AT505099B1 - Seilbahnanlage - Google Patents
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- AT505099B1 AT505099B1 AT0111803A AT11182003A AT505099B1 AT 505099 B1 AT505099 B1 AT 505099B1 AT 0111803 A AT0111803 A AT 0111803A AT 11182003 A AT11182003 A AT 11182003A AT 505099 B1 AT505099 B1 AT 505099B1
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Description
2 AT 505 099 B1
Die gegenständliche Erfindung betrifft eine Seilbahnanlage mit zwei Paaren von in der Talstation und in der Bergstation abgespannten Tragseilen, längs welcher mittels eines Zugseiles Kabinen verfahrbar sind, welche in den Stationen vom Zugseil abgekuppelt werden und längs Führungsschienen verfahren werden, wobei das Zugseil in sich geschlossen und mit zwei Schleifen ausgebildet ist, sodass es zwei in gleicher Richtung bewegte Trume aufweist.
Bekannte derartige Seilbahnanlagen weisen zwei Paare von in der Talstation und in der Bergstation abgespannten Tragseilen auf, längs welcher Kabinen verfahrbar sind. Die Kabinen sind mit den beiden Tragseilen der Paare zugeordneten Fahrwerken ausgebildet. Längs der Strecke erfolgt die Bewegung der Kabinen mittels eines in den Stationen über eine Antriebsscheibe, über Umlenkscheiben und über Ablenkscheiben geführten, in sich geschlossenen Förderseiles, an welches die Kabinen beim Verlassen einer der Stationen angekuppelt werden und von welchen die Kabinen beim Einfahren in eine Station abgekuppelt werden. Die Bewegung der Kabinen in den Stationen erfolgt mittels in diesen angeordneten Verzögerungsreifen, Förderreifen und Beschleunigungsreifen.
Bei derartigen Seilbahnanlagen steigt die Zugbelastung desjenigen Trumes des Zugseiles, an welches die bergwärts fahrenden Kabinen angekuppelt sind, von der Talstation zur Bergstation an, wobei die Zugbelastung im Bereich der Bergstation einen vielfachen Wert gegenüber der Zugbelastung im Bereich der Talstation aufweist. In analoger Weise sinkt die Zugebelastung desjenigen Trumes des Zugseiles, an welches die talwärts fahrenden Kabinen angekuppelt sind, von der Bergstation zur Talstation hin stark ab.
Gemäß den internationalen CEN-Normen muss die Sicherheit des Zugseiles mindestens den Wert 4.5 betragen, wobei sie jedoch den Wert 20 nicht überschreiten darf. Der Grund für diesen maximalen Wert besteht darin, dass durch eine zu starke Entlastung des Zugseiles die Haltbarkeit des Spleißes nicht gewährleistet ist. Aufgrund dieses Sachverhaltes sind der Differenz in den Höhenlagen der Seilbahnstationen einer Seilbahnanlage bzw. der Anzahl der in dieser befindlichen Kabinen Grenzen gesetzt, welche mit der herkömmlichen Seilbahntechnik nicht überschritten werden können.
Der gegenständlichen Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, eine Seilbahnanlage zu schaffen, durch welche eine Vergrößerung des Höhenunterschiedes zwischen der Talstation und der Bergstation ermöglicht wird, ohne dass hierdurch deren Förderkapazität herabgesetzt wird. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Kabinen in an sich bekannter Weise mit zwei quer zur Fahrtrichtung voneinander im Abstand befindlichen Seilklemmen ausgebildet sind, mittels welcher sie an die jeweils in gleicher Richtung bewegten Trume des Zugseiles ankuppelbar sind.
Aus der AT-Nr. 385247 B ist eine Seilbahnanlage bekannt, welche mit einem Trag- und Förderseil ausgebildet ist, welches in sich geschlossen und mit zwei Schleifen ausgebildet ist, wodurch es zwei Paare von sich in gleicher Richtung bewegenden Seiltrumen aufweist. An diese beiden Trume sind die Kabinen mittels zweier voneinander quer zur Förderrichtung voneinander befindlichen Klemmen ankuppelbar.
