AT505259B1 - Anzeigetafel - Google Patents
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Abstract
Vorrichtung (121) zur Anzeige von Informationen mit zumindest einem Anzeigefeld (105a, 105b) und zumindest einer Ab- (102a, 102b) und zumindest einer Aufrolleinrichtung (104a, 104b) für zumindest ein bedruckbares Medium, und das Medium mittels der Ab- und Aufrolleinrichtung (102a, 102b, 104a, 104b) über das Anzeigefeld (105a, 105b) bewegbar ist, und weiters eine Druckeinrichtung (103) vorgesehen ist, durch die das Medium mit Informationen bedruckbar ist, wobei das Anzeigefeld (105a, 105b) in zumindest zwei von einander unabhängige Bereiche (105a, 105b) unterteilt ist, die jeweils über ein zugehöriges Ab- und Aufrollsystem (102a, 102b, 104a, 104b) für das bedruckbare Medium verfügen.
Description
österreichisches Patentamt AT505 259B1 2011-02-15
Beschreibung [0001] Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Anzeige von Informationen mit zumindest einem Anzeigefeld und zumindest einer Ab- und zumindest einer Aufrolleinrichtung für zumindest ein bedruckbares Medium, wobei das Medium mittels der Ab- und Aufrolleinrichtung über das Anzeigefeld bewegbar ist, und weiters eine Druckeinrichtung vorgesehen ist, durch die das Medium mit Informationen bedruckbar ist.
[0002] Werbeflächen sind aus dem täglichen Straßenbild nicht mehr wegzudenken. Des Weiteren treten immer mehr Werbeflächen in Erscheinung, bei welchen durch Abrollen von mehreren hintereinander gedruckten Plakaten auf einer beispielsweise endlosen Leinwand wechselnde Anzeigen von Werbebotschaften erzielt werden.
[0003] Eine Vorrichtung zum Anzeigen von Werbebotschaften ist in der DE 200 10 731 U1 bekannt geworden. Sie betrifft eine Vorrichtung zum Anzeigen durch Abrollen einer Informationsträgerleinwand, bei der die Leinwand um zwei motorisierte und synchronisierte Rollen auf-und abgerollt wird. Bei diesen Vorrichtungen werden die Werbebotschaften vorab auf die Leinwand oder ein anderes abrollbares Material aufgedruckt, und danach wird das bedruckte Material in die Vorrichtung eingespannt und angezeigt. Nachteilig an dieser Vorgangsweise ist, dass dadurch von vornherein festgelegt ist, welche Informationen angezeigt werden. So können beispielsweise nicht nachträglich Änderungen oder Ergänzungen an den Werbebotschaften vorgenommen oder neue Werbebotschaften zu den bereits bestehenden hinzugefügt werden. Bei diesen Vorrichtungen muss bei Änderung oder Ergänzung die ursprüngliche Werbebotschaft entfernt und durch einen neue mit einigem Zeitaufwand für Aus- und Einbau des die Werbebotschaften tragenden Materials ersetzt werden.
[0004] Um dieses Problem zu lösen, wurden Vorrichtungen der eingangs genannten Art geschaffen, die einerseits eine kurzfristige Festlegung der zu zeigenden Werbebotschaften und andererseits eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung derselben erlauben. Solche Vorrichtungen der eingangs genannten Art sind aus der WO 99/041730 A1, der DE 199 46 952 A1 und der WO 1999/028891 A1 bekannt geworden. Sie betreffen Vorrichtungen zum Anzeigen durch Abrollen einer Informationsträgerleinwand, bei der die Leinwand um motorisierte Rollen auf-und abgerollt wird. Die Vorrichtungen weisen eine Druckereinrichtung auf, durch welche ein Bedrucken der Leinwand ermöglicht wird.
[0005] Bei diesen Vorrichtungen werden die Werbebotschaften mittels des Druckers auf die Leinwand oder ein anderes abrollbares Material aufgedruckt und anschließend angezeigt.
