AT507249A2 - Holzbrett, dessen herstellung und verwendung in bauplatten u. dgl. - Google Patents
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Description
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Die Erfindung betrifft auf völlig neue Weise beidseitig mit Nuten versehene Holzbretter, unter Einsatz derselben erhaltene Leicht-Holzplatten oder -körper und aus denselben durch entsprechenden Schnitt und eventuelle Aufeinanderschichtung erhältliche neuartige Schrägfaser/Schräghohlraum-Leisten.
Sie betrifft weiters eine neue, unter Einsatz der obengenannten Leisten herstellbare Bauplatte bzw. ein neues derartiges Bauelement, insbesondere Struktur-, Wandungs-, Verkleidungs-, oder Trägerelement mit Mehrschichtaufbau auf Basis von Holz, welche(s) gegebenenfalls mit zwei voneinander beabstandet und zueinander parallel angeordneten Deckschichten, und mindestens einer zwischen denselben angeordneten und mit ihnen verbundenen Kernschicht, gebildet ist, sowie die Herstellung und Verwendung der neuen Bauplatten.
Es ist eine große Anzahl von nach verschiedenen Grundsätzen aufgebauten im Wesentlichen platten- und/oder balkenartigen Bau-, Struktur-, Trag-, Wandungs- und/oder Verkleidungselementen für verschiedene Zwecke, wie für den Einbau in schon vorhandene Baustrukturen vorgesehene Bauelemente mit Schichtaufbau für Neubau, Ausbau, Sanierung oder Ausstattung von Gebäuden, Bauwerken, Bauten u. dgl. sowie für mobile Bauten, Trennelemente od. dgl., wie sie z.B. für Ausstellungen, Messen, Präsentationen, Märkte od. dgl. Verwendung finden, sowie weiters insbesondere für Platten für die Ausstattung von Bauten und für Trennelemente in Bauten, mit Wärme- und Schallschutz-Verkleidungen od. dgl., für den Möbel- und Messebausektor sowie für Ver-und Auskleidungselemente im Fahrzeug- und Boots- bzw. Schiffbau, für die Ausstattung von Wohnwagen, Wohnmobilen od. dgl. oder aber auch für Bau- und Konstruktions-Hilfseinrichtungen, wie Schalungen im Hochbau u. dgl. bekannt geworden und kommen heute in großem und immer noch steigendem Umfang zum Einsatz.
Es ist nun auf Basis von in der Praxis gewonnenen konkreten Erfahrungen sowie von ausgedehnten Versuchsreihen im Rahmen entsprechender Entwicklungsarbeiten gelungen, neue Bauplatten bzw. Bauelemente der eingangs genannten Art mit wesentlich verbesserten Festigkeits-, Schall- und Wärmedämmwerten sowie sonstigen günstigen physikalischen, bautechnischen, bauphysikalischen und baubiologischen Eigenschaftswerten zu schaffen, welche sich insbesondere dann, wenn sie - wie vorgesehen - aus oder zumindest überwiegend mit biogenen Materialien, also insbesondere mit natürlichen, also gewachsenen, Hölzern oder auf solchen beruhenden Holzwerkstoffen, erstellt sind, durch hohe Benutzungsqualität und Umweltfreundlichkeit und weiters durch biologische Abbaubarkeit und somit hohe Entsorgungsqualität auszeichnen.
Die Erfindung betrifft ein neues Holzbrett gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1, mit den im kennzeichnenden Teil angeführten Merkmalen. 2 • · · · · · · ···· ··*···· · · « φ # Φ Φ · ··· # ·· ♦ · ·· ·φφ ·# φφφ
Durch die neue Ausführungsart mit den gleichmäßig ober- und unterseitig eingeschnittenen Nuten wird eine zur Ober- und Unterseite hin jeweils relativ große Holzflächen aufweisendes Gesamtfläche erreicht, durch welche eine flächige Verleimung der Hauptflächen der Bretter miteinander wesentlich erleichtert wird. Es werden weiters völlig gleichmäßig mechanische Eigenschaften des Holzbrettes erreicht, da sich die Oberund Unterseite desselben nicht mehr voneinander unterscheiden.
Dies steht ganz im Gegensatz zu den etwa kammartigen Querschnitt aufweisenden Brettern, welche z.B. das Ausgangsprodukt für die Bauplatten gemäß AT 503236 A1 bilden, welche bekannten Bretter auf der Kammbalkenseite eine durchgehende Holzmasse und auf der Kammenden-Seite lauter aufrecht stehende Stege mit "leeren" Nuten zwischen denselben aufweisen, was in Folge der wesentlichen Unterschiede zwischen Ober- und Unterseite bei Änderung der Umweltbedingungen, wie z.B. der Umweltfeuchtigkeit, zu unterschiedlichen Verzügen der Bretter und von damit gefertigten Platten führt.
Die mechanische Gleichmäßigkeit von Ober- und Unterseite jedes der neuen Holzbretter gemäß der Erfindung, die bei ihrem Einsatz ja seit-an-seit zu großen Platten verarbeitet werden, verhindert jedes innere und äußerliche geometrische Verziehen derselben bei Änderung der Umgebungsfeuchte und garantiert auf diese Weise ein ungestörtes Verarbeiten der neuartig genuteten Bretter und der daraus ausgebildeten Brettlagen.
Die Ansprüche 2 bis 5 enthalten jeweils Angaben über die verarbeitungs- und gebrauchstechnisch vorteilhafte relative Dimensionierung der unterschiedlichen Nut-Wandabschnitte der mit den Nuten versehenen neuen Holzbretter.
Besonders bedeutsam sind aus zumindest zwei oder insbesondere geradzahlig mehr Lagen von seitlich aneinander liegenden, geleimten, erfindungsgemäßen genuteten Holzbrettern hergestellte, meist relativ geringe Dicke aufweisende Leichtholzplatten bzw. -körper mit einander in windschiefer Anordnung ihrer Nuten und Faserung im Winkel kreuzenden neuen Holzbrettern gemäß den Ansprüchen 6 bis 8, wobei die flächig aneinander gebundenen, zu Platten oder Körpern gestalteten Mehrfach-Lagen ober- und unterseitig mit einer Deckschicht aus Holz versehen sein können, siehe dazu insbesondere den Anspruch 8.
Wenn die mit ober- und unterseitigen End-Schichten ausgestatteten Platten mit einem den Kreuzungswinkel der Nuten und Fasern und der Längserstreckung der Holzbretter in den einzelnen Lagen senkrecht zu den Haupterstreckungsflächen der sie bildenden Bretter z.B. halbierenden Winkel vertikal in jeweils gewünschten Abständen voneinander durchtrennt werden, werden Schrägfaser/Schräghohlraum-Leisten mit zwischen denselben angeordneten Stütz- bzw. Armierungsleisten erhalten, welche, jeweils seitlich längs aneinanderliegend, zu mit den quer durchlaufenden Armierungsleisten mechanisch verstärkten Platten zusammengestellt werden können.
Des Weiteren bilden aus den um 90° um ihre Längsachse verschwenden und in dieser Lage längsseitlich aneinander liegenden oder geleimten Schrägfaser/Schräghohlraum-Leisten mit zu ihren Hauptflächen im Winkel schräg ausgerichtete Fasern und - aus den ursprünglichen Längs-Nuten der Holzbretter gebildeten - Schräg-Hohlräumen die Gegenstände der Ansprüche 10 und 11 gemäß der vorliegenden Erfindung.
Gegenstand der Erfindung sind weiters wie eingangs erwähnte Kernschichtplatten für Bauplatten bzw. Bauelemente, sowie ferner für Trag-, Struktur-, Wandungs-, Verkleidungs- sowie Wärme-, und Schall- und Feuer-Dämmelemente gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 12, welche die im kennzeichnenden Teil dieses Anspruchs geoffenbarte(n) Merkmale bzw. Kombination von Merkmalen aufweisen.
Insbesondere bilden ferner die genannten Bauplatten oder Bauelemente gemäß Anspruch 13 selbst einen wesentlichen Gegenstand der vorliegenden Erfindung.
Zum Stand der Technik auf dem Gebiet von geringere Dichte als Holz aufweisenden Platten oder Körpern aus Holz ist folgendes auszuführen.
Aus DE 30 14 018 A1 ist eine Holzverbundplatte bekannt, die jedoch einen ganz wesentlichen Unterschied zu dem Anmeldungsgegenstand aufweist:
Bei den Platten gemäß dieser DE 30 14 018 A1 weisen die insgesamt eine Schicht bzw. Kernschicht bildenden Holzelemente zwar eine Richtung der Fasern mit einem von 90° abweichenden Neigungswinkel zu den Platten-Hauptebenen auf. Diese Schicht weist jedoch einerseits keine an ihre obere und untere Haupterstreckungsfläche gebundene Deckschicht auf, wobei andererseits - was gänzlich anders ist - diese Schicht eine kompakte Holzschicht ist. In dieser Schicht sind also keine Hohiräume vorhanden.
Somit kann gemäß dieser DE-A1 eine im Wesentlichen faserparallele Schräg-Ausrichtung von Hohlräumen zu den Haupterstreckungsflächen der Schicht nicht vorhanden sein.
Und gerade die Anordnung von zu den genannten Haupterstreckungsflächen "schrägen" Hohlräumen in der Schrägfaser-Schicht mit einer faserrichtungskonformen Schräg-Ausrichtung derselben bringt eine hohe Gewichtsreduktion der Platten und dies bei gleichzeitig aufrecht bleibender, hoher mechanischer Stabilität und Bearbeitbarkeit infolge der Parallelität von Faserrichtung und Schräg-Ausrichtung der Hohlräume.
Der besondere Vorteil der Schräg-Hohlräume besteht weiters einerseits in deren hohem Beitrag bei den Wärme- und Schalldämmeigenschaften und andererseits darin, dass durch die Schräganordnung der Stege zwischen den Schräg-Hohlräumen jedes im 4 ··♦· ····
wesentlichen senkrecht in die neue Bauplatte eingebrachte Befestigungsmittel, wie z.B. Schraube, mit hoher Sicherheit immer wieder in festes Holzmaterial eindringt und dort sicher "greift" und verankerbar ist.
Dies stellt neben dem geringen Raumgewicht, den bekannten baubiologischen wesentlichen Vorteilen von Holzmaterial und der hohen Schall- und Wärmedämmung einen wesentlichen Vorteil bringenden Faktor beim Aufbau mehrteiliger Strukturen bzw. von hoch festen Großstrukturen aus den erfindungsgemäßen Platten dar.
Durch die DE 30 14 018 A1 ist also die erfindungsgemäße Schrägfaser-Bauplatte weder in ihrer Neuheit noch in ihrer erfinderischen Qualität berührt.
Zu der zum Stand der Technik gehörenden DE 94 08 382 U1 ist folgendes festzuhalten: Es sind, siehe insbesondere die dortigen Fig. 3 und 4 in der dort abgebildeten zweilagigen Holzschicht, in nicht rechtem Winkel, also "schräg" zu den Haupterstreckungsflächen ausgerichtete und schicht-verschieden einander kreuzend angeordnete Nuten in den beiden Lagen der dort gezeigten Schicht vorgesehen. Allerdings ist aus dieser Schrift völlig klar, dass gemäß derselben die Richtung der Faserung des Holzes in den beiden Lagen parallel zu den Haupterstreckungsebenen dieser beiden Lagen angeordnet ist, und weiters ist dort die Erstreckung der Nuten, also der dortigen Schräghohlräume, ebenfalls längsparallel zu der Erstreckung der Hauptebenen angeordnet. Es sind also dort langgezogene Schräghohlräume mit zu den Haupterstreckungsebenen paralleler Ausrichtung vorhanden und eben auch die Fasern des Holzes der einzelnen Lagen verlaufen parallel zu den Haupterstreckungsebenen der Platten.
Es ist gemäß dieser DE 94 08 382 U1 nicht vorgesehen, dass in den einzelnen Lagen, eine große Zahl von diese Lagen jeweils voll durchsetzenden kleinen, im Winkel schräg zu den Hauptflächen der Platten verlaufenden Hohlräumen also letztlich kurzen Nuten vorhanden sind, wobei die Faserung des Holzes dieser Lagen parallel zu der schräg dieselbe durchsetzenden Erstreckung der Hohlräume ausgerichtet ist, dass also die Holzfasern in gleicher Weise wie die Hohlräume "schräg quer" die Lagen durchsetzen.