Die erfindungsgemäße Seilbahnanlage unterscheidet sich von dieser bekannten Seilbahnanlage dadurch in maßgeblicher Weise, dass sie nicht ein einziges in sich geschlossenes Trag- und Förderseil aufweist, sondern dass sie zwei Paare von Tragseilen und zusätzlich ein Zugseil aufweist, wobei die beiden Tragseile in den Stationen abgespannt sind und wobei weiters die Bewegung der Kabinen längs der Tragseile durch das mit zwei Schleifen ausgebildete Zugseil erfolgt.
Da bei der bekannten Seilbahnanlage durch das Trag- und Förderseil sämtliche Lasten, nämlich sowohl die Traglasten als auch die Zuglasten, aufgenommen werden, wogegen bei der erfindungsgemäßen Seilbahnanlage diese Lasten einerseits von zwei Paaren von Tragseilen 3 AT 505 099 B1 und andererseits von einem Zugseil aufgenommen werden, handelt es sich um zwei unterschiedliche Arten von Seilbahnanlagen, weswegen die Übertragung des mit zwei Seilschleifen ausgebildeten Trag- und Förderseiles auf ein Zugseil, welches zur Bewegung der Kabinen längs zweier zusätzlicher Tragseile dient, nicht naheliegend ist.
Aus der FR 983877 A ist weiters eine Seilbahnanlage bekannt, bei welcher nur zwei einzelne Tragseile vorgesehen sind, längs welcher die Kabinen mittels eines Zugseiles verfahrbar sind. Wenngleich dabei das in sich geschlossene Zugseil mit zwei Schleifen und somit mit zwei Paaren sich jeweils in gleicher Richtung bewegenden Trumen ausgebildet sind, unterscheidet sich diese bekannte Seilbahnanlage von der erfindungsgemäßen Seilbahnanlage dadurch, dass die Kabinen jeweils nur mit einer Seilklemme ausgebildet sind, mittels welcher sie an nur ein Trum des Zugseiles ankuppelbar sind, wogegen durch das jeweils zweite Trum keine Zugfunktion erfüllt wird. Aufgrund dieses Sachverhaltes unterscheidet sich diese bekannte Seilbahnanlage deshalb in maßgeblicher Hinsicht von der erfindungsgemäßen Seilbahnanlage, da die Zugbelastungen nur durch eines der beiden in gleicher Richtung bewegten Trume des Zugseiles aufgenommen werden, weswegen die erfindungsgemäß angestrebten Effekte nicht erzielt werden.
Aus der AT-Nr. 379780 B ist weiters eine Seilbahnanlage bekannt, welche mit mehreren Tragseilen ausgebildet ist und welche zwei Zugseile mit zwei voneinander getrennten Seilschleifen aufweist, an welche die längs der beiden Paare der Tragseile verfahrbaren Kabinen ankuppelbar sind. Bei dieser Seilbahnanlage muss jedoch ein zusätzliches Steuerungssystem vorgesehen sein, durch welches die Synchronisation der beiden in gleicher Richtung bewegten Trume der beiden Zugseile gewährleistet wird.
Vorzugsweise befinden sich bei der erfindungsgemäßen Seilbahnanlage die beiden Tragseile der jeweiligen Paare der Tragseile voneinander in einem Abstand, welcher größer ist als die Breite der Kabinen, wobei die Kabinen zwischen den beiden Tragseilen jeweils eines der Paare verfahrbar sind und befinden sich auch die in gleicher Richtung bewegten beiden Trume des Zugseiles in einem Abstand voneinander, welcher größer ist als die Breite der Kabinen, wobei sich die Kabinen zwischen den jeweiligen beiden Trumen des Zugseiles befinden. Insbesondere befinden sich die Trume des Zugseiles quer zur Bewegungsrichtung der Kabinen zwischen den Kabinen und den beiden Tragseilen jeweils eines Paares der Tragseile. Weiters können die beiden Tragseile eines der Paare mittels oberhalb derselben befindlicher, voneinander im Abstand angeordneten Bügel miteinander verbunden sein, wobei diese die beiden Tragseile eines Paares verbindenden Bügel an den Tragseilen von deren Unterseite her mittels Klemmen befestigt sind. Vorzugsweise sind weiters an den Bügeln Stützrollen für das Zugseil gelagert.
