AT526979B1 - Vorrichtung, Verfahren und Anordnung zur Behandlung des Abfallfluids einer hämatologischen Analysevorrichtung - Google Patents
Vorrichtung, Verfahren und Anordnung zur Behandlung des Abfallfluids einer hämatologischen AnalysevorrichtungInfo
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Abstract
Vorrichtung, Verfahren und Anordnung zur Behandlung des Abfallfluids (1) einer hämatologischen Analysevorrichtung (2), insbesondere zur Reduktion oder Entfernung von Kontaminationen des Abfallfluids (1) eines Blutbildgeräts, umfassend: - einen Eingang (3) zur Einleitung des Abfallfluids (1), - eine in Strömungsrichtung (4) des Abfallfluids (1) nach dem Eingang (3) angeordnete Filtervorrichtung (5) zur Filterung des Abfallfluids (1), - eine in Strömungsrichtung (4) des Abfallfluids (1) nach dem Eingang (3) und insbesondere nach der Filtervorrichtung (5) angeordnete Sterilisationsvorrichtung (6) zur zumindest teilweisen Sterilisierung des Abfallfluids (1), - einen Ausgang (7) zur Ableitung des behandelten Abfallfluids (1).
Description
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VORRICHTUNG, VERFAHREN UND ANORDNUNG ZUR BEHANDLUNG DES ABFALLFLUIDS EINER HÄMATOLOGISCHEN ANALYSEVORRICHTUNG
[0001] In-vitro Analysevorrichtungen, insbesondere hämatologische Analysevorrichtungen, wie beispielsweise Blutbildgeräte, sind Apparaturen, die biologische Proben analysieren, um den Gesundheitszustand eines Lebewesens beurteilen zu können. Um diverse Analyseschritte durchführen zu können, werden die biologischen Proben meist mit Hilfsstoffen versetzt und durch unterschiedliche Analysestationen befördert. Die dabei gebildeten in-vitro Diagnostika werden in der Regel aus einem sogenannten Waste-Ausgang als Abfallfluid der Analysevorrichtung ausgestoßen und entsorgt.
[0002] Für Krankenhauslabore und private Großlabore sind hierbei die allgemeinen Abwasseremissionsverordnungen und spezielle Rechtsvorschriften für Laboratorien zu berücksichtigen. In der Regel wird das Abfallfluid der Analysevorrichtungen separat gesammelt und einem Entsorgungsunternehmen zur korrekten Entsorgung übergeben.
[0003] Bei kleineren Laboratorien oder Ordinationen gibt es keine klaren einheitlichen Regelungen und das Abfallfluid wird oft ohne jegliche Aufbereitung im Abwasser entsorgt. Neben Chemikalien wie Diluid, Lyse, Cleaner, der zu analysierenden Flüssigkeit, also insbesondere Blut, und gegebenenfalls im Blut enthaltene Stoffe wie auch Viren, Bakterien oder dergleichen gelangen daher unbehandelt in das Abwassernetz.
[0004] Das Sammeln und Übergeben des Abfallfuids an ein Entsorgungsunternehmen ist für kleinere Laboreinrichtungen, besonders auch aufgrund der unklaren gesetzlichen Vorschriften, nicht kosteneffizient.
[0005] Aus dem Stand der Technik sind Vorrichtungen zur Behandlung von Körperflüssigkeiten bzw. biologischen Fluiden aus GB 2200020 A und WO 2019133929 A1 bekannt. Die US 2005056581 A1, WO 2015053717 A2, US 2016194221 A1 und WO 03031351 A1 zeigen ferner Vorrichtungen bzw. Verfahren zum Behandeln von Wasser.
[0006] Aufgabe der Erfindung ist es nun, eine Vorrichtung, eine Anordnung und ein Verfahren zu schaffen, das eine effiziente und dennoch umweltschonende hämatologische Analyse erlaubt.
[0007] Die erfindungsgemäße Aufgabe wird insbesondere durch die Merkmale der unabhängigen Patentansprüche gelöst.
[0008] Die Erfindung betriff unter anderem eine Vorrichtung zur Behandlung des Abfallfluids einer hämatologischen Analysevorrichtung, insbesondere zur Reduktion oder Entfernung von Kontaminationen des Abfallfluids eines Blutbildgeräts.