Es ist also festzustellen, dass diese DE-U1 außer "schräg" zu den Haupterstreckungsflächen der Lagen ausgerichteten Seitenwänden der dort hauptebenen-parallel verlaufenden Längs-Nuthohlräume mit dem Gegenstand der vorliegenden Erfindung nichts gemein haben.
Der wesentliche Unterschied zwischen der Platte gemäß der DE 94 08 382 U1 und der vorliegenden neuen Platten besteht darin, dass die in der dortigen Fig. 14 dargestellten 3 Lagen von längsgenuteten Brettern in der dort dargestellten Lage ohne Änderung der Position derselben über ihre Hauptflächen miteinander verbunden werden und auf diese Weise die Schichten gemäß dieser DE-U1 ergeben, dass jedoch gemäß V · · · · ··· · · · • · · · · ··· e ·· ·· ·· ··· ·· ··· der Erfindung die gekreuzt genuteten Brettlagen miteinander vereinigt werden, dass aber dann ein Schnitt quer zu deren Längsverlauf erfolgt, womit lauter - einen wie im Anspruch 1 beschriebenen Rechteck-Zig/Zag-Band entsprechenden Querschnitt aufweisende -Schrägfaser-Schräghohlraumleisten gebildet werden, die - und das ist gemäß der vorliegenden Erfindung ganz wesentlich - dann sozusagen um ihre Längsachse um 90° nach vorne - oder nach rückwärts gekippt bzw. gedreht werden und in diesem verkippten Zustand zu einer neuen, mit dann eben kurzen "schrägen" bzw. schräg zur ober- und unterseitigen Fläche verlaufenden Hohlräumen ausgestatteten Platte zusammengeleimt werden, an deren Hauptflächen, wenn gewünscht, beidseitig Deckschichten klebegebunden werden, wodurch die erfindungsgemäße Platte mit der neuartigen Schrägfaser-/Schräghohlraum-Kernschicht gebildet wird.
Was weiters die aus dem Stand der Technik bekannte DE 199 15 112 A1 betrifft, so ist die Aufgabe der dort beschriebenen Platten ist eine völlig andere, deren Aufgabe besteht darin, lichtdurchscheinend zu sein und es sind an ihre mechanische Festigkeit sind absolut keine Anforderungen gestellt.
Es sind dort zwischen zwei lichttransparenten Platten verlaufende, aneinander anliegende, vermutlich röhrenförmige Pflanzen-Halme vorgesehen, wobei anzunehmen ist, dass die Halmfaserung parallel zu den Halmröhren verläuft, und es ist dort angemerkt, dass die Pflanzenhalme in Winkeln zwischen 45 und 90° zu den beiden lichttransparenten Platten ausgerichtet sein können.
Von einem Einsatz von Hölzern ist dort absolut nicht die Rede.
Durch die erfindungsgemäß zwingend vorgesehene Ausrichtung der Fasern bzw. Faserung der Kemschicht schräg quer, und zwar eben nicht senkrecht, sondern im spitzen Winkel zur Haupterstreckung der neuen Bauplatten ist bei vollem Erhalt der hohen mechanischen Festigkeit und Widerstandskraft sowie der Schwingungsdämpfungs- und Wärmeisolier-Eigenschaften von Holz eine bauphysikalisch und baubiologisch wertvolle, ausgleichswirksame Querdiffusion der Feuchte ermöglicht, und gleichzeitig ist eine hohe mechanische Belastbarkeit und Tragfähigkeit der neuen Bauelemente und insbesondere auch Flächenbelastbarkeit bei den neuen Bauplatte sichergestellt.
Die Neigung zur Schrumpfung oder Ausdehnung von Hölzern in Faserrichtung ist z.B. bei Änderung der Umgebungsfeuchte sehr gering und liegt maximal etwa bei 1 %, womit bei wechselnden Umgebungsbedingungen infolge der Schräge der Fasern eine dennoch praktisch konstante Dicke der, vorzugsweise wesentlich höhere Dicke als die Deckschichten aufweisenden Schrägfaser-Kernschicht und damit im Wesentlichen des gesamten Bauelements bzw. der gesamten neuen Bauplatte gewährleistet ist.
Eine mit gegebenenfalls mehreren Schichten von längsseitig seitlich aneinanderliegend etwa schräg-kammartig ausgebildeten 6 6 ···# ···» • · • ··· • Φ Μ φφ • Φ Φ · · · • Φ Φ · · · • Φ Φ · ΦΦΦ · « • · Φ Φ · ··· ·· ΦΦ ·· ··· ··
Schrägfaser/Schräghohlraumleisten gebildete Bauplatte und deren Herstellung sowie Verwendung ist in der AT 503236^^beschrieben.
Die neue Bauplatte bzw. das neue Bauelement ermöglicht es im großen Ausmaß, für die im Vergleich zu deren eventuellen Deckschichten relativ dicke und somit relativ hohen Anteil am Gesamtvolumen derselben bzw. desselben einnehmende, bevorzugt mehrlagige Kern-, also Schrägfaser-Schicht jeweils übliche und jeweils der Marktlage entsprechend möglichst kostengünstige und vorteilhafter Weise durchaus eher minderwertige Hölzer, Abfallhölzer und insbesondere auch Leichthölzer zu verwenden, wodurch sich in jedem Fall wesentliche Kosteneinsparungen erzielen lassen, ohne jedoch dafür Einbußen hinsichtlich Stabilität und Festigkeit der neuen Bauelemente in Kauf nehmen zu müssen.
Ein wesentlicher weiterer Vorteil besteht darin, dass in Folge der "Schräg-Ausrichtung" der Fasern bzw. Faserung in der neuen, tatsächlich ausgeglichenen Querschnittsform der sie bildenden Schrägfaserleisten aufweisenden Schrägfaser-Schicht Hölzer mit geringer Dichte und/oder Querfestigkeit und/oder Qualität Verwendung finden können, die jedoch dennoch in Richtung der Holzfaserung gegen Einwirkung von Quer-Druck hoch stabil sind, womit mechanisch stabile, mechanisch gleichmäßige Bauplatten mit bisher nicht erreichbaren geringen Raum-Dichten realisierbar sind, wobei auch die Materialstärke der neuen Platten, Bauplatten, Träger u. dgl. Bauelemente gering gehalten werden kann.
An dieser Stelle sei betont, dass der hier oft verwendete Begriff "Bauplatten" sich keineswegs nur auf Struktur-, Schalungs- und Verkleidungsplatten für Bauten bezieht, sondern darunter auch allgemein Platten für verschiedenste andere Zwecke, wie insbesondere für die Bau- und Raum-Ausstattungs-, Möbel- und Einrichtungsindustrie sowie für die verschiedensten Trag- und Trennelemente u. dgl. für Bau- und andere Zwecke zu verstehen sind.
Gemäß der im Rahmen der Ansprüche 12 und 13 vorgesehenen neuen Ausführungsform ist bei Kernschichtplatten für Bauplatten bzw. Bauelemente u. dgl. im Sinne einer heute immer mehr geforderten wesentlichen Reduzierung von Gewicht bzw. der Masse neuer Bauplatten bzw. Bauelemente und einer dadurch wesentlich verbesserten Handhabungsfreundlichkeit und Mobilität derselben bei hoher Stabilität und mechanischer Festigkeit vorgesehen, dass die mit Holz gebildete Schrägfaser-Schicht mit einer Vielzahl von dieselbe voll durchsetzenden - mit zur Erstreckung der Deckplatten, in spitzem positivem oder negativem Winkel, schrägen Ausrichtung der Schrägfasem bzw. -faserung des diese Schicht bildenden Holzes, zumindest im wesentlichen übereinstimmenden, insbesondere zu derselben parallele Ausrichtung aufweisenden -Schräg-Hohlräumen bzw. -Nuten, -Ausnehmungen, -Fräsungen oder -Bohrungen 7 • · · · · ··· ·· ······ · · ··· • · · · ·♦· · · · • · · · · · · · · ·· ·· ·· ··· ·· ·«· ausgebildet ist. Dieselben sind ursprünglich in den neuen Leicht-Holzbrettem gemäß den Ansprüchen 1 bis 5, und in den daraus gebildeten, sozusagen Zwischenprodukte bildenden Platten bzw. Körpern sowie letztlich in den aus denselben geschnittenen Schrägfaser/Schräghohlraumleisten vorgegeben.
Der Vorteil dieser im Rahmen der Erfindung besonders bevorzugten Ausführungsform beruht darauf, dass gefunden wurde, dass durch die mit der schrägen Faser-Richtung konform ausgerichteten Schräg-Hohlräume in der Schrägfaser/Schräghohlraum-Kernschicht eine wesentliche Reduzierung des Gewichtes der neuen Bauplatte erreichbar ist, die jedoch keineswegs - wie eventuell zu erwarten gewesen wäre - die Festigkeit der Bauplatten dramatisch senkt, und bei welcher aber die einem Wohlfühlen und gehobener Lebensqualität wesentlich entgegenkommende (Feuchte-)Querdiffusionsfähigkeit und der Feuchtigkeitsausgleich quer durch die neue Bauplatte wesentlich gesteigert sind.
Die Ansprüchen bis 20 betreffen verschiedene bevorzugte Ausführungsformen der neuen Bauplatten.
Den Ansprüchen 21 und 22 sind nähere Angaben bezüglich der für den Bau und die Eigenschaften der neuen Bauplatten bzw. Bauelemente im Rahmen der Erfindung bevorzugten Ausführungsformen, der günstigen Formgebung und Verteilung der Schräg-Hohlräume in der neuartigen Schrägfaser-Schicht zu entnehmen.
Insbesondere auch im Hinblick auf eine kostengünstige Fertigung ist der Einsatz von wie in den Ansprüchen 23 und 24 im Detail beschriebenen Ausbildungsformen der neuen Schrägfaser-Leisten für die Bildung der neuartigen Schrägfaser-Schicht der neuen Bauplatten bzw. Bauelemente besonders bevorzugt.
Der Anspruch 24 betrifft insbesondere ein günstiges Verhältnis der Querschnittflächen der Schräg-Hohlräume und der Holzmasse in der Kemschicht bzw. in den sie bildenden Lagen.
Ganz wesentliche Vorteile der neuen Bauplatten sind folgende: Infolge der Schrägstellung der - einander ganz bevorzugt in einem Winkel von 90° windschiefkreuzenden und einen Winkel von 45° zu den Hauptflächen einnehmenden -Hohlräume und der Fasern der Kemschicht können die Platten in gewohnter Weise wie Holz oder Holzfasermaterial geschraubt, genagelt, gebohrt u. dgl. werden, da z. B. jede Schraube in jedem Fall infolge der Schräglage der Holzmasse im Hoizmaterial verankert wird und jede Bohrung immer wieder in Holzmaterial eindringt.
Wenn die Kemschicht mit den in den neuen "positiven" und "negativen" Schrägfaser-/Schräghohlraum-Leisten gebildet ist, ist insbesondere im Vergleich mit den Bauplatten gemäß AT 503236 A1 eine besonders hohe Homogenität der Platte gesichert. Durch die Schräglage der Hohlräume und insbesondere der dadurch vergrößerten ·· ·· ·· • ···· ···♦ • • • • · • · • • ·«· • • · ··· • • • · • • • ♦ •
Flächen der Stege sind die Lagen untereinander und auch die Decklagen mit größeren Holzflächen der Kernschicht verbunden, als dies bei z.B. eine Vertikal-Hohlraum/Vertikalfaserkernschicht aufweisenden Platten der Fall wäre, und bei geraden, senkrecht zur Plattenebene geführten Schnitten ist die Gefahr, dass die Hohlräume längs angeschnitten werden und somit keine Verankerungs-Substanz vorhanden ist, nicht gegeben.
Ganz wesentlich kann es bei Einsatz von Holz im Bauwesen sein, ein hohes Augenmerk auf den Brandschutz zu legen.
Mit der im Anspruch 25 beschriebenen Beschichtung der Innenwandungen der Vertikal-Hohlräume mit einer Intumeszenz-Polymermasse, welche bloß in geringer Schichtdicke auf einfache Weise, vorzugsweise durch Sprühen aus in diese Hohlräume während des laufenden Produktionsprozesses kurzzeitig eingebrachte Düsen, erfolgen kann, wird in einem Brandfall eine hochsichere Brandhemmung durch Ausfüllung der Hohlräume mit dem in der Hitze des Brandes in den Nuten voll aufschäumenden Polymer erreicht, insbesondere dadurch, dass auf diese Weise jede Luftzufuhr zum Holz unterbunden wird.
