AT511815B1 - Deckel eines behälters - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft einen Deckel (100) eines Behälters, insbesondere einer Getränkedose, mit zumindest einer den Deckel (100) durchdringenden Auslassöffnung (103), die über zumindest ein Verschlusselement (120) wiederverschließbar ist, wobei das zumindest eine Verschlusselement (120) an der Unterseite des Deckels (100) angeordnet ist, und das zumindest eine Verschlusselement (120) über ein an der Oberseite des Deckels (100) angeordnetes Betätigungselement (110) aus einer Geschlossen-Stellung, bei der die zumindest eine Auslassöffnung (103) verschlossen ist, in eine Offen-Stellung, bei der die Auslassöffnung (103) zumindest teilweise freigelegt ist, bewegbar ist, das zumindest eine Verschlusselement (120) ein erstes Dichtmittel (121) zur Abdichtung der zumindest einen Auslassöffnung (103) gegen die Unterseite des Deckels (100) aufweist, und das Betätigungselement (110) über zumindest ein zweites Dichtmittel (130) verfügt, das die zumindest eine Auslassöffnung (103) gegen die Oberseite des Deckels (100) abdichtet.
Description
österreichisches Patentamt AT511815B1 2013-03-15
Beschreibung [0001] Die Erfindung betrifft den Deckel eines Behälters, insbesondere eine Getränkedose, mit zumindest einer den Deckel durchdringenden Auslassöffnung, die über zumindest ein Verschlusselement wiederverschließbar ist, wobei das zumindest eine Verschlusselement an der Unterseite des Deckels angeordnet ist, und das zumindest eine Verschlusselement über ein an der Oberseite des Deckels angeordnetes Betätigungselement aus einer Geschlossen-Stellung, bei der die zumindest eine Auslassöffnung verschlossen ist, in eine Offen-Stellung, bei der die Auslassöffnung zumindest teilweise freigelegt ist, bewegbar ist, und das zumindest eine Verschlusselement ein erstes Dichtmittel zur Abdichtung der zumindest einen Auslassöffnung gegen die Unterseite des Deckels aufweist.
[0002] Behälter der oben beschriebenen Art werden beispielsweise als wiederverschließbare Getränkedosen hergestellt. Bei einer besonders vorteilhaften Ausführung derartiger Dosen ist in dem Deckelspiegel, der wie die übrige Dose aus Metall, üblicherweise aus Aluminium oder Weißblech hergestellt ist, eine Auslassöffnung vorgesehen. Diese Öffnung ist durch ein Verschlussmittel verschlossen, das im Inneren der Dose am Deckelspiegel anliegt. Dieses Verschlussmittel wird durch ein von außen betätigbares Betätigungselement, beispielsweise mittels einer Klappe oder einem Schieber, aus einer Geschlossenstellung in eine Offen-Stellung bewegt, wodurch die Auslassöffnung zum Entleeren der Dose freigelegt wird und nach dem erstmaligen Öffnen wieder dicht verschließbar ist. Eine derartige Getränkedose kann beispielsweise der AT 507 950 A1 der Anmelderin entnommen werden.
[0003] Ein großes Problem bei wiederverschließbaren Getränkedosen ist die geforderte geringe Keimbelastung. So verbleiben nach dem erstmaligen Öffnen und teilweise Entleeren der Getränkedose häufig Reste des Inhalts im Bereich der Ausgießöffnung, die nach dem Wiederverschließen eine Quelle für Verkeimung und damit für das Auftreten von Schimmel und dergleichen darstellen.
[0004] Es ist daher Aufgabe der Erfindung, einen Deckel für einen wiederverschließbaren Behälter bereitzustellen, der auch beim Wiederverschließen und längerer Lagerung des Behälters das Auftreten bzw. Eindringen von Keimen im Bereich der Dosenöffnung sowie gegebenenfalls in die Getränkedose vermeidet.
[0005] Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass das Betätigungselement über zumindest ein zweites Dichtmittel verfügt, dass die zumindest eine Auslassöffnung gegen die Oberseite des Deckels abdichtet. Die Kombination zweier Dichtmittel führt dazu, dass das erste Dichtmittel, dass am Verschlusselement innenliegend angeordnet ist, ein Austreten des Getränkeinhalts über die Auslassöffnung verhindert, während das zweite Dichtmittel die Auslassöffnung gegen die Umgebung abdichtet und so das Eindringen von Keimen im Produktionszyklus, insbesondere während der Abfüllung, gegebenenfalls während einer Nachbehandlung und während des Transports bis zum Kunden an die Auslassöffnung verhindert.
