AT518656A4 - Trinkgefäß - Google Patents
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Abstract
Bei einem Trinkgefäß (1) mit einer Trinköffnung und mit einem Verschluss zum Verschließen der Trinköffnung, wobei der Verschluss einen mit dem Trinkgefäß (1) lösbar verbundenen Verschlussgrundkörper (3) und einen Deckel umfasst, der die Trinköffnung abdeckt, ist der Deckel von einem vom Verschlussgrundkörper (3) gesonderten Deckelteil (4) gebildet, der unter Ausbildung eines geschlossenen Raumes für eine Schaumkrone von einer die Trinköffnung verschließenden Lage in eine von der Trinköffnung abgehobenen Lage relativ zum Verschlussgrundkörper (3) gegen einen Anschlag (8) verlagerbar ist.
Description
Die Erfindung betrifft ein Trinkgefäß mit einer Trinköffnung und mit einem Verschluss zum Verschließen der Trinköffnung, wobei der Verschluss einen mit dem Trinkgefäß lösbar verbundenen Verschlussgrundkörper und einen Deckel umfasst, der die Trinköffnung abdeckt.
Die Erfindung betrifft weiters die Verwendung eines solchen Trinkgefäßes zur Aufnahme eines kohlensäurehaltigen, schaumentwickelnden Getränks, insbesondere Bier.
Es ist in vielen Gastronomiebereichen zur raschen Servicierung des Kunden üblich, dass Getränke vorportioniert bzw. in vorbefüllten Flaschen serviert werden. Beim Bier sind dies üblicherweise 0,25 Liter bis 0,5 Liter Bierflaschen, welche sich durch einen sich verjüngenden Flaschenhals als auch durch einen Kapselverschluss auszeichnen. Dabei geht jedoch der optische Genuss einer Schaumkrone verloren, welchen man hat, wenn das Bier frisch ins Glas gezapft oder eingeschenkt wird.
Das Einschenken des Getränks, insbesondere Biers, in Gläser ist nicht nur zeitaufwändig, sondern hat auch eine Reihe weiterer Nachteile. Beispielsweise ist mit dem Glas ein Hygieneproblem verbunden. Gläser werden mehrmals gebraucht und müssen für jeden Kunden gewaschen werden. Da dies jedoch nicht immer mit ausreichender Gründlichkeit und Sorgsamkeit erfolgt, kann sich der Kunde nie sicher sein, ob das Glas, in welches das Getränk eingeschenkt wird oder wurde, sauber ist. Weiters müssen nicht nur die Gläser, sondern auch die Getränkeflachen nach dem Gebrauch gereinigt werden, wenn es sich um Pfandflaschen handelt. Dies ist mit einem hohen Aufwand und mit Rücksicht auf die zum Einsatz gelangenden Reinigungsmittel auch mit einer Umweltbelastung verbunden.
Trinkt man das Getränk direkt aus der Flasche, berührt der Mund meist einen Bereich der Flaschenöffnung bzw. des Flaschenhalses, der durch den Flaschenverschluss gar nicht oder nicht ausreichend gegen Verschmutzung geschützt war. Dies kann gesundheitliche Folgen haben. Beim Dosenbier ergeben sich die gleichen Nachteile bzw. ist das unkontrollierte Entweichen des Inhaltes während des Öffnens besonders unangenehm, wenn die geschlossene Dose vor dem Öffnen zu stark geschüttelt wurde.
Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, ein Trinkgefäß der eingangs genannte Art dahingehend weiterzubilden, dass die oben erwähnten Nachteile nicht zum Tragen kommen.
