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AT509985B1 - Selbstfärbestempel mit einem gehäuse - Google Patents

Selbstfärbestempel mit einem gehäuse Download PDF

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AT509985B1
AT509985B1 AT0154410A AT15442010A AT509985B1 AT 509985 B1 AT509985 B1 AT 509985B1 AT 0154410 A AT0154410 A AT 0154410A AT 15442010 A AT15442010 A AT 15442010A AT 509985 B1 AT509985 B1 AT 509985B1
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AT
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self
pad holder
computing
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AT0154410A
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AT509985A4 (de
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Colop Stempelerzeugung Skopek
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Publication date
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Priority to IT000831A priority patent/ITTO20110831A1/it
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    • B41KSTAMPS; STAMPING OR NUMBERING APPARATUS OR DEVICES
    • B41K1/00Portable hand-operated devices without means for supporting or locating the articles to be stamped, i.e. hand stamps; Inking devices or other accessories therefor
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    • B41K1/38Inking devices; Stamping surfaces
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Description

österreichisches Patentamt AT509 985 B1 2012-01-15
Beschreibung [0001] Die Erfindung betrifft einen Selbstfärbestempel mit einem Gehäuse, in dem eine zur Aufnahme eines Farbkissens eingerichtete Farbkissenhalterung und eine Stempeltypen aufweisende Stempeleinheit angeordnet sind, und mit einem am Gehäuse verschieblich gelagerten Betätigungsbügel, der mit einem Wendemechanismus zur Verschwenkung der Stempeleinheit zwischen einer im Betrieb am Farbkissen anliegenden Einfärbestellung und einer zum Bedrucken einer Abdruckfläche vorgesehenen Abdruckstellung gekoppelt ist.
[0002] Selbstfärbestempel mit integriertem Farbkissen sind beispielsweise aus der WO 2004/082949 A1 bekannt. Der darin gezeigte Selbstfärbestempel weist einen haubenartigen Betätigungsbügel auf, der auf ein kompaktes Stempelgehäuse aufgesetzt ist. Zum Stempeln wird der Betätigungsbügel entgegen der Kraft einer zwischen Stempelgehäuse und Betätigungsbügel angeordneten Feder manuell in Richtung der Druckfläche verschoben, wobei ein in Oberschlag-Färbung am Farbkissen anliegendes Stempelaggregat um 180° gewendet wird, um die am Stempelaggregat angebrachten Stempeltypen in Kontakt mit der Abdruckfläche zu bringen.
[0003] Derartige Selbstfärbestempel haben einen großen Markterfolg erzielt, da der Stempelvorgang gegenüber herkömmlichen Handstempeln mit separatem Farbkissen erheblich vereinfacht wird. Allerdings existiert bei den bekannten Selbstfärbestempeln keine praktikable Möglichkeit, um Rückschlüsse auf den Zustand bzw. die Färbekapazität des vorhandenen Farbkissens zu ziehen. Es wäre zudem wünschenswert, zu jeder Zeit Aufschluss über die bereits durchgeführten Betätigungsvorgänge erhalten zu können.
[0004] Aus der US 4,532,642 A ist weiters ein gattungsgemäßer Handstempel mit Wendemechanismus bekannt, welcher im Griffteil einen elektrischen Schalter aufweist, der mit einem druckempfindlichen Element verbunden ist. Der elektrische Schalter wird bei jedem Stempelvorgang aktiviert, um eine Zählschaltung hierüber zu informieren. Die Zählschaltung ist hier jedoch außerhalb des Stempelgehäuses in einer versperrbaren Box angeordnet; zur Verbindung mit dem elektrischen Schalter des Handstempels ist eine Leitung mit einem Stecker vorgesehen, welcher mit der Zählschaltung verbunden wird.
[0005] In der CN 2 900 178 Y, JP 05-016 512 A, CN 201 309 308 Y, CN 201214319 Y, JP 2005-193517 A, CN 2616380 Y, CN 2185677 Y und CN 2730628 Y wurde im Zusammenhang mit andersartigen voreingefärbten Handstempeln, bei denen der Farbspeicher in der Stempelplatte enthalten ist, bereits vorgeschlagen, einen Zähler zur Erfassung der Stempelbetätigungen vorzusehen. Bei solchen "Pre-inked"-Stempeln ist zur Erzeugung eines Abdrucks lediglich ein leichter Druck auf einen Stempelgriff erforderlich, um die Stempelplatte über eine vergleichsweise kurze Strecke zu verschieben. Die Erfassung dieser Auf- und Ab-Bewegungen ist unzuverlässig, so dass Fehlzählungen nicht ausgeschlossen werden können.
[0006] DE 297 03 669 U1 offenbart einen weiteren Handstempel ohne Wendemechanismus, welcher ein in den Stempelgriff integriertes elektronisches Zählwerk aufweist. Der Stempel weist ein Gestell mit längsseitigen Linearführungen auf, in welchen ein Stempelmodul verschieblich gelagert ist, das mittels eines mit dem Stempelgriff verbundenen, bügelförmigen Stempel-Oberteils aus der Ausgangsstellung in die Stempelstellung überführt wird. Das Stempelgestell weist an seiner Oberseite ein Magnetrelais auf, das mit einem Dauermagneten am Stempel-Oberteil zusammenwirkt. Beim Betätigen des Stempels wird der Dauermagnet dem Magnetrelais derart angenähert, dass durch die Magnetwirkung die Kontakte des Magnetschalters geschlossen werden, wobei dem Zählwerk ein elektrischer Impuls übermittelt wird, der zur Erhöhung eines Zählwerts für die Sternpelvorgänge herangezogen wird. Der Zählwert wird an einer Flüssigkristallanzeige des Stempelgriffs dargestellt.
[0007] Aus der CH 86031 A ist weiters ein Stempel mit einem mechanischen Zählwerk bekannt.
