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AT509159B1 - Verfahren und vorrichtung zum bohren, insbesondere schlag- oder drehschlagbohren, eines lochs in boden- oder gesteinsmaterial und zum ausbilden einer verankerung in dem loch - Google Patents

Verfahren und vorrichtung zum bohren, insbesondere schlag- oder drehschlagbohren, eines lochs in boden- oder gesteinsmaterial und zum ausbilden einer verankerung in dem loch Download PDF

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AT509159B1
AT509159B1 AT0050904A AT5092004A AT509159B1 AT 509159 B1 AT509159 B1 AT 509159B1 AT 0050904 A AT0050904 A AT 0050904A AT 5092004 A AT5092004 A AT 5092004A AT 509159 B1 AT509159 B1 AT 509159B1
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AT
Austria
Prior art keywords
cladding tube
borehole
anchoring
cladding
drill bit
Prior art date
Application number
AT0050904A
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English (en)
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AT509159A1 (de
Inventor
Josef Dipl Ing Mocivnik
Rene Egger-Mocivnik
Alfred Ing Wagner
Karl Ing Boehm
Original Assignee
Alwag Tunnelausbau Gmbh
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Priority to AT0050904A priority Critical patent/AT509159B1/de
Application filed by Alwag Tunnelausbau Gmbh filed Critical Alwag Tunnelausbau Gmbh
Priority to CA002559457A priority patent/CA2559457A1/en
Priority to EP05714183A priority patent/EP1727967B1/de
Priority to DK05714183T priority patent/DK1727967T3/da
Priority to AT05714183T priority patent/ATE371096T1/de
Priority to PT05714183T priority patent/PT1727967E/pt
Priority to DE502005001322T priority patent/DE502005001322D1/de
Priority to CNA200580009333XA priority patent/CN1934334A/zh
Priority to JP2007504208A priority patent/JP2007530825A/ja
Priority to KR1020067022015A priority patent/KR20060130262A/ko
Priority to PCT/AT2005/000101 priority patent/WO2005090753A1/de
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Priority to ZA200607626A priority patent/ZA200607626B/en
Priority to US11/523,669 priority patent/US7320371B2/en
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Description

österreichisches Patentamt AT509159B1 2011-09-15
Beschreibung [0001] Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Bohren, insbesondere Schlag- oder Drehschlagbohren, eines Lochs in Boden- oder Gesteinsmaterial und zum Ausbilden einer Verankerung in dem Loch, wobei durch Einbringen einer an einem Bohrgestänge gelagerten Bohrkrone ein Bohrloch gebildet wird und ein Hüllrohr während des Bohrvorgangs in das Bohrloch eingebracht wird, wobei nach Fertigstellung des Bohrlochs das Bohrgestänge von der Bohrkrone gelöst und aus dem Bohrloch entfernt wird. Die Erfindung bezieht sich weiters auf eine Vorrichtung zum Bohren, insbesondere Schlag- oder Drehschlagbohren, eines Lochs in Boden- oder Gesteinsmaterial und zum Ausbilden einer Verankerung, wobei durch Einbringen einer Bohrkrone ein Bohrloch gebildet ist und ein Hüllrohr während des Bohrvorgangs in das Bohrloch eingebracht ist, wobei nach Fertigstellung des Bohrlochs das Bohrgestänge von der Bohrkrone gelöst und aus dem Bohrloch entfernt ist.
[0002] Im Zusammenhang mit der Herstellung eines Lochs bzw. Bohrlochs in Boden- oder Gesteinsmaterial und einer nachträglichen Ausbildung bzw. Festlegung einer Verankerung bzw. einer Auskleidung in dem Bohrloch ist es beispielsweise aus der WO 98/21439 und der WO 98/58132 bekannt, während des Bohrvorgangs, beispielsweise einem Schlag- oder Drehschlagbohren, ein Hüllrohr in das Bohrloch einzubringen, worauf nach Fertigstellung der Bohrung gegebenenfalls ein Teil der Bohrkrone gemeinsam mit dem Bohrgestänge aus dem Bohrloch entfernt wird, während das Hüllrohr im Bohrloch verbleibt, so dass anschließend durch ein Verfüllen mit einer aushärtenden Masse ein Anker im Bohrloch ausgebildet wird. Gemäß der Ausbildung entsprechend der WO 98/58132 kann das Bohrgestänge an seinem Außenumfang mit zusätzlichen Rippen und Rillen ausgebildet sein, so dass bei einem Verbleib des Bohrgestänges im Bohrloch und einem nachträglichen Verfüllen eine entsprechend gute Ankerwirkung erzielt werden kann.
[0003] Alternativ ist es nach Herstellung eines Bohrlochs bekannt, das Bohrwerkzeug mit dem Bohrgestänge aus dem Bohrloch zu entfernen, woran anschließend ein Anker bzw. eine Ankervorrichtung in das Bohrloch eingebracht wird, wobei beispielsweise auf die EP-A 0 079 875, EP-B 0 047 727, EP-B 0 207 030, EP-B 0 016 742, EP-A 0 077 762, WO 97/31177, EP-A 0 112 316, WO 91/06713, DE-A 40 24 869 oder US-A 4 636 115 verwiesen wird. Bei diesem bekannten Stand der Technik werden nach Herstellung eines Bohrlochs und nachträglichem Entfernen der Bohrvorrichtung in das Bohrloch aufweitbare Ankerelemente eingebracht, welche beim Einbringen in das Bohrloch auf einem gegenüber dem Bohrloch verringerten Durchmesser gehalten sind, worauf nach vollständigem Einführen in das Bohrloch aufweitbare und während des Einbringens gefaltete bzw. allgemein in ihrem Querschnitt verringerte Teilbereiche der Ankervorrichtung aufgeweitet werden.
[0004] Der DE 933 328 C ist ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Bohren eines Ankerlochs und Setzen eines Gesteinsankers in einem Arbeitsgang entnehmbar, wobei der Bohrer nach dem Bohrvorgang im Gestein verankert wird. Hierbei wird nach Beendigung des Bohrvorgangs die Bohrstange mit dem Bohrkopf in den unteren Teil der Hülse hineingezogen, so dass durch dieses Hineinziehen die Hülse durch den Bohrkopf gespreizt wird und in das Gestein eindringt.
