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Auf einen aus Aluminium bestehenden, gegebenenfalls mittels Rippen in einzelne Aufnahmeräume unterteilten Schalenkörper, insbesondere für sogenannte Fertigmenüs, aufgebördelter Deckelverschluss
Fertigmenüs sind in den verschiedensten Behälterausführungen verpackbar, am bekanntesten sind die Flachschalen nach Art von Esstabletts, welche einteilig oder mehrfach unterteilt ausgeformt sein können. In der Regel sind diese Schalen aus thermoplastisch verformbaren Werkstoffen hergestellt, wel- che nach dem Einfüllen der Menüeinheiten mit einer Deckfolie zugeschweisst werden.
Diese Art der Verpackung hat zwar den Vorteil, dass die eingefüllten Essenseinheiten nach Art und Qualität durch die zumeist transparenten Deckfolien einsehbar sind, sie leidet aber gleichzeitig unter dem Mangel einer nicht unkompliziert vorzunehmenden Öffnung bzw, Entfernung der Abdeckung, welche vorzugsweise nur mittels einer scharfkantigen oder eines spitzenGegenstandes zu bewerkstelligen ist. Daneben haben die aus Kunststoff gefertigten Menüschalen den Nachteil einer allzu grossen Labilität, wenn man berücksichtigt, dass das Gewicht der flachen, sehr schwachwandigen Schale in keinerlei Verhältnis zur Menüeinwaage steht, so dass die Schalen beim Anfassen regelmässig abknicken.
Man ist daher unter anderem auch wegen der engbegrenzten Möglichkeit der Aufbereitung der in Kunststoffschalen abgefüllten Menüeinheiten auf Essenstemperatur auf den Gedanken gekommen, die Essensportionen in Flachschalen in gleichen Dimensionen aus Aluminium abzugeben, wobei jene zumeist mittels eines aus gleichem Material gefertigten Deckels durch Randverbördelung nach aussen verschlossen werden.
Diese Schalen sind insbesondere für den Transport gegenüber den vorerwähnten Kunststoffschalen durch eine erhöhte Stabilität weitgehend unempfindlich, doch ergibt sich auch hier der Nachteil des nicht einwandfrei durchführbaren Öffnens und Abhebens des Deckels.
Mechanische Hilfsmittel in Gestalt von handlichen Werkzeugen od. dgl. sind nicht anwendbar, zudem ist es nicht ausgeschlossen, dass mit dem mühevollen Öffnen weitere Unannehmlichkeiten durch Auskippen oder Verschütten, insbesondere von flüssigem Menüinhalt, auftreten. Irgendwelche Griffelemente sind an dem glattrandigen Schalenkörper weder anbringbar noch fertigungstechnisch möglich, so dass auch von dieser Seite her keinerlei Erleichterung in bezug auf ein einwandfreies und unkompliziertes Öffnen erzielbar ist.
Man hat auch bereits versucht, Menüflachschalen der vorbezeichneten Art, insbesondere mit mehreren, sich nach der Menüzusammensetzung ausgerichtetenSchalenunterteilungen herzustellen und diese mit einer Deckfolie abzudecken. Die Deckfolie wurde jedoch entsprechend der Führung der Stegunterteilung der Schale mit eng aneinanderliegenden, parallel verlaufenden Knickkanten bzw. Aufreisskanten
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Menüaufnahmeräume einzeln aufzureissen und für die Menüentnahmefreizulegen. So musste also jede Menüeinheit mindestens in zwei bis vier Einzelöffnungen freigelegt werden.
DieseMassnahmen werden jedoch einer praktischen Handhabung in keiner Weise gerecht, insbesondere dann nicht, wenn sich das Füllgut aus heissen und flüssigen Füllsubstanzen zusammensetzt, zumal das Öffnen der Schale in jedem Falle mittels Hand vorgenommen werden muss.
Andere Versuche dieser Art wurden in der Richtung vorgenommen, dass eine Schaleneinheit einen
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aufgebördelten Deckelverschluss aufweist, welcher lediglich zu einem geringen Teil seiner Fläche, insbesondere an einer Eckenpartie, über vorgeprägte Knickkanten bzw. Reisskanten an-bzw. abhebbar ist. Dabei kann man keineswegs mühelos an den gesamtenschaleninhalt herankommen, vielmehr zwingt diese Teilöffnung dazu, den Füllinhalt aus den durch die Folie verdeckt bleibenden Schalenteilen mehr oder weniger kompliziert herauszuholen.
