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AT509216B1 - Möbel - Google Patents

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AT509216B1
AT509216B1 AT9532010A AT9532010A AT509216B1 AT 509216 B1 AT509216 B1 AT 509216B1 AT 9532010 A AT9532010 A AT 9532010A AT 9532010 A AT9532010 A AT 9532010A AT 509216 B1 AT509216 B1 AT 509216B1
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Physiotherm Holding Gmbh
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    • A47CCHAIRS; SOFAS; BEDS
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Abstract

Möbel (1) mit einer Betriebsstellung als Sitzmöbel und zumindest einer weiteren Betriebsstellung als Liegemöbel, wobei ein Träger (2) vorgesehen ist, der auf einer ersten Seite als Sitzfläche (4) ausgebildet ist und der auf einer zweiten - vorzugsweise gegenüberliegenden - Seite als Liegefläche (3) ausgebildet ist und dass der Träger (2) an einer Stellvorrichtung (10) um seine mittlere Längsachse (A) verdrehbar gelagert ist, wobei in einer ersten Betriebsstellung die Liegefläche (3) oben ist und in einer, vorzugsweise um im Wesentlichen 180°, gedrehten, zweiten Betriebsstellung die Sitzfläche (4) oben ist.

Description

österreichisches Patentamt AT509 216 B1 2011-07-15
Beschreibung [0001] Die Erfindung betrifft ein Möbel mit einer Betriebsstellung als Sitzmöbel und zumindest einer weiteren Betriebsstellung als Liegemöbel. Weiters betrifft die Erfindung eine Kabine, insbesondere Wärmekabine, mit einem Möbel nach einem der Ansprüche 1 bis 13 im Innenraum der Kabine.
[0002] Möbel, die einerseits als Sitzmöbel Verwendung finden und andererseits zu einem Liegemöbel umgebaut werden können, sind bereits in einer Vielzahl aus dem Stand der Technik heraus bekannt. Diese müssen normalerweise recht umständlich von einer Betriebsstellung in die andere Betriebsstellung umgebaut werden, was mit einem erheblichen Zeitaufwand oder auch mit viel Mühe verbunden ist.
[0003] Aufgabe der Erfindung ist es, die vorbeschriebenen Nachteile zu vermeiden und ein gegenüber dem Stand der Technik verbessertes Möbel anzugeben.
[0004] Diese Aufgabe wird durch das Kennzeichen des Anspruches 1 gelöst.
[0005] Mit anderen Worten wird es dadurch erzielbar, dass zwischen den beiden Betriebsstellungen - Liegen oder Sitzen - durch einfaches Drehen des Trägers des Möbels zwischen diesen beiden Betriebsstellungen gewechselt werden kann.
[0006] Dadurch, dass der Träger um seine mittlere Längsachse verdrehbar gelagert ist, ist es mit geringem Kraftaufwand und ebenso mit geringem Zeitaufwand möglich, zwischen den beiden Betriebsstellungen zu wechseln.
[0007] Als besonders vorteilhaft hat es sich herausgestellt, wenn das Möbel eine Stellvorrichtung aufweist durch die der Träger des Möbels einstellbar ist. Durch die Verwendung einer Stellvorrichtung kann erzielt werden, dass ein bequemes Wechseln zwischen den beiden Betriebsstellungen des Möbels erzielbar wird.
[0008] Weitere vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen definiert.
[0009] Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel kann vorgesehen sein, dass die Stellvorrichtung am Möbel und an Wänden eines Raumes - vorzugsweise einer Kabine -ausgebildet ist. Durch die Ausbildung der Stellvorrichtung an den Wänden eines Raumes wird erreichbar, dass ein geringerer Kraftaufwand beim Wechseln der Betriebsstellungen notwendig ist, da das Gewicht des Möbels von den Wänden des Raumes getragen wird.
[0010] Weiters kann bevorzugt vorgesehen sein, dass die Stellvorrichtung zumindest zwei Achslager an der Längsachse des Möbels aufweist, wobei die beiden Achslager ortsfest im Innenraum einer Kabine, vorzugsweise einer Wärmekabine, ausgebildet sind. Durch die Verwendung von ortsfesten Achslagern wird eine kostengünstige Stellvorrichtung erzielbar.