[0008] In einem anderen Zusammenhang befasst sich die TW 576807 B mit Plombierungen, in welche RFID-Markierungen integriert werden. 1/17 österreichisches Patentamt AT509 985 B1 2012-01-15 [0009] Demzufolge besteht die Aufgabe der Erfindung darin, bei einem Selbstfärbestempel der eingangs angeführten Art eine zuverlässige Erfassung der Betätigungsvorgänge zu ermöglichen, wobei der Selbstfärbestempel nach Verbrauch des Farbkissens weiterverwendbar sein soll.
[0010] Diese Aufgabe wird bei dem Selbstfärbestempel der eingangs angeführten Art erfin-dungsgemäß dadurch gelöst, dass Signalgebermittel, die zur Erfassung einer Verschiebung des Betätigungsbügels in eine der Abdruckstellung entsprechende Betätigungsposition eingerichtet sind, mit einer elektronischen Rechen- bzw. Auswerteeinheit zur Verarbeitung bzw. Auswertung eines von den Signalgebermitteln gelieferten Gebersignals verbunden sind, wobei die Rechen-bzw. Auswerteeinheit ein Zählmodul zum Zählen der Betätigungsvorgänge aufweist.
[0011] Über die laufende Erfassung der einzelnen Betätigungen des Selbstfärbestempels kann auf den Zustand bzw. Farbgehalt des verwendeten Farbkissens geschlossen werden, das Farbe für eine bestimmte Anzahl von Stempelabdrucken enthält. Für die Überprüfung des Farbkissens ist es somit nicht erforderlich, die Farbkissenhalterung aus dem Selbstfärbestempel auszubauen, was eine erhebliche Vereinfachung in der Handhabung darstellt. Das Zählmodul protokolliert die Stempelvorgänge in einem Zählstand, der über die Gesamtzahl aller bisherigen Betätigungen Auskunft gibt. Im Gebrauch überwachen die Signalgebermittel die Position des Betätigungsbügels, der die Stempeleinheit über den Wendemechanismus in die Abdruckstellung überführt. Die Signalgebermittel sind dazu eingerichtet, nur dann einen Stempelvorgang zu signalisieren, wenn der Betätigungsbügel tatsächlich die zur Abdruckstellung korrespondierende Betätigungsposition erreicht hat; eine unvollständige Verschiebung des Betätigungsbügels wird hingegen ignoriert, um Fehlzählungen zuverlässig zu vermeiden. Somit wird eine besonders genaue Erfassung der Stempelvorgänge erreicht, die gezielte Rückschlüsse auf den Zustand des Farbkissens erlaubt. Um den Selbstfärbestempel nach Verbrauch des Farbkissens weiterverwenden zu können, ist die Farbkissenhalterung erfindungsgemäß austauschbar im Gehäuse angeordnet, wobei ein weiteres mit der Rechen- bzw. Auswerteeinheit verbundenes Schaltmittel vorgesehen ist, das beim Einsetzen bzw. Herausnehmen der Farbkissenhalterung umgeschaltet wird. Die Rechen- bzw. Auswerteeinheit kann auf diese Weise feststellen, ob gerade eine Farbkissenhalterung im Gehäuse vorhanden ist bzw. ob die vorhandene Farbkissenhalterung neu ist. Je nach Schaltzustand des Schaltmittels, zweckmäßigerweise eines Tasters bzw. Schalters, wird der Rechen- bzw. Auswerteeinheit die An- bzw. Abwesenheit der Farbkissenhalterung signalisiert.
[0012] Um das Zählen der Betätigungsvorgänge nach Ersetzen eines verbrauchten Farbkissens neu zu starten, ist es von Vorteil, wenn die Rechen- bzw. Auswerteeinheit dazu eingerichtet ist, das Zählmodul beim Einsetzen einer unbenutzten Farbkissenhalterung zurückzusetzen. Das Einsetzen einer unbenutzen Farbkissenhalterung wird durch eine laufende Überwachung der Schaltzustände der Schaltmittel erkannt, welche die Anwesenheit der Farbkissenhalterung bzw. den Zustand der Farbkissenhalterung signalisieren. Wenn die Schaltzustände der Schaltmittel anzeigen, dass einerseits eine Farbkissenhalterung vorhanden ist und diese Farbkissenhalterung noch nicht benutzt wurde, stellt das Zählmodul den Zählstand auf Null.
[0013] Zur Erfassung der Betätigungsvorgänge sind bei einer bevorzugten Ausführung elektromechanische Signalgebermittel, insbesondere ein Taster, vorgesehen. Bei Erreichen der End-bzw. Betätigungsposition des Betätigungsbügels schließt der Taster einen elektrischen Kontakt, wodurch ein elektrisches Signal hervorgerufen wird, das an die Rechen- bzw. Auswerteeinheit übermittelt wird. Der vom Zählmodul erfasste Zählstand wird entsprechend um eins erhöht.
[0014] Eine weitere bevorzugte Ausführung sieht elektro-optische Signalgebermittel, insbesondere in der Art einer Lichtschranke, vor. Derartige Lichtschranken sind im Stand der Technik in vielen Ausführungen an sich bekannt. Beim Verschieben des Betätigungsbügels wird zweckmäßigerweise eine am Betätigungsbügel befestigte Lichtbarriere in einen Strahlengang der elektro-optischen Signalgebermittel eingebracht; die Unterbrechung des Strahls wird von den Signalgebermitteln registriert. Bei Erreichen der Abdruckstellung wird ein Gebersignal ausgegeben, das von der Rechen- bzw. Auswerteeinheit verarbeitet wird, wobei der Zählerstand im 2/17 österreichisches Patentamt AT509 985B1 2012-01-15 Zählmodul entsprechend erhöht wird. Die Lichtschranke kann als Einweg-Lichtschranke mit einander gegenüberliegend angeordnetem Sender bzw. Empfänger ausgeführt sein; alternativ ist eine Reflexlichtschranke vorgesehen, bei der das Signallicht von einem Reflektor auf den Sender/Empfänger zurückgeworfen wird.
[0015] Gemäß einerweiteren bevorzugten Ausführungsvariante sind induktive oder kapazitive Signalgebermittel vorgesehen. Beim Betätigungsvorgang wird ein geeignetes Betätigungs- bzw. Auslöseelement, das mit dem Betätigungsbügel gekoppelt ist, an eine Spule bzw. einen Kondensator angenähert, wodurch eine Änderung der Ausgangsspannung der Signalgebermittel hervorgerufen wird; bei Überschreiten eines festgelegten Schwellenwerts für die Änderung der Ausgangsspannung wird ein Stempelvorgang erkannt.
