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Die Erfindung betrifft eine Zentralheizungsanlage mit mehreren Heizkörpern, die über
Verbindungsleitungen mit dem Heizkessel verbunden sind, wobei nur je eine einzige Steig- und Fall-Leitung vorgesehen ist, die in jedem Stockwerk mit je einem flachen Verteiler verbunden ist, an welchem sämtliche zu den Heizungen führende Leitungen angeschlossen sind.
Bei bekannten Heizungsanlagen dieser Art erfolgt die Verteilung des Heisswasser auf die einzelnen
Heizkörper in der Regel bereits kurz hinter dem üblicherweise im Keller stehenden Heizkessel durch Verzweigung von einer Hauptleitung. Hiedurch sind mehrere Steig- und Fall-Leitungen zu den Heizkörpern erforderlich. Dies bedingt eine Mehrzahl von Mauerschlitzen und Deckendurchbrüchen, was das Verlegen der Heizungsanlage erschwert und verteuert.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, diesen Nachteil zu vermeiden und eine besonders einfache
Heizungsanlage zu schaffen, die auch vom Nichtfachmann leicht zu verlegen ist. Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, dass beide Verteiler eines Stockwerkes quaderförmig ausgebildet und übereinander angeordnet sind und am Rande vorzugsweise durch Schweisspunkte miteinander verheftet sind, wobei der untere Verteiler für die
Durchführung der zum oberen Verteiler führenden Leitung eine achsparallele, dicht eingesetzte Büchse aufweist.
Eine solche Anlage hat den Vorteil, dass für die ganze Heizungsanlage nur ein Mauerschlitz und ein
Deckendurchbruch erforderlich ist.
Gemäss einer besonders vorteilhaften Ausbildung der Erfindung ist die Bodenfläche der Verteiler mit der zum Heizkessel führenden Hauptleitung verbunden, während die zu den Heizkörpern führenden Abzweigleitungen gleichmässig auf die lotrechten Längsseiten verteilt angeordnet sind. Diese Anordnung sichert die gleichmässige
Verteilung des vom Heizkessel kommenden Hauptstromes auf die einzelnen Heizkörper. Zweckmässig haben die
Verteiler eine Höhe von etwa 4, 5 cm, eine Breite von etwa 10 cm und eine Länge von 30 bis 65 cm.
Vorzugsweise sind Verteiler mit bestimmten Längen, beispielsweise 32 cm, 49 cm und 65 cm und jeweils einer bestimmten Anzahl von Anschlüssen vorgesehen.
Normalerweise sind an jedem Verteiler 8 bis 16 Anschlüsse vorhanden. Werden nicht alle Abzweigungen benötigt, so können einzelne Anschlüsse abgesperrt werden. Im Falle mehrere Anschlüsse nicht benötigt werden, ist es zweckmässig, jeweils einen benutzten und einen nicht benutzten Anschluss abwechseln zu lassen.
Besonders vorteilhaft ist es, die Anschlüsse am Verteiler mit Anschlussgewinden zu versehen, damit sowohl die Abzweigleitungen zu den Heizkörpern als auch gegebenenfalls die Hauptleitung zum Heizkessel nur angeschraubt zu werden brauchen. Als Verbindungsleitungen zu den Heizkörpern können isolierte Kupferrohre dienen, die mit Verschraubungen an den Verteiler angeschlossen sind. Die Verbindungsleitungen werden beim Einbau in Neubauten in vorteilhafter Weise direkt über den Fussboden geführt und dann von einem Estrich überdeckt. Hiebei ist es zweckmässig, den Verteiler dicht über dem Fussboden anzuordnen.
Gemäss einer besonders vorteilhaften Ausbildung der Erfindung werden die beiden Verteiler für das vom Heizkessel kommende und das zu ihm zurückführende Wasser als Baueinheit ausgebildet. Dies kann in der Weise geschehen, dass die beiden flachen, quaderförmigen Verteiler übereinander angeordnet und am Rande vorzugsweise durch Schweisspunkte miteinander verheftet sind, wobei der Verteiler eine dicht eingesetzte Büchse für die Durchführung des Zuleitungsrohres zum oberen Verteiler aufweist. Diese Büchse kann ebenfalls eingeschweisst oder eingelötet sein und muss eine etwas grössere lichte Weite haben als das Zuleitungsrohr. Die Zuleitungsrohre sind in der Regel auf entgegengesetzten Seiten der Verteiler, etwa 5 cm vom Rand, angeordnet.