[0005] Weiters sind beispielsweise aus der DE-PS 693 918, der FR-PS 816 086, der DE-AS 1 104 905 oder der DE-AS 1 484 572 Ausbildungen von Ankern bzw. Zugankern oder Verfahren zum Festlegen derselben in Boden- oder Gesteinsmaterial zu entnehmen, wobei wiederum im Wesentlichen nach Herstellung eines Bohrlochs und nachträglichem Entfernen der Bohrvorrichtung die Ankerelemente eingebracht werden.
[0006] Nachteilig bei diesem bekannten Stand der Technik ist insbesondere die Tatsache, dass in einem ersten Verfahrensschritt das Bohrloch hergestellt werden muss, worauf nach Entfernen des Bohrwerkzeugs samt dem Bohrgestänge in einem weiteren Verfahrensschritt die Ankervorrichtung in das gegebenenfalls eine große Länge aufweisende Bohrloch eingebracht wird. Es ist unmittelbar einsichtig, dass nicht nur für die zwei voneinander getrennten Arbeitsschritte ein entsprechend vergrößerter Zeitaufwand erforderlich ist, sondern dass gegebenenfalls ein nach- 1/15 österreichisches Patentamt AT509159B1 2011-09-15 trägliches Einbringen einer derartigen Ankervorrichtung mit großer Länge mit Schwierigkeiten verbunden ist. Weiters ist davon auszugehen, dass ein Entfernen der Bohrvorrichtung samt dem Bohrgestänge und ein nachträgliches Einbringen der Verankerungsvorrichtung lediglich in vergleichsweise festem Boden bzw. Gestein durchführbar ist, bei welchem sichergestellt sein muss, dass nicht beispielsweise während das Bohrvorgangs oder nach dem Entfernen des Bohrwerkzeugs und vor dem endgültigen Einbringen der Verankerungsvorrichtung Material in das Bohrloch hereinbricht, so dass das Bohrloch blockiert wäre, wodurch ein Einbringen der Ankervorrichtung nicht mehr möglich ist.
[0007] Darüber hinaus ist es beispielsweise bekannt, sogenannte Packer am Außenumfang eines Bohrgestänges einer Bohrvorrichtung anzuordnen, welche über einen kurzen Teilbereich nach Fertigstellung der Bohrung ein Aufweiten in Anlage an die Bohrlochwand ermöglichen und somit einem Herausziehen bzw. Entfernen des Bohrgestänges aus dem Bohrloch entgegenwirken. Eine zuverlässige Verankerungswirkung, insbesondere bei Vorsehen einer Mehrzahl von nebeneinander vorzusehenden Ankern, zur Stabilisierung von umliegendem Boden- oder Gesteinsmaterial lässt sich mit derartigen Packern jedoch nicht erzielen, so dass gegebenenfalls zusätzliche Mittel zur Verankerung, wie beispielsweise das Ausbringen von aushärtendem Material, vorzusehen wären.
[0008] Ausgehend von dem eingangs genannten Stand der Technik zielt die vorliegende Erfindung daher darauf ab, ein Verfahren sowie eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zur Verfügung zu stellen, wobei bei vereinfachter Konstruktion und insbesondere verringertem Zeitaufwand unmittelbar nach Fertigstellung eines Bohrlochs eine Ausbildung einer Verankerung, insbesondere zur Stabilisierung des umliegenden Boden- oder Gesteinsmaterials, möglich wird.
[0009] Zur Lösung dieser Aufgaben ist ein Verfahren der eingangs genannten Art im Wesentlichen dadurch gekennzeichnet, dass das Hüllrohr zumindest an seinem Außenumfang mit sich zum Bohrlochinneren vergrößerndem bzw. aufweitendem Außendurchmesser, insbesondere von teleskopierbaren, ineinander einschiebbaren Hüllrohrelementen gebildet wird, dass ein aushärtbares Fluid in einen Freiraum zwischen dem Außenumfang des Hüllrohrs und dem Innenumfang der Bohrlochwand ausgebracht wird, und dass vor einem endgültigen Aushärten des aushärtbaren Fluids ein Spannen des einen Anker ausbildenden Hüllrohrs vorgenommen wird. Dadurch, dass erfindungsgemäß nach einem Fertigstellen des Bohrlochs und einem Entfernen des Bohrgestänges und gegebenenfalls eines Teils der Bohrkrone ein Sichern des Hüllrohrs an der Bohrlochwand und ein Einbringen eines aushärtbaren Fluids in einen Freiraum zwischen einem Außenumfang des Hüllrohrs und dem Innenumfang der Bohrlochwand vorgenommen wird, lässt sich bei einem nachträglichen Spannen bzw. Verspannen des einen Anker ausbildenden Hüllrohrs unmittelbar ein Stabilisieren und Kompaktieren des umliegenden Boden- oder Gesteinsmaterials vornehmen. Es wird somit sichergestellt, dass in den Freiraum zwischen dem Außenumfang des Hüllrohrs und dem Innenumfang der Bohrlochwand einge-brachtes, aushärtbares Fluid durch das Spannen des einen Anker ausbildenden Hüllrohrs entsprechend verfestigt wird und der Freiraum zwischen dem Außenumfang des Hüllrohrs und dem Innenumfang der Bohrlochwand zuverlässig und vollständig mit dem aushärtbaren Fluid verfüllt wird, um die gewünschte Verbindung zwischen dem Hüllrohr bzw. Anker und dem umgebenden Boden- bzw. Gesteinsmaterial und die Verankerungswirkung und Stabilisierung sowie Kompaktierung gegebenenfalls unterschiedlicher Boden- und Gesteinsschichten zu erzielen, durch welche der Anker, welcher durch das Hüllrohr gebildet wird, hindurchgeführt ist.
[0010] Zur Unterstützung der Verankerungswirkung durch das den Anker bildende Hüllrohr bei einem Spannen desselben wird weiters vorgeschlagen, dass das Hüllrohr zumindest an seinem Außenumfang mit sich zum Bohrlochinneren vergrößerndem bzw. aufweitendem Außendurchmesser insbesondere teleskopierbaren, ineinander einschiebbaren Hüllrohrelementen gebildet wird, welche am Außenumfang stufenförmige Bereiche ausbilden. Ein derart aufweitender bzw. vergrößernder Durchmesser ergibt bei dem vorzunehmenden Spannen einen entsprechenden Keileffekt, so dass ein zuverlässiges Verdichten bzw. Ausfüllen des Freiraums zwischen dem Außenumfang des Hüllrohrs und dem Innenumfang der Bohrlochwand mit dem aushärtbaren 2/15 österreichisches Patentamt AT509 159 B1 2011-09-15
Fluid vor dessen endgültigem Aushärten und somit eine erhöhte Verankerungswirkung sichergestellt werden kann.