Bevorzugt ist weiters eine Ausführungsform der neuen Bauplatte gemäß Anspruch 26 mit hinsichtlich ihren Materialien und/oder Materialeigenschaften zumindest im Wesentlichen übereinstimmenden Deckschichten.
Der Anspruch 27 nennt für die neuen Bauplatten vorzugsweise in Frage kommenden Hölzer.
Die Ansprüche 28 und 29 offenbaren im Sinne der weiteren Erhöhung der mechanischen Festigkeit und Verzugsfestigkeit besonders günstige Ausführungsformen der neuen Bauplatten bzw. Bauelemente, bei welchen innerhalb der Schrägfaser-Schicht "aufrechtstehende", die Festigkeit erhöhende Versteifungs- bzw. Armierungs-Leisten, die bevorzugter Weise aus Holz bestehen, für welche jedoch in Sonderfällen auch andere Materialien, wie z. B. Kunststoffe oder Metalle, in Frage kommen, angeordnet sind.
Der Anspruch 30 offenbart eine hinsichtlich des Faserverlaufs vorteilhafte Ausbildungsvariante der Deckschichten der neuen Bauplatte bzw. des neuen Bauelements.
Was die seitliche Abdeckung, also die Abdeckung der Schmalseiten-Flanken der neuen Bauplatten bzw. Bauelemente betrifft, so gibt darüber der Anspruch 31 Auskunft.
Die Erfindung beschränkt sich weiters keineswegs auf Platten für die verschiedensten Zwecke, sie ist weiters auf Tragelemente, Träger und dgl. im Bauwesen gerichtet, also auf sich überwiegend längs erstreckende, höhere oder hohe Dicke ·· ·· ·# • ··#· ···· • • · • · ·· • • • • · • · • • • · · • • · ··· • • • • · • • • · • aufweisende Bauelemente mit Tragfunktion, welche die Vorteile hoher mechanischer Festigkeit trotz geringer Dichte, mit den sonstigen günstigen charakteristischen Eigenschaften von Holz in sich vereinen.
Die Ansprüche 32 und 33 offenbaren mehrere spezifisch zweckgerichtete und -erfüllende Formen der neuen Bauplatten bzw. Bauelemente, welche als Schallschluckelemente bzw. -platten und als Schallgenerier-, Verstärkungs- bzw. Resonanzelemente im Beschallungsgeräte- und Instrumentenbau und weiters für einen ganz anderen Zweck, nämlich für hochstabile Türblätter von einbruchssicheren Türen od. dgl. Einsatz finden können.
Da Schallschluckplatten gemäß Anspruch 32 in Wohn- und Arbeits-, wie z. B. Studioräumen eingebaut werden, ist, da das bevorzugte Material dafür eben Holz ist, dem Brandschutz hohes Augenmerk zu schenken: Es wurde nun gefunden, dass eine dünne Beschichtung der Innenwände der Schräg-Hohlräume der Schrägfaser-Schicht mit einem Brandschutz-Polymer, selbst dann, wenn die Dicke der > gänzlich aus Holz bestehenden -Platte nur 2 cm beträgt, durchaus ausreicht, um problemlos eine Brandhemmwirkung zu erzielen, welche auf jeden Fall der Brandschutzklasse F90 , also mindestens 90 min Brandhemmwirkung, entspricht, wobei jedoch in den meisten Fällen dieser Wert F90 noch bei weitem übertroffen wird.
Wenn in einem Gebäude die Decken mit ausschließlich aus Holz gefertigten Bauplatten gemäß der Erfindung beispielsweise in Sandwich-Bauweise mehrlagig ausgeführt sind, so genügt es, wie entsprechende Tests gezeigt haben, durchaus, auf der durch ein eventuelles Brandgeschehen betroffenen oder gefährdeten Seite, also z. B. bei Decken, meist auf der Sicht- bzw. Unterseite, eine wie soeben beschriebene, mit dem Brandhemm-Polymer in den Schräg-Hohlräumen beaufschlagte dünne Platte der erfindungsgemäßen Grundbauart anzuordnen, und es ist auf diese einfache Weise ein voller Brandschutz gegeben, obwohl die in mehreren Lagen die Decke selbst bildenden, aneinander-laminierten erfindungsgemäßen Bauplatten aus Holz durchaus keinerlei Brandschutz-Anstrich od. dgl. aufweisen. Selbstverständlich können auch auf beiden Seiten einer wie soeben beschriebenen Decke mit einem Brandhemm-Polymer versehene Brandschutzplatten angeordnet sein.
Was die im zweiten Teil des Anspruches 33 genannte besondere Ausführungsform der neuen Bauplatten betrifft, so ist eine solche gegebenenfalls auch für tragende Böden, Decken, Wandelemente u. dgl., bei welchen erhöhter Brandschutz gefordert ist, besonders geeignet. Derartige Platten können z.B. im Eisenbahn-, Fahrzeug-, Schiffsund Flugzeugbau verwendet werden, sie können weiters für den Einbau in Verkehrsbauwerke, wie z.B. in Tunnels, und eben insbesondere für Sicherheits-Türblätter u. dgl. vorgesehen sein. 10 ·»·· ···· • · • ··· • · • · ·
Der Anspruch 34 betrifft im Rahmen der Erfindung besonders bevorzugte Ausbiidungsvarianten von Wand·, Zwischenwand-, Deckenelementen od. dgl. mit hoher Wärme- und Schalldämmwirkung unter Einsatz der erfindungsgemäßen, neuen Bauplatten, insbesondere in ihrer Grundform.
Im Sinne der obigen Ausführungen bezüglich der Erreichung höchster Brandschutz-Sicherheit ist eine Ausführungsform der Wand- bzw. Bauelemente gemäß dem Anspruch 35 besonders bevorzugt, wobei die gemäß "F90" geforderten Brandsicherheitswerte jedenfalls immer erreicht, jedoch meist bei weitem übertroffen werden, sodass sich jegliche Bedenken gegen den Basiswerkstoff Holz, der den neuen Bauplatten bzw. Bauelementen zu Grunde liegt, zerstreuen. Was das gemäß diesem Anspruch vorteilhafter Weise ersetzbare schwer entflamm- und brennbare Holz betrifft, so ist hier der Vorteil gegeben, dass es durchaus genügt, für die Vertikalfaser-Schicht brandsicheres Holz, wie z. B. Eichenholz, das durchaus von minderer Qualität sein kann, einzusetzen, für welches sich sonst bis jetzt praktisch keine Verwendung finden ließe und das daher durchaus kostengünstig erhältlich ist.
Die Ansprüche 36 und 37 betreffen weitere, auf jeweils spezielle Arten des Einsatzes im Bauwesen gerichtete, vorteilhafte Ausführungsformen von Wand-, Deckenelementen od. dgl. gemäß der Erfindung unter Einsatz der neuen Bauplatten.
Dem A n s p r u c h 38 ist ein mechanisch besonders stabiles, strukturgebendes, mit den hohe Schall- und Wärmedämmeigenschaften aufweisenden Bauplatten gemäß der Erfindung ausgestattetes Bauelement zu entnehmen.
Die Ansprüche 39 und 40 haben wie oben beschriebene, neue Wand-bzw. Deckenelemente bzw. -platten od. dgl. zum Gegenstand, bei welchen für eine haftfeste Verbindung zu dem tragenden Beton od. dgl. hin gesorgt ist, die weiters auf konventionelle Weise mit einer Putzschicht versehbar oder schon mit einem fertigem Putzbelag versehen sind.
Der Anspruch 41 betrifft mit erfindungsgemäßen Bauplatten mit Wärme-und Schalldämmwirkung ausgestattete Wandungselemente od. dgl., welche in situ, also direkt, an der Einbaustelle erstellbar oder als Fertigelemente schon erstellt, ersetzbar sind.
Die Ansprüche 42 und 43 haben handhabungsfreundliche, sich durch geringes Gewicht auszeichnende Wandungselemente, Wandplatten od. dgl., zum Gegenstand, welche sich insbesondere für - für öfteren Ortswechsel vorgesehene Leichtbauten, Einbauten in Gebäude, für Ausstellungszwecke, für Messebauten u. dgl. eignen, und deren Sicht- bzw. Oberflächen-Ausgestaltung mit konventionellen Mitteln bzw. auf an sich bekannte Welse gebildet ist.
Weiters betreffen die A n s p r ü c h e 44 bis 47 im Rahmen der Erfindung besonders vorteilhafte, sich durch ökonomische Fertigungsweise auszeichnende Verfahren für die Herstellung von besonders günstigen Haupt-Ausführungsvarianten der neuen Bauplatten und zwar für die im Rahmen der Erfindung besonders bevorzugten Fälle, dass sie gesamtheitlich oder zumindest überwiegend mit Holz gebildet sind. Es soll hier kurz erwähnt sein, dass sich das Verfahren gemäß diesen Ansprüchen trotz scheinbar aufwendiger, mehrstufiger Vorgangsweise - dennoch durch besonders hohe Fertigungsökonomie ausgezeichnet, da alle Verfahrensschritte problemlos voll automatisierbar sind und sich somit der Personalaufwand minimieren lässt.
Schließlich betreffen die A n s p r ü c h e 48 bis 51 die verschiedenen Arten der Verwendung bzw. des Einsatzes der neuen Bauplatten bzw. Bauelemente.
Anhand der Zeichnung wird die Erfindung näher erläutert:
Die Fig. 1 zeigt eines der neuen beidseitig genuteten Bretter gemäß der Erfindung. Es zeigen weiters die Fig. 2 an sich nur zur Illustration den theoretisch grundsätzlichen Aufbau der neuen Bauplatte mit einer nicht erfindungsgemäßen Schrägfaser/Schräghohlraum-Kemschicht, die Fig. 3 eine im Rahmen der Erfindung bevorzugte neue Bauplatte, deren Kernschicht mit den neue Querschnittsform aufweisenden, neuen aneinanderliegenden, positiven und negativen Schrägfaser-Leisten gebildet ist, die Fig. 4 eine Bauplatte mit einer mit zwei Teil-Lagen gebildeten Schrägfaser-Kernschicht, die Fig. 5 eine besonders bevorzugte Art der Herstellung der neuartig gestalteten Schrägfaser-Leisten und deren Anordnung zur Bildung der erfindungsgemäßen Schrägfaser-Kernschicht der neuen Bauplatte, die Fig. 6 in Schrägansicht ein mit den neuen Bauplatten beidseitig ausgestattetes Wandungselement, die Fig. 7 eine Schnittansicht durch ein sich in der Herstellungsphase befindliches, vor Ort unter Verwendung der neuen Bauplatten erstelltes Wandstück, die Fig. 8 schematisch die Vorort-Erstellung einer von vornherein mit den neuen schall- und wärmedämmenden Bauplatten gemäß der Erfindung ausgestatteten Betondecke nach dem Prinzip der verlorenen Schalung, die Fig. 9 und 10 zwei Zwischen-Wandelemente auf Basis der neuen Bauplatte, die Fig. 11 ein dreischichtiges, mit den neuen Bauplatten erstelltes Wandungselement im Schnitt und die Fig. 12 in Schrägansicht eine als Schallschluckplatte ausgebildete Bauplatte gemäß der Erfindung.
Das in der Fig. 1 gezeigte neue, neuartig genutete Holzbrett 58 ist von seiner Ober- und Unterseite 40, 30 her abwechselnd mit gleichartigen rechteckigen bretterstreckungs- und faserrichtungs-längs verlaufenden Längs-Nuten 60 versehen und weist einen, etwa rechteck-zig/zag bandförmigen Querschnitt Qm auf. Bei dem hier dargestellten Brett weisen alle Wandungsabschnitte gleiche Wandstärken bb und bz (bb = bz) auf. Diese neuen Bretter 58 zeigen keine Unterschiede in den Eigenschaften zwischen Unter- und Oberseite 30, 40, und neigen daher absolut nicht zu einem Verziehen, was sich besonders günstig auf die Lagerung und spätere Verarbeitung, insbesondere zu den neuen Bauplatten für die verschiedensten Anwendungszwecke auswirkt.
Die in der Fig. 2 nur im Prinzip gezeigte, dem Stand der Technik entsprechende, neue Bauplatte 1 weist eine untere Deckplatte 3 und eine obere Deckplatte 4 auf, zwischen welchen hier nur eine Schrägfaser/Schräghohlraum-Kernschicht 5 angeordnet ist, deren positiv schräge Faserung hier in einem positiven Winkel + α zur Erstreckung der unteren Deckplatte 3 einnimmt. Beide Deckplatten 3, 4 haben hier die gleiche Faserungsrichtung von rechts nach links und gleiche Plattendicken dd3 und dd4. Es können durchaus auch dünne Homogen-Platten ohne ausgeprägte Faserrichtung als Deckplatten 3, 4 verwendet werden.