[0011] Als besonders vorteilhaft hat es sich erwiesen, wenn die Stellvorrichtung zwei Achszap-fen an der Längsachse des Möbels aufweist, wobei die beiden Achszapfen verdrehbar ausgebildet sind. Mittels zweier Achszapfen wird eine äußerst einfache und kostengünstige Verdreh-barkeit des Trägers und somit des Möbels um die Längsachse ermöglicht.
[0012] Besonders bevorzugt kann vorgesehen sein, dass die beiden Achszapfen der Stellvorrichtung in einer schrägen Bahn verschiebbar ausgebildet sind. Durch eine Verschiebbarkeit der beiden Achszapfen in einer schrägen Bahn kann erreicht werden, dass sich das Möbel vor dem Schwenkvorgang von einer Rückwand eines Raumes entfernt, anschließend das Schwenken um die Längsachse durchführbar ist, da das Möbel nunmehr den notwendigen Abstand zu dieser Rückwand aufweist und weiters - nach erfolgter Drehung des Möbels - dieses wieder entlang der schrägen Bahn sich der Rückwand nähern kann. Somit ist eine äußerst platzsparende Konstruktion erreichbar.
[0013] Als besonders vorteilhaft hat es sich dabei herausgestellt, wenn auf beiden Stirnseiten des Möbels ein Hebelwerk ausgebildet ist mit zwei Hebeln die einerseits jeweils raumfest ge- 1/15 österreichisches Patentamt AT509 216B1 2011-07-15 lenkig gelagert sind und anderseits am Träger gelenkig gelagert sind. Durch eine derartige Konstruktion eines Hebelwerkes wird es erzielbar, dass das Wegbewegen des Möbels von der Rückwand des Raumes und das Verdrehen des Möbelstückes im Wesentlichen gleichzeitig erfolgen kann.
[0014] Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel kann vorgesehen sein, dass die Stellvorrichtung zumindest zwei - vorzugsweise vier - raumfeste Drehachsen und zumindest zwei -vorzugsweise vier - möbelfeste Drehachsen aufweist.
[0015] Als vorteilhaft hat es sich weiters herausgestellt, dass die Stellvorrichtung zumindest eine Federvorrichtung aufweist, durch die das Gewicht des Möbels zumindest teilweise -vorzugsweise im Wesentlichen vollständig - kompensierbar ist. Dadurch ist ein geringerer Kraftaufwand zum Verdrehen des Möbels nötig.
[0016] Als vorteilhaft hat es sich herausgestellt, wenn die Federvorrichtung zumindest eine Gasdruckfeder aufweist. Durch die Verwendung einer Gasdruckfeder wird sowohl das Verdrehen erleichtert, als auch das Abbremsen des Möbels unterstützt, da die Gasdruckfeder dämpfend wirken kann.
[0017] Bevorzugt kann weiters vorgesehen sein, dass das Möbel eine Arretiervorrichtung aufweist durch die das Verschwenken des Möbels verhinderbar ist. Durch die Verwendung einer Arretiervorrichtung kann das Möbel in seiner gewünschten Betriebsstellung festgehalten werden, was ein unerwünschtes Verschwenken verhinderbar macht.
[0018] Gemäß einem möglichen Ausführungsbeispiel kann vorgesehen sein, dass die Arretiervorrichtung eine Einrastvorrichtung aufweist durch die das Möbel am Ende des Stellvorganges in einer der Betriebsstellungen lösbar befestigbar ist. Durch die Verwendung einer Einrastvorrichtung ist ein besonders schnelles lösbares Befestigen des Möbels in der gewünschten Betriebsstellung erzielbar.
[0019] Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel kann vorgesehen sein, dass die Stellvorrichtung und/oder die Arretiervorrichtung werkzeuglos betätigbar ist. Das werkzeuglose Betätigen dieser beiden Vorrichtungen kann zum bequemen Wechseln zwischen den beiden Betriebsstellungen des Möbels beitragen.
[0020] Weitere Einzelheiten und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden anhand der Figurenbeschreibung unter Bezugnahme auf die in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele im Folgenden näher erläutert.
