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AT502574B1 - Möbel mit einem bewegbaren möbelteil - Google Patents

Möbel mit einem bewegbaren möbelteil Download PDF

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AT502574B1
AT502574B1 AT0076103A AT7612003A AT502574B1 AT 502574 B1 AT502574 B1 AT 502574B1 AT 0076103 A AT0076103 A AT 0076103A AT 7612003 A AT7612003 A AT 7612003A AT 502574 B1 AT502574 B1 AT 502574B1
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Blum Gmbh Julius
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Description

2 AT 502 574 B1
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Möbel mit einem zwischen einer geschlossenen und einer geöffneten Endlage bewegbaren Möbelteil, insbesondere Schublade oder Türe, einer -insbesondere elektrischen - Antriebseinheit und einer Vorrichtung zur mechanischen Kraftübertragung von der Antriebseinheit auf das bewegbare Möbelteil oder den Möbelkorpus, insbesonde-5 re einem an einem von der Antriebseinheit antreibbarem Hebel angeordneten Zapfen, zum Ausstößen und/oder Einziehen des bewegbaren Möbelteils, die zur Übertragung von Zug- und Schubkräften in einer Führungsbahn angeordnet ist.
Vorrichtungen, bei denen das bewegbare Möbelteil über einen Hebel ausstoßbar ist, werden io insbesondere bei Möbeln mit bewegbaren Möbelteilen eingesetzt, die aus Gründen des Designs oder praktischen Erwägungen keine Griffelemente aufweisen. Das manuelle Öffnen einer derartigen Möbeltüre oder Schublade wird einem Benutzer erst nach dem angetriebenen Öffnen des bewegbaren Möbelteils über eine erste Strecke zur Bildung eines Eingriffspaltes zwischen dem bewegbaren Möbelteil und dem Möbelkorpus ermöglicht. Bekannt sind beispielsweise 15 federbeaufschlagte Mechanismen (Touch-Latch) oder über einen Elektromotor angetriebene Schubladen.
Beispielsweise geht aus der US 5,158,347 A ein Schrank mit mehreren grifflosen Schubladen hervor, bei dem durch Eingabe eines Codes die zu öffnende Schublade ausgewählt werden 20 kann und diese dann über einen an der Schublade befestigten Zapfen, an dem ein motorgetriebener Exzenter abrollt, teilweise aus dem Schrank herausbewegt wird. Problematisch ist daran unter anderem die Tatsache, dass sich der Öffnungsvorgang für Schubladen mit unterschiedlicher Befüllung unterschiedlich gestaltet. 25 Während eine Schublade mit einem gewissen Mindestgewicht an Füllgut über die gesamte vorgesehene Beschleunigungsstrecke mit dem an ihr angeordneten Zapfen am Exzenter anliegt und so in der vorgesehenen Weise von diesem beschleunigt wird, wird eine Schublade unter diesem Mindestgewicht bereits nach einer Teilstrecke der gesamten vorgesehenen Beschleunigungsstrecke eine derart hohe Beschleunigung erfahren, dass der Zapfen vom Exzenter abhebt 30 und sich die Schublade ohne Antrieb, nur unter dem Einfluss der Reibungskräfte bewegt. Durch die reibungsinduzierte Dissipation der kinetischen Energie der Schublade verringert sich anschließend deren Geschwindigkeit, bis der an ihr angeordnete Zapfen wieder in Berührung mit dem angetriebenen Exzenter kommt, wodurch die Schublade erneut beschleunigt wird. Insgesamt ergibt sich also eine unregelmäßige, stotternde Beschleunigung der Schublade. Dies ist 35 nicht nur aus Gründen der Benutzerakzeptanz unerwünscht, sondern beschleunigt auch den Verschleiß der mechanischen Komponenten des Möbels und der Schublade.
Daneben weist der in der US 5,158,347 A beschriebene Stand der Technik den Nachteil auf, dass mit der dort gezeigten Vorrichtung kein Einzug der geöffneten Schublade in ihre geschlos-40 sene Endlage möglich ist. Um diese Funktion zu erhalten, wäre also eine zusätzliche Einzugsautomatik vorzusehen, was sowohl auch Kostengründen als auch auf Grund des damit verbundenen konstruktiven Mehraufwandes und dem erhöhten Platzbedarf nachteilig ist.
Aus der US 3,862,788 A geht die Anordnung der Vorrichtung zur Kraftübertragung in einer 45 Führungsbahn hervor. Dies weist unter anderem den Vorteil auf, dass während des Ausstoßens des bewegbaren Möbelteils eine Unterbrechung des Kontaktes zwischen der Vorrichtung zur mechanischen Kraftübertragung und dem bewegbaren Möbelteil verhindert wird. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass mit einer derartigen Vorrichtung auch das Einziehen des bewegbaren Möbelteils auf einer der geschlossenen Endlage des bewegbaren Möbelteils vorgelagerten so Strecke mit der für das Ausstößen verwendeten Vorrichtung ermöglicht wird.
Problematisch ist daran allerdings, dass die Länge der in der US 3,862,788 A gezeigten Hebel zur mechanischen Kraftübertragung für jedes bewegbare Möbelteil in Abhängigkeit der Strecke zwischen der geschlossenen und der offenen Endlage gewählt werden muss. 55 3 AT 502 574 B1
Die DE 29 24 145 A1 offenbart einen Haushaltsbackofen mit einem durch einen Transporthebel antreibbaren Backwagen. Um ein Ablösen des Backwagens vom Transporthebel vor Erreichung der geöffneten Endlage zu verhindern, sind Sicherungsanschläge vorgesehen, die mit am Backofengehäuse angeordneten Laufrollen Zusammenwirken. Die Vorrichtung zur mechanischen Kraftübertragung kann nur dann aus der Führungsbahn austreten, wenn der Backwagen nach Erreichen der geöffneten Endlage angehoben wird, um die Sicherungsanschläge über die Laufrollen herüberzuheben.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine gattungsgemäße Vorrichtung zu schaffen, die beim Stand der Technik bekannte Probleme vermeidet.