[0009] Die Vorrichtung kann folgende Komponenten umfassen:
- einen Eingang zur Einleitung des Abfallfluids,
- eine in Strömungsrichtung des Abfallfluids nach dem Eingang angeordnete Filtervorrichtung zur Filterung des Abfallfluids,
- eine in Strömungsrichtung des Abfallfluids nach dem Eingang und insbesondere nach der Filtervorrichtung angeordnete Sterilisationsvorrichtung zur zumindest teilweisen Sterilisierung des Abfallfluids,
- und/oder einen Ausgang zur Ableitung des behandelten Abfallfluids.
[0010] Bevorzugt ist vorgesehen, dass die Filtervorrichtung, gegebenenfalls zusammen mit der Sterilisationsvorrichtung, eine Reinigungsrate aufweist, die den SO4 Gehalt eines Abfallfluids eines Blutbildgerätes unter 200 mg/l reduziert.
[0011] Es kann vorteilhaft sein, wenn die Filtervorrichtung ein lonenaustauscher-Filter ist oder einen lonenaustauscher-Filter umfasst.
[0012] Insbesondere kann es vorteilhaft sein, wenn der lonenaustauscher-Filter ein Mischbett-
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harzfilter ist. Zumindest teilweise Ausgefiltert werden beispielsweise Eisen, Mangan, Kupfer, Sulfid, Sulfat, Calciumcarbonat, Kieselsäure, Salze, Blei, Zink, Nitrat, Phosphat, Ammonium, Kohlensäure und/oder Silikat.
[0013] Es kann vorteilhaft sein, wenn die Sterilisationsvorrichtung ein UV-Sterilisator ist oder einen UV-Sterilisator umfasst.
[0014] Die Vorrichtung umfasst gegebenenfalls einen der Filtervorrichtung vorgeschalteten Pufferspeicher zur Pufferung bzw. Sammlung des durch den Eingang eingeleiteten Abfallfluids.
[0015] Die Vorrichtung umfasst bevorzugt eine Pumpenanordnung zur Förderung des Abfallfluids durch die Filtervorrichtung, durch die Sterilisationsvorrichtung und zu dem Ausgang.
[0016] Gegebenenfalls ist vorgesehen, dass die Pumpenanordnung eine erste Pumpe umfasst, die das zu behandelnde Abfallfluid von dem Pufferspeicher durch die Filtervorrichtung und die Sterilisationsvorrichtung befördert.
[0017] Gegebenenfalls ist vorgesehen, dass die erste Pumpe nach dem Pufferspeicher und vor der Filtervorrichtung angeordnet ist.
[0018] Gegebenenfalls ist vorgesehen, dass die Pumpenanordnung eine zweite Pumpe umfasst, die entlang der Strömungsrichtung nach der Sterilisationsvorrichtung vorgesehen ist, und die das Abfallfluid nach einer eingestellten Verweildauer in der Sterilisationsvorrichtung Richtung Ausgang transportiert.
[0019] Gegebenenfalls ist vorgesehen, dass mindestens ein Rückschlagventil vorgesehen ist das einen Rückfluss des gegebenenfalls behandelten Abfallfluids gegen die Strömungsrichtung durch den Eingang und/oder durch den Ausgang verhindert.
[0020] Unter anderem betrifft die Erfindung auch eine Anordnung einer hämatologischen Analysevorrichtung, insbesondere eines Blutbildgeräts, und einer beschriebenen Vorrichtung, wobei das Abfallfluid der hämatologischen Analysevorrichtung in den Eingang der Vorrichtung geleitet ist.
[0021] Unter anderem betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Behandlung des Abfallfluids einer hämatologischen Analysevorrichtung, insbesondere zur Reduktion oder Entfernung von Kontaminationen des Abfallfluids eines Blutbildgeräts.
[0022] Das Verfahren kann folgende Schritte umfassen:
- Leiten des Abfallfluids in einen Eingang,
- Filtern des Abfallfluids in einer in Strömungsrichtung des Abfallfluids nach dem Eingang angeordneten Filtervorrichtung,
- zumindest teilweise Sterilisierung des Abfallfluids in einer in Strömungsrichtung des Abfallfluids nach dem Eingang und insbesondere nach der Filtervorrichtung angeordneten Sterilisationsvorrichtung,
- und Ableiten des behandelten Abfallfluids durch einen Ausgang.