[0006] Nachteilig an diesen Vorrichtungen ist, dass unterschiedliche Informationen auf dem Anzeigebereich die gleiche Anzeigedauer auf weisen.
[0007] Es ist daher Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung der eingangs erwähnten Art zu schaffen, die auf einfache Weise diesen Nachteil beseitigt.
[0008] Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung der eingangs erwähnten Art dadurch gelöst, dass das Anzeigefeld in zumindest zwei von einander unabhängige Bereiche unterteilt ist, die jeweils über ein zugehöriges Ab- und Aufrollsystem für das bedruckbare Medium verfügen.
[0009] Bei den bekannten Vorrichtungen können alle Informationen nur mit derselben Durchlaufgeschwindigkeit angezeigt werden. Im Gegensatz hierzu erlaubt die erfindungsgemäße Vorrichtung dadurch, dass das Anzeigefeld in zumindest zwei von einander unabhängige Bereiche unterteilt ist, dass das bedruckbare Medium in den jeweiligen unabhängigen Bereichen mit unterschiedlichen Durchlaufgeschwindigkeiten bewegbar ist. Dies wird dadurch ermöglicht, dass für jeden unabhängigen Bereich ein eigenes Rollensystem zum Ab- und Aufrollen des bedruckbaren Mediums vorgesehen ist. So kann beispielsweise ein großer Anzeigebereich für Werbebotschaften vorgesehen sein, während in einem kleineren Anzeigebereich, der eine höhere Durchlaufgeschwindigkeit als der große Anzeigebereich aufweist, Schlagzeilen, Börsenkurse oder andere aktuelle und sich ändernde Informationen angezeigt werden. 1/5 österreichisches Patentamt AT505 259B1 2011-02-15 [0010] Vorteilshafterweise wird die Druckeinrichtung über Farbbehälter mit Druckfarbe versorgt. Diese Behälter befinden sich günstigerweise außerhalb der eigentlichen Druckeinheit, wodurch eine rasche und einfache Befüllung der Farbbehälter gegeben ist.
[0011] Das Bedrucken des Mediums mittels Druckeinrichtung kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Ist das Medium zum Beispiel Papier, so geschieht das Bedrucken auf der Vorderseite. Bei einem transparenten Material, beispielsweise eine bedruckbare Kunststofffolie werden die Vorderseite und/oder die Rückseite bedruckt.
[0012] In einer ersten Ausführung der Erfindung ist die Druckeinrichtung stationär zwischen Abrolleinrichtung und Anzeigefeld angeordnet. Hierbei bewegt sich der Druckkopf entlang der Vertikalen über das zwischen der Ab- und Aufrolleinrichtung bewegte Medium. Für gewöhnlich weist die Druckeinrichtung eine Breite auf, die der Höhe des Mediums entspricht.
[0013] In einer anderen Variante wird die Druckeinrichtung während des Drückens über das Anzeigefeld auf an sich bekannte Art und Weise bewegt. Dadurch kann die sogenannte "mobile" Druckeinheit kleiner als im Fall der oben beschriebenen stationären Druckeinheit ausgeführt sein, wodurch sich der Platzbedarf und die Kosten für eine derartige Druckeinheit verringern. Andererseits ist es dadurch auch möglich, großformatige Anzeigen zu drucken, die aus mehreren Einzelanzeigen zusammengesetzt werden, ohne dass ein qualitativer Unterschied zu jenen Plakaten, die mittels stationärer Druckeinrichtung erstellt wurden, zu erkennen wäre. Des Weiteren erlaubt die mobile Druckeinrichtung eine rasche Änderung oder Ergänzung der im Anzeigebereich dargestellten Information. Ist die Werbebotschaft zum Beispiel jene eines Reisebüros, die eine Reise bewerben möchte, deren Preis sich aber im Laufe der Zeit ändert, zum Beispiel aufgrund der sich ändernden Verfügbarkeit an Restplätzen etc., so wird bei Einsatz der mobilen Druckeinrichtung auf einfache Weise der Druckkopf über das Anzeigefeld bewegt und der neue Preis auf die bereits bestehende und sichtbare Werbebotschaft gedruckt.