Dies wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, dass die Vorrichtung zur mechanischen Kraftübertragung zwischen der geschlossenen und der geöffneten Endlage des bewegbaren Möbelteils in die Führungsbahn eintritt bzw. aus ihr austritt.
Dadurch bleiben die jeweiligen Vorteile der beim Stand der Technik bekannten Vorrichtungen erhalten, während deren Nachteile vermieden werden.
Insbesondere ergibt sich gegenüber der DE 29 24 145 A1 der Vorteil, dass ein und dieselbe Hebellänge bei bewegbaren Möbelteilen mit unterschiedlichen Auszugswegen eingesetzt werden können, was zur Senkung der Herstellungskosten führt.
Vorzugsweise ist vorgesehen, dass die Führungsbahn gekrümmt ausgebildet ist, um eine optimale Kraftübertragung bewirken zu können.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass die Vorrichtung zur mechanischen Kraftübertragung einen an einem von der Antriebseinheit antreibbaren Hebel angeordneter Zapfen aufweist und die Länge des Hebels kleiner als die Strecke zwischen der geschlossenen und der geöffneten Endlage des bewegbaren Möbelteils ist. Vorzugsweise ist vorgesehen, dass die Länge des Hebels kleiner als die halbe Strecke, vorzugsweise kleiner als ein Drittel der Strecke, zwischen der geschlossenen und der geöffneten Endlage des bewegbaren Möbelteils ist.
Prinzipiell bieten sich konstruktiv zwei vorteilhafte Möglichkeiten zur Realisierung der erfindungsgemäßen Einrichtung an. Es kann entweder vorgesehen sein und wird auch besonders bevorzugt, die Antriebseinheit und die Vorrichtung zur mechanischen Kraftübertragung am Möbelkorpus und die Führungsbahn am bewegbaren Möbelteil anzuordnen. Andererseits besteht auch die Möglichkeit, die Antriebseinheit und die Vorrichtung zur mechanischen Kraftübertragung am bewegbaren Möbelteil und die Führungsbahn am Möbelkorpus anzuordnen. Gegenüber der ersten Möglichkeit weist diese Lösungsvariante den Nachteil auf, dass durch die Anordnung der Antriebseinheit am zu bewegenden Möbelteil, die zu beschleunigende Masse und damit die zu überwindende Trägheit erhöht wird.
Die Antriebseinheit kann beispielsweise einen elektrischen Motor umfassen. Es kann auch vorgesehen sein, dass die Antriebseinheit eine Steuer- oder Regeleinrichtung umfasst. Es kann auch eine baulich von der Antriebseinheit getrennte Steuer- oder Regeleinrichtung vorgesehen sein.
Die Führungsbahn selbst kann durch jede Einrichtung, welche nur eine im wesentlichen linienförmige Bewegung gestattet, gebildet werden. Unter einer ebenen Führungsbahn wird jede Realisierung einer auf eine Ebene beschränkten Bahn durch wenigstens zwei, mit annähernd konstantem Abstand zueinander verlaufenden Begrenzungen verstanden.
Baulich kann die Führungsbahn einstückig mit dem bewegbaren Möbelteil bzw. dem Möbelkorpus oder in Form eines gesonderten, am bewegbaren Möbelteil bzw. Möbelkorpus befestigten 4 AT 502 574 B1
Bauteiles vorliegen. Beispielsweise kann die Führungsbahn durch eine Nut oder Ausnehmung gebildet werden. Bei der gesonderten Ausführung kann die Führungsbahn unabhängig vom bewegbaren Möbelteil bzw. Möbelkorpus hergestellt werden, sodass nicht in bestehende Fertigungsabläufe für das bewegbare Möbelteil bzw. den Möbelkorpus eingegriffen werden muss. 5
Die Auslösung der Antriebseinheit kann durch Sensoren erfolgen, die eine manuell von einem Benutzer erzeugte Bewegung des bewegbaren Möbelteils erfassen. Es werden also keine vom Benutzer zu betätigenden Tastschalter oder ähnliches benötigt. io Beispielsweise können optische Sensoren eingesetzt werden. Denkbar wären auch andere berührungsfreie Sensortypen, wie z. B. kapazitive oder induktive Sensoren. Es kann aber auch die Anordnung von Kontaktsensoren wie zum Beispiel Druckschalter vorgesehen sein.
Bei einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung kann vorgesehen sein, dass die Vorrich-15 tung zur mechanischen Kraftübertragung zwischen zwei Endstellungen bewegbar ist. Vorzugsweise sind die Endstellungen durch Sensoren, vorzugsweise optische Sensoren, detektierbar, deren Signale wenigstens der Steuer- bzw. Regeleinheit zuführbar sind. Dann bietet es sich an, die Sensoren in der Nähe der Endstellungen anzuordnen. Über diese Sensoren kann in der einen Endstellung die Auslösung des Ausstoß- bzw. Einziehvorganges des mit der Vorrichtung 20 zur mechanischen Kraftübertragung in Kontakt stehenden bewegbaren Möbelteiles ausgelöst werden und die Deaktivierung der Antriebseinheit nach Erreichen der jeweils anderen Endstellung erfolgen. Die Antriebseinheit ist also nur solange aktiv, solange sich die Vorrichtung zur mechanischen Kraftübertragung zwischen ihren beiden Endstellungen befindet. 25 Die Vorrichtung zur mechanischen Kraftübertragung kann beispielsweise durch einen Zapfen, der an einem - vorzugsweise begrenzt zwischen zwei Endstellungen - verschwenkbaren Hebel angeordnet ist, gebildet werden, wobei der Zapfen zur Ausübung von Zug- und Schubkräften in der Führungsbahn verläuft. Zur Reduzierung der Reibungskräfte zwischen dem Zapfen und den Begrenzungen der Führungsbahn, kann vorgesehen sein, dass am Zapfen eine Laufrolle ange-30 ordnet ist.
