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AT526498A1 - Signalvorrichtung für ein Fahrrad - Google Patents

Signalvorrichtung für ein Fahrrad Download PDF

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Publication number
AT526498A1
AT526498A1 ATA50669/2022A AT506692022A AT526498A1 AT 526498 A1 AT526498 A1 AT 526498A1 AT 506692022 A AT506692022 A AT 506692022A AT 526498 A1 AT526498 A1 AT 526498A1
Authority
AT
Austria
Prior art keywords
signaling device
cavity
signal
signal generator
bicycle
Prior art date
Application number
ATA50669/2022A
Other languages
English (en)
Inventor
Eberharter Lukas
Original Assignee
Eberharter Lukas
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Eberharter Lukas filed Critical Eberharter Lukas
Priority to ATA50669/2022A priority Critical patent/AT526498A1/de
Publication of AT526498A1 publication Critical patent/AT526498A1/de

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62JCYCLE SADDLES OR SEATS; AUXILIARY DEVICES OR ACCESSORIES SPECIALLY ADAPTED TO CYCLES AND NOT OTHERWISE PROVIDED FOR, e.g. ARTICLE CARRIERS OR CYCLE PROTECTORS
    • B62J3/00Acoustic signal devices; Arrangement of such devices on cycles
    • B62J3/10Electrical devices
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62JCYCLE SADDLES OR SEATS; AUXILIARY DEVICES OR ACCESSORIES SPECIALLY ADAPTED TO CYCLES AND NOT OTHERWISE PROVIDED FOR, e.g. ARTICLE CARRIERS OR CYCLE PROTECTORS
    • B62J3/00Acoustic signal devices; Arrangement of such devices on cycles
    • B62J3/10Electrical devices
    • B62J3/12Buzzers; Horns with electrically driven airflow

Landscapes

  • Physics & Mathematics (AREA)
  • Acoustics & Sound (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Steering Devices For Bicycles And Motorcycles (AREA)
  • Connection Of Motors, Electrical Generators, Mechanical Devices, And The Like (AREA)

Abstract

Signalvorrichtung (1) für ein Fahrrad (2), insbesondere elektrische Fahrradklingel, umfassend wenigstens einen Signalgeber (3) zur Abgabe eines akustischen Signaltons und wenigstens eine mit dem wenigstens einen Signalgeber (3) signalleitend verbundene Betätigungsvorrichtung (4) zur Aktivierung des wenigstens einen Signalgebers (3), wobei die Signalvorrichtung (1) wenigstens einen Hohlraum (5) umfasst, wobei der wenigstens eine Signalgeber (3) mit dem Hohlraum (5) verbunden ist.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Signalvorrichtung für ein Fahrrad, insbesondere elektrische Fahrradklingel, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1, einen Fahrradlenker, insbesondere Rennradlenker, mit wenigstens einer solchen Signalvorrichtung sowie ein Fahrrad, insbesondere Rennrad, mit einem solchen
Fahrradlenker.
Signalvorrichtungen für Fahrräder umfassend wenigstens einen Signalgeber zur Abgabe eines akustischen Signaltons und wenigstens eine mit dem wenigstens einen Signalgeber signalleitend verbundene Betätigungsvorrichtung zur Aktivierung des wenigstens einen Signalgebers sind bereits bekannt. Diese weisen üblicherweise eine elektrische Signaleinrichtung als
Signalgeber auf.
Ein Nachteil bekannter Signalvorrichtungen ist, dass sie verhältnismäßig leise sind und damit von anderen Verkehrsteilnehmern nur schwer zu hören sind. Lautere elektrische Fahrradklingeln brauchen wiederum viel Energie und
haben damit eine verkürzte Betriebsdauer.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine gegenüber dem Stand der Technik verbesserte Signalvorrichtung anzugeben. Des Weiteren sollen ein Fahrradlenker mit wenigstens einer solchermaßen verbesserten Signalvorrichtung und ein Fahrrad mit einem
solchermaßen verbesserten Fahrradlenker angegeben werden.
Diese Aufgabe wird durch eine Signalvorrichtung mit den
Merkmalen des Anspruchs 1, einen Fahrradlenker mit den Merkmalen des Anspruchs 18 und ein Fahrrad mit den Merkmalen des Anspruchs 23 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind in
den abhängigen Ansprüchen definiert.
Bei der erfindungsgemäßen Signalvorrichtung ist vorgesehen, dass die Signalvorrichtung wenigstens einen Hohlraum umfasst, wobei der wenigstens eine Signalgeber mit dem Hohlraum verbunden ist. Dadurch, dass der wenigstens eine Signalgeber akustisch mit dem Hohlraum verbunden ist, wird ein vom wenigstens einen Signalgeber abgebbarer Signalton in den Hohlraum geführt. Der Signalton wird im Hohlraum verstärkt und der verstärkte Signalton verlässt die Signalvorrichtung durch den Hohlraum. Somit kann die Signalvorrichtung einen lauten, von anderen Verkehrsteilnehmern gut hörbaren, Signalton abgeben. Durch die akustische Verstärkung des Signaltons im Hohlraum wird außerdem weniger elektrische Energie benötigt, um einen gut hörbaren
Signalton abzugeben.
Vorzugsweise kann vorgesehen sein, dass der wenigstens eine Signalgeber als elektrische Signaleinrichtung, vorzugsweise in Form eines Lautsprechers oder Piezoschallwandlers, ausgebildet
ist.
Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel kann vorgesehen sein, dass die wenigstens eine Betätigungsvorrichtung als Tastschalter ausgebildet ist. Die als Tastschalter ausgebildete Betätigungsvorrichtung ist dabei mit dem wenigstens einen Signalgeber signalleitend verbunden. Die signalleitende Verbindung kann drahtgebunden und/oder drahtlos sein. Bei einer drahtgebundenen Verbindung kann diese beispielsweise so ausgestaltet sein, dass bei Betätigung der Betätigungsvorrichtung eine elektrische Verbindung geschlossen wird, sodass der Signalgeber aktiviert wird und einen Signalton generiert. Bei einer drahtlosen Verbindung kann diese beispielsweise so ausgestaltet sein, dass bei Betätigung der Betätigungsvorrichtung ein Steuersignal von der
Betätigungsvorrichtung zum Signalgeber gesendet wird (z.B.
mittels an sich bekannter Drahtloskommunikationsschnittstellen und -protokolle wie Bluetooth, WLAN, etc.), der dadurch aktiviert wird und einen Signalton generiert. Es kann auch eine mit dem wenigstens einen Signalgeber signalleitend verbundene Steuereinrichtung vorgesehen sein, die ein entsprechendes Steuersignal von der wenigstens einen Betätigungsvorrichtung
erhält und daraufhin den wenigstens einen Signalgeber aktiviert.
Vorzugsweise kann vorgesehen sein, dass die Signalvorrichtung wenigstens einen elektrischen Energiespeicher und/oder wenigstens eine Aufnahmevorrichtung für wenigstens einen elektrischen Energiespeicher umfasst, wobei der wenigstens eine elektrische Energiespeicher und/oder die wenigstens eine Aufnahmevorrichtung elektrisch mit dem wenigstens einen Signalgeber verbunden ist bzw. sind. Beim wenigstens einen elektrischen Energiespeicher kann es sich beispielsweise um eine Batterie oder einen Akkumulator handeln. Bei der wenigstens einen Aufnahmevorrichtung kann es sich beispielsweise um ein Batteriefach für eine oder mehrere Batterien und/oder
Akkumulatoren handeln.
Besonders bevorzugt kann vorgesehen sein, dass der wenigstens eine Hohlraum einen Resonanzraum bildet, wobei der wenigstens eine Signalgeber akustisch mit dem Resonanzraum verbunden ist. Hierbei bildet der den Hohlraum umgebende Körper einen Resonanzkörper, der den Signalton verstärkt, sodass die Signalvorrichtung einen lauten, von anderen Verkehrsteilnehmern
gut hörbaren, Signalton abgeben kann. In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel kann vorgesehen sein,
dass der wenigstens eine Signalgeber im oder am wenigstens einen
Hohlraum angeordnet ist.
Vorzugsweise kann vorgesehen sein, dass die Signalvorrichtung wenigstens einen Kanal umfasst, wobei ein Akustikausgang des wenigstens einen Signalgebers über den wenigstens einen Kanal mit einem Akustikeingang des wenigstens einen Hohlraums verbunden ist. Dadurch können vom Signalgeber abgegebene
Signaltöne durch den Kanal in den Hohlraum eingebracht werden.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsvariante kann vorgesehen sein, dass der wenigstens eine Hohlraum ein Basisende und ein Austrittsende umfasst, wobei vorzugsweise ein vom wenigstens einen Signalgeber abgegebener oder abgebbarer Signalton im Bereich des Basisendes in den Hohlraum einbringbar ist und im Bereich des Austrittsendes aus dem wenigstens einen Hohlraum ausbringbar ist. Zum Einbringen des Signaltons in den Hohlraum kann dieser im Bereich des Basisendes einen Akustikeingang aufweisen, der in den Hohlraum mündet. Nach Durchlaufen des Hohlraums verlässt der Signalton den Hohlraum im Bereich des
Austrittsendes.
Vorzugsweise kann vorgesehen sein, dass der wenigstens eine Hohlraum ausgehend vom Basisende in Richtung des Austrittsendes im Wesentlichen konisch ausgebildet ist, wobei vorzugsweise ein Austrittsdurchmesser des wenigstens einen Hohlraums im Bereich des Austrittsendes größer ist als ein Basisdurchmesser des wenigstens einen Hohlraums im Bereich des Basisendes. Durch eine konische Ausbildung des Hohlraums kann insbesondere ein eventuell von außen in den Hohlraum eindringendes Wasser
eigenständig wieder aus dem Hohlraum abfließen.
Vorzugsweise kann dabei vorgesehen sein, dass der wenigstens
eine Hohlraum im Wesentlichen als Kegelstumpf umfassend eine
Grundfläche und eine im Vergleich mit der Grundfläche kleinere
Deckfläche ausgebildet ist, wobei die Deckfläche das Basisende
darstellt und die Grundfläche das Austrittsende darstellt
In einer besonders bevorzugten Ausführung kann vorgesehen sein, dass das Austrittsende durch eine, vorzugsweise als Endkappe ausgebildete, schalldurchgängige Abschlussvorrichtung abgedeckt ist. Die Abschlussvorrichtung kann auf den wenigstens einen Hohlraum oder ein Gehäuse, in dem der wenigstens eine Hohlraum angeordnet oder ausgebildet ist, aufgesteckt sein. Die Abschlussvorrichtung kann aber auch integraler Bestandteil des
Gehäuses sein oder am Gehäuse angeformt sein.
Vorzugsweise kann dabei vorgesehen sein, dass die Abschlussvorrichtung wenigstens eine Öffnung aufweist. Durch die wenigstens eine Öffnung kann Schall und damit der Signalton austreten. Die Abschlussvorrichtung kann beispielsweise gitterförmig ausgebildet sein. Eine gitterförmige Ausbildung bietet Schalldurchlässigkeit und gleichzeitig Schutz vor Umwelteinflüssen, indem es beispielsweise ein Eindringen von
Schmutz und Wasser in den Hohlraum reduziert.
Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel kann vorgesehen sein, dass die Abschlussvorrichtung eine elektrische Anzeigevorrichtung umfasst. Die elektrische Anzeigevorrichtung kann zur Anzeige des Ladestandes eines Energiespeichers (z.B. Batterie oder Akku) der Signalvorrichtung dienen und eine optische Ladestandsanzeige umfassen, beispielsweise in Form einer mehrfärbigen LED-Leuchte, die in einer als Endkappe
ausgebildeten Abschlussvorrichtung integriert ist. In einer bevorzugten Ausführungsvariante kann vorgesehen sein,
dass die Signalvorrichtung ein Gehäuse umfasst, wobei das
Gehäuse entlang einer Längsrichtung längserstreckt ausgebildet
ist, wobei der wenigstens eine Signalgeber im Gehäuse angeordnet ist, wobei der wenigstens eine Hohlraum im Gehäuse angeordnet
oder ausgebildet ist.
Vorzugsweise kann dabei vorgesehen sein, dass das Gehäuse entlang der Längsrichtung zumindest abschnittsweise eine kreiszylindrische Außenform aufweist. Vorzugsweise weist dabei das Gehäuse im Wesentlichen entlang der gesamten Längserstreckung eine kreiszylindrische Umhüllung auf, wobei eine Aufnahmevorrichtung für einen Energiespeicher, also z.B. ein Batteriefach für einzulegende Batterien, offen bleiben kann oder durch einen entsprechend der kreiszylindrischen Umhüllung geformten Batteriefachdeckel verschließbar sein kann. Durch eine kreiszylindrische Außenform oder Umhüllung des Gehäuses kann die Signalvorrichtung in ein Hohlrohr oder einen Hohlrohrabschnitt eines Fahrradlenkers eingeschoben und somit im Hohlrohr oder Hohlrohrabschnitt des Fahrradlenkers angeordnet werden. Dadurch ist die Signalvorrichtung von außen nicht mehr sichtbar, was gegenüber herkömmlichen Signalvorrichtungen einerseits eine optische bzw. ästhetische Verbesserung und andererseits auch
eine aerodynamische Verbesserung darstellt.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform kann vorgesehen sein, dass die wenigstens eine Betätigungsvorrichtung im oder am
Gehäuse angeordnet ist.
Vorzugsweise kann vorgesehen sein, dass die Signalvorrichtung eine mit der wenigstens einen Betätigungsvorrichtung und/oder mit dem wenigstens einen Signalgeber signalleitend verbundene Steuervorrichtung umfasst, wobei durch die Steuervorrichtung Tonhöhe und/oder Tondauer des vom wenigstens einen Signalgebers abzugebenden Signaltons steuerbar ist. Die Steuervorrichtung
kann beispielsweise als Steuerungselektronik für den wenigstens
einen Signalgeber ausgebildet sein. Es können beispielsweise ein Signalgeber und zwei Betätigungsvorrichtungen vorhanden sein, die alle jeweils mit der Steuervorrichtung signalleitend (z.B. drahtgebunden oder drahtlos) verbunden sind. Die Steuervorrichtung kann so konfiguriert sein, dass bei Betätigung der ersten Betätigungsvorrichtung vom Signalgeber ein Signalton mit einer ersten Tonhöhe und/oder einer ersten Tondauer erzeugt wird und bei Betätigung der zweiten Betätigungsvorrichtung ein Signalton mit einer zweiten Tonhöhe und/oder einer zweiten Tondauer erzeugt wird. Generell kann vorgesehen sein, dass ein Jeweiliger Signalton ein Dauerton mit vorgebbarer Signaldauer
oder eine Folge von Tonpulsen ist.
Grundsätzlich kann als Signalton auch eine beliebige digitale Audiodatei dienen, beispielsweise im häufig verwendeten MP3Format. So kann vorgesehen sein, dass ein Speichermedium (z.B. eine SD-Speicherkarte) in die Signalvorrichtung eingeschoben werden kann, auf der sich eine Audiodatei umfassend den Signalton befindet. Es ist auch denkbar, dass eine solche Audiodatei über herkömmliche Drahtloskommunikationsschnittstellen und -protokolle wie Bluetooth oder WLAN in einen digitalen Speicher der Signalvorrichtung geladen wird. Die Steuervorrichtung kann so konfiguriert sein, dass bei Betätigung der wenigstens einen Betätigungsvorrichtung die Audiodatei über den Signalgeber, der als Lautsprecher ausgebildet sein kann, wiedergegeben wird. Dadurch ist die Wiedergabe von beliebigen Tönen, Tonfolgen oder
Melodien möglich. Schutz wird auch begehrt für einen Fahrradlenker, insbesondere
Rennradlenker, mit wenigstens einer Signalvorrichtung gemäß der
vorbeschriebenen Art.
Vorzugsweise kann vorgesehen sein, dass der Fahrradlenker wenigstens ein Griffende aufweist, wobei der Fahrradlenker im Bereich des wenigstens einen Griffendes einen Hohlrohrabschnitt umfasst, wobei die wenigstens eine Signalvorrichtung im Wesentlichen vollständig im Hohlrohrabschnitt angeordnet ist. Dabei ist es günstig, wenn die Außenform der Signalvorrichtung mit der inneren Ausgestaltung des Hohlrohrabschnitts korrespondiert, beispielsweise indem ein Gehäuse der Signalvorrichtung entlang seiner Längsrichtung zumindest abschnittsweise eine kreiszylindrische Außenform oder Umhüllung
aufweist.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform kann vorgesehen sein, dass die wenigstens eine Betätigungsvorrichtung am Fahrradlenker angeordnet ist. Es können auch mehrere Betätigungsvorrichtungen (z.B. vier) an unterschiedlichen Positionen am Fahrradlenker angeordnet sein. Dadurch kann eine gute Erreichbarkeit der Betätigungsvorrichtungen auch bei unterschiedlichen Griffpositionen erzielt werden. Es kann beispielsweise auch vorgesehen sein, dass zwei Betätigungsvorrichtungen, die unterschiedliche Signaltöne abgeben (z.B. eine Betätigungsvorrichtung für einen zeitlich kurzen Signalton und eine andere Betätigungsvorrichtung für einen zeitlich längeren Signalton), an unterschiedlichen Positionen am Fahrradlenker
angeordnet sind.