Zur Lösung dieser Aufgabe sieht die Erfindung bei einem Trinkgefäß der eingangs genannten Art im Wesentlichen vor, dass der Deckel von einem vom Verschlussgrundkörper gesonderten Deckelteil ausgebildet ist, der unter Ausbildung eines geschlossenen Raumes für eine Schaumkrone von einer die Trinköffnung verschließenden Lage in eine von der Trinköffnung abgehobenen Lage relativ zum Verschlussgrundkörper gegen einen Anschlag verlagerbar ist. Das Trinkgefäß weist somit einen Verschluss auf, der das Gefäß während des Transports und der Lagerung sicher verschlossen hält und der im Zuge der Öffnung des Verschlusses die Ausbildung einer Schaumkrone erlaubt, sodass das Gefäß auch unmittelbar als Trinkgefäß dienen kann. Damit wird der Vorteil eines im Gefäß vorportionierten Getränkes mit Schaumbildungspotential, insbesondere eines Bieres, mit dem optischen und genussbezogenen Vorteil, das Getränk mit Schaumkrone zu trinken, verbunden. Ein- und dasselbe Gefäß wird somit als „Flasche" und als „Trinkglas" benutzt. Diesbezüglich kann bevorzugt vorgesehen sein, dass das erfindungsgemäße Gefäß die Form eines Trinkglases aufweist, d.h. keinen für eine Flasche charakteristischen Flaschenhals aufweist.
Zur Ausbildung einer Schaumkrone ist der Verschluss zweiteilig ausgebildet und umfasst einen Verschlussgrundkörper und einen Deckelteil. Der Verschlussgrundkörper und der Deckelteil sind im Äusgangszustand, in dem das Gefäß die Abfüllstätte für die Transportkette bis zum Einzelhändler bzw. zum Kunden verlässt, fest miteinander verbunden und bilden gemeinsam den Verschluss aus, der die Trinköffnung des Gefäßes flüssigkeitsdicht verschließt. Der Verschluss kann dabei mit einem Originalitätssiegel, einer Originalitätssicherung oder dgl. versehen sein. Erst vor der Konsumation des Getränks wird die Verbindung zwischen dem Verschlussgrundkörper und dem Deckelteil gelöst und der Deckelteil kann von seiner die Trinköffnung verschließenden Lage in eine von der Trinköffnung abgehobenen Lage relativ zum Verschlussgrundkörper verlagert werden, um dadurch einen geschlossenen Raum für eine Schaumkrone auszubilden. Die Schaumkrone wird bevorzugt durch Schütteln des Gefäßes erzeugt. Der durch das Schütteln entstehende Überdruck im Inneren des Gefäßes bewirkt dabei die Verlagerung des Deckelteils nach oben. Die Verlagerung des Deckelteils wird dabei durch einen Anschlag begrenzt, damit der im Inneren des Gefäßes entstehende Überdruck nicht zu einem unkontrollierten Auswerfen des Deckelteils führt. Nachdem die Schaumkorne auf die beschriebene Weise erzeugt wurde, kann das Gefäß durch Öffnen des Verschlusses geöffnet werden. Das Öffnen des Gefäßes erfolgt beispielsweise dadurch, dass der Verschluss einschließlich des Verschlussgrundkörpers und des Deckelteils vom Gefäß abgenommen wird. Dadurch wird der Rand der Trinköffnung freigelegt und das Getränk kann wie aus einem Trinkglas konsumiert werden.
Eine bevorzugte Ausbildung sieht vor, dass der Deckelteil und der Verschlussgrundkörper miteinander zusammenwirkende Verbindungmittel aufweisen, um den Deckel in der die Trinköffnung verschließenden Lage zu halten, wobei die Verbindungsmittel vorzugsweise eine Gewindeverbindung oder einen Bajonettverschluss ausbilden.