Weiters sind vorzugsweise die an den Gehängestangen für die Kabinen angeordneten Kupplungsapparate für deren Ankupplung an die Trume des Zugseiles um eine in Bewegungsrichtung des Zugseiles liegende Achse verschwenkbar und sind die an den Gehängestangen für die Kabinen angeordneten Kupplungsapparate zum Ankuppeln derselben an die beiden Trume des Zugseiles um quer zur Bewegungsrichtung des Zugseiles sowie angenähert waagrecht liegende Achsen verschwenkbar. Nach einer bevorzugten Ausführungsform sind die beiden in gleicher Richtung bewegten Trume des Zugseiles über die Strecke in angenähert gleicher Höhe nebeneinander geführt, sind in einer der beiden Stationen einerseits zwei Ablenkscheiben, über welche das jeweils außen liegende Trum des Zugseiles geführt ist und andererseits eine Antriebsscheibe mit zwei Seilrillen für sämtliche Trume des Zugseiles vorgesehen und sind in der anderen Station die jeweils innen liegenden Trume des Zugseiles über eine Umlenkscheibe und die außen liegenden Trume des Zugseiles über zwei einander zugeordnete Ablenkscheiben geführt.
Weiters sind vorzugsweise die an den Tragstangen für die Kabinen angeordneten Kupplungsapparate mit nach oben abragenden Stützrollen ausgebildet, welchen an Trägern für Niederhal-terollen befindliche Stützflächen zugeordnet sind, längs welcher die Stützrollen verfahrbar sind, 4 AT 505 099 B1 wodurch die Kupplungsklemmen in Bereichen der Niederhalterollen von diesen abgeschwenkt werden.
Eine erfindungsgemäße Anlage ist nachstehend anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert. Es zeigen: FIG. 1 FIG. 2, FIG. 2a FIG. 3, FIG. 3a FIG. 4, FIG. 4a FIG. 5, FIG. 5a FIG. 5b FIG. 6, FIG. 6a eine erfindungsgemäße Seilbahnanlage, in schematisierter axonometrischer Darstellung; die Talstation dieser Seilbahnanlage in einem vertikalen Schnitt und in Draufsicht; die Bergstation dieser Seilbahnanlage, in einem vertikalen Schnitt und in Draufsicht; den Verlauf der Tragseile und der Zugseile in den Bereichen der Bergstation und der Talstation, in Seitenansicht; eine Seilbahnkabine, welche mittels zweier Trume des Zugseiles längs zweier Tragseile verfahrbar ist, in Vorderansicht und in Seitenansicht; eine Ausführungsvariante der Fig. 5; und die Anklemmung der Kabinen an das Zugseil im Bereich von Stützrollen einerseits und von Niederhalterollen andererseits, jeweils in Seitenansicht.
Wie dies aus FIG. 1 ersichtlich ist, weist eine erfindungsgemäße Seilbahnanlage zwei Paare von in gleicher Höhe befindlichen Tragseilen 1, 1a und 2, 2a auf, welche in der Talstation 10 und in der Bergstation 20 abgespannt sind. Den beiden Paaren der Tragseile 1, 1a und 2, 2a ist ein einziges, in sich geschlossenes Zugseil 3 zugeordnet, welches zwei bergwärts bewegte Trume 3a, 3b und zwei talwärts bewegte Trume 3c und 3d aufweist, wobei die bergwärts bewegten Trume 3a, 3b den Tragseilen 1, 1a und die talwärts bewegten Trume 3c, 3d den Tragseilen 2, 2a zugeordnet sind.
