oder dort aktiviert. Damit kann eine Ware an einer ersten Position aufgenommen und an einer zweiten Position abgegeben werden. Dem Roboter werden die Waren getrennt nach Warengruppen zugeführt, sodass vorerst die Waren einer ersten Warengruppe und danach die Waren einer zweiten Warengruppe an der ersten Position bereitgestellt werden. Die erste Warengruppe umfasst dabei Waren einer ersten Greifbarkeitstype und die zweite Warengruppe Waren einer zweiten Greifbarkeitstype.
[0010] Die WO 2012/024714 A2 offenbart außerdem ein Verfahren zum Kornmissionieren von Waren, bei dem eine Anzahl der in einem Ladehilfsmittel abzulegenden, gleichartigen Waren vorgegeben wird und bei dem das beladene Ladehilfsmittel zu einer Transferstation transportiert wird, um die Waren aus dem Ladehilfsmittel in einen Versandbehälter zu transferieren. Die vorgegebene Anzahl kann eins oder mehr betragen. Weiterhin wird eine Fördereinrichtung mit einem Transferabschnitt offenbart, in dem ein Mittenbereich der Förderbahn frei von Fördermitteln ist. Die Fördereinrichtung umfasst zudem Mittel zum Anordnen eines nach oben hin offenen Versandbehälters unter dem genannten Transferabschnitt.
[0011] Die WO 2022/1187557 A?2 offenbart schließlich ein automatisiertes Umfüllsystem zum Umfüllen von Einzelkartons, die von Herstellern geliefert werden. Das automatisierte Umfüllsystem umfasst eine Umfüllarbeitsstation, welche die Einzelkartons entgegennimmt, die Verpackung der Kartons aufschneidet und entfernt. Sobald die Kartonverpackung entfernt wurde, trennt und ordnet die Umfüllarbeitsstation die einzelnen Waren und wirft sie in Behälter, die unter der Umfüllarbeitsstation bereitstehen.
[0012] Eine Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein verbessertes Verfahren zum Umpacken von Waren, ein verbessertes Umpacksystem zum Umpacken von Waren und ein verbessertes Kommissioniersystem anzugeben. Insbesondere soll eine effiziente und leistungsfähige Lösung zum Umpacken von Waren vorgeschlagen werden.
[0013] Die Aufgabe der Erfindung wird durch ein Umpacksystem zum Umpacken von Waren aus einem Abgabebehälter in mehrere Warenaufnahmebehälter gelöst, welches umfasst:
- eine Entleerstation mit einer ersten Warenübergabevorrichtung, welche einen Warenabgabebereich und einen Warenübernahmebereich mit einer ersten Andienungsposition umfasst,
- eine von der Entleerstation beabstandete Umverteilstation mit einer zweiten Warenübergabevorrichtung, welche einen Warentransferbereich mit einer zweiten Andienungsposition umfasst,
- eine erste Fördertechnik zum Transportieren des Abgabebehälters in den Warenabgabebereich, und
- eine zweite Fördertechnik zum Transportieren eines ersten Warenaufnahmebehälters in den Warenübernahmebereich und zum Bereitstellen des ersten Warenaufnahmebehälters in der ersten Andienungsposition sowie zum Transportieren des ersten Warenaufnahmebehälters aus dem Warenübernahmebereich, wobei
- das Umpacksystem ferner einen mobilen Warenübergabeschacht umfasst, welcher zwischen dem Warenabgabebereich und dem ersten Warenaufnahmebehälter anordenbar ist, und
- die zweite Warenübergabevorrichtung gegebenenfalls einen Umverteilstation-Warenaufnahmeboden umfasst, welcher an die zweite Andienungsposition angrenzt.
[0014] Die Aufgabe der Erfindung wird weiterhin durch ein Kommissioniersystem der eingangs
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genannten Art gelöst, bei welcher das Umpacksystem, wie oben angegeben, ausgebildet ist und bei welchem die zweite Fördertechnik zum Transportieren der Warenaufnahmebehälter über die Einlager-Fördertechnik mit dem Warenlager verbunden ist.
[0015] Die Aufgabe der Erfindung wird auch durch ein Verfahren zum Umpacken (beziehungsweise Umfüllen oder Umschütten) von Waren aus Abgabebehältern in Warenaufnahmebehälter mit Hilfe einer Entleerstation und einer davon beabstandeten Umverteilstation, insbesondere an einem Wareneingang eines Kommissioniersystems, gelöst, das die folgenden Schritte aufweist: a) Bereitstellen eines Abgabebehälters, welcher mit Waren befüllt ist,
b) Bereitstellen eines ersten Warenaufnahmebehälters zum Umpacken der Waren aus dem einen Abgabebehälter in den ersten Warenaufnahmebehälter, wobei ein freies Aufnahmevolumen des ersten Warenaufnahmebehälters kleiner ist als ein Warenvolumen der Waren im Abgabebehälter,
C) Bereitstellen einer ersten Warenübergabevorrichtung in der Entleerstation, wobei die erste Warenübergabevorrichtung einen Warenabgabebereich und einen Warenübernahmebereich mit einer ersten Andienungsposition umfasst,
d) Bereitstellen einer zweiten Warenübergabevorrichtung in der Umverteilstation, wobei die zweite Warenübergabevorrichtung einen Warentransferbereich mit einer zweiten Andienungsposition sowie einen Umverteilstation-Warenaufnahmeboden umfasst,
e) (An) Transportieren des Abgabebehälters in den Warenabgabebereich mittels einer ersten Fördertechnik, f) (An) Transportieren des ersten Warenaufnahmebehälters in den Warenübernahmebereich
und Bereitstellen des ersten Warenaufnahmebehälters in der ersten Andienungsposition mittels einer zweiten Fördertechnik, umfassend ein Bereitstellen eines mobilen Warenübergabeschachts zwischen dem Warenabgabebereich und dem ersten Warenaufnahmebehälter,
g) Entleeren des Abgabebehälters im Warenabgabebereich (insbesondere durch eine Relativbewegung zwischen dem Abgabebehälter und dem Warenübergabeschacht oder einem Entleerstation-Warenaufnahmeboden) derart, dass die Waren vom Abgabebehälter in den bereitgestellten Warenübergabeschacht und in den bereitgestellten ersten Warenaufnahmebehälter abgegeben werden,
h) Entfernen des Abgabebehälters nach dem Entleeren gemäß Schritt g) aus dem Warenübernahmebereich (insbesondere durch eine Relativbewegung zwischen dem Abgabebehälter und dem Warenübergabeschacht),
i) (Ab) Transportieren des ersten Warenaufnahmebehälters samt dem Warenübergabeschacht in den Warentransferbereich und Bereitstellen des ersten Warenaufnahmebehälters und des Warenübergabeschachts in der zweiten Andienungsposition mittels der zweiten Fördertechnik,
) nach Schritt I) Umverteilen der im Schritt g) entleerten Waren auf den bereitgestellten ersten Warenaufnahmebehälter und den Umverteilstation-Warenaufnahmeboden, sodass im ersten Warenaufnahmebehälter nur so ein Anteil an Waren verbleibt, bis eine vorbestimmbare Füllhöhe im ersten Warenaufnahmebehälter erreicht ist und ein die vorbestimmbare Füllhöhe übersteigender Anteil an Waren auf den Umverteilstation-Warenaufnahmeboden übergeben wird, und k) (Ab) Transportieren des befüllten ersten Warenaufnahmebehälters nach Beendigung einer Umverteilung der Warenanteile gemäß Schritt j) mittels der zweiten Fördertechnik.
[0016] Das Umpacksystem umfasst im oben genannten Verfahren einen Warenübergabeschacht, welcher zwischen dem Warenabgabebereich und dem ersten Warenaufnahmebehälter anordenbar ist. Weiterhin umfasst die zweite Warenübergabevorrichtung einen UmverteilstationWarenaufnahmeboden, welcher an die zweite Andienungsposition angrenzt.
[0017] In Hinblick auf den Warenübergabeschacht kann der Begriff "mobil" so verstanden werden, dass der Warenübergabeschacht nicht stationär im Warenabgabebereich montiert ist. Vielmehr kann der Warenübergabeschacht aus dem Warenabgabebereich herausbewegt werden. Insbesondere kann der Warenübergabeschacht von der Entleerstation zur Umverteilstation und umgekehrt bewegt werden. Insbesondere wird der Warenübergabeschacht gemeinsam mit dem ersten Warenaufnahmebehälter bewegt.
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[0018] Das Umpacksystem kann im oben genannten Verfahren insbesondere in einem Wareneingang eines Kommissioniersystems angeordnet sein, welches insbesondere ein Warenlager und eine Kommissionierstation zum Kommissionieren von Waren gemäß Kommissionieraufträgen aufweist. Weiterhin können die im Schritt b) bereitgestellten Warenaufnahmebehälter jeweils leer oder teilbefüllt sein. Darüber hinaus kann ein Abschluss der Umverteilung nach Schritt j) an einer Erfassungsvorrichtung quittiert werden, welche mit einer Steuereinheit verbunden ist, die ihrerseits die zweite Fördertechnik ansteuert.
[0019] Das vorgestellte Verfahren, das vorgestellte Umpacksystem und das vorgestellte Kommissioniersystem weisen insbesondere nachfolgende Merkmale und Vorteile auf.
[0020] Die vorgeschlagenen Maßnahmen eignen sich in besonderer Weise für Textilien, insbesondere für Textilien, die in Kunststoffbeutel verpackt sind.
[0021] Im Rahmen der Erfindung wird unter dem Begriff „Umpacken“ ein Umfüllen oder Umschütten von Waren verstanden.
[0022] Das Umpacken von Waren aus Abgabebehältern in Warenaufnahmebehälter erfolgt insbesondere ohne Bezug zu einem Kommissionierauftrag oder Kundenauftrag und eignet sich beispielsweise dazu, ein Einlagern von Waren in ein Warenlager vorzubereiten.
[0023] Insbesondere werden der erste Warenaufnahmebehälter und zweite Warenaufnahmebehälter nach dem Umpacken der Waren von einer Einlager-Fördertechnik (stationäre Fördertechnik, beispielweise Rollenförderer, oder mobile Fördertechnik, beispielweise Automated Guided Vehicle „AGV“ oder Autonomous Mobile Robots „AMR“) vom Umpacksystem zu einem automatisiert betriebenen Warenlager transportiert und in das Warenlager eingelagert. Insbesondere kann das Warenlager ein oder mehrere Lagerbediengeräte umfassen, welche den ersten Warenaufnahmebehälter und zweiten Warenaufnahmebehälter in ein oder mehrere Lageregale einlagern. Insbesondere wird einer der Warenaufnahmebehälter aus dem automatisiert betriebenen Warenlager ausgelagert und zu einer Kommissionierstation transportiert, wenn eine Ware zu einem Kommissionierauftrag aus diesem Warenaufnahmebehälter benötigt wird. Insbesondere kann das Warenlager ein oder mehrere Lagerbediengeräte umfassen, wovon ein Lagerbediengerät den benötigten Warenaufnahmebehälter aus einem Lageregal auslagert. Es lässt sich somit erkennen, dass der erste Warenaufnahmebehälter und zweite Warenaufnahmebehälter im Kommissioniersystem als so genannte „Systembehälter“ verwendet werden können.
[0024] Der erste Warenaufnahmebehälter und der zweite Warenaufnahmebehälter sind vorzugsweise standardisierte Warenaufnahmebehälter. Der erste Warenaufnahmebehälter und der zweite Warenaufnahmebehälter weisen bevorzugt ein einheitliches (konstantes) Aufnahmevolumen und/oder einheitliche Abmessungen auf, unabhängig von einer Warentype, insbesondere unabhängig von Warenabmessungen.
[0025] In einer bevorzugten Ausführung erstreckt sich der mobile Warenübergabeschacht mit seiner Längsachse senkrecht zwischen dem Warenabgabebereich und dem Warenübernahmebereich oberhalb der ersten Andienungsposition, wenn der erste Warenaufnahmebehälter in der ersten Andienungsposition bereitgestellt ist.
[0026] Der Warenübergabeschacht erlaubt eine kontrollierte Übergabe der Waren vom Abgabebehälter an den ersten Warenaufnahmebehälter. Es kann nahezu ausgeschlossen werden, dass sich die Waren bei deren Abgabe vom Abgabebehälter an den ersten Warenaufnahmebehälter ungünstig verteilen und/oder dass die Waren ungewollt auf den Fußboden fallen. Im Gegenteil, der Warenübergabeschacht kann mit seinen Schachtwänden als Führungsschacht zwischen der Zuführöffnung und der Abgabeöffnung dienen, entlang welchem die Waren bewegt werden können. Die Waren können sogar während einer Abgabebewegung durch den Führungsschacht geführt werden. Dies kann sich insbesondere bei stapelbarer Ware besonders günstig erweisen.
[0027] Zudem kann der Warenübergabeschacht eine „Überfüllung“ des ersten Warenaufnahmebehälters zulassen. Handelt es sich um stapelbare Ware, kann durch den Warenübergabeschacht auch ein zur Auflagefläche verhältnismäßig hoher Warenstapel gegen Umkippen gesichert werden.
[0028] Es kann vorgesehen werden, dass eine Flächenabmessung der Zuführöffnung des Warenübergabeschachtes größer dimensioniert ist als eine Ausgabeöffnung des Abgabebehälters, durch welche die Waren abgegeben werden. Damit ist eine zuverlässige Abgabe der Waren vom Abgabebehälter in den Warenaufnahmebehälter möglich.
[0029] Im Rahmen der Erfindung kann ein Entleeren des Abgabebehälters in den bereitgestellten ersten Warenaufnahmebehälter derart verstanden werden, dass alle Waren vom Abgabebehälter abgegeben werden. Mit anderen Worten wird der Abgabebehälter vorzugsweise vollständig entleert. Dabei können die Waren zum Teil im ersten Warenaufnahmebehälter und zum Teil im Warenübergabeschacht aufgenommen werden. Grundsätzlich wird aber immer ein Mindestanteil an Waren in den ersten Warenaufnahmebehälter abgegeben und von diesem aufgenommen. Ein Abgeben der Waren aus dem Abgabebehälter erfolgt vorzugsweise (alleinig) durch die Schwerkraft.
[0030] Zudem kann im Schritt h) eine Relativbewegung zwischen dem Abgabebehälter und dem Warenübergabeschacht derart vonstattengehen, dass der Abgabebehälter beispielweise nach einer ersten Ausführung ausschließlich in einer Horizontalbewegung relativ gegenüber dem Warenübergabeschacht oder nach einer zweiten Ausführung in einer Horizontalbewegung und Vertikalbewegung relativ gegenüber dem Warenübergabeschacht bewegt wird.
[0031] Insbesondere kann nach der ersten Ausführung die Horizontalbewegung des Abgabebehälters relativ zu und auf oder über dem Entleerstation-Warenaufnahmeboden durchgeführt werden. Mit anderen Worten kann der Abgabebehälter auf dem Entleerstation-Warenaufnahmeboden bis zu einer UÜbergabeposition oberhalb des Warenübergabeschachtes geschoben oder gehoben werden.
[0032] Insbesondere kann die Horizontalbewegung des Abgabebehälters nach der zweiten Ausführung relativ zu und auf dem Entleerstation-Warenaufnahmeboden und die Vertikalbewegung relativ zu dem Entleerstation-Warenaufnahmeboden durchgeführt werden. Mit anderen Worten kann der Abgabebehälter auf dem Entleerstation-Warenaufnahmeboden bis zu einer Übergabeposition oberhalb des Warenübergabeschachtes geschoben und anschließend angehoben werden.
[0033] Beim Entleeren des Abgabebehälters gemäß Schritt g) fallen die Waren durch eine im Entleerstation-Warenaufnahmeboden angeordnete und der Übergabeposition zugeordnete Offnung.
[0034] Ein „Entfernen“ des Abgabebehälters aus dem Warenabgabebereich nach dem Entleeren gemäß Schritt g) kann
- eine Vertikalbewegung des Abgabebehälters, oder
- eine Vertikalbewegung und Horizontalbewegung des Abgabebehälters
umfassen.
Dieser Verfahrensschritt kann durch eine Manipulationsvorrichtung automatisch oder durch einen Lagerarbeiter manuell ausgeführt werden. Auch kann dieser Verfahrensschritt eine Kombination aus einem automatischen Verfahrensteilschritt und einem manuellen Verfahrensteilschritt umfassen.
[0035] Das Entleeren im Schritt g) kann ohne Änderung der Orientierung des Abgabebehälters erfolgen oder aber auch durch ein Kippen desselben.
[0036] Die vorbestimmbare Füllhöhe kann eine maximale Füllhöhe im ersten Warenaufnahmebehälter sein oder eine beliebige (gewünschte), niedrigere als die maximale Füllhöhe.
[0037] Das Umverteilen der im Schritt g) entleerten Waren auf den bereitgestellten ersten Warenaufnahmebehälter erfolgt bei einer Ausführungsvariante derart, dass im ersten Warenaufnahmebehälter ein Anteil der Waren verbleibt und ein die Füllhöhe übersteigender Anteil an Waren (vom ersten Warenaufnahmebehälter) vorübergehend auf den Umverteilstation-Warenaufnahmeboden übergeben wird.
[0038] Der Anteil der Waren, welche im ersten Warenaufnahmebehälter verbleiben, entspricht
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einem ersten Anteil der Waren aus dem Abgabebehälter.
[0039] Wie nachfolgend noch beschrieben wird, entspricht ein Anteil der Waren, welche in den zweiten Warenaufnahmebehälter umgeladen werden, einem zweiten Anteil der Waren aus dem Abgabebehälter.
[0040] Der erste Anteil der Waren ergibt sich durch eine vorbestimmbare Füllhöhe im ersten Warenaufnahmebehälter. Die vorbestimmbare Füllhöhe, welche einer maximalen Füllhöhe entsprechen kann, ist vorzugsweise derart gewählt, dass die Waren nicht aus dem ersten Warenaufnahmebehälter herausragen. Damit ist ein zuverlässiges Transportieren der Waren mit dem ersten Warenaufnahmebehälter möglich.
[0041] Der zweite Anteil der Waren ergibt sich aus dem Anteil an Waren, welche nach einer ersten Ausführung vom ersten Warenaufnahmebehälter und/oder dem Warenübergabeschacht und dem Umverteilstation-Warenaufnahmeboden in den zweiten Warenaufnahmebehälter übergeben wurden, oder nach einer zweiten Ausführung vom Umverteilstation-Warenaufnahmeboden in den zweiten Warenaufnahmebehälter übergeben wurden. Dabei können vom UmverteilstationWarenaufnahmeboden alle Waren oder nur ein Teil der Waren entnommen und in den zweiten Warenaufnahmebehälter umgeladen werden. Der zweite Warenaufnahmebehälter kann ebenso bis auf eine vorbestimmbare Füllhöhe befüllt werden. Die vorbestimmbare Füllhöhe kann eine maximale Füllhöhe im zweiten Warenaufnahmebehälter sein oder eine beliebige (gewünschte), niedrigere als die maximale Füllhöhe. Grundsätzlich kann die vorbestimmbare Füllhöhe auch durch Vorgabe einer Menge an Waren bestimmt werden.
[0042] Kann die Gesamtmenge der Waren aus dem Abgabebehälter von dem ersten Warenaufnahmebehälter und zweiten Warenaufnahmebehälter vollständig aufgenommen werden, so ergeben der erste Anteil und zweite Anteil die Gesamtmenge der Waren aus dem Abgabebehälter.
[0043] Die beschriebene Umverteilung der Waren gemäß dem Schritt }) kann durch einen Lagerarbeiter manuell oder durch einen Roboter automatisch durchgeführt werden.
[0044] Grundsätzlich kann vorgesehen werden, dass vor dem Abtransportieren des befüllten ersten Warenaufnahmebehälters im Schritt k) ein Abschluss der Umverteilung an einer Erfassungsvorrichtung bestätigt wird. Die Erfassungsvorrichtung ist mit einer Steuereinheit verbunden, die ihrerseits die zweite Fördertechnik ansteuert. Die Erfassungsvorrichtung kann eine Quittiertaste und dgl. umfassen, durch welche ein (Quittier) Signal erzeugt wird, wenn der Lagerarbeiter den Abschluss einer gerade durchgeführten Umverteilung - gemäß Schritt j) - der Steuereinheit meldet. Beispielsweise meldet der Lagerarbeiter (Bedienungsperson) durch Drücken der Quittiertaste der Erfassungsvorrichtung den Abschluss der gerade durchgeführten Umverteilung an die Steuereinheit. Sodann wird die zweite Fördertechnik von der Steuereinheit angesteuert und beispielweise ein erster Warenaufnahmebehälter abtransportiert. Die Erfassungsvorrichtung kann aber auch eine optoelektronische Sensorik umfassen, welche ein Signal erzeugt und der Steuereinheit übermittelt, wenn der Lagerarbeiter eine gerade durchgeführte Umverteilung - gemäß Schritt j) - abgeschlossen hat.
[0045] Nach dieser optionalen Ausführung umfasst der Schritt j) zusätzlich folgenden Schritt:
- Quittieren eines Abschlusses der Umverteilung an einer Erfassungsvorrichtung, welche mit einer Steuereinheit verbunden ist, die ihrerseits die zweite Fördertechnik ansteuert, um den ersten Warenaufnahmebehälter von der zweiten Andienungsposition beziehungsweise aus dem Warentransferbereich abzutransportieren.
[0046] Von Vorteil ist, dass sich das Verfahren zum Umpacken von Waren aus einem Abgabebehälter in einen ersten Warenaufnahmebehälter und einen zweiten Warenaufnahmebehälter besonders einfach gestaltet und eine hohe Umpackleistung erreicht werden kann. Der Warenübergabeschacht begünstigt eine zuverlässige Warenübergabe vom Abgabebehälter in den ersten Warenaufnahmebehälter. Zudem erlaubt der Warenübergabeschacht eine „Überfüllung“ des ersten Warenaufnahmebehälters. Die Waren, welche im ersten Warenaufnahmebehälter nicht aufgenommen werden können und sich im Warenübergabeschacht befinden, werden auf dem Umverteilstation-Warenaufnahmeboden abgelegt, zwischengepuffert und in einem nachfolgen-
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den Verfahrensschritt in den zweiten Warenaufnahmebehälter umgeladen. Der erste Warenaufnahmebehälter kann also unmittelbar nach dem Schritt g) oder Schritt h) abgeschlossen wurde, abtransportiert werden.
[0047] Das Umpacksystem kann auch sehr einfach und gegebenenfalls als Standard aufgebaut werden, was vorteilhafterweise einen zuverlässigen Umpackvorgang begünstigt, insbesondere die Fehlerquote verringert, für mehr Vorhersehbarkeit des Umpackprozesses sorgt und zudem auch die Einarbeitung neuer Mitarbeiter erleichtert.
[0048] Die Aufgabe der Erfindung wird weiterhin durch ein Verfahren zum Umpacken (beziehungsweise Umfüllen oder Umschütten) von Waren aus Abgabebehältern in Warenaufnahmebehälter mit Hilfe einer Entleerstation und einer davon beabstandeten Umverteilstation, insbesondere an einem Wareneingang eines Kommissioniersystems gelöst, das die folgenden Schritte aufweist:
a) Bereitstellen eines Abgabebehälters, welcher mit Waren befüllt ist,
b) Bereitstellen eines ersten Warenaufnahmebehälters und eines zweiten Warenaufnahmebehälters zum Umpacken der Waren aus dem einen Abgabebehälter in den ersten Warenaufnahmebehälter und in den zweiten Warenaufnahmebehälter, wobei ein freies Aufnahmevolumen des ersten Warenaufnahmebehälters kleiner ist als ein Warenvolumen der Waren im Abgabebehälter,
C) Bereitstellen einer ersten Warenübergabevorrichtung in der Entleerstation, wobei die erste Warenübergabevorrichtung einen Warenabgabebereich und einen Warenübernahmebereich mit einer ersten Andienungsposition umfasst,
d) Bereitstellen einer zweiten Warenübergabevorrichtung in der Umverteilstation, wobei die zweite Warenübergabevorrichtung einen Warentransferbereich mit einer zweiten Andienungsposition und einer dritten Andienungsposition sowie gegebenenfalls einen Umverteilstation-Warenaufnahmeboden umfasst,
e) (An) Transportieren des Abgabebehälters in den Warenabgabebereich mittels einer ersten Fördertechnik, f) (An) Transportieren des ersten Warenaufnahmebehälters in den Warenübernahmebereich
und Bereitstellen des ersten Warenaufnahmebehälters in der ersten Andienungsposition mittels einer zweiten Fördertechnik, umfassend ein Bereitstellen eines mobilen Warenübergabeschachts zwischen dem Warenabgabebereich und dem ersten Warenaufnahmebehälter,
g) Entleeren des Abgabebehälters im Warenabgabebereich (insbesondere durch eine Relativbewegung zwischen dem Abgabebehälter und dem Warenübergabeschacht oder einem Entleerstation-Warenaufnahmeboden) derart, dass die Waren vom Abgabebehälter in den bereitgestellten Warenübergabeschacht und in den bereitgestellten ersten Warenaufnahmebehälter abgegeben werden,
h) Entfernen des Abgabebehälters nach dem Entleeren gemäß Schritt g) aus dem Warenübernahmebereich (insbesondere durch eine Relativbewegung zwischen dem Abgabebehälter und dem Warenübergabeschacht),
i) (Ab) Transportieren des ersten Warenaufnahmebehälters samt dem Warenübergabeschacht in den Warentransferbereich und Bereitstellen des ersten Warenaufnahmebehälters und des Warenübergabeschachts in der zweiten Andienungsposition und (An)Transportieren des zweiten Warenaufnahmebehälters in den Warentransferbereich und Bereitstellen des zweiten Warenaufnahmebehälters in der dritten Andienungsposition jeweils mittels der zweiten Fördertechnik,
) nach Schritt I) Umverteilen der im Schritt g) entleerten Waren auf den bereitgestellten ersten Warenaufnahmebehälter und bereitgestellten zweiten Warenaufnahmebehälter und gegebenenfalls den Umverteilstation-Warenaufnahmeboden, sodass im ersten Warenaufnahmebehälter nur so ein Anteil an Waren verbleibt, bis eine vorbestimmbare Füllhöhe im ersten Warenaufnahmebehälter erreicht ist und ein die vorbestimmbare Füllhöhe übersteigender Anteil an Waren auf den zweiten Warenaufnahmebehälter und gegebenenfalls den Umverteilstation-Warenaufnahmeboden übergeben wird, und
k) (Ab) Transportieren des befüllten ersten Warenaufnahmebehälters und befüllten zweiten Warenaufnahmebehälters nach Beendigung einer Umverteilung der Warenanteile gemäß Schritt
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]) mittels der zweiten Fördertechnik.
[0049] Das Umpacksystem umfasst im oben genannten Verfahren einen Warenübergabeschacht, welcher zwischen dem Warenabgabebereich und dem ersten Warenaufnahmebehälter anordenbar ist. Weiterhin umfasst die zweite Warenübergabevorrichtung einen optionalen Umverteilstation-Warenaufnahmeboden, welcher an die zweite Andienungsposition angrenzt.
[0050] In Hinblick auf den Warenübergabeschacht kann der Begriff "mobil" wiederum so verstanden werden, dass der Warenübergabeschacht nicht stationär im Warenabgabebereich montiert ist. Vielmehr kann der Warenübergabeschacht aus dem Warenabgabebereich herausbewegt werden. Insbesondere kann der Warenübergabeschacht von der Entleerstation zur Umverteilstation und umgekehrt bewegt werden. Insbesondere wird der Warenübergabeschacht gemeinsam mit dem ersten Warenaufnahmebehälter bewegt.
[0051] Das Umpacksystem kann im oben genannten Verfahren insbesondere in einem Wareneingang eines Kommissioniersystems angeordnet sein, welches insbesondere ein Warenlager und eine Kommissionierstation zum Kommissionieren von Waren gemäß Kommissionieraufträgen aufweist. Weiterhin können die im Schritt b) bereitgestellten Warenaufnahmebehälter jeweils leer oder teilbefüllt sein. Darüber hinaus kann ein Abschluss der Umverteilung nach Schritt j) an einer Erfassungsvorrichtung quittiert werden, welche mit einer Steuereinheit verbunden ist, die ihrerseits die zweite Fördertechnik ansteuert.
[0052] Nach dieser Ausführung ist eine zweite Andienungsposition und eine dritte Andienungsposition vorgesehen, in welchen der erste Warenaufnahmebehälter und zweite Warenaufnahmebehälter parallel bereitgestellt werden. Es sei erwähnt, dass auch eine weitere (vierte, fünfte, etc.) Andienungsposition vorgesehen werden kann, in welcher ein weiterer (dritter, vierter, etc.) Warenaufnahmebehälter parallel zum ersten Warenaufnahmebehälter und zweiten Warenaufnahmebehälter bereitgestellt werden kann.
[0053] Der Umverteilstation-Warenaufnahmeboden ist nicht zwingenderweise notwendig und kann optional angeordnet werden.
[0054] Das vorgestellte Verfahren, das vorgestellte Umpacksystem und das vorgestellte Kommissioniersystem weisen insbesondere nachfolgende Merkmale und Vorteile auf.
[0055] Die vorgeschlagenen Maßnahmen eignen sich in besonderer Weise für Textilien, insbesondere für Textilien, die in Kunststoffbeutel verpackt sind.
[0056] Im Rahmen der Erfindung wird unter dem Begriff „Umpacken“ ein Umfüllen oder Umschütten von Waren verstanden.
[0057] Das Umpacken von Waren aus Abgabebehältern in Warenaufnahmebehälter erfolgt insbesondere ohne Bezug zu einem Kommissionierauftrag oder Kundenauftrag und eignet sich beispielsweise dazu, ein Einlagern von Waren in ein Warenlager vorzubereiten.
[0058] Insbesondere werden der erste Warenaufnahmebehälter und der zweite Warenaufnahmebehälter nach dem Umpacken der Waren von einer Einlager-Fördertechnik (stationäre Fördertechnik, beispielweise Rollenförderer, oder mobile Fördertechnik, beispielweise Automated Guided Vehicle „AGV“ oder Autonomous Mobile Robots „AMR“) vom Umpacksystem zu einem automatisiert betriebenen Warenlager transportiert und in das Warenlager eingelagert. Insbesondere kann das Warenlager ein oder mehrere Lagerbediengeräte umfassen, welche den ersten Warenaufnahmebehälter und zweiten Warenaufnahmebehälter in ein oder mehrere Lageregale einlagern. Insbesondere wird einer der Warenaufnahmebehälter aus dem automatisiert betriebenen Warenlager ausgelagert und zu einer Kommissionierstation transportiert, wenn eine Ware zu einem Kommissionierauftrag aus diesem Warenaufnahmebehälter benötigt wird. Insbesondere kann das Warenlager ein oder mehrere Lagerbediengeräte umfassen, wovon ein Lagerbediengerät den benötigten Warenaufnahmebehälter aus einem Lageregal auslagert. Es lässt sich somit erkennen, dass der erste Warenaufnahmebehälter und zweite Warenaufnahmebehälter im Kommissioniersystem als so genannte „Systembehälter“ verwendet werden können.
[0059] Der erste Warenaufnahmebehälter und der zweite Warenaufnahmebehälter sind vorzugs
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weise standardisierte Warenaufnahmebehälter. Der erste Warenaufnahmebehälter und der zweite Warenaufnahmebehälter weisen bevorzugt ein einheitliches (konstantes) Aufnahmevolumen und/oder einheitliche Abmessungen auf, unabhängig von einer Warentype, insbesondere unabhängig von Warenabmessungen.
[0060] In einer bevorzugten Ausführung erstreckt sich der mobile Warenübergabeschacht beim Entleeren des Abgabebehälters mit seiner Längsachse senkrecht zwischen dem Warenabgabebereich und dem Warenübernahmebereich oberhalb der ersten Andienungsposition, wenn der erste Warenaufnahmebehälter in der ersten Andienungsposition bereitgestellt ist.
[0061] Der Warenübergabeschacht erlaubt eine kontrollierte Abgabe der Waren vom Abgabebehälter an den ersten Warenaufnahmebehälter. Es kann nahezu ausgeschlossen werden, dass sich die Waren bei deren Abgabe vom Abgabebehälter an den ersten Warenaufnahmebehälter ungünstig verteilen und/oder dass die Waren ungewollt zu Boden fallen. Im Gegenteil, der Warenübergabeschacht kann mit seinen Schachtwänden als Führungsschacht zwischen der ZuführÖffnung und der Abgabeöffnung dienen, entlang welchem die Waren bewegt werden können. Die Waren können sogar während einer Abgabebewegung durch den Führungsschacht geführt werden. Dies kann sich insbesondere bei stapelbarer Ware besonders günstig erweisen.
[0062] Zudem kann der Warenübergabeschacht eine „Überfüllung“ des ersten Warenaufnahmebehälters zulassen. Handelt es sich um stapelbare Ware, kann auch ein zur Auflagefläche verhältnismäßig hoher Warenstapel gegen Umkippen gesichert werden.
[0063] Es kann vorgesehen werden, dass eine Flächenabmessung der Zuführöffnung des Warenübergabeschachtes größer dimensioniert ist als eine Ausgabeöffnung des Abgabebehälters, durch welche die Waren abgegeben werden. Damit ist eine zuverlässige Abgabe der Waren vom Abgabebehälter in den Warenaufnahmebehälter möglich.
[0064] Im Rahmen der Erfindung kann ein Entleeren des Abgabebehälters in den bereitgestellten ersten Warenaufnahmebehälter derart verstanden werden, dass alle Waren vom Abgabebehälter abgegeben werden. Mit anderen Worten wird der Abgabebehälter vorzugsweise vollständig entleert. Dabei können die Waren zum Teil im ersten Warenaufnahmebehälter und zum Teil im Warenübergabeschacht aufgenommen werden. Ein Abgeben der Waren aus dem Abgabebehälter erfolgt vorzugsweise (alleinig) durch die Schwerkraft.
[0065] Nach dem Entleeren der Waren gemäß Schritt g) kann die Umverteilung der Waren auf den in der zweiten Andienungsposition bereitgestellten ersten Warenaufnahmebehälter und auf den in der dritten Andienungsposition bereitgestellten zweiten Warenaufnahmebehälter und gegebenenfalls dem Umverteilstation-Warenaufnahmeboden erfolgen.
[0066] Dabei kann zumindest ein Teil von einem die Füllhöhe übersteigenden Anteil an Waren vom ersten Warenaufnahmebehälter in den zweiten Warenaufnahmebehälter übergeben werden. Es ist demnach eine „direkte“ Übergabe der Waren vom ersten Warenaufnahmebehälter in den zweiten Warenaufnahmebehälter möglich.
[0067] Möglich ist gemäß einer weiteren Ausführung auch, dass zumindest ein Teil von einem die Füllhöhe übersteigenden Anteil an Waren vom ersten Warenaufnahmebehälter vorübergehend auf den Umverteilstation-Warenaufnahmeboden übergeben wird. Danach werden alle Waren oder nur ein Teil der Waren vom Umverteilstation-Warenaufnahmeboden entnommen und in den zweiten Warenaufnahmebehälter übergeben. Es ist demnach eine „indirekte“ Übergabe der Waren vom ersten Warenaufnahmebehälter in den zweiten Warenaufnahmebehälter möglich.
[0068] Gemäß noch einer weiteren Ausführung kann von einem die Füllhöhe übersteigenden Anteil ein Teil an Waren direkt vom ersten Warenaufnahmebehälter in den zweiten Warenaufnahmebehälter und ein Teil auf den Umverteilstation-Warenaufnahmeboden, sofern ein Umverteilstation-Warenaufnahmeboden vorgesehen ist, übergeben werden. Danach können vom Umverteilstation-Warenaufnahmeboden alle Waren oder nur ein Teil der Waren entnommen und in den zweiten Warenaufnahmebehälter übergeben werden.
[0069] Zudem kann im Schritt h) eine Relativbewegung zwischen dem Abgabebehälter und dem
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Warenübergabeschacht derart vonstattengehen, dass der Abgabebehälter beispielweise nach einer ersten Ausführung ausschließlich in einer Horizontalbewegung relativ gegenüber dem Warenübergabeschacht oder nach einer zweiten Ausführung in einer Horizontalbewegung und Vertikalbewegung relativ gegenüber dem ersten Warenübergabeschacht bewegt wird.
[0070] Insbesondere kann die Horizontalbewegung des Abgabebehälters nach der ersten Ausführung relativ zu und auf dem Entleerstation-Warenaufnahmeboden, sofern ein EntleerstationWarenaufnahmeboden vorgesehen ist, durchgeführt werden. Mit anderen Worten kann der Abgabebehälter auf dem Entleerstation-Warenaufnahmeboden bis zu einer Ubergabeposition oberhalb des ersten Warenübergabeschachtes geschoben werden.
[0071] Insbesondere kann die Horizontalbewegung des Abgabebehälters nach der zweiten Ausführung relativ zu und auf dem Entleerstation-Warenaufnahmeboden, sofern ein EntleerstationWarenaufnahmeboden vorgesehen ist, und die Vertikalbewegung relativ zu dem EntleerstationWarenaufnahmeboden durchgeführt werden. Mit anderen Worten kann der Abgabebehälter auf dem Entleerstation-Warenaufnahmeboden bis zu einer Ubergabeposition oberhalb des Warenübergabeschachtes geschoben und anschließend angehoben werden.