[0023] Bevorzugt reduziert die Filtervorrichtung, gegebenenfalls zusammen mit der Sterilisationsvorrichtung, den SO4 Gehalt eines Abfallfluids eines Blutbildgerätes unter 200 mg/l.
[0024] Bevorzugt ist wird das durch den Eingang eingeleitete Abfallfluid in einem der Filtervorrichtung vorgeschalteten Pufferspeicher gesammelt.
[0025] Die hämatologische Analysevorrichtung kann in allen Ausführungsformen beispielsweise als Blutbildgerät, insbesondere als Blutbildautomat, ausgebildet sein. Beispielhaft werden dreifach bzw. fünffach Differenzialblutbildgeräte genannt.
[0026] Das Abfallfluid eines Blutbildgeräts kann herkömmliche Reagenzien wie Diluid, Lyse, Cleaner und insbesondere natürlich auch Blut umfassen.
[0027] Der Pufferspeicher kann beispielsweise als Behältnis ausgebildet sein. Insbesondere kann der Pufferspeicher als starres Behältnis oder als blasenförmiges, flexibles Behältnis ausgebildet sein.
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[0028] Der Pufferspeicher kann einen Sensor aufweisen, der den Füllstand des Pufferspeichers bestimmt. Dadurch kann die Steuerungseinrichtung mit der Behandlung des Abfallfluids starten, sobald der Pufferspeicher einen gewissen Füllstand erreicht hat. Der Sensor kann beispielsweise als Ultraschallsensor ausgebildet sein, der über die Steuerungseinrichtung bei einem bestimmten Füllstand die Pumpenanordnung steuert bzw. in Gang setzt.
[0029] Gegebenenfalls ist vorgesehen, dass der Volumenstrom oder ein Volumenstromparameter des Abfallfluids bestimmt bzw. überwacht wird. Durch Steuerung bzw. Regelung des Volumenstroms kann die Effektivität der Filtervorrichtung und/oder der Sterilisationsvorrichtung beeinflusst werden. Beispielsweise ist eine bestimmte Bestrahlungsdauer eines UV-Sterilisators notwendig, um eine bestimmte Sterilisationsleistung zu erzielen. Durch Steuerung bzw. Regelung des Volumenstroms, insbesondere durch Steuerung der Pumpenanordnung durch die Steuerungseinrichtung, kann der Volumenstrom und dadurch auch die Effektivität der Filterung bzw. der Behandlung positiv beeinflusst werden.
[0030] Bevorzugt können durch die Steuerungseinrichtung Durchflusszeiten, Durchflussmengen, Bestrahlungszeiten und/oder der Systemdruck eingestellt werden.
[0031] Bevorzugt ist vorgesehen, dass die Vorrichtung ein Laborapparat mit einem Gehäuse ist. Wenn die Vorrichtung als medizintechnisches Gerät ausgebildet ist, dann weist dieses Gehäuse vorzugsweise die Schutzklasse SKIl bzw. VDE0701-0702 auf, womit die derzeitige Prüfnorm für medizintechnische Geräte im Laborbereich erfüllt wäre. Grundsätzlich kann die Vorrichtung aber auch als nicht zulassungspflichtiges, allgemeines Gerät ausgebildet sein.
[0032] Das Gehäuse ist im Wesentlichen geschlossen und weist eine Öffnung für den Eingang und eine Öffnung für den Ausgang auf. Die Vorrichtung ist bevorzugt dazu eingerichtet, an ein Blutbildgerät wie beispielsweise ein Blutbildautomat für ein Differenzialblutbild angeschlossen zu werden. Bevorzugt ist vorgesehen, dass der von der Vorrichtung behandelte Volumenstrom des Abfallfluids der Analysevorrichtung an den Volumenstrom der Analysevorrichtung angepasst ist.