In der Bergstation 20 ist das Trum 3a des Zugseiles 3 über eine erste Ablenkscheibe 31 mit einer horizontalen Achse sowie über eine Ablenkscheibe 32 mit einer vertikalen Achse und über eine Antriebsscheibe 33 mit zwei übereinander liegenden Seilrillen geführt, worauf es in das Trum 3c übergeht, welches über eine erste Ablenkscheibe 31a mit einer horizontalen Achse geführt ist. In der Talstation 10 ist das Trum 3c über eine erste Ablenkscheibe 34a mit einer horizontalen Achse sowie über eine Umlenkscheibe 36 mit einer vertikalen Achse geführt, worauf es in das Trum 3b übergeht, welches über eine erste Ablenkscheibe 34 mit einer horizontalen Achse geführt ist. In der Bergstation 20 ist das Trum 3b über eine zweite Ablenkscheibe 31 zur zweiten Seilrille der Antriebsscheibe 33 geführt, worauf es in das Trum 3d übergeht, welches über eine Ablenkscheibe 32a mit vertikaler Achse und eine zweite Ablenkscheibe 31a geführt ist. In der Talstation 10 ist das Trum 3d über eine zweite Ablenkscheibe 34a und über zwei Umlenkscheiben 35 und 35a mit vertikalen Achsen geführt, worauf es in das Trum 3a übergeht, welches über eine zweite Ablenkscheibe 34 geführt ist.
Durch diese Führung des Zugseiles 3 ist dieses in sich geschlossen, wobei die Trume 3a und 3b bergwärts und die Trume 3c und 3d talwärts bewegt werden und sämtliche Trume des Zugseiles 3 die gleiche Geschwindigkeit aufweisen. Die Bewegung des Zugseiles 3 erfolgt durch die Antriebsscheibe 33.
Wie dies aus FIG. 2 ersichtlich ist, sind die Tragseile 1,1a und 2, 2a in der Talstation 10 mittels jeweils einer festehenden Trommel 11 fest abgespannt. Wie dies weiters aus den Fig. 2 und 2a ersichtlich ist, sind die Umlenkscheiben 35, 35a und 36 in Richtung des Zugseiles 3 verfahrbar, wodurch dieses gespannt werden kann. Mittels des Zugseiles 3 sind längs der Strecke Kabinen 4 bewegbar, welche auf den Tragseilen 1,1a und 2, 2a verfahrbar sind. In der Talstation 10 und in der Bergstation 20 werden die Kabinen 4 vom Zugseil 3 abgekuppelt und werden sie längs Führungsschienen durch die Stationen hindurch bewegt. Hierfür sind in der Talstation 10 Führungsschienen 51 sowie Verzögerungs-, Förder- und Beschleunigungsreifen 52 vorgesehen.
Claims (11)
- 5 AT 505 099 B1 Wie dies aus FIG. 3 ersichtlich ist, sind in der Bergstation 20 die Tragseile 1, 1a und 2, 2a jeweils über feststehende Trommeln 12 und 13 abgespannt. In der Bergstation 20 sind gleichfalls Führungsschienen 53 vorgesehen, längs welcher die vom Zugseil 3 abgekuppelten Kabinen 4 mittels Verzögerungs-, Förder- und Beschleunigungsreifen 54 durch die Station 20 hindurch bewegbar sind. Aus FIG. 3a ist die Führung der Trume 3a, 3b, 3c und 3d des Zugseiles 3 über die Ablenkscheiben 31 und 31a sowie 32 und 32a ersichtlich. Wie dies aus FIG. 4 ersichtlich ist, ist vor der Bergstation 20 eine Gruppe von Stützrollen 37 vorgesehen, durch welche die Trume 3a, 3b des Zugseiles in eine angenähert horizontale Richtung bzw. die Trume 3c, 3d aus der horizontalen Richtung abgelenkt werden. Wie dies aus FIG. 4a ersichtlich ist, ist in analoger Weise in der Talstation 10 eine Gruppe von Niederhalterol-len 38 vorgesehen, durch welche die Trume 3c, 3d des Zugseiles 3 in eine angenähert horizontale Richtung bzw. die Trume 3a, 3b aus der horizontalen Richtung abgelenkt werden. Bei den Niederhalterollen 38 besteht das Erfordernis, konstruktive Maßnahmen zu treffen, um zu vermeiden, daß durch das Fahren der Klemmbacken der Kupplungsapparate