[0011] Weiterhin lässt sich derart nicht nur ein zuverlässiges Verspannen unter Verteilung des in den Freiraum zwischen dem Hüllrohr und der Bohrlochinnenwand eingebrachten, aushärtbaren Materials erzielen, sondern es können darüber hinaus aufwendige Arbeitsschritte für ein Verlängern eines Hüllrohrs bei großen Bohrlochlängen vermieden werden, da die einzelnen Hüllrohrabschnitte bzw. -elemente teleskopierbar ineinander eingeschoben bzw. einschiebbar sind und bei fortschreitender Bohrlochlänge ausziehbar sind.
[0012] Ein besonders einfaches und zuverlässiges Einbringen des aushärtbaren Fluids in den einen Ringraum bildenden Freiraum zwischen dem Außenumfang des Hüllrohrs und der umgebenden Bohrlochinnenwand wird gemäß einer bevorzugten Ausführungsform dadurch erzielt, dass das aushärtbare Fluid über Durchtrittsöffnungen am Umfang des Hüllrohrs in den Freiraum zwischen dem Außenumfang des Hüllrohrs und dem Innenumfang der Bohrlochwand eingebracht wird. Es kann somit das aushärtbare Fluid durch das Innere des Hüllrohrs eingebracht werden und tritt durch Durchtrittsöffnungen am Umfang des Hüllrohrs in den Freiraum zwischen dem Außenumfang des Hüllrohrs und dem Innenumfang der Bohrlochwand hindurch, so dass auch bei gegebenenfalls großen Bohrlochlängen sicher ein vollständiges Verfüllen des Freiraums zwischen dem Außenumfang des Hüllrohrs und dem Innenumfang der Bohrlochwand erzielbar ist. Es ist somit nicht notwendig, beispielsweise von der Außenseite des Hüllrohrs bzw. Ankers in den gegebenenfalls einen geringen Durchmesser bzw. Querschnitt aufweisenden Freiraum zwischen dem Hüllrohr und der Bohrlochinnenwand aushärtbares Material einzubringen.
[0013] Für ein besonders zuverlässiges Ausbringen des aushärtbaren Materials über die am Umfang des Hüllrohrs vorgesehenen Durchtrittsöffnungen wird gemäß einer weiters bevorzugten Ausführungsform vorgeschlagen, dass das aushärtbare Fluid durch das Innere des Hüllrohrs über eine in das Innere des Hüllrohrs eingebrachte Zufuhrleitung mit im Bereich der Durchtrittsöffnungen des Hüllrohrs angeordneten Ausbringöffnungen der Zufuhrleitung ausgebracht wird.
[0014] Insbesondere für den Fall, dass ein Verfüllen des durch das Hüllrohr, welches den Anker bildet, gebildeten Innenraums mit aushärtbarem Fluid nicht erforderlich bzw. sinnvoll ist, wird gemäß einer weiters bevorzugten Ausführungsform vorgeschlagen, dass am Außenumfang der Zufuhrleitung für das aushärtbare Fluid benachbart zu den Ausbringöffnungen für das aushärtbare Fluid Abdichtelemente zum Abdichten des Ringraums zwischen dem Außenumfang der Zufuhrleitung und dem Innenumfang des Hüllrohrs vorgesehen werden, wodurch sichergestellt wird, dass das aushärtbare Fluid jeweils in den Bereich der Durchtrittsöffnungen des Hüllrohrs gelangt und über diese zuverlässig in den Freiraum zwischen dem Hüllrohr und der Bohrlochinnenwand ausgebracht wird, um ein ordnungsgemäßes Verankern des Hüllrohrs im aushärtenden Material und im Verbund mit dem umgebenden Boden- und Gesteinsmaterial zu ermöglichen.
[0015] Falls die durch das Hüllrohr bei einem Verspannen unter Berücksichtigung des in den Freiraum zwischen dem Außendurchmesser des Hüllrohrs und der Bohrlochinnenwand eingebrachten, aushärtbaren Materials eingebrachten Kräfte nicht ausreichend sein sollten, ist zur Erhöhung der Verankerungswirkung gemäß einer weiters bevorzugten Ausführungsform vorgesehen, dass in das Innere des einen Anker ausbildenden Hüllrohrs eine zusätzliche Verankerung eingebracht wird.
[0016] Für ein zuverlässiges Einbringen einer derartigen zusätzlichen Verankerung selbst bei großen Bohrlochlängen ist darüber hinaus bevorzugt vorgesehen, dass die zusätzliche Verankerung insbesondere an ihrem zum Bohrlochinneren gewandten Ende am Innenumfang des Hüllrohrs geführt wird.
[0017] Zur Sicherstellung der Verankerungswirkung durch die zusätzliche Verankerung ist gemäß einer weiters bevorzugten Ausführungsform vorgesehen, dass die zusätzliche Veranke- 3/15 österreichisches Patentamt AT509 159 B1 2011-09-15 rung an der Bohrkrone und/oder im Bereich der Führung an der Hüllrohrinnenwand festgelegt bzw. verankert wird.
[0018] Zur weiteren Unterstützung der Verankerungswirkung bei Verwendung eines zusätzlichen Verankerungselements wird gemäß einer weiters bevorzugten Ausführungsform vorgeschlagen, dass nach dem Einbringen der zusätzlichen Verankerung der Innenraum des Hüllrohrs mit einem aushärtbaren Fluid verfällt wird.