[0033] Gegebenenfalls weist die Pumpenanordnung zwei Pumpen, also eine erste Pumpe und eine zweite Pumpe auf. Die erste Pumpe befördert das Abfallfluid durch die Filtervorrichtung. Die zweite Pumpe ist der Filtervorrichtung und der Sterilisationsvorrichtung in Strömungsrichtung nachgeordnet und dient in gewisser Weise als Sperre bzw. als Durchflussregler. Dadurch kann mit der ersten Pumpe das einströmende Volumen und mit der zweiten Pumpe das ausströmende Volumen gesteuert bzw. geregelt werden. Hierdurch kann eine Verbesserung der Effektivität der Filtervorrichtung und der Sterilisationsvorrichtung erzielt werden. Alternativ kann eine der beiden Pumpen, insbesondere die zweite Pumpe, als Regelventil bzw. als steuerbares Ventil ausgebildet sein, um einen ähnlichen Effekt zu bewirken.
[0034] Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform weist die Vorrichtung einen Volumenstrom des Abfallfluids von < 5 l/min, bevorzugt von < 3 l/min und besonders bevorzugt von etwa O2 l/min auf.
[0035] Um die Filtervorrichtung und/oder die Sterilisationsvorrichtung in einem vorteilhaften Betriebspunkt bzw. Betriebsbereich betreiben zu können, kann der Pufferspeicher vorgesehen sein. In diesem wird das Abfallfluid, das von der Analysevorrichtung gegebenenfalls nicht kontinuierlich abgegeben wird, gesammelt und in weiterer Folge mit einem wählbaren Volumenstrom durch die Vorrichtung befördert. Beispielsweise kann das Abfallfluid in dem Pufferspeicher gesammelt werden, bis ein gewisser Füllstand erreicht ist. In weiterer Folge kann das dort gesammelte Abfallfluid kontinuierlich oder mit gewünschtem Volumenstromverlauf durch die Vorrichtung befördert werden. Je nach abgegebenem Volumenstrom der Analysevorrichtung kann die Vorrichtung zur Behandlung des Abfallfluids auch kontinuierlich betrieben werden, solange ausreichend Abfallfluid in dem Pufferspeicher vorhanden ist. Gegebenenfalls kann der Pufferspeicher auch entfallen, wenn beispielsweise die Analysevorrichtung einen konstanten oder vorhersehbaren Volumenstrom des Abfallfluids abgibt.
[0036] Die Pumpenanordnung ist bevorzugt dazu eingerichtet, das Abfallfluid in einer gewünschten Menge durch die Vorrichtung zu pumpen. Insbesondere weist die Filtervorrichtung einen be-
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vorzugten Betriebsdruck auf. Dieser Betriebsdruck der Filtervorrichtung kann beispielsweise zwischen 2 und 15 bar, bevorzugt zwischen 6 und 10 bar und besonders bevorzugt bei etwa 8 bar liegen. Dieser Druck wird bevorzugt durch eine erste Pumpe aufgebaut, die in Strömungsrichtung des Abfallfluids vor der Filtervorrichtung vorgesehen ist. Die Filtervorrichtung als solche wirkt dabei als Drossel, sodass zwischen der ersten Pumpe und der Filtervorrichtung, insbesondere natürlich auch in der Filtervorrichtung, der gewünschte Betriebsdruck des Abfallfluids herrscht. In allen Ausführungsformen kann vorgesehen sein, dass die Pumpenanordnung eine Peristaltikpumpe umfasst, wobei die erste Pumpe und/oder die zweite Pumpe als Peristaltikopumpe ausgebildet ist.
[0037] Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist die Sterilisationsvorrichtung in Strömungsrichtung betrachtet nach der Filtervorrichtung vorgesehen. Das durch die Filtervorrichtung bereits teilweise behandelte Abfallfluid wird in dieser Konfiguration anschließend durch die Sterilisationsvorrichtung geleitet. Bevorzugt ist die Sterilisationsvorrichtung ein UV-Sterilisator, durch den das Abfallfluid geleitet wird. Um die Bestrahlungsdauer durch die UV-Strahlung steuern bzw. regeln zu können, ist bevorzugt eine zweite Pumpe vorgesehen. Diese ist in Strömungsrichtung betrachtet nach der Filtervorrichtung und insbesondere auch nach der Sterilisationsvorrichtung vorgesehen. Ist die Pumpe nach der Sterilisationsvorrichtung angeordnet, so wirkt sie gegebenenfalls als eine Art Durchflussregler, durch die der Volumenstrom in der Sterilisationsvorrichtung eingestellt werden kann. Gemäß einer alternativen Ausführungsform kann der Volumenstrom auch durch eine zweite Pumpe eingestellt werden, die in Strömungsrichtung vor der Sterilisationsvorrichtung angeordnet ist. Der UV-Sterilisator kann beispielsweise ein Rohr umfassen, das einen Eingang und einen Ausgang zur Durchleitung des Abfallfluids aufweist. In der Mitte des Rohrs oder auch im Bereich einer Wand kann eine UV-Strahlungsquelle wie beispielsweise eine UV-Röhre vorgesehen sein. Das durch das Rohr der Sterilisationsvorrichtung geleitete Abfallfluid wird dadurch an der Strahlungsquelle vorbeigeleitet und von dieser be- bzw. durchstrahlt.