über die Niederhalterollen 38 auf die Kabinen 4 Stöße gelangen. Wie dies aus den FIG. 5 und 5a ersichtlich ist, sind die Kabinen 4 an einem Traggestell 41 mit zwei oberhalb desselben befindlichen Tragstangen 42, 42a befestigt, wobei sich zwischen den Kabinen 4 und dem Traggestell 41 Dämpfungseinrichtungen befinden. An den Tragstangen 42, 42a befinden sich Kupplungsapparate 43 und oberhalb der Kupplungsapparate befinden sich Laufwerke 44. Mittels der Kupplungsapparate 43 sind die Kabinen 4 an die Trume 3a, 3b, 3c, 3d des Zugseiles 3 ankuppelbar und mittels der Laufwerke 44 sind die Kabinen 4 längs der Tragseile 1,1a und 2, 2a sowie in den Stationen 10, 20 längs der Führungsschienen 51 und 53 verfahrbar. Die Kupplungsapparate 43 sind aus dem Stand der Technik bekannt. Wie dies in FIG. 5b dargestellt ist, können die beiden jeweils zugeordneten Tragseile 1,1a und 2, 2a über den Verlauf der Strecke miteinander mittels Bügeln 6 verbunden sein. Dabei sind diese Bügel 6 mittels Klemmen 61 an den Tragseilen 1, 1a bzw. 2, 2a von unten her befestigt. Zudem sind auf jeder Seite der Bügel 6 weitere Stützrollen 37a für das Zugseil 3 gelagert. Wie dies aus den FIG. 6 und 6a ersichtlich ist, kommen die Klemmbacken der Kupplungsapparate 43 auf die Trume 3a, 3b, 3c, 3d des Zugseiles 3 von oben her zur Wirkung, wodurch bei einer Bewegung der Kupplungsapparate 43 über die Stützrollen 37 keinerlei Stöße auftreten. Demgegenüber würden, wie dies aus Fig. 6a ersichtlich ist, im Bereich von Niederhalterollen 38, an welchen sich die Trume 3a, 3b, 3c, 3d des Zugseiles 3 an der Unterseite der Niederhalterollen 38 befinden, die Klemmbacken der Kupplungsapparate 43 auf die Niederhalterollen 38 auflaufen, wodurch die Kabinen 4 mit Stößen beaufschlagt werden würden. Um derartige Stöße zu vermeiden, sind die Kupplungsapparate 43 mit nach oben abragenden Stützrollen 45 ausgebildet, welchen an den Niederhalterollen 38 Stützflächen 39 zugeordnet sind. Zudem sind die Kupplungsapparate 43 um jeweils einen in Richtung des Seiles 3 verlaufenden Bolzen 46 verschwenkbar. Sobald ein Kupplungsapparat 43 in den Bereich der Niederhalterollen 38 gelangt, laufen die Stützrollen 45 auf die Stützflächen 39 auf, wodurch die Klemmbacken der Kupplungsapparate 43 um die Bolzen 46 verschwenkt werden und hierdurch von den Niederhalterollen 38 nach unten abgeschwenkt werden. Hierdurch werden durch die Bewegung der Klemmbacken über die Niederhalterollen 38 erzeugte Stöße auf die Kabinen 4 verhindert. Zudem sind die Kupplungsapparate 43 gegenüber den Tragstangen 42, 42a um jeweils eine quer zum Zugseil 3 ausgerichtete Achse verschwenkbar gelagert. Patentansprüche: 1. Seilbahnanlage mit zwei Paaren von in der Talstation (10) und in der Bergstation (20) abgespannten Tragseilen (1, 1a, 2, 2a), längs welcher mittels eines Zugseiles (3) Kabinen 6 AT 505 099 B1 (4) verfahrbar sind, welche in den Stationen (10, 20) vom Zugseil (3) abgekuppelt werden und längs Führungsschienen (51, 53) verfahren werden, wobei das Zugseil (3) in sich geschlossen und mit zwei Schleifen ausgebildet ist, sodass es zwei in gleicher Richtung bewegte Trume (3a, 3b, 3c, 3d) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Kabinen (4) in an 5 sich bekannter Weise mit zwei quer zur Fahrtrichtung voneinander im Abstand befindlichen Seilklemmen ausgebildet sind, mittels welcher sie an die jeweils in gleicher Richtung bewegten Trume (3a, 3b, 3c, 3d) des Zugseiles (3) ankuppelbar sind.