[0072] Beim Entleeren des Abgabebehälters gemäß Schritt g) fallen die Waren durch eine im Entleerstation-Warenaufnahmeboden angeordnete und der Übergabeposition zugeordnete Offnung.
[0073] Ein „Entfernen“ des Abgabebehälters aus dem Warenabgabebereich nach dem Entleeren gemäß Schritt g) kann
- eine Vertikalbewegung des Abgabebehälters, oder
- eine Vertikalbewegung und Horizontalbewegung des Abgabebehälters
umfassen.
Dieser Verfahrensschritt kann durch eine Manipulationsvorrichtung automatisch oder durch einen Lagerarbeiter manuell ausgeführt werden. Auch kann dieser Verfahrensschritt eine Kombination aus einem automatischen Verfahrensteilschritt und einem manuellen Verfahrensteilschritt umfassen.
[0074] Das Entleeren im Schritt g) kann ohne Änderung der Orientierung des Abgabebehälters erfolgen oder aber auch durch ein Kippen desselben.
[0075] Die vorbestimmbare Füllhöhe kann eine maximale Füllhöhe im ersten Warenaufnahmebehälter sein oder eine beliebige (gewünschte), niedrigere als die maximale Füllhöhe.
[0076] Der Anteil der Waren, welche im ersten Warenaufnahmebehälter verbleiben, entspricht einem ersten Anteil der Waren aus dem Abgabebehälter.
[0077] Wie beschrieben, entspricht ein Anteil der Waren, welche in den zweiten Warenaufnahmebehälter umgeladen werden, einem zweiten Anteil der Waren aus dem Abgabebehälter.
[0078] Der erste Anteil der Waren ergibt sich durch eine vorbestimmbare Füllhöhe im ersten Warenaufnahmebehälter. Die vorbestimmbare Füllhöhe, welche einer maximalen Füllhöhe entsprechen kann, ist vorzugsweise derart gewählt, dass die Waren nicht aus dem ersten Warenaufnahmebehälter herausragen. Damit ist ein zuverlässiges Transportieren der Waren mit dem ersten Warenaufnahmebehälter möglich.
[0079] Der zweite Anteil der Waren ergibt sich aus dem Anteil an Waren, welche nach einer ersten Ausführung vom ersten Warenaufnahmebehälter in den zweiten Warenaufnahmebehälter übergeben wurden, oder nach einer zweiten Ausführung vom ersten Warenaufnahmebehälter und vom Umverteilstation-Warenaufnahmeboden, sofern ein Umverteilstation-Warenaufnahmeboden vorgesehen ist, in den zweiten Warenaufnahmebehälter übergeben wurden.
[0080] Der zweite Warenaufnahmebehälter kann ebenso bis auf eine vorbestimmbare Füllhöhe befüllt werden. Die vorbestimmbare Füllhöhe kann eine maximale Füllhöhe im zweiten Warenaufnahmebehälter sein oder eine beliebige (gewünschte), niedrigere als die maximale Füllhöhe. Grundsätzlich kann die vorbestimmbare Füllhöhe auch durch Vorgabe einer Menge an Waren bestimmt werden.
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[0081] Kann die Gesamtmenge der Waren aus dem Abgabebehälter von dem ersten Warenaufnahmebehälter und zweiten Warenaufnahmebehälter vollständig aufgenommen werden, so ergeben der erste Anteil und zweite Anteil die Gesamtmenge der Waren aus dem Abgabebehälter.
[0082] Ist die Gesamtmenge der Waren aus dem Abgabebehälter größer, also insbesondere das Gesamtvolumen der Waren aus dem Abgabebehälter größer als die (summierte) Aufnahmekapazität der beiden Warenaufnahmebehälter, kann ein weiterer Anteil der Waren auf weitere (dritte, vierte, etc.) Warenaufnahmebehälter aufgeteilt werden bis letztendlich eine vorbestimmbare Füllhöhe im ersten Warenaufnahmebehälter erreicht ist und, sofern ein UmverteilstationWarenaufnahmeboden vorgesehen ist, sich keine Waren mehr auf dem Umverteilstation-Warenaufnahmeboden befinden.
[0083] Die beschriebene Umverteilung der Waren gemäß dem Schritt }) kann durch einen Lagerarbeiter manuell oder durch einen Roboter automatisch durchgeführt werden.
[0084] Grundsätzlich kann vorgesehen werden, dass vor dem Abtransportieren des befüllten ersten Warenaufnahmebehälters und befüllten zweiten Warenaufnahmebehälters im Schritt k) ein Abschluss der Umverteilung an einer Erfassungsvorrichtung bestätigt wird. Die Erfassungsvorrichtung ist mit einer Steuereinheit verbunden, die ihrerseits die zweite Fördertechnik ansteuert. Die Erfassungsvorrichtung kann eine Quittiertaste und dgl. umfassen, durch welche ein Signal erzeugt wird, wenn der Lagerarbeiter den Abschluss einer gerade durchgeführten Umverteilung - gemäß Schritt j) - der Steuereinheit meldet. Beispielsweise meldet der Lagerarbeiter (Bedienungsperson) durch Drücken der Quittiertaste der Erfassungsvorrichtung den Abschluss der gerade durchgeführten Umverteilung an die Steuereinheit. Sodann wird die zweite Fördertechnik von der Steuereinheit angesteuert und der erste Warenaufnahmebehälter und der zweite Warenaufnahmebehälter abtransportiert. Die Erfassungsvorrichtung kann aber auch eine optoelektronische Sensorik umfassen, welche ein (Quittier) Signal erzeugt und der Steuereinheit übermittelt, wenn der Lagerarbeiter eine gerade durchgeführte Umverteilung - gemäß Schritt j) - abgeschlossen hat.
[0085] Nach dieser optionalen Ausführung umfasst der Schritt j) zusätzlich folgenden Schritt:
- Quittieren eines Abschlusses der Umverteilung an einer Erfassungsvorrichtung, welche mit einer Steuereinheit verbunden ist, die ihrerseits die zweite Fördertechnik ansteuert, um den ersten Warenaufnahmebehälter von der zweiten Andienungsposition und zweiten Warenaufnahmebehälter von der dritten Andienungsposition abzutransportieren.
[0086] Von Vorteil ist, dass sich das Verfahren zum Umpacken von Waren aus einem Abgabebehälter in einen ersten Warenaufnahmebehälter und einen zweiten Warenaufnahmebehälter besonders einfach gestaltet und eine hohe Umpackleistung erreicht werden kann. Der Warenübergabeschacht begünstigt eine zuverlässige Warenübergabe vom Abgabebehälter in den ersten Warenaufnahmebehälter. Zudem erlaubt der Warenübergabeschacht eine „Überfüllung“ des ersten Warenaufnahmebehälters. Die Waren, welche im ersten Warenaufnahmebehälter nicht aufgenommen werden können und sich im Warenübergabeschacht befinden, können auf dem Umverteilstation-Warenaufnahmeboden abgelegt werden, zwischengepuffert und in einem nachfolgenden Verfahrensschritt in den zweiten Warenaufnahmebehälter umgeladen werden. Der erste Warenaufnahmebehälter und zweite Warenaufnahmebehälter können also unmittelbar nachdem Schritt j) abgeschlossen wurde, abtransportiert werden.
[0087] Das Umpacksystem kann auch sehr einfach aufgebaut werden, was einen zuverlässigen Umpackvorgang begünstigt.
[0088] Günstig ist es, wenn die erste Fördertechnik und/oder zweite Fördertechnik eine stationäre Fördertechnik (beispielweise Rollenförderer, Förderbänder und dergleichen) oder autonom verfahrbare Transportfahrzeuge (beispielweise Flurförderfahrzeuge, Automated Guided Vehicle „AGV“ oder Autonomous Mobile Robots „AMR“) umfasst. Das Transportfahrzeug kann ein Fahrgestell mit daran montierten Rädern umfassen, von denen wenigstens einige antreibbar und/oder lenkbar sind. Auf diese Weise können erprobte technische Mittel für die Realisierung des vorgestellten Umpacksystems oder für die Realisierung des vorgestellten Verfahrens eingesetzt wer-
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den. Das Transportfahrzeug kann einen Warenübergabeschacht aufweisen. Dieser kann am Transportfahrzeug gelagert sein. Beispielsweise kann der Warenübergabeschacht über eine Konsole am Fahrgestell befestigt und insbesondere fixer Bestandteil des Transportfahrzeugs sein.
[0089] Generell kann das Umpacksystem den ersten Warenaufnahmebehälter umfassen und der Warenübergabeschacht kann auf dem ersten Warenaufnahmebehälter temporär befestigt sein. Alternativ ist in einer weiteren Ausführungsvariante auch denkbar, dass der Warenübergabeschacht, wie oben erwähnt, auf einem autonom verfahrbaren Transportfahrzeug der zweiten Fördertechnik befestigt ist, wobei das autonom verfahrbare Transportfahrzeug zur Aufnahme des ersten Warenaufnahmebehälters unterhalb des Warenübergabeschachts ausgebildet ist. Demgemäß kann das Bereitstellen des Warenübergabeschachts im Schritt f)
I) durch Bereitstellen eines auf dem ersten Warenaufnahmebehälter temporär befestigten Warenübergabeschachts erfolgen, wobei der Warenübergabeschacht mit dem ersten Warenaufnahmebehälter im Schritt f) in der ersten Andienungsposition bereitgestellt wird, oder
I) durch Bereitstellen des Warenübergabeschachts auf einem autonom verfahrbaren Transportfahrzeug der zweiten Fördertechnik, wobei der erste Warenaufnahmebehälter auf dem autonom verfahrbaren Transportfahrzeug unterhalb des Warenübergabeschachts angeordnet wird und das autonom verfahrbare Transportfahrzeug den Schritt f) ausführt.
[0090] Die oben offenbarte technische Lehre im Hinblick auf die Befestigung des Warenübergabeschachts auf dem ersten Warenaufnahmebehälter oder dem autonom verfahrbaren Transportfahrzeug sowie das Transportieren des ersten Warenaufnahmebehälters mit stationärer erster Fördertechnik und/oder mit dem Transportfahrzeug bezieht sich sinngemäß auch auf den zweiten Warenaufnahmebehälter. Die Befestigung eines (optionalen) weiteren Warenübergabeschachts kann auf dem zweiten Warenaufnahmebehälter oder dem autonom verfahrbaren Transportfahrzeug erfolgen, und der zweite Warenaufnahmebehälter kann mit stationärer erster Fördertechnik und/oder mit dem Transportfahrzeug transportiert werden. Der weitere Warenübergabeschacht ist dann mobil. Grundsätzlich kann der weitere Warenübergabeschacht aber auch stationär angeordnet werden.
[0091] Der mobile Warenübergabeschacht kann im Fall I) nach dem Schritt }) oder k) vom ersten Warenaufnahmebehälter abgenommen, das heißt vom ersten Warenaufnahmebehälter entfernt oder getrennt werden. Denkbar ist aber auch, dass im Fall Il) nach dem Schritt ]) oder k) eine Übergabe des ersten Warenaufnahmebehälters vom autonom verfahrbaren Transportfahrzeug an eine andere Fördertechnik oder einen Lagerplatz erfolgt. Beispielsweise kann ein Aufsetzen des Warenübergabeschachts auf einen Warenaufnahmebehälter oder die Ubergabe eines Warenaufnahmebehälters an ein Transportfahrzeug mit einem Warenübergabeschacht an einer gesonderten Vorbereitungsstation erfolgen. Die erwähnten Vorgänge können aber auch in der Entleerstation ablaufen, oder die Vorbereitungsstation könnte Teil der Entleerstation sein. Das Abnehmen des Warenübergabeschachts von einem Warenaufnahmebehälter oder die Entnahme eines Warenaufnahmebehälters von einem Transportfahrzeug mit einem Warenübergabeschacht kann an einer gesonderten Nachbereitungsstation erfolgen. Die erwähnten Vorgänge können aber auch in der Umverteilstation ablaufen, oder die Nachbereitungsstation könnte Teil der Umverteilstation sein.
[0092] Dass das Transportfahrzeug selbst den Warenübergabeschacht aufweist, ist aber keine zwingende Bedingung für das Transportieren eines Warenaufnahmebehälters mit dem Transportfahrzeug. Stattdessen kann der Warenübergabeschacht auch dann auf den Warenaufnahmebehälter aufgesetzt sein, wenn der Warenaufnahmebehälter mit einem Transportfahrzeug transportiert wird. Das heißt mit anderen Worten, dass das Transportieren des ersten Warenaufnahmebehälters im Fall I) durch stationäre Fördertechnik oder ein autonom verfahrbares Transportfahrzeug der zweiten Fördertechnik erfolgen kann.
[0093] Es sei an dieser Stelle erwähnt, dass ein oder mehrere Transportfahrzeuge einen Warenübergabeschacht umfassen können, um einen „überfüllten“ ersten Warenaufnahmebehälter zu transportieren, und ein oder mehrere andere Transportfahrzeuge keinen Warenübergabeschacht
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umfassen können, um einen „nicht überfüllten“ zweiten / dritten / weiteren Warenaufnahmebehälter zu transportieren.
[0094] Der Warenübergabeschacht kann im Fall Il) auf dem autonom verfahrbaren Transportfahrzeug verstellbar ausgeführt sein und in eine erste Position über dem ersten Warenaufnahmebehälter und in eine zweite Position neben dem ersten Warenaufnahmebehälter bewegbar sein. Der Warenübergabeschacht kann sich in der zweiten Position seitlich oberhalb des Warenaufnahmebehälter befinden. Der Warenübergabeschacht kann aber auch abgesenkt werden und sich dann neben dem ersten Warenaufnahmebehälter befinden.
[0095] Die zweite Fördertechnik kann die erste Andienungsposition und die zweite Andienungsposition verbinden und für das Transportieren des ersten Warenaufnahmebehälters von der ersten Andienungsposition in die zweite Andienungsposition eingerichtet sein.
[0096] Die zweite Fördertechnik kann auch die Einlager-Fördertechnik des Kommissioniersystems umfassen oder es können die zweite Fördertechnik und die Einlager-Fördertechnik (fördertechnisch) miteinander verbunden sein.
[0097] Günstig ist es weiterhin, wenn das Umpacksystem eine dritte Fördertechnik aufweist, welche durch eine Hängefördertechnik zum (An) Transportieren eines als Hängetasche ausgebildeten zweiten Warenaufnahmebehälters in die dritte Andienungsposition des Warentransferbereichs ausgebildet ist. Auch auf diese Weise können erprobte technische Mittel für die Realisierung des vorgestellten Umpacksystems oder für die Realisierung des vorgestellten Verfahrens eingesetzt werden.
[0098] Günstig ist es zudem, wenn das Umpacksystem einen Roboter (insbesondere einen einarmigen oder mehrarmigen Gelenkarmroboter) zur Umverteilung der Waren im Bereich der zweiten Warenübergabevorrichtung umfasst, wobei sich ein Wirkungsbereich des Roboters zumindest im Warentransferbereich erstreckt, um Waren vom ersten Warenaufnahmebehälter und/oder dem Umverteilstation-Warenaufnahmeboden, sofern ein Umverteilstation-Warenaufnahmeboden vorgesehen ist, zu entnehmen und in den zweiten Warenaufnahmebehälter abzugeben und/oder vom ersten Warenaufnahmebehälter zu entnehmen und auf den Umverteilstation-Warenaufnahmeboden abzugeben, sofern ein Umverteilstation-Warenaufnahmeboden vorgesehen ist. Auf diese Weise können die Vorgänge im Umpacksystem vollautomatisch ausgeführt werden. Insbesondere kann die zweite Warenübergabevorrichtung zusätzlich einen Roboter umfassen. Der Roboter kann die Umverteilung der Waren gemäß dem Schritt j), wie bereits weiter oben beschrieben, durchführen.
[0099] Günstig ist es auch, wenn die Schritte e), f), k) und gegebenenfalls ein (nachfolgend erläuterter) Schritt I), und zumindest einer der Schritte g) bis j), bevorzugt die Schritte g) bis j), vollautomatisch ausgeführt werden.
[00100] Das Transportieren gemäß den Schritten e), f), k) und gegebenenfalls dem Schritt I) kann durch die erste Fördertechnik vollautomatisch ausgeführt werden. Die erste Fördertechnik kann eine stationäre Fördertechnik, beispielweise Rollenförderer, oder eine mobile Fördertechnik, beispielweise Automated Guided Vehicle „AGV“ oder Autonomous Mobile Robots „AMR“ umfassen. Die zweite Fördertechnik kann eine stationäre Fördertechnik, beispielweise Rollenförderer, oder eine mobile Fördertechnik, beispielweise Automated Guided Vehicle „AGV“ oder Autonomous Mobile Robots „AMR“ umfassen.
[00101] Insbesondere werden der erste Warenaufnahmebehälter und zweite Warenaufnahmebehälter nach dem Umpacken der Waren von einer Einlager- Fördertechnik (stationäre Fördertechnik, beispielweise Rollenförderer, oder mobile Fördertechnik, beispielweise Automated Guided Vehicle „AGV“ oder Autonomous Mobile Robots „AMR“) vom Umpacksystem zu einem automatisiert betriebenen Warenlager transportiert und in das Warenlager eingelagert.
[00102] Insbesondere kann das Entfernen des (entleerten) Abgabebehälters durch eine Greifvorrichtung der Warenübergabevorrichtung erfolgen, welche auf einer Manipulationseinheit, beispielsweise einem Gelenkarmroboter, Portalroboter und dgl. gelagert ist. Auch eine solche Greifvorrichtung und Manipulationseinheit ermöglichen eine vollautomatische Durchführung des
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Schritts h).
[00103] Insbesondere kann das Umverteilen der Waren gemäß Schritt j) vom ersten Warenaufnahmebehälter auf den Umverteilstation-Warenaufnahmeboden, gemäß Anspruch 1, und das Umverteilen der Waren vom ersten Warenaufnahmebehälter auf den Umverteilstation-Warenaufnahmeboden, sofern ein Umverteilstation-Warenaufnahmeboden vorgesehen ist, und/oder das Umverteilen der Waren vom ersten Warenaufnahmebehälter in den zweiten Warenaufnahmebehälter, und/oder das Umverteilen der Waren vom ersten Umverteilstation-Warenaufnahmeboden in den zweiten Warenaufnahmebehälter, gemäß Anspruch 6, durch einen Roboter vollautomatisch ausgeführt werden. Hierzu kann der Roboter einen Warengreifer umfassen, mittels welchem eine oder gleichzeitig mehreren Waren aufgenommen und auf den Umverteilstation-Warenaufnahmeboden und/oder den zweiten Warenaufnahmebehälter abgelegt werden können.
[00104] Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen sowie aus der Beschreibung in Zusammenschau mit den Figuren.
[00105] Vorteilhaft ist es, wenn
- die zweite Fördertechnik zusätzlich zum Transportieren des zweiten Warenaufnahmebehälters in den Warentransferbereich und, nachdem der erste Warenaufnahmebehälter aus dem Warentransferbereich (ab)transportiert wurde, zum Bereitstellen des zweiten Warenaufnahmebehälters in der zweiten Andienungsposition ausgebildet ist, oder
- der Warentransferbereich eine dritte Andienungsposition umfasst und die zweite Fördertechnik zusätzlich zum Transportieren eines (leeren oder teilweise befüllten) zweiten Warenaufnahmebehälters in den Warentransferbereich und zum Bereitstellen des zweiten Warenaufnahmebehälters in der dritten Andienungsposition und zum Transportieren des (befüllten oder teilweise befüllten) zweiten Warenaufnahmebehälters aus dem Warentransferbereich ausgebildet ist.
[00106] Günstig ist es weiterhin, wenn
a) die Umverteilstation einen (insbesondere horizontal ausgerichteten) UmverteilstationWarenaufnahmeboden umfasst, wobei der Umverteilstation-Warenaufnahmeboden an den Warenübergabeschacht angrenzt, wenn der erste Warenaufnahmebehälter in der zweiten Andienungsposition angedient ist,
b) der Warentransferbereich eine dritte Andienungsposition umfasst und die Umverteilstation einen (insbesondere horizontal ausgerichteten) Umverteilstation-Warenaufnahmeboden umfasst, wobei der Umverteilstation-Warenaufnahmeboden an den Warenübergabeschacht und einen weiteren Warenübergabeschacht oberhalb des zweiten Warenaufnahmebehälters angrenzt und diese verbindet, wenn der erste Warenaufnahmebehälter in der zweiten Andienungsposition und der zweite Warenaufnahmebehälter in der dritten Andienungsposition angedient ist, oder
C) der Warentransferbereich eine dritte Andienungsposition umfasst und die Umverteilstation einen (insbesondere horizontal ausgerichteten) Umverteilstation-Warenaufnahmeboden umfasst, wobei der Umverteilstation-Warenaufnahmeboden an den Warenübergabeschacht angrenzt, zur dritten Andienungsposition führt und oberhalb derselben endet, wenn der erste Warenaufnahmebehälter in der zweiten Andienungsposition angedient ist.
[00107] Generell kann der Umverteilstation-Warenaufnahmeboden in den obigen Ausführungsvarianten als Rutsche ausgebildet sein oder eine solche umfassen. In diesem Fall wird ein Bewegen der auf dem Umverteilstation-Warenaufnahmeboden abgelegten Waren, insbesondere zur dritten Andienungsposition, unterstützt.
[00108] Im Zusammenhang mit den bereits offenbarten Ausführungsvarianten des Umpacksystems ist zudem ein Verfahren von Vorteil, bei dem der Warentransferbereich ausschließlich die zweite Andienungsposition umfasst, und das Verfahren zusätzlich den Schritt umfasst
)) (An) Transportieren eines zweiten Warenaufnahmebehälters in den Warentransferbereich und Bereitstellen des zweiten Warenaufnahmebehälters in der zweiten Andienungsposition während des Schrittes k) oder nach dem Schritt k) mittels der zweiten Fördertechnik.
[00109] Nach dieser Ausführung umfasst der Warentransferbereich bloß eine einzige Andie-
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nungsposition, nämlich die zweite Andienungsposition. Das heißt, es ist nur eine (einzige) zweite Andienungsposition vorgesehen, in der (zeitlich) aufeinander folgend der erste Warenaufnahmebehälter und zweite Warenaufnahmebehälter an derselben zweiten Andienungsposition bereitgestellt werden. Dies ermöglicht insbesondere einen vergleichsweise kompakten Aufbau des Umpacksystems.
[00110] Im Zusammenhang mit den vorgenannten Ausführungsvarianten des Umpacksystems ist weiterhin ein Verfahren von Vorteil, bei dem die folgenden Schritte ausgeführt werden:
- Zwischenpufferung der Waren, welche die vorbestimmbare Füllhöhe im ersten Warenaufnahmebehälter übersteigen, auf dem Umverteilstation-Warenaufnahmeboden, insbesondere während des Schrittes |), und
- Übergabe zumindest eines Teils der Waren, welche auf dem Umverteilstation-Warenaufnahmeboden zwischengepuffert sind, vom Umverteilstation-Warenaufnahmeboden in den bereitgestellten zweiten Warenaufnahmebehälter.
[00111] Als Folge ist im zweiten Warenaufnahmebehälter dann ein Anteil der aus dem Abgabebehälter stammenden Waren enthalten.
[00112] Diese Variante des vorgestellten Verfahrens bezieht sich also auf Umpacksysteme mit einem Umverteilstation-Warenaufnahmeboden.
[00113] Dabei wird ein die Füllhöhe übersteigender (Gesamt)Anteil an Waren auf dem Umverteilstation-Warenaufnahmeboden abgelegt und zwischengepuffert, bis der zweite Warenaufnahmebehälter bereitgestellt wird. Mit anderen Worten wird nicht nur ein Teil der Waren aus dem besagten Anteil auf dem Umverteilstation-Warenaufnahmeboden abgelegt, sondern sämtliche Waren aus dem Anteil.
[00114] Sobald sich der zweite Warenaufnahmebehälter in der zweiten Andienungsposition befindet, werden alle Waren oder ein Teil der Waren vom Umverteilstation-Warenaufnahmeboden entnommen und in den zweiten Warenaufnahmebehälter übergeben.
[00115] Für die Übergabe der Waren in den zweiten Warenaufnahmebehälter kann ebenfalls eine vorbestimmbare Füllhöhe im zweiten Warenaufnahmebehälter vorgesehen sein. Die vorbestimmbare Füllhöhe kann eine maximale Füllhöhe im zweiten Warenaufnahmebehälter sein oder eine beliebige (gewünschte), niedrigere als die maximale Füllhöhe. Grundsätzlich kann die vorbestimmbare Füllhöhe auch durch Vorgabe einer Menge an Waren bestimmt werden.
[00116] Es ist nun möglich, dass die Übergabe eine Übergabe von nur einem Teil der Waren vom Umverteilstation-Warenaufnahmeboden in den bereitgestellten zweiten Warenaufnahmebehälter umfasst, sodass im zweiten Warenaufnahmebehälter ein zweiter Anteil der aus dem Abgabebehälter stammenden Waren aufgenommen wird und ein restlicher Anteil der Waren auf dem Umverteilstation-Warenaufnahmeboden verbleibt. Der erste Anteil und der zweite Anteil und der restliche Anteil ergeben in diesem Fall die Gesamtmenge der Waren aus dem Abgabebehälter.
[00117] Der restliche Anteil kann so lange am Umverteilstation-Warenaufnahmeboden zwischengepuffert werden, bis ein dritter Warenaufnahmebehälter in der zweiten Andienungsposition bereitgestellt wird. Sobald sich der dritte Warenaufnahmebehälter in der zweiten Andienungsposition befindet, werden alle Waren oder zumindest ein Teil der restlichen Waren vom Umverteilstation-Warenaufnahmeboden entnommen und in den dritten Warenaufnahmebehälter umgeladen.
[00118] Gegebenenfalls kann der restliche Anteil der Waren auf weitere (vierte, fünfte, etc.) Warenaufnahmebehälter aufgeteilt werden bis sich letztendlich keine Waren mehr auf dem Umverteilstation-Warenaufnahmeboden befinden.
[00119] Der erste Warenaufnahmebehälter, zweite Warenaufnahmebehälter, dritte Warenaufnahmebehälter und/oder jeder weitere Warenaufnahmebehälter kann als Kleinladungsträger ausgebildet sein.
[00120] Weiterhin ist ein Verfahren von Vorteil, bei dem der Warentransferbereich die zweite 15 / 76
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Andienungsposition und eine dritte Andienungsposition umfasst, und zusätzlich die folgenden Schritte vorgesehen sind,
- Transportieren des zweiten Warenaufnahmebehälters, welcher insbesondere als Kleinladungsträger ausgebildet ist, in den Warentransferbereich und Bereitstellen des zweiten Warenaufnahmebehälters in der dritten Andienungsposition, insbesondere während des Schrittes k) oder nach dem Schritt k), mittels der zweiten Fördertechnik, oder
- Transportieren eines zweiten Warenaufnahmebehälters, welcher insbesondere als Hängetasche ausgebildet ist, in den Warentransferbereich und Bereitstellen des zweiten Warenaufnahmebehälters in der dritten Andienungsposition, insbesondere während des Schrittes k) oder nach dem Schritt k), mittels einer dritten Fördertechnik.
[00121] Nach dieser Ausführung ist eine zweite Andienungsposition und eine dritte Andienungsposition vorgesehen, in welchen der erste Warenaufnahmebehälter und zweite Warenaufnahmebehälter parallel bereitgestellt werden. Es sei erwähnt, dass auch eine weitere Andienungsposition vorgesehen werden kann, in welcher ein weiterer Warenaufnahmebehälter parallel zum ersten Warenaufnahmebehälter und zweiten Warenaufnahmebehälter bereitgestellt werden kann.
[00122] In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsvariante des vorgestellten Verfahrens umfasst der Schritt }) zusätzlich
- Ubergabe zumindest eines Teils der Waren vom ersten Warenaufnahmebehälter und/oder vom Umverteilstation-Warenaufnahmeboden in den bereitgestellten zweiten Warenaufnahmebehälter, und
der Schritt k) umfasst ferner
- das Abtransportieren des befüllten zweiten Warenaufnahmebehälters nach Beendigung einer Umverteilung der Warenanteile und Abgabe gemäß Schritt j) mittels der zweiten Fördertechnik.
[00123] Nach dieser Ausführung kann die Umverteilung der Waren auf den in der zweiten Andienungsposition bereitgestellten ersten Warenaufnahmebehälter und auf den in der dritten Andienungsposition bereitgestellten zweiten Warenaufnahmebehälter und gegebenenfalls den Umverteilstation-Warenaufnahmeboden erfolgen.
[00124] Dabei kann zumindest ein Teil von einem die vorbestimmbare Füllhöhe übersteigenden Anteil an Waren vom ersten Warenaufnahmebehälter in den zweiten Warenaufnahmebehälter übergeben werden. Es ist demnach eine „direkte“ Übergabe der Waren vom ersten Warenaufnahmebehälter in den zweiten Warenaufnahmebehälter möglich.
[00125] Zum anderen kann zumindest ein Teil von einem die vorbestimmbare Füllhöhe übersteigenden Anteil an Waren vom ersten Warenaufnahmebehälter vorübergehend auf den Umverteilstation-Warenaufnahmeboden übergeben werden. Danach werden alle Waren oder nur ein Teil der Waren vom Umverteilstation-Warenaufnahmeboden entnommen und in den zweiten Warenaufnahmebehälter übergeben. Es ist demnach eine „indirekte“ Übergabe der Waren vom ersten Warenaufnahmebehälter in den zweiten Warenaufnahmebehälter möglich.
[00126] Darüber hinaus kann von einem die vorbestimmbare Füllhöhe übersteigenden Anteil ein Teil an Waren vom ersten Warenaufnahmebehälter in den zweiten Warenaufnahmebehälter und ein Teil vom Umverteilstation-Warenaufnahmeboden in den zweiten Warenaufnahmebehälter übergeben werden. Dabei können vom Umverteilstation-Warenaufnahmeboden alle Waren oder nur ein Teil der Waren entnommen und in den zweiten Warenaufnahmebehälter übergeben werden.
[00127] Der zweite Warenaufnahmebehälter kann ebenso bis auf eine vorbestimmbare Füllhöhe befüllt werden. Die vorbestimmbare Füllhöhe kann eine maximale Füllhöhe im zweiten Warenaufnahmebehälter sein oder eine beliebige (gewünschte), niedrigere als die maximale Füllhöhe. Grundsätzlich kann die vorbestimmbare Füllhöhe auch durch Vorgabe einer Menge an Waren bestimmt werden.
[00128] Der zweite Warenaufnahmebehälter enthält nach der Übergabe der Waren einen zweiten Anteil der Waren aus dem Abgabebehälter.
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[00129] Kann die Gesamtmenge der Waren aus dem Abgabebehälter von dem ersten Warenaufnahmebehälter und zweiten Warenaufnahmebehälter vollständig aufgenommen werden, so ergeben der erste Anteil und zweite Anteil die Gesamtmenge der Waren aus dem Abgabebehälter.
[00130] Ist die Gesamtmenge der Waren aus dem Abgabebehälter größer, kann ein weiterer Anteil der Waren auf weitere (dritte, vierte, etc.) Warenaufnahmebehälter aufgeteilt werden bis letztendlich eine vorbestimmbare Füllhöhe im ersten Warenaufnahmebehälter erreicht ist und sich keine Waren mehr auf dem Umverteilstation-Warenaufnahmeboden befinden.
[00131] Für die Übergabe der Waren in den zweiten Warenaufnahmebehälter kann ebenfalls eine vorbestimmbare Füllhöhe im zweiten Warenaufnahmebehälter vorgesehen sein. Die vorbestimmbare Füllhöhe kann eine maximale Füllhöhe im zweiten Warenaufnahmebehälter sein oder eine beliebige (gewünschte), niedrigere als die maximale Füllhöhe. Grundsätzlich kann die vorbestimmbare Füllhöhe auch durch Vorgabe einer Menge an Waren bestimmt werden.
[00132] Grundsätzlich kann vorgesehen werden, dass vor dem Abtransportieren des befüllten ersten Warenaufnahmebehälters und zweiten Warenaufnahmebehälters im Schritt k) ein Abschluss der Umverteilung an einer oben beschriebenen Erfassungsvorrichtung bestätigt wird.
[00133] Nach dieser optionalen Ausführung umfasst der Schritt j) zusätzlich folgenden Schritt:
- Quittieren eines Abschlusses der Umverteilung an einer Erfassungsvorrichtung, welche mit einer Steuereinheit verbunden ist, die ihrerseits die zweite Fördertechnik ansteuert, um den ersten Warenaufnahmebehälter von der zweiten Andienungsposition und den zweiten Warenaufnahmebehälter von der dritten Andienungsposition abzutransportieren.
[00134] Generell ist es auch von Vorteil, wenn das Umpacksystem eine Öffnungsvorrichtung zum Offnen des Abgabebehälters oder zum Vorbereiten des Öffnens des Abgabebehälters aufweist. Auf diese Weise kann der Abgabebehälter in einem geöffneten oder in einem für das Öffnen vorbereiteten Zustand im Umpacksystem bereitgestellt und/oder in den Warenabgabebereich transportiert werden. Die Öffnungsvorrichtung ist vorteilhaft Teil des Umpacksystems, grundsätzlich kann sie aber auch außerhalb derselben angeordnet sein.
[00135] Insbesondere ist es bei der oben genannten Ausführungsform von Vorteil, wenn die Öffnungsvorrichtung eine Schneidevorrichtung zum Schneiden des Abgabebehälters, insbesondere eines Bodens, einer Seitenwand, eines Deckels des Abgabebehälters oder eines Klebebands auf dem Abgabebehälter, welches zum Verkleben des Bodens oder Deckels verwendet wird, umfasst, um die Waren im Abgabebehälter zugänglich zu machen, wobei der Abgabebehälter insbesondere als Kartonschachtel ausgebildet sein kann.
[00136] Insbesondere kann die Schneidevorrichtung im Verlauf der ersten Fördertechnik angeordnet sein und die Kartonschachtel kann während des Schneidevorgangs auf der ersten Fördertechnik aufliegen. Demgemäß kann ein auf der ersten Fördertechnik aufliegender Boden der Kartonschachtel oder ein auf der ersten Fördertechnik aufliegender Deckel der Kartonschachtel aufoder eingeschnitten werden. Alternativ kann auch eine Seitenwand der Kartonschachtel auf- oder eingeschnitten werden.
[00137] „Aufschneiden“ kann im gegebenen Zusammenhang bedeuten, dass die Kartonschachtel nach dem Aufschneiden geöffnet ist oder ohne weiteres Schneiden geöffnet werden kann. „Einschneiden“ kann dagegen bedeuten, dass die Kartonschachtel lediglich für das Öffnen vorbereitet wird. Insbesondere ist der Boden, die Seitenwand und/oder der Deckel der Kartonschachtel nach dem Einschneiden noch an wenigen Stellen mit dieser verbunden, wobei die wenigen Stellen jedoch mit geringem Aufwand aufgeschnitten oder aufgerissen werden können. Einerseits wird das Öffnen der Kartonschachtel auf diese Weise erleichtert, andererseits wird einem vorzeitigen oder unerwünschten Herausfallen der in der Kartonschachtel befindlichen Waren vorgebeugt.
[00138] In diesem Zusammenhang wird der Vollständigkeit halber klargestellt, dass für das „Aufoder Einschneiden einer Kartonschachtel“ nicht zwangsläufig Kartonmaterial durchtrennt werden muss, sondern darunter auch das Trennen von (Klebe)bändern zu verstehen ist, welche das Kar-
tonmaterial zusammenhalten, wie beispielsweise im Fall mit einem Klebeband verklebte, umklappbare Laschen einer aufgerichteten Kartonschachtel.
[00139] Im Zusammenhang mit dem Bereitstellen und/oder Öffnen des Abgabebehälters sind auch nachfolgende Verfahrensvarianten von Vorteil.
[00140] Generell kann
- der Abgabebehälter im Schritt e) in einem geschlossenen Zustand in den Warenabgabebereich transportiert und im Warenabgabebereich geöffnet werden,
- der Abgabebehälter im Schritt e) in einem geöffneten Zustand in den Warenabgabebereich transportiert werden, oder ”
- der Abgabebehälter im Schritt e) in einem für das Öffnen vorbereiteten Zustand in den Warenabgabebereich transportiert und im Warenabgabebereich geöffnet werden.
[00141] Insbesondere ist es von Vorteil, wenn
- der Abgabebehälter im Schritt a) in einem geschlossenen Zustand (im Umpacksystem) bereitgestellt und im Schritt e) im geschlossenen Zustand in den Warenabgabebereich transportiert wird,
- der Abgabebehälter im Schritt a) in einem geschlossenen Zustand (im Umpacksystem) bereitgestellt und mit einer Öffnungsvorrichtung geöffnet oder für das Öffnen vorbereitet wird und im Schritt e) im geöffneten Zustand oder für das Offnen vorbereiteten Zustand in den Warenabgabebereich transportiert wird,
- der Abgabebehälter im Schritt a) in einem geöffneten Zustand (im Umpacksystem) bereitgestellt und im Schritt e) im geöffneten Zustand in den Warenabgabebereich transportiert wird, - der Abgabebehälter im Schritt a) in einem für das Öffnen vorbereiteten Zustand (im Umpacksystem) bereitgestellt und im Schritt e) im für das Offnen vorbereiteten Zustand in den Warenabgabebereich bewegt wird, oder ”
- der Abgabebehälter im Schritt a) in einem für das Öffnen vorbereiteten Zustand (im Umpacksystem) bereitgestellt, mit einer Offnungsvorrichtung geöffnet und im Schritt e) im geöffneten Zustand in den Warenabgabebereich transportiert wird.