[0014] Um ein rasches und reibungsfreies Auf- bzw. Abrollen des bedruckbaren oder bereits bedruckten Mediums zu ermöglichen werden die Ab- und die Aufrolleinrichtung über einen Motor, insbesondere über einen Elektromotor angetrieben. Zweckmäßigerweise ist jede Abroll-bzw. Aufrolleinrichtung der zumindest zwei unabhängigen Bereiche des Anzeigefelds für sich von einem jeweils zugehörigen Elektromotor antreibbar.
[0015] Um eine reibungslose Koordinierung der Abläufe, nämlich des Bewegens des bedruckbaren Mediums und der Druckeinheit zu ermöglichen, weist die erfindungsgemäße Vorrichtung eine Steuereinheit für die Steuerung der Ab- und Aufrolleinrichtung sowie der Druckeinheit auf.
[0016] Bevorzugterweise erfolgt die Informationsversorgung der Steuereinheit auf drahtlosem Weg und zwar über ein Funk- oder Netzwerkinterface. Besonders hierfür geeignet ist die drahtlose Kommunikation über GSM, Bluetooth, oder Wireless LAN. In einer Kontrollzentrale werden die anzuzeigenden Informationen sowie deren Form festgelegt und über das beispielsweise drahtlose Netzwerk an die Steuereinheit der erfindungsgemäßen Vorrichtung übermittelt. Die Steuereinheit leitet die Information an die Druckeinheit weiter und überwacht den Druckvorgang. Nach Abschluss des Druckvorganges ist die Information im Anzeigefeld sichtbar.
[0017] Damit die im Anzeigefeld dargestellten Informationen auch in der Nacht oder bei ungünstigem Lichteinfall lesbar sind, wird das Anzeigefeld über eine Hintergrundbeleuchtung ausgeleuchtet.
[0018] In einer besonders sparsamen Ausführung der Erfindung erfolgt die Energieversorgung der Vorrichtung über Solarenergie, sodass eine weitgehende Unabhängigkeit von dem örtlichen Stromversorgungsnetz, sofern vorhanden, gegeben ist.
[0019] Im Folgenden wird die Erfindung anhand eines nicht einschränkenden Ausführungsbeispiels, das in der Zeichnung dargestellt ist, näher erläutert.
[0020] Fig. 1 zeigt schematisch den Aufbau einer ebenen selbstdruckenden Anzeigetafel 101, wie sie aus dem Stand der Technik bekannt ist. Dabei befindet sich auf einer Vorratsrolle 102 aufgerollt ein bedruckbares Medium, beispielsweise unbedrucktes Papier. Ebenso kann das 2/5 österreichisches Patentamt AT505 259 B1 2011-02-15 bedruckbare Medium transparent sein. Dieses bedruckbare Medium wird durch eine Druckeinheit 103 in ein Anzeigefeld 105 geleitet.
[0021] Bei der Druckeinheit 103 handelt sich in der dargestellten Ausführung der Erfindung um ein Tintenstrahldrucksystem; es können aber ebenso andere Drucksysteme zum Einsatz kommen. Die Druckeinheit 103 wird aus Farbbehältern 106 mit Farbe versorgt. Es kann entweder die Vorderseite des bedruckbaren Mediums, oder im Fall eines transparenten Mediums, wie beispielsweise eine Folie, die Rückseite bedruckt werden.
[0022] Das bedruckte Medium im Anzeigefeld 105 wird durch eine Hintergrundbeleuchtung 112 von der Rückseite beleuchtet, sodass auch bei Nacht oder schlechten Sichtverhältnissen das Erkennen der aufgedruckten Informationen möglich ist.