Die Auslösung der Ausstoßfunktion kann bei der grifflosen Ausführung des bewegbaren Möbelteiles beispielsweise dadurch erfolgen, dass in dessen geschlossener Endlage immer noch etwas Spiel zur manuellen Bewegung des bewegbaren Möbelteils entgegen der beabsichtigten 35 Ausstoßrichtung verbleibt. Die durch die manuelle Bewegung des bewegbaren Möbelteils verursachte Bewegung der Vorrichtung zur mechanischen Kraftübertragung in Richtung des in einer ersten Endstellung der Vorrichtung angeordneten Sensors wird in einer dem Fachmann geläufigen, von der Art des Sensors abhängigen, Weise vom Sensor detektiert und dieses Detektionssignal der Antriebseinheit zugeführt, woraufhin die Antriebseinheit mit dem Ausstoß-40 Vorgang beginnt. Bei dieser Ausführungsform muss der Benutzer zur Auslösung des Ausstoßvorganges des bewegbaren Möbelteiles also nur an irgend einer Stelle an der Front des bewegbaren Möbelteiles in dessen geschlossener Endlage Druck auf dieses ausüben, um die Aktivierung der Antriebseinheit und folglich das Ausstößen des bewegbaren Möbelteiles zu verursachen. 45
Die Antriebseinheit wird deaktiviert, sobald der in der zweiten Endstellung der Vorrichtung zur mechanischen Kraftübertragung angeordnete Sensor durch die Vorrichtung zur mechanischen Kraftübertragung ausgelöst wird. so Falls das bewegbare Möbelteil mit Griffen ausgestattet ist, kann die Aktivierung der Ausstoß-bzw. Einzugsfunktion natürlich einfach durch Ziehen bzw. Drücken am Griff ausgelöst werden, was durch die Sensoren in den Endlagen der Vorrichtung zur mechanischen Kraftübertragung detektiert und der Antriebseinheit gemeldet wird. 55 Die Auslösung durch Zug- oder Druckausübung kann zum Beispiel wie folgt realisiert werden: 5 AT 502 574 B1
Die Vorrichtung zur mechanischen der Kraftübertragung ist ein an einem angetriebenen Hebel angeordneter Zapfen. In der ersten Endstellung der Vorrichtung zur mechanischen Kraftübertragung sind in der Nähe des Hebels zwei optische Sensoren angeordnet, die unterschiedlich lange Aktivierungswege aufweisen. Die Sensoren registrieren Änderungen des Beleuchtungs-5 zustandes. Befindet sich das bewegbare Möbelteil in seiner geschlossenen Endlage, wird der erste Sensor durch den Hebel bedeckt, während der zweite Sensor frei ist.
Wird Zug auf das bewegbare Möbelteil ausgeübt, gibt der Hebel den ersten Sensor frei, was von diesem detektiert und der Steuer- bzw. Regeleinheit der Antriebseinheit gemeldet wird. Die io Antriebseinheit wird darauf hin aktiviert. Der zweite Sensor ist bei diesem Vorgang nicht aktiv.
Wird Druck auf das bewegbare Möbelteil ausgeübt, bewegt sich dieses etwas weiter in das Möbel hinein, was durch das dafür vorgesehene Spiel ermöglicht wird. Dadurch wird auch der Hebel etwas näher an die beiden Sensoren gedrückt. Der erste Sensor bleibt bedeckt und 15 damit inaktiv, während der zweite Sensor, der zuvor frei war, jetzt vom Hebel bedeckt wird. Dieses Änderung des Beleuchtungszustandes meldet er der Steuer- bzw. Regeleinheit, die darauf hin die Antriebseinheit auslöst.
Die Funktion der beiden Sensoren kann natürlich auch von einem Doppelsensor übernommen 20 werden.
Bei einem weiteren Ausführungsbeispiel kann wie folgt ausgelöst werden:
Die Vorrichtung zur mechanischen Kraftübertragung ist als an einem angetriebenen Hebel 25 angeordneter Zapfen ausgebildet, wobei am entgegengesetzten Ende des Hebels eine Nocke angeordnet ist. Wird der Hebel im (gegen den) Uhrzeigersinn bewegt, bewegt sich die Nocke ebenfalls im (gegen den) Uhrzeigersinn. In der vertikalen Stellung des Hebel bedeckt die Nocke einen optischen Sensor. 30 Bei Zugausübung auf das bewegbare Möbelteil wird die Nocke im Uhrzeigersinn verschwenkt und gibt so den Sensor frei, was die Antriebseinheit auslöst.
Bei Druckausübung auf das bewegbare Möbelteil wird die Nocke gegen den Uhrzeigersinn verschwenkt und gibt den Sensor frei, was ebenfalls die Antriebseinheit auslöst. Um in diesem 35 Fall die Auslösung eines nochmaligen Schaltvorganges nach Auslösung des Hebels und damit verursachter Verschwenkung der Nocke gegen den Uhrzeigersinn zu verhindern, kann beispielsweise das erneute Signal des Sensors durch einen Timer kurzfristig ignoriert werden.
Es kann natürlich auch vorgesehen sein, dass die Sensoren die manuell hervorgerufene Bewe-40 gung des bewegbaren Möbelteils nicht indirekt durch die Bewegung der mechanischen Vorrichtung zur Kraftübertragung erkennen, sondern direkt die Bewegung des bewegbaren Möbelteiles erfassen.
Es wäre auch möglich, die Zugausübung durch einen Sensor, der die erste Endstellung der 45 Vorrichtung zur mechanischen Kraftübertragung detektiert, auszulösen und die Druckausübung in Abhängigkeit eines am bewegbaren Möbelteil angeordneten Sensors.
Nachdem die Vorrichtung zur mechanischen Kraftübertragung aus der Führungsbahn ausgetreten ist, erfolgt die weitere Bewegung des bewegbaren Möbelteiles allein unter dem Einfluss der so durch die Lagerung des bewegbaren Möbelteiles verursachten Reibungskräfte sowie etwaiger weiterer manueller Kraftausübungen durch den Benutzer.