[00142] Der Abgabebehälter kann in geschlossenem, geöffnetem oder in einem für das Öffnen vorbereiteten Zustand im Umpacksystem bereitgestellt und/oder in den Warenabgabebereich transportiert werden.
[00143] Dementsprechend kann ein Öffnen oder ein Vorbereiten für das Öffnen des Abgabebehälters vor dem Erreichen des Warenabgabebereichs durchgeführt werden, entweder im Umpacksystem selbst oder während des Transportierens des Abgabebehälters zum Umpacksystem.
[00144] Wird der Abgabebehälter in einem geschlossenen oder in einem für das Öffnen vorbereiteten Zustand in den Warenabgabebereich bewegt, dann wird der Abgabebehälter im Warenabgabebereich geöffnet.
[00145] Grundsätzlich wäre auch denkbar, dass der Abgabebehälter nicht für ein Verschließen vorgesehen ist. Ein Öffnen kann dann vollständig unterbleiben. In einem solchen Fall kann - im Schritt g) - beim Entleeren des Abgabebehälters eine Relativbewegung zwischen dem Abgabebehälter und dem Warenübergabeschacht ein Kippen oder Wenden des Abgabebehälters umfassen, so dass der Abgabebehälter in eine Position gebracht wird, in der die Waren, insbesondere unter Schwerkrafteinwirkung, vom Abgabebehälter über den Warenübergabeschacht in den bereitgestellten ersten Warenaufnahmebehälter abgegeben werden können.
[00146] Das erfindungsgemäße Verfahren kann nach einer optionalen Ausführung zusätzlich den Schritt ”
Bereitstellen einer Öffnungsvorrichtung umfassen.
[00147] Mit anderen Worten kann nach dieser Ausführung die Öffnungsvorrichtung unabhängig vom Umpacksystem vorgesehen werden, sodass ein Öffnen des Abgabebehälters außerhalb des Umpacksystems erfolgt. Demgemäß kann das Kommissioniersystem das Umpacksystem und die OÖffnungsvorrichtung umfassen. Das Umpacksystem ist der Offnungsvorrichtung nachgelagert.
[00148] Insbesondere kann der Schritt c) zusätzlich den folgenden Schritt Bereitstellen einer Öffnungsvorrichtung im Umpacksystem umfassen.
[00149] Ein Öffnen des Abgabebehälters kann insbesondere dann notwendig werden, wenn der Abgabebehälter als geschlossene Kartonschachtel gestaltet ist, welche mit den Waren befüllt ist. Eine solche Kartonschachtel umfasst einen Boden, Seitenwände, eine dem Boden gegenüberliegende (obenseitige) Zugangsöffnung und einen die Zugangsöffnung verschließenden Deckel.
[00150] Der Boden kann (insbesondere vier) umklappbare (Boden)Laschen umfassen, die an den Seitenwänden angeordnet und zum Boden verklebt werden/sind. Zum Verkleben der Laschen des Bodens kann ein Klebeband verwendet werden.
[00151] Der Deckel kann (insbesondere vier) umklappbare (Deckel)Laschen umfassen, die an den Seitenwänden, insbesondere schwenkbar an Kanten der Seitenwände, angeordnet und zum Deckel verklebt werden/sind. Zum Verkleben der Laschen des Deckels kann ein Klebeband verwendet werden. Sofern die Kartonschachtel keine umklappbaren (Deckel)Laschen umfasst, kann die obenseitig geöffnete Kartonschachtel mit einem zusätzlich angefertigten Deckel verschlossen werden. Der Deckel kann mit der Kartonschachtel verklebt werden. Zum Verkleben des Deckels kann ein Klebeband verwendet werden. Es verbleibt also beispielsweise zwischen den zum Bilden des Bodens eingefalteten Laschen ein Spalt, der durch einen Streifen aus Klebeband verschlossen wird.
[00152] Ein Öffnen des Abgabebehälters kann insbesondere folgende Schritte umfassen
- (nur) ein Aufschneiden eines Klebebandes auf dem Abgabebehälter, insbesondere eines Klebebandes, welches zum Verkleben eines Bodens oder Deckels am Abgabebehälter verwendet wird,
- ein Einschneiden eines Bodens, einer Seitenwand oder eines Deckels des Abgabebehälters und ein Wegklappen des Bodens, der Seitenwand oder des Deckels oder eines Bodenabschnittes, Seitenwandabschnittes oder Deckelabschnittes,
- ein Wegschneiden eines Bodens, einer Seitenwand oder eines Deckels des Abgabebehälters, oder
- ein Abheben eines Deckels.
[00153] Das Einschneiden oder Wegschneiden kann insbesondere auch derart ausgeführt sein, dass der Boden, Deckel oder die Seitenwand des Abgabebehälters nach dem Einschneiden oder Wegschneiden noch an wenigen Stellen mit dem Abgabebehälter verbunden ist, die jedoch mit geringem Aufwand aufgeschnitten oder aufgerissen werden können. Einerseits kann so das Öffnen des Abgabebehälters erleichtert werden, andererseits kann einem vorzeitigen oder unerwünschten Herausfallen der in dem Abgabebehälter befindlichen Waren vorgebeugt werden.
[00154] Ein Vorbereiten des Abgabebehälters für das Öffnen kann insbesondere folgende Schritte umfassen
- (nur) ein zumindest teilweises Aufschneiden eines Klebebandes auf dem Abgabebehälter, insbesondere eines Klebebandes, welches zum Verkleben eines Bodens oder Deckels am Abgabebehälter verwendet wird,
- ein Anbringen einer Perforierung an einem Boden, einer Seitenwand oder einem Deckel des Abgabebehälters, oder
- ein Einschneiden eines Bodens, einer Seitenwand oder eines Deckels des Abgabebehälters ohne ein Wegklappen des Bodens, der Seitenwand oder des Deckels oder eines Bodenabschnittes, Seitenwandabschnittes oder Deckelabschnittes.
[00155] Diese vorgeschlagenen Verfahrensschritte können durch die Öffnungsvorrichtung automatisch oder durch einen Lagerarbeiter manuell ausgeführt werden. Auch können diese Verfahrensschritte eine Kombination aus einem automatischen Verfahrensteilschritt und einem manuellen Verfahrensteilschritt umfassen.
[00156] In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsvariante des Umpacksystems kann vorgesehen sein, dass
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- die erste Warenübergabevorrichtung zusätzlich eine Manipulationseinheit mit einer durch eine Antriebseinheit im Warenübergabebereich bewegbaren Greifvorrichtung zum Anheben des Abgabebehälters relativ zum Warenübernahmebereich umfasst,
- die erste Warenübergabevorrichtung zusätzlich eine Manipulationseinheit mit einer durch eine Antriebseinheit im Warenübergabebereich bewegbaren Greifvorrichtung zum Fixieren einer vertikalen Position des Abgabebehälters relativ zum Warenübernahmebereich umfasst und der Entleerstation-Warenaufnahmeboden, sofern ein Entleerstation-Warenaufnahmeboden vorgesehen ist, vertikal verstellbar ausgeführt ist,
- die erste Warenübergabevorrichtung zusätzlich eine Manipulationseinheit mit einer durch eine Antriebseinheit im Warenübergabebereich bewegbaren Greifvorrichtung zum Fixieren einer vertikalen Position des Abgabebehälters relativ zum Warenübernahmebereich umfasst und eine Aufnahmeplattform (auf welcher die erste Andienungsposition in diesem Fall ausgebildet ist) für den ersten Warenaufnahmebehälter im Warenübernahmebereich vertikal verstellbar ausgeführt ist,
- die erste Warenübergabevorrichtung zusätzlich eine Manipulationseinheit mit einer durch eine Antriebseinheit aus dem Warenübergabebereich herausbewegbaren und in dem Warenübergabebereich bewegbaren Greifvorrichtung zum Anheben des Abgabebehälters und/oder zum lateralen Bewegen des Abgabebehälters von einer zum Warenübernahmebereich lateral beabstandeten Ubernahmeposition in eine Ubergabeposition oberhalb des Warenübernahmebereichs umfasst, und/oder
- die erste Warenübergabevorrichtung zusätzlich eine Manipulationseinheit mit einer durch eine Antriebseinheit aus dem Warenübergabebereich herausbewegbaren und in den Warenübergabebereich hineinbewegbaren sowie innerhalb vom Warenübergabebereich bewegbaren Greifvorrichtung zum Anheben des Abgabebehälters und zum hängenden Transportieren des Abgabebehälters oberhalb des Warenübernahmebereichs umfasst.
[00157] Die Manipulationseinheit kann beispielsweise als manuell zu bedienende Tragvorrichtung ausgebildet sein, beispielsweise als Hebezeug mit Greifvorrichtung, das an einer Tragschiene längs verfahrbar ist (insbesondere manuell verfahrbar). Denkbar ist weiterhin, dass die Manipulationseinheit ganz oder zum Teil motorisiert ist. Beispielsweise kann das Hebezeug die Greifvorrichtung und/oder ein Längsantrieb motorisch angetrieben sein (jedoch manuell oder teilautomatisch aktiviert werden). Denkbar ist schließlich auch, dass die Manipulationseinheit als Roboter ausgebildet ist und Bewegungsabläufe vollautomatisch ausgeführt werden. Insbesondere kann die Manipulationseinheit als Gelenkarmroboter oder Portalroboter ausgebildet sein.
[00158] Im gegebenen Zusammenhang ist auch ein Verfahren von Vorteil, bei dem die Warenübergabevorrichtung zusätzlich eine Greifvorrichtung umfasst und bei dem der Schritt e)
e1) ein Transportieren des Abgabebehälters auf einem (bevorzugt stationären) Entleerstation-Warenaufnahmeboden in eine Ubergabeposition (im Wesentlichen zentral) oberhalb des Warenübergabeschachts mittels der ersten Fördertechnik und ein Anheben des Abgabebehälters relativ zum Warenübergabeschacht mittels der Manipulationseinheit umfasst,
e2) „ein Transportieren des Abgabebehälters auf dem Entleerstation-Warenaufnahmeboden in eine Ubergabeposition (im Wesentlichen zentral) oberhalb des Warenübergabeschachts mittels der ersten Fördertechnik, ein Fixieren des Abgabebehälters mittels der Manipulationseinheit und ein Absenken des Entleerstation-Warenaufnahmebodens umfasst,
e3) „ein Transportieren des Abgabebehälters auf dem Entleerstation-Warenaufnahmeboden in eine Ubergabeposition (im Wesentlichen zentral) oberhalb des Warenübergabeschachts mittels der ersten Fördertechnik, ein Fixieren des Abgabebehälters mittels der Manipulationseinheit und ein Absenken des ersten Warenaufnahmebehälters umfasst, oder
e4) ein Transportieren des Abgabebehälters in eine lateral zum Warenübergabeschacht beabstandete Ubernahmeposition mittels der ersten Fördertechnik und anschließend ein Anheben des Abgabebehälters und/oder ein laterales Bewegen des Abgabebehälters von der Ubernahmeposition in eine Ubergabeposition oberhalb des Warenübergabeschachts mittels der Manipulationseinheit umfasst.
[00159] Die Variante e1) kann auch ein Absenken des Warenaufnahmebodens umfassen, be-
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ziehungsweise können die Variante e2) und e3) auch ein Anheben des Abgabebehälters in den Warenabgabebereich umfassen.
[00160] Besonders vorteilhaft ist es, wenn
- das Entleeren des Abgabebehälters gemäß Schritt g) in den Fällen e1) bis e3) automatisch durch eine Relativbewegung zwischen dem Abgabebehälter und dem Entleerstation-Warenaufnahmeboden und/oder dem ersten Warenaufnahmebehälter erfolgt (d.h. weil die Laschen des Deckels durch das Gewicht der Waren automatisch nach unten klappen).
[00161] Mit anderen Worten erfolgt durch eine Relativvbewegung zwischen dem Abgabebehälter und dem Entleerstation-Warenaufnahmeboden und/oder dem ersten Warenaufnahmebehälter eine dadurch verursachte automatische Öffnung des Abgabebehälters. Beziehungsweise erfolgt das Entleeren des Abgabebehälters gemäß Schritt g) in dem Fall e4) alleinig durch das laterale Bewegen des Abgabebehälters von der Übernahmeposition in die Übergabeposition oberhalb des Warenübergabeschachts. Auf diese Weise sind für das Entleeren des Abgabebehälters keine weiteren Schritte erforderlich. Das Entleeren des Abgabebehälters erfolgt somit auf besonders effiziente Weise.
[00162] Insbesondere kann dazu vorteilhaft ein Verfahren vorgesehen werden, bei dem
- das Entleeren des Abgabebehälters gemäß Schritt g) im Fall e1) automatisch durch das Anheben des Abgabebehälters erfolgt (d.h. weil die Laschen des Bodens oder Laschen des Deckels durch das Gewicht der Waren automatisch nach unten klappen),
- das Entleeren des Abgabebehälters gemäß Schritt g) im Fall e2) automatisch durch das Absenken des Entleerstation-Warenaufnahmebodens erfolgt (d.h. weil die Laschen des Bodens oder Laschen des Deckels durch das Gewicht der Waren automatisch nach unten klappen),
- das Entleeren des Abgabebehälters gemäß Schritt g) im Fall e3) automatisch durch das Absenken des ersten Warenaufnahmebehälters erfolgt (d.h. weil die Laschen des Bodens oder Laschen des Deckels durch das Gewicht der Waren automatisch nach unten klappen),
- das Entleeren des Abgabebehälters gemäß Schritt g) in den Fällen e1) bis e4) ein aktives Öffnen des Abgabebehälters durch einen Lagerarbeiter oder Roboter umfasst, oder
- das Entleeren des Abgabebehälters ein Bewegen einer Warenrückhaltevorrichtung in eine Freigabeposition umfasst, wobei die Warenrückhaltevorrichtung zum bedarfsweisen Verschließen oder Öffnen einer Öffnung im Entleerstation-Warenaufnahmeboden vorgesehen ist und die Offnung des Entleerstation-Warenaufnahmeboden in der Freigabeposition der Warenrückhaltevorrichtung freigegeben ist.
[00163] Die Warenrückhaltevorrichtung kann insbesondere über dem Warenübergabeschacht angeordnet sein. Die Warenrückhaltevorrichtung kann, vorzugsweise sehr schnell, seitlich bewegt werden, schnell in einem Abwärtswinkel bewegt werden oder alternativ abgesenkt und danach oder gleichzeitig seitlich in die Freigabeposition bewegt werden, sodass die Öffnung im Entleerstation-Warenaufnahmeboden freigegeben wird. Alternativ kann die Warenrückhaltevorrichtung horizontal oder vertikal angelenkt oder auf andere Weise in die Freigabeposition bewegt werden. Die Warenrückhaltevorrichtung kann vorteilhafterweise durch zumindest einen Aktuator bewegt werden, zum Beispiel durch elektrische oder pneumatische Aktuatoren oder durch irgendeine andere geeignete Betätigung. Die Warenrückhaltevorrichtung kann insbesondere als eine (horizontal) bewegliche Platte ausgebildet sein, die mittels eines Linearantriebes oder eines Schwenkantriebes bewegbar ist. Gemäß einer vorteilhaften alternativen Ausführung kann die Warenrückhaltevorrichtung als eine mehrteilige Iris ausgebildet sein. Die Iris kann mehrere Lamellen umfassen, wobei vorzugsweise jede Lamelle auf einer Achse gelagert ist. Vorzugsweise sind alle Lamellen mit einem Ring über jeweils eine weitere Achse verbunden, damit sie sich gemeinsam bewegen können. Die Lamellen können über eine Mechanik gemeinsam nach innen oder außen gedreht werden. Gemäß einer vorteilhaften alternativen Ausführung kann die Warenrückhaltevorrichtung als ein Rollladen ausgebildet sein, welcher Rollladen in einer Horizontalebene bewegbar und um eine parallel zur Horizontalachse liegende Wickelachse auf-/abwickelbar ist. Alternativ kann der Rollladen umlenkbar zwischen einer Horizontalebene und einer Vertikalebene bewegbar angeordnet sein.
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[00164] Das erfindungsgemäße Verfahren kann nach einer optionalen Ausführung zusätzlich den folgenden Schritt umfassen
- Bereitstellen einer Warenrückhaltevorrichtung zum Verschließen einer Öffnung im Entleerstation-Warenaufnahmeboden, welche Warenrückhaltevorrichtung vorzugsweise im oder unter dem Entleerstation-Warenaufnahmeboden angeordnet ist und in eine Freigabeposition, in der die Öffnung freigegeben ist, und eine Verschlussposition, in der die Öffnung verschlossen ist, bewegbar ist.
[00165] In einer weiteren Ausführungsvariante wird ein Verfahren vorgesehen, bei dem der Abgabebehälter als Kartonschachtel ausgebildet ist und bei dem ein Boden, eine Seitenwand, ein Deckel der Kartonschachtel oder ein Klebeband auf der Kartonschachtel, welches zum Verkleben des Bodens oder Deckels verwendet wird, ”
- in den Fällen e1) bis e3) vor dem Transportieren des Abgabebehälters in die Ubergabeposition oberhalb des Warenübergabeschachts, oder
- im Fall e4) vor dem Transportieren des Abgabebehälters zu der lateral vom Warenübergabeschacht beabstandeten Ubernahmeposition, _
von einer als Schneidevorrichtung ausgebildeten Öffnungsvorrichtung (des Umpacksystems) geschnitten wird, um die Waren im Abgabebehälter zugänglich zu machen (insbesondere kann die Schneidevorrichtung im Verlauf der ersten Fördertechnik angeordnet sein).
Vorteilhafterweise ist dadurch eine effizientes, standardisiertes Zugänglichmachen der Waren im Abgabebehälter ermöglicht.
[00166] Besonders vorteilhaft ist es zudem, wenn der Abgabebehälter als Kartonschachtel ausgebildet ist, welche einen Boden, Seitenwände und einen Deckel umfasst, wobei der Boden oder der Deckel umklappbare Laschen umfasst, wobei während des Entleerens des Abgabebehälters gemäß Schritt g) der Boden oder der Deckel in Richtung auf den Warenübergabeschacht zugewandt ist und die Laschen zumindest zeitweise in den Warenübergabeschacht hineinragen.
[00167] Auf diese Weise kann während des Entleerens des Abgabebehälters gemäß Schritt g) durch die Laschen zumindest zeitweise ein Fallschacht ausgebildet werden, welcher mit dem Warenübergabeschacht verbunden ist. Dadurch kann verhindert werden, dass Waren während des Entleerens des Abgabebehälters seitlich unkontrolliert aus dem Fallschacht herausrutschen. Zudem dienen die Laschen während des Entleerens des Abgabebehälters den Waren als Führung. Es kann sich auch von Vorteil erweisen, wenn sich die Laschen während des Entleerens des Abgabebehälters gemäß Schritt g) an Schachtwänden des Warenübergabeschacht abstützen.
[00168] In einer günstigen Ausführungsvariante des Umpacksystems kann vorgesehen werden, dass
- der erste Warenaufnahmebehälter und der zweite Warenaufnahmebehälter jeweils als Kleinladungsträger ausgebildet sind, oder
- der erste Warenaufnahmebehälter als Kleinladungsträger und der zweite Warenaufnahmebehälter als Hängetasche ausgebildet ist, und eine dritte Fördertechnik vorgesehen ist, welche durch eine Hängefördereinrichtung zum Transportieren der Hängetasche in den Warentransferbereich und zum Bereitstellen der Hängetasche in der dritten Andienungsposition und zum Transportieren der Hängetasche aus dem Warentransferbereich gebildet ist.
[00169] In einer korrespondierenden Ausführungsvariante des vorgeschlagenen Verfahrens ist es günstig, wenn
- der erste Warenaufnahmebehälter und der zweite Warenaufnahmebehälter jeweils als Kleinladungsträger ausgebildet sind,
- der erste Warenaufnahmebehälter und der zweite Warenaufnahmebehälter jeweils als Hängetasche ausgebildet sind, oder
- der erste Warenaufnahmebehälter als Kleinladungsträger und der zweite Warenaufnahmebehälter als Hängetasche ausgebildet ist, wobei das (An) Transportieren des ersten Warenaufnahmebehälters und des zweiten Warenaufnahmebehälters gemäß Schritt f), 1), k) und )), wenn diese durch einen Kleinladungsträger gebildet sind, mittels der zweiten Fördertechnik er-
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folgt, und das Transportieren des zweiten Warenaufnahmebehälters gemäß Schritt f), 1), k) und I), wenn dieser durch eine Hängetasche gebildet ist, mittels einer dritten Fördertechnik erfolgt, welche als Hängefördertechnik ausgebildet ist.
[00170] Auf diese Weise werden für das vorgeschlagene Umpacksystem beziehungsweise für das vorgeschlagene Verfahren gut handhabbare Warenaufnahmebehälter eingesetzt, wobei sich Kleinladungsträger insbesondere für die Aufnahme einer Vielzahl von Waren eignen und sich Hängetaschen insbesondere, aber nicht nur, für die Aufnahme jeweils einer Ware eignen. Der Kleinladungsträger umfasst einen Boden, Seitenwände und eine dem Boden gegenüberliegende (obenseitige) Öffnung und bildet an den Seitenwänden eine Oberkante aus.
[00171] Generell ist es von Vorteil, wenn der Warenübergabeschacht und/oder der weitere Warenübergabeschacht trichterförmig ausgebildet ist. Auf diese Weise werden die Waren bei der Abgabe in den Warenaufnahmebehälter gut geführt. Ein trichterförmiger Warenübergabeschacht ist auch dann besonders vorteilhaft, wenn der Abgabebehälter größer ist als der erste Warenaufnahmebehälter. Der weitere Warenübergabeschacht kann wiederum mobil oder stationär ausgebildet sein.
[00172] Günstig ist es weiterhin, wenn
- ein Volumen des Warenübergabeschachts weniger als 30% eines Aufnahmevolumens des ersten Warenaufnahmebehälters beträgt, und gegebenenfalls
- ein Volumen des weiteren Warenübergabeschachts weniger als 30% eines Aufnahmevolumens des zweiten Warenaufnahmebehälters beträgt.
[00173] Insbesondere ist es von Vorteil, wenn
- die Warenübergabevorrichtung in den weiter oben genannten Fällen einen ersten Warenaufnahmebehälter umfasst, welcher unterhalb des Warenübergabeschachts angeordnet ist, und ein Volumen des Warenübergabeschachts weniger als 30% eines Aufnahmevolumens im ersten Warenaufnahmebehälter beträgt, oder
- die Warenübergabevorrichtung in dem weiter oben genannten Fall einen ersten Warenaufnahmebehälter umfasst, welcher unterhalb des Warenübergabeschachts angeordnet ist, und ein Volumen des Warenübergabeschachts weniger als 30% eines Aufnahmevolumens im ersten Warenaufnahmebehälter beträgt und einen zweiten Warenaufnahmebehälter umfasst, welcher unterhalb des weiteren Warenübergabeschachts angeordnet ist, und ein Volumen des weiteren Warenübergabeschachts weniger als 30% eines Aufnahmevolumens im zweiten Warenaufnahmebehälter beträgt.
[00174] Auf diese Weise kann ein Anteil von Waren, welcher für das Umladen auf den Umverteilstation-Warenaufnahmeboden oder in den zweiten Warenaufnahmebehälter aus dem Warenübergabeschacht übergeben werden muss, klein gehalten werden. Dadurch kann der Vorgang von einem Lagerarbeiter oder Roboter relativ leicht ausgeführt werden.
[00175] In einer weiteren günstigen Ausführungsvariante des Umpacksystems kann vorgesehen sein, dass
- der erste Warenaufnahmebehälter und der zweite Warenaufnahmebehälter jeweils durch einen Kleinladungsträger ausgebildet sind und der Warenübergabeschacht Schachtwände und an einem unteren Ende eine Abgabeöffnung umfasst, welche durch die Schachtwände begrenzt ist und welche an eine Öffnung des Kleinladungsträgers hinsichtlich Form und/oder Größe angepasst ist, und/oder
- der erste Warenaufnahmebehälter durch einen Kleinladungsträger ausgebildet ist und in der ersten Andienungsposition und zweiten Andienungsposition bereitstellbar ist, wobei der Warenübergabeschacht Schachtwände und an einem unteren Ende eine Abgabeöffnung umfasst, welche durch die Schachtwände begrenzt ist und welche an eine Öffnung des Kleinladungsträgers hinsichtlich Form und/oder Größe angepasst ist, und der zweite Warenaufnahmebehälter durch einen Kleinladungsträger ausgebildet ist und in der dritten Andienungsposition bereitstellbar ist, wobei der weitere Warenübergabeschacht, sofern ein weiterer Warenübergabeschacht vorgesehen ist, Schachtwände und an einem unteren Ende eine Abgabeöffnung umfasst, welche durch die Schachtwände begrenzt ist und welche an eine Offnung des Kleinladungsträgers hin-
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sichtlich Form und/oder Größe angepasst ist.
[00176] Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen wird eine Beladung des ersten Warenaufnahmebehälters und des zweiten Warenaufnahmebehälters unterstützt und einem Verkeilen der Waren im Warenübergabeschacht vorgebeugt. Allgemein umfasst ein Warenübergabeschacht an einem oberen Ende eine Zuführöffnung und an einem unteren Ende eine Abgabeöffnung sowie Schachtwände. Die Zuführöffnung und die Abgabeöffnung sind durch die Schachtwände begrenzt.
[00177] Von Vorteil ist es, wenn der Warenübergabeschacht unmittelbar an den Warenaufnahmebehälter anschließt, oder wenn zwischen dem Warenübergabeschacht und dem Warenaufnahmebehälter ein Abstand vorgesehen ist, welcher kleiner ist als die kleinste Ausdehnung einer Ware. Dadurch kann ein seitliches Herausfallen von Waren verhindert werden.
[00178] Günstig ist es auch, wenn der erste Warenaufnahmebehälter und der zweite Warenaufnahmebehälter jeweils durch einen Kleinladungsträger ausgebildet sind, und ein Vertikalabstand zwischen einer Oberkante des Kleinladungsträgers und einer Unterkante des Warenübergabeschachts im Fall Il) kleiner ist als die kleinste Ausdehnung einer Ware und insbesondere zwischen 3 cm und 6 cm beträgt. Dadurch wird einerseits erreicht, dass die Warenaufnahmebehälter problemlos vom autonomen Transportfahrzeug übernommen werden können, andererseits auch, dass die Waren beim Beladen der Warenaufnahmebehälter nicht seitlich herausfallen können. An dieser Stelle wird angemerkt, dass auch die Waren Teil des Umpacksystems sein können.
[00179] Generell umfasst der Kleinladungsträger einen Boden, Seitenwände und eine dem Boden gegenüberliegende (obenseitige) Öffnung und bildet an den Seitenwänden eine Oberkante aus. Der Warenübergabeschacht umfasst Schachtwände und an einem unteren Ende eine Abgabeöffnung. Eine Unterkante wird von den Schachtwänden ausgebildet. Ist ein weiterer Warenübergabeschacht vorgesehen, so umfasst dieser Schachtwände und an einem unteren Ende eine Abgabeöffnung. Eine Unterkante wird von den Schachtwänden ausgebildet.
[00180] Günstig ist es auch, wenn das Umpacksystem einen Abgabebehälter im Warenabgabebereich aufweist, wobei ein Vertikalabstand von einer Unterkante des geöffneten Abgabebehälters im Warenabgabebereich zur Oberkante des Warenübergabeschachts in einem Bereich von 2 cm bis 50 cm liegt. Dadurch wird einerseits erreicht, dass die Abgabebehälter problemlos in den Warenabgabebereich transportiert werden können, andererseits auch, dass die Waren beim Beladen der Warenaufnahmebehälter nicht am Warenübergabeschacht seitlich vorbeifallen können.
[00181] Vorteilhaft ist es auch, wenn das Umpacksystem eine Erfassungseinrichtung aufweist, welche zum Quittieren eines Abschlusses einer Umverteilung ausgebildet ist, und eine mit der Erfassungseinrichtung verbundene Steuereinheit, welche zum Auslösen eines (Ab) Transportierens des ersten Warenaufnahmebehälters und/oder zweiten Warenaufnahmebehälters aus dem Warentransferbereich ausgebildet ist. Gleichermaßen ist es von Vorteil, wenn ein Abschluss des Schritts j) an einer Erfassungseinrichtung quittiert wird, welche mit einer Steuereinheit verbunden ist, und die Steuereinheit den Schritt k) auslöst. Die Erfassungsvorrichtung kann mit einer Steuereinheit verbunden sein, die ihrerseits die zweite Fördertechnik ansteuert. Die Erfassungsvorrichtung kann eine Quittiertaste oder dergleichen umfassen, durch welche ein (Quittier)Signal erzeugt wird, wenn der Lagerarbeiter den Abschluss einer gerade durchgeführten Umverteilung - gemäß Schritt j) - der Steuereinheit meldet. Die Quittiertaste kann einen softwaretechnisch gestalteten Bestätigungsknopf auf einer Bildschirmoberfläche oder einen hardwaretechnisch gestalteten Bestätigungsknopf umfassen. Die Erfassungsvorrichtung kann aber auch eine optoelektronische Sensorik umfassen, welche ein (Quittier) Signal erzeugt und der Steuereinheit übermittelt, wenn der Lagerarbeiter eine gerade durchgeführte Umverteilung - gemäß Schritt j) - abgeschlossen hat. In diesem Fall kann die erfolgte Umverteilung berührungslos erfasst werden. Beispielsweise kann die Erfassungsvorrichtung als CCD-Kamera ausgebildet sein oder eine solche umfassen.
[00182] Im obigen Zusammenhang ist es von Vorteil, wenn das Umpacksystem aufweist
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- eine sensorische Erfassungseinrichtung,
i) die zur sensorischen Erfassung einer Anzahl von auf dem Umverteilstation-Warenaufnahmeboden abgelegten Waren ausgebildet ist, und/oder
il) die zur sensorischen Erfassung einer Anzahl von in den zweiten Warenaufnahmebehälter übergebenen Waren ausgebildet ist, und/oder - eine manuelle Erfassungseinrichtung, die zur Erfassung einer Anzahl an Waren von auf dem Umverteilstation-Warenaufnahmeboden abgelegten Waren und/oder einer Anzahl an Waren von in den zweiten Warenaufnahmebehälter und gegebenenfalls einen weiteren Warenaufnahmebehälter übergebenen Waren ausgebildet ist, und die zur Ausgabe einer Aufforderung an einen Lagerarbeiter an der Umverteilstation zur Erfassung der besagten Anzahl ausgebildet ist, und - eine Rechnereinheit, die zur Subtraktion der erfassten Anzahl von Waren von einer bekannten Anzahl an Waren, welche im Abgabebehälter enthalten waren, ausgebildet ist.
[00183] Demgemäß ist es bei einem Verfahren auch von Vorteil, wenn
i) eine Anzahl der nach dem Schritt j) auf dem Umverteilstation-Warenaufnahmeboden abgelegten Waren durch eine sensorische Erfassungseinrichtung erfasst wird, oder eine Aufforderung erfolgt, die besagte Anzahl über eine manuelle Erfassungseinrichtung zu erfassen, wobei eine im ersten Warenaufnahmebehälter befindliche Anzahl an Waren von einer Rechnereinheit durch Subtraktion der erfassten Anzahl an Waren, welche auf dem Umverteilstation-Warenaufnahmeboden abgelegt wurden, von einer bekannten Anzahl an Waren, welche im Abgabebehälter enthalten waren, ermittelt wird, und/oder
il) eine Anzahl an Waren, welche in den zweiten Warenaufnahmebehälter und gegebenenfalls in einen weiteren Warenaufnahmebehälter übergeben wurden, durch eine sensorische Erfassungseinrichtung erfasst wird, oder eine Aufforderung erfolgt, die besagte Anzahl über eine manuelle Erfassungseinrichtung zu erfassen, wobei eine im ersten Warenaufnahmebehälter befindliche Anzahl an Waren von einer Rechnereinheit durch Subtraktion der in Summe in den zweiten Warenaufnahmebehälter und gegebenenfalls einen weiteren Warenaufnahmebehälter übergebenen Waren von einer bekannten Anzahl an Waren, welche im Abgabebehälter enthalten waren, ermittelt wird.
[00184] Auf diese Weise kann von einer Anzahl der auf dem Umverteilstation-Warenaufnahmeboden oder in den zweiten Warenaufnahmebehälter abgelegten Waren und einer Anzahl von Waren im Abgabebehälter auf die Anzahl der in den ersten Warenaufnahmebehälter abgelegten Waren rückgeschlossen werden. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn die Abgabe von Waren in den ersten Warenaufnahmebehälter nicht beobachtet werden kann, beispielsweise weil diese vom Warenübergabeschacht und/oder von Laschen des Abgabebehälter verdeckt wird. Die Anzahl an Waren im Abgabebehälter kann zum Beispiel auf einem Lieferschein angegeben sein und an der Rechnereinheit erfasst und in einer Datenbank gespeichert werden.
[00185] Das erfindungsgemäße Verfahren kann nach einer optionalen Ausführung zusätzlich den Schritt
- Bereitstellen einer sensorischen Erfassungseinrichtung,
- Bereitstellen einer manuellen sensorischen Erfassungseinrichtung, und/oder
- Bereitstellen einer Rechnereinheit
umfassen.
[00186] Mit anderen Worten kann nach dieser Ausführung die sensorische Erfassungseinrichtung, die manuelle Erfassungseinrichtung und/oder die Rechnereinheit außerhalb des Umpacksystems vorgesehen werden.
[00187] Insbesondere kann der Schritt d) zusätzlich den folgenden Schritt
- Bereitstellen einer sensorischen Erfassungseinrichtung im Umpacksystem,
- Bereitstellen einer manuellen Erfassungseinrichtung im Umpacksystem, und/oder
- Bereitstellen einer Rechnereinheit im Umpacksystem
umfassen.
Mit anderen Worten kann nach dieser Ausführung die sensorische Erfassungseinrichtung, die
manuelle Erfassungseinrichtung und/oder die Rechnereinheit im Umpacksystem vorgesehen werden.
[00188] Die manuelle Erfassungseinrichtung kann eine Eingabevorrichtung umfassen, beispielweise eine Tastatur oder einen Touchscreen.
[00189] Günstig ist es, wenn der Abgabebehälter mit einem Datenträger ausgestattet ist, welcher Daten über eine Anzahl an Waren (Warenmenge) im Abgabebehälter und/oder eine Warentype der Waren im Abgabebehälter und/oder eine Abgabebehälter-Identifikation enthält.
[00190] Gleichermaßen ist es bei dem vorgestellten Verfahren günstig, wenn der Abgabebehälter mit einem Datenträger ausgestattet ist, welcher Daten über eine Anzahl an Waren im Abgabebehälter und/oder eine Warentype der Waren im Abgabebehälter und/oder eine AbgabebehälterIdentifikation enthält, und wenn
- vor dem Schritt g) die Anzahl an Waren und/oder die Warentype der Waren im Abgabebehälter mittels eines Lesegeräts aus dem Datenträger ausgelesen und an die Rechnereinheit übermittelt wird, und/oder
- vor dem Schritt g) die Abgabebehälter-Identifikation mittels eines Lesegeräts aus dem Datenträger ausgelesen und aus einer Datenbank Daten über die Anzahl an Waren und/oder die Warentype der Waren im Abgabebehälter aufgerufen werden und die Anzahl an Waren und/oder die Warentype der Waren im Abgabebehälter an die Rechnereinheit übermittelt wird.
[00191] Das erfindungsgemäße Verfahren kann nach einer optionalen Ausführung zusätzlich den Schritt
- Bereitstellen eines Lesegeräts
umfassen.
[00192] Mit anderen Worten kann nach dieser Ausführung das Lesegerät außerhalb des Umpacksystems vorgesehen werden.
[00193] Insbesondere kann der Schritt d) zusätzlich den folgenden Schritt - Bereitstellen eines Lesegeräts im Umpacksystem umfassen.
[00194] Mit anderen Worten kann nach dieser Ausführung das Lesegerät im Umpacksystem vorgesehen werden. Insbesondere wird ein erstes Lesegerät zum Lesen eines Datenträgers des Abgabebehälters, welches mit der Rechnereinheit zur Datenübermittlung verbunden ist, vorgesehen und/oder ein zweites Lesegerät zum Lesen eines Datenträgers des ersten Warenaufnahmebehälters oder des zweiten Warenaufnahmebehälters, welches mit der Rechnereinheit zur Datenübermittlung verbunden ist.
[00195] Der Datenträger ist beispielsweise ein Barcode, der mit Hilfe eines Barcode-Lesegeräts gelesen werden kann.