[0006] In einer besonders bevorzugten Ausführung der Erfindung ist beabstandet von der zumindest einen Auslassöffnung zumindest eine weitere den Deckel durchdringende Öffnung vorgesehen, die ebenfalls über das zweite Dichtmittel gegen die Oberseite des Deckels abgedichtet ist. Bei dieser zweiten den Deckel durchdringenden Öffnung handelt es sich um eine Druckausgleichsöffnung, die bei Betätigung des Betätigungselements zum Öffnen des Behälters zunächst freigelegt wird, um den üblicherweise in der Getränkedose herrschenden Überdruck, wenn diese mit einem kohlesäurehältigen Getränk gefüllt ist, abzulassen, um anschließend die Auslassöffnung selbst freizulegen. Auch diese zweite Öffnung ist anfällig für Verkeimung, so dass in dieser Ausführung der Erfindung auch diese Druckausgleichsöffnung über das zweite Dichtmittel, das an dem Betätigungselement angeordnet ist, abgedichtet wird. Ebenso kann jedoch vorgesehen sein, dass diese Öffnung über ein weiteres, drittes Dichtmittel, gegen Verkeimung durch die Umwelt geschützt ist.
[0007] Eine besonders gute Abdichtung wird erzielt, wenn das zweite und/oder dritte Dichtmittel als Dichtlippe und/oder Dichtkante ausgebildet ist. In einer besonders bevorzugten Ausführung 1 /9 österreichisches Patentamt AT 511 815 B1 2013-03-15 der Erfindung schließt die Dichtlippe oder Dichtkante mit dem Deckelspiegel einen Winkel ungleich 90 Grad ein, was eine verbesserte Abdichtung gegen die Umgebung bewirkt.
[0008] Hierbei ist besonders bevorzugt vorgesehen, dass das zweite Dichtmittel einstückig mit dem Betätigungsmittel ausgebildet ist. Dies erleichtert die Montage der Verschlusseinrichtung auf dem Deckel während der Fertigung und verringert Fehlstellungen und damit in weiterer Folge Probleme mit den Dichteigenschaften des zweiten Dichtmittels.
[0009] Da das Betätigungselement üblicherweise aus einem starrem Kunststoffmaterial gefertigt ist, während das Dichtmittel flexible Eigenschaften für die Abdichtung aufweisen muss, ist besonders bevorzugt vorgesehen, dass das Betätigungselement als Zweikomponenten-Spritzgussteil gefertigt ist, um die einstückige Fertigung mit dem erfindungsgemäßen Dichtmittel zu ermöglichen.
[0010] In einer weiteren Ausführung der Erfindung weist das Betätigungselement zumindest ein Gelenk auf, über das sich das zweite Dichtmittel erstreckt. Das Öffnen des Behälters und damit die Freilegung der Auslassöffnung wird dadurch erleichtert, dass das Betätigungselement ein Gelenk aufweist, das ein Anheben und/oder Verschieben des Betätigungselements erleichtert. Durch die Anordnung des zweiten Dichtmittels über das Gelenk ist gewährleistet, dass die Auslassöffnung und gegebenenfalls die Belüftungsöffnung sicher abgedichtet sind, wenn der Behälter wiederverschlossen wird. Die sichere Abdichtung der im Deckel befindlichen Öffnung sind insbesondere dann gewährleistet, wenn das zweite Dichtmittel im Wesentlichen parallel zu der Außenkante des Betätigungselements verläuft. Damit sind alle vom Betätigungselements abgedeckte Öffnung im Deckelspiegel durch das zweite Dichtmittel gegen die Umgebung abgedichtet.
[0011] In einer besonders bevorzugten Ausführung der Erfindung ist parallel zu dem zweiten Dichtmittel zumindest teilweise zumindest ein Abstandselement angeordnet. Das Dichtmittel ist durch den Innendruck und der daraus resultierenden Verformung des Behälterdeckels sowie beim Öffnen und Wiederverschließen des Behälters Kräften unterworfen, die den Verschleiß des Dichtmittels beschleunigen. Das Abstandselement, das bevorzugterweise als Außenkante ausgebildet ist, hat nun die Aufgabe, diese Kräfte abzufangen, um auf diese Weise eine mechanische Entkopplung zu erreichen und damit die Kräfteeinwirkung auf das Dichtmittel zu verringern.
[0012] Eine Variante mit besonderen Vorteilen sieht vor, dass das zweite Dichtmittel einen ersten Bereich aufweist, der in der Offen-Stellung des Verschlusselements im Bereich der Auslassöffnung gelegen ist, und dass dieser erste Bereich nur einen Dichtwulst aufweist. Es ist vielfach unvermeidlich, dass das Dichtelement während der Öffnungsbewegung in einem ersten Bereich die Kante der Ausgießöffnung überstreicht. Eine Dichtlippe kann dabei bzw. während einer späteren Schließbewegung beschädigt oder zerstört werden. Daher ist es von besonderem Vorteil, wenn das Dichtelement in diesen Bereichen robust ausgebildet ist und beispielsweise nur einen Dichtwulst aufweist. In der Praxis wird das so ausgeführt, dass sich im Übergang zu diesem ersten Bereich Dichtlippe und Dichtwulst vereinigen. Damit wird eine partiell etwas verschlechterte Abdichtung in Kauf genommen, um Probleme beim Öffnen und Wiederverschließen zu vermeiden.