[0016] Um die Farbkissenhalterung betreffende Informationen auf einfache Art und Weise bereitzustellen, ist es günstig, wenn die Farbkissenhalterung einen Transponder, insbesondere einen RFID-Transponder, zur Identifizierung der Farbkissenhalterung mittels eines externen Lesegeräts aufweist. Der (RFID-)Transponder stellt eine einfache, kostengünstige Möglichkeit zur Identifizierung bzw. Lokalisierung einer im Stempel-Gehäuse eingesetzten Farbkissenhalterung dar. Zum Auslesen von im Transponder enthaltenen Daten, insbesondere einem für die jeweilige Farbkissenhalterung spezifischen Code, wird ein spezielles Lesegerät verwendet, das magnetische Wechselfelder geringer Reichweite bzw. Radiowellen erzeugt, die vom Transponder empfangen und in geeigneter Weise moduliert werden. Vorzugsweise ist ein autarker bzw. passiver Transponder vorgesehen, der vom externen Lesegerät mit Energie versorgt wird.
[0017] Um die von der Rechen- bzw. Auswerteeinheit erfassten Daten auszulesen, ist es von Vorteil, wenn der Transponder einen Speicher aufweist, der insbesondere die vom Zählmodul erfasste Anzahl der Betätigungsvorgänge enthält. Zu diesem Zweck ist der Transponder mit der Rechen- bzw. Auswerteeinheit verbunden, die vorzugsweise Daten zur Anzahl der im Untersuchungszeitraum durchgeführten Betätigungsvorgänge an den Transponder übermittelt. Selbstverständlich können im Transponder unterschiedlichste Daten abgespeichert sein, die von Werk aus im Speicher abgelegt sein können oder im Gebrauch von der Rechen- bzw. Auswerteeinheit laufend bzw. periodisch zum Transponder übertragen werden können.
[0018] Bei einer bevorzugten Ausführung ist vorgesehen, dass die Farbkissenhalterung Markiermittel zur Detektion eines unbenutzten oder aber benutzten Zustands der Farbkissenhalterung aufweist. Die Markiermittel signalisieren über ihre Zustandsänderung beim ersten Betätigungsvorgang, dass eine im Gehäuse eingesetzte Farbkissenhalterung bereits verwendet wurde, was beim Kauf von Stempeln von Interesse sein kann.
[0019] Zur Erzielung einer konstruktiv einfachen, kostengünstig herstellbaren Ausführung ist es von Vorteil, wenn die Markiermittel eine an der Farbkissenhalterung angebrachte Lasche aufweisen, die bei erstmaliger Verschiebung des Betätigungsbügels in die Betätigungsposition abgetrennt wird. Zum Abtrennen der Lasche ist vorzugsweise ein am Betätigungsbügel angebrachter Vorsprung vorgesehen, der beim Betätigungsvorgang auf die Lasche auftrifft, welche bei einer weiteren Verschiebung des Betätigungsbügels abgebrochen wird. Die Verbindung zwischen der Lasche und der Farbkissenhalterung ist zweckmäßigerweise so zu wählen, dass die zur Erzeugung eines Stempeldrucks übliche Handkraft ausreicht, um die Lasche bei der ersten Bedienung abzutrennen. Das Fehlen der Lasche signalisiert somit auf den ersten Blick, dass die Farbkissenhalterung bereits in Verwendung war.
[0020] Zur selbsttätigen Erfassung des Zustands der Farbkissenhalterung ist es günstig, wenn die Lasche im unbenutzten Zustand der Farbkissenhalterung einen Kontakt mit einem mit der Rechen- bzw. Auswerteeinheit verbundenen Schaltmittel herstellt, der bei abgetrennter Lasche unterbrochen ist. Eine erstmalige Benutzung des Stempels bewirkt eine Änderung des Schaltzustands des zweckmäßigerweise als Schalter bzw. Taster ausgebildeten Schaltmittels. Die Änderung des Schaltzustands wird von der Rechen- bzw. Auswerteeinheit erfasst, um den benutzten Zustand der Farbkissenhalterung festzustellen. Die Informationen zum Zustand der Farbkissenhalterung können beispielsweise in einem Speicher der Rechen- bzw. Auswerteeinheit abgelegt sein, um bei Bedarf ausgelesen zu werden. 3/17 österreichisches Patentamt AT509 985B1 2012-01-15 [0021] Zur Verarbeitung der Gebersignale der Signalgebermittel ist es günstig, wenn als Rechen- bzw. Auswerteeinheit ein Mikrocontroller vorgesehen ist. Hierdurch kann zudem eine platzsparende Anordnung der Rechen- bzw. Auswerteeinheit im Selbstfärbestempel, insbesondere im Stempel-Gehäuse, erzielt werden.
[0022] Um den Benutzer über den Zustand der Farbkissenhalterung zu informieren, ist es von Vorteil, wenn die Rechen- bzw. Auswerteeinheit mit einer Anzeigeeinheit zur Abgabe eines von der Anzahl der Betätigungsvorgänge abhängigen Anzeigesignals verbunden ist. Das Anzeigesignal kann einerseits eine genaue Angabe der Zahl der zum jeweiligen Zeitpunkt erfolgten Betätigungsvorgänge enthalten; in vielen Fällen ist es jedoch ausreichend, wenn das Anzeigesignal ein bestimmtes Intervall von erfassten Betätigungsvorgängen (beispielsweise weniger als 4000 Zyklen, zwischen 4000 und 5000 Zyklen, mehr als 5000 Zyklen) veranschaulicht. In diesem Fall ist somit lediglich eine geringe Anzahl von unterscheidbaren Anzeigesignalen erforderlich, was eine schaltungstechnisch einfache Ausgestaltung der Anzeigeeinheit, z.B. mit bloß drei unterschiedlichen Anzeigemitteln, ermöglicht.