[00196] Der Datenträger kann insbesondere aber auch als RFID-Tag (Radio Frequency Identification Tag) ausgebildet sein, der mit Hilfe eines RFID-Lesegeräts des Umpacksystems oder des Kommissioniersystems (z.B. an einem Wareneingang) ausgelesen wird. Demzufolge kann die Anzahl an Waren und/oder die Warentype der Waren, welche im Abgabebehälter enthalten sind, direkt ermittelt werden. Für die Ermittlung der im ersten Warenaufnahmebehälter befindlichen Anzahl an Waren ist die Rechnereinheit datentechnisch mit dem RFID-Lesegerät verbunden.
[00197] Diese Daten können aber auch indirekt ermittelt werden. Dazu kann eine Abgabebehälter-Identifikation als Barcode oder QR-Code am Abgabebehälter vorgesehen sein oder ebenfalls im RFID-Tag gespeichert sein, welcher am Abgabebehälter vorgesehen ist. Dementsprechend kann die Abgabebehälter-Identifikation mit einer Erfassungseinheit, beispielweise einer optischen Erfassungseinheit oder einem RFID-Lesegerät, des Umpacksystems oder des Kommissioniersystems (z.B. wiederum an einem Wareneingang) ausgelesen werden. Mit Hilfe dieser Abgabebehälter-Identifikation kann auf einen Datensatz in einer Datenbank zugegriffen werden. Im Datensatz ist die Anzahl an Waren und/oder die Warentype der Waren gespeichert, welche im Abgabebehälter enthalten sind. Die Rechnereinheit ist mit der Datenbank datentechnisch verbun-
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den. Auch ein Zugriff der Rechnereinheit auf das Lesegerät ist in diesem Zusammenhang denkbar. Die Warentype kann zum Beispiel die Art und/oder eine Wareneigenschaft eines Kleidungsstücks angeben (beispielweise Hemd, Farbe rot, Größe XL).
[00198] In vielen Fällen ist bei der Datenverarbeitung eine Berücksichtigung der Anzahl und der Warentype einer Ware sinnvoll, beispielweise in Form einer Angabe „50 Stück, Hemd, rot, Größe XL). Demgemäß kann die Anzahl und die Warentype, wie oben angegeben, ermittelt werden.
[00199] Denkbar ist aber auch, dass die Anzahl oder die Warentype auf andere Weise ermittelt wird. Beispielsweise könnte die Warentype der im Abgabebehälter enthaltenen Waren dadurch ermittelt werden, dass im Schritt g) oder im Zuge einer der nachfolgenden Schritte, eine WarenIdentifikation auf einer Ware ermittelt wird (beispielweise durch Lesen eines entsprechenden Barcodes, welcher auf der Ware angeordnet ist). Dies ist vor allem dann gut durchführbar, wenn der Abgabebehälter artikelrein, d.h. mit Waren derselben Warentype, beladen ist. Denkbar wäre zudem, dass die Anzahl der im Abgabebehälter enthaltenen Waren im Schritt g) mit Hilfe einer gesonderten Zählvorrichtung ermittelt wird. Das Umpacksystem kann eine solche Zählvorrichtung umfassen.
[00200] Günstig ist es weiterhin, wenn der erste Warenaufnahmebehälter mit einem Datenträger und/oder der zweite Warenaufnahmebehälter mit einem Datenträger ausgestattet ist, welcher Datenträger Daten über eine Anzahl (Warenmenge) an Waren im ersten/zweiten Warenaufnahmebehälter und/oder eine Warentype der Waren im ersten/zweiten Warenaufnahmebehälter und/oder eine Warenaufnahmebehälter-Identifikation enthält.
[00201] Gleichermaßen ist es bei dem vorgestellten Verfahren günstig, wenn der erste Warenaufnahmebehälter mit einem Datenträger und/oder der zweite Warenaufnahmebehälter mit einem Datenträger ausgestattet ist, welcher Datenträger jeweils Daten über eine Anzahl an Waren im ersten oder zweiten Warenaufnahmebehälter und/oder eine Warentype der Waren im ersten oder zweiten Warenaufnahmebehälter und/oder eine Warenaufnahmebehälter-Identifikation enthält, und dass
- vor dem Schritt g) die Anzahl an Waren und/oder die Warentype der Waren im ersten Warenaufnahmebehälter mittels eines Lesegeräts aus dem Datenträger ausgelesen und an die Rechnereinheit übermittelt wird,
- vor dem Schritt g) die Warenaufnahmebehälter-Identifikation mittels eines Lesegeräts aus dem Datenträger ausgelesen und aus einer Datenbank Daten über die Anzahl an Waren und/oder die Warentype der Waren aufgerufen werden und die Anzahl an Waren und/oder die Warentype der Waren an die Rechnereinheit übermittelt wird,
- vor dem Schritt g) die Anzahl an Waren und/oder die Warentype der Waren im zweiten Warenaufnahmebehälter mittels eines Lesegeräts aus dem Datenträger ausgelesen und an die Rechnereinheit übermittelt wird, oder
- vor dem Schritt g) die Warenaufnahmebehälter-Identifikation mittels eines Lesegeräts aus dem Datenträger ausgelesen und aus einer Datenbank Daten über die Anzahl an Waren und/oder die Warentype der Waren im zweiten Warenaufnahmebehälter aufgerufen werden und die Anzahl an Waren und/oder die Warentype der Waren im zweiten Warenaufnahmebehälter an die Rechnereinheit übermittelt wird.
[00202] Nach dieser Ausführung ist es möglich, dass in einem vorangegangenen Umpackvorgang in den ersten Warenaufnahmebehälter bereits Waren abgegeben wurden, jedoch eine vorbestimmbare Füllhöhe noch nicht erreicht ist, und deshalb in einem nachfolgenden Umpackvorgang in diesen ersten Warenaufnahmebehälter nochmals Waren abgegeben werden können. Ebenso ist diese Ausführung auf den zweiten Warenaufnahmebehälter anwendbar.
[00203] Befinden sich vor dem Schritt g) im ersten Warenaufnahmebehälter bereits Waren, so kann diese Anzahl der gemäß Anspruch 19 in den Schritten i) oder ii) ermittelten Anzahl hinzugerechnet werden, um eine Gesamtzahl der nach Schritt j) im ersten Warenaufnahmebehälter befindlichen Waren zu ermitteln. Dasselbe gilt für den zweiten Warenaufnahmebehälter. Die zum Anspruch 22 offenbarte technische Lehre ist dabei sinngemäß auch auf diesen Anspruch anwendbar. Insbesondere ist auch hier eine gemeinsame Berücksichtigung von Anzahl und Waren-
type einer Ware möglich, damit sichergestellt werden kann, dass die Anzahl von Waren gleicher Warentype berechnet wird.
[00204] Das erfindungsgemäße Verfahren kann nach einer optionalen Ausführung zusätzlich den Schritt
- Bereitstellen eines Lesegeräts
umfassen.
[00205] Mit anderen Worten kann nach dieser Ausführung das Lesegerät außerhalb des Umpacksystems vorgesehen werden.
[00206] Insbesondere kann der Schritt d) zusätzlich den folgenden Schritt - Bereitstellen eines Lesegeräts im Umpacksystem umfassen.
[00207] Mit anderen Worten kann nach dieser Ausführung das Lesegerät im Umpacksystem vorgesehen werden.
[00208] Der Datenträger ist beispielsweise ein Barcode, der mit Hilfe eines Barcode-Lesegeräts gelesen werden kann.
[00209] Der Datenträger kann insbesondere aber auch als RFID-Tag (Radio Frequency Identification Tag) ausgebildet sein, der mit Hilfe eines RFID-Lesegeräts ausgelesen wird. Demzufolge kann die Anzahl an Waren und/oder die Warentype der Waren, welche im Warenaufnahmebehälter enthalten sind, direkt ermittelt werden.
[00210] Diese Daten können aber auch indirekt ermittelt werden. Dazu kann eine Warenaufnahmebehälter-Identifikation als Barcode oder QR-Code am Warenaufnahmebehälter vorgesehen sein oder ebenfalls im RFID-Tag gespeichert sein, welcher am Warenaufnahmebehälter vorgesehen ist. Dementsprechend kann die Warenaufnahmebehälter-Identifikation mit einer Erfassungseinheit, beispielweise einer optischen Erfassungseinheit oder einem RFID-Lesegerät, des Umpacksystems oder des Kommissioniersystems ausgelesen werden. Mit Hilfe dieser Warenaufnahmebehälter-Identifikation kann in Folge auf einen Datensatz in einer Datenbank zugegriffen werden. Im Datensatz ist die Anzahl an Waren und/oder die Warentype der Waren gespeichert, welche im Warenaufnahmebehälter enthalten sind. Die Warentype kann zum Beispiel die Art und/oder eine Wareneigenschaft eines Kleidungsstücks angeben (beispielweise Hemd, Farbe rot, Größe XL).
[00211] Vorteilhaft ist es weiterhin, wenn
- eine im ersten Warenaufnahmebehälter gemäß Schritt i) ermittelte Anzahl an Waren und/oder die Warentype dieser Waren als Daten auf dem Datenträger gespeichert wird oder als Daten in einer Datenbank gespeichert wird, welche mit der Warenaufnahmebehälter-Identifikation des ersten Warenaufnahmebehälters datentechnisch verknüpft sind, und/oder
- eine im zweiten Warenaufnahmebehälter gemäß Schritt ii) ermittelte Anzahl an Waren und/oder die Warentype dieser Waren als Daten auf dem Datenträger gespeichert wird oder als Daten in einer Datenbank gespeichert wird, welche mit der Warenaufnahmebehälter-Identifikation des zweiten Warenaufnahmebehälters datentechnisch verknüpft sind.
[00212] Die zu der vorigen Ausführungsvariante offenbarte technische Lehre ist sinngemäß auch auf diese Ausführungsvariante anwendbar. An die Stelle eines Lesevorgangs tritt dabei ein Schreibvorgang und an die Stelle eines Lesegeräts tritt ein Schreibgerät oder ein kombiniertes Lese- und Schreibgerät.
[00213] Gleichermaßen ist es bei dem vorgestellten Verfahren günstig, wenn die Waren, vorteilhafterweise jede Ware der Waren, jeweils mit einem RFID-Tag ausgestattet sind, welcher Daten einer Warentype der jeweiligen Ware (im oder aus dem Abgabebehälter) und/oder eine jeweilige Waren-Identifikation enthält, und wenn
- vor oder während dem Schritt g) die Anzahl an Waren mittels eines RFID-Lesegeräts ermittelt wird, wobei vorzugsweise die Anzahl an Waren durch die ermittelte Anzahl der verschiedenen, ausgelesenen jeweilig mit einer Ware verknüpften Waren-Identifikationen bestimmt wird
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und die ermittelte Anzahl an die Rechnereinheit übermittelt wird, und/oder - vor oder während dem Schritt g) die Waren-Identifikation einer jeweiligen Ware mittels eines RFID-Lesegeräts aus dem jeweiligen RFID-Tag ausgelesen und aus einer Datenbank Daten über die Warentype jeder der Waren im Abgabebehälter aufgerufen werden und die Warentype der Waren im Abgabebehälter an die Rechnereinheit übermittelt wird.
[00214] Gemäß einer Ausführungsform umfasst das RFID-Lesegerät eine passive Fernfeld-zuNahfeld-Wandlervorrichtung. Genauer gesagt kann eine Fernfeldantenne verwendet sein, die HF-Energie von einem HF-Lesesystem empfängt und ein oder mehrere Nahfeldelemente (RFIDTags) ansteuert. Beispielsweise erzeugen Leiter-Schleifen ein lokalisiertes HF-Feld, das effizient an RFID-Tags gekoppelt werden kann, wo die Fernfeldantwort blockiert ist. Es versteht sich, dass die Fernfeldantenne von Natur aus zulässt, dass HF-Signale in beide Richtungen passieren, sodass beispielsweise die Fernfeldantenne HF-Energie zu einem RFID-Tag überträgt, aber auch ihre Antwort zurück zum RFID-Lesesystem überträgt. Denkbar ist insbesondere auch, dass die RFID-Tags während dem Herausfallen der Waren aus dem Abgabebehälter, während die Waren auf dem Umverteilstation-Warenaufnahmeboden liegen, oder während die Waren den Warenübergabeschacht passieren, gelesen werden. In diesen Zuständen sind die RFID-Tags in einer vorteilhaften aufgelockerten Anordnung. Das heißt ein Abstand zwischen den einzelnen RFIDTags ist relativ groß, wodurch ein Lesen oder Beschreiben derselben erleichtert wird.
[00215] Vorteilhaft ist es, wenn die auf dem Umverteilstation-Warenaufnahmeboden abgelegten Waren in den zweiten Warenaufnahmebehälter geschoben werden (und nicht gehoben werden). Auf diese Weise kann der Umpackvorgang besonders ergonomisch gestaltet werden. Insbesondere ist dabei von Vorteil, dass ein Lagerarbeiter im Umpacksystem keine Lasten heben muss.
[00216] Besonders vorteilhaft ist es weiterhin, wenn der erste Warenaufnahmebehälter und/oder der zweite Warenaufnahmebehälter im Schritt b) bereits Waren enthält, deren Warentype identisch ist mit den in dem Abgabebehälter enthaltenen Waren. Auf diese Weise kann ein artikelreines Auffüllen von teilbefüllten Warenaufnahmebehältern realisiert werden, wodurch das Aufnahmevolumen von artikelrein befüllten Warenaufnahmebehältern optimal genutzt werden kann.
[00217] Günstig ist es weiterhin, wenn das Verfahren zusätzlich den Schritt umfasst
- Bereitstellen einer Entsorgungs-Fördertechnik, welche an die Entleerstation anschließt, und
wenn der Schritt h) zusätzlich umfasst
- Übergabe des (vollständig) entleerten Abgabebehälters auf die Entsorgungs-Fördertechnik.
[00218] Die Entsorgungs-Fördertechnik schließt an die Entleerstation an, sodass entleerte Abgabebehälter auf die Entsorgungs-Fördertechnik übergeben werden können, um anschließend von der Entleerstation abtransportiert zu werden. Die Entsorgungs-Fördertechnik kann direkt bis zu dem Warenabgabebereich führen oder nahe dem Warenabgabebereich enden. Die Übergabe kann durch einen Roboter automatisch oder durch einen Lagerarbeiter manuell durchgeführt werden.
[00219] Günstig ist es, wenn an die Entleerstation des Umpacksystems eine Entsorgungs-Fördertechnik zum (Ab) Transportieren von (entleerten) Abgabebehältern nach dem Entleeren anschließt. Auf diese Weise können nicht mehr benötigte Abgabebehälter automatisch aus dem Bereich des Umpacksystems abtransportiert werden.
[00220] Bei einer weiteren günstigen Ausführungsvariante des Kommissioniersystems kann auch vorgesehen sein, dass
- ein erstes Umpacksystem und ein zweites Umpacksystem vorgesehen sind,
- eine Verteil-Fördertechnik vorgesehen ist, an welchen die erste Fördertechnik des ersten Umpacksystems und zweiten Umpacksystems (fördertechnisch) anschließt, um die Abgabebehälter von der Verteil-Fördertechnik zum ersten Umpacksystem und zweiten Umpacksystem zu transportieren,
- die Einlager-Fördertechnik vorgesehen ist, an welchen die zweite Fördertechnik des ers-
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ten Umpacksystems und zweiten Umpacksystems (fördertechnisch) anschließt, um die (befüllten) Warenaufnahmebehälter vom ersten Umpacksystem und zweiten Umpacksystem zu dem Warenlager zu transportieren, und/oder
- eine Sammelentsorgungs-Fördertechnik vorgesehen ist, an welchen die EntsorgungsFördertechnik des ersten Umpacksystems und zweiten Umpacksystems (fördertechnisch) anschließt, um die (entleerten) Abgabebehälter von der Entsorgungs-Fördertechnik des ersten Umpacksystems und zweiten Umpacksystems zu der Sammelentsorgungs-Fördertechnik zu transportieren.
[00221] Mit Hilfe der vorgeschlagenen Maßnahmen kann die Leistungsfähigkeit des Kommissioniersystems im Hinblick auf den Durchsatz umzupackender Waren auf einfache Weise erhöht werden.
[00222] Bei einer weiteren günstigen Ausführungsvariante des Kommissioniersystems kann auch vorgesehen sein, dass dieses zusätzlich umfasst - eine Auslager-Fördertechnik zum Transportieren der Warenaufnahmebehälter von dem Warenlager zum Umpacksystem,
wobei die zweite Fördertechnik zum Antransportieren der Warenaufnahmebehälter über die Auslager-Fördertechnik mit dem Warenlager verbunden ist.
[00223] Auf diese Weise können aus dem Warenlager beispielweise teilbefüllte Warenaufnahmebehälter ausgelagert werden, um nachfolgend im Umpacksystem weiter oder vollständig befüllt zu werden. Grundsätzlich können im Warenlager auch leere Warenaufnahmebehälter bereitgestellt werden, welche ausgelagert werden, um nachfolgend im Umpacksystem teilweise oder vollständig befüllt zu werden.
[00224] An dieser Stelle wird angemerkt, dass sich die zum vorgestellten Verfahren offenbarten Ausführungsvarianten und die daraus resultierenden Vorteile sinngemäß auch auf das vorgestellte Umpacksystem und das vorgestellte Kommissioniersystem beziehen und umgekehrt.
[00225] Zum besseren Verständnis der Erfindung wird diese anhand der nachfolgenden Figuren näher erläutert.
[00226] Es zeigen jeweils in stark vereinfachter, schematischer Darstellung:
[00227] Fig. 1 eine beispielhafte Ausführung eines Umpacksystems;
[00228] Fig. 2 eine direkte Warenumverteilung vom ersten Warenaufnahmebehälter in den zweiten Warenaufnahmebehälter;
[00229] Fig. 3 eine Zwischenpufferung von Waren auf einem Umverteilstation Warenaufnahmeboden;
[00230] Fig. 4 eine Warenumverteilung von einem Umverteilstation-Warenaufnahmeboden in einen zweiten Warenaufnahmebehälter;
[00231] Fig. 5 wie Fig. 4, jedoch mit einem Warenübergabeschacht auf dem zweiten Warenaufnahmebehälter;
[00232] Fig. 6 eine Ansicht eines beispielhaften Transportfahrzeugs mit einem über
dem Warenaufnahmebehälter angeordneten Warenübergabeschacht;
[00233] Fig. 7 das Transportfahrzeug aus Fig. 6 mit dem neben dem Warenaufnahmebehälter angeordneten Warenübergabeschacht;
[00234] Fig. 8 eine Variante eines Transportfahrzeugs mit einem Warenübergabeschacht, der in abgesenkte Position verstellt ist und rund um den Warenaufnahmebehälter verläuft;
[00235] Fig. 9 ein Kommissioniersystem; [00236] Fig. 10 einen beispielhaften Ablauf der Vorgänge in einem Umpacksystem mit stationärer zweiter Fördertechnik;
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[00237] Fig. 11 einen beispielhaften Ablauf der Vorgänge in einem Umpacksystem mit autonomen Transportfahrzeugen;
[00238] Fig. 12 wie Fig. 11, jedoch mit anderer Bauform der Umverteilstation;
[00239] Fig. 13 bis 15 einen beispielhaften Verfahrensablauf, bei dem der Warenaufnahmebehälter beim Entleeren des Abgabebehälters abgesenkt wird;
[00240] Fig. 16 eine Umverteilstation mit einer Hängefördertechnik für den zweiten Warenaufnahmebehälter; [00241] Fig. 17 eine Umverteilstation mit einer Warenrückhaltevorrichtung;
[00242] Fig. 18 und 19 einen beispielhaften Verfahrensablauf, bei dem Laschen eines Abgabebehälters bei dessen Entleerung in den Warenübergabeschacht hineinragen;
[00243] Fig. 20 ein Umpacksystem mit Erfassungseinrichtungen, einer Steuereinheit, einer Datenbank und Lesegeräten;
[00244] Fig. 21 eine Schrägansicht auf eine Entleerstation eines Umpacksystems.
[00245] Einführend sei festgehalten, dass in den unterschiedlich beschriebenen Ausführungsformen gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen versehen sind, wobei die in der gesamten Beschreibung enthaltene Offenbarung sinngemäß auf gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen übertragen werden kann. Auch sind die in der Beschreibung gewählten Lageangaben, wie z.B. oben, unten, seitlich usw. auf die unmittelbar beschriebene sowie dargestellte Figur bezogen und bei einer Lageänderung sinngemäß auf die neue Lage zu übertragen.
[00246] Die Fig. 1 zeigt ein beispielhaftes Umpacksystem 1a zum Umpacken (beziehungsweise zum Umfüllen oder Umschütten) von Waren 2 aus einem Abgabebehälter 3 in mehrere Warenaufnahmebehälter 4a, 4b. Das Umpacksystem 1a umfasst eine Entleerstation 5a und eine von der Entleerstation 5a beabstandete Umverteilstation 6a. Die Entleerstation 5a weist eine erste Warenübergabevorrichtung auf, welche einen Warenabgabebereich A und einen Warenübernahmebereich B mit einer ersten Andienungsposition C1 umfasst. Die Umverteilstation 6a weist eine zweite Warenübergabevorrichtung auf, welche einen Warentransferbereich D mit einer zweiten Andienungsposition C2 und in diesem Beispiel einer optionalen dritten Andienungsposition C3 umfasst. Darüber hinaus umfasst das Umpacksystem 1a eine erste Fördertechnik 7 zum (An) Transportieren des Abgabebehälters 3 in den Warenabgabebereich A und eine zweite Fördertechnik 8a zum (An) Transportieren eines ersten Warenaufnahmebehälters 4a in den Warenübernahmebereich B und zum Bereitstellen des ersten Warenaufnahmebehälters 4a in der ersten Andienungsposition C1. Ferner dient die zweite Fördertechnik 8a zum (Ab) Transportieren des ersten Warenaufnahmebehälters 4a aus dem Warenübernahmebereich B und zum (An) Transportieren in den Warentransferbereich D und zum Bereitstellen in der zweiten Andienungsposition C2, In diesem Beispiel dient die zweite Fördertechnik 8a auch zum (An) Transportieren des zweiten Warenaufnahmebehälters 4b in den Warentransferbereich D und zum Bereitstellen in der dritten Andienungsposition C3. Das Umpacksystem 1a umfasst ferner einen mobilen Warenübergabeschacht 9, welcher zwischen dem Warenabgabebereich A und dem ersten Warenaufnahmebehälter 4a anordenbar ist sowie einen optionalen Entleerstation-Warenaufnahmeboden 10. Die zweite Warenübergabevorrichtung kann einen Umverteilstation-Warenaufnahmeboden 11 aufweisen, welcher an die zweite Andienungsposition C2 angrenzt, so wie das in der Fig. 1 dargestellt ist.
[00247] In dem in Fig. 1 dargestellten Beispiel umfasst die erste Fördertechnik 7 einen Rollenförderer mit Förderrollen 12. In ähnlicher Weise umfasst die zweite Fördertechnik 8a einen Rollenförderer mit Förderrollen 13. Die zweite Fördertechnik 8a führt nicht nur zur Entleerstation 5a, sondern auch von der Entleerstation 5a zur Umverteilstation 6a, so wie das in der Fig. 1 mit einer punktierten Linie angedeutet ist.
[00248] Im Bereich der ersten Warenübergabevorrichtung ist in dem in Fig. 1 dargestellten Bei
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spiel zudem eine Manipulationseinheit 14a zum Bewegen des Abgabebehälters 3 vorgesehen. Konkret umfasst die Manipulationseinheit 14a hier einen Hängeträger 15 sowie einen entlang des Hängeträgers 15 horizontal verfahrbaren und in diesem Fall auch vertikal bewegbaren Greifer 16. Schließlich zeigt die Fig. 1 eine optionale Öffnungsvorrichtung (Schneidevorrichtung) 17 mit einem Messer 18 zum Öffnen des Abgabebehälters 3 oder zum Vorbereiten für das Öffnen des Abgabebehälters 3. Die OÖffnungsvorrichtung 17 kann Teil der Entleerstation 5a sein, sie kann der Entleerstation 5a aber auch fördertechnisch vorgelagert sein.
[00249] Ein Verfahren zum Umpacken von Waren 2 aus Abgabebehältern 3 in Warenaufnahmebehälter 4a, 4b mit Hilfe des Umverteilsystems 1a kann nun generell die folgenden Schritte aufweisen:
a) Bereitstellen des Abgabebehälters 3, welcher mit Waren 2 befüllt ist,
b) Bereitstellen des ersten Warenaufnahmebehälters 4a und eines zweiten Warenaufnahmebehälters 456 zum Umpacken der Waren 2 aus dem Abgabebehälter 3 in den ersten Warenaufnahmebehälter 4a und in den zweiten Warenaufnahmebehälter 4b, wobei ein freies Aufnahmevolumen des ersten Warenaufnahmebehüälters 4a kleiner ist als ein Warenvolumen der Waren 2 im Abgabebehälter 3,
C) Bereitstellen einer ersten Warenübergabevorrichtung in der Entleerstation 5a, wobei die erste Warenübergabevorrichtung einen Warenabgabebereich A und einen Warenübernahmebereich B mit einer ersten Andienungsposition C1 umfasst,
d) Bereitstellen einer zweiten Warenübergabevorrichtung in der Umverteilstation 6a, wobei die zweite Warenübergabevorrichtung den Warentransferbereich D mit der zweiten Andienungsposition C2 und der dritten Andienungsposition C3 sowie gegebenenfalls einen UmverteilstationWarenaufnahmeboden 11 umfasst,
e) Transportieren des Abgabebehälters 3 in den Warenabgabebereich A mittels der ersten Fördertechnik 7, f) Transportieren des ersten Warenaufnahmebehälters 4a in den Warenübernahmebe-
reich B und Bereitstellen des ersten Warenaufnahmebehälters 4a in der ersten Andienungsposition C1 mittels der zweiten Fördertechnik 8a, umfassend ein Bereitstellen eines mobilen Warenübergabeschachts 9 zwischen dem Warenabgabebereich A und dem ersten Warenaufnahmebehälter 4a,
g) Entleeren des Abgabebehälters 3 im Warenabgabebereich A (insbesondere durch eine Relativbewegung zwischen dem Abgabebehälter 3 und dem Warenübergabeschacht 9 oder dem Entleerstation-Warenaufnahmeboden 10) derart, dass die Waren 2 vom Abgabebehälter 3 in den bereitgestellten Warenübergabeschacht 9 und in den bereitgestellten ersten Warenaufnahmebehälter 4a abgegeben werden,
h) Entfernen des Abgabebehälters 3 nach dem Entleeren gemäß Schritt g) aus dem Warenübernahmebereich B (insbesondere durch eine Relativbewegung zwischen dem Abgabebehälter 3 und dem Warenübergabeschacht 9),
i) Transportieren des ersten Warenaufnahmebehälters 4a samt dem Warenübergabeschacht 9 in den Warentransferbereich D und Bereitstellen des ersten Warenaufnahmebehälters 4a und des Warenübergabeschachts 9 in der zweiten Andienungsposition C2 und Transportieren des zweiten Warenaufnahmebehälters 4b in den Warentransferbereich D und Bereitstellen des zweiten Warenaufnahmebehälters 4b in der dritten Andienungsposition C3 jeweils mittels der zweiten Fördertechnik 8a,
) nach Schritt i) Umverteilen der im Schritt g) entleerten Waren 2 auf den bereitgestellten ersten Warenaufnahmebehälter 4a und bereitgestellten zweiten Warenaufnahmebehälter 4b und gegebenenfalls den Umverteilstation-Warenaufnahmeboden 11, sodass im ersten Warenaufnahmebehälter 4a nur so ein Anteil an Waren 2 verbleibt, bis eine vorbestimmbare Füllhöhe h im ersten Warenaufnahmebehälter 4a erreicht ist und ein die vorbestimmbare Füllhöhe h übersteigender Anteil an Waren 2 auf den zweiten Warenaufnahmebehälter 45 und gegebenenfalls den Umverteilstation-Warenaufnahmeboden 11 übergeben wird, und
k) Transportieren des befüllten ersten Warenaufnahmebehälters 4a und befüllten zweiten Warenaufnahmebehälters 45 nach Beendigung einer Umverteilung der Warenanteile gemäß Schritt j) mittels der zweiten Fördertechnik 8a.
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[00250] An dieser Stelle wird angemerkt, dass der erste Warenaufnahmebehälter in der Fig. 1 im Bereich der ersten Warenübergabevorrichtung mit dem Bezugszeichen 4a und im Bereich der zweiten Warenübergabevorrichtung mit dem Bezugszeichen 4a‘ bezeichnet ist. Dasselbe gilt für den Warenübergabeschacht 9, welcher im Bereich der zweiten Warenübergabevorrichtung mit dem Bezugszeichen 9‘ bezeichnet ist, sowie für die Waren 2, die im Bereich der zweiten Warenübergabevorrichtung mit dem Bezugszeichen 2‘ bezeichnet sind.
[00251] Der die vorbestimmbare Füllhöhe h übersteigende Anteil an Waren 2 kann im Schritt j) direkt in den zweiten Warenaufnahmebehälter 4b übergeben werden, so wie das in der Fig. 1 mit einem durchgezogenen Pfeil dargestellt ist oder über den Umweg des Umverteilstation-Warenaufnahmebodens 11, so wie das in der Fig. 1 mit dem strichlierten Pfeil dargestellt ist. Bei Verwendung eines Umverteilstation-Warenaufnahmebodens 11 werden die Waren 2, welche die vorbestimmbare Füllhöhe h im ersten Warenaufnahmebehälter 4a übersteigen, auf dem Umverteilstation-Warenaufnahmeboden 11 zwischengepuffert und erst in einem weiteren Schritt, welcher in der Fig. 1 mit einem weiteren strichlierten Pfeil symbolisiert ist, in den zweiten Warenaufnahmebehälter 4b geladen. Mischformen sind ebenfalls möglich. Das heißt, dass ein erster Teil des die vorbestimmbare Füllhöhe h übersteigenden Anteils an Waren 2 im Schritt j) direkt in den zweiten Warenaufnahmebehälter 4b übergeben werden kann, wohingegen ein zweiter Teil des die vorbestimmbare Füllhöhe h übersteigenden Anteils an Waren 2 im Schritt J) über den Umweg des Umverteilstation-Warenaufnahmebodens 11 in den zweiten Warenaufnahmebehälter 4b übergeben wird. Der Schritt j) kann somit die Übergabe zumindest eines Teils der Waren 2 vom ersten Warenaufnahmebehälter 4a und/oder vom Umverteilstation-Warenaufnahmeboden 11 in den bereitgestellten zweiten Warenaufnahmebehälter 4b zusätzlich umfassen.
[00252] Bei der direkten Abgabe in den zweiten Warenaufnahmebehälter 4b kann der Umverteilstation-Warenaufnahmeboden 11 auch entfallen, so wie das in der Fig. 2 für die Umverteilstation 6b dargestellt ist. Vorteilhaft werden der erste Warenaufnahmebehälter 4a und der zweite Warenaufnahmebehälter 4b in diesem Fall knapp nebeneinander im Warentransferbereich D bereitgestellt, um ein einfaches Umverteilen der Waren 2 zu ermöglichen, so wie das in der Fig. 2 gezeigt ist. Die Umverteilstation 6b kann die Umverteilstation 6a in der Fig. 1 ersetzen.
[00253] Denkbar ist in einer weiteren Ausführungsvariante, dass der Warentransferbereich D bloß eine einzige Andienungsposition, nämlich die zweite Andienungsposition C2, umfasst, so wie das in den Fig. 3 und 4 dargestellt ist. In diesem Fall kann ein Verfahren zum Umpacken von Waren 2 aus Abgabebehältern 3 in Warenaufnahmebehälter 4a, 4b mit Hilfe des Umverteilsystems 1a insbesondere die folgenden Schritte aufweisen:
a) Bereitstellen des Abgabebehälters 3, welcher mit Waren 2 befüllt ist,
b) Bereitstellen des ersten Warenaufnahmebehälters 4a zum Umpacken der Waren 2 aus dem einen Abgabebehälter 3 in den ersten Warenaufnahmebehälter 4a, wobei ein freies Aufnahmevolumen des ersten Warenaufnahmebehüälters 4a kleiner ist als ein Warenvolumen der Waren 2 im Abgabebehälter 3,
C) Bereitstellen einer ersten Warenübergabevorrichtung in der Entleerstation 5a, wobei die erste Warenübergabevorrichtung den Warenabgabebereich A und den Warenübernahmebereich B mit der ersten Andienungsposition C1 umfasst,
d) Bereitstellen einer zweiten Warenübergabevorrichtung in der Umverteilstation 1a, wobei die zweite Warenübergabevorrichtung den Warentransferbereich D mit der zweiten Andienungsposition C2 sowie den Umverteilstation-Warenaufnahmeboden 11 umfasst,
e) Transportieren des Abgabebehälters 3 in den Warenabgabebereich A mittels einer ersten Fördertechnik 7, f) Transportieren des ersten Warenaufnahmebehälters 4a in den Warenübernahmebe-
reich B und Bereitstellen des ersten Warenaufnahmebehälters 4a in der ersten Andienungsposition C1 mittels der zweiten Fördertechnik 8a, umfassend ein Bereitstellen des mobilen Warenübergabeschachts 9 zwischen dem Warenabgabebereich A und dem ersten Warenaufnahmebehälter 4a,
g) Entleeren des Abgabebehälters 3 im Warenabgabebereich A (insbesondere durch eine Relativbewegung zwischen dem Abgabebehälter 3 und dem Warenübergabeschacht 9 oder dem
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Entleerstation-Warenaufnahmeboden 10) derart, dass die Waren 2 vom Abgabebehälter 3 in den bereitgestellten Warenübergabeschacht 9 und in den bereitgestellten ersten Warenaufnahmebehälter 4a abgegeben werden,
h) Entfernen des Abgabebehälters 3 nach dem Entleeren gemäß Schritt g) aus dem Warenübernahmebereich B (insbesondere durch eine Relativbewegung zwischen dem Abgabebehälter 3 und dem Warenübergabeschacht 9),
i) Transportieren des ersten Warenaufnahmebehälters 4a samt dem Warenübergabeschacht 9 in den Warentransferbereich D und Bereitstellen des ersten Warenaufnahmebehälters 4a und des Warenübergabeschachts 9 in der zweiten Andienungsposition C2 mittels der zweiten Fördertechnik 8a,
) nach Schritt i) Umverteilen der im Schritt g) entleerten Waren 2 auf den bereitgestellten ersten Warenaufnahmebehälter 4a und den Umverteilstation-Warenaufnahmeboden 11, sodass im ersten Warenaufnahmebehälter 4a nur so ein Anteil an Waren 2 verbleibt, bis eine vorbestimmbare Füllhöhe h im ersten Warenaufnahmebehälter 4a erreicht ist und der die vorbestimmbare Füllhöhe h übersteigende Anteil an Waren 2 auf den Umverteilstation-Warenaufnahmeboden 11 übergeben wird (siehe Fig. 3), und
k) Transportieren des befüllten ersten Warenaufnahmebehälters 4a nach Beendigung einer Umverteilung der Warenanteile gemäß Schritt j) mittels der zweiten Fördertechnik 8a.
[00254] Zusätzlich umfasst das Verfahren den Schritt:
)) Transportieren eines zweiten Warenaufnahmebehälters 4b in den Warentransferbereich D und Bereitstellen des zweiten Warenaufnahmebehälters 4b in der zweiten Andienungsposition C2 während des Schrittes k) oder nach dem Schritt k) mittels der zweiten Fördertechnik 8a.
[00255] Danach erfolgt eine Übergabe zumindest eines Teils der Waren 2, welche auf dem Umverteilstation-Warenaufnahmeboden 11 zwischengepuffert sind, vom Umverteilstation-Warenaufnahmeboden 11 in den bereitgestellten zweiten Warenaufnahmebehälter 4b (siehe Fig. 4).
[00256] Der Schritt k) kann ferner das Abtransportieren des befüllten zweiten Warenaufnahmebehälters 45 nach Beendigung einer Umverteilung der Warenanteile und Abgabe gemäß Schritt ]) mittels der zweiten Fördertechnik 8a umfassen.
[00257] Die zweite Fördertechnik 8a kann also zusätzlich zum Transportieren des zweiten Warenaufnahmebehälters 4b in den Warentransferbereich D und, nachdem der erste Warenaufnahmebehälter 4a aus dem Warentransferbereich D transportiert wurde, zum Bereitstellen des zweiten Warenaufnahmebehälters 4b in der zweiten Andienungsposition C2 ausgebildet sein. Die zweite Fördertechnik 8a kann aber auch zum Transportieren eines zweiten Warenaufnahmebehälters 4b in den Warentransferbereich D und zum Bereitstellen des zweiten Warenaufnahmebehälters 4b in der dritten Andienungsposition C3 und zum Transportieren des zweiten Warenaufnahmebehälters 4b aus dem Warentransferbereich D ausgebildet sein (siehe Fig. 1 und 2).
[00258] Ist die Gesamtmenge der Waren 2 aus dem Abgabebehälter 3 größer als die (summierte) freie Aufnahmekapazität der beiden Warenaufnahmebehälter 4a, 4b, kann ein weiterer (Überschuss)Anteil der Waren 2 auf weitere (dritte, vierte, etc.) Warenaufnahmebehälter aufgeteilt werden bis letztendlich eine vorbestimmbare Füllhöhe h im ersten Warenaufnahmebehälter 4a erreicht ist und, sofern ein Umverteilstation-Warenaufnahmeboden 11 vorgesehen ist, sich keine Waren 2 mehr auf dem Umverteilstation-Warenaufnahmeboden 11 befinden.