[0038] In weiterer Folge wird ein exemplarischer Ablauf eines Verfahrens beschrieben:
[0039] In einem ersten Schritt wird die hämatologische Analysevorrichtung, also beispielsweise der Blutbildautomat, betrieben. Dieser weist einen Ausgang auf, der auch als Waste-Ausgang bezeichnet wird. Durch diesen Ausgang der Analysevorrichtung wird das Abfallfluid ausgestoßen.
[0040] An den Ausgang der Analysevorrichtung wird bzw. ist der Eingang der Vorrichtung angeschlossen, wobei zur Verbindung beispielsweise ein Schlauch oder eine Rohrleitung vorgesehen ist. Das Abfallfluid der Analysevorrichtung wird folglich durch den Eingang der Analysevorrichtung in die Analysevorrichtung eingeleitet.
[0041] Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform wird das Abfallfluid nach dem Eingang der Vorrichtung in einem Pufferspeicher gesammelt. Gegebenenfalls wird der Füllstand des Pufferspeichers durch einen Sensor überwacht. Ist ausreichend Abfallfluid in dem Pufferspeicher vorhanden, so wird von einer Steuerungsvorrichtung die Pumpenanordnung aktiviert, um das Abfallfluid durch die Vorrichtung zu fördern.
[0042] Insbesondere wird das Abfallfluid durch eine Filtervorrichtung gefördert. Die Filtervorrichtung ist bevorzugt als lonenaustauscher-Filter, besonders bevorzugt als Mischbettharzfilter ausgebildet. Die Pumpe der Pumpenanordnung baut dabei den notwendigen Betriebsdruck zum Behandeln bzw. Filtern des Abfallfluids in der Filtervorrichtung auf.
[0043] In weiterer Folge wird das in der Filtervorrichtung behandelte Abfallfluid bevorzugt durch eine Sterilisationsvorrichtung befördert. Dies kann ebenfalls durch die Pumpenanordnung erfolgen, wobei gegebenenfalls zwei Pumpen vorgesehen sind. In der Sterilisationsvorrichtung wird das Abfallfluid weiter behandelt. In weiterer Folge kann das behandelte Abfallfluid durch einen Ausgang abgeleitet werden.
[0044] An den Ausgang kann beispielsweise ein Abfallbehälter angeschlossen sein oder der Ausgang kann mit dem Abwassersystem verbunden sein, sodass das behandelte Abfallfluid direkt in das Abwassersystem eingeleitet wird. Ist am Ausgang ein Sammelbehälter angeschlossen, so kann dieser gegebenenfalls auch innerhalb des Gehäuses angeordnet sein.
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[0045] Das Gehäuse weist gegebenenfalls eine Höhe, eine Breite und eine Tiefe von < 50cm auf. Bevorzugt ist das Gehäuse derart ausgebildet, dass die Vorrichtung die Form und Größe eines herkömmlichen Desktop-Laborgerätes aufweist.
[0046] Der Pufferspeicher weist gegebenenfalls ein Volumen von < 3 I, gegebenenfalls von < 21 und bevorzugt zwischen 1 und 2 | auf.
[0047] In allen Ausführungsformen kann bevorzugt vorgesehen sein, dass die Vorrichtung eine eigene Stromversorgung aufweist, die beispielsweise einen eigenen Transformator aufweist. In allen Ausführungsformen kann vorgesehen sein, dass die Vorrichtung eine eigene Steuerungseinrichtung umfasst, die die Komponenten der Vorrichtung steuert.
[0048] In weiterer Folge wird die Erfindung anhand der Figur weiter beschrieben.