[0023] Zu diesem Zweck ist es insbesondere günstig, wenn die Anzeigeeinheit zumindest eine an einer Sichtseite des Betätigungsbügels bzw. des Gehäuses angeordnete Leuchtdiode aufweist. Vorzugsweise sind mehrere, insbesondere drei, Leuchtdioden vorgesehen, die jeweils für ein bestimmtes Intervall von Betätigungsvorgängen, wie oben erwähnt, ein unterscheidbares Leuchtsignal abgeben.
[0024] Zum Auslesen von Daten, die in der Rechen- bzw. Auswerteeinheit abgelegt sind, ist es von Vorteil, wenn die Rechen- bzw. Auswerteeinheit mit einer Schnittstelle, insbesondere einer USB-Schnittstelle, zur Datenübertragung auf ein externes Gerät verbunden ist. Die (USB-) Schnittstelle ist zweckmäßigerweise an einer von außen gut zugänglichen Stelle des Stempelgehäuses vorgesehen; zur Datenübertragung wird, wie im Stand der Technik hinlänglich bekannt, ein passendes Übertragungskabel angeschlossen, das mit einem externen Gerät, insbesondere einem Personal-Computer, verbunden wird.
[0025] Die Erfindung wird nachstehend anhand von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen, auf die sie jedoch nicht beschränkt sein soll, noch weiter erläutert. Im Einzelnen zeigen in der Zeichnung: [0026] Fig. 1 eine Ansicht eines an sich bekannten Selbstfärbestempels mit einem hauben förmig auf ein Stempelgehäuse aufgesetzten Betätigungsbügel, der in eine einer Abdruckstellung entsprechende Betätigungsposition verschiebbar ist; [0027] Fig. 2 einen Vertikalschnitt durch den in Fig. 1 dargestellten Selbstfärbestempel ent lang der Linie ll-ll in Fig. 1; [0028] Fig. 3 eine teilweise geschnittene Ansicht eines Selbstfärbestempels gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung, mit elektro-mechanischen Signalgebermitteln zur Erfassung eines Betätigungsvorgangs; [0029] Fig. 4 eine teilweise geschnittene Ansicht eines Selbstfärbestempels gemäß einer weiteren Ausführung der Erfindung, mit elektro-optischen Signalgebermitteln; [0030] Fig. 5 eine teilweise geschnittene Ansicht eines Selbstfärbestempels gemäß noch einer anderen Ausführungsform der Erfindung, mit induktiven Signalgebermitteln; [0031] Fig. 6 ein Blockschaltbild der elektrischen Schaltung eines Selbstfärbestempels gemäß den Fig. 3 bis 5; [0032] Fig. 7 eine schematische, teilweise aufgebrochene Ansicht eines Selbstfärbestempels, der gemäß einer bevorzugten Ausführung eine abbrechbare Lasche zur Identifizierung einer unbenutzten Farbkissenhalterung aufweist; [0033] Fig. 8 das in Fig. 7 mit einem Kreis VIII veranschaulichte Detail in demgegenüber vergrößertem Maßstab; 4/17
österreichisches Patentamt AT509 985 B1 2012-01-15 [0034] Fig. 9 eine Ansicht eines Selbstfärbestempels mit einer USB-Schnittstelle zur Daten übertragung zu einem externen Gerät; [0035] Fig. 10 eine Ansicht eines Selbstfärbestempels mit am Stempelgehäuse angeordneten
Leuchtdioden zur Veranschaulichung der Anzahl der durchgeführten Betätigungsvorgänge; und [0036] Fig. 11 eine schaubildliche Ansicht einer Farbkissenhalterung mit einem RFID-Trans- ponder zur Identifizierung der Farbkissenhalterung mittels eines am Stempel vorhandenen Lesegeräts.
[0037] In Fig. 1 und 2 ist allgemein ein an sich herkömmlicher Selbstfärbestempel 1 gezeigt, der ein rahmenartig ausgebildetes Stempelgehäuse 2 (nachstehend kurz Gehäuse 2) aufweist. Das Gehäuse 2 weist ein Einschubfach 3 für eine darin austauschbar angeordnete Farbkissenhalterung 4 auf, in der ein Farbkissen 5 (s. Fig. 2) aufgenommen ist. Im Inneren des Gehäuses 2 ist weiters eine Stempeleinheit 6 angeordnet, die eine an einem Stempelplattenträger 7' angebrachte Stempelplatte 7 mit Stempeltypen aufweist. Die Stempeleinheit 6 ist in Fig. 2 in einer an dem Farbkissen 5 anliegenden Einfärbestellung dargestellt.
[0038] Zur Betätigung des Selbstfärbestempels 1 ist ein Betätigungsbügel 8 vorgesehen, der haubenartig auf das Gehäuse 2 aufgesetzt ist. Der Betätigungsbügel 8 weist Schenkel 9, 10 auf, die in passenden Führungen an den schmalen Seitenwänden des Gehäuses 2 eingesetzt und darin verschieblich geführt sind. Zwischen dem Betätigungsbügel 8 und dem Gehäuse 2 wirkt eine Feder 11, welche den Betätigungsbügel 8 in seiner gezeigten oberen Position und somit die Stempeleinheit 6 in der Einfärbestellung hält. Die Verschiebung des Betätigungsbügels 8 in seine untere End- bzw. Betätigungsposition wird in bekannter Weise über einen Wendemechanismus 12 übertragen, welcher eine Verschwenkung der Stempeleinheit 6 aus der gezeigten Einfärbestellung in eine zum Bedrucken einer Abdruckfläche vorgesehene Abdruckstellung sowie gleichzeitig eine Abwärtsbewegung bewirkt. In der Abdruckstellung ragt die Stempelplatte 7 mit den Stempeltypen durch eine untere Öffnung 13 des Gehäuses 2, so dass ein Abdruck auf einer Abdruckfläche erzeugt werden kann. Der Wendemechanismus 12 weist eine im Stand der Technik hinlänglich bekannte Kurvensteuerung bzw. Schlitzführung auf, um die Stempeleinheit 6 bei Betätigung des Betätigungsbügels 8 um 180° in die Abdruckstellung zu wenden.