Vorzugsweise kann vorgesehen sein, dass die wenigstens eine Betätigungsvorrichtung durch eine am Fahrradlenker angeordnete Signalleitung mit dem wenigstens einen Signalgeber verbunden ist, wobei vorzugsweise die Signalleitung zwischen dem Fahrradlenker und einer den Fahrradlenker zumindest bereichsweise abdeckenden Schutzschicht, vorzugsweise in Form
eines Lenkerbandes, angeordnet ist. Bei der Schutzschicht kann
es sich um ein an sich bekanntes Lenkerband handeln, das um den
Fahrradlenker gewickelt ist und die Signalleitung abdeckt.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform kann vorgesehen sein, dass der Fahrradlenker ein erstes Griffende und ein zweites Griffende aufweist, wobei der Fahrradlenker im Bereich des ersten Griffendes einen ersten Hohlrohrabschnitt und im Bereich des zweiten Griffendes einen zweiten Hohlrohrabschnitt umfasst, wobei eine erste Signalvorrichtung im Wesentlichen vollständig im ersten Hohlrohrabschnitt angeordnet ist und eine zweite Signalvorrichtung im Wesentlichen vollständig im zweiten Hohlrohrabschnitt angeordnet ist. Bei dieser Variante ist in beiden Enden des Fahrradlenkers jeweils eine Signalvorrichtung angeordnet, die sich Jeweils mit einer oder mit mehreren
Betätigungsvorrichtungen betätigen lässt.
Des Weiteren wird Schutz begehrt für ein Fahrrad, insbesondere
Rennrad, mit einem Fahrradlenker gemäß der vorbeschriebenen Art.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden anhand der nachfolgenden Figurenbeschreibung erläutert.
Dabei zeigen:
Fig. 1 ein Ausführungsbeispiel eines vorgeschlagenen Fahrrads in einer schematischen Darstellung,
Fig. 2 ein Ausführungsbeispiel eines vorgeschlagenen Fahrradlenkers in einer perspektivischen Ansicht,
Fig. 3 ein Ausführungsbeispiel einer vorgeschlagenen Signalvorrichtung in einer perspektivischen Ansicht,
Fig. 4 ein weiteres Ausführungsbeispiel einer vorgeschlagenen Signalvorrichtung in einer
perspektivischen Ansicht und
Fig. 5 ein Ausführungsbeispiel einer in einem Fahrradlenker angeordneten vorgeschlagenen Signalvorrichtung in
einer Schnittdarstellung.
Fig. 1 zeigt ein Ausführungsbeispiel eines vorgeschlagenen Fahrrads 2 in einer schematischen Darstellung. Das Fahrrad 2 umfasst einen Fahrradlenker 17, der eine vorgeschlagene Signalvorrichtung 1 umfasst, die in dieser Abbildung nicht näher
dargestellt ist.
Fig. 2 zeigt ein Ausführungsbeispiel eines vorgeschlagenen Fahrradlenkers 17 in einer perspektivischen Ansicht. Der Fahrradlenker 17 ist als Rennradlenker ausgebildet und umfasst ein erstes Griffende 18 für die linke Hand und ein zweites Griffende 18‘ für die rechte Hand. In an sich bekannter Art weist der Fahrradlenker 17 im Bereich des ersten Griffendes 18 einen ersten Hohlrohrabschnitt 19 auf, und im Bereich des zweiten Griffendes 18‘ weist der Fahrradlenker 17 einen zweiten Hohlrohrabschnitt 19‘ auf. Bei dem hier gezeigten Fahrradlenker 17 ist eine Signalvorrichtung 1 in Form einer elektrischen Fahrradklingel im Wesentlichen vollständig im ersten Hohlrohrabschnitt 19 angeordnet. Die Signalvorrichtung 1 umfasst einen in dieser Darstellung nicht näher ersichtlichen Signalgeber 3 zur Abgabe eines akustischen Signaltons und eine mit dem Signalgeber 3 über eine Signalleitung 20 signalleitend verbundene Betätigungsvorrichtung 4 in Form eines Tastschalters
zur Aktivierung des Signalgebers 3.
Die Signalleitung 20 ist außen am Fahrradlenker 17 bis zur am Fahrradlenker 17 angeordneten Betätigungsvorrichtung 4 geführt. Bei der Montage von Betätigungsvorrichtung 4 und Verkabelung (Signalleitung 20) am Fahrradlenker 17 wird die Signalleitung 20 mit Klebebändern 31 am Fahrradlenker 17 befestigt, bevor der
Fahrradlenker 17 mit einer Schutzschicht 21, vorzugsweise in Form eines Lenkerbandes, umwickelt wird und dadurch die Signalleitung 20 und die Klebebänder 31 nicht mehr sichtbar
sind.
Anders als dargestellt, könnten auch mehrere Betätigungsvorrichtungen 4 für den Signalgeber 3 am Fahrradlenker 17 angeordnet sein. Es könnte auch eine weitere Signalvorrichtung 1 im Wesentlichen vollständig im zweiten
Hohlrohrabschnitt 19‘ angeordnet sein.