[0021] [0022] [0023] [0024] [0025] [0026] [0027] [0028] [0029]
Darin zeigen:
Fig. 1a eine perspektivische Darstellung eines Möbels in einer Betriebsstellung als Liegemöbel in einer Kabine,
Fig. 1b eine perspektivische Darstellung eines Möbels als Sitzmöbel in einer Kabine,
Fig. 1c eine perspektivische Darstellung eines Möbels als Liegemöbel mit Armlehnen in einer Kabine,
Fig. 2a eine schematische Darstellung einer Seitenansicht eines Möbels in der Betriebsstellung als Sitzmöbel,
Fig. 2b eine schematische Darstellung einer Seitenansicht eines Möbels während des Verschwenkvorganges um dessen mittlere Längsachse,
Fig. 2c eine schematische Darstellung einer Seitenansicht eines Möbels in der Betriebsstellung als Liegemöbel,
Fig. 3a eine schematische Darstellung einer Seitenansicht eines Möbels in der Betriebsstellung als Sitzmöbel,
Fig. 3b eine schematische Darstellung eines Möbels nach erfolgter Verschiebung über eine schräge Bahn, 2/15
österreichisches Patentamt AT509 216 B1 2011-07-15 [0030] Fig. 3c eine schematische Darstellung einer Seitenansicht eines Möbels während des
Verschwenkvorganges und dessen mittlere Längsachse, [0031] Fig. 3d eine schematische Darstellung eines Möbels in Seitenansicht in der Betriebs stellung als Liegemöbel, [0032] Fig. 4a eine schematische Darstellung eines Möbels in Seitenansicht in der Betriebs stellung als Sitzmöbel, [0033] Fig. 4b und Fig. 4c eine schematische Darstellung eines Möbels in Seitenansicht wäh rend des Verschwenkvorganges um dessen mittlere Längsachse und [0034] Fig. 4d eine schematische Darstellung einer Seitenansicht eines Möbels in der Be triebsstellung als Liegemöbel.
[0035] Fig. 1a zeigt eine Kabine 100, in deren Innenraum 101 ein Möbel 1 angeordnet ist. Dieses Möbel 1 befindet sich dabei vor einer Rückwand 102, an der sich in einem bevorzugten Ausführungsbeispiel Wärme spendende Vorrichtungen - wie etwa Infrarotstrahler -befinden.
[0036] Das Möbel 1 weist dabei einen Träger 2 und eine gedachte mittlere Längsachse A auf, um die das Möbel 1 beziehungsweise der Träger 2 verdrehbar gelagert ist. Über die Versteilvor-richtung 10, in diesem Ausführungsbeispiel weist die Versteilvorrichtung 10 zwei Achslager 11 und 11' auf, kann das Möbel 1 zwischen seinen Betriebsstellungen als Sitzmöbel oder Liegemöbel gedreht werden. In der hier dargestellten Betriebsstellung befindet sich die Liegefläche 3 oben, währenddessen sich die Sitzfläche 4 unten befindet. In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel befindet sich eine Wärme spendende Vorrichtung - bevorzugt ein Infrarotstrahler - im Rückenteil der Liegefläche 3 und auch eine Wärme spendende Vorrichtung - bevorzugt ein Infrarotstrahler - in der Rückwand 102 und ebenso in der nicht dargestellten, der Rückwand 102 gegenüberliegenden, Front.
[0037] Ebenso wäre es natürlich vorstellbar, dass sich die Sitzfläche 4 und die Liegefläche 3 nicht um 180° versetzt am Träger 2 des Möbels 1 befinden, sondern dass diese auch zum Beispiel um 90° zueinander angeordnet sein könnten. Am Träger 2 befindet sich des Weiteren die Arretiervorrichtung 30, die es ermöglicht, das Möbel 1 in der gewünschten Betriebsstellung zu arretieren.
[0038] Sowohl die Stellvorrichtung 10 als auch die Arretiervorrichtung 30 sind in diesem bevorzugten Ausführungsbeispiel werkzeuglos betätigbar.