[00259] In der Fig. 4 ist auf dem zweiten Warenaufnahmebehälter 4b kein Warenübergabeschacht 9 vorgesehen. Alternativ ist aber auch denkbar, dass auf dem zweiten Warenaufnahmebehälter 4b ebenfalls ein weiterer Warenübergabeschacht 9 vorgesehen ist, so wie das in der Fig. 5 gezeigt ist. Auf diese Weise kann das Umverteilen der Waren 2 erleichtert werden.
[00260] Die in den Fig. 3 bis 5 dargestellte Umverteilstation 6c kann die Umverteilstation 6a in der Fig. 1 wiederum ersetzen.
[00261] In den bisherigen Fig. 1 bis 5 ist die zweite Fördertechnik 8a als Rollenförderer ausgebildet oder umfasst diese wenigstens. Denkbar ist aber auch, dass die zweite Fördertechnik 8b zusätzlich oder alternativ dazu autonom verfahrbare Transportfahrzeuge 19 aufweist. Ein Beispiel
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dazu ist in der Fig. 6 dargestellt. Das Transportfahrzeug 19 umfasst ein Fahrgestell 20 mit daran montierten Rädern 21, von denen wenigstens einige antreibbar und/oder lenkbar sind, und einen Warenübergabeschacht 9, welcher in diesem Beispiel über eine Konsole 22 mit dem Fahrgestell 20 verbunden ist. Der Warenübergabeschacht 9 kann insbesondere fixer Bestandteil des Transportfahrzeugs 19 sein.
[00262] Demzufolge kann das Bereitstellen des Warenübergabeschachts 9 im Schritt f)
I) durch Bereitstellen eines auf dem ersten Warenaufnahmebehälter 4a temporär befestigten Warenübergabeschachts 9 erfolgen, wobei der Warenübergabeschacht 9 mit dem ersten Warenaufnahmebehälter 4a im Schritt f) in der ersten Andienungsposition C1 bereitgestellt wird, oder I) durch Bereitstellen des Warenübergabeschachts 9 auf dem autonom verfahrbaren Transportfahrzeug 19 der zweiten Fördertechnik 8 erfolgen, wobei der erste Warenaufnahmebehälter 4a auf dem autonom verfahrbaren Transportfahrzeug 19 unterhalb des Warenübergabeschachts 9 angeordnet wird und das autonom verfahrbare Transportfahrzeug 19 den Schritt f) ausführt.
[00263] Im Fall I) erfolgt das Transportieren des ersten Warenaufnahmebehälters 4a nicht notwendigerweise durch eine stationär ausgebildete erste Fördertechnik 8a, sondern kann das Transportieren des ersten Warenaufnahmebehälters 4a auch durch ein autonom verfahrbares Transportfahrzeug 19 der zweiten Fördertechnik 8a erfolgen. Der Warenübergabeschacht 9 ist in diesem Fall aber nicht auf dem Transportfahrzeug 19 montiert, sondern temporär auf dem ersten Warenaufnahmebehälter 4a befestigt.
[00264] Die oben offenbarte technische Lehre im Hinblick auf die Befestigung des Warenübergabeschachts 9 auf dem ersten Warenaufnahmebehälter 4a oder dem autonom verfahrbaren Transportfahrzeug 19 sowie das Transportieren des ersten Warenaufnahmebehälters 4a mit stationärer erster Fördertechnik 8a und/oder mit dem Transportfahrzeug 19 bezieht sich sinngemäß auch auf den zweiten Warenaufnahmebehälter 4b. Die Befestigung eines weiteren Warenübergabeschachts 9 kann auf dem zweiten Warenaufnahmebehälter 4b oder dem autonom verfahrbaren Transportfahrzeug 19 erfolgen und der zweite Warenaufnahmebehälter 4b kann mit stationärer erster Fördertechnik 8a und/oder mit dem Transportfahrzeug 19 transportiert werden.
[00265] Der mobile Warenübergabeschacht 9 kann im Fall I) nach dem Schritt j) oder k) vom ersten Warenaufnahmebehälter 4a abgenommen, das heißt vom ersten Warenaufnahmebehälter 4a entfernt oder getrennt werden. Denkbar ist aber auch, dass im Fall Il) nach dem Schritt j) oder k) eine Übergabe des ersten Warenaufnahmebehälters 4a vom autonom verfahrbaren Transportfahrzeug 19 an eine andere Fördertechnik oder einen Lagerplatz erfolgt (vergleiche auch Fig. 11 und 12).
[00266] Der Warenübergabeschacht 9 kann im Fall Il) auf dem autonom verfahrbaren Transportfahrzeug 19 verstellbar ausgeführt sein und in eine erste Position über dem ersten Warenaufnahmebehälter 4a und in eine zweite Position neben dem ersten Warenaufnahmebehälter 4a bewegbar sein, so wie das in der Fig. 7 beispielhaft dargestellt ist. In der Fig. 7 befindet sich der Warenübergabeschacht 9 neben und über dem ersten Warenaufnahmebehälter 4a. Der Warenübergabeschacht 9 kann aber auch abgesenkt werden und sich dann neben dem ersten Warenaufnahmebehälter 4a befinden.
[00267] Denkbar ist auch, dass eine Öffnung des Warenübergabeschachts 9 etwas größer ausgeführt ist als der erste Warenaufnahmebehälter 4a und der Warenübergabeschacht 9 abgesenkt werden kann und sich dann rund um den ersten Warenaufnahmebehälter 4a erstreckt, so wie das beispielhaft in der Fig. 8 dargestellt ist. In der oberen Stellung kann sich der Warenübergabeschacht 9 dagegen in der in Fig. 6 gezeigten Position und somit über dem ersten Warenaufnahmebehälter 4a befinden.
[00268] Ist der Warenübergabeschacht 9 nicht in einer Position (direkt) über dem ersten Warenaufnahmebehälter 4a, so kann der erste Warenaufnahmebehälter 4a leicht auf das Transportfahrzeug 19 gestellt oder von diesem entnommen werden.
[00269] Der Warenübergabeschacht 9 kann in allen Ausführungsvarianten unmittelbar an den
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ersten Warenaufnahmebehälter 4a anschließen, wodurch ein seitliches Herausfallen von Waren 2 praktisch unmöglich ist. Der Warenübergabeschacht 9 könnte aber auch einen Abstand zum ersten Warenaufnahmebehälter 4a aufweisen. Vorteilhaft ist der Abstand zwischen dem ersten Warenaufnahmebehälter 4a und dem Warenübergabeschacht 9 kleiner als die kleinste Ausdehnung einer Ware 2. Auch dann ist ein seitliches Herausfallen von Waren 2 praktisch unmöglich.
[00270] Wie bereits erwähnt wurde, ist ein freies Aufnahmevolumen des ersten Warenaufnahmebehälters 4a kleiner als ein Warenvolumen der Waren 2 im Abgabebehälter 3. Dies bedeutet nicht zwangsläufig, dass das gesamte Aufnahmevolumen des ersten Warenaufnahmebehälters 4a kleiner ist als das besagte Warenvolumen. Das Warenvolumen kann auch kleiner sein als das gesamte Aufnahmevolumen des ersten Warenaufnahmebehälters 4a, wenn vor dem Entleeren des Abgabebehälters 3 bereits ein Teil des Aufnahmevolumens durch Waren 2 belegt ist, wodurch das nachfolgende Umverteilen erforderlich ist.
[00271] Generell kann die Umverteilstation 6a..6c einen Umverteilstation-Warenaufnahmeboden 11 umfassen, welcher an den Warenübergabeschacht 9 angrenzt, wenn der erste Warenaufnahmebehälter 4a in der zweiten Andienungsposition C2 angedient ist, so wie das in den Fig. 1 und 3 bis 5 gezeigt ist. Umfasst der Warentransferbereich D eine dritte Andienungsposition C3, dann kann der Umverteilstation-Warenaufnahmeboden 11 vorteilhaft an den Warenübergabeschacht 9 und einen weiteren Warenübergabeschacht 9 oberhalb des zweiten Warenaufnahmebehälters 4b angrenzen und diese verbinden, wenn der erste Warenaufnahmebehälter 4a in der zweiten Andienungsposition C2 und der zweite Warenaufnahmebehälter 4b in der dritten Andienungsposition C3 angedient sind (dies wäre in der Fig. 1 dann der Fall, wenn auf dem zweiten Warenaufnahmebehälter 4b ein weiterer Warenübergabeschacht 9 angeordnet wäre). Denkbar wäre auch, dass der Umverteilstation-Warenaufnahmeboden 11 an den Warenübergabeschacht 9 angrenzt, zur dritten Andienungsposition C3 führt und oberhalb derselben endet, wenn der erste Warenaufnahmebehälter 4a in der zweiten Andienungsposition C2 angedient ist (siehe dazu die Ausführungsform nach Fig. 1).
[00272] Das Umpacksystem 1 kann Teil eines Kommissioniersystems 23 zur Bearbeitung von Kommissionieraufträgen sein, welches anhand der Fig. 9 überblicksmäßig erläutert wird. Das Kommissioniersystem 23 umfasst neben mehreren Umpacksystemen 1, einen Wareneingang E zum Empfang von Waren 2, welche in Abgabebehältern 3 angeliefert werden, ein Warenlager 24 zum Lagern der Waren 2 in den Warenaufnahmebehältern 4a, 4b und zumindest eine Kommissionierstation 25 zum Umladen von Waren 2 aus den Warenaufnahmebehältern 4a, 4b in Versandbehälter gemäß Kommissionieraufträgen. Weiterhin weist das Kommissioniersystem 23 eine (jeweilige) Einlager-Fördertechnik 26 zum Transportieren der Warenaufnahmebehälter 4a, 4b von den Umpacksystemen 1 zum Warenlager 24 und eine Kommissionier-Fördertechnik 27 zum Transportieren der Warenaufnahmebehälter 4a, 4b zwischen dem Warenlager 24 und der zumindest einen Kommissionierstation 25 auf. Die (jeweilige) Einlager-Fördertechnik 26 schließt dazu an die (jeweilige) zweite Fördertechnik 8a des (jeweiligen) Umpacksystems 1 (fördertechnisch) an. Die Einlager-Fördertechnik 26 kann aber auch von der zweiten Fördertechnik 8a umfasst sein.
[00273] Zudem kann eine Auslager-Fördertechnik 28 zum Transportieren der Warenaufnahmebehälter 4a, 456 vom Warenlager 24 zu den Umpacksystemen 1 vorgesehen sein, wobei die zweite Fördertechnik 8a zum Antransportieren der Warenaufnahmebehälter 4a, 4b über die Auslager-Fördertechnik 28 mit dem Warenlager 24 verbunden ist. Dies ist in der Fig. 9 mit einer strichlierten Linie dargestellt. Auf diese Weise können aus dem Warenlager 24 (insbesondere teilbefüllte Warenaufnahmebehälter 4a, 4b) ausgelagert werden, um nachfolgend an den Umpacksystemen 1 weiter oder vollständig befüllt zu werden. Grundsätzlich können im Warenlager 24 auch leere Warenaufnahmebehälter 4a, 4b bereitgestellt werden, welche ausgelagert werden, um nachfolgend an den Umpacksystemen 1 teilweise oder vollständig befüllt zu werden. Es kann erwähnt werden, dass das Kommissioniersystem 23 nur eine Type der Umpacksysteme 1 oder noch weitere Typen von Umpacksystemen 1, die im Folgenden näher beschrieben sind, umfassen und damit betrieben werden kann.
[00274] Die Fig. 10 illustriert nun den Ablauf eines Umpackvorgangs in einem Umpacksystem 1i
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gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel. Die einzelnen Schritte sind dabei mit den Bezugszeichen S1..S9 mit jeweils ovaler Umrandung dargestellt. In einem ersten Schritt S1 werden an einer der Entleerstation 5i vorgelagerten Vorbereitungsstation 29i erste Warenübergabeschächte 9 auf erste Warenaufnahmebehälter 4a aufgesetzt. Die ersten Warenaufnahmebehälter 4a können leer oder teilbefüllt sein. In einem zweiten Schritt S2, welcher vor dem Schritt S1, danach oder gleichzeitig mit dem Schritt S1 ausgeführt werden kann, werden Abgabebehälter 3 an die Entleerstation 5i antransportiert. In einem dritten Schritt S3 werden die Waren 2 in einen der ersten Warenaufnahmebehälter 4a abgegeben. In einem vierten Schritt S4 wird der mit den Waren 2 beladene Warenaufnahmebehärlter 4a zur Umverteilstation 6i transportiert. In einem fünften Schritt S5 werden die Waren 2 in einen bereitgestellten zweiten Warenaufnahmebehälter 4b und gegebenenfalls den Umverteilstation-Warenaufnahmeboden 11 umverteilt. In einem sechsten Schritt S6 werden die beladenen Warenaufnahmebehälter 4a, 4b an eine Nachbereitungsstation 30i antransportiert, in welcher der mobile Warenübergabeschacht 9 in einem siebenten Schritt S7 vom ersten Warenaufnahmebehälter 4a abgenommen, das heißt vom ersten Warenaufnahmebehälter 4a entfernt oder getrennt wird. In Folge wird der erste Warenaufnahmebehälter 4a abtransportiert, beispielsweise in ein Warenlager 24 (vergleiche Fig. 9). Der zweite Warenaufnahmebehälter 4b kann ebenfalls in das Warenlager 24 transportiert werden, entweder direkt oder über die Nachbereitungsstation 30i. In einem achten Schritt S8 wird der Warenübergabeschacht 9 an die Vorbereitungsstation 29 antransportiert und steht dort für einen weiteren ersten Warenaufnahmebehälter 4a zur Verfügung. Der Kreislauf startet dann wieder beim Schritt S1. An dieser Stelle wird angemerkt, dass das Umverteilen der Waren 2 im Schritt S5 nicht notwendigerweise nur in einen (einzigen) zweiten Warenaufnahmebehälter 4b erfolgt, sondern das Umverteilen auch in mehrere zweite Warenaufnahmebehälter 4b erfolgen kann.
[00275] In dem in Fig. 10 dargestellten Beispiel werden die ersten Warenübergabeschächte 9 auf erste Warenaufnahmebehälter 4a aufgesetzt und die Warenaufnahmebehälter 4a, 45 werden mit stationärer erster Fördertechnik 8a transportiert. Dies ist aber nicht die einzige Möglichkeit.
[00276] Fig. 11 zeigt den Ablauf eines Umpackvorgangs in einem Umpacksystem 11i gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel.
[00277] In einem ersten Schritt S1 werden an einer der Entleerstation 5li vorgelagerten Vorbereitungsstation 29ii erste Warenaufnahmebehälter 4a von einer stationären Fördertechnik auf autonom verfahrbare Transportfahrzeuge 19 übergeben, die jeweils einen Warenübergabeschacht 9 aufweisen und beispielsweise so wie das in den Fig. 6 bis 8 dargestellte Transportfahrzeug 19 ausgebildet sein können. Ein Aufsetzen von gesonderten ersten Warenübergabeschächten 9 auf die ersten Warenaufnahmebehälter 4a, so wie das im Schritt S1 bei dem in Fig.10 dargestellten Beispiel erfolgt, ist bei diesem Ausführungsbeispiel nicht notwendig. In einem zweiten Schritt S2, welcher vor dem Schritt S1, danach oder gleichzeitig mit dem Schritt S1 ausgeführt werden kann, werden Abgabebehälter 3 an die Entleerstation 5ii antransportiert. In einem Schritt S3 werden die ersten Warenaufnahmebehälter 4a mit Hilfe der Transportfahrzeuge 19 zur Entleerstation 5li transportiert und dort in der ersten Andienungsposition C1 bereitgestellt (ggf. parallel zum Schritt S2). In einem vierten Schritt S4 werden die Waren 2 in einen der ersten Warenaufnahmebehälter 4a abgegeben. In einem fünften Schritt S5 wird der mit den Waren 2 beladene Warenaufnahmebehälter 4a zur Umverteilstation 6ii transportiert. In einem sechsen Schritt S6 werden die Waren 2 in einen bereitgestellten zweiten Warenaufnahmebehälter 4b umverteilt, wobei der zweite Warenaufnahmebehälter 4b ebenfalls mit einem autonom verfahrbaren Transportfahrzeug 19 transportiert wird, das einen weiteren Warenübergabeschacht 9 aufweist.
[00278] In dem in Fig. 11 dargestellten Beispiel ist der weiteren Warenübergabeschacht 9 zur Umverteilung der Waren 2 abgesenkt, er könnte dabei aber auch oberhalb des zweite Warenaufnahmebehälters 4b angeordnet sein. Ein Umverteilstation-Warenaufnahmeboden 11 ist in der Fig. 11 nicht dargestellt, es könnte aber einer vorhanden sein. In einem siebenden Schritt S7 werden die beladenen Warenaufnahmebehälter 4a, 4b an eine Nachbereitungsstation 30ii antransportiert, in welcher die ersten und zweiten Warenaufnahmebehälter 4a, 4b in einem achten Schritt S8 an eine stationäre Fördertechnik übergeben werden. In Folge wird der erste Warenaufnahmebehälter 4a abtransportiert, beispielsweise in ein Warenlager 24 (vergleiche Fig. 9). Der
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zweite Warenaufnahmebehälter 45 kann ebenfalls in das Warenlager 24 transportiert werden, entweder direkt oder über die Nachbereitungsstation 30ii. In einem neunten Schritt S9 fährt das autonom verfahrbare Transportfahrzeug 19 zurück zur Vorbereitungsstation 29ii und steht dort für die Übernahme eines weiteren ersten Warenaufnahmebehälters 4a bereit. Der Kreislauf startet dann wieder beim Schritt S1. An dieser Stelle wird angemerkt, dass das Umverteilen der Waren 2 im Schritt S6 wiederum nicht notwendigerweise nur in einen (einzigen) zweiten Warenaufnahmebehälter 4b erfolgen muss, sondern das Umverteilen auch in mehrere zweite Warenaufnahmebehälter 4b erfolgen kann.
[00279] Fig. 12 zeigt einen Ablauf, welcher dem in Fig.11 dargestellten Ablauf sehr ähnlich ist. Im Unterschied werden die Waren 2 im sechsen Schritt S6 nicht direkt vom ersten Warenaufnahmebehälter 4a in den zweiten Warenaufnahmebehälter 4b umverteilt, sondern über den Umweg eines Umverteilstation-Warenaufnahmebodens 11. Dabei werden die Waren 2 zuerst vom ersten Warenaufnahmebehälter 4a auf den Umverteilstation-Warenaufnahmeboden 11 umverteilt, dann wird der erste Warenaufnahmebehälter 4a zur Nachbereitungsstation 30ii transportiert und der zweite Warenaufnahmebehälter 4b an der Umverteilstation 6ili bereitgestellt. Danach werdend die Waren 2 vom Umverteilstation-Warenaufnahmeboden 11 in den zweiten Warenaufnahmebehälter 45 umverteilt, welcher in Folge ebenfalls zur Nachbereitungsstation 30ii transportiert wird. Auch bei dieser Ausführungsvariante erfolgt das Umverteilen der Waren 2 im Schritt S6 nicht notwendigerweise nur in einen (einzigen) zweiten Warenaufnahmebehälter 4b, sondern das Umverteilen kann auch in mehrere zweite Warenaufnahmebehälter 4b erfolgen.
[00280] Die Fig. 13 bis 15 zeigen nun einen möglichen Ablauf, bei welchem der Abgabebehälter 2 in den Warenabgabebereich A transportiert wird, woraufhin der erste Warenaufnahmebehälter 4a samt dem Warenübergabeschacht 9 abgesenkt wird.
[00281] Die Fig. 13 zeigt dazu einen Zustand, der beispielsweise Ergebnis des bereits zur Fig. 10 erläuterten Ablaufs ist (siehe insbesondere den Schritt S2) und in dem der Abgabebehälter 3 bereits über dem Warenübergabeschacht 9 positioniert ist. Sodann wird der Abgabebehälter 3 mit der Manipulationsvorrichtung 14b, die in diesem Fall als Haltevorrichtung ausgebildet ist (nicht jedoch für die Ausführung einer horizontalen oder vertikalen Bewegung des Abgabebehälters 3), ergriffen (Fig. 14). In Folge wird der erste Warenaufnahmebehälter 4a samt dem Warenübergabeschacht 9 durch vertikales Verstellen eines Abschnitts der zweiten Fördertechnik 8a abgesenkt, woraufhin sich der Abgabebehälter 3 öffnet und die Waren 2 über den Warenübergabeschacht 9 in den ersten Warenaufnahmebehälter 4a abgegeben werden (Fig. 15). Zum automatischen Öffnen des Abgabebehälters 3 wurde zuvor ein Schnitt H durch die Öffnungsvorrichtung 17 angebracht. Nach dem Entleeren der Waren 2 können die bereits zu Fig. 10 beschriebenen Schritte S4..S8 folgen. Dazu wird der erste Warenaufnahmebehälter 4a wieder auf das Niveau der übrigen zweiten Fördertechnik 8a angehoben. Denkbar ist auch, dass jener Abschnitt der zweiten Fördertechnik 8a, welcher von der Entladestation 5b wegführt, gegenüber dem zur Entladestation 5b hinführenden Abschnitt vertikal nach unten versetzt ist. Ein Anheben des ersten Warenaufnahmebehälters 4a nach dem Beladen kann dann entfallen.
[00282] Die Fig. 16 zeigt nun eine Ausführungsvariante einer Umverteilstation 6d, bei welcher der zweite Warenaufnahmebehälter 4b‘ als Hängetasche ausgebildet ist, welche mittels einer dritten Fördertechnik 31 transportiert werden kann, welche als Hängefördertechnik ausgebildet ist.
[00283] Die Fig. 16 zeigt dazu einen Zustand, der beispielsweise Ergebnis des bereits zur Fig. 10 erläuterten Ablaufs ist (siehe insbesondere den Schritt S4) und in dem der erste Warenaufnahmebehälter 4a an der zweiten Andienungsposition C2 bereitgestellt ist. In Folge werden die Waren 2 wiederum auf den optionalen Umverteilstation-Warenaufnahmeboden 11 und den zweiten Warenaufnahmebehälter 4b‘ umverteilt (vergleiche auch den Schritt S5 in der Fig. 10). Danach können die bereits zu Fig. 10 beschriebenen Schritte S6..8S8 folgen, wobei die Hängetasche 4b‘ jedoch gesondert über die dritte Fördertechnik 31 abtransportiert wird, beispielsweise in ein Warenlager 24.
[00284] Wenn der Warentransferbereich D eine zweite Andienungsposition C2 und eine dritte
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Andienungsposition C3 umfasst, können insbesondere die folgenden Schritte vorgesehen sein: - Transportieren des zweiten Warenaufnahmebehälters 4b, welcher insbesondere als Kleinladungsträger ausgebildet ist, in den Warentransferbereich D und Bereitstellen des zweiten Warenaufnahmebehälters 4b in der dritten Andienungsposition C3, insbesondere während des Schrittes k) oder nach dem Schritt k), mittels der zweiten Fördertechnik 8a, 8b, oder
- Transportieren eines zweiten Warenaufnahmebehälters 4b’, welcher insbesondere als Hängetasche ausgebildet ist, in den Warentransferbereich D und Bereitstellen des zweiten Warenaufnahmebehälters 4b’ in der dritten Andienungsposition C3, insbesondere während des Schrittes k) oder nach dem Schritt k), mittels einer dritten Fördertechnik 31.
[00285] In den bisherigen Beispielen wurde die erste Fördertechnik 7 als stationäre Fördertechnik dargestellt. Möglich ist aber auch, dass die erste Fördertechnik 7 zusätzlich oder alternativ autonom verfahrbare Transportfahrzeuge umfasst, mit denen die Abgabebehälter 3 zur Entladestation 5a, 5b transportiert werden können. Die autonom verfahrbaren Transportfahrzeuge können so wie die in den Fig. 6 bis 8 dargestellten autonom verfahrbaren Transportfahrzeuge 19 ausgebildet sein, sie könnten aber auch eine andere Bauform haben. Insbesondere ist ein Warenübergabeschacht 9 für das Transportieren der Abgabebehälter 3 nicht erforderlich.
[00286] Die Fig. 17 zeigt eine weitere Variante einer Entladestation 5c mit einer Warenrückhaltevorrichtung 32 im Entleerstation-Warenaufnahmeboden 10. Der Entleerstation-Warenaufnahmeboden 10 umfasst eine Öffnung, unter welcher der erste Warenaufnahmebehälter 4a samt Warenübergabeschacht 9 anordenbar ist. Das Entleeren des Abgabebehälters 3 umfasst bei dieser Ausführungsform ein Bewegen der Warenrückhaltevorrichtung 32 in eine Freigabeposition, wobei die Warenrückhaltevorrichtung 32 zum bedarfsweisen Verschließen oder Öffnen der Offnung im Entleerstation-Warenaufnahmeboden 10 vorgesehen ist und die Öffnung des Entleerstation-Warenaufnahmebodens 10 in der Freigabeposition der Warenrückhaltevorrichtung 32 freigegeben ist.
[00287] Die Warenrückhaltevorrichtung 32 kann insbesondere über oder unter dem Entleerstation-Warenaufnahmeboden 10 angeordnet sein. Die Warenrückhaltevorrichtung 32 kann insbesondere als eine (horizontal) bewegliche Platte ausgebildet sein, die mittels eines Linearantriebes oder eines Schwenkantriebes seitlich bewegbar ist, in der Fig. 17 beispielsweise nach rechts. Gemäß einer vorteilhaften alternativen Ausführung kann die Warenrückhaltevorrichtung 32 auch als eine mehrteilige Iris ausgebildet sein. Die Iris kann mehrere Lamellen umfassen, wobei vorzugsweise jede Lamelle auf einer Achse gelagert ist. Vorzugsweise sind alle Lamellen mit einem Ring über jeweils eine weitere Achse verbunden, damit sie sich gemeinsam bewegen können. Die Lamellen können über eine Mechanik gemeinsam nach innen oder außen gedreht werden. Gemäß einer vorteilhaften alternativen Ausführung kann die Warenrückhaltevorrichtung 32 als ein Rollladen ausgebildet sein, welcher Rollladen in einer Horizontalebene bewegbar und um eine parallel zur Horizontalachse liegende Wickelachse auf-/abwickelbar ist. Alternativ kann der Rollladen umlenkbar zwischen einer Horizontalebene und einer Vertikalebene bewegbar angeordnet sein.
[00288] Die Warenrückhaltevorrichtung 32 kann, vorzugsweise sehr schnell, seitlich bewegt werden, in einem Abwärtswinkel, oder alternativ abgesenkt und danach oder gleichzeitig seitlich in die Freigabeposition bewegt werden, sodass die Öffnung im Entleerstation-Warenaufnahmeboden 10 freigegeben wird. Alternativ kann die Warenrückhaltevorrichtung 32 horizontal oder vertikal angelenkt oder auf andere Weise in die Freigabeposition bewegt werden. Die Warenrückhaltevorrichtung 32 kann vorteilhafterweise durch zumindest einen Aktuator bewegt werden, zum Beispiel durch einen elektrischen oder pneumatischen Aktuator oder durch irgendeine andere geeignete Betätigung.
[00289] In den in Fig. 1, 13 bis 15 und 17 umfassen die Umpacksysteme 1, 1a beziehungsweise deren Entleerstationen 5a, 5b und 5c eine vorteilhafte, jedoch optionale Manipulationseinheit 14a, 14b. Die Manipulationseinheit 14a, 14b kann aufweisen:
- eine durch eine Antriebseinheit im Warenübergabebereich A bewegbare Greifvorrichtung 16 zum Anheben des Abgabebehälters 3 relativ zum Warenübergabeschacht 9 (siehe zum
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Beispiel Fig. 1),
- eine durch eine Antriebseinheit im Warenübergabebereich A bewegbare Greifvorrichtung zum Fixieren einer vertikalen Position des Abgabebehälters 3 relativ zum Warenübergabeschacht 9, wobei der Entleerstation-Warenaufnahmeboden 10, sofern ein solcher vorgesehen ist, vertikal verstellbar ausgeführt sein kann,
- eine durch eine Antriebseinheit im Warenübergabebereich A bewegbare Greifvorrichtung zum Fixieren einer vertikalen Position des Abgabebehälters 3 relativ zum Warenübergabeschacht 9, wobei eine Aufnahmeplattform für den ersten Warenaufnahmebehälter 4a im Warenübernahmebereich B vertikal verstellbar ausgeführt ist (siehe zum Beispiel Fig. 13 bis 15),
- eine durch eine Antriebseinheit aus dem Warenübergabebereich A herausbewegbare und in den Warenübergabebereich A hineinbewegbare sowie innerhalb vom Warenübergabebereich A bewegbare Greifvorrichtung 16 zum Anheben des Abgabebehälters 3 und/oder zum lateralen Bewegen des Abgabebehälters 3 von einer zum Warenübergabeschacht 9 lateral beabstandeten Ubernahmeposition in eine Übergabeposition oberhalb des Warenübergabeschachts 9, und/oder
- eine durch eine Antriebseinheit aus dem Warenübergabebereich A herausbewegbare und in den Warenübergabebereich A hineinbewegbare sowie innerhalb vom Warenübergabebereich A bewegbare Greifvorrichtung 16 zum Anheben des Abgabebehälters 3 und zum hängenden Transportieren des Abgabebehälters 3 oberhalb des Warenübernahmebereichs B.
[00290] Die Manipulationseinheit 14a, 14b kann beispielsweise als manuell zu bedienende Tragvorrichtung ausgebildet sein, beispielsweise als Hebezeug mit Greifvorrichtung 16, das an einer Tragschiene 15 längs verfahrbar ist (insbesondere manuell verfahrbar). Denkbar ist weiterhin, dass die Manipulationseinheit 14a, 14b ganz oder zum Teil motorisiert ist. Beispielsweise kann das Hebezeug, die Greifvorrichtung 16 und/oder ein Längsantrieb motorisch angetrieben sein (jedoch manuell oder teilautomatisch aktiviert werden). Denkbar ist schließlich auch, dass die Manipulationseinheit 14a, 14b als Roboter ausgebildet ist und Bewegungsabläufe vollautomatisch ausgeführt werden. Insbesondere kann die Manipulationseinheit 14a, 14b als Gelenkarmroboter oder Portalroboter ausgebildet sein.
[00291] Im gegebenen Zusammenhang ist auch ein Verfahren von Vorteil, bei dem die Warenübergabevorrichtung zusätzlich eine erste Manipulationseinheit 14a, 14b umfasst, und bei dem der Schritt e)
e1) ein Transportieren des Abgabebehälters 3 auf dem (bevorzugt stationären) Entleerstation-Warenaufnahmeboden 10 in eine Übergabeposition (im Wesentlichen zentral) oberhalb des Warenübergabeschachts 9 mittels der ersten Fördertechnik 7 und ein Anheben des Abgabebehälters 3 relativ zum Warenübergabeschacht 9 mittels der Manipulationseinheit 14a umfasst (siehe z.B. Fig. 1),
e2) ein Transportieren des Abgabebehälters 3 auf dem Entleerstation-Warenaufnahmeboden 10 in eine Ubergabeposition (im Wesentlichen zentral) oberhalb des Warenübergabeschachts 9 mittels der ersten Fördertechnik 7, ein Fixieren des Abgabebehälters 3 mittels der Manipulationseinheit 14b und ein Absenken des Entleerstation-Warenaufnahmeboden 10 umfasst (ähnlich Fig. 13 bis 15),
e3) ein Transportieren des Abgabebehälters 3 auf dem Entleerstation-Warenaufnahmeboden 10 in eine Ubergabeposition (im Wesentlichen zentral) oberhalb des Warenübergabeschachts 9 mittels der ersten Fördertechnik 7, ein Fixieren des Abgabebehälters 3 mittels der Manipulationseinheit 14b und ein Absenken des ersten Warenaufnahmebehälters 4a umfasst (siehe Fig. 13 bis 17), oder
e4) ein Transportieren des Abgabebehälters 3 in eine lateral zum Warenübergabeschacht 9 beabstandete Ubernahmeposition mittels der ersten Fördertechnik 7 und anschließend ein Anheben des Abgabebehälters 3 und/oder ein laterales Bewegen des Abgabebehälters 3 (im Wesentlichen zentral) von der Ubernahmeposition in eine Ubergabeposition (im Wesentlichen zentral) oberhalb des Warenübergabeschachts 9 mittels der Manipulationseinheit 14a umfasst (ähnlich Fig. 1).
[00292] Die Variante e1) kann auch ein Absenken des Entleerstation-Warenaufnahmeboden 10
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umfassen, beziehungsweise können die Varianten e2) und e3) auch ein Anheben des Abgabebehälters 3 in dem Warenabgabebereich A umfassen.
[00293] Besonders vorteilhaft ist es, wenn das Entleeren des Abgabebehälters 3 gemäß Schritt g) automatisch durch eine Relativbewegung zwischen dem Abgabebehälter 3 und dem Entleerstation-Warenaufnahmeboden 10 und/oder dem ersten Warenaufnahmebehälter 4a erfolgt (d.h. weil die Laschen des Deckels des Abgabebehälters 3 durch das Gewicht der Waren 2 automatisch nach unten klappen).
[00294] Mit anderen Worten erfolgt durch eine Relativvewegung zwischen dem Abgabebehälter 3 und dem Entleerstation-Warenaufnahmeboden 10 und/oder dem ersten Warenaufnahmebehälter 4a eine dadurch verursachte automatische Öffnung des Abgabebehälters 3. Weitere Schritte sind dazu nicht erforderlich.
[00295] Denkbar wäre insbesondere auch, dass das Entleeren des Abgabebehälters 3 gemäß Schritt g) im Fall e4) im Wesentlichen oder alleinig das laterale Bewegen des Abgabebehälters 3 von der Übernahmeposition in die Ubergabeposition oberhalb des Warenübergabeschachts 9 umfasst. Das Entleeren des Abgabebehälters 3 kann stattfinden, sobald der Abgabebehälter 3 die Übergabeposition oberhalb des Warenübergabeschachts 9 erreicht, insbesondere weil die Laschen des Bodens oder Laschen des Deckels des Abgabebehälters 3 durch das Gewicht der Waren 2 automatisch nach unten klappen.
[00296] Denkbar wäre zudem generell, dass die Laschen des Bodens oder Laschen des Deckels des Abgabebehälters 3 durch das Gewicht der Waren 2 automatisch nach unten klappen, sobald sie von einer unterstützenden Hand eines Bedienpersonals/Roboters freigegeben werden. Denkbar wäre auch, dass die Laschen des Bodens oder Laschen des Deckels des Abgabebehälters 3 dann durch das Gewicht der Waren 2 automatisch nach unten klappen, sobald eine Warenrückhaltevorrichtung 32, welche eine Offnung im Entleerstation-Warenaufnahmeboden 10 bedarfsweise verschließt oder öffnet, in eine Freigabeposition bewegt wird und den Warenübergabeschacht 9 freigibt (siehe auch Fig. 17). Alle diese Ausführungsvarianten ermöglichen das Entleeren des Abgabebehälters 3 ohne Anheben des Abgabebehälters 3 und ohne Absenken des Entleerstation-Warenaufnahmebodens 10. Das Entleeren des Abgabebehälters 3 erfolgt somit auch in diesen Ausführungsbeispielen auf besonders effiziente Weise.
[00297] Insbesondere kann ein Verfahren vorgesehen werden, bei dem
- das Entleeren des Abgabebehälters 3 gemäß Schritt g) im Fall e1) automatisch durch das Anheben des Abgabebehälters 3 erfolgt (d.h. weil die Laschen des Bodens oder Laschen des Deckels durch das Gewicht der Waren 2 automatisch nach unten klappen),
- das Entleeren des Abgabebehälters 3 gemäß Schritt g) im Fall e2) oder e3) automatisch durch das Absenken des Entleerstation-Warenaufnahmebodens 10 oder des ersten Warenaufnahmebehälters 4a erfolgt (d.h. weil die Laschen des Bodens oder Laschen des Deckels durch das Gewicht der Waren 2 automatisch nach unten klappen),
- ‚das Entleeren des Abgabebehälters 3 gemäß Schritt g) in den Fällen e1) bis e4) ein aktives Offnen des Abgabebehälters 3 durch einen Lagerarbeiter oder Roboter umfasst, oder
- das Entleeren des Abgabebehälters 3 ein Bewegen einer Warenrückhaltevorrichtung 32 in eine Freigabeposition umfasst, wobei die Warenrückhaltevorrichtung 32 zum bedarfsweisen Verschließen oder Öffnen einer Öffnung im Entleerstation-Warenaufnahmeboden 10 vorgesehen ist und die Öffnung in der Freigabeposition der Warenrückhaltevorrichtung 32 freigegeben ist.