Fig. 3 zeigt ein Ausführungsbeispiel einer vorgeschlagenen Signalvorrichtung 1 in Form einer elektrischen Fahrradklingel in einer perspektivischen Ansicht. Die hier gezeigte Signalvorrichtung 1 umfasst ein Gehäuse 15, das entlang einer Längsrichtung L längserstreckt ausgebildet ist. Im Gehäuse 15 sind ein Signalgeber 3 zur Abgabe eines akustischen Signaltons und ein mit dem Signalgeber 3 akustisch verbundener Hohlraum 5 angeordnet, wobei Signalgeber 3 und Hohlraum 5 in dieser Ansicht nicht sichtbar sind, weil sie sich im Inneren des Gehäuses 15
befinden (siehe dazu die Schnittdarstellung gemäß Fig. 5).
Das Gehäuse 15 weist entlang der Längsrichtung L eine kreiszylindrische Umhüllung auf. Dadurch kann die Signalvorrichtung 1 in einfacher Weise in einen entsprechenden Hohlrohrabschnitt 19 eines Griffendes 18 eines Fahrradlenkers 17
eingeschoben und darin angeordnet werden (vgl. Fig. 2).
An einem in Längsrichtung L äußeren Ende des Gehäuses 15 ist eine als Endkappe ausgebildete, schalldurchgängige Abschlussvorrichtung 13 angeordnet. Die Abschlussvorrichtung 13 deckt ein Austrittsende 9 des Hohlraums 5 ab (vgl. Fig. 5). Die
hier gezeigte Abschlussvorrichtung 13 ist gitterförmig
ausgebildet und umfasst mehrere Öffnungen 14 (drei davon sind stellvertretend mit einer Bezugszeichenlinie markiert). Durch die Öffnungen 14 kann Schall und damit der vom Signalgeber 3 erzeugte Signalton aus der Signalvorrichtung 1 austreten. Die gitterförmige Ausbildung der Abschlussvorrichtung 13 bietet Schalldurchlässigkeit und gleichzeitig Schutz vor Umwelteinflüssen, indem dadurch beispielsweise ein Eindringen
von Schmutz und Wasser in den Hohlraum 5 reduziert wird.
Die Signalvorrichtung 1 umfasst eine Aufnahmevorrichtung 7 für wenigstens einen elektrischen Energiespeicher (der in der gezeigten Darstellung nicht eingelegt ist), wobei die Aufnahmevorrichtung 7 elektrisch mit dem Signalgeber 3 verbunden ist, sodass er bei eingelegtem Energiespeicher mit elektrischer Energie versorgt werden kann. Zum erleichterten Einlegen eines Energiespeichers (z.B. in Form einer Batterie oder eines Akkumulators) weist das Gehäuse 15 im Bereich der Aufnahmevorrichtung 7 innerhalb der kreiszylindrischen Umhüllung
eine Gehäuseöffnung 26 auf.
Die Signalvorrichtung 1 umfasst außerdem eine mit dem Signalgeber 3 signalleitend verbundene Betätigungsvorrichtung 4 zur Aktivierung des Signalgebers 3. Die Betätigungsvorrichtung 4 ist als Tastschalter ausgebildet und mittels einer Signalleitung 20 signalleitend mit dem Signalgebers 3 verbunden. In der Signalleitung 20 ist die Aufnahmevorrichtung 7 für den wenigstens einen elektrischen Energiespeicher angeordnet, sodass der Signalgeber 3 bei einem in die Aufnahmevorrichtung 7 eingelegten Energiespeicher über die Signalleitung 20 mit
elektrischer Energie versorgt werden kann.
Fig. 4 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel einer
vorgeschlagenen Signalvorrichtung 1 in einer perspektivischen
Ansicht. Ergänzend zum Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 3 umfasst die hier gezeigte Signalvorrichtung 1 eine weitere Betätigungsvorrichtung 4‘ sowie eine Steuervorrichtung 16. Der Signalgeber 3, die weitere Betätigungsvorrichtung 4‘ und die
Steuervorrichtung 16 sind schematisch dargestellt.
Die Steuervorrichtung 16 ist signalleitend mit den Betätigungsvorrichtungen 4, 4‘ und mit dem Signalgeber 3 verbunden. Die signalleitende Verbindung der Betätigungsvorrichtung 4 mit der Steuervorrichtung 16 erfolgt mittels Signalleitung 20. Die signalleitende Verbindung der weiteren Betätigungsvorrichtung 4‘ mit der Steuervorrichtung 16 erfolgt mittels eines strichliert angedeuteten drahtlosen Verbindungskanals 27. Die signalleitende Verbindung der Steuervorrichtung 16 mit dem Signalgeber 3 erfolgt mittels einer
weiteren Signalleitung 28.
Durch die Steuervorrichtung 16 sind Tonhöhe und/oder Tondauer des vom Signalgeber 3 abzugebenden Signaltons steuerbar. Die Steuervorrichtung 16 ist in diesem Beispiel so konfiguriert, dass bei Betätigung der Betätigungsvorrichtung 4 vom Signalgeber 3 ein Signalton mit einer ersten Tonhöhe und einer ersten Tondauer erzeugt wird und bei Betätigung der weiteren Betätigungsvorrichtung 4‘ ein Signalton mit einer zweiten
Tonhöhe und einer zweiten Tondauer erzeugt wird.
Fig. 5 zeigt ein Ausführungsbeispiel einer in einem Fahrradlenker 17 angeordneten vorgeschlagenen Signalvorrichtung 1l in einer Schnittdarstellung, wobei die Signalvorrichtung 1 der
in Fig. 3 dargestellten Signalvorrichtung 1 entspricht.