[0039] Des Weiteren weist die Arretiervorrichtung 30 eine Einrastvorrichtung auf, durch die das Möbel 1 am Ende des Stellvorganges in eine der Betriebsstellungen lösbar befestigbar ist (Einrastvorrichtung nicht dargestellt).
[0040] Fig. 1b zeigt die perspektivische Darstellung einer Kabine 100 mit einem Möbel 1 mit einer Betriebsstellung als Sitzmöbel und einer weiteren Betriebsstellung als Liegemöbel, wie eben in Fig. 1a beschrieben. Durch das Verdrehen des Trägers 2 um seine mittlere Längsachse A wurde von der Betriebsstellung, bei der die Liegefläche 3 oben ist (Fig. 1a) in die Betriebsstellung, bei der die Sitzfläche 4 oben ist (Fig. 1b) gewechselt.
[0041] In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel wird während des Verdrehens des Trägers 2 von der Liegestellung in die Sitzstellung die im Rückenteil der Liegefläche 3 befindliche Wärme spendende Vorrichtung - bevorzugt ein Infrarotstrahler - ausgeschalten und die Wärme spendende Vorrichtung - bevorzugt ein Infrarotstrahler - in der Rückwand 102 und in der Front (nicht dargestellt) eingeschalten und umgekehrt.
[0042] Dieses gelagerte Verdrehen des Trägers 2 um seine mittlere Längsachse A erfolgte über die Stellvorrichtung 10, welche einerseits am Möbel 1 und andererseits an den Wänden - in diesem bevorzugten Ausführungsbeispiel an einer Kabine 100 - ausgebildet ist. Die Stellvorrichtung 10 weist dabei zwei Achslager 11 und 11' auf, welche an der gedachten Längsachse A des Trägers 2 des Möbels 1 ausgebildet sind, wobei die beiden Achslager 11 und 11' ortsfest im Innenraum 101 der Kabine 100 ausgebildet sind. 3/15 österreichisches Patentamt AT509 216 B1 2011-07-15 [0043] Nach erfolgtem Verschwenkvorgang in die hier dargestellte Sitzposition 4 kann das Möbel 1 durch die Arretiervorrichtung 30 in seiner Position fixiert werden, wodurch das ungewünschte Verschwenken des Möbels 1 verhinderbar wird.
[0044] Fig. 1c zeigt eine perspektivische Darstellung einer Kabine 100 in der sich das Möbel 1 befindet. Der einzige Unterschied des hier dargestellten Möbels 1 zu dem in der Fig. 1 dargestellten Möbel 1 ist jener, dass dieses Möbel 1 zwei Armlehnen 5 und 5' aufweist. Diese Lehnen 5 und 5' können wie in diesem bevorzugtem Ausführungsbeispiel lösbar befestigbar ausgebildet sein, es wäre aber natürlich auch vorstellbar, dass die Lehnen 5 und 5' auch fest mit dem Möbel 1 verbunden sind.
[0045] Fig. 2a zeigt eine schematische Darstellung eines Möbels 1 in einer Kabine 100 in Seitenansicht. Dieses Möbels 1 verfügt dabei über eine Betriebsstellung als Sitzmöbel und eine weitere Betriebsstellung als Liegemöbel. Das Möbel 1 weist einen Träger 2 auf, der auf einer Seite als Liegefläche 3 ausgebildet ist und auf der anderen Seite als Sitzfläche 4 ausgebildet ist. Der Träger 2 ist dabei um seine mittlere Längsachse A verdrehbar gelagert, wobei in der hier dargestellten Betriebsstellung die Sitzfläche 4 oben ist und sich die Liegefläche 3 dabei um in einer im Wesentlichen um 180° gedrehten Stellung befindet.