Diese Übelstände sind für einen einwandfreien, unmittelbaren Menüverzehr aus solchen Schalen in jeder Beziehung abträglich, da die Menüentnahme mittels eines Essbesteckes in der gleichen Weise erfolgt, wie wenn es sich um einen glatten Flachteller handeln würde.
Die Erfindung sucht daher diese Nachteile beim Öffnen solcher Menüverpackungen dadurch zu beseitigen, dass bereits bei der Fertigung bzw. beim Deckelverschluss von Schalen mit eingefüllten Fertigmenüs Massnahmen mit berücksichtigt werden, welche ein absolut müheloses und entgegen der angedeuteten Nachteile ungefährliches Entfernen der Deckelflächen ermöglichen.
So ist beim Verschliessen von Menüschalen der vorbeschriebenen Art ein einstückiger, ebener, mit aluminiumkaschierter Unterseite ausgestatteter Pappdeckel vorgesehen, welcher sich dadurchauszeichnet, dass der Deckel an der einen Stirnseite über deren ganze Breite eine mittels einer Knickkante abgesetzte und zurückklappbare Aufreisslasche zum mechanischen Lösen bzw. Abheben der Umbördelung aufweist, wobei durch anschliessendes, horizontales Herausziehen des Deckels aus der übrigen Verbördelung der Schaleninhalt zur Gänze freilegbar ist. Dabei ist die als Lappenansatz ausgebildete Aufreisslasche zum Öffnen der Schale um 180 herumlegbar, wobei gleichzeitig die stirnseitige und ein Stück angrenzende Einbördelung der Schale flanschartig nach aussen gebogen wird.
Zum vorteilhaften Abheben der Aufreisslasche weist die Bördelung an der einen Schmalseite im Bereich der Endkante der Aufreiss- lasche zwei sich gegenüberliegende, schlitzartige Einschnitte auf.
Damit die in die Unterteilungender Schale eingefüllten Menüeinheiten beim Transport oder bei sonstigen Erschütterungen nicht in die seitlichen oder benachbarten Schalensektoren eindringen können, ist vorgesehen, dass die Unterteilungsrippen oben flach abgekantet sind, wobei die Rippen die einzelnen Unterteilungen in sich abdichtend, an die Unterseite des Deckelverschlusses fest anstossen. Die Bördelung selbst erfolgt von unten nach oben, d. h., bei Deckeleinlage auf die Schalen stehen deren umlaufende Ränder vertikal nach oben und werden anschliessend durch einBördelwerkzeug nach oben und seitlich nach innen nach Art einer durchgehenden Kralle fest gegen den Schalenrand gedrückt, den Rand des Deckelverschlusses fest dazwischenklemmend.
Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung sowie aus den Zeichnungen, in welchen verschiedene Merkmale des Erfindungsgegenstandes dargestellt sind. Es zeigen : Fig. l in perspektivischer Ansicht einen offenen (leeren) chalenkörper aus Aluminium, zweifach unterteilt, mit vertikal nach oben stehendem Schalenrand ; Fig. 1a den Deckelverschluss mit Knickkante Fig. lb eine Seitenansicht des Deckelverschlusses ; Fig. 2 den verschlossenen Schalenkörper nach der Bördelung ; Fig. 3 die verschlossene Schale nachbetätigung deraufreisslasche, Fig. 4 wie Fig. 3, lediglich mit hochgeklappter Aufreisslasche ;
Fig. 5 die Schale mit teilweise horizontal herausgezogenem Deckelverschluss und Fig. 6 ein Schnittbild eines Teiles des unterteilten Schalenkörpers.
Bei den dargestellten Figuren handelt es sich um Menüschalen aus Aluminium zum Einfüllen von sogenannten Fertiggerichten, welche in bekannter Weise durch Pressen oder Ziehen hergestellt werden.
Mit " - ist der Schalenkörper oder die Flachschale bezeichnet, welcher mittels Rippen oder Stegen - -2--, je nach Art der Menüzusammensetzung ein-oder mehrfach unterteilt sein kann.