[0013] Im folgenden wird anhand eines nichteinschränkenden Ausführungsbeispiels mit zugehörigen Figuren die Erfindung näher erläutert. Darin zeigen schematisch: [0014] Fig. 1 [0015] Fig. 2 [0016] Fig. 3 [0017] Fig. 4 eine perspektivische Ansicht des erfindungsgemäßen Deckels, eine Schnittansicht des Deckels aus Fig. 1, eine Schnittansicht des in der Fig. 1 dargestellten Betätigungselements, die dem Deckelspiegel zugewandte Unterseite des Betätigungsmittels, 2/9
österreichisches Patentamt AT 511 815 B1 2013-03-15 [0018] Fig. 5 eine weitere Ausführung des zweiten Dichtmittels in einer
Schnittansicht, und [0019] Fig. 5a und Fig. 5b Varianten von Fig. 5.
[0020] In der Fig. 1 ist ein erfindungsgemäßer Deckel 100 in einer perspektivischen Ansicht dargestellt, wobei auf dem Deckelspiegel 101 ein Betätigungselement 110 angeordnet ist, das zweiteilig aufgebaut ist, und das Betätigungselement 110 über ein Fixierelement 110a verfügt, das über ein Gelenk 111 mit einem Schiebeelement 110b in Verbindung steht.
[0021] Wie der Schnittansicht der Fig. 2 zu entnehmen ist, weist der Deckelspiegel 101 eine Ausgießöffnung 103 auf, die in der Geschlossenstellung des Betätigungselementes 110 durch ein unterhalb des Deckelspiegels 101 angeordnetes Verschlusselement 120 verschlossen wird. Dieses Verschlusselement 120 verfügt über ein erstes Dichtungsmittel 121, das den Behälterinhalt gegen die Unterseite des Deckelspiegels 101 abdichtet und damit ein Auslaufen der wiederverschlossenen Getränkedose verhindert.
[0022] In dem Deckelspiegel 101 ist des weiteren eine Öffnung angeordnet, die sich in dem Verschlusselement 120 als Druckausgleichsöffnung 122 fortsetzt, in die ein Zapfen 112 des Fixierelementes 110a eingreift, wenn der Behälter verschlossen ist.
[0023] In der Fig. 3 ist das Betätigungselement 110 in einer Schnittdarstellung gezeigt, wobei an der Unterseite des Betätigungselements 110 ein zweites Dichtmittel 130 angeordnet ist, das sich im Wesentlichen entlang der Außenkante des Betätigungselements 110 erstreckt (Fig. 4).
[0024] Des weiteren ist ein drittes Dichtmittel 131 an dem Fixierelement 110a angeordnet und umgibt hierbei den Zapfen 112. Dieses dritte Dichtmittel 131 ist als Doppeldichtung ausgebildet, die eine Dichtlippe 131a und einen Dichtwulst 131b umfasst, der in der Art eines O-Rings ausgebildet ist. Dabei dient der Dichtwulst 131b nicht nur zur Abdichtung, sondern auch als Abstandselement, das die Dichtlippe vor übermäßiger Belastung bei unsachgemäßem Öffnen oder Verschließen schützt. Die Dichtlippe 131a schneidet die Auflageebene E1 des Betätigungselements 110 auf dem Deckelspiegel 101 unter einem Winkel von etwa 40° bis 50°. Durch die Anordnung des erfindungsgemäßen dritten Dichtmittels 131 an der Unterseite des Betätigungselements 110 wird bei verschlossenem Behälter die Druckausgleichsöffnung 122 gegen die Umgebung abgedichtet.
[0025] Das zweite und das dritte Dichtmittel 130, 131 sind in dieser Ausführung der Erfindung aus einem einzigen Material, nämlich jenem des Betätigungselementes 110 gefertigt. Die Dichtlippe 131a ist dabei besonders schlank gestaltet, um eine ausreichende Flexibilität und damit Abdichtung zu erreichen.
[0026] In den Fig. 5 sind weitere Ausführungen des erfindungsgemäßen dritten Dichtmittels 131 dargestellt, wobei anzumerken ist, dass die folgenden Ausführungen auch für das zweite Dichtmittel 130 analog gelten.