Da die Vorrichtung zur mechanischen Kraftübertragung nach Beendigung des Ausstoßvorganges aus der Führungsbahn ausgetreten ist, muss das bewegbare Möbelteil zur Aktivierung der 55 Einzugsfunktion natürlich zuerst durch den Benutzer soweit in Richtung der geschlossenen 6 AT 502 574 B1
Endlage bewegt werden, bis die Vorrichtung zur mechanischen Kraftübertragung wieder in die Führungsbahn eintritt. Da die Vorrichtung zur mechanischen Kraftübertragung bei einer weiteren manuellen Bewegung des bewegbaren Möbelteils durch den Benutzer durch die von den Begrenzungen der Führungsbahn ausgeübten Führungskräfte mitbewegt wird, spricht der in der 5 zweiten Endstellung der Vorrichtung zur mechanischen Kraftübertragung angeordnete Sensor an und aktiviert die Antriebseinheit zur Auslösung der Einzugsfunktion.
Ab welchem Abstand des bewegbaren Möbelteils vor dessen geschlossener Endlage die Einzugsfunktion ausgelöst wird, kann in Abhängigkeit von der Länge der gesamten Strecke zwi-io sehen der geschlossenen und der voll geöffneten Endlage des bewegbaren Möbelteiles gewählt werden. Beispielsweise kann bei einer Länge dieser Strecke von etwa 50 cm die Einzugsfunktion auf den letzten 10 cm vor der geschlossenen Endlage des bewegbaren Möbelteiles erfolgen.
Die Erfindung betrifft weiters eine Führungsbahn zur Führung einer Vorrichtung zur mechani-15 sehen Kraftübertragung auf ein bewegbares Möbelteil, die wenigstens eine Position aufweist, an der die Vorrichtung zur mechanischen Kraftübertragung in die Führungsbahn eintretbar bzw. aus ihr austretbar ist. Die Führungsbahn ist erfindungsgemäß gekrümmt ausgebildet. Vorzugsweise weist die Führungsbahn zwei Enden auf und ist an wenigstens einem der Enden offen. 20 Vorzugsweise verläuft die Führungsbahn im Bereich des nicht offenen Endes schräg zur Bewegungsrichtung des bewegbaren Möbelteils. Dadurch kann die Vorrichtung zur mechanischen Kraftübertragung bei einer Druckausübung auf das bewegbare Möbelteil von der Kulisse in die Richtung der Druckausübung mitgenommen werden. Dies kann von einem geeignet angeordneten Sensor registriert und zur Auslösung der Antriebseinheit eingesetzt werden. 25
Vorzugsweise kann die Krümmung der Führungsbahn variierend ausgebildet sein. Dadurch wird eine optimale Kraftübertragung ermöglicht.
Bei einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass die Tangente der 30 Führungsbahn im Bereich der Position, an der die Vorrichtung zur mechanischen Kraftübertragung in die Führungsbahn eintritt bzw. aus ihr austritt, parallel zur Bewegungsrichtung des bewegbaren Möbelteils ist. Dies gestattet das problemlose Ein- bzw. Austreten der Vorrichtung zur mechanischen Kraftübertragung. 35 Die Erfindung betrifft weiters ein Verfahren zum Ausstößen und/oder Einziehen eines bewegbaren Möbelteils, insbesondere Schublade oder Türe, welches an oder in einem Möbel gelagert ist, wobei das Möbel eine Antriebseinheit und eine Vorrichtung zur mechanischen Kraftübertragung von der Antriebseinheit auf das bewegbare Möbelteil oder den Möbelkorpus, insbesondere einen an einem von der Antriebseinheit angetriebenem Hebel angeordneten Zapfen, aufweist 40 und die Vorrichtung zur mechanischen Kraftübertragung zum Ausstößen und/oder Einziehen des bewegbaren Möbelteils entlang einer am Möbelkorpus oder am bewegbarem Möbelteil angeordneten Führungsbahn Zug- und Schubkräfte auf das bewegbare Möbelteil ausübt, wobei die Vorrichtung zur mechanischen Kraftübertragung nach einer vom bewegbaren Möbelteil aus dessen geschlossener Endlage zurückgelegten Strecke vor Erreichen der geöffneten Endlage 45 aus der Führungsbahn austritt.
Bei einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens kann vorgesehen sein, dass das bewegbare Möbelteil über die Vorrichtung zur mechanischen Kraftübertragung durch die Antriebseinheit aus der geschlossenen Endlage in die voll geöffnete Endlage gestoßen wird. 50
Bei einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens kann vorgesehen sein, dass die Vorrichtung zur mechanischen Kraftübertragung dieselbe Führungsbahn während des Ausstoßens in einer ersten Richtung und während des Einziehens in einer zweiten, der ersten entgegengesetzten Richtung durchläuft. 55 7 AT 502 574 B1
Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass die Steuerung bzw. Regelung der elektrischen Antriebseinheit in Abhängigkeit vom in der Antriebseinheit durch die Bewegung des bewegbaren Möbelteils induzierten Stromes und/oder der induzierten Spannung erfolgt. Dies stellt eine einfache Möglichkeit dar, gezielt Einfluss auf die Bewegung des bewegbaren Möbelteils zu nehmen. Vorzugsweise wird über die Strommessung das auf das bewegbare Möbelteil ausgeübte Drehmoment festgestellt. Es kann alternativ oder zusätzlich vorgesehen sein, dass über die gemessene Spannung die Geschwindigkeit des bewegbaren Möbelteils festgestellt wird. Dann kann die Einflussnahme in Abhängigkeit der gemessenen Geschwindigkeit des bewegbaren Möbelteils oder in Abhängigkeit des auf das bewegbaren Möbelteils ausgeübten Drehmomentes erfolgen.