[0046] Das Möbel 1 weist dabei eine Stellvorrichtung 10 auf, durch die der Träger 2 des Möbels 1 um seine mittlere Längsachse A gedreht werden kann. Diese Verstellvorrichtung 10 ist einerseits am Möbel 1 ausgebildet und andererseits an den Wänden eines Raumes - in diesem bevorzugten Ausführungsbeispiel eine Kabine 100 - ausgebildet. Dabei weist die Stellvorrichtung 10 zwei Achslager 11 und 11' auf (nur ein Achslager 11 dargestellt), wobei sich die beiden Achslager 11 und 11' an der gedachten Längsachse A des Möbels 1 befinden. Dabei sind diese beiden Achslager 11 und 11' ortsfest im Innenraum 101 der Kabine 100 ausgebildet. An diesen beiden Achslagern 11 und 11' sind zwei Achszapfen 12 (nur ein Achszapfen 12 dargestellt) der Stellvorrichtung 10 angeordnet, welche verdrehbar ausgebildet sind.
[0047] In Fig. 2b ist die Verdrehung des Möbels 1 um die mittlere Längsachse A des Trägers 2 des Möbels 1 dargestellt. Während der Verdrehung nähert sich das Möbel 1 der Rückwand 102 der Kabine 100, berührt diese jedoch nicht.
[0048] Fig. 2c zeigt die Betriebsstellung des Möbels 1 als Liegemöbel nach erfolgtem Verschwenkvorgang um die gedachte mittlere Längsachse A des Trägers 2.
[0049] Um ein ungewolltes Verschwenken zu verhindern, weist das Möbel 1 eine Arretiervorrichtung 30 auf (nicht dargestellt).
[0050] Fig. 3a zeigt eine Variante zu dem Ausführungsbeispiel, welches in den Fig. 2a bis 2c dargestellt wurde. In diesem Ausführungsbeispiel wird es ermöglicht, dass das Möbel 1 sich näher an der Rückwand 102 befindet. Dies wird dadurch erzielbar, dass die Stellvorrichtung 10 eine schräge Bahn 13 aufweist, über die die beiden Achszapfen 12 (nur ein Achszapfen 12 dargestellt) verschoben werden können.
[0051] In Fig. 3b ist dargestellt, wie das Möbel 1 angehoben und über die schräge Bahn 13 von der Rückwand 102 wegbewegt wurde.
[0052] Nun kann, wie in Fig. 3c dargestellt, die Verdrehung des Möbels 1 um seine gedachte mittlere Längsachse A erfolgen, da genügend Abstand zu der Rückwand 102 der Kabine 100 hergestellt worden ist.
[0053] In Fig. 3d ist dargestellt, wie nach erfolgter Drehung des Möbels 1 um 180° das Möbel 1 wieder in die Betriebsstellung als Liegemöbel übergegangen ist und dabei durch das Gleiten der Achszapfen 12 entlang der schrägen Wand 13 sich das Möbel 1 wieder der Rückwand 102 genähert hat.
[0054] Dadurch wird eine äußerst platzsparende Variante eines Möbels 1 erreicht.
[0055] Natürlich weist auch die in den Fig. 3a bis 3d dargestellte Variante des Möbels 1 eine Arretiervorrichtung 30 auf, um ein ungewolltes Verdrehen des Möbels 1 zu verhindern, diese ist 4/15 österreichisches Patentamt AT509 216 B1 2011-07-15 jedoch aus Ubersichtsgründen nicht dargestellt.
[0056] Fig. 4a bis 4d zeigt eine weitere Variante einer Seitenansicht eines Möbels 1 in schematischer Darstellung. Dabei weist das Möbel 1 ein Hebelwerk 20 auf, welches auf beiden Stirnseiten des Möbels 1 ausgebildet ist und das über zwei Hebel 21 und 22, welche einerseits jeweils raumfest gelenkig gelagert sind und andererseits am Träger 2 gelenkig gelagert sind. Die raumfeste gelenkige Lagerung 23 und 24 erfolgt dabei an den Drehachsen B und C der Stellvorrichtung 10, die am Träger 2 gelenkige Lagerung 25 und 26 erfolgt dabei an den möbelfesten Drehachsen D und E.