Parallel zur schräg positiven Faser-Richtung in der Schrägfaser/Schräghohlraum-Kernschicht 5 sind in derselben bevorzugtermaßen gleichmäßig verteilt angeordnete und bevorzugterweise gleiche - hier runden Querschnitt aufweisende - schräg-positive Schräg-Hohlräume 6 angeordnet, welche in gleicher Weise wie die Fasern der Schrägfaser/Schräghohlraum-Kernschicht 5 zur unteren Deckplatte 3 einen positiven Winkel + a einnehmen. Die Schichten 3,4 und 5 sind flächig aneinander gebunden.
Linksseitig ist eine sonst gleichartig aufgebaute Bauplatte 1 mit negativ-schrägen Schrägfasern und negativen Schräg-Hohlräumen 6' in der Schrägfaser/Schräghohlraum-Kernschicht 5 abgebiidet, wobei die negativen Schrägfasem und die zu denselben parallelen negativen Schräg-Hohlräume 6' hier den gleichen, allerdings nach der anderen Seite gerichteten, also negativen spitzen Winkel - α zur Erstreckung der unteren Deckplatte 3 einnehmen.
Vorteilhaft ist es, wenn die Wände der positiven bzw. negativen Schräg-Hohlräume 6, 6' mit einer Brandschutzmasse besprüht sind.
Die Fig. 3 zeigt - bei sonst gleichbleibenden Bezugszeichenbedeutungen - eine Lage 5 der Bauplatte 1 mit hier jeweils nur einer, "positiven" Schrägfaser-Leiste 50, deren "positive" Faserung und "positiven" Schräg-Hohlräume 6 einen positiven spitzen Winkel +a zur unteren Deckplatte 3 einnehmen und mit einer rechtseitigen, "negativen" Schrägfaser-Leiste 50', deren "negative" Faserung und "negativen" Schräg-Hohlräume 6' einen negativen, hier gleich großen, Winkel -α zur unteren Deckplatte 3 einnehmen.
Die positiven und negativen Schrägfaser-Leisten 50, 50' werden beispielsweise jeweils abwechselnd in der gezeigten Stellung längs aneinander liegend angeordnet, eventuell miteinander verklebt, und bilden so eine einlagige Schrägfaser-Kernschicht 5 aus einer Vielzahl von längs aneinander liegenden, positiven und negativen Schrägfaser-Leisten 50, 50'. Unter- und oberseitig ist die Schrägfaser/Schräghohlraum-Kernschicht mit 13
den beiden Deckplatten 3, 4 materialschlüssig verbunden, womit eine Leicht-Bauplatte 1 erhalten wird, welche infolge der Schräglage der Stege bzw. Wandungen zwischen den Schräg-Hohlräumen 6. 6' eine ausgezeichnete Verankerung von Befestigungsmitteln, wie Schrauben od. dgl. sicher stellt und gleichzeitig eine hohe Gesamt-Homogenität hinsichtlich mechanischer Festigkeit aufweist.
Diese Fig. 3 zeigt also eine der - in Vielzahl die in Fig. 2 gezeigte Schrägfaser-Schicht 5 bildenden, aneinander gebundenen - Schrägfaser-Leisten 50, 50': Sie weisen in der hier gezeigten Form im Wesentlichen längliche Quader-Grundform mit einer Länge Iv auf. Die Höhe hk der Leisten 50, 50' ist, je nach gewünschter Gesamtdicke der Bauplatte 1, variabel. Die Schrägfaser-Leisten weisen eine endlosbandartige, etwa Rechteckimpuls-bzw. Rechteck-Zig/Zag-Querschnittsgestalt mit beidseitig außenseitigen Flankenflächen 531 und senkrecht dazu ausgerichteten, hier untereinander gleich geformten schrägen Nut-Wandungen 52 auf. Zwischen den Nut-Wandungen 52 sind hier ebenfalls untereinander gleich geformte - Einschnitte bzw. jeweils abwechselnd nach einer oder der anderen Seite hin offenen Nuten 6, 6' angeordnet, welche die positiven und negativen Schräg-Hohlräume 6, 6' in der Schrägfaser/Schräghohlraum-Kemschicht 5 bilden. Diese beidseitigen seitlichen Außenflächen bildenden Wandabschnitte 53 haben eine Material-Breite bb, die vertikalen Wandabschnitte 52 haben die Breite bz und die Schräg-Hohlräume 6, 6' zwischen denselben die Breite br. Günstigenfalls können die soeben genannten Breiten bb, bz und br untereinander gleich sein. Die Gesamt-Querschnittsfläche der Holzmasse der Schrägfaser-Leisten 50, 50' ist mit Qm bezeichnet.
Besonders hohe Festigkeit weisen erfindungsgemäße Bauplatten 1 mit zwei Lagen TL1 und TL2 umfassenden Schrägfaser-Kemschichten 5 mit Deckschichten 3, 4 auf, wie sie - bei sonst gleichbleibenden Bezugszeichenbedeutungen - schematisch in der Fig. 4 gezeigt sind. Die untere Lage TL1 ist mit abwechselnd negativen und positiven Schrägfaser-Leisten 50, 50' gebildet, welche parallel zum Betrachter angeordnet sind. An diese erste Lage TL1 ist hier eine Zwischenlage ZI z.B. aus Holz gebunden und an dieselbe eine gleich gebaute obere zweite Lage TL2, welche hier allerdings mit zu den positiven und negativen Schrägfaserleisten 50, 50' der ersten Teiliage TL1 senkrechter Ausrichtung der Schrägfaserieisten 50,50' angeordnet ist, welche also zum Betrachter hin gerichtet sind. Bei dieser Anordnung der Teillagen TL1 und TL2 ist besonders hohe Festigkeit, Stabilität und Gesamt-Homogenität der neuen Bauplatte 1 erreicht.
Es soll hier betont werden, dass die zweite Teillage TL2 je nach beabsichtigtem Einsatz auch in einem anderen als rechten Winkel zur ersten Teillage, also z.B. auch parallel zur 1. Teillage angeordnet sein kann. 14
Die Fig. 5 erläutert - bei sonst gleichbleibenden Bezugszeichenbedeutungen - eine besonders bevorzugte Ausführungsform des Verfahrens der Herstellung der Kernschicht 5 der neuen Bauplatten 1.
Es ist dort nicht näher gezeigt, dass zuerst in Bretter 58 in Längsrichtung, also in Faserrichtung ausgerichtete, faserparallele, senkrechte Nuten 60 ober· und unterseitig eingefräst werden.
Gezeigt ist, wie jeweils in einem Winkel +ß und -ß zur Mittellinie, welche gleichzeitig die Verarbeitungsrichtung VR bzw. kontinuierliche Fortbewegungsrichtung in bzw. durch eine Heißpresse HP ist, zwei Bretter 58 mit Nuten 60 zueinander gekreuzt in Verarbeitungsrichtung VR eingezogen werden. An die Bretter 58 jeweils längsseitig direkt anschließend werden jeweils zueinander in gleicher Weise gekreuzt laufend weitere derart genutete Bretter 58 kontinuierlich eingezogen.
Bei der in Fig. 5 gezeigten Verfahrensweise werden zwischen den, gekreuzt eingezogenen ober- und unterseitig längsgenuteten Brettern 58 laufend dünne Zwischenlage-Schichten ZI eingezogen, was aber keineswegs zwingend ist.
Der größte Vorteil der mit den neuen Schrägfaserleisten (50, 50') gebildeten neuen Kernschichten 5 besteht darin, dass zwischen den beiden Hauptflächen der auf erfinderische neue Art beidseitig längs-genuteten Bretter bzw. Leisten 50, 50' keine unterschiedlichen mechanischen Verhältnisse vorliegen, da die Leisten die Schräghohlräume bzw. Schrägnuten auf beiden Seiten der Leisten aufweisen, was für die mechanische Festigkeit und Homogenität der Kernschichten von wesentlicher Bedeutung ist. Es soll gleich hier betont werden, dass die Anordnung von Zwischenlage-Schichten Uö absolut nicht notwendig sind, ja dass in den meisten Fällen keine solchen vorgesehen sind.
Es können die Zwischenlagen ZI beliebig oder eben nicht eingesetzt werden, und es können innerhalb eines weiten Bereiches die Winkel +ß und -ß der zueinander gekreuzt geführten Holzbretter 58 variiert werden, wobei es besonders bevorzugt ist, wenn diese Winkel +ß und -ß in einem Bereich zwischen 40 und 50° liegen, wenn also Faser- und Nut-Erstreckungen der beiden gekreuzt in die Heißpresse einlaufenden Bretter 58 im Wesentlichen zueinander senkrecht angeordnet sind.
Laufend werden nach Durchlaufen der Heißpresse , symbolisch mit HP bezeichnet - in der Fig. 5 an den Beginn gestellt, - mit Schnitten S, symbolisiert durch ein Sägesymbol, senkrecht zur Verarbeitungsrichtung VP bzw. Mittellinie ML in jeweils gewünschter Stärke der späteren Kemschicht 5 (Doppel-)Schrägfaser-Leisten 50, 50’ abgetrennt, siehe Phase II. i!
Hier ist gut ersichtlich, wie aus dem an sich nicht zwingend vorhandenen Zwischenlage-Brett ZI der Phase I eine an sich nicht zwingend notwendige Armierungs-bzw. Versteifungsleiste 7 gebildet worden ist.
Zur Phase III hin wird die (Doppel-)Schrägfaser-Leiste 50, 50' um 90° um eine Längsachse nach vorne gedreht und an dieselbe werden Seit an Seit, bzw. längsseitig anliegend weitere (Doppel·) derart erhaltene Schrägfaser-Leisten 50, 50' angeordnet.
Diese längsseitig seitlich aneinander anliegenden (Doppel-)Schrägfaser-Leisten 50, 50' bilden insgesamt die Schrägfaser-Kemschicht 5, an welche gegebenenfalls weitere derartige Kernschichten 5 und gewünschtenfalls dann unter- und oberseitig jeweils - die hier nicht gezeigten - Deckschichten 3, 4 gebunden bzw. heißgeleimt werden.
Der Auf- bzw. Eintrag einer Hitzeschutzmasse in die Nuten 60 der Bretter 58 erfolgt günstigerweise gleich nach dem Nuten-Fräswerkzeug bei der - nicht gezeigten -Erstellung der ober- und unterseitig längs-genuteten Bretter 58.
In gleicher Weise erfolgt der Leim-Auftrag auf die Bretter 58, die eventuell eingesetzten Zwischenlagen ZI, und später - wenn nötig - auf die Deckschichten 3, 4 an jeweils günstigen Punkten des kontinuierlichen Fertigungsprozesses.
Die Fig. 6 zeigt - bei sonst gleichbleibenden Bezugszeichenbedeutungen - in Schrägansicht die Bildung eines Wandelementes 9 mit zwei dasselbe begrenzenden und als Verkleidungs-, insbesondere als Wärmedämmplatten fungierenden, wie bisher beschriebenen neuen Bauplatten 1 und 1'.
Die beiden Bauplatten 1, 1' werden im Abstand zueinander lagestabilisiert angeordnet, wobei der Zwischenraum 90 zwischen denselben von gleichmäßig verteilt angeordneten, denselben überbrückenden und im Wesentlichen innenseitig an die hier zuerst einmal als Schalungsplatten fungierenden Bauplatten 1, 1' anliegenden Distanzhalteelementen 91, welche hier mit Rohrstücken, z.B. aus Kunststoff, gebildet sind, durchmessen ist. In den Zwischenraum 90 können Armierungsstäbe oder -gitter 92 eingebracht werden.
Innenseitig können die Bauplatten 1, 1' mit einer nässe-abweisenden, jedoch bevorzugter Weise dampfdurchlässigen Haftvermittlungsschicht 19, z.B. auf Basis von Epoxiharz mit einer Besandung, versehen sein.
In den Zwischenraum 90 zwischen den beiden neuen Bauplatten 1 und 1' wird dann z.B. Leichtbeton 95 eingebracht, wobei es zur Umgießung der in ihrem Inneren freibleibenden Distanzhalte-Rohrstücke 91 und zur Bindung des Betons 95 an die sozusagen eine "verlorene Schalung" bildenden neuen Bauplatten 1,1' kommt.