Beispielsweise kann während des Einziehvorganges die Antriebseinheit der Bewegung des bewegbaren Möbelteils so weit entgegenwirken, bis ein vorgegebener bzw. vorgebbarer Strom bzw. Spannung - und damit gegebenenfalls eine entsprechende Geschwindigkeit des bewegbaren Möbelteils - gemessen wird. Dies kann auf verschiedene Arten erfolgen. Beispielsweise kann die Antriebseinheit zum Abbremsen des bewegbaren Möbelteils mit Strom versorgt werden. Alternativ könnte die Antriebseinheit zum Bremsen des bewegbaren Möbelteils aber auch einfach kurzgeschlossen werden. Auf beide Arten kann eine während des Einziehens des bewegbaren Möbelteils eine vorgegebenes bzw. vorgebbares Geschwindigkeitsprofil erreicht werden.
Es kann aber auch vorgesehen sein, die Position des bewegbaren Möbelteils durch eine Positionsmesseinrichtung zu erfassen und als Steuer- bzw. Regelgröße zu verwenden.
Die Erfindung betrifft weiters ein bewegbares Möbelteil, insbesondere Schublade oder Türe, gelagert in oder an einem Möbel nach einem der Ansprüche 1 bis 13, wobei am bewegbaren Möbelteil entweder eine Antriebseinheit und eine Vorrichtung zur mechanischen Kraftübertragung oder eine gekrümmte Führungsbahn nach einem der Ansprüche 14 bis 21 angeordnet sind.
Ein bewegbares Möbelteil mit einer Antriebseinheit, einer Vorrichtung zur Kraftübertragung und einer gekrümmten Führungsbahn geht beispielsweise aus der EP 0 473 032 A2 hervor. Hievon unterscheidet sich ein erfindungsgemäßes bewegbares Möbelteil durch die konstruktiven Details der Ansprüche 1 bis 13 sowie in der Ausbildung der Führungsbahn nach den Ansprüchen 14 bis 21.
Es versteht sich von selbst, dass generell bei einem in Bodenhöhe angeordneten bewegbarem Möbelteil an Stelle einer manuellen Bedienung die Bedienung durch den Fuß eines Benutzers erfolgen kann.
Nachfolgend wird beispielhaft ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Figuren der beiliegenden Zeichnungen beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 Fig.2 Fig. 3a, 3b Fig. 4a, 4b Fig. 5a, 5b Fig. 6a, 6b eine erste perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Ausstoß- bzw. Einzugsvorrichtung, eine zweite perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen
Ausstoß- bzw. Einzugsvorrichtung, eine erste perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen
Schublade sowie eine Detailansicht K dazu, eine zweite perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen
Schublade sowie eine Detailansicht J dazu, eine erste perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Möbels sowie eine Detailansicht G dazu, eine zweite perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Möbels sowie eine Detailansicht H dazu, 8 AT 502 574 B1
Fig. 7a, 7b bis 12a, 12b jeweils eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Möbels mit teilweise weggebrochener Seitenwand sowie jeweils eine Detailansicht A-F dazu für verschiedene Stadien eines erfindungsgemäßen Öffnungs- und Schließvorganges und 5 Fig. 13a, 13b eine schematische Darstellung eines weiteren Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Ausstoß- bzw. Einzugsvorrichtung.
Figur 1 zeigt die perspektivische Ansicht eines Ausführungsbeispieles der erfindungsgemäßen Ausstoß- und Einzugsvorrichtung, unabhängig von ihrer Anordnung im Möbel 1. Zu erkennen io sind eine schematisch dargestellte Antriebseinheit 3, welche einen elektrischen Motor 17 und eine Regeleinrichtung 16 umfasst. Die Vorrichtung zur mechanischen Kraftübertragung 4 ist in diesem Ausführungsbeispiel als ein an einem von der Antriebseinheit 3 angetriebenen Hebel 6 angeordneter Zapfen 7 ausgebildet, wobei sich der Hebel 6 in Figur 1 in seiner ersten Endstellung befindet. Die Führungsbahn 8 ist in diesem Ausführungsbeispiel als Ausnehmung in der 15 Kulisse 10 durch eine rückseitige 11 und eine frontseitige Begrenzungsfläche 12 definiert. Die gezeigte Führungsbahn 8 weist ein offenes Ende, welches die Position 9 zum Aus- bzw. Eintreten des Zapfens 7 bildet und ein geschlossenen Ende auf. Die Platzierung des Zapfens 7 in seiner ersten Endstellung kann durch Verschieben und Fixieren der Kulisse 10 in Bewegungsrichtung des bewegbaren Möbelteils 2 gewählt werden. Im gezeigten Beispiel wurde eine Plat-20 zierung gewählt, bei der sich der Zapfen 7 im waagrechten Bereich der Führungsbahn 8 befindet. Dem gegenüber würde eine gegenüber der in Figur 10 leicht nach rechts verschobene Kulisse 10 den Vorteil aufweisen, dass sich der Zapfen 7 bereits in seiner ersten Endstellung im abgeschrägten Bereich der Führungsbahn 8 befindet. Dadurch erleichtert sich der anfängliche manuelle Auszug, da es zu keiner Verkantung des Zapfens 7 in der Führungsbahn 8 kommen 25 kann. Besonders vorteilhaft ist auch, dass dadurch ein vollständiger manueller Auszug und eine nachfolgende manuelle Schließbewegung wesentlich erleichtert werden. Dadurch ergibt sich auch zum Beispiel bei einem Stromausfall keine Einschränkung der Bedienbarkeit des bewegbaren Möbelteils. Zu erkennen sind weiters die in den Endstellungen des Hebels 6 angeordneten Sensoren 13, welche über Leitungen 15 mit der Antriebseinheit 3, genauer: mit der Re-30 geleinrichtung 16 des elektrischen Motors 17 verbunden sind.
Die in Figur 2 dargestellte Ansicht unterscheidet sich von der in Figur 1 dargestellten dadurch, dass sich der Hebel 6 in der zweiten Endstellung befindet, in der sich der Zapfen 7 an der als Öffnung ausgebildeten Position 9 der Führungsbahn 8 befindet, an der er aus der Führungs-35 bahn 8 austreten bzw. in diese eintreten kann.