Sofern Heizkörper in mehreren Stockwerken stehen, ist für jedes Stockwerk je ein Verteiler für den Vorund Rücklauf vorgesehen. Auch in diesem Falle können die beiden Verteiler als Baueinheit ausgebildet sein. Es ist dann jedoch notwendig, dass auch der obenliegende Verteiler eine eingesetzte Büchse enthält, durch die die vom untenliegenden Verteiler zum Verteiler des nächsten Stockwerkes führende Leitung hindurchgeht.
Infolge der leichten Montierbarkeit der erfindungsgemässen Heizungsanlage eignet sich diese insbesondere zum Einbau in Fertighäusern. Die hiefür notwendigen Einzelteile können dann vorgefertigt mitgeliefert werden.
An Hand des in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispieles soll der Gegenstand der Erfindung noch näher erläutert werden. Es zeigt Fig. 1 einen mit dem Verteiler verbundenen Heizkörper der erfmdungsgemässen Heizungsanlage und Fig. 2 einen Verteiler in vergrösserter Darstellung.
Die von dem (nicht gezeichneten) Heizkessel kommende Steig- oder Vorlaufleitung ist mit bezeichnet. Sie führt zu dem mit -2-- bezeichneten Verteiler und ist mit dessen Bodenfläche dicht verbunden, vorzugsweise in diese eingeschweisst. Eine zum Kessel führende Fall- oder Rücklaufleitung --3-- ist in entsprechender Weise mit dem Boden eines weiteren Verteilers--4--verbunden. Vor-und Rücklaufverteiler sind gleichartig ausgebildet. Sie haben je die Form eines flachen Quaders mit Boden- und Deckfläche und sind an ihren Längsseiten mit gleichmässig verteilten Abzweigungen versehen.
Diese Abzweigungen sind Verschraubungen, deren Gewindestutzen --5-- fest mit dem Mantel des Verteilers verbunden, vorzugsweise an diesen angeschweisst sind. Auf diese Gewindestutzen sind mittels Oberwurfmuttern --6-- die zu den Heizkörpern-7-führenden Leitungen-8-angeschraubt. Diese Leitungen können mittels Schellen --9-- auf dem Fussboden befestigt sein. Für die Steig- und Fall-Leitung wird in der Regel ein Zoll-Rohr verwendet. Die von den Verteilern zu den Heizkörpern führenden Leitungen sind isolierte Kupferrohre von 3/8 Zoll. Die Einmündung der Steig- bzw. Fall-Leitung in den zugehörigen Verteiler ist
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etwa 5 cm von dessen Rand entfernt.
Die zum oberen Verteiler-2-führende Steigleitung-l-ist in der Weise durch den unteren Verteiler-4--hindurehgeführt, dass dieser eine dicht in ihn eingesetzte Büchse enthält, die eine etwas grössere lichte Weite hat als der Durchmesser der Leitung-l-ist. Die beiden Verteiler-2 und 4-sind am Rande durch Punktschweissungen miteinander verheftet.
Sofern in einem weiteren Stockwerk Heizkörper vorhanden sind, werden die dort in entsprechender Weise angeordneten Verteiler je durch eine einzige Leitung-l'bzw. 3'-mit dem im darunterliegenden Stockwerk angeordneten Verteiler verbunden, wie dies in Fig. 2 angedeutet ist. In diesem Falle ist es notwendig, auch den oberen Verteiler --2-- mit einer Durchführungsbüchse-10-zu versehen.
PATENTANSPRÜCHE :
1. Zentralheizungsanlage mit mehreren Heizkörpern, die über Verbindungsleitungen mit dem Heizkessel verbunden sind, wobei nur je eine einzige Steig- und Fall-Leitung vorgesehen ist, die in jedem Stockwerk mit je einem flachen Verteiler verbunden ist, an welchem sämtliche zu den Heizungen führende Leitungen
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quaderförmig ausgebildet und übereinander angeordnet sind und am Rande vorzugsweise durch Schweisspunkte miteinander verheftet sind, wobei der untere Verteiler (4) für die Durchführung der zum oberen Verteiler (2) führenden Leitung eine achsparallele, dicht eingesetzte Büchse (10) aufweist.
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