[0019] Zur Lösung der eingangs genannten Aufgaben ist darüber hinaus eine Vorrichtung der eingangs genannten Art im Wesentlichen dadurch gekennzeichnet, dass das einen Anker ausbildende Hüllrohr an seinem Umfang mit einer Mehrzahl von Durchtrittsöffnungen für ein Ausbringen von aushärtbarem Material in einen Freiraum zwischen dem Außenumfang des Hüllrohrs und dem Innenumfang der Bohrlochwand ausgebildet ist, dass das Hüllrohr von telesko-pisch ineinander einschiebbaren Hüllrohrelementen gebildet ist, wobei sich der Außenumfang bzw. -durchmesser der Hüllrohrelemente ausgehend von dem im Bohrlochinneren angeordneten Ende des Hüllrohrs verringert, dass am aus dem Bohrloch vorragenden Ende des Hüllrohrs eine Spannvorrichtung für den Anker, insbesondere eine Ankerplatte und eine auf das Hüllrohr verschraubbare Schraube, festlegbar ist und dass insbesondere am zur Bohrkrone gewandten Endbereich des Hüllrohrs Verankerungs- bzw. Festlegungselemente für ein Verankern des Hüllrohrs an der umgebenden Bohrlochinnenwand vorgesehen sind. Wie bereits oben ausgeführt, lässt sich somit mit einer konstruktiv einfachen Konstruktion sicherstellen, dass nach einer Fertigstellung eines Bohrlochs und einem Entfernen des Bohrgestänges und gegebenenfalls einer teilweisen Entfernung der Bohrkrone das den Anker ausbildende Hüllrohr zuverlässig insbesondere an dem zum Bohrlochinneren gewandten Ende gesichert wird, worauf nach einem Einbringen eines aushärtbaren Fluids bzw. Materials in den Freiraum zwischen dem Außendurchmesser des Hüllrohrs und der Bohrlochinnenwand ein Verspannen über eine Spannvorrichtung möglich wird. Eine derartige Spannvorrichtung kann in beispielsweise an sich bekannter Weise von einer außerhalb des Bohrlochs an dem den Anker bildenden Hüllrohr angreifenden Spannplatte sowie einer entsprechenden Verschraubung gebildet sein.
[0020] Wie oben bereits angeführt, lässt sich die Verankerungswirkung durch Vorsehen eines sich insbesondere zur Bohrlochinnenwand vergrößernden Durchmessers des den Anker bildenden Hüllrohrs unterstützen, wobei sich der Außenumfang bzw. -durchmesser der Hüllrohrelemente ausgehend von dem im Bohrlochinneren angeordneten Ende des Hüllrohrs verringert. Durch derartig teleskopisch ineinander einschiebbare Hüllrohrelemente lässt sich nicht nur die Verankerungswirkung im Zusammenwirken mit dem aushärtbaren Fluid verbessern bzw. erhöhen, sondern es kann auch auf aufwendige Arbeitsschritte zum Verlängern des Hüllrohrs bei großen Bohrloch längen durch die ineinander teleskopisch einschiebbaren Hüllrohrelemente verzichtet werden.
[0021] Für ein besonders zuverlässiges Ausbringen des aushärtbaren Fluids in den Freiraum zwischen dem Außenumfang des Hüllrohrs und der Bohrlochinnenwand wird gemäß einer bevorzugten Ausführungsform vorgeschlagen, das aushärtbare Fluid durch das Innere des Hüllrohrs über eine in das Innere des Hüllrohrs eingebrachte Zufuhrleitung mit im Bereich der Durchtrittsöffnungen des Hüllrohrs angeordneten Ausbringöffnungen der Zufuhrleitung aus-bringbar ist. Derart lässt sich nicht nur ein zuverlässiges Ausbringen des aushärtbaren Materials erzielen, sondern es kann auch mit einer insbesondere nach Einbringen des aushärtbaren Materials wiederum entfernbaren Zufuhrleitung ein gezieltes Ausbringen des aushärtbaren Materials vorgenommen werden.
[0022] In diesem Zusammenhang wird gemäß einer weiters bevorzugten Ausführungsform vorgeschlagen, dass am Außenumfang der Zufuhrleitung für das aushärtbare Fluid benachbart zu den Ausbringöffnungen für das aushärtbare Fluid Abdichtelemente zum Abdichten des Ringraums zwischen dem Außenumfang der Zufuhrleitung und dem Innenumfang des Hüllrohrs vorgesehen sind. Dadurch kann sichergestellt werden, dass das in den Freiraum zwischen dem Außenumfang des Hüllrohrs und dem Innenumfang der Bohrlochwand auszubringende, aushärtbare Material im Wesentlichen im Bereich der Durchtrittsöffnungen des Hüllrohrs zugeführt 4/15 österreichisches Patentamt AT509 159 B1 2011-09-15 werden kann.
[0023] Für eine ordnungsgemäße Positionierung der aneinander angrenzenden bzw. ineinander einschiebbaren, teleskopierbaren Hüllrohrelemente ist gemäß einer bevorzugten Ausführungsform vorgesehen, dass die teleskopierbaren Hüllrohrelemente an ihren Endbereichen jeweils mit zusammenwirkenden Anschlägen bzw. Anschlagflächen ausgebildet sind. Durch derartige Anschläge bzw. Anschlagflächen lässt sich darüber hinaus bei einem Spannen unter teilweisem Herausziehen des einen Anker bildenden Hüllrohrs auch eine definierte Länge des den Anker bildenden Hüllrohrs einstellen und somit die gewünschte Verankerungs- bzw. Spannwirkung erzielen.
[0024] Um ein unmittelbares Aufschlagen von miteinander zusammenwirkenden Anschlägen bzw. Anschlagflächen, welche wenigstens teilweise zur Übertragung entsprechender Kräfte im Wesentlichen normal auf die Bohrlochachse verlaufende Grenzflächen aufweisen, zu verhindern, ist gemäß einer weiters bevorzugten Ausführungsform vorgesehen, dass im Bereich der Enden der Hüllrohrelemente einen spitzen Winkel mit der Achse des Hüllrohrs aufweisende, keilförmige Anlageflächen vorgesehen sind. Derartige keilförmige Anlageflächen bewirken ein kontinuierliches Ansteigen beispielsweise von Reibungskräften von miteinander zusammenwirkenden Anschlagflächen, so dass momentane bzw. stoßartige Beanspruchungen im Bereich der Anschläge bzw. Anschlagflächen vermieden werden können.
[0025] Für eine zuverlässige und ordnungsgemäße Sicherung bzw. Festlegung des einen Anker bildenden Hüllrohrs insbesondere im zum Bohrlochinneren gewandten Ende ist gemäß einer weiters bevorzugten Ausführungsform vorgesehen, dass die Festlegungselemente von wenigstens einem von dem Außenumfang des Hüllrohrs vorragenden, insbesondere ausklappbaren Haken oder dgl. gebildet sind. Derartige Haken treten in das umliegende Gesteins- bzw. Bodenmaterial ein und stellen somit eine Sicherung bei einem Spannen des Hüllrohrs zur Verfügung. Durch Anordnen von Schwenkachsen der Haken insbesondere an einem zum Bohrlochinneren gewandten Ende eines derartigen Hakens lässt sich ein im Wesentlichen selbsttätiges Austreten der Haken bei einem Zurückziehen des Hüllrohrs bei einem Spannen erzielen, so dass zusätzliche und gegebenenfalls aufwendige Mechanismen zum Ausbringen bzw. Austreten der Festlegungs- bzw. Verankerungselemente nicht erforderlich sind.