Die Figuren 3a und 3b zeigen die in Figur 1 dargestellte Anordnung in ihrer Lage relativ zum bewegbaren Möbelteil 2, welches in diesem Ausführungsbeispiel eine Schublade ist. 40 Die Figuren 4a und 4b zeigen die in Figur 2 dargestellte Anordnung in ihrer Lage relativ zum bewegbaren Möbelteil 2.
Die Figuren 5a und 5b zeigen die in Figur 2 dargestellte Anordnung und die in Figur 4 dargestellte Schublade in ihrer Lage im Möbel 1. 45
Die Figuren 6a und 6b zeigen die in Figur 1 dargestellte Anordnung und die in Figur 3 dargestellte Schublade in ihrer Lage im Möbel 1.
Unter Bezugnahme auf die Figuren 7a und 7b bis 12a und 12b sei an Hand des dort dargestell-50 ten Ausführungsbeispiels ein erfindungsgemäßer Ausstoßvorgang erklärt. Durch kinematische Umkehr ergibt sich der erfindungsgemäße Einziehvorgang:
Die Figuren 7a und 7b zeigen ein Möbel 1 mit mehreren als Schubladen ausgeführten bewegbaren Möbelteilen 2. Die Schubladen weisen an ihrer Frontblende jeweils ein Griffelement 14 55 auf. In der Höhe der obersten Schublade wurde die Seitenwand teilweise weggebrochen, um 9 AT 502 574 B1 einen Blick auf das Innere des Möbels 1 zu gestatten. Zu erkennen sind in der mit A bezeichne-ten und in Figur 7b dargestellten Detailansicht die Antriebseinheit 3 sowie der von ihr angetriebene Hebel 6, welche im Inneren des Möbels 1 an der Hinterseite des Möbelkorpus 5 angebracht sind. Die Führungsbahn 8 ist als Ausnehmung in einer an der Rückseite der Schublade 5 angebrachten Kulisse 10 ausgebildet. Die Schublade befindet sich in ihrer geschlossenen Endlage. Der in dieser Figur nicht erkennbare Zapfen 7 befindet sich am freien Ende des Hebels 6. Der Hebel 6 befindet sich in seiner ersten Endstellung und bedeckt den oberen Sensor 13, der in diesem Ausführungsbeispiel ebenso wie der untere Sensor 13 als optischer Sensor ausgebildet ist. 10
Die Figuren 8a und 8b zeigen das Möbel 1 nach einer händischen, durch einen nicht dargestellten Benutzer verursachten, geringfügigen Herausbewegung der Schublade aus ihrer geschlossenen Endlage. Dadurch wurde auch die an der Schublade befestigte Kulisse 10 in diese Richtung bewegt, wodurch der in der Führungsbahn 8 angeordnete Zapfen 7 und damit der Hebel 6 15 durch die Kulisse 10 aus der ersten Endstellung bewegt wurden. Wie zu erkennen ist, wurde dadurch der über den Zapfen 7 mitbewegte Hebel 6 vom oberen Sensor 13 wegbewegt, was von diesem registriert und über die Leitung 15 an die Antriebseinheit 3 gemeldet wurde.
Durch die dadurch erfolgte Aktivierung der Antriebseinheit 3 wird der Hebel 6 aus der in den 20 Figuren 7a und 7b dargestellten ersten Endstellung in die in den Figuren 11a und 11b dargestellte zweite Endstellung bewegt. Die Figuren 8a und 8b bis 10a und 10b zeigen die dazwischen erfolgte Bewegung in zeitlich aufeinander folgenden Momentdarstellungen.
Zur Beschleunigung der Schublade wird dabei vom mit dem Hebel 6 mitbewegten Zapfen 7 25 Druck (Schub) auf die frontseitig angeordnete Begrenzungsfläche 12 der Führungsbahn 8 ausgeübt, wodurch die Schublade in Richtung ihrer voll geöffneten Endlage beschleunigt wird. Ein frühzeitiges Entkoppeln der Schublade von der Antriebseinheit 3 wird dabei von der rückseitigen Begrenzungsfläche 11 der Führungsbahn 8 verhindert, welche gegebenenfalls, das heißt bei zu großer Beschleunigung der Schublade durch Zugausübung auf den Zapfen 7 in Richtung 30 der geschlossenen Endlage der Schublade diese abbremst. Da der lichte Abstand der durch die beiden Begrenzungsflächen 11, 12 gebildeten Führungsbahn 8 etwa gleich groß ist wie der Durchmesser des Zapfens 7 bzw. der Durchmesser einer gegebenenfalls am Zapfen 7 angeordneten Laufrolle, wird eine ruckartige Bewegung der Schublade während des Ausstoßvorganges verhindert. 35
Wenn der Hebel 6 in die in den Figuren 11a und 11b gezeigte annähernd horizontale Stellung (zweite Endstellung) gelangt, bedeckt der Hebel 6 den unteren Sensor 13, was dieser über die Leitung 15 an die Antriebseinheit 3 meldet. In Reaktion darauf deaktiviert sich die Antriebseinheit 3. In der annähernd horizontalen Stellung des Hebels 6 befindet sich in diesem Ausfüh-40 rungsbeispiel der Zapfen 7 unmittelbar vor der Position 9 der Führungsbahn 8, bei der er bei einer trägheitsbedingten Weiterbewegung der Schublade aus der Führungsbahn 8, also aus der in der Kulisse 10 angeordneten Ausnehmung, heraustreten kann.