Die hier gezeigte Signalvorrichtung 1 in Form einer elektrischen
Fahrradklingel umfasst einen Signalgeber 3 zur Abgabe eines
akustischen Signaltons und eine mit dem Signalgeber 3 signalleitend verbundene (hier schematisch dargestellte) Betätigungsvorrichtung 4 zur Aktivierung des Signalgebers 3. Der Signalgeber 3 ist als elektrische Signaleinrichtung in Form eines Piezoschallwandlers ausgebildet, und die Betätigungsvorrichtung 4 ist als Tastschalter ausgebildet. Die Betätigungsvorrichtung 4 ist mittels einer Signalleitung 20 signalleitend mit dem Signalgeber 3 verbunden. In der Signalleitung 20 ist eine Aufnahmevorrichtung 7 für einen elektrischen Energiespeicher 6 angeordnet. Die Aufnahmevorrichtung 7 ist über die Signalleitung 20 elektrisch mit dem Signalgeber 3 verbunden. In der Aufnahmevorrichtung 7 ist ein elektrischer Energiespeicher 6 in Form einer 12VStabbatterie angeordnet, sodass der Signalgeber 3 mit elektrischer Energie versorgt werden kann. In an sich bekannter Weise wird bei Betätigung der Betätigungsvorrichtung 4 der Stromkreis, in dem sich Energiespeicher 6, Betätigungsvorrichtung 4 und Signalgeber 3 befinden, geschlossen und der Signalgeber 3 wird aktiviert und erzeugt einen
Signalton.
Zur akustischen Verstärkung des vom Signalgeber 3 erzeugten Signaltons umfasst die Signalvorrichtung 1 einen Hohlraum 5, wobei der Signalgeber 3 mit dem Hohlraum 5 verbunden ist. Durch die akustische Verbindung des Signalgebers 3 mit dem Hohlraum 5 wird der Signalton in den Hohlraum 5 eingebracht und dort
akustisch verstärkt.
Der Hohlraum 5 bildet hierbei also einen Resonanzraum, der akustisch mit dem Signalgeber 3 verbunden ist. Dazu ist der Signalgeber 3 am Hohlraum 5 angeordnet, und die
Signalvorrichtung 1 umfasst einen Kanal 22, wobei ein
Akustikausgang 23 des Signalgebers 3 über den Kanal 22 mit einem
Akustikeingang 24 des Hohlraums 5 verbunden ist.
Der Hohlraum 5 umfasst ein Basisende 8 und ein Austrittsende 9. Der Akustikeingang 24 des Hohlraums 5 befindet sich im Bereich des Basisendes 8, sodass ein vom Signalgeber 3 abgegebener Signalton im Bereich des Basisendes 8 in den Hohlraum 5 einbringbar ist. Im Bereich des Austrittsendes 9 ist der
Signalton aus dem Hohlraum 5 ausbringbar.
Der hier gezeigte Hohlraum 5 ist ausgehend vom Basisende 8 in Richtung des Austrittsendes 9 im Wesentlichen konisch ausgebildet ist, wobei ein Austrittsdurchmesser AD des Hohlraums 5 im Bereich des Austrittsendes 9 größer ist als ein Basisdurchmesser BD des Hohlraums 5 im Bereich des Basisendes 8. Konkret ist der Hohlraum 5 im Wesentlichen als Kegelstumpf 10 umfassend eine Grundfläche 11 und eine im Vergleich mit der Grundfläche 11 kleinere Deckfläche 12 ausgebildet, wobei die Deckfläche 12 das Basisende 8 des Hohlraums 5 darstellt und die Grundfläche 11 das Austrittsende 9 des Hohlraums 5 darstellt. Durch eine konische Ausbildung des Hohlraums 5 kann insbesondere ein eventuell von außen in den Hohlraum 5 eindringendes Wasser
eigenständig wieder aus dem Hohlraum 5 abfließen.
Signalgeber 3, Hohlraum 5 und Aufnahmevorrichtung 7 mit eingesetztem elektrischen Energiespeicher 6 sind ein einem Gehäuse 15 der Signalvorrichtung 1 angeordnet (vgl. Fig. 3). Das Gehäuse 15 weist entlang einer Längsrichtung L eine kreiszylindrische Umhüllung auf. Der Fahrradlenker 17 weist ein Griffende 18 auf und umfasst im Bereich des Griffendes 18 einen Hohlrohrabschnitt 19. Durch die kreiszylindrische Umhüllung des Gehäuses 15, die mit dem Hohlrohrabschnitt 19 korrespondiert,
kann die Signalvorrichtung 1 in einfacher Weise in den
Hohlrohrabschnitt 19 des Griffendes 18 des Fahrradlenkers 17 eingeschoben und darin angeordnet werden. In der gezeigten Darstellung ist die Signalvorrichtung 1 im Wesentlichen
vollständig im Hohlrohrabschnitt 19 angeordnet.
An einem äußeren Ende des Gehäuses 15 ist eine als Endkappe ausgebildete, schalldurchgängige Abschlussvorrichtung 13 angeordnet, wobei die Abschlussvorrichtung integral mit dem Gehäuse 15 ausgebildet ist. Die Abschlussvorrichtung 13 deckt das Austrittsende 9 des Hohlraums 5 ab und ist gitterförmig ausgebildet. Durch die gitterförmige Ausgestaltung umfasst die Abschlussvorrichtung 13 mehrere Öffnungen 14, durch die Schall und damit der vom Signalgeber 3 erzeugte Signalton aus der Signalvorrichtung 1 austreten kann. Die gitterförmige Ausbildung der Abschlussvorrichtung 13 bietet Schalldurchlässigkeit und gleichzeitig Schutz vor Umwelteinflüssen, indem dadurch beispielsweise ein Eindringen von Schmutz und Wasser in den
Hohlraum 5 reduziert wird.