Der erfindungsgemässe Deckelverschluss --3-- besteht aus einer verhältnismässig steifen Pappeauf- lage --4-- und einer unterseitigen Aluminiumkaschierung --5--, wobei bei geschlossener Schale-3-- die oben abgeflachten Rippen oder Stege --2-- dicht an der Unterseite oder an der Aluminiumkaschie-
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Deckels-4-- anstossen,- 6- (Fig. 6) bildend.
Der Deckelverschluss --3- weist die Dimension des Schalenrandes-7- (Fig. 6) auf und wird bei vertikal hochgestelltem Schalenrand --8-- auf die obere Öffnung des Schalenkörpers --3-- aufgelegt. DerDeckelverschluss trägt jedoch über die Länge der Schalenöffnung hinaus an der Breitseite noch einen handlichen Lappenansatz, welcher als Aufreisslasche --9-- dient. Der über die normaleschalenlänge hinausgehende Ansatz ist durch eine Knickkante --10-- markiert, über welche die Aufreisslasche --9-- zumEinbördeln nach hinten umgeknickt ist.
Der den späteren Bördelrand --11-- bildende. ursprünglich vertikale Schalenrand --8-- wird von unten her nach oben und gleichzeitig nach innen krallenartig umgelegt und weist in Höhe der Endkante --13- des Deckelverschlusses --3-- zwei sich gegenüberliegende, schlitzartige Einschnitte --12-- auf, welche das Öffnen des Deckelverschlusses --3-- mittels der
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Aufreisslasche -9-- wesentlich erleichtert.
Das Öffnen der Schale erfolgt in der Weise, dass die Aufreisslasche -9- um den Knickrand-10um 1800 herumgelegt wird, wobei durch die Stabilität der einstückig mit dem Deckelverschluss-3verbundenen Aufreisslasche-9-die zwischen den Einschnitten -12- liegende, kurze BÏrdelung - -14-- infolge des nachgiebigen Materials des Schalenkorpers-l-in gleicher Weise um 1800 mit abgehoben und herumgelegt wird. Sodann lässt sich der gesamte Deckelverschluss -3-- durch horizon- tales Ziehen in Pfeilrichtung --15-- (Fig. 5) nach Art eines Schiebers mühelos vom SchalenkÏrper loslösen bzw. trennen.
Diese Art des Menüscha1enverschlusses bietet weiter den Vorteil, dass die aus Pappeauflage beste-
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schon deshalb erforderlich, wenn man berücksichtigt, dass die Möglichkeiten der Menüzusammenset- zungen in die Dutzende gehen und sowohl die Verabreichung als auch der Abnehmer die Gewähr für den von ihm gewünschten Inhalt haben muss. In ähnlicher Weise kann die Aufreisslasche -9- eine Bedie- nungsanleitung zumöffnen od. dgl. tragen.
Die Endfertigung solcher Menüverpackungen ist schliesslich noch dadurch charakterisiert, dass der Verschlussdeckel vom Stapel od. dgl. intermittierend auf die mit vertikal hochgestellten Rändern ausgestattete Schale aufgelegt und anschliessend mit einem Bördelwerkzeug mit dem Schalenrand verbunden wird, der Gestalt, dass die Bördelung den Deckelverschluss von unten nach oben rundum krallenförmig umfasst.
Damit ist sowohl der Verpackungsindustrie als auch der damit befassten Lebensmittelbranche ein wertvoller Hinweis gegeben, für eine zweckmässige, handliche und gediegene Art der Menüabgabe, ohne dass, wie bisher, ein kompliziertes und zeitraubendes Öffnen der Schalen zu befürchten ist.
PATENTANSPRÜCHE :
1. Auf einen aus Aluminium bestehenden, gegebenenfalls mittels Rippen in einzelne Aufnahmeräume unterteilten, vorzugsweise viereckigen Schalenkörper, insbesondere für sogenannte Fertigmenüs, aufgebördelter Deckelverschluss, bestehend aus einer ebenen, mit aluminiumkaschierter Unterseite ausgestatteten, einstückigen Pappeauflage, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (3) an der einen Stirnseite über deren ganze Breite eine mittels einerKnickkante (10) abgesetzte und zurückklappbare Aufreisslasche (9) zum mechanischen Lösen bzw. Abheben der Umbördelung (14) aufweist, wobei durch anschliessendes, horizontales Herausziehen des Deckels (3) aus der übrigen Verbördelung (11) der Schaleninhalt zur Gänze freilegbar ist.