Nach dem Erhärten des Betons 95 wird ein beiderseitig mit fertigen Wärme- und Schallschutz-Verkleidungsplatten 1,1' versehenes Wandstück bzw. ein derartiges Fertig-Wandungselement 9 erhalten. Außenseitig können die neuen Bauplatten 1,1' noch mit einem Putzträger 181, z.B. mit einem Putznetz, bzw. gleich mit einem fertigen Putz 18 versehen sein.
Die Ausbildung der Distanzhalteelemente 91 als innen leere Rohrstücke hat den Vorteil, dass durch dieselben die Dampfdiffusion quer durch die Wand 9 gesichert ist. Selbstverständlich kann auch jede andere Art von Distanzelementen Einsatz finden.
Die Fig. 7 zeigt - bei sonst gleichbleibenden Bezugszeichenbedeutungen -schematisch die reale Vorgangsweise bei Vorort-Erstellung einer bzw. eines dem in Fig. 6 gezeigten Wandungselement entsprechenden Wandung bzw. Wandstücks 9'. Es ist dort gezeigt, wie die beiden - zuerst als Schalungsplatten dienenden und letztlich die Verkleidung des Wandstücks bildenden - neuen Bauplatten 1, 1' außenseitig gegen Verformung, insbesondere Ausbauchung, mittels Haltebalken 901 und 902 od. dgl. und durchgehender Schraubschäfte 903 mit Flügelmuttern 904 in Position gehalten sind, bevor die Verfüllung des die Armierungseisen 92 beherbergenden Zwischenraums 90 zwischen den Bauplatten 1 und 1' mit dem Beton 95 erfolgt, wobei nach dessen Erhärtung die Haltebalken entfernt werden.
Die Fig. 8 zeigt - bei sonst gleichbleibenden Bezugszeichenbedeutungen -schematisch die Herstellung einer Decke 9", indem auf eine mit neuen Bauplatten 1 gemäß der Erfindung gebildete, mittels Schraubstützen 905 und Haltebalken 901 abgestützte, - wiederum "verlorene Schalung" - nach Verlegung der Armierungseisen 92 die Decke 9" mit Beton 95 gegossen wird. Nach Verfestigung desselben wird die Stützkonstruktion 901, 905 entfernt, und es wird eine fertige, beispielsweise mit einer Schalldämm- oder Akustik-Verkleidung am Plafond versehene, Beton-Decke 9" erhalten.
Die Fig. 9 zeigt - bei sonst gleichbleibenden Bezugszeichenbedeutungen - ein weiteres neues Wandungselement 9"', welches mit einer erfindungsgemäßen Bauplatte 1 und beidseitig an dieselbe gebundenen handelsüblichen Gipskartonplatten 190 gebildet ist.
Anstelle der Gipskartonplatten 190 können ein oder beidseitig hoch-feuerfeste Brandschutz-Mineralfaserplatten aufgebracht sein, und auf diese Weise kann eine Wandung mit F90-Brandhemmwirkung erstellt werden. Die Brandschutzwirkung kann noch gesteigert werden, indem in die Schräg-Hohlräume der Kernschicht 15 ein hitze-intumeszierendes Material eingebracht worden ist.
Bei einer noch einfacher gebauten, direkt als solches z.B. als Zwischenwandelement 9^ ersetzbaren, in der in Fig. 10 - bei sonst gleichbleibenden Bezugszeichenbedeutungen - gezeigten neuen Bauplatte 1 sind die beiden Deckschichten 3, 4 gleich selbst mit den Gipskartonplatten 190 gebildet und zwischen denselben ist die neuartige Schrägfaser/Schräghohlraum-Kernschicht 5 angeordnet. ···· ···· 17 • · I ···
Die Fig. 11 zeigt - bei sonst gleichbleibenden Bezugszeichenbedeutungen - ein mit drei zueinander parallel im Abstand voneinander angeordneten neuen Bauplatten 1,1', 1" gebildetes Wandelement 9V, bei welchem in den beiden Zwischenräumen 90 zwischen jeweils zwei der Bauplatten 1, V, 1" Distanzhalteelemente 91, beispielsweise aus mehreren aneinander gebundenen, eine Faserung und Hohlräume beispielsweise senkrecht zu der Erstreckung der Bauplatten aufweisenden Körpern (91), angeordnet sind.
Die Fig. 12 zeigt - bei sonst gleichbleibenden Bezugszeichenbedeutungen - eine als Akustik- bzw. Schallschluck-Verkleidungsplatte für akustik-neutrale Räume ausgebildete Bauplatte 1, welche sich von der z.B. in der Fig. 2 gezeigten Bauplatte 1 vor allem dadurch unterscheidet, dass in die einem Schallerreger zugekehrte Deckschicht 4 dieselbe durchsetzende, hier ovale Schallschluck-Öffnungen 41 eingearbeitet sind, welche den Zugang des Schalls an die in Folge der Öffnungen 41 sichtbare Schrägfaser/Schräghohlraum-Schicht 5 mit den - hier als die Schallenergie durch Vielfach-Reflexion vernichtende Schallschluck-Hohlräume fungierenden - Schräg-Hohlräumen 6, 6' freigibt.
Es soll zu den Fig. 6 bis 12 nur kurz erläutert sein, dass die dort eingesetzten neuen Bauplatten 1 alle eine neue Schrägfaser/Schräghohlraum-Kernschicht 5 auf Basis der neuen Schrägfaser-Leisten 50, 50' aufweisen, wie auch immer diese Schrägfaser/Schräghohlraum-Kemschicht 5 im Einzelnen aufgebaut ist.
Claims (50)
18 18 ···· ···· ·· ·* ♦♦ • ·· ·· · · · · · ······ · · ♦·· • · · · ··· · · · ···· · ··· t • t ·· ·· ·#· ♦♦ ·♦· Patentansprüche 1. Holzbrett (58) mit von dessen flächiger Ober- und Unterseite (30, 40) in dasselbe eingetrieften, eingearbeiteten bzw. eingefrästen, zueinander parallelen Längs-Nuten (60), welche sich in Richtung der Längserstreckung des Brettes (1) und des hiezu parallelen Faserungsverlaufs erstrecken, dadurch gekennzeichnet, - dass es einen Querschnitt aufweist, der einem kontinuierlichen, zinnen- bzw. einfach-mäanderartigen, im wesentlichen einer Kasten- bzw. Rechteckimpulsfolge entsprechenden Rechteck-Zig/Zagband entspricht, und - bei welchem abwechselnd jeweils in jedem der Stege zwischen den Längs-Nuten (60) auf einer Seite (30, 40) des Brettes (58) eine zu der selben seitlich versetzte Längs-Nut (60) eingearbeitet ist bzw. und demselben entlang verläuft, die von der anderen Seite (40, 30) des Brettes (58) her eingetieft ist, und umgekehrt, und - dass - wenn notwendig oder gefordert - die Wände und gegebenenfalls die Gründe der Nuten (60) mit einem, bevorzugt in der Hitze intumeszierenden Brandschutzmittel beaufschlagt sind..
2. Holzbrett (58) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass alle vertikal zu den beiden Flächen der Ober- und Unterseite (30, 40) des Brettes (58) ausgerichteten Wandungsabschnitte zwischen den jeweils abwechselnd von der Brett-Ober- und -Unterseite (30, 40) her eingetieften Längsnuten (60) untereinander gleiche Wandungsstärken (bb) aufweisen.
3. Holzbrett (58) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass alle parallel zu der Ober- und Unterseite (30, 40) des Brettes (58) ausgerichteten, jeweils den inneren Längs-Nutgrund bildenden Wandungsabschnitte der Längsnuten (60) untereinander gleiche Wandungsstärken (bb) aufweisen.
4. Holzbrett (58) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass alle die Längsnuten (60) des Bretts (58) begrenzenden Wandungsabschnitte untereinander gleiche Wandstärken (bz, bb) aufweisen.
5. Holzbrett (58) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Längsnuten (60), bevorzugt länglichen, Rechteck-Querschnitt aufweisen. Λ. ·*·· ♦·«· • · • ··· ·· *· »· 19 • · · · · · * • · · · · ♦ • · · · ♦·· · · · ···· · · · · · 6. (Leicht-)Holzplatte oder -körper, welche(r) mit zumindest einer, bevorzugt jedoch mit einer geradzahligen Mehrzahl von - übereinander angeordneten und flächig aneinander gebundenen Lage(n) von seitlich längs aneinander liegenden oder gebundenen, mit brettlängserstreckungs-parallelen Längsnuten (60) versehenen Brettern (58) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5 gebildet ist, wobei jeweils zwei der miteinander verbundenen Lagen mit in einem Winkel 2ß (+ß und -ß zur Mittellinie ML) zueinander sich erstreckenden Brettern (58) mit dementsprechenden, in einem Winkel zueinander verlaufenden Längsnuten (60) gebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die/der (Leicht-)Holzplatte oder der Körper mit einer Mehrzahl von übereinander angeordneten und flächig aneinander gebundenen Lagen (5') von einander in einem einem Winkel z.B. von 15 bis 165!, insbesondere von 80 bis 100°, kreuzenden, seitlich aneinander liegenden oder gepressten Brettern mit beidseitig abwechselnd angeordneten Längsnuten gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5 gebildet ist.
7. Leicht-Holzplatte bzw. -körper nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Bretter (58) der einzelnen, jeweils übereinander angeordneten, aneinander gebundenen Lagen (5') einander - hinsichtlich ihrer Längserstreckung ihres Faserund ihres Längsnutverlaufs - jeweils abwechselnd in einem Winkel (2ß) von 15 bis 165°, insbesondere von 80 bis 100°, windschief zueinander kreuzen.
8. Leicht-Holzplatte oder -körper nach einem der Ansprüche 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass sie bzw. er zumindest an ihren ober- und unterseitigen, die Längsnuten (60) aufweisenden Haupterstreckungsflächen, jeweils eine an dieselben gebundene Deckplatte (3, 4), insbesondere aus der Gruppe Holz, Holzwerkstoffe, Schichtholz oder Homogenholz, aufweist.
9. Leicht-Holzplatte oder -körper nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Deckplatten (3, 4) aus Holz gebildet sind und eine zueinander parallele oder aufeinander normale (90°-Winkel) Richtung der Faserung aufweisen. 20 -W ···· ···· • # ♦ ··♦
10. Zwei- oder Mehrfach-Schrägfaser/Schräghohlraum-Leisten, dadurch gekennzeichnet, dass sie mittels - zu den ober- und unterseitigen, die einander windschief im Winkel (a) kreuzenden, jeweils zueinander parallele Längsnuten (60) aufweisenden, Haupterstreckungsflächen - vertikal, und die Längsnuten (60) aller Lagen (5') der Leicht-Holzplatten oder -körper gemäß einem der Ansprüche 6 bis 9 in einem Winkel (90-ß) bzw. -(90-ß) von ± 7,5 bis ± 82,5°, insbesondere von ± 40 bis ± 50°, zu ihrer Längsrichtung bzw. 90° zur Mittellinie ML) schneidenden - in Abständen einer jeweils gewünschten Leisten-Dicke voneinander geführten - Trennschnitten durch die/den Leicht-Holzplatte oder -körper gemäß einem der Ansprüche 6 bis 9 erhalten bzw. produziert sind.
11. Zwei- oder Mehrfach-Schrägfaser/Schräghohlraum-Leisten nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass sie mit einer geraden Anzahl von über die - von den jeweils eine in dieselben eine Nut (60) eingetieft enthaltende - selbst einander benachbarte Nuten voneinander trennende, Stegen gebildeten Ober- bzw. Unterseiten (3', 4) aneinander gebundenen Einzel-Schrägfaser/Schräghohlraum-Leisten (50, 50') mit einem - wie im Anspruch 1 definierten - kontinuierlichen Rechteck-Zig/Zag-Band entsprechenden Querschnitt gebildet sind, wobei in den jeweils einander benachbarten, längs aneinander liegenden oder gebundenen Einzel-Schrägfaser/Schräghohlraum-Leisten (50, 50') die Nuten bzw. Hohlräume (6, 6') einander windschief kreuzend jeweils in einem positiven und einem negativen Winkel (±a) von ± 15 bis ± 80°, vorzugsweise von ± 40 bis ± 50°, schräg zu den ober- bzw. unterseitigen Flächen dieser Leisten verlaufen.