[00298] In einer weiteren Ausführungsvariante kann ein Verfahren vorgesehen werden, bei dem der Abgabebehälter 3 als Kartonschachtel ausgebildet ist und bei dem ein Boden, eine Seitenwand, ein Deckel der Kartonschachtel oder ein Klebeband auf der Kartonschachtel, welches zum Verkleben des Bodens oder Deckels verwendet wird, _
- in den Fällen e1) bis e3) vor dem Transportieren des Abgabebehälters 3 in die UÜbergabeposition oberhalb des Warenübergabeschachts 9, oder
- im Fall e4) vor dem Transportieren des Abgabebehälters 3 zu der lateral vom Warenübergabeschacht 9 beabstandeten Ubernahmeposition,
von der Schneidevorrichtung 18 der Öffnungsvorrichtung 17 geschnitten wird, um die Waren 2 im
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Abgabebehälter 3 zugänglich zu machen (insbesondere kann die Öffnungsvorrichtung 17 vorzugsweise im Verlauf der ersten Fördertechnik 7 angeordnet sein).
[00299] Vorteilhafterweise ist dadurch eine effizientes, standardisiertes Zugänglichmachen der Waren 2 im Abgabebehälter 3 ermöglicht.
[00300] Die in den Fig. 1, 10 bis 15 und 17 gezeigten Umpacksysteme 1, 1a umfassen in vorteilhafter Weise eine, jedoch optionale Öffnungsvorrichtung 17 zum Öffnen des Abgabebehälters 3 oder zum Vorbereiten des Offnens des Abgabebehälters 3. Auf diese Weise kann der Abgabebehälter 3 in einem geöffneten oder in einem für das Öffnen vorbereiteten Zustand in dem Umpacksystem 1, 1a bereitgestellt und/oder in den Warenabgabebereich A transportiert werden. Die Öffnungsvorrichtung 17 ist vorteilhaft Teil des Umpacksystems 1, 1a, grundsätzlich kann sie aber auch außerhalb derselben angeordnet sein.
[00301] Insbesondere kann die Öffnungsvorrichtung 17 eine Schneidevorrichtung, insbesondere ein Messer 18, zum Schneiden des Abgabebehälters 3 aufweisen, insbesondere zum Schneiden eines Bodens, einer Seitenwand oder eines Deckels des Abgabebehälters 3 oder eines Klebebands auf dem Abgabebehälter 3, welches zum Verkleben des Bodens oder Deckels verwendet wird, um die Waren 2 im Abgabebehälter 2 zugänglich zu machen. Der Abgabebehälter 3 kann insbesondere als Kartonschachtel ausgebildet sein.
[00302] Insbesondere kann die Schneidevorrichtung 17 im Verlauf der ersten Fördertechnik 7 angeordnet sein und die Kartonschachtel 3 kann während des Schneidevorgangs auf der ersten Fördertechnik 7 aufliegen. Demgemäß kann ein auf der ersten Fördertechnik 7 aufliegender Boden der Kartonschachtel 3 oder ein auf der ersten Fördertechnik 7 aufliegender Deckel der Kartonschachtel 3 auf- oder eingeschnitten werden. Alternativ kann auch eine Seitenwand der Kartonschachtel 3 auf- oder eingeschnitten werden.
[00303] „Aufschneiden“ kann im gegebenen Zusammenhang bedeuten, dass die Kartonschachtel 3 nach dem Aufschneiden geöffnet ist oder ohne weiteres Schneiden geöffnet werden kann. „Einschneiden“ kann dagegen bedeuten, dass die Kartonschachtel 3 lediglich für das Öffnen vorbereitet wird. Insbesondere ist der Boden, die Seitenwand und/oder der Deckel der Kartonschachtel 3 nach dem Einschneiden noch an wenigen Stellen mit dieser verbunden, wobei die wenigen Stellen jedoch mit geringem Aufwand aufgeschnitten oder aufgerissen werden können. Einerseits wird das Öffnen der Kartonschachtel 3 auf diese Weise erleichtert, andererseits wird einem vorzeitigen oder unerwünschten Herausfallen der in der Kartonschachtel 3 befindlichen Waren 2 vorgebeugt.
[00304] In diesem Zusammenhang wird der Vollständigkeit halber klargestellt, dass für das „Aufoder Einschneiden einer Kartonschachtel“ nicht zwangsläufig Kartonmaterial durchtrennt werden muss, sondern darunter auch das Trennen von (Klebe)bändern zu verstehen ist, welche das Kartonmaterial zusammenhalten, wie beispielsweise im Fall mit einem Klebeband verklebte, umklappbare Laschen einer aufgerichteten Kartonschachtel 3.
[00305] Im Zusammenhang mit dem Bereitstellen und/oder Öffnen des Abgabebehälters 3 sind auch nachfolgende Verfahrensvarianten von Vorteil.
[00306] Generell kann
- der Abgabebehälter 3 im Schritt e) in einem geschlossenen Zustand in den Warenabgabebereich A transportiert und im Warenabgabebereich A geöffnet werden,
- der Abgabebehälter 3 im Schritt e) in einem geöffneten Zustand in den Warenabgabebereich A transportiert werden, oder ”
- der Abgabebehälter 3 im Schritt e) in einem für das Öffnen vorbereiteten Zustand in den Warenabgabebereich A transportiert und im Warenabgabebereich A geöffnet werden.
[00307] Insbesondere ist es von Vorteil, wenn
- der Abgabebehälter 3 im Schritt a) in einem geschlossenen Zustand (im Umpacksystem 1, 1a) bereitgestellt und im Schritt e) im geschlossenen Zustand in den Warenabgabebereich A transportiert wird,
- der Abgabebehälter 3 im Schritt a) in einem geschlossenen Zustand (im Umpacksystem
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1, 1a) bereitgestellt und mit der Öffnungsvorrichtung 17 geöffnet oder für das Öffnen vorbereitet wird und im Schritt e) im geöffneten Zustand oder für das Öffnen vorbereiteten Zustand in den Warenabgabebereich A transportiert wird,
- der Abgabebehälter 3 im Schritt a) in einem geöffneten Zustand (im Umpacksystem 1, 1a) bereitgestellt und im Schritt e) im geöffneten Zustand in den Warenabgabebereich A transportiert wird, ”
- der Abgabebehälter 3 im Schritt a) in einem für das Offnen vorbereiteten Zustand (im Umpacksystem 1, 1a) bereitgestellt und im Schritt e) im für das Offnen vorbereiteten Zustand in den Warenabgabebereich A bewegt wird, oder ”
- der Abgabebehälter 3 im Schritt a) in einem für das Offnen vorbereiteten Zustand (im Umpacksystem 1, 1a) bereitgestellt, mit einer Öffnungsvorrichtung 17 geöffnet und im Schritt e) im geöffneten Zustand in den Warenabgabebereich A transportiert wird.
[00308] Der Abgabebehälter 3 kann in geschlossenem, geöffnetem oder in einem für das Öffnen vorbereiteten Zustand im Umpacksystem 1, 1a bereitgestellt und/oder in den Warenabgabebereich A transportiert werden.
[00309] Dementsprechend kann ein Öffnen oder ein Vorbereiten für das Öffnen des Abgabebehälters 3 vor dem Erreichen des Warenabgabebereichs A durchgeführt werden, entweder im Umpacksystem 1, 1a selbst oder während des Transportierens des Abgabebehälters 3 zum Umpacksystem 1, 1a.
[00310] Wird der Abgabebehälter 3 in einem geschlossenen oder in einem für das Öffnen vorbereiteten Zustand in den Warenabgabebereich A bewegt, dann wird der Abgabebehälter 3 im Warenabgabebereich A geöffnet.
[00311] Grundsätzlich wäre auch denkbar, dass der Abgabebehälter 3 nicht für ein Verschließen vorgesehen ist. Ein Öffnen kann dann vollständig unterbleiben. In einem solchen Fall kann - im Schritt g) - beim Entleeren des Abgabebehälters 3 die Bewegung des Abgabebehälters 3, insbesondere ein Kippen oder Wenden des Abgabebehälters 3 umfassen, sodass der Abgabebehälter 3 in eine Position gebracht wird, in der die Waren 2, insbesondere unter der Schwerkrafteinwirkung, vom Abgabebehälter 3 über den Warenübergabeschacht 9 in den bereitgestellten ersten Warenaufnahmebehälter 4a abgegeben werden können.
[00312] Das erfindungsgemäße Verfahren kann nach einer optionalen Ausführung zusätzlich den Schritt: ”
- Bereitstellen der Öffnungsvorrichtung 17
umfassen.
[00313] Mit anderen Worten kann die Öffnungsvorrichtung 17 nach dieser Ausführung unabhängig vom Umpacksystem 1, 1a vorgesehen werden, sodass ein Öffnen des Abgabebehälters 3 außerhalb des Umpacksystems 1, 1a erfolgt. Demgemäß kann das Kommissioniersystem 23 das Umpacksystem 1, 1a und die Öffnungsvorrichtung 17 umfassen. Das Umpacksystem 1, 1a ist der Öffnungsvorrichtung 17 nachgelagert.
[00314] Insbesondere kann der Schritt c) zusätzlich den folgenden Schritt - Bereitstellen einer Öffnungsvorrichtung 17 im Umpacksystem 1, 1a umfassen.
[00315] Ein Öffnen des Abgabebehälters 3 kann insbesondere dann notwendig werden, wenn der Abgabebehälter 3 als (aufgerichtete und) geschlossene Kartonschachtel gestaltet ist, welche mit den Waren 2 befüllt ist. Eine solche Kartonschachtel 3 umfasst einen Boden, Seitenwände, eine dem Boden gegenüberliegende (obenseitige) Zugangsöffnung und einen die Zugangsöffnung verschließenden Deckel.
[00316] Der Boden kann (insbesondere vier) umklappbare (Boden)Laschen umfassen, die an den Seitenwänden angeordnet und zum Boden verklebt werden/sind. Zum Verkleben der Laschen des Bodens kann ein Klebeband verwendet werden.
[00317] Der Deckel kann (insbesondere vier) umklappbare (Deckel)Laschen umfassen, die an
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den Seitenwänden, insbesondere schwenkbar an Kanten der Seitenwände, angeordnet und zum Deckel verklebt werden/sind. Zum Verkleben der Laschen des Deckels kann ein Klebeband verwendet werden. Sofern die Kartonschachtel 3 keine umklappbaren (Deckel)Laschen umfasst, kann die obenseitig geöffnete Kartonschachtel 3 mit einem zusätzlich angefertigten Deckel verschlossen werden. Der Deckel kann mit der Kartonschachtel 3 verklebt sein. Zum Verkleben des Deckels kann ein Klebeband verwendet werden. Es verbleibt also beispielsweise zwischen den zum Bilden des Bodens eingefalteten Laschen ein Spalt, der durch einen Streifen aus Klebeband verschlossen wird.
[00318] Ein Öffnen des Abgabebehälters 3 kann insbesondere folgende Schritte umfassen:
- (nur) ein Aufschneiden eines Klebebandes auf dem Abgabebehälter 3, insbesondere eines Klebebandes, welches zum Verkleben eines Bodens oder Deckels am Abgabebehälter 3 verwendet wird,
- ein Einschneiden eines Bodens, einer Seitenwand oder eines Deckels des Abgabebehälters 3 und ein Wegklappen des Bodens, der Seitenwand oder des Deckels oder eines Bodenabschnittes, Seitenwandabschnittes oder Deckelabschnittes,
- ein Wegschneiden eines Bodens, einer Seitenwand oder eines Deckels des Abgabebehälters 3, oder
- ein Abheben eines Deckels.
[00319] Das Einschneiden oder Wegschneiden kann insbesondere auch derart ausgeführt sein, dass der Boden, Deckel oder die Seitenwand des Abgabebehälters 3 nach dem Einschneiden oder Wegschneiden noch an wenigen Stellen mit dem Abgabebehälter 3 verbunden ist, die jedoch mit geringem Aufwand aufgeschnitten oder aufgerissen werden können. Einerseits kann so das Öffnen des Abgabebehälters 3 erleichtert werden, andererseits kann einem vorzeitigen oder unerwünschten Herausfallen der in dem Abgabebehälter 3 befindlichen Waren 2 vorgebeugt werden.
[00320] Ein Vorbereiten des Abgabebehälters 3 für das Öffnen kann insbesondere folgende Schritte umfassen:
- (nur) ein zumindest teilweises Aufschneiden eines Klebebandes auf dem Abgabebehälter 3, insbesondere eines Klebebandes, welches zum Verkleben eines Bodens oder Deckels am Abgabebehälter 3 verwendet wird,
- ein Anbringen einer Perforierung an einem Boden, einer Seitenwand oder einem Deckel des Abgabebehälters 3, oder
- ein Einschneiden eines Bodens, einer Seitenwand oder eines Deckels des Abgabebehälters 3 ohne ein Wegklappen des Bodens, der Seitenwand oder des Deckels oder eines Bodenabschnittes, Seitenwandabschnittes oder Deckelabschnittes.
[00321] Diese vorgeschlagenen Verfahrensschritte zum Öffnen können durch die Öffnungsvorrichtung 17 automatisch oder durch eine Person (Lagerarbeiter) manuell ausgeführt werden. Auch können diese Verfahrensschritte eine Kombination aus einem automatischen Verfahrensteilschritt und einem manuellen Verfahrensteilschritt umfassen.
[00322] Die Fig. 18 und 19 zeigen nun einen möglichen Ablauf beim Entleeren des Abgabebehälters 3, bei dem der Abgabebehälter 3 als Kartonschachtel ausgebildet ist, welche einen Boden, Seitenwände und einen Deckel umfasst, wobei der Boden oder der Deckel umklappbare Laschen umfasst. Gemäß dieser Ausführungsvariante ist der Boden oder der Deckel während des Entleerens des Abgabebehälters 3 gemäß Schritt g) in Richtung auf den Warenübergabeschacht 9 zugewandt und die Laschen ragen zumindest zeitweise in den Warenübergabeschacht 9 hinein, so wie das in der Fig. 19 deutlich erkennbar ist. Auf diese Weise kann während des Entleerens des Abgabebehälters 3 gemäß Schritt g) durch die Laschen zumindest zeitweise ein Fallschacht ausgebildet werden, welcher mit dem Warenübergabeschacht 9 verbunden ist. Dadurch kann verhindert werden, dass Waren 2 während des Entleerens des Abgabebehälters 3 seitlich unkontrolliert aus dem Fallschacht herausrutschen. Zudem dienen die Laschen während des Entleerens des Abgabebehälters 3 den Waren 2 als Führung. Es kann sich auch von Vorteil erweisen, wenn sich die Laschen während des Entleerens des Abgabebehälters 3 gemäß Schritt g) an
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8 NN
Schachtwänden des Warenübergabeschachts 9 abstützen.
[00323] In einer günstigen Ausführungsvariante des Umpacksystems 1, 1a, 11.11 beziehungsweise des Verfahrens zum Umpacken kann vorgesehen werden, dass
- der erste Warenaufnahmebehälter 4a und der zweite Warenaufnahmebehälter 4b jeweils als Kleinladungsträger ausgebildet sind, oder
- der erste Warenaufnahmebehälter 4a und der zweite Warenaufnahmebehälter 4b‘ jeweils als Hängetasche ausgebildet sind, oder
- der erste Warenaufnahmebehälter 4a als Kleinladungsträger und der zweite Warenaufnahmebehälter 4b‘ als Hängetasche ausgebildet ist, und eine dritte Fördertechnik 31 vorgesehen ist, welche durch eine Hängefördereinrichtung zum Transportieren der Hängetasche 4b‘ in den Warentransferbereich D und zum Bereitstellen der Hängetasche 4b‘ in der dritten Andienungsposition C3 und zum Transportieren der Hängetasche 4b‘ aus dem Warentransferbereich D ausgebildet ist. Das Transportieren des ersten Warenaufnahmebehälters 4a und des zweiten Warenaufnahmebehälters 4b gemäß Schritt f), I), k) und I), wenn diese durch einen Kleinladungsträger gebildet sind, erfolgt mittels der zweiten Fördertechnik 8a, 8b, und das Transportieren des zweiten Warenaufnahmebehälters 4b‘ gemäß Schritt f), I), k) und I), wenn dieser durch eine Hängetasche gebildet ist, erfolgt mittels einer dritten Fördertechnik 31, welche als Hängefördertechnik ausgebildet ist.
[00324] Auf diese Weise werden für das vorgeschlagene Umpacksystem1, 1a, 1i..11li beziehungsweise für das vorgeschlagene Verfahren gut handhabbare Warenaufnahmebehälter 4a, 4b, 4b‘ eingesetzt, wobei sich Kleinladungsträger 4a, 4b insbesondere für die Aufnahme einer Vielzahl von Waren 2 eignen und sich Hängetaschen 4b‘ insbesondere, aber nicht nur, für die Aufnahme jeweils einer Ware 2 eignen. Der Kleinladungsträger 4a, 4b umfasst einen Boden, Seitenwände und eine dem Boden gegenüberliegende (obenseitige) Öffnung und bildet an den Seitenwänden eine Oberkante aus.
[00325] Generell ist es von Vorteil, wenn ein Warenübergabeschacht 9 trichterförmig ausgebildet ist. Auf diese Weise werden die Waren 2 bei der Abgabe in den ersten beziehungsweise zweiten Warenaufnahmebehälter 4a, 4b gut geführt. Ein trichterförmiger Warenübergabeschacht 9 ist auch dann besonders vorteilhaft, wenn der Abgabebehälter 3, insbesondere eine Ausgabeöffnung des Abgabebehälters 3, größer ist als eine Öffnung des ersten Warenaufnahmebehälters 4a.
[00326] Günstig ist es weiterhin, wenn
- ein Volumen des Warenübergabeschachts 9 weniger als 30% eines Aufnahmevolumens des ersten Warenaufnahmebehälters 4a beträgt, und gegebenenfalls
- ein Volumen des weiteren Warenübergabeschachts 9 weniger als 30% eines Aufnahmevolumens des zweiten Warenaufnahmebehälters 4b beträgt.
[00327] Insbesondere ist es von Vorteil, wenn
- die Warenübergabevorrichtung in den weiter oben genannten Fällen einen ersten Warenaufnahmebehälter 4a umfasst, welcher unterhalb des Warenübergabeschachts 9 angeordnet ist, und ein Volumen des Warenübergabeschachts 9 weniger als 30% eines Aufnahmevolumens im ersten Warenaufnahmebehälter 4a beträgt, oder
- die Warenübergabevorrichtung in dem weiter oben genannten Fall einen ersten Warenaufnahmebehälter 4a umfasst, welcher unterhalb des Warenübergabeschachts 9 angeordnet ist, und ein Volumen des Warenübergabeschachts 9 weniger als 30% eines Aufnahmevolumens im ersten Warenaufnahmebehälter 4a beträgt und einen zweiten Warenaufnahmebehälter 4b umfasst, welcher unterhalb des weiteren Warenübergabeschachts 9 angeordnet ist, und ein Volumen des weiteren Warenübergabeschachts 9 weniger als 30% eines Aufnahmevolumens im zweiten Warenaufnahmebehälter 4b beträgt.
[00328] Auf diese Weise kann ein Anteil von Waren 2, welcher für das Umladen auf den Umverteilstation-Warenaufnahmeboden 11 oder in den zweiten Warenaufnahmebehälter 4b aus dem Warenübergabeschacht 9 übergeben werden muss, klein gehalten werden. Dadurch kann der Vorgang von einem Lagerarbeiter oder Roboter relativ leicht ausgeführt werden.
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[00329] In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsvariante des Umpacksystems 1, 1a, 11..1ili kann vorgesehen sein, dass
- der erste Warenaufnahmebehälter 4a und der zweite Warenaufnahmebehälter 4b jeweils durch einen Kleinladungsträger ausgebildet sind und der Warenübergabeschacht 9 Schachtwände und an einem unteren Ende eine Abgabeöffnung umfasst, welche durch die Schachtwände begrenzt ist und welche an eine Öffnung des Kleinladungsträgers hinsichtlich Form und/oder Größe angepasst ist, und/oder
- der erste Warenaufnahmebehälter 4a durch einen Kleinladungsträger ausgebildet ist und in der ersten Andienungsposition C1 bereitstellbar oder bereitgestellt ist, wobei der Warenübergabeschacht 9 Schachtwände und an einem unteren Ende eine Abgabeöffnung umfasst, welche durch die Schachtwände begrenzt ist und welche an eine Öffnung des Kleinladungsträgers hinsichtlich Form und/oder Größe angepasst ist, und der zweite Warenaufnahmebehälter 4b durch einen Kleinladungsträger ausgebildet ist und in der dritten Andienungsposition C3 bereitstellbar oder bereitgestellt ist, wobei der weitere Warenübergabeschacht 9, sofern ein solcher vorgesehen ist, Schachtwände und an einem unteren Ende eine Abgabeöffnung umfasst, welche durch die Schachtwände begrenzt ist und welche an eine Öffnung des Kleinladungsträgers hinsichtlich Form und/oder Größe angepasst ist.
[00330] Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen wird eine Beladung des ersten Warenaufnahmebehälters 4a und des zweiten Warenaufnahmebehälters 4b unterstützt und einem Verkeilen der Waren 2 im Warenübergabeschacht 9 und/oder im Warenaufnahmebehälter 4a, 4b vorgebeugt. Allgemein umfasst der Warenübergabeschacht 9 an einem oberen Ende eine Zuführöffnung und an einem unteren Ende eine Abgabeöffnung sowie Schachtwände. Die Zuführöffnung und die Abgabeöffnung sind durch die Schachtwände begrenzt.
[00331] Günstig ist es auch, wenn der erste Warenaufnahmebehälter 4a und der zweite Warenaufnahmebehälter 4b jeweils durch einen Kleinladungsträger ausgebildet sind, und ein Vertikalabstand zwischen einer Oberkante des Kleinladungsträgers und einer Unterkante des Warenübergabeschachts 9 kleiner ist als die kleinste Ausdehnung einer Ware 2 und insbesondere zwischen 3 cm und 6 cm beträgt. Dadurch wird einerseits erreicht, dass die Warenaufnahmebehälter 4a, 4b problemlos an den Andienungspositionen C1..C3 bereitgestellt werden können, andererseits auch, dass die Waren 2 beim Beladen der Warenaufnahmebehälter 4a, 4b nicht seitlich der Warenaufnahmebehälter 4a, 4b auf die zweite Fördertechnik 8a fallen können.
[00332] Generell umfasst der Kleinladungsträger einen Boden, Seitenwände und eine dem Boden gegenüberliegende (obenseitige) Öffnung und bildet an den Seitenwänden eine Oberkante aus. Der Warenübergabeschacht 9 umfasst Schachtwände und an einem unteren Ende eine Abgabeöffnung. Eine Unterkante der Abgabeöffnung kann von den Schachtwänden ausgebildet sein. Ist ein weiterer Warenübergabeschacht 9 vorgesehen, so umfasst dieser Schachtwände und an einem unteren Ende eine Abgabeöffnung. Eine Unterkante der Abgabeöffnung kann von den Schachtwänden ausgebildet sein.
[00333] Günstig ist es auch, wenn das Umpacksystem 1, 1a, 11..11li einen Abgabebehälter 3 im Warenabgabebereich A aufweist, wobei der Vertikalabstand zwischen der Unterkante des Abgabebehälters 3 und der Oberkante des Warenübergabeschachts 9 in einem Bereich von 2 cm bis 50 cm liegt. Dadurch wird einerseits erreicht, dass der Abgabebehälter 3 problemlos in den Warenabgabebereich A transportiert werden kann, andererseits auch, dass die Waren 2 beim Beladen des ersten Warenaufnahmebehälters 4a nicht am Warenübergabeschacht 9 seitlich vorbeifallen können.
[00334] Von Vorteil ist es zudem, wenn eine Entfernung zwischen der ersten Fördertechnik 7 und dem Warenabgabebereich A geringer ist als 5 m. Auf diese Weise wird erreicht, dass der Abgabebehälter 3 nur über eine kurze Distanz außerhalb der ersten Fördertechnik 7 bewegt werden muss.
[00335] Fig. 20 zeigt nun eine schematische Darstellung eines Umpacksystems 1b, welches den bereits zuvor gezeigten Ausführungsvarianten ähnlich ist. Die folgende Offenbarung ist daher sinngemäß aber auch auf die in den übrigen Figuren dargestellten Umpacksysteme 1, 1a..1ili
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respektive deren Entleerstationen 5, 5a..51i und Umverteilstationen 6, 6a..6ili anwendbar. Die Entleerstation 5e und die Umverteilstation 6e sind in der Fig. 20 nahe aneinander angerordnet. In der Realität können die Entleerstation 5e und die Umverteilstation 6e aber auch weiter voneinander entfernt angeordnet sein, so wie das mit der strichpunktierten Linie zwischen der Entleerstation 5e und der Umverteilstation 6e angedeutet ist.
[00336] Das Umpacksystem 1b weist in diesem Beispiel eine Erfassungseinrichtung 33a auf, welche zum Quittieren eines Abschlusses einer Umverteilung der Waren 2 ausgebildet ist, sowie eine mit der Erfassungseinrichtung 33a verbundene Steuereinheit 34, welche zum Auslösen eines (Ab) Transportierens des ersten Warenaufnahmebehälters 4a und/oder des zweiten Warenaufnahmebehälters 4b aus dem Warentransferbereich D ausgebildet ist. Mit anderen Worten wird ein Abschluss des Schritts j) an der Erfassungseinrichtung 33a quittiert, woraufhin die Steuereinheit 34 den Schritt k) auslöst und die zweite Fördertechnik 8a entsprechend ansteuert, so wie das in der Fig. 20 mit einer strichlierten Linie angedeutet ist.
[00337] Die Erfassungsvorrichtung 33a kann eine Quittiertaste oder dergleichen umfassen, so wie das in der Fig. 20 der Fall ist. Wenn der Lagerarbeiter den Abschluss einer gerade durchgeführten Umverteilung - gemäß Schritt j) - durch Drücken der Quittiertaste meldet, wird ein (Quittier) Signal erzeugt und an die Steuereinheit 34 weitergeleitet. Die Quittiertaste kann einen hardwaretechnisch gestalteten Bestätigungsknopf umfassen, so wie das in der Fig. 20 für die Erfassungsvorrichtung 33a der Fall ist. Die Quittiertaste kann gleichfalls einen softwaretechnisch gestalteten Bestätigungsknopf auf einer Bildschirmoberfläche umfassen, so wie das in der Fig. 20 für die durch den Touchscreen gebildete Erfassungsvorrichtung 33b der Fall ist.
[00338] Ein solches (Quittier) Signal kann alternativ durch eine optoelektronische Sensorik erzeugt und der Steuereinheit 34 übermittelt werden, wenn der Lagerarbeiter eine gerade durchgeführte Umverteilung - gemäß Schritt j) - abgeschlossen hat, so wie das in der Fig. 20 für die Erfassungsvorrichtung 33c der Fall ist. In diesem Fall kann die erfolgte Umverteilung berührungslos erfasst werden. Beispielsweise kann die Erfassungsvorrichtung 33c als CCD-Kamera ausgebildet sein oder eine solche umfassen.
[00339] Im obigen Zusammenhang ist es von Vorteil, wenn das Umpacksystem 1b folgende Bestandteile aufweist: - eine sensorische Erfassungseinrichtung 33c,
i) die zur sensorischen Erfassung einer Anzahl von auf dem Umverteilstation-Warenaufnahmeboden 11 abgelegten Waren 2 ausgebildet ist, und/oder
il) die zur sensorischen Erfassung einer Anzahl von in den zweiten Warenaufnahmebehälter 4b übergebenen Waren 2 ausgebildet ist, und/oder - eine manuelle Erfassungseinrichtung 33b, die zur Erfassung einer Anzahl an Waren 2 von auf dem Umverteilstation-Warenaufnahmeboden 11 abgelegten Waren 2 und/oder einer Anzahl an Waren 2 von in den zweiten Warenaufnahmebehälter 4b und gegebenenfalls einen weiteren Warenaufnahmebehälter übergebenen Waren 2 ausgebildet ist, und die zur Ausgabe einer Aufforderung an einen Lagerarbeiter an am Umpacksystem 1b zur Erfassung der besagten Anzahl ausgebildet ist, und - eine Rechnereinheit 35 zur Subtraktion der erfassten Anzahl von Waren 2 von einer bekannten Anzahl an Waren 2, welche im Abgabebehälter 3 enthalten waren.
[00340] Demgemäß ist es bei einem Verfahren zum Umpacken auch von Vorteil, wenn
i) eine Anzahl der nach dem Schritt j) auf den Umverteilstation-Warenaufnahmeboden 11 abgelegten Waren 2 durch eine sensorische Erfassungseinrichtung 33c erfasst wird, oder eine Aufforderung erfolgt, die besagte Anzahl über eine manuelle Erfassungseinrichtung 33b zu erfassen, wobei eine im ersten Warenaufnahmebehälter 4a befindliche Anzahl an Waren 2 von der Rechnereinheit 35 durch Subtraktion der erfassten Anzahl an Waren 2, welche auf dem Umverteilstation-Warenaufnahmeboden 11 abgelegt wurden, von einer bekannten Anzahl an Waren 2, welche im Abgabebehälter 3 enthalten waren, ermittelt wird, und/oder
il) eine Anzahl an Waren 2, welche in den zweiten Warenaufnahmebehälter 4b und gegebenenfalls in einen weiteren Warenaufnahmebehälter übergeben wurden, durch eine sensorische
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Erfassungseinrichtung 33c erfasst wird, oder eine Aufforderung erfolgt, die besagte Anzahl über eine manuelle Erfassungseinrichtung 33b zu erfassen, wobei eine im ersten Warenaufnahmebehälter 4a befindliche Anzahl an Waren 2 von der Rechnereinheit 35 durch Subtraktion der in Summe in den zweiten Warenaufnahmebehälter 45 und gegebenenfalls einen weiteren Warenaufnahmebehälter übergebenen Waren 2 von einer bekannten Anzahl an Waren 2, welche im Abgabebehälter 3 enthalten waren, ermittelt wird.
[00341] Auf diese Weise kann von einer Anzahl auf dem Umverteilstation-Warenaufnahmeboden 11 abgelegten oder in den zweiten Warenaufnahmebehälter 4b übergebenen Waren 2 und einer Anzahl von Waren 2 im Abgabebehälter 3 auf die Anzahl der in den ersten Warenaufnahmebehälter 4a übergebenen Waren 2 rückgeschlossen werden. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn die Abgabe von Waren 2 in den ersten Warenaufnahmebehälter 4a nicht beobachtet werden kann, beispielsweise weil diese vom Warenübergabeschacht 9 und/oder von Laschen des Abgabebehälter 2 verdeckt wird. Die Anzahl an Waren 2 im Abgabebehälter 3 kann zum Beispiel auf einem Lieferschein angegeben sein und an der Rechnereinheit 35 erfasst und in einer Datenbank 38 gespeichert werden.
[00342] Das erfindungsgemäße Verfahren kann nach einer optionalen Ausführung zusätzlich den Schritt:
- Bereitstellen einer sensorischen Erfassungseinrichtung 33c,
- Bereitstellen einer manuellen Erfassungseinrichtung 33a, 33b, und/oder
- Bereitstellen einer Rechnereinheit 35
umfassen.
[00343] Mit anderen Worten kann nach dieser Ausführung die sensorische Erfassungseinrichtung 33c, die manuelle Erfassungseinrichtung 33a, 33b und/oder die Rechnereinheit 35 außerhalb des Umpacksystems 1b vorgesehen werden.
[00344] Insbesondere kann der Schritt d) zusätzlich den folgenden Schritt
- Bereitstellen einer sensorischen Erfassungseinrichtung 33c im Umpacksystem 1b,
- Bereitstellen einer manuellen Erfassungseinrichtung 33a, 33b im Umpacksystem 1b, und/oder
- Bereitstellen einer Rechnereinheit 35 im Umpacksystem 1b
umfassen.
[00345] Mit anderen Worten kann nach dieser Ausführung die sensorische Erfassungseinrichtung 33c, die manuelle Erfassungseinrichtung 33a, 33b und/oder die Rechnereinheit 35 im Umpacksystem 1b vorgesehen werden. Die manuelle Erfassungseinrichtung 33b kann eine Eingabevorrichtung umfassen, beispielweise eine Tastatur oder einen Touchscreen.
[00346] Günstig ist es, wenn der Abgabebehälter 3 mit einem Datenträger 36a ausgestattet ist, welcher Daten über eine Anzahl an Waren 2 (d.h. der Warenmenge) im Abgabebehälter 3 und/ oder eine Warentype der Waren 2 im Abgabebehälter 3 und/oder eine Abgabebehälter-Identifikation enthält.
[00347] Günstig ist es auch, wenn das Umpacksystem 1b - ein erstes Lesegerät 37a zum Lesen eines Datenträgers 35a des Abgabebehälters aufweist 3, welches mit der Rechnereinheit 35 zur Datenübermittlung verbunden ist.
[00348] Günstig ist es in dem Zusammenhang auch, wenn
- vor dem Schritt g) die Anzahl an Waren 2 und/oder die Warentype der Waren 2 im Abgabebehälter 3 mittels eines ersten Lesegeräts 37a aus dem Datenträger 36a ausgelesen und an die Rechnereinheit 35 übermittelt wird, und/oder
- vor dem Schritt g) die Abgabebehälter-Identifikation mittels eines Lesegeräts 37a aus dem Datenträger 36a ausgelesen und aus einer Datenbank 38 Daten über die Anzahl an Waren 2 und/oder die Warentype der Waren 2 im Abgabebehälter 3 aufgerufen werden und die Anzahl an Waren 2 und/oder die Warentype der Waren 2 im Abgabebehälter 3 an die Rechnereinheit 35 übermittelt wird.
[00349] Das erfindungsgemäße Verfahren kann nach einer optionalen Ausführung zusätzlich 48 / 76
den Schritt: - Bereitstellen eines ersten Lesegeräts 37a umfassen.
[00350] Mit anderen Worten kann nach dieser Ausführung das erste Lesegerät 37a außerhalb des Umpacksystems 1b vorgesehen werden.
[00351] Insbesondere kann der Schritt d) zusätzlich den folgenden Schritt - Bereitstellen eines ersten Lesegeräts 37a im Umpacksystem 1b umfassen.
[00352] Mit anderen Worten kann nach dieser Ausführung das erste Lesegerät 37a im Umpacksystem 1b vorgesehen werden.
[00353] Der Datenträger 36a kann beispielsweise ein Barcode sein, der mit Hilfe eines BarcodeLesegeräts 37a gelesen werden kann.
[00354] Der Datenträger 36a kann insbesondere aber auch als RFID-Tag (Radio Frequency Identification Tag) ausgebildet sein, der mit Hilfe eines RFID-Lesegeräts 37a des Umpacksystems 1b oder des Kommissioniersystems 23 (z.B. am Wareneingang E) ausgelesen wird. Demzufolge kann die Anzahl an Waren 2 und/oder die Warentype der Waren 2, welche im Abgabebehälter 3 enthalten sind, direkt ermittelt werden. Für die Ermittlung der im Abgabebehälter 3 befindlichen Anzahl an Waren 2 ist die Rechnereinheit 35 datentechnisch mit dem RFID-Lesegerät 37a verbunden, so wie das in der Fig. 20 mit einer strichlierten Linie angedeutet ist.
[00355] Die genannten Daten können insbesondere indirekt ermittelt werden. Dazu kann eine Abgabebehälter-Identifikation als Barcode oder QR-Code am Abgabebehälter 3 vorgesehen sein oder ebenfalls in jenem RFID-Tag gespeichert sein, welcher am Abgabebehälter 3 vorgesehen ist. Dementsprechend kann die Abgabebehälter-Identifikation mit einer Erfassungseinheit (beispielsweise mit einer optischen Erfassungseinheit 37a oder einem RFID-Lesegerät 37a) des Umpacksystems 1b oder des Kommissioniersystems 23 (z.B. wiederum am Wareneingang E) ausgelesen werden. Mit Hilfe dieser Abgabebehälter-Identifikation kann in Folge auf einen Datensatz in der Datenbank 38 zugegriffen werden. Im Datensatz ist die Anzahl an Waren 2 und/oder die Warentype der Waren 2 gespeichert, welche im Abgabebehälter 3 enthalten sind. Die Rechnereinheit 35 ist mit der Datenbank 38 datentechnisch verbunden. Auch ein Zugriff der Rechnereinheit 35 auf das Lesegerät 37a ist in diesem Zusammenhang denkbar. Die Warentype kann zum Beispiel die Art und/oder eine Wareneigenschaft eines Kleidungsstücks angeben (beispielweise Hemd, Farbe rot, Größe XL).
[00356] In vielen Fällen ist bei der Datenverarbeitung eine Berücksichtigung der Anzahl und der Warentype einer Ware 2 sinnvoll, beispielweise in Form einer Angabe „50 Stück, Hemd, rot, Größe XL“. Demgemäß kann die Anzahl und die Warentype, wie oben angegeben, ermittelt werden.
[00357] Alternativ könnte die Warentype der im Abgabebehälter 3 enthaltenen Waren 2 dadurch ermittelt werden, dass im Schritt g) oder im Zuge einer der nachfolgenden Schritte eine WarenIdentifikation auf einer Ware 2 ermittelt wird (beispielweise durch Lesen eines entsprechenden Barcodes, welcher auf der Ware 2 angeordnet ist). Dies ist vor allem dann gut durchführbar, wenn der Abgabebehälter 3 artikelrein, d.h. mit Waren 2 derselben Warentype, beladen ist. Denkbar wäre zudem, dass die Anzahl der im Abgabebehälter 3 enthaltenen Waren 2 im Schritt g) mit Hilfe einer gesonderten Zählvorrichtung ermittelt wird. Das Umpacksystem 1b kann eine solche Zählvorrichtung umfassen.