[0057] In diesem bevorzugten Ausführungsbeispiel erfolgt nun die Verdrehung des Möbels 1 nicht mehr anschließend an die Verschiebung des Möbels 1 entlang einer schrägen Bahn 13 (wie in Fig. 3a bis Fig. 3d dargestellt), sondern diese Verdrehung und Verschiebung erfolgt dabei gleichzeitig. Dies wird durch die geeignete Wahl der Positionen der raumfesten Drehachsen B und C und der Position der möbelfesten Drehachsen D und E erzielbar. Durch das Verdrehen des Möbels 1 über das Hebelwerk 20 wird das Möbel 1 anfänglich, wie in Fig. 4b dargestellt, von der Rückwand 102 wegbewegt und gedreht und anschließend nähert sich das Möbel 1 wieder der Rückwand 102 an, bis es seine Betriebsstellung als Liegemöbel 3, wie in Fig. 4d dargestellt, erreicht.
[0058] Dadurch ist eine besonders praktische und einfache Möglichkeit geschaffen, zwischen den beiden Betriebsstellungen des Möbels 1 zu wechseln.
[0059] Vorteilhafterweise weist dabei die Stellvorrichtung 10 noch eine Federvorrichtung auf (nicht dargestellt), durch die das Gewicht des Möbels 1 zumindest teilweise - vorzugsweise im Wesentlichen vollständig - kompensierbar ist. Dies lässt sich besonders gut etwa mit einer Gasdruckfeder bewerkstelligen.
[0060] Wie in den Fig. 4a bis 4d erkennbar ist, weist der Träger 2 des Möbels 1 dabei nicht eine fixe sondern eine bewegte, mittlere Längsachse A auf (Längsachse A nicht dargestellt). Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei der mittleren Längsachse A um eine gedachte Längsachse A. Diese gedachte mittlere Längsachse A des Trägers 2 beziehungsweise des Möbels 1 wandert - bei diesem bevorzugten Ausführungsbeispiel - während des Drehvorganges. Durch die Geometrie des Hebelwerkes 20 beschreibt die gedachte mittlere Längsachse A des Trägers 2 eine Kurvenbahn. Es handelt sich dabei also nicht um eine Längsachse A im klassischen Sinn, sondern es wird durch das Hebelsystem 20 eine Drehbewegung und eine Linearbewegung des Möbels 1 ausgeführt.
[0061] Ein weiterer Vorteil, der sich aus den Ausgestaltungen eines Möbels 1 wie in den Figuren 3 und 4 dargestellt, ergibt sich dadurch, dass diese derart dimensioniert werden können, dass das Möbel 1 in seinen möglichen Betriebsstellungen Bodenkontakt aufweisen kann, was zur Standstabilität des Möbels 1 positiv beiträgt.
[0062] Bevorzugt kann ein derartiges Möbel 1 in Kabinen 100 zum Einsatz kommen, als besonders bevorzugtes Anwendungsgebiet haben sich dabei Wärmekabinen herausgestellt, insbesondere Infrarotkabinen. Ebenso ist es natürlich vorstellbar, dass derartige Möbel 1 auch an anderen beweglichen Gestellen oder auch raumfesten Befestigungsmöglichkeiten zum Einsatz gelangen können. So ist es etwa denkbar, dass am Möbel 1 ein transportables Gestell angeordnet ist, mit dem das Möbel 1 auch in Zelten oder Ähnlichem zum Einsatz gelangen kann. Ebenso könnte mit einem derart ausgebildeten Gestell es auch erzielt werden, dass man mehrere dieser Möbel 1 in einem Raum verwendet.