[0039] In den Fig. 3 bis 5 ist jeweils eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Selbstfärbestempels 1 schematisch gezeigt, der eine zuverlässige Erfassung der ab Inbetriebnahme durchgeführten Betätigungsvorgänge ermöglicht, um Aufschluss über den Zustand des in der Farbkissenhalterung 4 enthaltenen Farbkissens 5 zu geben. Zu diesem Zweck weist der Selbstfärbestempel 1 Signalgebermittel 14 auf, die eine Verschiebung des Betätigungsbügels 8 in die zur Abdruckstellung der Farbkissenhalterung 4 korrespondierende Betätigungsposition erfassen. Ein Betätigungsvorgang wird nur dann erkannt, wenn der Betätigungsbügel 8 aus seiner oberen Ruheposition über eine festgelegte Strecke verschoben wird; zur Vermeidung von Fehlzählungen wird der Betätigungsvorgang erst mit Erreichen der Betätigungsposition registriert. Die Signalgebermittel 14 sind mit einer elektronischen Rechen- bzw. Auswerteeinheit 15 gekoppelt, die im Schaltbild gemäß Fig. 6 schematisch dargestellt ist. Die elektronische Rechen-bzw. Auswerteeinheit 15 verarbeitet die von den Signalgebermitteln 14 gelieferten Gebersignale, welche Informationen zur Position des Betätigungsbügels 8 enthalten. Der Einfachheit halber sind in Fig. 6 drei verschiedene Signalgebermittel 14, entsprechend den Fig. 3, 4, und 5, gezeigt, wobei aber selbstverständlich bei einem gegebenen Selbstfärbestempel 1 jeweils nur eine Art der Signalgebermittel 14 vorgesehen sein wird.
[0040] Aus einer Verschiebung des Betätigungsbügels 8 in die Betätigungsposition kann auf einen Stempelvorgang geschlossen werden, der zur Überwachung des Zustands der Farbkissenhalterung 4 bzw. des darin aufgenommenen Farbkissens 5 protokolliert wird. Die Rechen-bzw. Auswerteeinheit 15 weist zu diesem Zweck ein (im Schaltplan gemäß Fig. 6 schematisch dargestelltes) Zählmodul 16 zum Zählen der durchgeführten Betätigungsvorgänge auf; das Zählmodul 16 ist mit einem (aus Fig. 6 schematisch ersichtlichen) Speicher 17 der Rechen- 5/17 österreichisches Patentamt AT509 985B1 2012-01-15 bzw. Auswerteeinheit 15 verbunden, in dem der im Gebrauch laufend angepasste Zählstand abgespeichert ist.
[0041] Die in Fig. 3 gezeigte Ausführung des Selbstfärbestempels 1 sieht elektro-mechanische Signalgebermittel 14 vor, die einen am Betätigungsbügel 8 angeordneten Taster 18 aufweisen, der mittels eines am Gehäuse 2 angebrachten Kontaktelements 19 schließbar ist. Bei einer Verschiebung des Betätigungsbügels 8 in seine End- bzw. Betätigungsposition gelangt der Taster 18 relativ zum Kontakt in eine Kontakt- bzw. Schließstellung; durch das Schließen des elektrischen Kontakts wird ein elektrisches Signal hervorgerufen, das von der Rechen- bzw. Auswerteeinheit 15 erfasst und als Sternpelvorgang registriert wird (vgl. auch Fig. 6). Das Zählmodul 16 erhöht in der Folge den im Speicher 17 abgelegten Zählstand um den Wert "1".
[0042] Fig. 4 zeigt eine alternative Ausführung mit elektro-optischen Signalgebermitteln 14 in der Art einer im Stand der Technik gebräuchlichen Lichtschranke. Die Lichtschranke weist eine Sende bzw. Empfangseinheit 20 zum Senden bzw. Empfangen von in der Zeichnung schematisch dargestellten Lichtstrahlen auf. Am Betätigungsbügel 8 ist eine Lichtbarriere 21 angebracht, die bei Betätigung des Betätigungsbügels 8 in den Strahlengang der Sende bzw. Empfangseinheit 20 geschoben wird. Eine Unterbrechung des Lichtstrahls ruft eine Änderung des Ausgangssignals der Sende bzw. Empfangseinheit 20 hervor, die als Gebersignal an die Rechen- bzw. Auswerteeinheit 15 geliefert wird. Bei Erreichen der Abdruckstellung wird somit der Rechen- bzw. Auswerteeinheit 14 ein Stempelvorgang signalisiert. Wie aus Fig. 6 ersichtlich, ist zwischen der Sende- bzw. Empfangseinheit 20 und der Rechen- bzw. Auswerteeinheit 14 eine Signalformungseinheit 22 geschaltet, um ein geeignetes Impulssignal der Rechen- bzw. Auswerteeinheit 15 zuzuführen.
[0043] In Fig. 5 ist eine weitere Ausführungsform der Signalgebermittel 14 gezeigt, welche eine induktive Erfassung der Betätigungsvorgänge vorsieht. Zu diesem Zweck ist am Betätigungsbügel 8 ein geeignetes Magnetelement 23 angebracht, das bei einer Betätigung des Betätigungsbügels 8 in einen Magnetsensor 24, z.B. eine Spule 24' oder einen Reed-Sensor, gegebenenfalls Hall-Sensor, der Signalgebermittel 14 eingeführt wird. Die induktive Kopplung zwischen dem Auslöseelement 23 und der Spule 24' bewirkt eine Änderung einer Ausgangsspannung der Signalgebermittel 14, die wiederum in einer Signalerfassungseinheit 22 konditioniert und zur Erfassung des Betätigungsvorgangs herangezogen wird. Wenn die Änderung der Ausgangsspannung einen dem Erreichen der Abdruckstellung entsprechenden Schwellenwert überschreitet, registriert die Rechen- bzw. Auswerteeinheit 15 einen Stempelvorgang. Fehlzählungen werden zuverlässig vermieden, indem eine unvollständige Betätigung, d.h. eine abschnittsweise Verschiebung des Betätigungsbügels 8, nicht als Stempelvorgang gewertet wird.