[0023] Wenn die im Anzeigefeld 105 sichtbare Information geändert werden soll, wird das bedruckte Medium auf eine Materialrolle 104 weiterbefördert. Die Materialrolle 104 bzw. die Vorratsrolle 102 werden beispielsweise mittels eines Motors 111 bewegt. Der Motor 111 ist in einer bevorzugten Variante als Elektromotor ausgeführt, der beispielsweise an das öffentliche Stromnetz angeschlossen ist. In Gegenden, die nur schlecht durch öffentliche Infrastruktur erschlossen sind, kann ein Dieselaggregat für die Stromversorgung eingesetzt werden; Beispiele hierfür sind Schigebiete oder einsame Bergstrassen.
[0024] In der dargestellten Variante handelt es sich um einen Elektromotor 111, der durch einen Akku 109 mit Energie versorgt wird, wobei der Akku 109 durch eine Solarzelle 110 aufgeladen wird. Die Solarzelle 110 ist dabei an der Oberseite der Anzeigetafel 101 angebracht, um ein Maximum an verfügbarerSonnenenergie zu nutzen.
[0025] Das bedruckte Medium wird auf die Materialrolle 104 auf- und im gleichen Zug von der Vorratsrolle 102 abgerollt, wobei das unbedruckte Material bei Durchgang durch die Druckeinheit 103 mit neuen Informationen bedruckt wird. Ebenso können aber bereits bedruckte Bereiche im Anzeigefeld 105 dargestellt werden, indem das Material von der Materialrolle 104 ab-und auf die Vorratsrolle 102 zurückgerollt wird. In diesem Fall wird das durch die Druckeinheit 103 auf die Vorratsrolle 102 beförderte Material in der Druckeinheit 103 für gewöhnlich nicht erneut bedruckt.
[0026] Die Kontrolle der Anzeigetafel 101 bzw. der Bewegung der verschiedenen Rollen 102, 104 sowie der Druckeinheit 103 erfolgt über eine Steuerelektronik 107. Diese Steuerelektronik 107 wird bevorzugterweise ebenfalls vom Akku 109 mit Energie versorgt.
[0027] Die Informationen, die auf das bedruckbare Medium aufgebracht werden, können auf verschiedene Arten bereitgestellt werden. So ist beispielsweise eine Speichereinheit in der Steuerelektronik 107 integriert, um die aufzudruckenden Informationen zu speichern. Diese Informationen werden bevorzugterweise über eine drahtlose Kommunikation angeboten, dadurch können die aufzudruckenden Informationen flexibel geändert werden. Hierfür ist in der Vorrichtung 101 ein Funk- oder Netzwerkinterface 108 vorgesehen. Dieses Interface 108 steht bevorzugterweise mit einer Betriebszentrale in Kontakt und wird so aktuell mit zu druckenden Informationen versorgt. Dabei kann die Kommunikation über beliebige Funk- und Netzwerkstandards erfolgen, beispielsweise über GSM, Bluetooth, Wireless LAN oder dergleichen.
[0028] In einer weiteren Ausführung der Erfindung können beliebige Personen mit ihren Mobilfunkendgeräten Kontakt mit der Anzeigetafel 101 aufnehmen und beispielsweise mittels SMS Nachrichten oder Bilder übermitteln, die dann mit der Druckeinheit 103 auf das bedruckbare Medium aufgebracht werden.