12. Kernschichtplatte (5) für Bauplatten bzw. Bauelemente, Struktur-, Wandungs-, Verkleidungs-, oder Trägerelemente auf Basis von Holz, welche mit zwei voneinander beabstandet und zueinander parallel angeordneten, jeweils ober- und unterseitigen Haupterstreckungs- bzw. Begrenzungsflächen (3', 4') und mindestens einer von denselben begrenzten Kemschicht (5), gebildet ist, wobei zumindest eine Kernschicht (5) die Kernschichtplatte selbst bildet und zumindest eine zumindest einlagige Schrägfaser/Schräghohlraum-Kernschicht (5) ist, welche aus einem einheitliche Faserung aufweisenden Holz gebildet ist, dessen Fasern bzw. Faserung zur Erstreckung der beiden Begenzungsflächen (30, 40) einen Winkel (+ a) von + 15 bis + 80°, insbesondere von + 40° bis +50° und/oder einen Winkel (-a) von -15 bis -80°, insbesondere von - 40° bis - 50“, aufweisen bzw. aufweist, 21 ·· ·· ·· · ···♦ ·»«· • ·· · · 0 00 # · ······ · ♦ ··· ······· · · 0 0 0 0 0 · · · · · wobei weiters vorgesehen ist, dass die zumindest eine Schrägfaser-Kemschicht (5) eine Vielzahl von dieselbe voll durchsetzenden, zur jeweiligen Faserrichtung parallelen, vorzugsweise untereinander gleich großen und vorzugsweise gleichmäßig verteilt angeordneten, positiven und/oder negativen Schräg-Hohlräumen (6, 6') aufweist, und wobei die Schrägfaser-Kernschicht (5) mit über ihre Flankenflächen (521, 531) seitlich aneinander liegend angeordneten oder aneinander gebundenen, Schrägfaser/Schräghohlraum-Leisten (50, 50') gebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die die Schrägfaser/Schräghohlraum-Kernschicht (5) mit jeweils längs seitlich aneinander liegenden oder gebundenen Mehrfach-Schrägfaser/Schräghohlraum-Leisten (50, 50') gemäß einem der Ansprüche 10 und 11 gebildet ist, welche derart angeordnet sind, dass die dem Rechteckimpuls- bzw. Zig/Zag-Querschnitt derselben entsprechenden Wandungen bzw. Wandungsabschnitte aus Holz und die zwischen denselben jeweils abwechselnd von den beiden Seiten eingetieften Nuten (60, 60') die beiden Haupt-Begrenzungsflächen in einem spitzen Winkel (a) schneiden bzw. dort münden, welcher innerhalb der oben genannten Bereichsgrenzen liegt.
13. Bauplatte bzw. Bauelement, insbesondere Struktur-, Wandungs-, Verkleidungs-, oder Trägerelement mit Mehrschichtaufbau, vorzugsweise auf Basis von Holz oder Holzwerkstoffen, welche(s) mit zwei voneinander beabstandet und zueinander parallel angeordneten Deckschichten und mindestens einer zwischen denselben angeordneten und mit ihnen verbundenen Kemschicht, gebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Kemschichtplatte (5) gemäß Anspruch 12 zwischen zwei - jeweils mit einem flächigen, vorzugsweise kompakten, Schicht-, Platten- oder Folien-Material, aus der Gruppe Holz, Holzwerkstoffe, Schichtholz, Sperrholz, Holzspanmaterial, Metall-, Textil- und Fasermaterialien, Pappen, Papiere, Kunststoffe, faserverstärkte Kunststoffe, mineralbasierte Baustoffe, Stein, Kunststein und Verbundstoffe von zwei oder mehr der soeben genannten Materialien, gebildeten - gegebenenfalls mehrlagigen-Deckschichten (3,4) angeordnet ist.
14. Bauplatte bzw. Bauelement, insbesondere Struktur-, Wandungs-, Verkleidungs-, -Trägerelement mit Mehrschichtaufbau, vorzugsweise auf Basis von Holz oder Holzwerkstoffen, welche(s) mit zwei voneinander beabstandet und zueinander parallel angeordneten Deckschichten und mindestens einer zwischen denselben angeordneten und mit ihnen verbundenen Kemschicht, gebildet ist, nach Anspruch 13, 22 ·· ·♦ • ··♦· #»·· • • · · · ·· • • • • · · · • • ··· • • · · · · • • • dadurch gekennzeichnet, dass zwischen zwei - jeweils mit einem flächigen, vorzugsweise kompakten, Schicht-, Platten- oder Folien-Material, gebildeten Deckschichten (3, 4) als Kemschicht zumindest eine an die genannten Deckschichten (3, 4) gebundene, zumindest eine Lage bildende Schrägfaser/Schräghohlraum-Kemschicht (5) angeordnet ist, welche mit längsseitig aneinander liegenden oder gebundenen Schrägfaser-Leisten (50, 50') aus jeweils pro Leiste (50, 50') einheitliche, zur Leistenerstreckung und zu den Deckflächen (3, 4) positiv oder negativ schräge Ausrichtung enthaltendem bzw. mit solchen gebildetem und eine derartige Schräg-Faserung bzw. Faserstruktur aufweisendem Holz, gebildet sind, wobei die Schrägfaser-Leisten (50, 50') einer Lage, jeweils nebeneinander liegend abwechselnd - einmal (50) im wesentlichen einheitliche positive Schrägfaser/Schräghohlraum(-nut)-Ausrichtung und eine Vielzahl von im wesentlichen zueinander parallelen und positiv schrägfaser-parallelen, die positive Schrägfaser-Leiste (50) jeweils voll durchsetzenden positiven Schräg-Hohlräumen bzw. Nuten (6) aufweisen, wobei die positiven Schrägfasem und Schräg-Hohlräume bzw. -Nuten (6) sich in einem positiven spitzen Winkel (+a) von +15 bis +80“, vorzugsweise von + 40 bis + 50°, zur Flächenerstreckung der Deckplatten (3,4) erstrecken, und einmal (50') im wesentlichen einheitliche negative Schrägfaser/Schräghohlraum(nut)-Ausrichtung und eine Vielzahl von im wesentlichen zueinander parallelen und negativ schrägfaser-parallelen, die negative Schrägfaser/Schräghohlraum-Leiste (50') voll durchsetzenden, negativen Schräg-Hohlräumen bzw. -Nuten (6') aufweisen, wobei die negativen Schrägfasern und Schräg-Hohlräume bzw. -Nuten (6), sich in einem negativen spitzen Winkel (-a) von -15 bis -80°, vorzugsweise von - 40 bis - 50°, zur Flächenerstreckung der Deckschichten (3,4) erstrecken.
15. Bauplatte bzw. Bauelement nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass deren bzw. dessen Kernschicht (5) mit zwei flächig aneinander liegenden oder gebundenen Schrägfaser-Teillagen (T1, T2) gebildet ist, deren jede in ihrem Aufbau im Wesentlichen gleich der mit einander abwechselnden positiven und negativen Schrägfaser-Leisten (50, 50') gebildeten Schrägfaser-Kernschicht (5) gebildet ist, wobei jedoch eine der Teillagen (T1, T2) bzw. die Richtung des Verlaufs der sie bildenden Schrägfaser-Leisten (50, 50') in einem Winkel (ß) von 60 bis 120°, vorzugsweise in einem Winkel von im Wesentlichen 90°, zur jeweils anderen Teillage *· ·· • »··· ·«·· • • · • · ·· • • • • · • · • • ··· • • · ··· • • • • • · • # • · • (T2, T1) bzw. zum Verlauf der dieselbe bildenden Schrägfaser-Leisten (50, 50') angeordnet ist.
16. Bauplatte bzw. Bauelement nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass deren bzw. dessen Kernschicht (5) zwischen den Deckschichten (3,4) mit einer geraden Anzahl von flächig aneinander liegenden und aneinander gebundenen Schrägfaser-Teillagen (T1, T2, T3,...) gebildet ist, deren jede in ihrem Aufbau der Schrägfaser/Schräghohlraum-Kemschicht (5)gemäß einem der Ansprüche 13 bis 15 entsprechend ausgebildet ist, wobei - entweder jeweils die erste und die dritte Teillage (T1) und (T3) zueinander parallel ausgerichtete Schrägfaser-Leisten (50, 50') aufweisen und die zwischen denselben (T1, T3) angeordnete zweite Teillage (T2) in einem Winkel im Bereich von 60 bis 90°, vorzugsweise in einem Winkel von im Wesentlichen 90°, zu den beiden anderen Teillagen (T1, T3) angeordnet bzw. ausgerichtet ist, - oder aber die zweite Teillage (T2) gegenüber der ersten Teillage (T1) um im Wesentlichen 120° verdreht und die die dritte Teillage (T3) gegenüber der zweiten Teillage (T2) um weitere im Wesentlichen 120° verdreht angeordnet bzw. ausgerichtet ist.
17. Bauplatte bzw. Bauelement gemäß einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Teillagen (T1, T2, T3,...) jeweils eine dünne Zwischenlage aus Holz oder aus einem Holz-Werkstoff, angeordnet und jeweils mit den Teillagen (T1, T2, T3,...) flächig verbunden ist.
18. Bauplatte bzw. Bauelement nach einem der Ansprüche 13 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass in der Schrägfaser/Schräghohlraum-Kemschicht (5) - in Mehrzahl jeweils einander abwechselnd - eine positive (50) und eine negative (50') Schrägfaser-Leiste, jeweils seitlich längs aneinander liegend oder gebunden angeordnet sind.
19. Bauplatte bzw. Bauelement nach einem der Ansprüche 13 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass in jeder der Teillagen (T1, T2, T3,...) der Schrägfaser/Schräghohlraum-Kemschicht (5) jeweils abwechselnd mehr als eine positive Schrägfaser-Leiste (50) und in gleicher Anzahl mehr als eine negative Schrägfaser-Leiste (50') jeweils längs aneinander liegend oder gebunden angeordnet sind.
20. Bauplatte bzw. Bauelement nach einem der Ansprüche 13 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass dessen Schrägfaser/Schräghohlraum-Kemschicht (5) mit einer geraden Anzahl von, insbesondere mit zwei, Schrägfaser-Teillagen (T1, T2,...) gebildet ist, deren jede mit längs aneinander liegend oder gebunden angeordneten Schrägfaser-Leisten (50, 50') gebildet ist, - wobei alle positiven Schrägfaser-Leisten (50) der ersten Teillage (T1) die gleiche einheitliche positive Schrägfaser/Schräghohlraum(-nut)-Ausrichtung und eine Vielzahl von im wesentlichen positiv schrägfaser-parallelen, die positiven Schrägfaser-Leisten (50) voll durchsetzenden positiven Schräg-Hohlräumen oder -Nuten (6) aufweisen, - wobei die positiven Schrägfasern und Schräg-Hohlräume oder -Nuten (6), sich in einem positiven spitzen Winkel +a von + 15 bis + 80°, vorzugsweise von + 40 bis + 50°, zur Flächenerstreckung der Deckschichten (3,4) erstrecken, und - wobei alle negativen Schrägfaser-Leisten (50') der zweiten Teillage (T2) die gleiche einheitliche negative Schrägfaser/Schräghohlraum(-nut)-Ausrichtung und eine Vielzahl von im wesentlichen schrägfaser-parallelen, die negativen Schrägfaser-Leisten (50') voll durchsetzenden negativen Schräg-Hohlräumen oder -Nuten (6'), aufweisen, - wobei die negativen Schrägfasern und Schräg-Hohlräume oder -Nuten (6'), - sich in einem negativen spitzen Winkel -a von -15 bis -80°, vorzugsweise von - 40 bis - 50°, zur Flächenerstreckung der Deckschichten (3,4) erstrecken.
21. Bauplatte bzw. Bauelement od. dgl. nach einem der Ansprüche 13 bis 20, dadurchgekennzeichnet, dass die Schräg-Hohlräume oder -Nuten (6, 6') in den Schrägfaser-Leisten (50, 50') der Schrägfaser/Schräghohlraum-Kernschicht (5) untereinander gleiche Flächengröße und/oder im Wesentlichen Rechteck-Gestalt besitzende Querschnitte aufweisen, und/oder in Erstreckungsrichtung der Schrägfaser-Leisten (50, 50') voneinander gleich beabstandet sind. 25
22. Bauplatte bzw. Bauelement nach einem der Ansprüche 13 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Schräg-Hohlräume oder -Nuten (6, 6') der Schrägfaser-Leisten (50, 50') mit jeweils zueinander parallelem, durch Fräsung gebildetem, untereinander im Wesentlichen gleiche Tiefe und/oder Größe bzw. Breite und/oder Querschnittsfläche und/oder Querschnittsgestalt aufweisendem, von der Ober- zur Unterseite durchgehendem Verlauf ausgebildet sind.