[0044] Bei einer weiteren (in der Zeichnung nicht dargestellten) Ausführung sind kapazitive Signalgebermittel 14 vorgesehen, die aus einem zweckmäßigerweise im Gehäuse 2 angeordneten Kondensator und einem mit dem Betätigungsbügel 8 gekoppelten, verschiebbaren dielektrischen Element zusammengesetzt sind. Die Kapazität des Kondensators wird mittels einer elektrischen Schaltung überwacht. Bei Betätigung des Betätigungsbügels 8 wird das dielektrische Element zwischen die Kondensatorplatten geschoben, wodurch eine Änderung der Kondensatorladung hervorgerufen wird, die zur Erfassung eines Stempelvorgangs herangezogen wird.
[0045] Wie aus Fig. 6 ersichtlich, kann zur Ausbildung der Signalgebermittel 14 weiters ein Magnetsensor 24, insbesondere ein Reed-Relais oder ein Hall-Sensor, vorgesehen sein, das bzw. der mittels eines Magneten 23 betätigbar ist. Der Magnetsensor 24 bzw. der Magnet 23 sind am Gehäuse 2 bzw. am Befestigungsbügel 8 angebracht. Bei einer Verschiebung des Betätigungsbügels 8 in seine Betätigungsposition wird der Magnet 23 an den Magnetsensor 24 angenähert, wie dies in Fig. 6 mit einem Pfeil veranschaulicht ist; im Fall eines Reed-Relais wird bei der Annäherung an den Magnetsensor 24 ein im Ruhezustand offener Kontakt geschlossen, wodurch ein Gebersignal hervorgerufen wird, das zur Identifizierung des Betätigungsvorgangs genutzt wird. Beim Hall-Sensor dient die vom Magneten 23 hervorgerufene Hall-Spannung als Gebersignal für die Erfassung des Betätigungsvorgangs. 6/17 österreichisches Patentamt AT509 985B1 2012-01-15 [0046] Aus Fig. 6 geht weiters ganz allgemein die Verschaltung der elektronischen Komponenten des Selbstfärbestempels 1 hervor. Die elektro-optischen, magnetischen bzw. elektromechanischen Signalgebermittel 14 sind in Fig. 6 unten dargestellt; selbstverständlich ist zur Erfassung der Stempelvorgänge im Zählmodul 16 der Rechen- bzw. Auswerteeinheit 15 wie erwähnt lediglich eine der vorstehend erläuterten Alternativen ausreichend. Zur Übertragung der Gebersignale ist jeweils eine (in Fig. 6 nicht näher veranschaulichte), zur Verbindung mit der Rechen- bzw. Auswerteeinheit 15 eingerichtete Signalleitung vorgesehen.
[0047] Die Rechen- bzw. Auswerteeinheit 15 ist vorzugsweise mit einem Mikrocontroller 25 gebildet, der an eine Stromversorgung 26 angeschlossen ist. Die Stromversorgung 26 weist zweckmäßigerweise einen Akkumulator 26', insbesondere einen unter dem Markennamen "Goldcap" bekannten Doppelschicht-Kondensator-Akku, auf.
[0048] Wie weiters aus Fig. 6 ersichtlich, ist die Rechen- bzw. Auswerteeinheit 15 mit einer Anzeigeeinheit 27 verbunden, um dem Benutzer Informationen zum Selbstfärbestempel 1 anzuzeigen. Die Anzeigeeinheit 27 weist eine LCD-Einheit mit drei jeweils in einer anderen Farbe (Rot, Gelb, Grün) leuchtenden Leuchtdioden 28 auf, die gemäß dem in Fig. 10 dargestellten Ausführungsbeispiel mittig an einer breitseitigen Wand des Gehäuses 2 angeordnet sind. Die Leuchtdioden 28 signalisieren jeweils ein bestimmtes Intervall der erfassten Betätigungsvorgänge. Beispielsweise kann mit einer grün leuchtenden Leuchtdiode 28 angezeigt werden, dass seit Inbetriebnahme der Farbkissenhalterung 4 weniger als 4000 Stempelvorgänge durchgeführt wurden. In diesem Fall kann davon ausgegangen werden, dass noch ausreichend Farbe im Stempelkissen 5 enthalten ist. Im Intervall zwischen 4000 und 5000 Betätigungen kann eine gelbe Leuchtdiode 28 aufleuchten, um einen zur Neige gehenden Füllstand des Farbkissens 5 anzudeuten. Schließlich signalisiert eine ab 5000 Betätigungen aufleuchtende rote Leuchtdiode 28, dass das Farbkissen 5 verbraucht ist und ersetzt werden sollte.
[0049] Die Anzeigeeinheit 27 weist weiters eine an einer Sichtseite des Gehäuses 2 bzw. des Betätigungsbügels 8 angeordnete Anzeigetafel 29 auf, welche die exakte Anzahl der bisher durchgeführten Stempelvorgänge anzeigt. Die Anzeigetafel 29 ist vorzugsweise als LCD-Paneel ausgebildet, das an eine Kontrastspannungsquelle 30' angeschlossen ist.
[0050] Wie weiters aus Fig. 6 in Verbindung mit Fig. 9 ersichtlich, ist eine - an sich herkömmliche - Schnittstelle 30 vorgesehen, um die im Speicher 17 der Rechen- bzw. Auswerteeinheit 15 abgelegten Daten auf ein externes Gerät übertragen zu können. Beim gezeigten Ausführungsbeispiel ist eine im Stand der Technik gebräuchliche USB ("Universal Serial Bus")-Schnittstelle vorgesehen, die keiner weiteren Erläuterungen bedarf. Wie aus Fig. 9 ersichtlich, ist die USB-Schnittstelle am Gehäuse 2 des Selbstfärbestempels 1 angeordnet. Zur Datenübertragung wird ein passendes USB-Kabel angeschlossen.