Wie in den Figuren 12a und 12b erkennbar ist, bewegt sich die Schublade anschließend mit 45 einer von ihrer Gesamtmasse abhängigen Endgeschwindigkeit nur unter dem Einfluss von Reibungskräften in Richtung ihrer voll geöffneten Endlage weiter. Der Hebel 6 bleibt solange in seiner horizontalen zweiten Endstellung, bis die Schublade durch einen Benutzer in die in den Figuren 11a und 11b gezeigte Position relativ zum Möbelkorpus 5 bewegt wird. Der Zapfen 7 gelangt dadurch wieder in die Führungsbahn 8 und wird von den durch die Begrenzungsflächen so 11, 12 auf ihn ausgeübten Kräften beschleunigt. Dadurch gibt der mit dem Zapfen 7 verbundene Hebel 6 den unteren Sensor 13 frei, was zur Aktivierung der Antriebseinheit 3 und damit zu dem von ihr verursachten Einzug der Schublade in ihre geschlossene Endlage im Möbel 1 führt. Die Schublade kommt mit vernachlässigbarer Endgeschwindigkeit bzw. mit Geschwindigkeit Null in ihrer voll geschlossenen Endlage an, was Schließgeräusche vermeidet und sowohl 55 Schublade als auch Möbel 1 schont.

Claims (11)

10 AT 502 574 B1 Über die in der Antriebseinheit 3 induzierte Spannung kann auch ein vorgegebenes bzw. vor-gebbares Geschwindigkeitsprofil des bewegbaren Möbelteils 2 realisiert werden. Die Figuren 13a und 13b zeigen schematisch zwei weitere Ausführungsbeispiele zur Auslösung 5 der erfindungsgemäßen Vorrichtung durch Zug- oder Druckauslösung. Auf die erneute Darstellung und Bezeichnung von Details, die gegenüber der in den Figuren 1 bis 12 gezeigten Vorrichtung unverändert geblieben sind, wurde dabei verzichtet: Figur 13a zeigt die Anordnung zweier Sensoren 13 in der Nähe des Hebels 6 in dessen annä-io hernd vertikaler Stellung (erste Endstellung). Die beiden Sensoren 13 weisen unterschiedliche Aktivierungswege auf. Bei Zugausübung auf das bewegbare Möbelteil 2 wird der Hebel 6 durch die nicht dargestellte Kulisse 10 im Uhrzeigersinn mitgenommen und gibt so den unteren Sensor 13 frei. Dieser löst darauf hin die Antriebseinheit 3 aus. Bei Druckausübung auf das bewegbare Möbelteil 2 wird der Hebel 6 durch die Kulisse 10, beispielsweise durch eine Abschrägung 15 in der Führungsbahn 8, gegen den Uhrzeigersinn mitgenommen und bedeckt so den oberen Sensor 13. Dieser löst darauf hin die Antriebseinheit 3 aus. Figur 13b zeigt die Anordnung eines einzigen Sensors 13 unterhalb des Hebels 6, der in der annähernd vertikalen Stellung des Hebels 6 von einer Nocke 18 bedeckt wird. Bei Zugaus-20 Übung auf das bewegbare Möbelteil 2 wird der Hebel 6 durch die nicht dargestellte Kulisse 10 im Uhrzeigersinn mitgenommen und gibt so den Sensor 13 frei. Dieser löst darauf hin die Antriebseinheit 3 aus. Bei Druckausübung auf das bewegbare Möbelteil 2 wird der Hebel 6 durch die Kulisse 10, beispielsweise durch eine Abschrägung in der Führungsbahn 8, gegen den Uhrzeigersinn mitgenommen und gibt so den Sensor 13 frei. Durch eine den Hebel 6 beauf-25 schlagende Feder 19 wird eine zu große Auslenkung des Hebels 6 aus der vertikalen Stellung verhindert. Der Sensor 13 löst die Antriebseinheit 3 aus, wodurch der Hebel im Uhrzeigersinn bewegt wird und den Sensor 13 erneut bedeckt. Um die Auslösung eines nochmaligen Schaltvorganges zu verhindern, kann beispielsweise das erneute Signal des Sensors 13 beim Ausfahren des bewegbaren Möbelteils 2 durch einen Timer kurzfristig ignoriert werden. 30 Patentansprüche: 1. Möbel mit einem zwischen einer geschlossenen und einer geöffneten Endlage bewegbaren 35 Möbelteil, insbesondere Schublade oder Türe, einer - insbesondere elektrischen - An triebseinheit und einer Vorrichtung zur mechanischen Kraftübertragung von der Antriebseinheit auf das bewegbare Möbelteil oder den Möbelkorpus, insbesondere einem an einem von der Antriebseinheit antreibbarem Hebel angeordneten Zapfen, zum Ausstößen und/oder Einziehen des bewegbaren Möbelteils, die zur Übertragung von Zug- und Schub-40 kräften in einer Führungsbahn angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrich tung zur mechanischen Kraftübertragung (4) zwischen der geschlossenen und der geöffneten Endlage des bewegbaren Möbelteils (2) in die Führungsbahn eintritt bzw. aus ihr aus-tritt. 45 2. Möbel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsbahn (8) gekrümmt ist. 3. Möbel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung zur mechanischen Kraftübertragung (4) einen an einem von der Antriebseinheit (3) antreibbaren He- 50 bei (6) angeordneter Zapfen (7) aufweist und die Länge des Hebels (6) kleiner als die Strecke zwischen der geschlossenen und der geöffneten Endlage des bewegbaren Möbelteils (2) ist. 4. Möbel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge des Hebels (6) kleiner 55 als die halbe Strecke, vorzugsweise kleiner als ein Drittel der Strecke, zwischen der 1 1 AT 502 574 B1 geschlossenen und der geöffneten Endlage des bewegbaren Möbelteils (2) ist. 5. Möbel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass wie an sich bekannt die Antriebseinheit (3) und die Vorrichtung zur mechanischen Kraftübertragung (4) 5 am Möbelkorpus (5) angeordnet sind und die Führungsbahn (8) am bewegbaren Möbelteil (2) angeordnet ist. 6. Möbel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebseinheit (3) und die Vorrichtung zur mechanischen Kraftübertragung (4) am bewegbaren Mö- io belteil (2) angeordnet sind und die Führungsbahn (8) am Möbelkorpus (5) angeordnet ist. 7. Möbel nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Möbel (1) eine Steuer- bzw. Regeleinheit zur Steuerung bzw. Regelung der Antriebseinheit (3) aufweist. 