[0026] Zur Unterstützung der Verankerungswirkung ist gemäß einer weiters bevorzugten Ausführungsform vorgesehen, dass in das Innere des Hüllrohrs ein zusätzliches Verankerungselement einbringbar ist.
[0027] Für ein zuverlässiges und ordnungsgemäßes Einbringen eines derartigen zusätzlichen Verankerungselements ist gemäß einer weiters bevorzugten Ausführungsform vorgesehen, dass das zusätzliche Verankerungselement insbesondere an seinem zum Bohrlochinneren gewandten Ende eine Führung aufweist, welche entlang der Innenwand des Hüllrohrs insbesondere gleitend angeordnet ist.
[0028] Um auch mit der zusätzlichen Verankerung getrennt eine Spannkraft auf die erfindungsgemäße Vorrichtung einzubringen, ist gemäß einer weiters bevorzugten Ausführungsform vorgesehen, dass die zusätzliche Verankerung von einem insbesondere mit einer Außenprofilierung versehenen Vollstab gebildet ist. Die durch die zusätzliche Verankerung erzielbare Verbesserung bzw. Erhöhung der Verankerungsleistung kann ausgehend von einem Vollstab mit im wesentlichen glatter Oberfläche durch Verwendung eines Vollstabes mit beispielsweise gewindeförmiger Außenprofilierung weiter gesteigert werden, wobei in diesem Fall bevorzugt, wie oben bereits ausgeführt, zusätzlich ein Verfällen des Hohlraums des Hüllrohrs bzw. Ankers vorgenommen wird, so dass im Zusammenwirken mit der profilierten Außenoberfläche die Verankerungswirkung unterstützt bzw. erhöht wird.
[0029] Im Zusammenhang mit der Erhöhung der Verankerungswirkung unter Verwendung einer zusätzlichen Verankerung wird gemäß einer weiters bevorzugten Ausführungsform vorgesehen, dass die zusätzliche Verankerung an der Bohrkrone und/oder im Bereich der Führung an der Hüllrohrinnenwand festlegbar oder verankerbar ist, so dass auch bei gegebenenfalls großen 5/15 österreichisches Patentamt AT509 159 B1 2011-09-15
Bohrlochlängen eine sichere und zuverlässige Festlegung der zusätzlichen Verankerung in dem einen Anker bildenden Hüllrohr ermöglicht wird.
[0030] Insbesondere durch eine Ausbildung mit sich zum Bohrlochinneren vergrößerndem Durchmesser des einen Anker bildenden Hüllrohrs durch die stufenförmig aneinander anschließenden, teleskopierbaren Hüllrohrelemente und gegebenenfalls durch Vorsehen der zusätzlichen Verankerung kann mit im Wesentlichen eine glatte Außenoberfläche aufweisenden Hüllrohrelementen eine entsprechend hohe Verankerungswirkung unter gleichzeitiger Berücksichtigung des in den Freiraum zwischen dem Außendurchmesser des Hüllrohrs und der Bohrlochinnenwand eingebrachten, aushärtbaren Fluids erzielt werden.
[0031] Die Erfindung wird nachfolgend anhand von in der beiliegenden Zeichnung schematisch dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert. In dieser zeigen: [0032] [0033] [0034] [0035] [0036] [0037] [0038] [0039] [0040] [0041] [0042] [0043] [0044]
Fig. 1 schematische Seitenansichten unterschiedlicher Schritte bei der Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens unter Verwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung, wobei
Fig. 1a einen ersten Schritt des erfindungsgemäßen Bohrvorgangs zeigt,
Fig. 1b einen Zwischenschritt des erfindungsgemäßen Bohrvorgangs zeigt,
Fig. 1c einen Schritt einer fertiggestellten Bohrung zeigt,
Fig. 1d einen Schritt eines Spannens des einen Anker ausbildenden Hüllrohrs nach einem Einbringen eines aushärtenden Materials zeigt und
Fig. 1e einen Schritt eines Einbringens einer zusätzlichen Verankerung zeigt;
Fig. 2 eine perspektivische, schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens;
Fig. 3 einen Teilschnitt in vergrößerter Darstellung des Bereichs III, welcher beispielsweise in Fig. 1c zwischen aneinander anschließenden, teleskopierbaren Hüllrohrelementen angedeutet ist;
Fig. 4 einen schematischen Teilschnitt durch eine erfindungsgemäße Vorrichtung während des Einbringens eines aushärtenden Materials in den Freiraum bzw. Ringraum zwischen dem Außenumfang des Hüllrohrs und dem Innenumfang der Bohrlochwand;
Fig. 5 in einer zu Fig. 4 ähnlichen Darstellung wiederum einen Schnitt durch eine erfindungsgemäße Vorrichtung während eines Einbringens einer zusätzlichen Verankerung in das Innere des einen Anker bildenden Hüllrohrs; und
Fig. 6 in vergrößertem Maßstab schematische Darstellungen von Festlegungselementen zur Sicherung des einen Anker bildenden Hüllrohrs insbesondere am zum Bohrlochinneren gewandten Ende, wobei
Fig. 6a den Zustand vollkommen ausgefahrener bzw. aufgeweiteter Festlegungselemente zeigt und
Fig. 6b eine Zwischenposition der Festlegungselemente zeigt.
[0045] In Fig. 1 sind unterschiedliche Schritte bei der Herstellung eines Bohrlochs unter Verwendung einer allgemein mit 1 bezeichneten Vorrichtung zum Bohren, insbesondere Schlagoder Drehschlagbohren eines Lochs 2 in einem schematisch mit 3 angedeuteten Boden- oder Gesteinsmaterial angedeutet.
[0046] Bei der Darstellung gemäß Fig. 1 ist jeweils eine schematisch mit 4 angedeutete Bohrkrone vorgesehen, welche über ein in den Fig. 1a bis 1c mit 5 bezeichnetes Bohrgestänge über einen nicht näher dargestellten Antrieb zu einer schlagenden und/oder drehschlagenden Bewegung beaufschlagt wird, um das Bohrloch 2 auszubilden, wobei an der Bohrkrone 4 Abbauelemente 6 angedeutet sind. 6/15 österreichisches Patentamt AT509 159B1 2011-09-15 [0047] An das vom Bohrlochinneren abgewandte Ende der Bohrkrone 4 schließt ein Hüllrohr an, welches allgemein mit 7 bezeichnet ist, wobei ersichtlich ist, dass das Hüllrohr 7 aus einer Mehrzahl von teleskopierbar ineinander angeordneten Hüllrohrelementen besteht, welche in den Figuren mit 8, 9 und 10 bezeichnet sind.