[00358] Konkret kann vorgesehen sein, dass
- vor oder während dem Schritt g) die Anzahl an Waren 2 mittels eines RFID-Lesegeräts (in der Fig. 20 nicht explizit dargestellt) ermittelt wird, wobei vorzugsweise die Anzahl an Waren 2 durch die ermittelte Anzahl der verschiedenen ausgelesenen jeweilig mit einer Ware 2 verknüpften Waren-Identifikationen bestimmt wird und die ermittelte Anzahl an die Rechnereinheit 35 übermittelt wird, und/oder
- vor oder während dem Schritt g) die Waren-Identifikation einer jeweiligen Ware 2 mittels
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eines RFID-Lesegeräts aus dem jeweiligen RFID-Tag ausgelesen und aus einer Datenbank 38 Daten über die Warentype jeder der Waren 2 im Abgabebehälter 3 aufgerufen werden und die Warentype der Waren 2 im Abgabebehälter 3 an die Rechnereinheit 35 übermittelt wird.
[00359] Denkbar ist insbesondere auch, dass die RFID-Tags während dem Herausfallen der Waren 2 aus dem Abgabebehälter 3, während die Waren 2 auf dem Entleerstation-Warenaufnahmeboden 10 liegen, während die Waren 2 auf dem Umverteilstation-Warenaufnahmeboden 11 liegen oder während die Waren 2 den Warenübergabeschacht 9 passieren, gelesen werden. In diesen Zuständen sind die RFID-Tags in einer vorteilhaften aufgelockerten Anordnung. Das heißt ein Abstand zwischen den einzelnen RFID-Tags ist relativ groß, wodurch ein Lesen oder Beschreiben derselben erleichtert wird.
[00360] Günstig ist es weiterhin, wenn der erste Warenaufnahmebehälter 4a mit einem Datenträger 36b und/oder der zweite Warenaufnahmebehälter 4b mit einem Datenträger 36c ausgestattet ist, welche Datenträger 36b, 36c Daten über eine Anzahl (Warenmenge) an Waren 2 im ersten/zweiten Warenaufnahmebehälter 4a, 45 und/oder eine Warentype der Waren 2 im ersten/zweiten Warenaufnahmebehälter 4a, 4b und/oder eine Warenaufnahmebehälter-Identifikation enthält.
[00361] Günstig ist es auch, wenn das Umpacksystem 1b
- ein zweites Lesegerät 37b zum Lesen eines Datenträgers 36b, 36c des ersten Warenaufnahmebehälters 4a oder des zweiten Warenaufnahmebehälters 4b, 4b aufweist, welches mit der Rechnereinheit 35 zur Datenübermittlung verbunden ist.
[00362] Günstig ist es in dem Zusammenhang auch, wenn
- vor dem Schritt g) die Anzahl an Waren 2 und/oder die Warentype der Waren 2 im ersten Warenaufnahmebehälter 4a mittels eines zweiten Lesegeräts 37b aus dem Datenträger 36b ausgelesen und an die Rechnereinheit 35 übermittelt wird,
- vor dem Schritt g) die Warenaufnahmebehälter-Identifikation mittels eines Lesegeräts 37b aus dem Datenträger 36b ausgelesen und aus einer Datenbank 38 Daten über die Anzahl an Waren 2 und/oder die Warentype der Waren 2 aufgerufen werden und die Anzahl an Waren 2 und/oder die Warentype der Waren 2 an die Rechnereinheit 35 übermittelt wird,
- vor dem Schritt g) die Anzahl an Waren 2 und/oder die Warentype der Waren 2 im zweiten Warenaufnahmebehälter 4b mittels eines zweiten Lesegeräts 37b aus dem Datenträger 36c ausgelesen und an die Rechnereinheit 35 übermittelt wird, oder
- vor dem Schritt g die Warenaufnahmebehälter-Identifikation mittels eines Lesegeräts 37b aus dem Datenträger 36c ausgelesen und aus einer Datenbank 38 Daten über die Anzahl an Waren 2 und/oder die Warentype der Waren 2 im zweiten Warenaufnahmebehälter 4b aufgerufen werden und die Anzahl an Waren 2 und/oder die Warentype der Waren 2 im zweiten Warenaufnahmebehälter 4b an die Rechnereinheit 35 übermittelt wird.
[00363] Nach dieser Ausführung ist es möglich, dass in einem vorangegangenen Umpackvorgang in den ersten Warenaufnahmebehälter 4a bereits Waren 2 abgegeben wurden, jedoch eine vorbestimmbare Füllhöhe h noch nicht erreicht wurde, und deshalb in einem nachfolgenden Umpackvorgang in diesen ersten Warenaufnahmebehälter 4a nochmals Waren 2 abgegeben werden können. Ebenso ist diese Ausführung auf den zweiten Warenaufnahmebehälter 45 anwendbar.
[00364] Befinden sich vor dem Schritt g) im ersten Warenaufnahmebehälter 4a bereits Waren 2, so kann diese Anzahl der gemäß Anspruch 19 in den Schritten I) oder ii) ermittelten Anzahl hinzugerechnet werden, um eine Gesamtzahl der nach Schritt j) im ersten Warenaufnahmebehälter 4a befindlichen Waren 2 zu ermitteln. Dasselbe gilt für den zweiten Warenaufnahmebehälter 4b. Die zum Anspruch 22 offenbarte technische Lehre ist dabei sinngemäß auch auf diese Ausführungsform anwendbar. Insbesondere ist auch hier eine gemeinsame Berücksichtigung von Anzahl und Warentype einer Ware 2 möglich, damit sichergestellt werden kann, dass die Anzahl von Waren 2 gleicher Warentype berechnet wird.
[00365] Das erfindungsgemäße Verfahren kann nach einer optionalen Ausführung zusätzlich den Schritt:
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- Bereitstellen eines zweiten Lesegeräts 37b umfassen.
[00366] Mit anderen Worten kann nach dieser Ausführung das zweite Lesegeräts 37b außerhalb des Umpacksystems 1b vorgesehen werden.
[00367] Insbesondere kann der Schritt d) zusätzlich den folgenden Schritt - Bereitstellen eines zweiten Lesegeräts 37b im Umpacksystem 1b umfassen.
[00368] Mit anderen Worten kann nach dieser Ausführung das zweite Lesegerät 37b im Umpacksystem 1b vorgesehen werden.
[00369] Die Lesegeräte 37a, 37b können unabhängig vom Umpacksystem 1b angeordnet sein. Beispielsweise kann das erste Lesegerät 37a in einem Verlauf der ersten Fördertechnik 7 und das zweite Lesegerät 37b in einem Verlauf der zweiten Fördertechnik 8a angeordnet sein. Denkbar ist auch, dass zwei gesonderte zweite Lesegeräte 37b für das Lesen der Datenträger 36b und 36c vorgesehen sind.
[00370] Der Datenträger 36b, 36c kann beispielsweise ein Barcode sein, der mit Hilfe eines Barcode-Lesegeräts 37b gelesen werden kann.
[00371] Der Datenträger 36b, 36c kann insbesondere aber auch als RFID-Tag (Radio Frequency Identification Tag) ausgebildet sein, der mit Hilfe eines RFID-Lesegeräts 37b ausgelesen wird. Demzufolge kann die Anzahl an Waren 2 und/oder die Warentype der Waren 2, welche im Warenaufnahmebehälter 4a, 4b enthalten sind, direkt ermittelt werden.
[00372] Diese Daten können aber auch indirekt ermittelt werden. Dazu kann eine Warenaufnahmebehälter-Identifikation als Barcode oder QR-Code am Warenaufnahmebehälter 4a, 4b vorgesehen sein oder ebenfalls im RFID-Tag gespeichert sein, welcher am Warenaufnahmebehälter 4a, 4b vorgesehen ist. Dementsprechend kann die Warenaufnahmebehälter-Identifikation mit einer Erfassungseinheit (beispielsweise mit einer optischen Erfassungseinheit 37b oder einem RFID-Lesegerät 37b) des Umpacksystems 1b oder des Kommissioniersystems 23 ausgelesen werden. Mit Hilfe dieser Warenaufnahmebehälter-Identifikation kann in Folge auf einen Datensatz in einer Datenbank 38 zugegriffen werden. Im Datensatz ist die Anzahl an Waren 2 und/oder die Warentype der Waren 2 gespeichert, welche im Warenaufnahmebehälter 4a, 34b enthalten sind. Die Warentype kann zum Beispiel die Art und/oder eine Wareneigenschaft eines Kleidungsstücks angeben (beispielweise Hemd, Farbe rot, Größe XL).
[00373] Vorteilhaft ist es bei einem Verfahren zum Umpacken weiterhin, wenn
- eine im ersten Warenaufnahmebehälter 4a gemäß Schritt I) ermittelte Anzahl an Waren 2 und/oder die Warentype dieser Waren 2 als Daten auf dem Datenträger 36b gespeichert wird oder als Daten in einer Datenbank 38 gespeichert wird, welche mit der WarenaufnahmebehälterIdentifikation des ersten Warenaufnahmebehälters 4a datentechnisch verknüpft sind, und/oder
- eine im zweiten Warenaufnahmebehälter 4b gemäß Schritt ii) ermittelte Anzahl an Waren 2 und/oder die Warentype dieser Waren 2 als Daten auf dem Datenträger 36c gespeichert wird oder als Daten in einer Datenbank 38 gespeichert wird, welche mit der Warenaufnahmebehälter-Identifikation des zweiten Warenaufnahmebehälters 4b datentechnisch verknüpft sind.
[00374] Die zu der vorigen Ausführungsvariante offenbarte technische Lehre ist sinngemäß auch auf diese Ausführungsvariante anwendbar. An die Stelle eines Lesevorgangs tritt dabei ein Schreibvorgang, und an die Stelle eines Lesegeräts tritt ein Schreibgerät oder ein kombiniertes Lese- und Schreibgerät 37b.
[00375] Zusammenfassend kann das Umpacksystem 1b eine Datenbank 38 umfassen, welche mit der Rechnereinheit 35 datentechnisch verbunden ist, und in welcher
- Daten zu einer Warentype und/oder Daten zu einer Anzahl der im Abgabebehälter 3 enthaltenen Waren 2 gespeichert sind, welche mit einer Abgabebehälter-Identifikation des Abgabebehälters 3 verknüpft sind,
- Daten zu einer Warentype und/oder Daten zu einer Anzahl der im ersten Warenaufnah-
mebehälter 4a enthaltenen Waren 2 gespeichert sind, welche mit einer WarenaufnahmebehälterIdentifikation des ersten Warenaufnahmebehälters 4a verknüpft sind, und/oder
- Daten zu einer Warentype und/oder Daten zu einer Anzahl der im zweiten Warenaufnahmebehälter 4b enthaltenen Waren 2 gespeichert sind, welche mit einer Warenaufnahmebehälter-Identifikation des zweiten Warenaufnahmebehälters 4b verknüpft sind.
[00376] Das erfindungsgemäße Verfahren kann nach einer optionalen Ausführung demgemäß zusätzlich den Schritt:
- Bereitstellen einer Datenbank 38,
und/oder
- Bereitstellen einer Rechnereinheit 35
umfassen.
[00377] Mit anderen Worten kann nach dieser Ausführung die Datenbank 38 und/oder die Rechnereinheit 35 außerhalb des Umpacksystems 1b vorgesehen werden.
[00378] Insbesondere kann der Schritt d) zusätzlich den folgenden Schritt - Bereitstellen einer Datenbank 38 im Umpacksystem 1b
und/oder
- Bereitstellen einer Rechnereinheit 35 im Umpacksystem 1b umfassen.
[00379] Mit anderen Worten kann nach dieser Ausführung die Datenbank 38 und/oder die Rechnereinheit 35 im Umpacksystem 1b vorgesehen werden.
[00380] Generell ist es von Vorteil, wenn die auf dem Umverteilstation-Warenaufnahmeboden 11 abgelegten Waren 2 in den zweiten Warenaufnahmebehälter 4b geschoben werden (und nicht gehoben werden). Auf diese Weise kann der Umpackvorgang besonders ergonomisch gestaltet werden. Insbesondere ist dabei von Vorteil, dass ein Lagerarbeiter im Umpacksystem 1, 1a..1ili keine Lasten heben muss.
[00381] Besonders vorteilhaft ist es weiterhin, wenn der erste Warenaufnahmebehälter 4a und/ oder der zweite Warenaufnahmebehälter 4b im Schritt b) bereits Waren 2 enthält, deren Warentype identisch ist mit den in dem Abgabebehälter 3 enthaltenen Waren 2. Auf diese Weise kann ein artikelreines Auffüllen von teilbefüllten Warenaufnahmebehältern 4a, 4b realisiert werden, wodurch das Aufnahmevolumen von artikelrein befüllten Warenaufnahmebehältern 4a, 4b optimal genutzt werden kann.
[00382] Günstig ist es auch, wenn die Schritte e), f), k) und gegebenenfalls der Schritt I), und zumindest einer der Schritte g) bis j), bevorzugt die Schritte g) bis j), vollautomatisch ausgeführt werden.
[00383] Das Transportieren gemäß den Schritten e), f), k) und gegebenenfalls dem Schritt I) kann durch die erste Fördertechnik 7 vollautomatisch ausgeführt werden.
[00384] Das Umpacken der Waren 2 kann nicht nur manuell erfolgen, sondern ganz oder zum Teil von einem Roboter ausgeführt werden. In diesem Zusammenhang ist es von Vorteil, wenn das Umpacksystem 1, 1a..11i einen Roboter, insbesondere einen einarmigen oder mehrarmigen Gelenkarmroboter oder Portalroboter, zur Umverteilung der Waren 2 im Bereich der zweiten Warenübergabevorrichtung aufweist, wobei sich ein Wirkungsbereich des Roboters zumindest über den Warentransferbereich D erstreckt, um Waren 2 vom ersten Warenaufnahmebehälter 4a und/oder dem Umverteilstation-Warenaufnahmeboden 11, sofern Umverteilstation-Warenaufnahmeboden 11 vorgesehen ist, zu entnehmen und in den zweiten Warenaufnahmebehälter 4b abzugeben. Auf diese Weise können die Vorgänge im Umpacksystem 1, 1a..11ii (voll)automatisch ausgeführt werden. Insbesondere kann der Roboter Teil der zweiten Warenübergabevorrichtung sein und beispielsweise durch die Manipulationseinheit 14a, 14b gebildet sein oder diese umfassen. Der Roboter kann die Umverteilung der Waren 2 gemäß dem Schritt j), wie bereits weiter oben beschrieben, durchführen.
[00385] Insbesondere kann das Entfernen des (entleerten) Abgabebehälters 3 durch die Greif-
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vorrichtung 16 der ersten Warenübergabevorrichtung, wie oben beschrieben, erfolgen, welche auf einer Manipulationseinheit 14a, beispielsweise einem Gelenkarmroboter, Portalroboter oder dergleichen gelagert ist. Die Greifvorrichtung 16 und die Manipulationseinheit 14a, 14b ermöglichen eine vollautomatische Durchführung des Schritts j).
[00386] Insbesondere kann das Umverteilen der Waren 2 gemäß Schritt J) vom ersten Warenaufnahmebehälter 4a und auf den Umverteilstation-Warenaufnahmeboden 11, gemäß Anspruch 1, und das Umverteilen der Waren 2 vom ersten Warenaufnahmebehälter 3a auf den Umverteilstation-Warenaufnahmeboden 11, sofern ein Umverteilstation-Warenaufnahmeboden 11 vorgesehen ist, und/oder das Umverteilen der Waren 2 vom ersten Warenaufnahmebehälter 4a in den zweiten Warenaufnahmebehälter 4b, gemäß Anspruch 6, durch einen Roboter vollautomatisch ausgeführt werden. Hierzu kann der Roboter einen Warengreifer 16, insbesondere einen Roboter umfassend mehrere Roboterarme mit jeweiligen Warengreifern, umfassen, mittels welchem eine oder gleichzeitig mehreren Waren 2 aufgenommen und auf den Umverteilstation-Warenaufnahmeboden 11 und/oder den zweiten Warenaufnahmebehälter 4b abgelegt werden können.
[00387] Fig. 21 zeigt abschließend eine etwas detailliertere Darstellung zweier Entleerstationen 5f leicht unterschiedlicher Bauart. Sie könnten aber auch identisch aufgebaut sein. Ein Kommissioniersystem 23, welches die Entleerstationen 5f umfasst, kann auch eine Entsorgungs-Fördertechnik 39, 39‘ aufweisen, die an das Umpacksystem 1, 1a..1ili respektive die Entleerstation 5f anschließt und zum (Ab) Transportieren von (entleerten) Abgabebehältern 3 vorgesehen ist, so wie das in der Fig. 21 dargestellt ist. Die Entsorgungs-Fördertechnik 39, 39‘ kann direkt bis zum Warenabgabebereich A führen oder nahe dem Warenabgabebereich A enden. Die Ubergabe des (vollständig) entleerten Abgabebehälters 3 auf die Entsorgungs-Fördertechnik 38, 38‘ kann durch einen Roboter automatisch oder durch einen Lagerarbeiter manuell durchgeführt werden.
[00388] Weiterhin kann im Kommissioniersystem 23 eine optionale Sammelentsorgungs-Fördertechnik 40 vorgesehen sein, an welche die Entsorgungs-Fördertechnik 39, 39° des Umpacksystems 1, 1a..1ill respektive der Entleerstation 5f (fördertechnisch) anschließt, wobei die Entsorgungs-Fördertechnik 39, 39‘ dazu vorgesehen ist, die (entleerten) Abgabebehälter 3 von den Entleerstationen 5f zu der Sammelentsorgungs-Fördertechnik 40 zu transportieren, so wie das ebenfalls in der Fig. 21 dargestellt ist.
[00389] Darüber hinaus kann im Kommissioniersystem 23 eine optionale Verteil-Fördertechnik 41 vorgesehen sein, an welche die erste Fördertechnik 7 des Umpacksystems 1, 1a..11li (fördertechnisch) anschließt, um die Abgabebehälter 3 zu den Entleerstationen 5f zu transportieren, so wie das ebenfalls in der Fig. 21 dargestellt ist.
[00390] Abschließend wird festgehalten, dass der Schutzbereich durch die Patentansprüche bestimmt ist. Die Beschreibung und die Zeichnungen sind jedoch zur Auslegung der Ansprüche heranzuziehen.
[00391] Insbesondere wird auch festgehalten, dass die dargestellten Vorrichtungen in der Realität auch mehr oder auch weniger Bestandteile als dargestellt umfassen können. Teilweise können die dargestellten Vorrichtungen beziehungsweise deren Bestandteile auch unmaßstäblich und/ oder vergrößert und/oder verkleinert dargestellt sein.
BEZUGSZEICHENLISTE
1, 1a..11li Umpacksystem
2,2‘ Ware
3 Abgabebehälter
4, 4a..4b‘ Warenaufnahmebehälter
5, 5a..5li Entleerstation
6, 6a..6ili Umverteilstation
7 erste Fördertechnik
8a, 8b zweite Fördertechnik
9, 9‘ Warenübergabeschacht
10 Entleerstation-Warenaufnahmeboden 11 Umverteilstation-Warenaufnahmeboden 12 Förderrolle
13 Förderrolle
14a, 14b Manipulationseinheit
15 Hängeträger
16 Greifer
17 Öffnungsvorrichtung (Schneidevorrichtung) 18 Messer
19 Transportfahrzeug
20 Fahrgestell
21 Rad
22 Konsole
23 Kommissioniersystem
24 Warenlager
25 Kommissionierstation
26 Einlager-Fördertechnik
27 Kommissionier-Fördertechnik
28 Auslager-Fördertechnik
29i, 29li Vorbereitungsstation
30i, 30ii Nachbereitungsstation
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31 dritte Fördertechnik (Hängefördertechnik) 32 Warenrückhaltevorrichtung 33a..33C Erfassungseinrichtung
34 Steuereinheit
35 Rechnereinheit
36a..36C Datenträger / Behälter-Identifikation 37a, 37b Lesegerät
38 Datenbank
39, 39‘ Entsorgungs-Fördertechnik
40 Sammelentsorgungs-Fördertechnik 41 Verteil-Fördertechnik
h vorbestimmbare Füllhöhe
A Warenabgabebereich
B Warenübernahmebereich
C1..C3 Andienungsposition
D Warentransferbereich
E Wareneingang
F Warenausgang
H Schnitt
S1..S9 (Bearbeitungs) Schritt

Claims (1)

  1. Ds ‚her AT 527 219 B1 2024-12-15
    Ss N
    Patentansprüche
    1. Verfahren zum Umpacken von Waren (2, 2’) aus Abgabebehältern (3) in Warenaufnahmebehälter (4, 4a..4b‘) mit Hilfe einer Entleerstation (5, 5a..5ii) und einer davon beabstandeten Umverteilstation (6, 6a..6ili), Insbesondere an einem Wareneingang (E) eines Kommissioniersystems (23), gekennzeichnet durch die Schritte a) Bereitstellen eines Abgabebehälters (3), welcher mit Waren (2, 2’) befüllt ist,
    b) Bereitstellen eines ersten Warenaufnahmebehälters (4a, 4a’) zum Umpacken der Waren (2, 2’) aus dem einen Abgabebehälter (3) in den ersten Warenaufnahmebehälter (4a, 4a’), wobei ein freies Aufnahmevolumen des ersten Warenaufnahmebehälters (4a, 4a’) kleiner ist als ein Warenvolumen der Waren (2, 2’) im Abgabebehälter (3),
    C) Bereitstellen einer ersten Warenübergabevorrichtung in der Entleerstation (5, 5a..5ii), wobei die erste Warenübergabevorrichtung einen Warenabgabebereich (A) und einen Warenübernahmebereich (B) mit einer ersten Andienungsposition (C1) umfasst,
    d) Bereitstellen einer zweiten Warenübergabevorrichtung in der Umverteilstation (6, 6a..6iii), wobei die zweite Warenübergabevorrichtung einen Warentransferbereich (D) mit einer zweiten Andienungsposition (C2) sowie einen Umverteilstation-Warenaufnahmeboden (11) umfasst,
    e) Transportieren des Abgabebehälters (3) in den Warenabgabebereich (A) mittels einer ersten Fördertechnik (7),
    f) Transportieren des ersten Warenaufnahmebehälters (4a, 4a’) in den Warenübernahmebereich (B) und Bereitstellen des ersten Warenaufnahmebehälters (4a, 4a’) in der ersten Andienungsposition (C1) mittels einer zweiten Fördertechnik (8a, 8b), umfassend ein Bereitstellen eines mobilen Warenübergabeschachts (9, 9’) zwischen dem Warenabgabebereich (A) und dem ersten Warenaufnahmebehälter (4a, 4a’),
    g) Entleeren des Abgabebehälters (3) im Warenabgabebereich (A) derart, dass die Waren (2, 2’) vom Abgabebehälter (3) in den bereitgestellten Warenübergabeschacht (9, 9’) und in den bereitgestellten ersten Warenaufnahmebehälter (4a, 4a’) abgegeben werden,
    h) Entfernen des Abgabebehälters (3) nach dem Entleeren gemäß Schritt g) aus dem Warenübernahmebereich (B),
    i) Transportieren des ersten Warenaufnahmebehälters (4a, 4a’) samt dem Warenübergabeschacht (9, 9’) in den Warentransferbereich (D) und Bereitstellen des ersten Warenaufnahmebehälters (4a, 4a’) und des Warenübergabeschachts (9, 9”) in der zweiten Andienungsposition (C2) mittels der zweiten Fördertechnik (8a, 8b),
    ) nach Schritt i), Umverteilen der im Schritt g) entleerten Waren (2, 2’) auf den bereitgestellten ersten Warenaufnahmebehälter (4a, 4a’) und den Umverteilstation-Warenaufnahmeboden (11), sodass im ersten Warenaufnahmebehälter (4a, 4a’) nur so ein Anteil an Waren (2, 2’) verbleibt, bis eine vorbestimmbare Füllhöhe (h) im ersten Warenaufnahmebehälter (4a, 4a’) erreicht ist und ein die vorbestimmbare Füllhöhe (h) übersteigender Anteil an Waren (2, 2’) auf den Umverteilstation-Warenaufnahmeboden (11) übergeben wird, und
    k) Transportieren des befüllten ersten Warenaufnahmebehälters (4a, 4a’) nach Beendigung einer Umverteilung der Warenanteile gemäß Schritt j) mittels der zweiten Fördertechnik (8a, 8b).
    2. Verfahren zum Umpacken von Waren (2, 2’) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Verfahren zusätzlich den Schritt umfasst )) Transportieren eines zweiten Warenaufnahmebehälters (4b) in den Warentransferbereich (D) und Bereitstellen des zweiten Warenaufnahmebehälters (4b) in der zweiten Andienungsposition (C2) während des Schrittes k) oder nach dem Schritt k) mittels der zweiten Fördertechnik (8a, 8b).
    3. Verfahren zum Umpacken von Waren (2, 2’) nach Anspruch 2, gekennzeichnet durch die Schritte - Zwischenpufferung der Waren (2, 2’), welche die vorbestimmbare Füllhöhe (h) im ersten Warenaufnahmebehälter (4a, 4a’) übersteigen, auf dem Umverteilstation-Warenaufnah-
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    meboden (11), insbesondere während des Schrittes I), und
    - Übergabe der Waren (2, 2’), welche auf dem Umverteilstation-Warenaufnahmeboden (11) zwischengepuffert sind, vom Umverteilstation-Warenaufnahmeboden (11) in den bereitgestellten zweiten Warenaufnahmebehälter (4b).
    4. Verfahren zum Umpacken von Waren (2, 2’) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Warentransferbereich (D) die zweite Andienungsposition (C2) und eine dritte Andienungsposition (C3) umfasst, und
    zusätzlich die folgenden Schritte vorgesehen sind,
    - Transportieren eines zweiten Warenaufnahmebehälters (4b), welcher insbesondere als Kleinladungsträger ausgebildet ist, in den Warentransferbereich (D) und Bereitstellen des zweiten Warenaufnahmebehälters (4b) in der dritten Andienungsposition (C3), insbesondere während des Schrittes k) oder nach dem Schritt k), mittels der zweiten Fördertechnik (8a, 8b), oder
    - Transportieren eines zweiten Warenaufnahmebehälters (4b’), welcher insbesondere als Hängetasche ausgebildet ist, in den Warentransferbereich (D) und Bereitstellen des zweiten Warenaufnahmebehälters (4b’) in der dritten Andienungsposition (C3), insbesondere während des Schrittes k) oder nach dem Schritt k), mittels einer dritten Fördertechnik (31).
    5. Verfahren zum Umpacken von Waren (2, 2’) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Schritt j) zusätzlich umfasst - Übergabe der Waren (2, 2’) vom Umverteilstation-Warenaufnahmeboden (11) in den bereitgestellten zweiten Warenaufnahmebehälter (4b), und dass der Schritt k) ferner umfasst - Transportieren des befüllten zweiten Warenaufnahmebehälters (4b) nach Beendigung einer Umverteilung der Warenanteile und Übergabe gemäß Schritt j) mittels der zweiten Fördertechnik (8a, 8b).
    6. Verfahren zum Umpacken von Waren (2, 2’) aus Abgabebehältern (3) in Warenaufnahmebehälter (4, 4a..4b‘) mit Hilfe einer Entleerstation (5, 5a..5ii) und einer davon beabstandeten Umverteilstation (6, 6a..6ili), Insbesondere an einem Wareneingang (E) eines Kommissioniersystems (23), gekennzeichnet durch die Schritte a) Bereitstellen eines Abgabebehälters (3), welcher mit Waren (2, 2’) befüllt ist,
    b) Bereitstellen eines ersten Warenaufnahmebehälters (4a, 4a’) und eines zweiten Warenaufnahmebehälters (4b) zum Umpacken der Waren (2, 2’) aus dem einen Abgabebehälter (3) in den ersten Warenaufnahmebehälter (4a, 4a’) und in den zweiten Warenaufnahmebehälter (4b), wobei ein freies Aufnahmevolumen des ersten Warenaufnahmebehälters (4a, 4a’) kleiner ist als ein Warenvolumen der Waren (2, 2’) im Abgabebehälter (3),
    C) Bereitstellen einer ersten Warenübergabevorrichtung in der Entleerstation (5, 5a..5ii), wobei die erste Warenübergabevorrichtung einen Warenabgabebereich (A) und einen Warenübernahmebereich (B) mit einer ersten Andienungsposition (C1) umfasst,
    d) Bereitstellen einer zweiten Warenübergabevorrichtung in der Umverteilstation (6, 6a..6iii), wobei die zweite Warenübergabevorrichtung einen Warentransferbereich (D) mit einer zweiten Andienungsposition (C2) und einer dritten Andienungsposition (C3) sowie gegebenenfalls einen Umverteilstation-Warenaufnahmeboden (11) umfasst,
    e) Transportieren des Abgabebehälters (3) in den Warenabgabebereich (A) mittels einer ersten Fördertechnik (7),
    f) Transportieren des ersten Warenaufnahmebehälters (4a, 4a’) in den Warenübernahmebereich (B) und Bereitstellen des ersten Warenaufnahmebehälters (4a, 4a’) in der ersten Andienungsposition (C1) mittels einer zweiten Fördertechnik (8a, 8b), umfassend ein Bereitstellen eines mobilen Warenübergabeschachts (9, 9’) zwischen dem Warenabgabebereich (A) und dem ersten Warenaufnahmebehälter (4a, 4a’),
    g) Entleeren des Abgabebehälters (3) im Warenabgabebereich (A) derart, dass die Waren (2, 2’) vom Abgabebehälter (3) in den bereitgestellten Warenübergabeschacht (9, 9’) und in den bereitgestellten ersten Warenaufnahmebehälter (4a, 4a’) abgegeben werden,
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    h) Entfernen des Abgabebehälters (3) nach dem Entleeren gemäß Schritt g) aus dem Warenübernahmebereich (B),
    i) Transportieren des ersten Warenaufnahmebehälters (4a, 4a’) samt dem Warenübergabeschacht (9, 9’) in den Warentransferbereich (D) und Bereitstellen des ersten Warenaufnahmebehälters (4a, 4a’) und des Warenübergabeschachts (9, 9’) in der zweiten Andienungsposition (C2) und Transportieren des zweiten Warenaufnahmebehälters (4b) in den Warentransferbereich (D) und Bereitstellen des zweiten Warenaufnahmebehälters (4b) in der dritten Andienungsposition (C3) jeweils mittels der zweiten Fördertechnik (8a, 8b),
    ) nach Schritt i), Umverteilen der im Schritt g) entleerten Waren (2, 2’) auf den bereitgestellten ersten Warenaufnahmebehälter (4a, 4a’) und bereitgestellten zweiten Warenaufnahmebehälter (4b) und gegebenenfalls den Umverteilstation-Warenaufnahmeboden (11), sodass im ersten Warenaufnahmebehälter (4a, 4a’) nur so ein Anteil an Waren (2, 2’) verbleibt, bis eine vorbestimmbare Füllhöhe (h) im ersten Warenaufnahmebehälter (4a, 4a’) erreicht ist und ein die vorbestimmbare Füllhöhe (h) übersteigender Anteil an Waren (2, 2’) auf den zweiten Warenaufnahmebehälter (4b) und gegebenenfalls den Umverteilstation-Warenaufnahmeboden (11) übergeben wird, und
    k) Transportieren des befüllten ersten Warenaufnahmebehälters (4a, 4a’) und befüllten zweiten Warenaufnahmebehälters (4b) nach Beendigung einer Umverteilung der Warenanteile gemäß Schritt j) mittels der zweiten Fördertechnik (8a, 8b).
    Verfahren zum Umpacken von Waren (2, 2’) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Bereitstellen des Warenübergabeschachts (9, 9’) im Schritt f)
    I) durch Bereitstellen eines auf dem ersten Warenaufnahmebehälter (4a, 4a’) temporär befestigten Warenübergabeschachts (9, 9’) erfolgt, wobei der Warenübergabeschacht (9, 9’) mit dem ersten Warenaufnahmebehälter (4a, 4a’) im Schritt f) in der ersten Andienungsposition (C1) bereitgestellt wird, oder
    I) durch Bereitstellen des Warenübergabeschachts (9, 9’) auf einem autonom verfahrbaren Transportfahrzeug (19) der zweiten Fördertechnik (8a, 8b) erfolgt, wobei der erste Warenaufnahmebehälter (4a, 4a’) auf dem autonom verfahrbaren Transportfahrzeug (19) unterhalb des Warenübergabeschachts (9, 9’) angeordnet wird und das autonom verfahrbare Transportfahrzeug (19) den Schritt f) ausführt.
    Verfahren zum Umpacken von Waren (2, 2’) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass
    - der Warenübergabeschacht (9, 9’) im Fall I) nach dem Schritt j) oder k) vom ersten Warenaufnahmebehälter (4a, 4a’) abgenommen wird, oder
    - im Fall II) nach dem Schritt j) oder k) eine Ubergabe des ersten Warenaufnahmebehälters (4a, 4a’) vom autonom verfahrbaren Transportfahrzeug (19) an eine andere Fördertechnik oder einen Lagerplatz erfolgt.
    Verfahren zum Umpacken von Waren (2, 2’) nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Warenübergabeschacht (9, 9’) im Fall Il) auf dem autonom verfahrbaren Transportfahrzeug (19) verstellbar ausgeführt ist und in eine erste Position über dem ersten Warenaufnahmebehälter (4a, 4a’) und in eine zweite Position neben dem ersten Warenaufnahmebehälter (4a, 4a’) bewegbar ist.
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass
    - der Abgabebehälter (3) im Schritt e) in einem geschlossenen Zustand in den Warenabgabebereich (A) transportiert und im Warenabgabebereich (A) geöffnet wird,
    - der Abgabebehälter (3) im Schritt e) in einem geöffneten Zustand in den Warenabgabebereich (A) transportiert wird, oder ”
    - der Abgabebehälter (3) im Schritt e) in einem für das Öffnen vorbereiteten Zustand in den Warenabgabebereich (A) transportiert und im Warenabgabebereich (A) geöffnet wird.
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass
    - der Abgabebehälter (3) im Schritt a) in einem geschlossenen Zustand bereitgestellt und im Schritt e) im geschlossenen Zustand in den Warenabgabebereich (A) transportiert wird,
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    - der Abgabebehälter (3) im Schritt a) in einem geschlossenen Zustand bereitgestellt und mit einer OÖffnungsvorrichtung (17) geöffnet oder für das Öffnen vorbereitet wird und im Schritt e) im geöffneten Zustand oder für das Öffnen vorbereiteten Zustand in den Warenabgabebereich (A) transportiert wird,
    - der Abgabebehälter (3) im Schritt a) in einem geöffneten Zustand bereitgestellt und im Schritt e) im geöffneten Zustand in den Warenabgabebereich (A) transportiert wird,
    - der Abgabebehälter (3) im Schritt a) in einem für das Öffnen vorbereiteten Zustand bereitgestellt und im Schritt e) im für das Öffnen vorbereiteten Zustand in den Warenabgabebereich (A) bewegt wird, oder ”
    - der Abgabebehälter (3) im Schritt a) in einem für das Öffnen vorbereiteten Zustand bereitgestellt, mit einer Offnungsvorrichtung (17) geöffnet und im Schritt e) im geöffneten Zustand in den Warenabgabebereich (A) transportiert wird.
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Warenübergabevorrichtung zusätzlich eine Manipulationseinheit (14a, 14b) umfasst und dass der Schritt e)
    el) ein Transportieren des Abgabebehälters (3) auf einem Entleerstation-Warenaufnahmeboden (10) in eine Übergabeposition oberhalb des Warenübergabeschachts (9, 9’) mittels der ersten Fördertechnik (7) und ein Anheben des Abgabebehälters (3) relativ zum Warenübergabeschacht (9, 9’) mittels der Manipulationseinheit (14a) umfasst,
    e2) ein Transportieren des Abgabebehälters (3) auf einem Entleerstation-Warenaufnahmeboden (10) in eine Übergabeposition oberhalb des Warenübergabeschachts (4a, 4b) mittels der ersten Fördertechnik (7), ein Fixieren des Abgabebehälters (3) mittels der Manipulationseinheit (14b) und ein Absenken des Entleerstation-Warenaufnahmebodens (10) umfasst,
    e3) ein Transportieren des Abgabebehälters (3) auf einem Entleerstation-Warenaufnahmeboden (10) in eine Übergabeposition oberhalb des Warenübergabeschachts (4a, 4b) mittels der ersten Fördertechnik (7), ein Fixieren des Abgabebehälters (3) mittels der Manipulationseinheit (14b) und ein Absenken des ersten Warenaufnahmebehälters (4a, 4a‘) umfasst, oder
    e4) ein Transportieren des Abgabebehälters (3) in eine lateral zum Warenübergabeschacht (9, 9’) beabstandete Ubernahmeposition mittels der ersten Fördertechnik (7) und anschließend ein Anheben des Abgabebehälters (3) und/oder ein laterales Bewegen des Abgabebehälters (3) von der Ubernahmeposition in eine Ubergabeposition oberhalb des Warenübergabeschachts (9, 9’) mittels der Manipulationseinheit (14a) umfasst.
    Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass
    - das Entleeren des Abgabebehälters (3) gemäß Schritt g) in den Fällen e1) bis e3) automatisch durch eine Relativbewegung zwischen dem Abgabebehälter (3) und dem Entleerstation-Warenaufnahmeboden (10) und/oder dem ersten Warenaufnahmebehälter (4a, 4a‘) erfolgt.
    Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass
    - das Entleeren des Abgabebehälters (3) gemäß Schritt g) im Fall e1) automatisch durch das Anheben des Abgabebehälters (3) erfolgt,
    - das Entleeren des Abgabebehälters (3) gemäß Schritt g) im Fall e2) oder e3) automatisch durch das Absenken des Entleerstation-Warenaufnahmebodens (10) und/oder des ersten Warenaufnahmebehälters (4a, 4a‘) erfolgt,
    - das Entleeren des Abgabebehälters (3) gemäß Schritt g) in den Fällen e1) bis e4) ein aktives Öffnen des Abgabebehälters (3) durch einen Lagerarbeiter oder Roboter umfasst, oder
    - das Entleeren des Abgabebehälters (3) ein Bewegen einer Warenrückhaltevorrichtung (32) in eine Freigabeposition umfasst, wobei die Warenrückhaltevorrichtung (32) zum bedarfsweisen Verschließen oder Öffnen einer Öffnung im Entleerstation-Warenaufnahmeboden (10) vorgesehen ist und die Offnung des Entleerstation-Warenaufnahmeboden (10) in der Freigabeposition der Warenrückhaltevorrichtung (32) freigegeben ist.
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    Verfahren nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Abgabebehälter (3) als Kartonschachtel ausgebildet ist und ein Boden, eine Seitenwand, ein Deckel der Kartonschachtel oder ein Klebeband auf der Kartonschachtel, welches zum Verkleben des Bodens oder Deckels verwendet wird, ”
    - in den Fällen e1) bis e3) vor dem Transportieren des Abgabebehälters (3) in die Ubergabeposition oberhalb des Warenübergabeschachts (9, 9’), oder
    - im Fall e4) vor dem Transportieren des Abgabebehälters (3) zu der lateral vom Warenübergabeschacht (9, 9’) beabstandeten Übernahmeposition,
    von einer als Schneidevorrichtung ausgebildeten Öffnungsvorrichtung (17) geschnitten wird, um die Waren (2, 2’) im Abgabebehälter (3) zugänglich zu machen.
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Abgabebehälter (3) als Kartonschachtel ausgebildet ist, welche einen Boden, Seitenwände und einen Deckel umfasst, wobei der Boden oder der Deckel umklappbare Laschen umfasst, wobei während des Entleerens des Abgabebehälters (3) gemäß Schritt g) der Boden oder der Deckel in Richtung auf den Warenübergabeschacht (9, 9’) zugewandt ist und die Laschen zumindest zeitweise in den Warenübergabeschacht (9, 9’) hineinragen.
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass
    - der erste Warenaufnahmebehälter (4a, 4a’) und der zweite Warenaufnahmebehälter (4b) jeweils als Kleinladungsträger ausgebildet sind,
    - der erste Warenaufnahmebehälter (4a, 4a’) und der zweite Warenaufnahmebehälter (4b’) jeweils als Hängetasche ausgebildet sind, oder
    - der erste Warenaufnahmebehälter (4a, 4a’) als Kleinladungsträger und der zweite Warenaufnahmebehälter (4b’) als Hängetasche ausgebildet ist, wobei das Transportieren des ersten Warenaufnahmebehälters (4a, 4a’) und zweiten Warenaufnahmebehälters (4b) gemäß Schritt f), 1), k) und I), wenn diese durch einen Kleinladungsträger gebildet sind, mittels der zweiten Fördertechnik (8a, 8b) erfolgt, und das Transportieren des zweiten Warenaufnahmebehälters (4b’) gemäß Schritt f), I), k) und I), wenn dieser durch eine Hängetasche gebildet ist, mittels einer dritten Fördertechnik (31) erfolgt, welche als Hängefördertechnik ausgebildet ist.
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass ein Abschluss des Schritts ]) an einer Erfassungseinrichtung (33a..33c) quittiert wird, welche mit einer Steuereinheit (34) verbunden ist, und die Steuereinheit (34) den Schritt k) auslöst.
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass
    i) eine Anzahl der nach dem Schritt ]) auf dem Umverteilstation-Warenaufnahmeboden (11) abgelegten Waren (2, 2’) durch eine sensorische Erfassungseinrichtung (33c) erfasst wird, oder eine Aufforderung erfolgt, die besagte Anzahl über eine manuelle Erfassungseinrichtung (33b) zu erfassen, wobei eine im ersten Warenaufnahmebehälter (4a, 4a’) befindliche Anzahl an Waren (2, 2’) von einer Rechnereinheit (35) durch Subtraktion der erfassten Anzahl an Waren (2, 2’), welche auf dem Umverteilstation-Warenaufnahmeboden (11) abgelegt wurden, von einer bekannten Anzahl an Waren (2, 2’), welche im Abgabebehälter (3) enthalten waren, ermittelt wird, und/oder
    il) eine Anzahl an Waren (2, 2’), welche in den zweiten Warenaufnahmebehälter (4b, 4b‘) und gegebenenfalls in einen weiteren Warenaufnahmebehälter (4b, 4b‘) übergeben wurden, durch eine sensorische Erfassungseinrichtung (33c) erfasst wird, oder eine Aufforderung erfolgt, die besagte Anzahl über eine manuelle Erfassungseinrichtung (33b) zu erfassen, wobei eine im ersten Warenaufnahmebehälter (4a, 4a’) befindliche Anzahl an Waren (2, 2’) von einer Rechnereinheit (35) durch Subtraktion der in Summe in den zweiten Warenaufnahmebehälter (4b, 4b‘) und gegebenenfalls einen weiteren Warenaufnahmebehälter (4b, 4b‘) übergebenen Waren (2, 2’) von einer bekannten Anzahl an Waren (2, 2’), welche im Abgabebehälter (3) enthalten waren, ermittelt wird.
    Verfahren nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Abgabebehälter (3) mit einem Datenträger (36a) ausgestattet ist, welcher Daten über eine Anzahl an Waren (2, 2’)
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    im Abgabebehälter (3) und/oder eine Warentype der Waren (2, 2’) im Abgabebehälter (3) und/oder eine Abgabebehälter-Identifikation enthält, und dass
    - vor dem Schritt g) die Anzahl an Waren (2, 2’) und/oder die Warentype der Waren (2, 2’) im Abgabebehälter (3) mittels eines Lesegeräts (37a) aus dem Datenträger (36a) ausgelesen und an die Rechnereinheit (35) übermittelt wird, und/oder
    - vor dem Schritt g) die Abgabebehälter-Identifikation mittels eines Lesegeräts (37a) aus dem Datenträger (36a) ausgelesen und aus einer Datenbank (38) Daten über die Anzahl an Waren (2, 2’) und/oder die Warentype der Waren (2, 2’) im Abgabebehälter (3) aufgerufen werden und die Anzahl an Waren (2, 2’) und/oder die Warentype der Waren (2, 2’) im Abgabebehälter (3) an die Rechnereinheit (35) übermittelt wird.
    Verfahren nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Waren (2, 2’), insbesondere jede der Waren (2, 2’), jeweils mit einem RFID-Tag ausgestattet sind, welcher Daten über eine Warentype der jeweiligen Ware (2, 2’) und/oder eine jeweilige Waren-Identifikation enthält, und
    - vor oder während dem Schritt g) die Anzahl an Waren (2, 2’) mittels eines RFID-Lesegeräts ermittelt und an die Rechnereinheit (35) übermittelt wird, und/oder
    - vor oder während dem Schritt g) die Waren-Identifikation einer jeweiligen Ware (2, 2’) mittels eines RFID-Lesegeräts aus dem jeweiligen RFID-Tag ausgelesen und aus einer Datenbank (38) Daten über die Warentype jeder der Waren (2, 2’) im Abgabebehälter (3) aufgerufen werden und die Warentype der Waren (2, 2’) im Abgabebehälter (3) an die Rechnereinheit (35) übermittelt wird.
    Verfahren nach einem der Ansprüche 19 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Warenaufnahmebehälter (4a, 4a’) mit einem Datenträger (36b) und/oder der zweite Warenaufnahmebehälter (4b, 4b’) mit einem Datenträger (36c) ausgestattet ist, welcher Datenträger (36b, 36c) jeweils Daten über eine Anzahl an Waren (2, 2’) im ersten oder zweiten Warenaufnahmebehälter (4, 4a..4b‘) und/oder eine Warentype der Waren (2, 2’) im ersten oder zweiten Warenaufnahmebehälter (4, 4a..4b‘) und/oder eine Warenaufnahmebehälter-Identifikation enthält, und dass
    - vor dem Schritt g) die Anzahl an Waren (2, 2’) und/oder die Warentype der Waren (2, 2’) im ersten Warenaufnahmebehälter (4a, 4a’) mittels eines Lesegeräts (37b) aus dem Datenträger (36b) ausgelesen und an die Rechnereinheit (35) übermittelt wird,
    - vor dem Schritt g) die Warenaufnahmebehälter-Identifikation mittels eines Lesegeräts (37b) aus dem Datenträger (36b) ausgelesen und aus einer Datenbank (38) Daten über die Anzahl an Waren (2, 2’) und/oder die Warentype der Waren (2, 2’) aufgerufen werden und die Anzahl an Waren (2, 2’) und/oder die Warentype der Waren (2, 2’) an die Rechnereinheit (35) übermittelt wird,
    - vor dem Schritt g) die Anzahl an Waren (2, 2’) und/oder die Warentype der Waren (2, 2’) im zweiten Warenaufnahmebehälter (4b, 4b‘) mittels eines Lesegeräts (37b) aus dem Datenträger (36c) ausgelesen und an die Rechnereinheit (35) übermittelt wird, oder
    - vor dem Schritt g) die Warenaufnahmebehälter-Identifikation mittels eines Lesegeräts (37b) aus dem Datenträger (36c) ausgelesen und aus einer Datenbank (38) Daten über die Anzahl an Waren (2, 2’) und/oder die Warentype der Waren (2, 2’) im zweiten Warenaufnahmebehälter (4b, 4b‘) aufgerufen werden und die Anzahl an Waren (2, 2’) und/oder die Warentype der Waren (2, 2’) im zweiten Warenaufnahmebehälter (4b, 4b‘) an die Rechnereinheit (35) übermittelt wird.
    Verfahren nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass
    - eine im ersten Warenaufnahmebehälter (4a, 4a’) gemäß Schritt i) ermittelte Anzahl an Waren (2, 2’) und/oder die Warentype dieser Waren (2, 2’) als Daten auf dem Datenträger (36b) gespeichert wird oder als Daten in einer Datenbank (38) gespeichert wird, welche mit der Warenaufnahmebehälter-Identifikation des ersten Warenaufnahmebehälters (4a, 4a’) datentechnisch verknüpft sind, und/oder
    - eine im zweiten Warenaufnahmebehälter (4b, 4b‘) gemäß Schritt li) ermittelte Anzahl an Waren (2, 2’) und/oder die Warentype dieser Waren (2, 2’) als Daten auf dem Datenträger
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    (36c) gespeichert wird oder als Daten in einer Datenbank (38) gespeichert wird, welche mit der Warenaufnahmebehälter-Identifikation des zweiten Warenaufnahmebehälters (4b, 4b‘) datentechnisch verknüpft sind.
    Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass die auf dem Umverteilstation-Warenaufnahmeboden (11) abgelegten Waren (2, 2’) in den zweiten Warenaufnahmebehälter (4b, 4b‘) geschoben werden.
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Warenaufnahmebehälter (4a, 4a’) und/oder der zweite Warenaufnahmebehälter (4b, 4b‘) im Schritt b) bereits Waren (2, 2’) enthält, deren Warentype identisch ist mit den in dem Abgabebehälter (3) enthaltenen Waren (2, 2’).
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Schritte e), f), k) und gegebenenfalls der Schritt I), und zumindest einer der Schritte 9) bis j), bevorzugt die Schritte g) bis j), vollautomatisch ausgeführt werden.
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass das Verfahren zusätzlich den Schritt umfasst
    - Bereitstellen einer Entsorgungs-Fördertechnik (39, 39°), welche an die Entleerstation (5, 5a..5il) anschließt, und
    dass der Schritt h) zusätzlich umfasst
    - Übergabe des entleerten Abgabebehälters (3) auf die Entsorgungs-Fördertechnik (39, 39°).
    Umpacksystem (1, 1a..1lii) zum Umpacken von Waren (2, 2’) aus einem Abgabebehälter (3) in mehrere Warenaufnahmebehälter (4, 4a..4b‘), umfassend
    - eine Entleerstation (5, 5a..5ii) mit einer ersten Warenübergabevorrichtung, welche einen Warenabgabebereich (A) und einen Warenübernahmebereich (B) mit einer ersten Andienungsposition (C1) umfasst,
    - eine von der Entleerstation (5, 5a..5ii) beabstandete Umverteilstation (6, 6a..6iii) mit einer zweiten Warenübergabevorrichtung, welche einen Warentransferbereich (D) mit einer zweiten Andienungsposition (C2) umfasst,
    - eine erste Fördertechnik (7) zum Transportieren des Abgabebehälters (3) in den Warenabgabebereich (A), und
    - eine zweite Fördertechnik (8a, 8b) zum Transportieren eines ersten Warenaufnahmebehälters (4a, 4a’) in den Warenübernahmebereich (B) und zum Bereitstellen des ersten Warenaufnahmebehälters (4a, 4a’) in der ersten Andienungsposition (C1) sowie zum Transportieren des ersten Warenaufnahmebehälters (4a, 4a’) aus dem Warenübernahmebereich (B),
    dadurch gekennzeichnet, dass
    - das Umpacksystem (1, 1a..1lii) ferner einen mobilen Warenübergabeschacht (9, 9’) umfasst, welcher zwischen dem Warenabgabebereich (A) und dem ersten Warenaufnahmebehälter (4a, 4a’) anordenbar ist, und
    - die zweite Warenübergabevorrichtung gegebenenfalls einen Umverteilstation-Warenaufnahmeboden (11) umfasst, welcher an die zweite Andienungsposition (C2) angrenzt.
    Umpacksystem (1, 1a..1lii) nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, dass
    ) das Umpacksystem (1, 1a..11i) den ersten Warenaufnahmebehälter (4a, 4a’) umfasst und der Warenübergabeschacht (9, 9’) auf dem ersten Warenaufnahmebehälter (4a, 4a’) temporär befestigt ist, oder
    I) der Warenübergabeschacht (9, 9’) auf einem autonom verfahrbaren Transportfahrzeug (19) der zweiten Fördertechnik (8a, 8b) befestigt ist, wobei das autonom verfahrbare Transportfahrzeug (19) zur Aufnahme des ersten Warenaufnahmebehälters (4a, 4a’) unterhalb des Warenübergabeschachts (9, 9’) ausgebildet ist.
    Umpacksystem (1, 1a..11ii) nach Anspruch 28 oder 29, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Fördertechnik (8a, 8b) die erste Andienungsposition (C1) und die zweite Andienungs-
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    31.
    32.
    33.
    34.
    35.
    36.
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    position (C2) verbindet und für das Transportieren des ersten Warenaufnahmebehälters (4a, 4a’) von der ersten Andienungsposition (C1) in die zweite Andienungsposition (C2) eingerichtet ist.
    Umpacksystem (1, 1a..1iii) nach Anspruch 29 oder 30, dadurch gekennzeichnet, dass der Warenübergabeschacht (9, 9’) auf dem autonom verfahrbaren Transportfahrzeug (19) im Fall Il) verstellbar ausgeführt ist und in eine erste Position über dem ersten Warenaufnahmebehälter (4a, 4a’) und in eine zweite Position neben dem ersten Warenaufnahmebehälter (4a, 4a’) bewegbar ist.
    Umpacksystem (1, 1a..11ii) nach einem der Ansprüche 28 bis 31, dadurch gekennzeichnet, dass
    - die zweite Fördertechnik (8a, 8b) zusätzlich zum Transportieren eines zweiten Warenaufnahmebehälters (4b, 4b’) in den Warentransferbereich (D) und, nachdem der erste Warenaufnahmebehälter (4a, 4a’) aus dem Warentransferbereich (D) transportiert wurde, zum Bereitstellen des zweiten Warenaufnahmebehälters (4b) in der zweiten Andienungsposition (C2) ausgebildet ist, oder
    - der Warentransferbereich (D) eine dritte Andienungsposition (C3) umfasst und die zweite Fördertechnik (8a, 8b) zusätzlich zum Transportieren eines zweiten Warenaufnahmebehälters (4b) in den Warentransferbereich (D) und zum Bereitstellen des zweiten Warenaufnahmebehälters (4b, 4b’) in der dritten Andienungsposition (C3) und zum Transportieren des zweiten Warenaufnahmebehälters (4b, 4b’) aus dem Warentransferbereich (D) ausgebildet ist.
    Umpacksystem (1, 1a..1iii) nach einem der Ansprüche 28 bis 31, dadurch gekennzeichnet, dass
    a) die Umverteilstation (6, 6a..6ili) einen Umverteilstation-Warenaufnahmeboden (11) umfasst, wobei der Umverteilstation-Warenaufnahmeboden (11) an den Warenübergabeschacht (9, 9’) angrenzt, wenn der erste Warenaufnahmebehälter (4a, 4a’) in der zweiten Andienungsposition (C2) angedient ist,
    b) der Warentransferbereich (D) eine dritte Andienungsposition (C3) und die Umverteilstation (6, 6a..6ili) einen Umverteilstation-Warenaufnahmeboden (11) umfasst, wobei der Umverteilstation-Warenaufnahmeboden (11) an den Warenübergabeschacht (9, 9’) und einen weiteren Warenübergabeschacht (9, 9’) oberhalb eines zweiten Warenaufnahmebehälters (4b) angrenzt und diese verbindet, wenn der erste Warenaufnahmebehälter (4a, 4a’) in der zweiten Andienungsposition (C2) und der zweite Warenaufnahmebehälter (4b) in der dritten Andienungsposition (C3) angedient ist, oder
    C) der Warentransferbereich (D) eine dritte Andienungsposition (C3) umfasst und die Umverteilstation (6, 6a..6iii) einen Umverteilstation-Warenaufnahmeboden (11) umfasst, wobei der Umverteilstation-Warenaufnahmeboden (11) an den Warenübergabeschacht (9, 9’) angrenzt, zur dritten Andienungsposition (C3) führt und oberhalb derselben endet, wenn der erste Warenaufnahmebehälter (4a, 4a’) in der zweiten Andienungsposition (C2) angedient ist.
    Umpacksystem (1, 1a..1iii) nach einem der Ansprüche 28 bis 33, dadurch gekennzeichnet, dass der Warenübergabeschacht (9, 9’) und/oder der weitere Warenübergabeschacht (9, 9’) trichterförmig ausgebildet ist.
    Umpacksystem (1, 1a..1iii) nach einem der Ansprüche 28 bis 34, dadurch gekennzeichnet, dass
    - ein Volumen des Warenübergabeschachts (9, 9’) weniger als 30% eines Aufnahmevolumens des ersten Warenaufnahmebehälters (4a, 4a’) beträgt, und gegebenenfalls
    - ein Volumen des weitere Warenübergabeschachts (9, 9’) weniger als 30% eines Aufnahmevolumens des zweiten Warenaufnahmebehälters (4b) beträgt.
    Umpacksystem (1, 1a..1iii) nach einem der Ansprüche 33 bis 35, dadurch gekennzeichnet, dass - der erste Warenaufnahmebehälter (4a, 4a’) und der zweite Warenaufnahmebehälter
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    37.
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    39.
    40.
    41.
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    (4b) jeweils durch einen Kleinladungsträger ausgebildet sind und der Warenübergabeschacht (9, 9’) Schachtwände und an einem unteren Ende eine Abgabeöffnung umfasst, welche durch die Schachtwände begrenzt ist und welche an eine Offnung des Kleinladungsträgers hinsichtlich Form und/oder Größe angepasst ist, und/oder
    - der erste Warenaufnahmebehälter (4a, 4a’) durch einen Kleinladungsträger ausgebildet ist und in der ersten Andienungsposition (C1) und zweiten Andienungsposition (C2) bereitstellbar ist, wobei der Warenübergabeschacht (9, 9’) Schachtwände und an einem unteren Ende eine Abgabeöffnung umfasst, welche durch die Schachtwände begrenzt ist und welche an eine Öffnung des Kleinladungsträgers hinsichtlich Form und/oder Größe angepasst ist, und der zweite Warenaufnahmebehälter (4b) durch einen Kleinladungsträger ausgebildet ist und in der dritten Andienungsposition (C3) bereitstellbar ist, wobei der weitere Warenübergabeschacht (9, 9’), sofern ein weiterer Warenübergabeschacht (9, 9’) vorgesehen ist, Schachtwände und an einem unteren Ende eine Abgabeöffnung umfasst, welche durch die Schachtwände begrenzt ist und welche an eine Öffnung des Kleinladungsträgers hinsichtlich Form und/oder Größe angepasst ist.
    Umpacksystem (1, 1a..1iii) nach einem der Ansprüche 33 bis 36, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Warenaufnahmebehälter (4a, 4a’) und der zweite Warenaufnahmebehälter (4b) jeweils durch einen Kleinladungsträger ausgebildet sind, und ein Vertikalabstand zwischen einer Oberkante des Kleinladungsträgers und einer Unterkante des Warenübergabeschachts (9, 9’) im Fall Il) kleiner ist als die kleinste Ausdehnung einer Ware (2, 2’) und insbesondere zwischen 3 cm und 6 cm beträgt.
    Umpacksystem (1, 1a..1ili) nach einem der Ansprüche 28 bis 37, gekennzeichnet durch eine Offnungsvorrichtung (17) zum Offnen des Abgabebehälters (3) oder zum Vorbereiten des Offnens des Abgabebehälters (3).
    Umpacksystem (1, 1a..1ii) nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnungsvorrichtung (17) eine Schneidevorrichtung (18) zum Schneiden des Abgabebehälters (3), insbesondere eines Boden, einer Seitenwand, eines Deckels des Abgabebehälters (3) oder ein Klebeband auf dem Abgabebehälter (3), welches zum Verkleben des Bodens oder Deckels verwendet wird, umfasst, um die Waren (2, 2’) im Abgabebehälter (3) zugänglich zu machen, und dass der Abgabebehälter (3) insbesondere als Kartonschachtel ausgebildet ist.
    Umpacksystem (1, 1a..1iii) nach einem der Ansprüche 28 bis 39, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Fördertechnik (7) und/oder zweite Fördertechnik (8a, 8b) eine stationäre Fördertechnik oder autonom verfahrbare Transportfahrzeuge (19) umfasst.
    Umpacksystem (1, 1a..1iii) nach einem der Ansprüche 28 bis 40, dadurch gekennzeichnet, dass
    - die erste Warenübergabevorrichtung zusätzlich eine Manipulationseinheit (14a, 14b) mit einer durch eine Antriebseinheit im Warenübergabebereich (A) bewegbaren Greifvorrichtung (16) zum Anheben des Abgabebehälters (3) relativ zum Warenübernahmebereich (B) umfasst,
    - die erste Warenübergabevorrichtung zusätzlich eine Manipulationseinheit (14b) mit einer durch eine Antriebseinheit im Warenübergabebereich (A) bewegbaren Greifvorrichtung zum Fixieren einer vertikalen Position des Abgabebehälters (3) relativ zum Warenübernahmebereich (B) umfasst und ein Entleerstation-Warenaufnahmeboden (10), sofern ein Entleerstation-Warenaufnahmeboden (10) vorgesehen ist, vertikal verstellbar ausgeführt ist,
    - die erste Warenübergabevorrichtung zusätzlich eine Manipulationseinheit (14b) mit einer durch eine Antriebseinheit im Warenübergabebereich (A) bewegbaren Greifvorrichtung zum Fixieren einer vertikalen Position des Abgabebehälters (3) relativ zum Warenübernahmebereich (B) umfasst und eine Aufnahmeplattform für den ersten Warenaufnahmebehälter (4a) im Warenübernahmebereich (B) vertikal verstellbar ausgeführt ist,
    - die erste Warenübergabevorrichtung zusätzlich eine Manipulationseinheit (14a) mit einer durch eine Antriebseinheit aus dem Warenübergabebereich (A) herausbewegbaren und in dem Warenübergabebereich (A) bewegbaren Greifvorrichtung (16) zum Anheben des
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    42.
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    Abgabebehälters (3) und/oder zum lateralen Bewegen des Abgabebehälters (3) von einer zum Warenübernahmebereich (B) lateral beabstandeten UÜbernahmeposition in eine Ubergabeposition oberhalb des Warenübernahmebereichs (B) umfasst, und/oder
    - die erste Warenübergabevorrichtung zusätzlich eine Manipulationseinheit (14a) mit einer durch eine Antriebseinheit aus dem Warenübergabebereich (A) herausbewegbaren und in den Warenübergabebereich (A) hineinbewegbaren sowie innerhalb vom Warenübergabebereich (A) bewegbaren Greifvorrichtung (16) zum Anheben des Abgabebehälters (3) und zum hängenden Transportieren des Abgabebehälters (3) oberhalb des Warenübernahmebereichs (B) umfasst.
    Umpacksystem (1, 1a..1lii) nach einem der Ansprüche 32 bis 35 oder 38 bis 41, gekennzeichnet durch eine dritte Fördertechnik (31), welche durch eine Hängefördertechnik zum Transportieren eines als Hängetasche ausgebildeten zweiten Warenaufnahmebehälters (4b’) in die dritte Andienungsposition (C3) des Warentransferbereichs (D) ausgebildet ist.
    Umpacksystem (1, 1a..11ii) nach einem der Ansprüche 32 bis 35 oder 38 bis 41, dadurch gekennzeichnet, dass
    - der erste Warenaufnahmebehälter (4a, 4a’) und der zweite Warenaufnahmebehälter (4b) jeweils als Kleinladungsträger ausgebildet ist, oder
    - der erste Warenaufnahmebehälter (4a, 4a’) als Kleinladungsträger und der zweite Warenaufnahmebehälter (4b’) als Hängetasche ausgebildet ist, und eine dritte Fördertechnik (31) vorgesehen ist, welche durch eine Hängefördereinrichtung zum Transportieren der Hängetasche in den Warentransferbereich (D) und zum Bereitstellen der Hängetasche in der dritten Andienungsposition (C3) und zum Transportieren der Hängetasche aus dem Warentransferbereich (D) ausgebildet ist.
    Umpacksystem (1, 1a..11li) nach einem der Ansprüche 28 bis 43, gekennzeichnet durch eine Erfassungseinrichtung (33a..33c), welche zum Quittieren eines Abschlusses einer Umverteilung ausgebildet ist, und eine mit der Erfassungseinrichtung (33a..33c) verbundene Steuereinheit (34), welche zum Auslösen eines Transportierens des ersten Warenaufnahmebehälters (4a, 4a’) und/oder zweiten Warenaufnahmebehälters (4, 4a..4b‘°) aus dem Warentransferbereich (D) ausgebildet ist.
    Umpacksystem (1, 1a..1lli) nach einem der Ansprüche 32 bis 44, gekennzeichnet durch - eine sensorische Erfassungseinrichtung (33C), i) die zur sensorischen Erfassung einer Anzahl von auf dem Umverteilstation-Warenaufnahmeboden (11) abgelegten Waren (2, 2’) ausgebildet ist, und/oder il) die zur sensorischen Erfassung einer Anzahl von in den zweiten Warenaufnahmebehälter (4b, 4b‘) übergebenen Waren (2, 2’) ausgebildet ist, und/oder - eine manuelle Erfassungseinrichtung (33b), die zur Erfassung einer Anzahl an Waren (2, 2’) von auf dem Umverteilstation-Warenaufnahmeboden (11) abgelegten Waren (2, 2’) und/oder einer Anzahl an Waren (2, 2’) von in den zweiten Warenaufnahmebehälter (4b, 4b‘) und gegebenenfalls einen weiteren Warenaufnahmebehälter (4b, 4b‘) übergebenen Waren (2, 2’) ausgebildet ist, und die zur Ausgabe einer Aufforderung an einen Lagerarbeiter an der Umverteilstation (6, 6a..6ili) zur Erfassung der besagten Anzahl ausgebildet ist, und - eine Rechnereinheit (35), die zur Subtraktion der erfassten Anzahl von Waren (2, 2’) von einer bekannten Anzahl an Waren (2, 2’), welche im Abgabebehälter (3) enthalten waren, ausgebildet ist.
    Umpacksystem (1, 1a..1iii) nach einem der Ansprüche 28 bis 45, dadurch gekennzeichnet, dass - der Abgabebehälter (3) mit einem Datenträger (36a) ausgestattet ist, welcher Daten über eine Anzahl an Waren (2, 2’) im Abgabebehälter (3) und/oder eine Warentype der Waren (2, 2’) im Abgabebehälter (3) und/oder eine Abgabebehälter-Identifikation enthält, und/ oder
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    47.
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    50.
    51.
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    - die Waren (2, 2’), insbesondere jede der Waren (2, 2’), Jeweils mit einem RFID-Tag ausgestattet sind, welcher Daten über eine Warentype der jeweiligen Ware (2, 2’) und/oder eine jeweilige Waren-Identifikation enthält.
    Umpacksystem (1, 1a..1iii) nach einem der Ansprüche 28 bis 46, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Warenaufnahmebehälter (4a, 4a’) mit einem Datenträger (36b) und/oder der zweite Warenaufnahmebehälter (4b, 4b‘) mit einem Datenträger (36c) ausgestattet ist, welcher Datenträger (36b, 36c) Jeweils Daten über eine Anzahl an Waren (2, 2’) im ersten oder zweiten Warenaufnahmebehälter (4, 4a..4b‘) und/oder eine Warentype der Waren (2, 2’) im ersten oder zweiten Warenaufnahmebehälter (4, 4a..4b‘°) und/oder eine Warenaufnahmebehälter-Identifikation enthält.
    Umpacksystem (1, 1a..1lli) nach Anspruch 46 oder 47, gekennzeichnet durch
    - ein erstes Lesegerät (37a) zum Lesen eines Datenträgers (36a) des Abgabebehälters (3), welches mit der Rechnereinheit (35) zur Datenübermittlung verbunden ist, und/oder
    - ein zweites Lesegerät (37b) zum Lesen eines Datenträgers (36b, 36c) des ersten Warenaufnahmebehälters (4a, 4a’) oder des zweiten Warenaufnahmebehälters (4b, 4b‘), welches mit der Rechnereinheit (35) zur Datenübermittlung verbunden ist.
    Umpacksystem (1, 1a..11li) nach einem der Ansprüche 28 bis 48, gekennzeichnet durch eine Datenbank (38), welche mit einer Rechnereinheit (35) verbunden ist und in welcher
    - Daten zu einer Warentype und/oder Daten zu einer Anzahl der im Abgabebehälter (3) enthaltenen Waren (2, 2’) gespeichert sind, welche mit einer Abgabebehälter-Identifikation des Abgabebehälters (3) verknüpft sind,
    - Daten zu einer Warentype und/oder Daten zu einer Anzahl der im ersten Warenaufnahmebehälter (4a, 4a’) enthaltenen Waren (2, 2’) gespeichert sind, welche mit einer Warenaufnahmebehälter-Identifikation des ersten Warenaufnahmebehälters (4a, 4a’) verknüpft sind, und/oder
    - Daten zu einer Warentype und/oder Daten zu einer Anzahl der im zweiten Warenaufnahmebehälter (4b, 4b‘) enthaltenen Waren (2, 2’) gespeichert sind, welche mit einer Warenaufnahmebehälter-Identifikation des zweiten Warenaufnahmebehälters (4b, 4b‘) verknüpft sind.
    Umpacksystem (1, 1a..11li) nach einem der Ansprüche 28 bis 49, gekennzeichnet durch einen Roboter zur Umverteilung der Waren (2, 2’) im Bereich der zweiten Warenübergabevorrichtung, wobei sich ein Wirkungsbereich des Roboters zumindest im Warentransferbereich (D) erstreckt, um Waren (2, 2’) vom ersten Warenaufnahmebehälter (4a, 4a’) und/oder vom Umverteilstation-Warenaufnahmeboden (11), sofern ein Umverteilstation-Warenaufnahmeboden (11) vorgesehen ist, zu entnehmen und in den zweiten Warenaufnahmebehälter (4b, 4b‘) abzugeben, und/oder vom ersten Warenaufnahmebehälter (4a, 4a’) zu entnehmen und auf den Umverteilstation-Warenaufnahmeboden (11), sofern ein UmverteilstationWarenaufnahmeboden (11) vorgesehen ist, abzugeben.
    Kommissioniersystem (23) zur Bearbeitung von Kommissionieraufträgen, umfassend
    - einen Wareneingang (E) zum Empfang von Waren (2, 2’), welche in Abgabebehältern (3) angeliefert werden,
    - ein Umpacksystem (1, 1a..1iii) zum Umpacken von Waren (2, 2’) aus den Abgabebehältern (3) in Warenaufnahmebehälter (4, 4a..4b‘),
    - ein Warenlager (24) zum Lagern der Waren (2, 2’) in den Warenaufnahmebehältern (4, 4a..4b‘),
    - zumindest eine Kommissionierstation (25) zum Umladen von Waren (2, 2’) aus den Warenaufnahmebehältern (4, 4a..4b‘) in Versandbehälter gemäß Kommissionieraufträgen, - eine Einlager-Fördertechnik (26) zum Transportieren der Warenaufnahmebehälter (4, 4a..4b°) vom Umpacksystem (1, 1a..1ili) zu dem Warenlager (24), und
    - eine Kommissionier-Fördertechnik (27) zum Transportieren der Warenaufnahmebehälter (4, 4a..4b‘°) zwischen dem Warenlager (24) und der zumindest einen Kommissionierstation (25),
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    dadurch gekennzeichnet, dass
    - das Umpacksystem (1, 1a..11il) nach einem der Ansprüche 28 bis 50 ausgebildet ist und die zweite Fördertechnik (8a, 8b) zum Transportieren der Warenaufnahmebehälter (4, 4a..4b‘) über die Einlager-Fördertechnik (26) mit dem Warenlager (24) verbunden ist.
    52. Kommissioniersystem (23) zur Bearbeitung von Kommissionieraufträgen nach Anspruch 51, gekennzeichnet dadurch, dass an die Entleerstation (5, 5a..5ii) des Umpacksystems (1, 1a.. 11) eine Entsorgungs-Fördertechnik (39, 39°) zum Transportieren von Abgabebehältern (3) nach dem Entleeren anschließt.
    53. Kommissioniersystem (23) zur Bearbeitung von Kommissionieraufträgen nach Anspruch 52, dadurch gekennzeichnet, dass - ein erstes Umpacksystem (1, 1a..1lii) und ein zweites Umpacksystem (1, 1a..1iii) vorgesehen sind, - eine Verteil-Fördertechnik (41) vorgesehen ist, an welche die erste Fördertechnik (7) des ersten Umpacksystems (1, 1a..11ii) und des zweiten Umpacksystems (1, 1a..1iii) anschließt, um die Abgabebehälter (3) von der Verteil-Fördertechnik (41) zum ersten Umpacksystem (1, 1a..1ili) und zum zweiten Umpacksystem (1, 1a..1lii) zu transportieren, - die Einlager-Fördertechnik (26) vorgesehen ist, an welche die zweite Fördertechnik (8a, 8b) des ersten Umpacksystem (1, 1a..11li) und des zweiten Umpacksystems (1, 1a..11ii) anschließt, um die Warenaufnahmebehälter (4, 4a..4b‘) vom ersten Umpacksystem (1, 1a..11li) und vom zweiten Umpacksystem (1, 1a..1iii) zu dem Warenlager (24) zu transportieren, und/oder - eine Sammelentsorgungs-Fördertechnik (40) vorgesehen ist, an welche die Entsorgungs-Fördertechnik (39, 39°) des ersten Umpacksystems (1, 1a..1lii) und des zweiten Umpacksystems (1, 1a..1ill) anschließt, um die Abgabebehälter (3) von der Entsorgungs-Fördertechnik (39, 39‘) des ersten Umpacksystems (1, 1a..1lii) und des zweiten Umpacksystems (1, 1a.. 11) zu der Sammelentsorgungs-Fördertechnik (40) zu transportieren.
    54. Kommissioniersystem (23) zur Bearbeitung von Kommissionieraufträgen nach einem der Ansprüche 51 bis 53, dadurch gekennzeichnet, dass dieses zusätzlich umfasst - eine Auslager-Fördertechnik (28) zum Transportieren der Warenaufnahmebehälter (4, 4a..4b‘°) von dem Warenlager (24) zum Umpacksystem (1, 1a.. 11), wobei die zweite Fördertechnik (8a, 8b) zum Antransportieren der Warenaufnahmebehälter (4, 4a..4b‘) über die Auslager-Fördertechnik (28) mit dem Warenlager (24) verbunden ist.
    Hierzu 9 Blatt Zeichnungen
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ATA50920/2023A 2023-11-14 2023-11-14 Verfahren und Umpacksystem zum Umpacken von Waren aus Abgabebehältern in Warenaufnahmebehälter mit einer Entleerstation und einer Umverteilstation AT527219B1 (de)

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