[0063] Angemerkt sei, dass ein Grundgedanke der Erfindung darin besteht, ein Möbel mit zumindest zwei Betriebsstellungen zu schaffen, wobei diese Betriebsstellungen - wie in den Ausführungsbeispielen dargestellt - unterschiedlich ausgebildet sein können wie etwa als Sitz- und Liegestellung, ebenso aber könnten diese Betriebsstellungen auch im Wesentlichen gleich ausgebildet sein. So wäre es etwa vorstellbar, zwei - vorzugsweise unterschiedlich ausgebildete - Liegestellungen auszubilden oder zwei Sitzstellungen auszubilden. Ebenso ist es natürlich vorstellbar, die Sitzstellung zum Liegen zu verwenden und umgekehrt. 5/15

Claims (6)

  1. österreichisches Patentamt AT509 216B1 2011-07-15 [0064] Wenn auch die Erfindung anhand des gezeigten Ausführungsbeispieles konkret beschrieben wurde, versteht es sich von selbst, dass der Anmeldungsgegenstand nicht auf dieses Ausführungsbeispiel beschränkt ist. Vielmehr versteht es sich von selbst, dass Maßnahmen und Abwandlungen, die dazu dienen, den Erfindungsgedanken umzusetzen, durchaus denkbar und erwünscht sind. [0065] So wäre es etwa vorstellbar, dass an drei oder auch mehr Seiten des Möbels Liege-, Sitzoder andere Flächen ausgebildet sind. So könnte man zum Beispiel vier Seitenflächen ausbilden die um etwa 90° zueinander versetzt sind und durch entsprechende Drehung des Möbels um dessen Längsachse die jeweils gewünschte Betriebsstellung einstellen. Patentansprüche 1. Möbel (1) mit einer Betriebsstellung als Sitzmöbel und zumindest einerweiteren Betriebsstellung als Liegemöbel, dadurch gekennzeichnet, dass ein Träger (2) vorgesehen ist, der auf einer ersten Seite als Sitzfläche (4) ausgebildet ist und der auf einer zweiten - vorzugsweise gegenüberliegenden - Seite als Liegefläche (3) ausgebildet ist und dass der Träger (2) an einer Stellvorrichtung (10) um seine mittlere Längsachse (A) verdrehbar gelagert ist, wobei in einer ersten Betriebsstellung die Liegefläche (3) oben ist und in einer, vorzugsweise um im Wesentlichen 180°, gedrehten, zweiten Betriebsstellung die Sitzfläche (4) oben ist.
  2. 2. Möbel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Stellvorrichtung (10) am Möbel (1) und an Wänden eines Raumes - vorzugsweise einer Kabine (100) -ausgebildet ist.
  3. 3. Möbel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Stellvorrichtung (10) zumindest zwei Achslager (11, 1T) an der Längsachse (A) des Möbels (1) aufweist, wobei die beiden Achslager (11, 1T) ortsfest im Innenraum (101) einer Kabine (100), vorzugsweise einer Wärmekabine, ausgebildet sind.
  4. 4. Möbel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Stellvorrichtung (10) zwei Achszapfen (12) an der Längsachse (A) des Möbels (1) aufweist, wobei die beiden Achszapfen (12) verdrehbar ausgebildet sind. (Figur 2a bis 2c)
  5. 5. Möbel nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Achszapfen (12) der Stellvorrichtung (10) in einer schrägen Bahn (13) verschiebbar ausgebildet sind. (Figur 3a bis 3d) 6. Möbel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass auf beiden Stirnseiten des Möbels (1) ein Hebelwerk (2a) ausgebildet ist mit zwei Hebeln (21, 22) die einerseits jeweils raumfest gelenkig gelagert (23, 24) sind und anderseits am Träger (2) gelenkig gelagert (25,26) sind. (Figur 4a bis 4d) 7. Möbel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Stellvorrichtung (10) zumindest zwei - vorzugsweise vier - raumfeste Drehachsen (B, C) und zumindest zwei - vorzugsweise vier - möbelfeste Drehachsen (D, E) aufweist. 8. Möbel nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Stellvorrichtung (10) zumindest eine Federvorrichtung aufweist, durch die das Gewicht des Möbels (1) zumindest teilweise - vorzugsweise im Wesentlichen vollständig - kompensierbar ist. 9. Möbel nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Federvorrichtung zumindest eine Gasdruckfeder aufweist. 10. Möbel nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Möbel (1) eine Arretiervorrichtung (30) aufweist durch die das Verschwenken des Möbels (1) verhinderbar ist.
  6. 6/15 österreichisches Patentamt AT509 216 B1 2011-07-15 11. Möbel nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Arretiervorrichtung (30) eine Einrastvorrichtung aufweist durch die das Möbel (1) am Ende des Stellvorganges in einer der Betriebsstellungen lösbar befestigbar ist. 12. Möbel nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Stellvorrichtung (10) und / oder die Arretiervorrichtung (30) werkzeuglos betätigbar ist. Hierzu 8 Blatt Zeichnungen 7/15
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