[0048] Entsprechend der Länge eines herzustellenden Bohrlochs 2 sowie der Länge der einzelnen Hüllrohrelemente 8 bis 10 kann eine von der in den Figuren dargestellten Anzahl verschiedene Anzahl von jeweils teleskopierbar ineinander einschiebbaren Hüllrohrelementen vorgesehen sein.
[0049] Während in Fig. 1a der Beginn der Herstellung des Bohrlochs 2 und in Fig. 1b eine Zwischenstufe bei der Herstellung des Bohrlochs 2 dargestellt bzw. angedeutet ist, befinden sich bei der Darstellung gemäß Fig. 1c die einzelnen Hüllrohrelemente 8, 9, 10 in ihrem jeweils ausgefahrenen bzw. teleskopierten Zustand, so dass Fig. 1c die fertiggestellte Bohrung bzw. das fertiggestellte Bohrloch 2 andeutet. Nach der Fertigstellung des Bohrlochs 2 wird das Bohrgestänge 5 in an sich bekannter Weise von der Bohrkrone 4 getrennt und gemäß dem Pfeil 11 aus dem durch die teleskopierbaren Elemente 8, 9 und 10 gebildeten Hüllrohr 7 entfernt.
[0050] In weiterer Folge wird, wie dies nachfolgend unter Bezugnahme auf Fig. 4 näher erörtert werden wird, in den Freiraum zwischen dem Bohrloch bzw. der Bohrlochinnenwand 2 und dem Außendurchmesser der jeweiligen Hüllrohrelemente 8, 9 und 10 ein aushärtbares Fluid, beispielsweise ein Injektionsmörtel, eingebracht, wobei vor einem endgültigen Aushärten des in den Freiraum 12 eingebrachten Fluids über eine schematisch mit 13 angedeutete Spannvorrichtung, welche am Hüllrohrelement 10 bzw. einer entsprechenden Ankerplatte 14 angreift, ein Verspannen des einen Anker bildenden Hüllrohrs 7, welches in der dargestellten Ausführungsform aus den Hüllrohrelementen 8, 9 und 10 besteht, erfolgt. Zu diesem Zweck erfolgt zusätzlich eine Sicherung des Hüllrohrs 7 im Bereich der Bohrkrone 4 bzw. am Hüllrohrabschnitt 8 über schematisch angedeutete Festlegungselemente 15, welche im Detail in Fig. 6 erörtert werden.
[0051] Durch die Sicherung des Hüllrohrs 7 durch die Festlegungselemente 15 sowie das Verspannen des den Anker bildenden Hüllrohrs 7 bzw. der einzelnen, teleskopierbaren Hüllrohrelemente 8, 9 und 10 kann ein ordnungsgemäßes Festlegen des Ankers 7 sichergestellt werden. Durch die zwischen den einzelnen Hüllrohrelementen 8, 9 und 10 ausgebildeten, stufenförmigen Bereiche im Sinne einer Vergrößerung des Außendurchmessers des Hüllrohrs 7 in Richtung zum Bohrlochinneren wird eine zuverlässige Kompaktierung des in den Freiraum 12 eingebrachten, aushärtbaren Fluids erzielt, so dass ein sicherer Verbund zwischen dem Außenumfang des Hüllrohrs 7 bzw. der einzelnen Hüllrohrelemente 8, 9 und 10 und der Bohrlochinnenwand 2 erzielbar ist.
[0052] Falls eine Verankerung durch das den Anker bildende Hüllrohr 7 nicht ausreichend sein sollte, ist in Fig. 1e darüber hinaus angedeutet, dass in das Innere des Hüllrohrs 7 eine zusätzliche Verankerung im Form eines insbesondere profilierten Vollstabs 16 eingebracht wird, wobei in diesem Zusammenhang auf die nachfolgende Beschreibung der Fig. 5 verwiesen wird.
[0053] Bei der Darstellung gemäß Fig. 2 ist noch deutlicher das Hüllrohr 7 ersichtlich, welches aus der Mehrzahl von ineinander teleskopierbar einschiebbaren Hüllrohrelementen 8, 9 und 10 besteht, wobei wiederum die Ankerplatte mit 14 angedeutet ist. Bei der Darstellung gemäß Fig. 2 ist ebenfalls das mit 5 angedeutete Bohrgestänge zum Beaufschlagen der Bohrkrone 4 ersichtlich.
[0054] Bei der vergrößerten Darstellung der Fig. 3 ist gezeigt, wie aneinander anschließende Hüllrohrelemente bzw. -abschnitte, welche in Fig. 3 mit 8 und 9 bezeichnet sind, jeweils an ihren Endbereichen Anschläge bzw. Anschlagflächen 17 und 18 aufweisen, um eine definierte Endlage der einzelnen, benachbarten, teleskopierbaren Hüllrohrabschnitte 8 und 9 zu erzielen. Während die Anschläge 17 und 18 über einen Teilbereich ihrer Erstreckung im Wesentlichen normal zur schematisch mit 19 angedeuteten Achse des Hüllrohrs 7 bzw. Achse des herzustellenden Bohrlochs verlaufen, sind darüber hinaus zusätzliche, einen spitzen Winkel mit der Hüllrohrach- 7/15 österreichisches Patentamt AT509 159B1 2011-09-15 se 19 einschließende bzw. keilförmige Anschlag- bzw. Auflaufflächen 20 angedeutet, welche ein abruptes bzw. unmittelbares Aufeinandertreffen der Anschläge 17 und 18 und somit übermäßige Beanspruchungen in diesen Bereichen vermeiden. Durch diese keilförmige Auflauf-bzw. Anschlagfläche 20 lässt sich ein entsprechender Dämpfungs- bzw. Bremseffekt erzielen und es wird darüber hinaus eine Sicherheit gegenüber einem Ausziehen der aneinander anschließenden, teleskopierbaren Hüllrohrelemente 8 und 9 zur Verfügung gestellt.