[0049] Wenn nicht anders angegeben, so entsprechen die Bezugszeichen folgenden Komponenten: Abfallfluid 1, Analysevorrichtung 2, Eingang 3, Strömungsrichtung 4, Filtervorrichtung 5, Sterilisationsvorrichtung 6, Ausgang 7, Pufferspeicher 8, Pumpenanordnung 9, erste Pumpe 10, zweite Pumpe 11, Rückschlagventil 12, Steuerungseinrichtung 13, Gehäuse 14.
[0050] Fig. 1 zeigt eine schematische Darstellung einer Vorrichtung zur Behandlung eines Abfallfluids 1 und eine schematische Ansicht einer hämatologischen Analysevorrichtung 2. Die beiden Komponenten bilden zusammen eine Anordnung. In der vorliegenden Ausführungsform ist die Vorrichtung als eigenständige Komponente ausgeführt, die flexibel an eine hämatologische Analysevorrichtung 2 angeschlossen werden kann. Bevorzugt weist die Vorrichtung eine eigene Stromversorgung auf. Zum Anschließen an die In-vitro Analysevorrichtung 2 wird ein Ausgang der Analysevorrichtung 2 an den Eingang 3 der Analysevorrichtung 2 angeschlossen um das Abfallfluid 1 der Analysevorrichtung 2 an die Vorrichtung zu übergeben.
[0051] Gemäß einer nicht dargestellten Ausführungsform können die Anordnung der hämatologischen Analysevorrichtung 2 und der Vorrichtung auch als eine einzige Apparatur ausgebildet sein und/oder in einem gemeinsamen Gehäuse 14 vorgesehen sein.
[0052] Die Vorrichtung umfasst einen Eingang 3, in den das Abfallfluid 1 eingeleitet wird. Die Vorrichtung umfasst eine Filtervorrichtung 5, in der das Abfallfluid 1 behandelt wird. Der Filter ist in der vorliegenden Ausführungsform als lonenaustauscher-Filter und bevorzugt als Mischbettharzfilter ausgebildet. Derartige Filtervorrichtungen werden auch als Vollentsalzer bezeichnet.
[0053] Der lonenaustauscher-Filter kann, wie in der vorliegenden Ausführungsform, zwei Säulen umfassen, die das Abfallfluid 1 von Kontaminationen befreien bzw. Kontaminationen im Abfallfluid 1 reduzieren.
[0054] In der vorliegenden Ausführungsform umfasst die Vorrichtung eine Sterilisationsvorrichtung 6. Diese ist bevorzugt entlang der Strömungsrichtung 4 der Vorrichtung nach der Filtervorrichtung 5 angeordnet.
[0055] Gegebenenfalls kann eine derartige Sterilisationsvorrichtung 6 auch vor der Filtervorrichtung 5 angeordnet sein.
[0056] Die Sterilisationsvorrichtung 6 ist bevorzugt als UV-Sterilisator ausgebildet.
[0057] Insbesondere kann in allen Ausführungsformen die Sterilisationsvorrichtung 6 als UV-Sterilisator ausgebildet sein, der von dem Abfallfluid 1 durchströmt wird. Eine UV-Lichtquelle ist insbesondere eine UV-C-Lichtquelle und bestrahlt bzw. durchstrahlt das Abfallfluid 1 für eine bestimmte Zeit, um organisches Material, insbesondere Bakterien, unschädlich zu machen.
Die Kombination einer Filtervorrichtung 5 und einer Sterilisationsvorrichtung 6, insbesondere die Kombination eines Mischbettharzfilters mit nachgeschaltetem UV- Sterilisator, hat sich als besonders vorteilhaft herausgestellt.
[0058] Grundsätzlich sind, je nach Abfallfluid 1, aber auch andere Kombinationen denkbar. Beispielsweise kann auf den Sterilisator verzichtet werden, wenn bereits die Filtervorrichtung 5 eine ausreichende Behandlung des Abfallfluids 1 erzielt.