Durch das Einstecken der Signalvorrichtung 1 in das Griffende 18 des Fahrradlenkers 17 ist die Signalvorrichtung 1 voll in den Fahrradlenker 17 integriert und von außen nur durch die Abschlussvorrichtung 13 sichtbar. Zwischen der Signalvorrichtung 1l und einer Innenwandung des Hohlrohrabschnitt 19 ist ein Lenkerband 29 angeordnet, welches durch Einstecken der Signalvorrichtung 1 komprimiert wird. Dadurch wird Reibschluss erzeugt und somit die Befestigung der Signalvorrichtung 1 im Fahrradlenker 17 bewerkstelligt. An einem äußeren Ende des Griffendes 18 des Fahrradlenkers 17 ist zwischen dem Gehäuse 15 und dem Griffende 18 ein Dichtring 25 vorgesehen, welcher das
Eindringen von Flüssigkeiten verhindert.
Die als Endkappe ausgebildete, schalldurchgängige Abschlussvorrichtung 13 kann mit einem beliebigen Muster versehen werden, welches das Eindringen von Schmutz und Wasser verhindert. Im gezeigten Beispiel ist Abschlussvorrichtung 13 integral mit dem Gehäuse 15 ausgebildet. Sie kann aber auch aufgesteckt oder fix mit dem Gehäuse 15 verbunden sein. Vorzugsweise ist die Abschlussvorrichtung 13 mit einem Radius 30 versehen, sodass sich der Fahrer nicht an einer Kante der
Abschlussvorrichtung 13 verletzen kann.
Um Dichtheit gegen das Eindringen von Wasser und um elektrische Isolierung zu gewährleisten, sind die Elektronikkomponenten der Signalvorrichtung 1 - Signalgeber 3, Aufnahmevorrichtung 7,
Energiespeicher 6 und dazugehörige interne Verkabelung (in der Figur nicht vollständig dargestellt) - mit einem wasserdichten
Kleber in das Gehäuse 15 eingeklebt.
Die Signalleitung 20 ist außen am Fahrradlenker 17 bis zur am Fahrradlenker 17 angeordneten Betätigungsvorrichtung 4 geführt. Bei der Montage von Betätigungsvorrichtung 4 und Verkabelung (Signalleitung 20) am Fahrradlenker 17 wird die Signalleitung 20 mit Klebebändern 31 am Fahrradlenker 17 befestigt (vgl. Fig. 2), bevor der Fahrradlenker 17 mit einer Schutzschicht 21, vorzugsweise in Form eines Lenkerbandes, umwickelt wird und dadurch die Signalleitung 20 und die Klebebänder 31 nicht mehr
sichtbar sind.
Die Betätigungsvorrichtung 4 kann mit einem elastischen Gummi versehen sein, sodass die Betätigungsvorrichtung 4 nicht vom möglicherweise straff gewickelten Lenkerband ausgelöst wird bzw. dass sich die Betätigungsvorrichtung 4 nach Betätigung mit Hilfe
des Gummis wieder selbstständig lösen kann.
Bezugszeichenliste:
1 Signalvorrichtung
2 Fahrrad
3 Signalgeber
4 Betätigungsvorrichtung 5 Hohlraum
6 Energiespeicher
7 Aufnahmevorrichtung
8 Basisende
9 Austrittsende
10 Kegelstumpf
11 Grundfläche
12 Deckfläche
13 Abschlussvorrichtung 14 Öffnung
15 Gehäuse
16 Steuervorrichtung
17 Fahrradlenker
18,18‘ Griffende
19,19‘ Hohlrohrabschnitt 20 Signalleitung
21 Schutzschicht
22 Kanal
23 Akustikausgang Signalgeber 24 Akustikeingang Hohlraum 25 Dichtring
26 Gehäuseöffnung
27 Verbindungskanal
28 weitere Signalleitung 29 Lenkerband
30 Radius
AD Austrittsdurchmesser
BD Basisdurchmesser
L Längsrichtung
Innsbruck, am 1. September 2022
19
092406 30/30

Claims (1)

  1. Patentansprüche:
    Signalvorrichtung (1) für ein Fahrrad (2), insbesondere elektrische Fahrradklingel, umfassend wenigstens einen Signalgeber (3) zur Abgabe eines akustischen Signaltons und wenigstens eine mit dem wenigstens einen Signalgeber (3) signalleitend verbundene Betätigungsvorrichtung (4) zur Aktivierung des wenigstens einen Signalgebers (3), dadurch gekennzeichnet, dass die Signalvorrichtung (1) wenigstens einen Hohlraum (5) umfasst, wobei der wenigstens eine
    Signalgeber (3) mit dem Hohlraum (5) verbunden ist.
    Signalvorrichtung nach dem vorangehenden Anspruch, wobei der wenigstens eine Signalgeber (3) als elektrische Signaleinrichtung, vorzugsweise in Form eines Lautsprechers
    oder Piezoschallwandlers, ausgebildet ist.
    Signalvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die wenigstens eine Betätigungsvorrichtung (4) als
    Tastschalter ausgebildet ist.
    Signalvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Signalvorrichtung (1) wenigstens einen elektrischen Energiespeicher (6) und/oder wenigstens eine Aufnahmevorrichtung (7) für wenigstens einen elektrischen Energiespeicher (6) umfasst, wobei der wenigstens eine elektrische Energiespeicher (6) und/oder die wenigstens eine Aufnahmevorrichtung (7) elektrisch mit dem wenigstens einen
    Signalgeber (3) verbunden ist bzw. sind.
    Signalvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche,
    wobei der wenigstens eine Hohlraum (5) einen Resonanzraum
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    bildet, wobei der wenigstens eine Signalgeber (3) akustisch
    mit dem Resonanzraum verbunden ist.
    Signalvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei der wenigstens eine Signalgeber (3) im oder am
    wenigstens einen Hohlraum (5) angeordnet ist.
    Signalvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Signalvorrichtung (1) wenigstens einen Kanal (22) umfasst, wobei ein Akustikausgang (23) des wenigstens einen Signalgebers (3) über den wenigstens einen Kanal (22) mit einem Akustikeingang (24) des wenigstens einen Hohlraums (5)
    verbunden ist.
    Signalvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei der wenigstens eine Hohlraum (5) ein Basisende (8) und ein Austrittsende (9) umfasst, wobei vorzugsweise ein vom wenigstens einen Signalgeber (3) abgegebener oder abgebbarer Signalton im Bereich des Basisendes (8) in den Hohlraum (5) einbringbar ist und im Bereich des Austrittsendes (9) aus dem
    wenigstens einen Hohlraum (5) ausbringbar ist.
    Signalvorrichtung nach dem vorangehenden Anspruch, wobei der wenigstens eine Hohlraum (5) ausgehend vom Basisende (8) in Richtung des Austrittsendes (9) im Wesentlichen konisch ausgebildet ist, wobei vorzugsweise ein Austrittsdurchmesser (AD) des wenigstens einen Hohlraums (5) im Bereich des Austrittsendes (9) größer ist als ein Basisdurchmesser (BD) des wenigstens einen Hohlraums (5) im Bereich des Basisendes
    (8).
    Signalvorrichtung nach einem der vorangehenden zwei
    Ansprüche, wobei der wenigstens eine Hohlraum (5) im
    12.
    13.
    14.
    15.
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    Wesentlichen als Kegelstumpf (10) umfassend eine Grundfläche (11) und eine im Vergleich mit der Grundfläche (11) kleinere Deckfläche (12) ausgebildet ist, wobei die Deckfläche (12) das Basisende (8) darstellt und die Grundfläche (11) das Austrittsende (9) darstellt.
    Signalvorrichtung nach einem der vorangehenden drei Ansprüche, wobei das Austrittsende (9) durch eine, vorzugsweise als Endkappe ausgebildete, schalldurchgängige
    Abschlussvorrichtung (13) abgedeckt ist.
    Signalvorrichtung nach dem vorangehenden Anspruch, wobei die Abschlussvorrichtung (13) wenigstens eine Öffnung (14)
    aufweist.
    Signalvorrichtung nach einem der vorangehenden zwei Ansprüche, wobei die Abschlussvorrichtung (13) eine
    elektrische Anzeigevorrichtung umfasst.
    Signalvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Signalvorrichtung (1) ein Gehäuse (15) umfasst, wobei das Gehäuse (15) entlang einer Längsrichtung (L) längserstreckt ausgebildet ist, wobei der wenigstens eine Signalgeber (3) im Gehäuse (15) angeordnet ist, wobei der wenigstens eine Hohlraum (5) im Gehäuse (15) angeordnet oder
    ausgebildet ist. Signalvorrichtung nach dem vorangehenden Anspruch, wobei das
    Gehäuse (15) entlang der Längsrichtung (L) zumindest
    abschnittsweise eine kreiszylindrische Außenform aufweist.
    17.
    18.
    19.
    20.
    21.
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    Signalvorrichtung nach einem der vorangehenden zwei Ansprüche, wobei die wenigstens eine Betätigungsvorrichtung
    (4) im oder am Gehäuse (15) angeordnet ist.
    Signalvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Signalvorrichtung (1) eine mit der wenigstens einen Betätigungsvorrichtung (4) und/oder mit dem wenigstens einen Signalgeber (3) signalleitend verbundene Steuervorrichtung (16) umfasst, wobei durch die Steuervorrichtung (16) Tonhöhe und/oder Tondauer des vom wenigstens einen Signalgebers (3)
    abzugebenden Signaltons steuerbar ist.
    Fahrradlenker (17), insbesondere Rennradlenker, mit wenigstens einer Signalvorrichtung (1) nach einem der
    vorangehenden Ansprüche.
    Fahrradlenker nach dem vorangehenden Anspruch, wobei der Fahrradlenker (17) wenigstens ein Griffende (18, 18‘) aufweist, wobei der Fahrradlenker (17) im Bereich des wenigstens einen Griffendes (18, 18‘) einen Hohlrohrabschnitt (19, 19‘) umfasst, wobei die wenigstens eine Signalvorrichtung (1) im Wesentlichen vollständig im
    Hohlrohrabschnitt (19, 19‘) angeordnet ist.
    Fahrradlenker nach einem der vorangehenden zwei Ansprüche, wobei die wenigstens eine Betätigungsvorrichtung (4) am
    Fahrradlenker (17) angeordnet ist.
    Fahrradlenker nach einem der vorangehenden drei Ansprüche, wobei die wenigstens eine Betätigungsvorrichtung (4) durch eine am Fahrradlenker (17) angeordnete Signalleitung (20) mit dem wenigstens einen Signalgeber (3) verbunden ist, wobei
    vorzugsweise die Signalleitung (20) zwischen dem
    Fahrradlenker (17) und einer den Fahrradlenker (17) zumindest bereichsweise abdeckenden Schutzschicht (21), vorzugsweise in
    Form eines Lenkerbandes, angeordnet ist.
    22. Fahrradlenker nach einem der vorangehenden vier Ansprüche, wobei der Fahrradlenker (17) ein erstes Griffende (18) und ein zweites Griffende (18‘) aufweist, wobei der Fahrradlenker (17) im Bereich des ersten Griffendes (18) einen ersten Hohlrohrabschnitt (19) und im Bereich des zweiten Griffendes (18) einen zweiten Hohlrohrabschnitt (19‘) umfasst, wobei eine erste Signalvorrichtung (1) im Wesentlichen vollständig im ersten Hohlrohrabschnitt (19) angeordnet ist und eine zweite Signalvorrichtung (1) im Wesentlichen vollständig im
    zweiten Hohlrohrabschnitt (19‘) angeordnet ist.
    23. Fahrrad (2), insbesondere Rennrad, mit einem Fahrradlenker
    (17) nach einem der vorangehenden fünf Ansprüche.
    Innsbruck, am 1. September 2022
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