- 2. Seilbahnanlage nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich die beiden io Tragseile (1, 1a, 2, 2a) der jeweiligen Paare der Tragseile voneinander in einem Abstand befinden, welcher größer ist als die Breite der Kabinen (4), wobei die Kabinen (4) zwischen den beiden Tragseilen (1, 1a, 2, 2a) jeweils eines der beiden Paare verfahrbar sind.
- 3. Seilbahnanlage nach einem der Patentansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass .15 sich die in gleicher Richtung bewegten beiden Trume (3a, 3b, 3c, 3d) des Zugseiles (3) in einem Abstand voneinander befinden, welcher größer ist als die Breite der Kabinen (4), wobei sich die Kabinen (4) zwischen den jeweiligen beiden Trumen des Zugseiles (3) befinden.
- 4. Seilbahnanlage nach einem der Patentansprüche 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Trume (3a, 3b, 3c, 3d) des Zugseiles (3) quer zur Bewegungsrichtung der Kabinen (4) zwischen den Kabinen (4) und den beiden Tragseilen (1, 1a, 2, 2a) jeweils eines Paares der Tragseile befinden.
- 5. Seilbahnanlage nach einem der Patentansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Tragseile (1, 1a, 2, 2a) eines der Paare mittels oberhalb derselben befindlicher, voneinander im Abstand angeordneter Bügel (6) miteinander verbunden sind.
- 6. Seilbahnanlage nach Patentanspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die die beiden 30 Tragseile (1, 1a, 2, 2a) eines Paares verbindenden Bügel (6) an den Tragseilen (1, 1a, 2, 2a) von deren Unterseite her mittels Klemmen (61) befestigt sind.
- 7. Seilbahnanlage nach einem der Patentansprüche 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, dass auf den Bügeln (6) Stützrollen (37a) für das in sich geschlossene Zugseil (3) gelagert sind. 35
- 8. Seilbahnanlage nach einem der Patentansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die an den Gehängestangen (42, 42a) für die Kabinen (4) angeordneten Kupplungsapparate (43) für deren Ankupplung an die Trume (3a, 3b, 3c, 3d) des Zugseiles (3) um eine in Bewegungsrichtung des Zugseiles (3) liegende Achse (46) verschwenkbar sind. 40
- 9. Seilbahnanlage nach einem der Patentansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die an den Gehängestangen (42, 42a) für die Kabinen (4) angeordneten Kupplungsapparate (43) zum Ankuppeln derselben an die beiden Trume (3a, 3b, 3c, 3d) des Zugseiles (3) um quer zur Bewegungsrichtung des Zugseiles (3) sowie angenähert waagrecht liegende 45 Achsen verschwenkbar sind.
- 10. Seilbahnanlage nach einem der Patentansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden in gleicher Richtung bewegten Trume (3a, 3b, 3c, 3d) des Zugseiles (3) über die Strecke in angenähert gleicher Höhe nebeneinander geführt sind, daß in einer der beiden so Stationen einerseits zwei Ablenkscheiben (32, 32a), über welche das jeweils außen liegen de Trum (3a, 3d) des Zugseiles (3) geführt ist und andererseits eine Antriebsscheibe (33) mit zwei Seilrillen für sämtliche Trume (3a, 3b, 3c, 3d) des Zugseiles (3) vorgesehen sind und daß in der anderen Station die jeweils innen liegenden Trume (3c, 3a) des Zugseiles (3) über eine Umlenkscheibe (36) und die außen liegenden Trume (3a, 3d) des Zugseiles 55 (3) über zwei einander zugeordnete Ablenkscheiben (35, 35a) geführt sind. 7 AT 505 099 B1
- 11. Seilbahnanlage nach einem der Patentansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die an den Tragstangen (42, 42a) für die Kabinen (4) angeordneten Kupplungsapparate (43) mit nach oben abragenden Stützrollen (45) ausgebildet sind, welchen an Trägern für Niederhalterollen (38) befindliche Stützflächen (39) zugeordnet sind, längs welcher die 5 Stützrollen (45) verfahrbar sind, wodurch die Kupplungsklemmen in Bereichen der Nieder halterollen (38) von diesen abgeschwenkt werden. Hiezu 9 Blatt Zeichnungen 10 15 20 25 30 35 40 45 50
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