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[0059] Bei der vorliegenden Ausführungsform ist ein Pufferspeicher 8 vorgesehen. Dieser Pufferspeicher 8 ist eine Art Behältnis, in dem der Vorrichtung zugeführtes Abfallfluid 1 gesammelt werden kann. Der Pufferspeicher 8 dient insbesondere dem Zwischenspeichern des Abfallfluids 1, das gegebenenfalls mit unregelmäßigem Volumenstrom von der hämatologischen Analysevorrichtung 2 abgegeben wird. Gegebenenfalls wird das Abfallfluid 1 getaktet oder unregelmäßig von der hämatologischen Analysevorrichtung 2 ausgegeben. Der Pufferspeicher 8 erlaubt es, den Volumenstrom in der Vorrichtung, insbesondere in der Filtervorrichtung 5 und in der Sterilisationsvorrichtung 6 im Wesentlichen flexibel zu wählen bzw. einzustellen.
[0060] Um einen Rückfluss des Abfallfluids 1 aus dem Pufferspeicher 8 durch den Eingang 3 zu verhindern, kann, wie in der vorliegenden Ausführungsform, ein Rückschlagventil 12 vorgesehen sein.
[0061] Die Vorrichtung umfasst eine Pumpenanordnung 9. Insbesondere umfasst die vorliegende Ausführungsform eine erste Pumpe 10 und eine zweite Pumpe 11. Die erste Pumpe 10 ist in Strömungsrichtung 4 nach dem Pufferspeicher 8 aber vor der Filtervorrichtung 5 vorgesehen. Diese erste Pumpe 10 fördert das Abfallfluid 1 von dem Pufferspeicher 8 Richtung Filtervorrichtung 5.
[0062] In der vorliegenden Ausführungsform weist die Pumpenanordnung 9 eine zweite Pumpe 11 auf. Diese zweite Pumpe 11 ist nach der Sterilisationsvorrichtung 6 aber vor dem Ausgang 7 angeordnet.
[0063] Durch Betrieb der beiden Pumpen 10, 11 kann der Durchsatz und damit auch die Verweildauer des Abfallfluids 1 in der Filtervorrichtung 5 und/oder in der Sterilisationsvorrichtung 6 gesteuert bzw. geregelt werden. Zudem kann auch der Druck des Abfallfluids 1 in der Filtervorrichtung 5 und/oder in der Sterilisationsvorrichtung 6 gesteuert bzw. geregelt werden.
[0064] Durch die Pumpenanordnung 9 wird das Abfallfluid 1 von dem Eingang 3 durch die Komponenten der Vorrichtung und dann bis zum Ausgang 7 befördert. Der Ausgang 7 kann beispielsweise an das Abwassersystem angeschlossen werden, um das behandelte Abfallfluid 1 abzuführen. Um ein Rückfließen in die Vorrichtung zu verhindern, kann im Bereich des Ausgangs 7, insbesondere vor dem Ausgang 7, ein Rückschlagventil 12 vorgesehen sein.
[0065] Zur Steuerung bzw. Regelung der Vorrichtung kann eine Steuerungseinrichtung 13 vorgesehen sein. Diese Steuerungseinrichtung 13 steuert bzw. regelt beispielsweise die Sterilisationsvorrichtung 6, die Filtervorrichtung 5 und/oder die Pumpenanordnung 9.
[0066] Die beschriebene Vorrichtung ist dazu eingerichtet, das Abfallfluid 1 derart zu behandeln, dass Kontaminationen reduziert bzw. entfernt werden. Bevorzugt sollen die Kontaminationen so weit reduziert werden, dass lokale Abwasserregelungen eingehalten werden.
Claims (17)
1. Vorrichtung zur Behandlung des Abfallfluids (1) einer hämatologischen Analysevorrichtung (2), insbesondere zur Reduktion oder Entfernung von Kontaminationen des Abfallfluids (1) eines Blutbildgeräts, umfassend:
- einen Eingang (3) zur Einleitung des Abfallfluids (1),
- eine in Strömungsrichtung (4) des Abfallfluids (1) nach dem Eingang (3) angeordnete Filtervorrichtung (5) zur Filterung des Abfallfluids (1),
- eine in Strömungsrichtung (4) des Abfallfluids (1) nach dem Eingang (3) und insbesondere nach der Filtervorrichtung (5) angeordnete Sterilisationsvorrichtung (6) zur zumindest teilweisen Sterilisierung des Abfallfluids (1),
- einen Ausgang (7) zur Ableitung des behandelten Abfallfluids (1).