Bevorzugt sind die Verbindungsmittel zur Freigabe einer axialen Verlagerbarkeit des Deckelteils außer Eingriff bringbar. Das Außereingriffbringen erfolgt bevorzugt mittels einer Drehbewegung des Deckelteils relativ zum Verschlussgrundkörper. Im Falle der Ausbildung der Verbindungsmittel im Sinne eines Bajonettverschlusses, erfolgt das Außereingriffbringen bevorzugt durch eine Drehung um einen Winkel von 90° bis 270°. Wenn die Verbindungsmittel eine Gewindeverbindung ausbilden, ist bevorzugt vorgesehen, dass das Gewinde sich lediglich über einen axialen Teilbereich des gesamten Verlagerungsweges erstreckt, den der Deckelteil relativ zum Verschlussgrundkörper bis zum Anschlag zurücklegen kann. Dadurch wird ermöglicht, dass nach dem Lösen der Gewindeverbindung eine axiale Verschiebbarkeit über einen entsprechenden Restweg verbleibt, über welchen sich der Deckelteil mit sich durch das Schütteln erhöhendem Innendruck nach oben bewegen kann, um den für das Ausbilden der Schaumkrone zur Verfügung stehenden Raum sukzessive zu vergrößern.
Eine bevorzugte Ausbildung sieht weiters vor, dass der Deckelteil und der Verschlussgrundkörper miteinander zusammenwirkende zylindrische Führungsflächen aufweisen.
Die zylindrischen Führungsflächen dienen hierbei dazu, eine translatorische Verlagerung des Deckelteils relativ zum Verschlussgrundkörper zu gewährleisten, wobei die translatorische Bewegung bevorzugt in axialer Richtung zugelassen wird, d.h. in Richtung der Mittelachse der Trinköffnung bzw. in Öffnungsrichtung des Verschlusses. Dementsprechend verläuft die gemeinsame Achse der zylindrischen Führungsflächen in Richtung der oben genannten Achse. Die Führungsflächen können eng aneinander liegen, um der Verlagerung des Deckelteils einen Reibungswiderstand entgegenzusetzen, der erst durch den durch das Schütteln erzeugten Innendruck langsam überwunden wird. Das Ausmaß der Verlagerung des Deckelteils repräsentiert dabei den Innendruck bzw. die Schaumbildung, sodass dies als Indikator für die Schaumbildung herangezogen werden kann.
Die Verbindung des Verschlussgrundkörpers am Trinkgefäß kann grundsätzlich beliebig erfolgen. Bevorzugt ist jedoch vorgesehen, dass der Verschlussgrundkörper zum öffnen des Verschlusses von dem Trinkgefäß abnehmbar angeordnet ist, damit nach dem Öffnen des Gefäßes der Rand der Öffnung im Wesentlichen frei von Bauteilen des Verschlusses ist, sodass das Trinken aus dem Gefäß wie aus einem herkömmlichen Trinkglas erfolgen kann. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist der Verschlussgrundkörper mit einem Gewinde am Trinkgefäß befestigt.
Eine bevorzugte Ausführung sieht in diesem Zusammenhang vor, dass das Gewinde zum Befestigen des
Verschlussgrundkörpers am Trinkbehälter und das Gewinde zum Befestigen des Deckelteils am Verschlussgrundkörper gegenläufig ausgebildet sind. Dadurch wird vermieden, dass der Verschlussgrundkörper beim Aufdrehen des Deckelteils mitgedreht und dadurch die Gewindeverbindung zwischen dem Verschlussgrundkörper und dem Gefäß gelockert oder gelöst wird.
Eine weitere bevorzugte Ausführung sieht vor, dass der Verschlussgrundkörper den Rand der Trinköffnung übergreift. Dies führt dazu, dass der Verschlussgrundkörper in dem das Gefäß verschließenden Zustand:den Rand der Trinköffnung abdeckt und diesen vor Verunreinigungen schützt. Nach dem Abnehmen des Verschlussgrundkörpers vom Gefäß wird ein sauberer Gefäßrand zur Verfügung gestellt, der bedenkenlos beim Trinken mit dem Mund berührt werden kann.
Das erfindungsgemäße Trinkgefäß besteht bevorzugt aus Glas, Aluminium oder einem Kunststoff, wie z.B. PET (Polyethylenterephthalat).