[0027] Bei der Variante von Fig. 5 ist neben einer Dichtlippe 131a zusätzlich ein Dichtwulst Dichtkante 131b vorgesehen, wobei das gesamte Dichtmittel 131 als weiche Komponente eines im Zweikomponenten-Spritzguss hergestellten Betätigungselementes 110 ausgeführt ist.
[0028] Die Variante der Fig. 5a sieht vor, dass nur die Dichtlippe 131a aus einem weichen Material hergestellt ist, und in Fig. 5b ist eine Variante gezeigt, die ein Betätigungselement 110 mit Dichtmittel 131 aus einem einzigen Werkstoff vorsieht, was entsprechende Kostenvorteile bietet. In diesem Fall ist die Ausbildung der Dichtlippe 131a wesentlich, um eine ausreichende Abdichtung zu gewährleisten.
[0029] Es versteht sich, dass der erfindungsgemäße Deckel nicht auf die oben beschriebene Ausführung beschränkt ist. Insbesondere kann das zweite Dichtmittel auf unterschiedliche Weise am Betätigungselement angeordnet sein, sowie unterschiedliche Querschnitte aufweisen. Wesentlich ist, dass die Auslassöffnung im Deckelspiegel sowie eine gegebenenfalls vorhandene Druckausgleichsöffnung durch passende Dichtmittel am Betätigungselement gegen die Umgebung abgedichtet sind. 3/9
Claims (13)
- österreichisches Patentamt AT511815B1 2013-03-15 Patentansprüche 1. Deckel (100) eines Behälters, insbesondere einer Getränkedose, mit zumindest einer den Deckel (100) durchdringenden Auslassöffnung (103), die über zumindest ein Verschlusselement (120) wiederverschließbar ist, wobei das zumindest eine Verschlusselement (120) an der Unterseite des Deckels (100) angeordnet ist, und das zumindest eine Verschlusselement (120) über ein an der Oberseite des Deckels (100) angeordnetes Betätigungselement (110) aus einer Geschlossen-Stellung, bei der die zumindest eine Auslassöffnung (103) verschlossen ist, in eine Offen-Stellung, bei der die Auslassöffnung (103) zumindest teilweise freigelegt ist, bewegbar ist, und das zumindest eine Verschlusselement (120) ein erstes Dichtmittel (121) zur Abdichtung der zumindest einen Auslassöffnung (103) gegen die Unterseite des Deckels (100) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass das Betätigungselement (110) über zumindest ein zweites Dichtmittel (130) verfügt, das die zumindest eine Auslassöffnung (103) gegen die Oberseite des Deckels (100) abdichtet.
- 2. Deckel (100) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass beabstandet von der zumindest einen Auslassöffnung (103) zumindest eine weitere, den Deckel (100) durchdringende Öffnung (122) vorgesehen ist, die ebenfalls über das zweite Dichtmittel (130) gegen die Oberseite des Deckels (100) abgedichtet ist.
- 3. Deckel (100) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein drittes Dichtmittel (131) die zumindest eine weitere Öffnung (122) gegen die Oberfläche des Deckels (100) abdichtet.
- 4. Deckel (100) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite und/oder drittes Dichtmittel (130, 131) als Dichtlippe (131a) und/oder oder als Dichtkante (131b) ausgebildet ist.
- 5. Deckel (100) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtlippe (131a) mit dem Deckel (100) einen Winkel ungleich 90“einschließt.
- 6. Deckel (100) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite und/oder das dritte Dichtmittel (130, 131) einstückig mit dem Betätigungselement (110) ausgebildet ist.
- 7. Deckel (100) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Betätigungselement (110) als Zweikomponenten-Spritzgussteil gefertigt ist.
- 8. Deckel (100) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Betätigungselement (110) zumindest ein Gelenk (111) aufweist, über das sich das zweite Dichtmittel (130) erstreckt.
- 9. Deckel (100) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Dichtmittel (130) im Wesentlichen parallel zu der Außenkante des Betätigungselements (110) verläuft.
- 10. Deckel (100) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Dichtmittel (130) im Wesentlichen entlang der Außenkante des Betätigungselements (110) verläuft.
- 11. Deckel (100) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite und/oder das dritte Dichtmittel (130, 131) zumindest bereichsweise als Doppeldichtung ausgeführt ist.
- 12. Deckel (100) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Doppeldichtung aus einer Dichtlippe (131a) und einem Dichtwulst (131b) zusammensetzt.
- 13. Deckel (100) nach einem der Ansprüche 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Dichtmittel (130) einen ersten Bereich aufweist, der in der Offen-Stellung des Verschlusselements (120) im Bereich der Auslassöffnung (103) gelegen ist, und dass dieser erste Bereich nur einen Dichtwulst (131b) aufweist. Hierzu 5 Blatt Zeichnungen 4/9
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