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Filtervorrichtung (5), gegebenenfalls zusammen mit der Sterilisationsvorrichtung (6), eine Reinigungsrate aufweist, die den SO4 Gehalt eines Abfallfluids (1) eines Blutbildgerätes unter 200 mg/l reduziert.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, - dass die Filtervorrichtung (5) ein lonenaustauscher-Filter ist oder einen lonenaustauscherFilter umfasst.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, - dass der lonenaustauscher-Filter bevorzugt ein Mischbettharzfilter ist.
5. Vorrichtung nach einem Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Sterilisationsvorrichtung (6) ein UV-Sterilisator ist oder einen UV-Sterilisator umfasst.
6. Vorrichtung nach einem Ansprüche 1 bis 5, umfassend einen der Filtervorrichtung (5) vorgeschalteten Pufferspeicher (8), zur Pufferung bzw. Sammlung des durch den Eingang (3) eingeleiteten Abfallfluids (1).
7. Vorrichtung nach einem Ansprüche 1 bis 6, umfassend eine Pumpenanordnung (9) zur Förderung des Abfallfluids (1) durch die Filtervorrichtung (5), durch die Sterilisationsvorrichtung (6) und zu dem Ausgang (7).
8. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, - dass die Pumpenanordnung (9) eine erste Pumpe (10) umfasst, die das zu behandelnde Abfallfluid (1) von dem Pufferspeicher (8) durch die Filtervorrichtung (5) und die Sterilisationsvorrichtung (6) befördert, - wobei die erste Pumpe (10) bevorzugt nach dem Pufferspeicher (8) und vor der Filtervorrichtung (5) angeordnet ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, - dass die Pumpenanordnung (9) eine zweite Pumpe (11) umfasst, die entlang der Strömungsrichtung (4) nach der Sterilisationsvorrichtung (6) vorgesehen ist, und die das Abfallfluid (1) nach einer eingestellten Verweildauer in der Sterilisationsvorrichtung (6) Richtung Ausgang (7) transportiert.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Rückschlagventil (12) vorgesehen ist, das einen Rückfluss des gegebenenfalls behandelten Abfallfluids (1) gegen die Strömungsrichtung (4) durch den Eingang (3) oder durch den Ausgang (7) verhindert.
11. Anordnung einer hämatologischen Analysevorrichtung (2), insbesondere eines Blutbildgeräts, und einer Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, wobei das Abfallfluid (1) der hämatologischen Analysevorrichtung (2) in den Eingang (3) der Vorrichtung geleitet ist.
12. Verfahren zur Behandlung des Abfallfluids (1) einer hämatologischen Analysevorrichtung (2), insbesondere zur Reduktion oder Entfernung von Kontaminationen des Abfallfluids (1) eines Blutbildgeräts, umfassend folgende Schritte:
- Leiten des Abfallfluids (1) in einen Eingang (3),
- Filtern des Abfallfluids (1) in einer in Strömungsrichtung (4) des Abfallfluids (1) nach dem Eingang (3) angeordneten Filtervorrichtung (5),
- zumindest teilweise Sterilisierung des Abfallfluids (1) in einer in Strömungsrichtung (4) des Abfallfluids (1) nach dem Eingang (3) und insbesondere nach der Filtervorrichtung (5) angeordneten Sterilisationsvorrichtung (6),
- und Ableiten des behandelten Abfallfluids (1) durch einen Ausgang (7).
13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Filtervorrichtung, gegebenenfalls (5) zusammen mit der Sterilisationsvorrichtung (6), den SO4 Gehalt eines Abfallfluids (1) eines Blutbildgerätes unter 200 mg/l reduziert.
14. Verfahren nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Filtervorrichtung (5) ein lonenaustauscher-Filter ist oder einen lonenaustauscher-Filter umfasst, wobei der lonenaustauscher-Filter bevorzugt ein Mischbettharzfilter ist.
15. Verfahren nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, die Sterilisationsvorrichtung (6) ein UV-Sterilisator ist oder einen UV-Sterilisator umfasst.
16. Verfahren nach einem Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das durch den Eingang (3) eingeleitete Abfallfluid (1) in einem der Filtervorrichtung (5) vorgeschalteten Pufferspeicher (8) gesammelt wird.
17. Verfahren nach einem Ansprüche 12 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass eine Pumpenanordnung (9) das Abfallfluid (1) durch die Filtervorrichtung (5), durch die Sterilisationsvorrichtung (6) und zu dem Ausgang (7) befördert.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
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