[0051] Wie aus Fig. 6 in Verbindung mit Fig. 11 ersichtlich, ist die Rechen- bzw. Auswerteeinheit 15 mit einer Transponder-Schaltung 31 verbunden, um im Betrieb mit einem an der Farbkissenhalterung 4 angebrachten RFID ("Radio-frequency identification")-Transponder 31' zu kommunizieren. Der Transponder 31' dient zur Identifizierung der Farbkissenhalterung 4 mittels eines externen Lesegeräts. Der Aufbau eines solchen RFID-Transponders 31' ist im Stand der Technik hinlänglich bekannt, so das sich nähere Erläuterungen an dieser Stelle erübrigen können. Zum Auslesen von im RFID-Transponder 31' enthaltenen (Code-)Daten erzeugt das Lesegerät, d.h. die Schaltung 31, ein elektromagnetisches Wechselfeld, dem der RFID-Transponder 31' (auch als RFID-Tag bezeichnet) ausgesetzt wird. Die über eine Antenne 32 des Lesegeräts aufgenommene Feldenergie dient bei passiven Ausführungen des Transponders 31' als Stromversorgung während eines Kommunikationsvorganges. Der aktivierte Transponder 31' dekodiert die vom Lesegerät 31 gesendeten Befehle; zur Übertragung von Informationen an das Lesegerät 31 beeinflusst bzw. moduliert der Transponder 31' das eingestrahlte elektromagnetische Feld. Der Transponder 31' ist an der Farbkissenhalterung 4 angebracht, um die Farbkissenhalterung 4 im eingebauten Zustand anhand einer individuellen Seriennummer der Farbkissenhalterung 4 zu lokalisieren bzw. zu identifizieren. Die Seriennummer der jeweiligen Farbkissenhalterung 4 kann bei Bedarf mit dem Lesegerät 31 ausgelesen werden. Der RFID-Transponder 31' 7/17 österreichisches Patentamt AT509 985 B1 2012-01-15 weist weiters einen (in Fig. 11 schematisch veranschaulichten) Speicher 33 auf, der im eingebauten Zustand der Farbkissenhalterung 4 mit der Rechen bzw. Auswerteeinheit 15 verbunden ist, um den vom Zählmodul 16 erfassten Zählstand zu erhalten. Die von der Rechen- bzw. Auswerteeinheit 15 an den Speicher 33 des RFID-Transponders 31' übertragenen Daten können mittels des Lesegeräts vom Speicher 33 ausgelesen werden. Alternativ bzw. zusätzlich kann wie erwähnt eine Datenübertragung über die USB-Schnittstelle 30 erfolgen. Die Transponder-Schaltung 31 weist, wie aus Fig. 6 weiters ersichtlich, ein Hochfrequenz-Teil 34, speziell eine Hochfrequenz-Drossel, und eine als Sendeteil fungierende Ausgangsstufe 35 auf. Die Rechen- bzw. Auswerteeinheit 15 übermittelt ein Träger-Rechtecksignal, beispielsweise mit 125 kHz, an das Hochfrequenz-Teil 34, das seinerseits ein sinusförmiges Trägersignal an die Ausgangsstufe 35 liefert. Die Transponder-Schaltung 31 weist weiters eine Gleichrichter-Filter-Schaltung 36 auf, welche von der Antenne 32 ein moduliertes Signal erhält. Die Gleichrichter-Filter-Schaltung 36 liefert ein gefiltertes Signal ohne die Trägerfrequenz an eine zur Verarbeitung der erhaltenen Daten eingerichtete Logikschaltung 37, welche die verarbeiteten Daten an die Rechen- bzw. Auswerteeinheit 15 übermittelt.
[0052] Wie aus Fig. 6 in Verbindung mit Fig. 7 und Fig. 8 ersichtlich, sind Markiermittel 38 vorgesehen, welche dazu eingerichtet sind, eine erstmalige Betätigung des Betätigungsbügels 8 zu erfassen, um einen unbenutzten bzw. neuen Zustand der Farbkissenhalterung 4 von einem benutzten bzw. gebrauchten Zustand unterscheiden zu können. Die Markiermittel 38 weisen ein Schaltmittel 39 auf, das bei erstmaliger Verwendung der Farbkissenhalterung 4 durch Betätigen des Betätigungsbügels 8 umgeschaltet wird.
[0053] Gemäß dem in Fig. 7 bzw. Fig. 8 dargestellten Ausführungsbeispiel ist eine an der Farbkissenhalterung 4 befestigte, beispielsweise angeklebte oder einstückig mit der Farbkissenhalterung 4 gebildete, Lasche 40 vorgesehen, die bei erstmaliger Verschiebung des Betätigungsbügels 8 in die Betätigungsposition abgebrochen wird. Zum Abtrennen der Lasche 40 ist ein vom Betätigungsbügel 8 abstehender Vorsprung 41 vorgesehen, der beim ersten Betätigungsvorgang auf die Lasche 4 0 auftrifft und diese bei einer weiteren Verschiebung in Richtung der Betätigungsposition abtrennt. Um das Abtrennen der Lasche 40 zu erleichtern, sind die Kontaktflächen zwischen der Lasche 40 und dem Vorsprung 41 keilförmig abgeschrägt. Im unbenutzten Zustand der Farbkissenhalterung 4 wird über die Lasche 40 ein elektrischer Kontakt des als Taster ausgeführten Schaltmittels 39 geschlossen, der mit dem Abtrennen der Lasche 40 unterbrochen wird (s. Fig. 6). Diese Änderung des Schaltzustands des Schaltmittels 39 wird von der Rechen- bzw. Auswerteeinheit 15 erfasst, um die erstmalige Verwendung der Farbkissenhalterung 4 festzustellen. Die Informationen zum Zustand der Farbkissenhalterung 4 können im Speicher 17 der Rechen- bzw. Auswerteeinheit 15 bzw. im Speicher 33 des RFID-Transponder 31' abgelegt werden, um bei Bedarf ausgelesen zu werden.