23. Bauplatte bzw. Bauelement nach einem der Ansprüche 13 bis 22, dadurchgekennzeichnet, dass die Schräg-Hohlräume oder -Nuten (6, 6’) der Schrägfaser-Leisten (50, 50’) bzw. die Schräg-Hohlräume (6, 6') der Schrägfaser/Schräghohlraum-Schicht (5) im Wesentlichen längliche Parallelogrammform und Rechteck-Querschnittsform, gegebenenfalls mit jeweils gerundetem Nut-Grund, aufweisen, wobei die Rechteck-Länge im Verhältnis zur Rechteck-Breite (5:1) bis (1:1), vorzugsweise (5:2) bis (4:3), beträgt.
24. Bauplatte bzw. Bauelement nach einem der Ansprüche 13 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass das Verhältnis der Gesamtheit der Querschnittsflächen der Schräg-Hohlräume oder -Nuten (6, 6') in der Schrägfaser/Schräghohlraum-Kernschicht (5) zur Gesamtheit der Querschnittsfläche(n) (Qm) des dieselbe bildenden Schrägfaser-Materials, also Holzes, zwischen 5:1 und 1:5, vorzugsweise zwischen 2:1 und 1:2, beträgt.
25. Bauplatte bzw. Bauelement nach einem der Ansprüche 13 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenwände und der Grund der positiven und negativen Schräg-Hohlräume oder -Nuten (6, 6') der positiven und negativen Schrägfaser-Leisten (50, 50') der Schrägfaser/Schräghohlraum-Kernschicht (5) mit einer bei Hitzeeinwirkung im Brandfall expandierenden und die Schräg-Hohlräume oder -Nuten (6, 6') füllenden, intumeszierenden Brandschutz- bzw. Brandausbreitungshemm-Polymermasse, insbesondere mit einer solchen auf Basis von Struktur-Wasser enthaltenden Silikaten, beschichtet sind.
26. Bauplatte bzw. Bauelement nach einem der Ansprüche 13 bis 25, dadurch gekennzeichnet, - dass die Deckschichten (3, 4) mit untereinander gleichen Materialien, also mit untereinander gleichen Hölzern und/oder mit untereinander gleichen Materialstärken, gebildet sind.
27. Bauplatte bzw. Bauelement nach einem der Ansprüche 13 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass die Schrägfaser/Schräghohlraum-Kemschicht (5) bzw. die dieselbe bildenden bzw. Schrägfaser-Leisten (50, 50') mit einem üblichen Holz, insbesondere Eiche, mit einem Holz minderer Qualität oder mit einem Leichtholz, insbesondere mit Balsa-und Okume-Holz mit einer Dichte im Bereich von 0,1 bis 0,8 g/cm3, gebildet ist bzw. sind.
28. Bauplatte bzw. Bauelement nach einem der Ansprüche 13 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass die mit den positiven und negativen Schräg-Hohlräumen (6, 6') ausgebildete Schrägfaser/Schräghohlraum-Kernschicht (5) mit linear-gerade aneinandergereiht angeordneten, vorzugsweise untereinander gleiche Breite aufweisenden, positiven und negativen Schrägfaser/ Schräghohlraum-Leisten (50, 50') ausgebildet ist, - welche entweder direkt längs seitlich aneinanderliegend oder längs aneinander gebunden angeordnet sind, - wobei es für diesen Fall bevorzugt ist, wenn die beiden Deckschichten (3, 4) aus kompakten Holz-Spanplatten bzw. -Homogenplatten ohne ausgeprägte Faserungsrichtung gebildet sind, oder - dass jeweils zwischen einander benachbarten, derartigen positiven und negativen Schrägfaser-Leisten (50, 50') an deren einander zugewandten vertikalen Längsflanken anliegende, vorzugsweise an dieselben gebundene, zueinander parallel verlaufende Armierungs- bzw. Versteifungs-Leisten (7) angeordnet sind.
29. Bauplatte bzw. Bauelement nach einem der Ansprüche 13 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass die Armierungs- bzw. Versteifungsleisten (7) länglich rechteckigen Querschnitt aufweisen. 27
30. Bauplatte bzw. Bauelement nach einem der Ansprüche 13 bis 29, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Deckschichten (3, 4) mit im Wesentlichen untereinander gleicher bzw. zueinander paralleler Ausrichtung der Fasern bzw. Faserung des sie bildenden Materials, also Holzes, ausgebildet sind.
31. Bauplatte bzw. Bauelement nach einem der Ansprüche 13 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass dieselbe bzw. dasselbe zumindest an zwei jeweils einander gegenüberliegend verlaufenden, vorzugsweise an allen, Schmalseiten-Flanken mit Deckleisten, vorzugsweise aus Holz, abgeschlossen ist.
32. Bauplatte bzw. Bauelement nach einem der Ansprüche 13 bis 31, dadurch gekennzeichnet, - dass sie als Schallschluck- bzw. Akustikplatte aus Holz ausgebildet ist, und dass ihre der Schallquelle zugewandte Deckschicht (4) mit dieselbe durchsetzenden, einem jeweils gewünschten Design entsprechend angeordneten und geformten, Schalldurchlass-Öffnungen (41) ausgebildet ist und die Schrägfaser/Schräghohlraum-Schicht (5) und deren Schräg-Hohlräume oder -Nuten (6, 6') durch diese Öffnungen (41) hindurch direkt schall-zugänglich sind, wobei aus Sicherheitsgründen die Innenwände der Schräg-Hohlräume oder -Nuten (6, 6') mit einer bei Hitzeeinwirkung im Brandfall expandierenden bzw. intumeszierenden Brandschutz-Polymermasse beschichtet sind, oder - dass die Bauplatte (1) als Schwingungs- und Resonanzplatte für Böden und Decken von Schallgenerier- bzw. -abstrahl-Geräten, also von Lautsprecherboxen oder Musikinstrumenten, ausgebildet ist, wobei gegebenenfalls eine ihrer Deckschichten (3, 4) mit Schall-Abstrahlöffnungen ausgebildet ist, und die Schrägfaser/Schräghohlraum-Kemschicht (5) und deren Schräg-Hohlräume oder -Nuten (6, 6') durch diese Öffnungen (41) hindurch schallabstrahl-wirksam sind.
33. Bauplatte bzw. Bauelement nach einem der Ansprüche 13 bis 32, dadurch gekennzeichnet, dass sie - als Sicherheits-Bauplatte, insbesondere als Türblatt, mit zwei Deckschichten (3, 4), beispielsweise aus Holz oder aus einem Holz-Werkstoff, ausgebildet ist, und die in der mit Holz gebildeten Schrägfaser/Schräghohlraum- 233 • · · ··« Schicht (5) voneinander beabstandet und zueinander parallel angeordneten Armierungs- bzw. Versteifungsleisten (7) aus Stahl bestehen, und/oder - dass an zumindest eine der Deckschichten (3, 4) aus Holz außenseitig eine Metallplatte oder -folie klebe-gebunden ist, oder dass an Stelle der Deckschichten aus Holz jeweils eine Metallplatte oder -folie direkt an die Schrägfaser/Schräghohlraum-Schicht (5) gebunden ist, wobei es bevorzugt ist, dass die Bindung der Metallplatte oder -folie mit einem bei Hitzeeinwirkung im Brandfall expandierenden bzw. intumeszierenden Kleber erfolgt ist.
34. Wand-, Zwischenwand- oder Deckenelement bzw. -platte mit hoher Wärme-, Schall-und/oder Trittschall-Dämmungswirkung für Neubau, Ausbau und Sanierung von Bauten oder Räumen dadurch gekennzeichnet, dass es bzw. sie - mit zumindest zwei voneinander mittels Distanzhaltekörpern (91), vorzugsweise aus Holz, voneinander beabstandet gehaltenen und zueinander parallel angeordneten und über dieselben miteinander verbundenen Bauplatten (1, 1') nach einem der Ansprüche 13 bis 33, vorzugsweise mit derartigen Bauplatten (1, T), gebildet ist, deren beide Deckschichten (3, 4) aus Holz, Schichtholz, Sperrholz oder Holzspanmaterial und deren Schrägfaser/Schräghohlraum-Kernschicht (5) aus Holz bestehen, oder - dass es bzw. sie mit mindestens zwei direkt miteinander über ihre jeweiligen Hauptflächen, bevorzugt durch flächige Klebung, miteinander verbundenen Bauplatten (1, T) nach einem der Ansprüche 13 bis 33, vorzugsweise mit derartigen Bauplatten (1,1') gebildet ist, deren beide Deckschichten (3, 4) aus Holz, Schichtholz Sperrholz, oder Holzspanmaterial und deren Schrägfaser/Schräghohlraum-Kernschicht (5) aus Holz bestehen.
35. Wand-, Zwischenwand- oder Deckenelement bzw. -platte mit hoher Wärme-, Schall-und/oder Trittschall-Dämmungswirkung für Neubau, Ausbau und Sanierung von Bauten oder Räumen, dadurch gekennzeichnet, dass es bzw. sie mit einer tragfähigen Bauplatte oder mit mehr als einer flächig aneinander gebundenen derartigen Bauplatten gemäß einem der Ansprüche 13 bis 33 ausgebiidet ist, und dass zur Erreichung höchster Brandsicherheit zumindest auf einer Seite der Bauplatte(n) eine in analoger Weise aufgebaute brandausbreitungs-hemmende Bauplatte mit zwischen zwei Deckschichten (3, 4) aus Gipskartonplatten oder Brandschutz- Mineralfaserplatten angeordneter - mit einem schwer entflamm- und brennbaren Holz, insbesondere Eichenholz gebildeter - Schrägfaser/Schräghohlraum- , Kernschicht (5) mit Schräg-Hohlräumen oder -Nuten(6, 6') mit vorzugsweise geringer, 2 bis 5 cm betragender, Dicke gebunden ist, wobei die Innenwände und eventuell auch der Grund der Schräg-Hohlräume oder -Nuten (6) der Schrägfaser/Schräghohlraum-Kernschicht (5) der brandausbreitungs-hemmenden Bauplatte mit einer bei Hitzeeinwirkung im Brandfall expandierenden bzw. intumeszierenden Brandschutz-Polymermasse beschichtet sind.
36. Wand-, Zwischenwand- oder Deckenelement bzw. -platte mit hoher Wärme-, Schall-und/oder Trittschall-Dämmungswirkung für Neubau, Ausbau und Sanierung von Bauten oder Räumen, dadurch gekennzeichnet, dass es bzw. sie mit drei miteinander jeweils mittels Distanzhaltekörpem (91) voneinander beabstandet gehaltenen - im Wesentlichen, wie gemäß den Ansprüchen 13 bis 33 ausgebildeten und zumindest grundsätzlich wie im Anspruch 35 angegeben angeordneten - Bauplatten (1, T, 1") ausgebildet ist.
37. Wand-, Zwischenwand- oder Deckenelement bzw. -platte mit hoher Wärme-, Schall-und/oder Trittschall-Dämmungswirkung für Neubau, Ausbau und Sanierung von Bauten oder Räumen, dadurch gekennzeichnet, dass die im Anspruch 34 genannten Distanzhaltekörper (91) in den Leer- bzw. Zwischenräumen (90) zwischen den Bauplatten (1, T) jeweils mit einer oder mehreren aneinander gebundenen, die Schräg-Hohlräume oder -Nuten (6) und Schräg-Fasern bzw. -Faserung aufweisenden Schrägfaser-Leisten (50, 50') aus Holz, gebildet sind, und dieselben so angeordnet sind, dass auch deren Faserung im Wesentlichen im positiven oder negativen spitzen Winkel zur Haupterstreckung der Bauplatten (1, T) verläuft.