Wie bereits erwähnt eignet sich das erfindungsgemäße Trinkgefäß besonders für Getränke, die gerne mit einer Schaumkrone getrunken werden. Bevorzugt ist daher vorgesehen, dass das Trinkgefäß mit einem kohlensäurehaltigen, schaumentwickelnden Getränk, insbesondere Bier, gefüllt ist.
Gemäß einem weiteren Aspekt betrifft die Erfindung die Verwendung des erfindungsgemäßen Trinkgefäßes zur Aufnahme eines kohlensäurehaltigen, schaumentwickelnden Getränks, insbesondere Bier, wobei das Trinkgefäß im verschlossenen Zustand geschüttelt wird und die dadurch bewirkte Schaumbildung eine Verlagerung des Deckelteils relativ zum Verschlussgrundkörper unter Vergrößerung des Abstands des Deckelteils von der Trinköffnung bewirkt.
Um die Schaumkrone zu erzeugen ohne den Verschluss bzw. den Deckel öffnen zu müssen, werden die den Deckel in der die Trinköffnung verschließenden Lage haltenden Verbindungsmittel bevorzugt außer Eingriff gebracht, um eine axiale Verlagerbarkeit des Deckelteils freizugeben, worauf das Trinkgefäß geschüttelt wird.
Der Verschlussgrundkörper wird nach dem Schütteln bzw. nach der Schaumbildung, insbesondere nachdem sich der Deckelteil vollständig gehoben hat und der Druck wieder etwas abnimmt, samt Deckelteil vom Trinkgefäß abgenommen und das Getränk kann danach aus dem Trinkgefäß getrunken werden.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines in der Zeichnung schematisch dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. In dieser zeigen Fig. 1 eine Ansicht eines erfindungsgemäßen Trinkgefäßes mit Verschluss, Fig. 2 den Verschluss gemäß Fig. 1 im Halbschnitt im Ausgangszustand und Fig. 3 den Verschluss gemäß Fig. 1 im Halbschnitt im Zustand nach dem Schütteln des Getränks.
In Fig. 1 ist ein Trinkgefäß 1 dargestellt, das eine im Wesentlichen zylindrische Form wie die eines herkömmlichen Trinkglases aufweist. Das Trinkgefäß weist eine kreisrunde Trinköffnung 2 auf, deren Durchmesser im Wesentlichen dem Durchmesser des das Trinkgefäß 1 ausbildenden
Kreiszylinders entspricht. Das Trinkgefäß 1 ist mit Hilfe eines Verschlusses 7 verschlossen, der anhand der Fig. 2 und 3 näher beschreiben wird.
Fig. 2 zeigt eine schematische SchnittZeichnung des auf das Trinkgefäß 1 aufgesetzten Verschlusses 7, welcher aus einem vorzugsweise aus Kunststoff oder Aluminium gefertigten Verschlussgrundkörper 3 mit Originalitätsring 9 und darauf befindlichem Deckelteil 4 besteht. Der
Verschlussgrundkörper 3 besitzt mittig ein außen liegendes Schraubprofil 5, welches mit einem Gegenprofil des Deckelteils zusammenwirkt und zum Schraubprofil 6 des Trinkgefäßes 1 gegenläufig ist, sodass beim Öffnen des Deckelteils 4 der Verschlussgrundkörper 3 verschlossen bleibt. Weiters ist der Verschlussgrundkörper. 3 oben mit einem Stoppring 8 versehen. Dieser Stoppring 8 wirkt als Anschlag und verhindert, dass sich der Deckelteil 4 vom Verschlussgrundkörper 3 löst, selbst wenn der Deckelteil 4 aufgeschraubt wurde und Schaum den Deckelteil 4 nach oben drückt.