[0029] Eine erfindungsgemäße Anzeigetafel 121 ist in der Fig. 2 dargestellt. Das Anzeigefeld 105 ist gemäß der erfindungsgemäßen Anzeigetafel 121 in zwei oder mehrere separate Bereiche aufgeteilt. So werden beispielsweise in einem großen Bereich 105b Werbebotschaften für einen längeren Zeitraum angezeigt, während in einem schmäleren, streifenförmigen Bereich 105a wichtige Informationen, beispielsweise Schlagzeilen oder Börsenkurse, in rascher Abfolge durchlaufen. Hierfür weist die Abroll- bzw. Aufrolleinrichtung zwei den Bereichen 105a, 105b zugeordnete, jedes für sich über einen Elektromotor 111a, 111a', 111b, 111b' antreibbare, 3/5
Claims (12)
- österreichisches Patentamt AT505 259 B1 2011-02-15 voneinander unabhängige Einheiten 102a, 102b, 104a, 104b auf. [0030] Das in der Fig. 2 dargestellte Ausführungsbeispiel ist in keiner Weise einschränkend zu sehen. Insbesondere ist jedes bedruckbare und abrollbare Medium wie Papier, Textilien und Kunststoffe als Informationsträger zweckmäßig, wobei selbstverständlich die Druckeinheit für das jeweilige Material geeignet sein muss. Ebenso kann die Anzeigefläche eben oder aber auch gekrümmt sein, insbesondere kann sie auch säulen- oder tonnenartig ausgebildet sein. Patentansprüche 1. Vorrichtung (101, 121) zur Anzeige von Informationen mit zumindest einem Anzeigefeld (105, 105a, 105b) und zumindest einer Ab- (102, 102a, 102b) und zumindest einer Aufrolleinrichtung (104, 104a, 104b) für zumindest ein bedruckbares Medium, wobei das Medium mittels der Ab- und Aufrolleinrichtung (102, 102a, 102b, 104, 104a, 104b) über das Anzeigefeld (105, 105a, 105b) bewegbar ist, und weiters eine Druckeinrichtung (103) vorgesehen ist, durch die das Medium mit Informationen bedruckbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Anzeigefeld (105, 105a, 105b) in zumindest zwei von einander unabhängige Bereiche (105a, 105b) unterteilt ist, die jeweils über ein zugehöriges Ab- und Aufrollsystem (102,102a, 102b, 104,104a, 104b) für das bedruckbare Medium verfügen.
- 2. Vorrichtung (101, 121) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckeinrichtung (103) über Farbbehälter (106) mit Druckfarbe versorgt wird.
- 3. Vorrichtung (101, 121) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Medium Papier ist und an der Vorderseite bedruckt wird.
- 4. Vorrichtung (101, 121) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Medium transparent ist und an der Rückseite bedruckt wird.
- 5. Vorrichtung (101,121) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckeinrichtung (103) stationär zwischen Abrolleinrichtung (102, 102a, 102b) und Anzeigefeld (105, 105a, 105b) angeordnet ist.
- 6. Vorrichtung (101, 121) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckeinrichtung (103) während des Drückens über das Anzeigefeld (105, 105a, 105b) bewegbar ist.
- 7. Vorrichtung (101, 121) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Abrolleinrichtung- (102, 102a, 102b) und Aufrolleinrichtung (104, 104a, 104b) über einen Motor, insbesondere übereinen Elektromotor(111, 111a, 111b), antreibbarsind.
- 8. Vorrichtung (101, 121) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, gekennzeichnet durch eine Steuereinheit (107) für die Steuerung der Ab- (102) und Aufrolleinrichtung (104) sowie der Druckeinheit (103).
- 9. Vorrichtung (101, 121) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, gekennzeichnet durch ein Funk- oder Netzwerkinterface (108) zur drahtlosen Informationsversorgung der Steuereinheit (107).
- 10. Vorrichtung (101, 121) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die drahtlose Informationsversorgung überGSM, Bluetooth, oderWireless LAN erfolgt.
- 11. Vorrichtung (101, 121) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Anzeigefeld (105) über eine Hintergrundbeleuchtung (112) ausleuchtbar ist.
- 12. Vorrichtung (101, 121) nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Energieversorgung der Vorrichtung (101,121) über Solarenergie erfolgt. Hierzu 1 Blatt Zeichnungen 4/5
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