[0054] Um das Vorhandensein einer Farbkissenhalterung 4 im Einschubfach zu überprüfen, ist die Rechen- bzw. Auswerteeinheit 15 mit einem weiteren Schaltmittel 42 in der Art eines Tasters verbunden, das beim Einsetzen bzw. Herausnehmen der Farbkissenhalterung in den jeweils anderen Schaltzustand umgeschaltet wird. Beim Einsetzen der Farbkissenhalterung 4 in das Einschubfach 3 wird zweckmäßigerweise über das weitere Schaltmittel 42 ein elektrischer Kontakt geschlossen, der von der Rechen- bzw. Auswerteeinheit 15 erfasst wird. Beim Herausnehmen der Farbkissenhalterung kehrt das Schaltmittel 42 in seinen Ruhezustand zurück, wobei der elektrische Kontakt unterbrochen wird.
[0055] Die Rechen- bzw. Auswerteeinheit 15 ist dazu eingerichtet, den Schaltzustand der Schaltmittel 39, 42 zu überwachen, um einerseits die Anwesenheit der Farbkissenhalterung 4 im Einschubfach 3 und zudem den Zustand der eingesetzten Farbkissenhalterung 4 festzustellen. Die überwachten Schaltzustände der Schaltmittel 39, 42 können zu einer Initialisierung bzw. Zurücksetzung des mit dem Zählmodul 16 erstellten Zählstandes herangezogen werden, wenn das Einsetzen einer neuen Farbkissenhalterung 4 mit einem unverbrauchten Farbkissen 5 erkannt wird. Nach der Zurücksetzung des Zählstandes beginnt die Erfassung der Stempelvorgänge bei Null. 8/17

Claims (14)

  1. österreichisches Patentamt AT509 985 B1 2012-01-15 Patentansprüche 1. Selbstfärbestempel (1) mit einem Gehäuse (2), in dem eine zur Aufnahme eines Farbkis-sens (5) eingerichtete Farbkissenhalterung (4) und eine Stempeltypen aufweisende Stempeleinheit (6) angeordnet sind, und mit einem am Gehäuse (2) verschieblich gelagerten Betätigungsbügel (8), der mit einem Wendemechanismus (12) zur Verschwenkung der Stempeleinheit (6) zwischen einer im Betrieb am Farbkissen (5) anliegenden Einfärbestel-lung und einer zum Bedrucken einer Abdruckfläche vorgesehenen Abdruckstellung gekoppelt ist, dadurch gekennzeichnet, dass Signalgebermittel (14), die zur Erfassung einer Verschiebung des Betätigungsbügels (8) in eine der Abdruckstellung entsprechende Betätigungsposition eingerichtet sind, mit einer elektronischen Rechen- bzw. Auswerteeinheit (15) zur Verarbeitung bzw. Auswertung eines von den Signalgebermitteln (14) gelieferten Gebersignals verbunden sind, wobei die Rechen- bzw. Auswerteeinheit (15) ein Zählmodul (16) zum Zählen der Betätigungsvorgänge aufweist, und dass die Farbkissenhalterung (4) austauschbar im Gehäuse (2) angeordnet ist, wobei ein weiteres mit der Rechen- bzw. Auswerteeinheit (15) verbundenes Schaltmittel (42) vorgesehen ist, das beim Einsetzen bzw. Herausnehmen der Farbkissenhalterung (4) umgeschaltet wird.
  2. 2. Selbstfärbestempel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Rechen- bzw. Auswerteeinheit (15) dazu eingerichtet ist, das Zählmodul (16) beim Einsetzen einer unbenutzten Farbkissenhalterung (4) zurückzusetzen.
  3. 3. Selbstfärbestempel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass elektromechanische Signalgebermittel (14), insbesondere ein Taster, vorgesehen sind.
  4. 4. Selbstfärbestempel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass elektrooptische Signalgebermittel (14), insbesondere in der Art einer Lichtschranke, vorgesehen sind.
  5. 5. Selbstfärbestempel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass induktive oder kapazitive Signalgebermittel (14) vorgesehen sind.
  6. 6. Selbstfärbestempel nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Farbkissenhalterung (4) einen Transponder (3T), insbesondere einen RFID-Transponder, zur Identifizierung der Farbkissenhalterung (4) mittels eines Lesegeräts (31) aufweist.
  7. 7. Selbstfärbestempel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Transponder (31') einen Speicher (33) aufweist, der insbesondere die vom Zählmodul (16) erfasste Anzahl der Betätigungsvorgänge enthält.
  8. 8. Selbstfärbestempel nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Farbkissenhalterung (4) Markiermittel (38) zur Detektion eines unbenutzten oder benutzten Zustands der Farbkissenhalterung (4) aufweist.
  9. 9. Selbstfärbestempel nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Markiermittel (38) eine an der Farbkissenhalterung (4) angebrachte Lasche (40) aufweisen, die bei erstmaliger Verschiebung des Betätigungsbügels (8) in die Betätigungsposition abgetrennt wird.
  10. 10. Selbstfärbestempel nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Lasche (40) im unbenutzten Zustand der Farbkissenhalterung (4) einen Kontakt mit einem mit der Rechen-bzw. Auswerteeinheit (15) verbundenen Schaltmittel (39) herstellt, der bei abgetrennter Lasche (40) unterbrochen ist.
  11. 11. Selbstfärbestempel nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass als Rechen- bzw. Auswerteeinheit (15) ein Mikrocontroller (25) vorgesehen ist.
  12. 12. Selbstfärbestempel nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Rechen- bzw. Auswerteeinheit (15) mit einer Anzeigeeinheit (27) zur Abgabe eines von der Anzahl der Betätigungsvorgänge abhängigen Anzeigesignals verbunden ist. 9/17 österreichisches Patentamt AT509 985 B1 2012-01-15
  13. 13. Selbstfärbestempel nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigeeinheit (27) zumindest eine an einer Sichtseite des Betätigungsbügels (8) bzw. des Gehäuses (2) angeordnete Leuchtdiode (28) aufweist.
  14. 14. Selbstfärbestempel nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Rechen- bzw. Auswerteeinheit (15) mit einer Schnittstelle (30), insbesondere einer USB-Schnittstelle, zur Datenübertragung auf ein externes Gerät verbunden ist. Hierzu 7 Blatt Zeichnungen 10/17
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