Fig. 3 zeigt eine schematische SchnittZeichnung des auf das Trinkgefäß 1 aufgesetzten Verschlussgrundkörpers 3 mit durch Schaumentwicklung hochgedrücktem, und aufgeschraubtem Deckelteil 4, welches den Inhalt des Trinkgefäßes 1, insbesondere Bier, während des Schütteins vor dem Verschütten bewahrt und andererseits durch das Hinaufgleiten am Verschlussgrundkörper 3 genügend Innenraum freigibt, damit sich eine ausgeprägte Bierschaumkrone 11 entwickeln kann. Nach diesem Vorgang kann auch der Verschlussgrundkörper 3 abgeschraubt werden und gibt die Trinköffnung des Trinkgefäßes 1 mit Getränk und Schaumkrone 11 frei. Die Schaumentwicklungsmarkierung 10 am
Verschlussgrundkörper 3 dient als Indikator der durch entsprechende Schüttelbewegungen bewirkten Schaumbildung.
Claims (11)
- Patentansprüche:1. Trinkgefäß mit einer Trinköffnung und mit einem Verschluss zum Verschließen der Trinköffnung, wobei der Verschluss einen mit dem Trinkgefäß lösbar verbundenen Verschlussgrundkörper und einen Deckel umfasst, der die Trinköffnung abdeckt, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel von einem vom Verschlussgrundkörper (3) gesonderten Deckelteil (4) ausgebildet ist, der unter Ausbildung eines geschlossenen Raumes für eine Schaumkrone von einer die Trinköffnung verschließenden Lage in eine von der Trinköffnung abgehobenen Lage relativ zum Verschlussgrundkörper (3) gegen einen Anschlag (8) verlagerbar ist.
- 2. Trinkgefäß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckelteil (4) und der Verschlussgrundkörper (3) miteinander zusammenwirkende Verbindungmittel aufweisen, um den Deckel in der die Trinköffnung verschließenden Lage zu halten, wobei die Verbindungsmittel vorzugsweise eine Gewindeverbindung oder einen Bajonettverschluss ausbilden.
- 3. Trinkgefäß nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsmittel zur Freigabe einer axialen Verlagerbarkeit des Deckelteils (4) außer Eingriff bringbar sind.
- 4. Trinkgefäß nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckelteil (4) und der Verschlussgrundkörper (3) miteinander zusammenwirkende zylindrische Führungsflächen aufweisen.
- 5. Trinkgefäß nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschlussgrundkörper (3) mit einem Gewinde (6) am Trinkgefäß (1) befestigt ist.
- 6. Trinkgefäß nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Gewinde (6) zum Befestigen des Verschlussgrundkörpers (3) am Trinkgefäß (1) und das Gewinde (5) zum Befestigen des Deckelteils (4) am Verschlussgrundkörper (3) gegenläufig ausgebildet sind.
- 7. Trinkgefäß nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschlussgrundkörper (3) den Rand der Trinköffnung übergreift.
- 8. Trinkgefäß nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Trinkgefäß (1) mit einem kohlensäurehaltigen, schaumentwickelnden Getränk, insbesondere Bier, gefüllt ist.
- 9. Verwendung eines Trinkgefäßes nach einem der Ansprüche 1 bis 8 zur Aufnahme eines kohlensäurehaltigen, schaumentwickelnden Getränks, insbesondere Bier, wobei das Trinkgefäß (1) im verschlossenen Zustand geschüttelt wird und die dadurch bewirkte Schaumbildung eine Verlagerung des Deckelteils (4) relativ zum Verschlussgrundkörper (3) unter Vergrößerung des Abstands des Deckelteils (4) von der Trinköffnung bewirkt.
- 10. Verwendung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die den Deckel in der die Trinköffnung verschließenden Lage haltenden Verbindungsmittel außer Eingriff gebracht werden, um eine axiale Verlagerbarkeit des Deckelteils (4) freizugeben, und das Trinkgefäß (1) danach geschüttelt wird.
- 11. Verwendung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschlussgrundkörper (3) nach dem Schütteln vom Trinkgefäß (1) abgenommen wird und das Getränk aus dem Trinkgefäß (1) getrunken wird.
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| Date | Code | Title | Description |
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