15 8. Möbel nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Möbel (1) wenigstens einen Sensor (13) aufweist, dessen Signale wenigstens der Steuer- bzw. Regeleinheit zuführbar sind. 20 9. Möbel nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung zur mechanischen Kraftübertragung (4) zwischen zwei Endstellungen bewegbar ist. 10. Möbel nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Endstellungen durch Sensoren (13), vorzugsweise optische Sensoren, detektierbar sind, deren Signale wenigstens der 25 Steuer- bzw. Regeleinheit zuführbar sind. 11. Möbel nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebseinheit (3) einen elektrischen Motor umfasst. 30 12. Möbel nach einem der Ansprüche 3 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Zapfen (7) eine Laufrolle angeordnet ist. 13. Möbel nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebseinheit (3) eine Strommesseinrichtung und/oder eine Spannungsmesseinrichtung und/oder ei- 35 ne Positionsmesseinrichtung aufweist. 14. Führungsbahn zur Führung einer Vorrichtung zur mechanischen Kraftübertragung auf ein bewegbares Möbelteil, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 13, wobei sie wenigstens eine Position (9) aufweist, an der die Vorrichtung zur mechanischen Kraftübertra- 40 gung in die Führungsbahn eintritt bzw. aus ihr austritt, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsbahn (8) gekrümmt ist. 15. Führungsbahn nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine variierende Krümmung aufweist. 45 16. Führungsbahn nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Tangente der Führungsbahn (8) im Bereich der Position (9), an der die Vorrichtung zur mechanischen Kraftübertragung in die Führungsbahn (8) eintritt bzw. aus ihr austritt, parallel zur Bewegungsrichtung des bewegbaren Möbelteils (2) ist. 50 17. Führungsbahn nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsbahn (8) eine ebene Kurve ist. 18. Führungsbahn nach einem der Ansprüche 14 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die 55 Führungsbahn (8) durch eine Nut oder Ausnehmung gebildet wird. 19. Führungsbahn nach einem der Ansprüche 14 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsbahn (8) in einem gesonderten, am bewegbaren Möbelteil (2) oder am Möbelkorpus (5) befestigbarem Bauteil ausgebildet ist. 20. Führungsbahn nach einem der Ansprüche 14 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsbahn (8) zwei Enden aufweist und an wenigstens einem der Enden offen ist. 21. Führungsbahn nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsbahn (8) im Bereich des geschlossenen Endes schräg zur Bewegungsrichtung des bewegbaren Möbelteils (2) verläuft.
22. Bewegbares Möbelteil, insbesondere Schublade oder Türe, gelagert in oder an einem Möbel, nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass am bewegbaren Möbelteil (2) entweder eine Antriebseinheit (3) und eine Vorrichtung zur mechanischen Kraftübertragung (4) oder eine gekrümmte Führungsbahn (8), nach einem der Ansprüche 14 bis 21, angeordnet sind.
23. Verfahren zum Ausstößen und/oder Einziehen eines bewegbaren Möbelteils, insbesondere Schublade oder Türe, welches an oder in einem Möbel, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 13, gelagert ist, wobei das Möbel eine Antriebseinheit und eine Vorrichtung zur mechanischen Kraftübertragung von der Antriebseinheit auf das bewegbare Möbelteil oder den Möbelkorpus, insbesondere einen an einem von der Antriebseinheit angetriebenem Hebel angeordneten Zapfen, aufweist und die Vorrichtung zur mechanischen Kraftübertragung zum Ausstößen und/oder Einziehen des bewegbaren Möbelteils entlang einer am Möbelkorpus oder am bewegbarem Möbelteil angeordneten Führungsbahn, insbesondere nach einem der Ansprüche 14 bis 21, Zug- und Schubkräfte auf das bewegbare Möbelteil ausübt, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung zur mechanischen Kraftübertragung (4) nach einer vom bewegbaren Möbelteil (2) aus dessen geschlossener Endlage zurückgelegten Strecke vor Erreichen der geöffneten Endlage aus der Führungsbahn (8) herausbewegt wird.
24. Verfahren nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung zur mechanischen Kraftübertragung (4) nach einer vom bewegbaren Möbelteil (2) aus dessen voll geöffneter Endlage zurückgelegten Strecke in die Führungsbahn (8) hineinbewegt wird.
25. Verfahren nach Anspruch 23 oder 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung zur mechanischen Kraftübertragung (4) in derselben Führungsbahn (8) während des Ausstoßens in einer ersten Richtung und während des Einziehens in einer zweiten, der ersten entgegengesetzten Richtung bewegt wird.
26. Verfahren nach einem der Ansprüche 23 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass das bewegbare Möbelteil (2) über die Vorrichtung zur mechanischen Kraftübertragung (4) durch die Antriebseinheit (3) aus seiner geschlossenen Endlage in seine voll geöffnete Endlage gestoßen wird.
27. Verfahren nach einem der Ansprüche 23 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuerung bzw. Regelung der elektrischen Antriebseinheit (3) in Abhängigkeit vom in der Antriebseinheit (3) durch die Bewegung des bewegbaren Möbelteils (2) induzierten Stromes erfolgt.
28. Verfahren nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass über die Strommessung die Geschwindigkeit des bewegbaren Möbelteils (2) festgestellt wird.
29. Verfahren nach Anspruch 27 oder 28, dadurch gekennzeichnet, dass während des Einziehvorganges die Antriebseinheit (3) der Bewegung des bewegbaren Möbelteils (2) so 1 3 AT 502 574 B1 weit entgegenwirkt, bis ein vorgegebener bzw. vorgebbarer Strom gemessen wird.
30. Verfahren nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebseinheit (3) zum Bremsen des bewegbaren Möbelteils (2) mit Strom versorgt wird.
31. Verfahren nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebseinheit (3) zum Bremsen des bewegbaren Möbelteils (2) kurzgeschlossen wird. Hiezu 8 Blatt Zeichnungen
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