38. Wand-, Zwischenwand- oder Deckenelement bzw. -platte, mit hoher Wärme-, Schall-und/oder Trittschall-Dämmwirkung für Neubau, Ausbau und Sanierung von Bauten und Räumen, dadurch gekennzeichnet, dass es bzw. sie mit zumindest zwei voneinander mittels Distanzhaltekörpem (91), vorzugsweise aus Holz, voneinander beabstandet gehaltenen, zueinander parallel angeordneten und über dieselben miteinander verbundenen Bauplatten (1, T) nach einem der Ansprüche 13 bis 33, vorzugsweise mit derartigen Bauplatten (1, T) gebildet ist, deren Deckschichten (3, 4) aus Holz, Schichtholz, Sperrholz, oder Holzspanmaterial und deren Schrägfaser/Schräghohlraum-Kemschicht (5) aus Holz bestehen, wobei die Distanzhaltekörper (91) durch - offene Porenstruktur oder freie ·« *· ·· 3C • · · · · • · » · · • · · ··· Hohlräume aufweisende - Körper, insbesondere durch mineral- oder kunststoffbasierte Schaum- oder Porenkörper oder durch quer zur Haupterstreckung der Deckschichten (3, 4) ausgerichtete Rohrstücke, gebildet sind und der, gegebenenfalls mit einer Stahlarmierung (92) versehene, Zwischenraum (90) zwischen den Bauplatten (1, 1') mit einem mineralstoff-basierten, erhärtenden bzw. erhärteten Bindemittel, insbesondere Beton, Leicht- oder Porenbeton (95) gefüllt ist.
39. Wand-, Zwischenwand- oder Deckenelement bzw. -platte nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, dass die dem Zwischenraum (90) zwischen den Bauplatten (1, 1') zugekehrten Flächen der Deckschichten (3, 4) derselben mit einer bzw. einem Haftvermittlungs-Schicht (19), -Besandung, -Folie oder -Netz für die adhäsive Verbindung des in den Zwischenraum (90) eingebrachten Bindemittels, Betons oder Leichtbetons mit den Bauplatten (1,1') versehen sind.
40. Wand-, Zwischenwand- oder Deckenelement bzw. -platte (9) nach einem der Ansprüche 34 bis 39, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine der Deckschichten (3, 4) der Bauplatten (1, 1') gemäß einem der Ansprüche 13 bis 33 außenseitig mit einer bzw. einem zumindest Feuchte abweisenden, jedoch dampfdiffusions-durchlässigen Putzträger-Schicht, -Folie, oder -Netz (181), auf Basis eines Kunststoffs, beispielsweise eines Epoxy-Klebers, mit haftungs-erhöhender Besandung versehen ist.
41. Wand-, Zwischenwand- oder Deckenelement bzw. -platte nach einem der Ansprüche 34 bis 40, dadurch gekennzeichnet, dass es bzw. sie jeweils direkt an einer Bau-bzw. Einbaustelle vor Ort als Wand, Zwischenwand oder Decke erstellt ist, indem die beiden Bauplatten (1, 1') gemäß einem der Ansprüche 13 bis 33, als über die Distanzhaltekörper (91) miteinander verbundene und voneinander beabstandete Schalungsplatten einer "verlorenen Schalung" mit in den Zwischenraum (90) zwischen denselben eingebrachter Stahlarmierung (92) positioniert waren und der soeben genannte Zwischenraum (90) mit Beton oder Leichtbeton (95) verfüllt ist und zumindest eine der Bauplatten (1, 1') außenseitig mit einer Putz- und Edelputzschicht (18) versehbar bzw. versehen ist.
42. Wand-, Zwischenwand oder Deckenelement bzw. -platte (9'") nach einem der Ansprüche 34 bis 41, dadurch gekennzeichnet, dass es bzw. sie mit einer Bauplatte (1) nach einem der Ansprüche 13 bis 33 gebildet ist, an deren zumindest einer der Deckschichten (3, 4), außenseitig eine (Innen-) Ausbau-Schicht (190), vorzugsweise gebildet mit zumindest einer Brandhemm- und/oder Feuchte- und Wasserabweise-Eigenschaften aufweisenden Leichtbauplatte aus der Gruppe Gipskartonplatten oder wasser- oder feuerresistente Mineralplatten, gebunden ist.
43. Wand-, Zwischenwand oder Deckenelement oder -platte nach einem der Ansprüche 34 bis 42, dadurch gekennzeichnet, dass es bzw. sie mit einer Bauplatte (1) nach einem der Ansprüche 13 bis 33 gebildet ist, deren (lnnen-)Ausbau-Schicht (190) außenseitig mit einem Putzträger (181) oder mit einer denselben umfassenden fertigen Putzschicht (18) versehen ist.
44. Verfahren zur Herstellung von Brettern, Schichten, Bauplatten bzw. Bauelementen nach einem der Ansprüche 1 bis 33 bzw. der in den Wand-, Zwischenwand- oder Deckenelemente gemäß einem der in den Ansprüchen 34 bis 43 eingesetzten Bauplatten, dadurch gekennzeichnet, - dass in einem ersten Arbeitsprozess in Bretter oder Leisten aus Holz in Längserstreckungs-Richtung und somit in Faser- bzw. Faserungs-Richtung in vorzugsweise gleichen Abständen voneinander und abwechselnd von der Unter- und von der Oberseite (30, 40) unter Ausbildung von beidseitig abwechselnd genuteten Brettern (58) mit einem Querschnitt gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5, eine Vielzahl von zueinander und zur Faserungs-Richtung parallelen Längs-Nuten (60) eingefräst werden, - dass unter Bildung einer ersten Lage, die mit den beidseitigen Längs-Nuten (60) versehenen Bretter (58) - bezogen auf eine Mittellinie (ML) bzw. Verarbeitungsrichtung (VR) - seitlich aneinanderliegend in einem positiv spitzen Winkel (+ß) zur Mittellinie (MLI) angeordnet werden, - dass gegebenenfalls auf die so genuteten Bretter (58) der 1. Lage eine Zwischenlage (ZI) aus Holz aufgebracht und an die genuteten Bretter (58) der 1. Lage gebunden wird, - dass auf die 1. Lage, bzw. auf die gegebenenfalls vorhandene Zwischenlage (ZI), ebenfalls seitlich aneinanderliegend in gleicher Weise mit Längsnuten (60) versehene gleichartige Bretter (58) ein einem gleichen, jedoch negativ spitzen Winkel (-ß) zur Mittellinie (ml) aufgebracht und gegebenenfalls an die Zwischenlage (ZI) gebunden werden, - dass die soeben beschriebene Kombination von beidseitig genuteten Brettern (58), und gegebenenfalls vorhandener Zwischenlage (ZI), in Verarbeitungs-Fortbewegungsrichtung (VR) kontinuierlich durch eine (Heiß)presse (HP) geführt und zu einem zumindest zwei Lagen aufweisenden Schrägfaserbrett verbunden wird, - dass in einem zweiten Schritt mittels - jeweils der Dicke der herzustellenden Bauplatten (1) entsprechend voneinander beabstandet geführten - Schnitten (S) senkrecht zur Mittellinie (ML) bzw. Verarbeitungs- bzw. Fortbewegungsrichtung (VR) (Doppel-) Schrägfaser/Schräghohlraum-Leisten (50, 50') gebildet werden, - dass in einem dritten Schritt jede derselben um 90° um ihre Längsachse gekippt bzw. verdreht wird, - dass bevorzugterweise in einem vierten Schritt Seit an Seit längs aneinanderliegend die so gedrehten (Doppel-)Schrägfaser/Schräghohlraum-Leisten (50, 50') auf eine untere Deckplatte (3) aus Holz aufgebracht und an dieselbe gebunden werden, und dass gegebenenfalls vorgesehen ist, - dass auf die seitlich längs aneinanderliegenden, und gegebenenfalls aneinander gebundenen, (Zumindest-Doppel-)Schrägfaser/Schräghohlraum-Leisten (50, 50') bzw. auf eine mit denselben gebildete Schrägfaser/Schräghohlraum-Kemschicht (5) eine oder mehrere gleichartige derartige Schichten (5), und bevorzugt zuletzt eine Deckschicht (4), aufgebracht und an dieselben gebunden werden bzw. wird.
45. Verfahren nach Anspruch 44, dadurch gekennzeichnet, dass in sonst wesentlich gleicher Weise, wie in diesem Anspruch beschrieben, vorgegangen wird, nur dass auf die 1. Lage von - bezogen auf die Mittellinie (ML) -mit ihren Schräg-Hohlräumen oder -Nuten (60) und Fasern im positiven spitzen Winkel (+ß) angeordneten genuteten Brettern (58) mit nach oben und unten hin offenen Schräg-Hohlräumen oder -Nuten (60) die 2. Lage von genuteten Bretter (58) mit ebenfalls nach oben und unten hin offenen Nuten (60) im zur Mittellinie (ML) gleichen, allerdings negativen spitzen Winkel (-ß) aufgebracht und gebunden wird, und dass vorzugsweise auf die 2. Lage eine Decklage aus Holz, vorzugsweise mit einer Faserung senkrecht zur Mittellinie (ML), aufgebracht und an dieselben gebunden wird. ···· ···· 33 ::
46. Verfahren nach Anspruch 44 oder 45, dadurch gekennzeichnet, dass die Winkel (+ß und -ß) der Schräg-Ausrichtung der Bretter (58) bzw. von deren Fasern und Längsnuten (60) zur Mittellinie (ML) jeweils ± 7,5 bis ± 82,5, insbesondere ±40° bis ±50°) betragen.
47. Verfahren nach einem der Ansprüche 44 bis 46, dadurch gekennzeichnet, dass im Verlauf des Fräsens der Nuten (60), in dieselben unter Benetzung der Nutwände und gegebenenfalls des Nutgrundes mit einem Flammschutzmittel, bevorzugt mit einem intumeszierenden Flammschutz-Polymer, insbesondere auf Hydrosilikatbasis, beaufschlagt bzw. besprüht werden.
48. Verwendung von Bauplatten oder Bauelementen nach einem der Ansprüche 13 bis 33 entweder direkt als Leichtgewicht-, Trenn- und gegebenenfalls Tragelemente, wie insbesondere als Wände, Zwischenwände, (Zwischen-) Decken oder (Zwischen-)Böden, für Neu-, Um- und Ausbau von, gegebenenfalls mobilen, Bauwerken, insbesondere Fertigteil-Bauten, oder aber als, gegebenenfalls nach Art einer "verlorenen Schalung" zum Einsatz kommende, Verkleidungsplatten, insbesondere als Wärme- und Schall-Dämm- und/oder Isolierplatten, für Bauwerke und Bauwerksstrukturen oder für die Ausstattung von Bauten, Bauteilen und Räumlichkeiten, Dachböden oder Kellern von Bauwerken mit Wärme- und Schallschutz-Ver- und Auskleidungen.
49. Verwendung von Bauplatten oder Bauelementen nach einem der Ansprüche 13 bis I 33 mit der Maßgabe, dass sie mit zumindest einer, vorzugsweise mit zumindest zwei f oder einer geraden Anzahl von Schrägfaser/Schräghohlraum-Schicht(en) (5) gebildet i sind, deren Schräg-Hohlräume oder -Nuten (6, 6') mit einer bei Hitzeeinwirkung im Brandfall expandierenden bzw. intumeszierenden Brandschutz- bzw. Brandhemm- t Masse beschichtet sind, und/oder dass sie zumindest an einer Seite mit einer an sie gebundenen Feuerfest-Mineralplatte als Feuerfestbelag versehen sind, oder dass j zumindest eine ihrer Deckschichten direkt mit einer derartigen Feuerfest- [ X Mineralplatte gebildet ist, für die Ausstattung von Bauten, Bauteilen und Räumlichkeiten, Dachböden oder Kellern von Bauwerken mit Feuer-, sowie weiters auch Wärme- und Schallschutz-Verkleidungen.
34 ···· ····
50. Verwendung von Bauplatten bzw. Bauelementen nach einem der Ansprüche 13 bis 33 für die Innen-Ausstattung von Gebäuden und Räumlichkeiten, insbesondere für Schwenk- oder Schiebetüren oder für Sicherheitstüren, oder für den Schiffs-, Boots- und Mobilheim-, Wohnwagen- und Wohnmobil-Bau, insbesondere als "Sandwichplatte" für die Leichtgewichts-Ausstattung von Fahrzeugen, Schiffen, Booten oder Mobilheimen, Böden, Verkleidungen, Einbauten oder Einbaumöbeln, oder für die Erstellung von Hallen, Kojen, Ständen, Aufbauten und Ausbauten des Messe-, Ausstellungs-, Präsentations- und Markt-Sektors, oder für den Möbelbau sowie für Innenarchitektur- und Gebäude-Ausstattungs-Objekte.
51. Verwendung von Bauplatten bzw. Bauelementen nach einem der Ansprüche 13 bis 33 für den Instrumentenbau, vorzugsweise für Resonanz- und Schwingungsplatten von Schall-Emissionsgeräten, wie Lautsprecherboxen, und für Decken und Böden, von (Saiten-)lnstrumenten. Wien, am 19. August 2008
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| REJ | Rejection |
Effective date: 20160515 |