[0055] Bei der schematischen Darstellung gemäß Fig. 4 ist ersichtlich, dass nach der Fertigstellung der Bohrung und Entfernung des Bohrgestänges 5 zum Einbringen des aushärtbaren Fluids in den Freiraum 12 zwischen der Bohrlochinnenwand 2 und dem Außenumfang der einzelnen Hüllrohrelemente 8, 9 und 10 in das Innere des Hüllrohrs 7 eine Zuleitung 21 eingebracht wird, wobei die Zuleitung 21 Ausbringöffnungen 22 im Bereich von jeweiligen Durchtrittsöffnungen 23 jeweils am Außenumfang der Hüllrohrelemente 8, 9 bzw. 10 aufweist. Weiters sind anschließend an die Ausbringöffnungen 22 Abdichtelemente 24 und 25 angedeutet, über welche ein Ringraum zum Ausbringen des aushärtbaren Materials über die Durchtrittsöffnungen 23 am Umfang der einzelnen Hüllrohrelemente 8, 9 und 10 definiert wird.
[0056] Es kann vorgesehen sein, dass das Zuleitungsrohr 21 entsprechend den Durchtrittsöffnungen 23 des Hüllrohrs 7 bzw. der einzelnen Hüllrohrabschnitte 8, 9 und 10 eine Mehrzahl von Ausbringöffnungen 22 und entsprechenden Abdichtelementen 24 und 25 aufweist, um ein im wesentlichen gleichzeitiges Verfüllen des Freiraums 12 zwischen dem Außenumfang des Hüllrohrs 7 und der Bohrlochinnenwand 2 über die gesamte Länge des Hüllrohrs 7 zu ermöglichen.
[0057] Alternativ können beispielsweise in radialer Richtung entlang des Umfangs des Zuleitungsrohrs 21 vorgesehene Ausbringöffnungen 22 jeweils auf Höhe entsprechender Durchtrittsöffnungen 23 des Hüllrohrs 7 bzw. der einzelnen Hüllrohrelemente 8, 9 und 10 angeordnet werden, so dass nach einem jeweiligen Verfüllen von Teilbereichen des Freiraums 12 das Zuleitungsrohr 21 aus dem Inneren des Hüllrohrs 7 um eine entsprechende Länge herausgezogen wird, um in eine im Wesentlichen fluchtende Lage mit weiteren Durchtrittsöffnungen 23 zu gelangen und derart fortschreitend ein Verfüllen des Freiraums 12 zu ermöglichen, worauf vor einem endgültigen Aushärten des eingebrachten, aushärtbaren Fluids in den Freiraum 12 wiederum ein Spannen des durch das Hüllrohr 7 gebildeten Ankers vorgenommen wird.
[0058] In Fig. 5 ist schematisch das Einbringen einer zusätzlichen Verankerung 16 in das Innere des Hüllrohrs 7 bzw. der einzelnen Hüllrohrabschnitte 8, 9 und 10 insbesondere nach einem Verfüllen des Freiraums 12 zwischen dem Außenumfang der einzelnen Hüllrohrelemente 8, 9 und 10 und der Bohrlochinnenwand 2 angedeutet.
[0059] Es ist ersichtlich, dass insbesondere an dem zum Bohrlochinneren gewandten Ende 26 die zusätzliche, beispielsweise von einem profilierten Vollstab gebildete Verankerung 16 Führungselemente 27 aufweist, welche ein im Wesentlichen zentriertes Einbringen des Vollstabs 16 ermöglichen. Für eine weitergehende Verankerung beim Spannen des Vollstabs 16 ist vorgesehen, dass entweder das Ende 26 in Eingriff mit der Bohrkrone 4 gebracht bzw. gekoppelt wird oder dass schematisch mit 28 im Bereich der Führungen 27 angedeutete Klapp- bzw. Hakenelemente einem Herausziehen des zusätzlichen Verankerungsstabs 16 im Sinne des Pfeils 29 bei einem Spannen entgegenwirken, so dass durch die zusätzliche Verankerung 16 die Verankerungswirkung erhöht werden kann.
[0060] Zur weiteren Erhöhung der Verankerungsleistung insbesondere im Zusammenwirken mit einer profilierten Außenoberfläche des zusätzlichen Verankerungsstabs 16 kann nach einem Einbringen desselben auch der Ring- bzw. Hohlraum des Hüllrohrs 7 mit einem aushärtbaren Fluid verfüllt werden.
[0061] In Fig. 6 sind schematisch Festlegungselemente 15 zum Sichern des Hüllrohrs 7 insbesondere an dem zum Bohrlochinneren gewandten Ende angedeutet, wobei ersichtlich ist, dass die Festlegungselemente 15 von um ein mit 31 bezeichnete Achse schwenkbaren, hakenförmigen Elementen gebildet sind, welche bei einem Spannen bzw. Beaufschlagen des Hüllrohrs 7 entsprechend dem Pfeil 11 in Fig. 1c in Eingriff mit der schematisch mit 2 angedeuteten Bohrlo- 8/15

Claims (18)

  1. österreichisches Patentamt AT509 159 B1 2011-09-15 chinnenwand gelangen, wobei ausgehend von dem in Fig. 6b dargestellten Zwischenzustand für ein zuverlässiges Verankern der in Fig. 6a gezeigte Zustand erreicht wird. Die Festlegungselemente 15, welche entsprechend gleichmäßig über den Umfang verteilt an einem mit 30 bezeichneten Einsatzelement im Wesentlichen unmittelbar anschließend an die Bohrkrone 4 vorgesehen sein können, ergeben somit eine sichere Verankerung des den Anker bildenden Hüllrohrs 7, so dass bei einer nachfolgenden Spannung desselben entsprechend dem Pfeil 11 der Anker 7 nicht aus der Bohrung 2 herausgezogen werden kann und über den Anker 7 sowie das in dem Freiraum 12 befindliche, aushärtbare Fluid eine Verdichtung und Kompaktierung des umgebenden Boden- und Gesteinsmaterials erzielbar ist. Patentansprüche 1. Verfahren zum Bohren, insbesondere Schlag- oder Drehschlagbohren, eines Lochs in Boden- oder Gesteinsmaterial und zum Ausbilden einer Verankerung in dem Loch, wobei durch Einbringen einer an einem Bohrgestänge gelagerten Bohrkrone ein Bohrloch gebildet wird und ein Hüllrohr während des Bohrvorgangs in das Bohrloch eingebracht wird, wobei nach Fertigstellung des Bohrlochs das Bohrgestänge von der Bohrkrone gelöst und aus dem Bohrloch entfernt wird, dadurch gekennzeichnet, dass das Hüllrohr zumindest an seinem Außenumfang mit sich zum Bohrlochinneren vergrößerndem bzw. aufweitendem Außendurchmesser, insbesondere von teleskopierbaren, ineinander einschiebbaren Hüllrohrelementen gebildet wird, welche am Außenumfang stufenförmige Bereiche ausbilden, dass das Hüllrohr insbesondere im zum Bohrlochinneren gewandten Endbereich an der Bohrlochwand gesichert wird, dass ein aushärtbares Fluid in einen Freiraum zwischen dem Außenumfang des Hüllrohrs und dem Innenumfang der Bohrlochwand ausgebracht wird, und dass vor einem endgültigen Aushärten des aushärtbaren Fluids ein Spannen des einen Anker ausbildenden Hüllrohrs vorgenommen wird.
  2. 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das aushärtbare Fluid über Durchtrittsöffnungen am Umfang des Hüllrohrs in den Freiraum zwischen dem Außenumfang des Hüllrohrs und dem Innenumfang der Bohrlochwand eingebracht wird.
  3. 3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das aushärtbare Fluid durch das Innere des Hüllrohrs über eine in das Innere des Hüllrohrs eingebrachte Zufuhrleitung mit im Bereich der Durchtrittsöffnungen des Hüllrohrs angeordneten Ausbringöffnungen der Zufuhrleitung ausgebracht wird.
  4. 4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass am Außenumfang der Zufuhrleitung für das aushärtbare Fluid benachbart zu den Ausbringöffnungen für das aushärtbare Fluid Abdichtelemente zum Abdichten des Ringraums zwischen dem Außenumfang der Zufuhrleitung und dem Innenumfang des Hüllrohrs vorgesehen werden.
  5. 5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass in das Innere des einen Anker ausbildenden Hüllrohrs eine zusätzliche Verankerung eingebracht wird.
  6. 6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die zusätzliche Verankerung insbesondere an ihrem zum Bohrlochinneren gewandten Ende am Innenumfang des Hüllrohrs geführt wird.
  7. 7. Verfahren nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die zusätzliche Verankerung an der Bohrkrone und/oder im Bereich der Führung an der Hüllrohrinnenwand festgelegt bzw. verankert wird.
  8. 8. Verfahren nach Anspruch 5, 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass nach dem Einbringen der zusätzlichen Verankerung der Innenraum des Hüllrohrs mit einem aushärtbaren Fluid verfällt wird.
  9. 9. Vorrichtung zum Bohren, insbesondere Schlag- oder Drehschlagbohren, eines Lochs (2) in Boden- oder Gesteinsmaterial (3) und zum Ausbilden einer Verankerung, wobei durch Einbringen einer Bohrkrone (4) ein Bohrloch (2) gebildet ist und ein Hüllrohr (7) während des 9/15 österreichisches Patentamt AT509 159 B1 2011-09-15 Bohrvorgangs in das Bohrloch (2) eingebracht ist, wobei nach Fertigstellung des Bohrlochs (2) das Bohrgestänge (5) von der Bohrkrone (4) gelöst und aus dem Bohrloch (2) entfernt ist, dadurch gekennzeichnet, dass das einen Anker ausbildende Hüllrohr (7) an seinem Umfang mit einer Mehrzahl von Durchtrittsöffnungen (23) für ein Ausbringen von aushärtbarem Material in einen Freiraum (12) zwischen dem Außenumfang des Hüllrohrs (7) und dem Innenumfang der Bohrlochwand (2) ausgebildet ist, dass das Hüllrohr (7) von telesko-pisch ineinander einschiebbaren Hüllrohrelementen (8, 9, 10) gebildet ist, wobei sich der Außenumfang bzw. -durchmesser der Hüllrohrelemente (8, 9, 10) ausgehend von dem im Bohrlochinneren angeordneten Ende des Hüllrohrs (7) verringert, dass am aus dem Bohrloch (2) vorragenden Ende des Hüllrohrs eine Spannvorrichtung (13, 14) für den Anker (7), insbesondere eine Ankerplatte und eine auf das Hüllrohr verschraubbare Schraube, festlegbar ist und dass insbesondere am zur Bohrkrone gewandten Endbereich des Hüllrohrs (7) Verankerungs- bzw. Festlegungselemente (15) für ein Verankern des Hüllrohrs (7) an der umgebenden Bohrlochinnenwand (2) vorgesehen sind.
  10. 10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, das aushärtbare Fluid durch das Innere des Hüllrohrs (7) über eine in das Innere des Hüllrohrs (7) eingebrachte Zufuhrleitung (21) mit im Bereich der Durchtrittsöffnungen (23) des Hüllrohrs angeordneten Ausbringöffnungen (22) der Zufuhrleitung (21) ausbringbar ist.
  11. 11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass am Außenumfang der Zufuhrleitung (21) für das aushärtbare Fluid benachbart zu den Ausbringöffnungen (22) für das aushärtbare Fluid Abdichtelemente (24, 25) zum Abdichten des Ringraums zwischen dem Außenumfang der Zuführleitung (21) und dem Innenumfang des Hüllrohrs (7) vorgesehen sind.
  12. 12. Vorrichtung nach Anspruch 9, 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die telesko-pierbaren Hüllrohrelemente (8, 9, 10) an ihren Endbereichen jeweils mit zusammenwirkenden Anschlägen bzw. Anschlagflächen (17, 18) ausgebildet sind.
  13. 13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der Enden der Hüllrohrelemente (8, 9, 10) einen spitzen Winkel mit der Achse des Hüllrohrs aufweisende, keilförmige Anlageflächen (20) vorgesehen sind.
  14. 14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Festlegungselemente (15) von wenigstens einem von dem Außenumfang des Hüllrohrs (7) vorragenden, insbesondere ausklappbaren Haken oder dgl. gebildet sind.
  15. 15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass in das Innere des Hüllrohrs (7) ein zusätzliches Verankerungselement (16) einbringbar ist.
  16. 16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass das zusätzliche Verankerungselement (16) insbesondere an seinem zum Bohrlochinneren gewandten Ende eine Führung (27) aufweist, welche entlang der Innenwand des Hüllrohrs (7) insbesondere gleitend angeordnet ist.
  17. 17. Vorrichtung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass die zusätzliche Verankerung (7) von einem insbesondere mit einer Außenprofilierung versehenen Vollstab gebildet ist.
  18. 18. Vorrichtung nach Anspruch 15, 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass die zusätzliche Verankerung (7) an der Bohrkrone (4) und/oder im Bereich der Führung (27) an der Hüllrohrinnenwand (7) festlegbar oder verankerbar ist. Hierzu 5 Blatt Zeichnungen 10/15
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