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Mehrfachglas
Die Erfindung betrifft eine weitere Ausgestaltung eines Mehrfachglases, bestehend aus zwei mit Abstand parallel angeordneten Glasscheiben, deren Zwischenraum über in ihrem Randbereich angebrachte und mit ihnen verbundene Dichtstreifen od. dgl. nach aussen abgeschlossen ist, wobei die Dichtstreifen od. dgl. mit ihren Längsrändern in Nuten, Rillen od. dgl. der Scheiben gehalten sind, nach Patent Nr. 241. 780. Das im Stammpatent beschriebene Mehrfachglas ist insbesondere für Fensterverglasungen bestimmt und wird für den Gebrauch in einen Fensterrahmen eingesetzt. Die Dichtstreifen sind im ganzen Umfangsbereich vorgesehen und sollen den Scheibenzwischenraum möglichst hermetisch gegenüber der Aussenluft abschliessen.
Durch die Anordnung der Nuten wird die Halterung der Dichtstreifen verbessert und mit einfacheren Mitteln als bisher ein hermetischer Abschluss des Scheibenzwischenraumes ermöglicht.
Es sind ferner Glasbauelemente bekannt, die ohne Verwendung eigener Halterungsrahmen für jedes Element zu grösseren Wandungsteilen zusammengesetzt werden können. Die bekanntesten Elemente dieser Art sind meist aus Drahtglas hergestellt und besitzen eine im Querschnitt etwa U-förmige Rinnenform. Dadurch, dass man die Elemente mit stossenden Flanschen und fluchtenden Planseiten anordnet, wobei entweder nur die Flansche durch Halter aneinander befestigt oder aber weitere, gleiche Profile über die öffnungsseiten der Rinnen gesetzt werden, also zwischen zueinanderweisenden gleichartigen Profilen Hohlräume eingeschlossen werden, kann man verschiedenste Arten von Glaswänden herstellen, wobei sich jeweils der Vorteil ergibt, dass die Einzelelemente aus laufendem Stranggut auf die erforderlichen Längen abgeschnitten werden können.
Der prinzipielle Nachteil dieser bekannten Elemente besteht darin, dass sich bei der Herstellung grosse Spannungen im Glas ergeben, die Herstellung der Profile an sich teuer und umständlich ist und dass überdies aus diesen
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Wegen der Schwierigkeit der Herstellung sind solche Elemente nur in ganz wenigen, genormten Breiten und meist nur einfärbig erhältlich, so dass bei der Aufteilung der Elemente und der Aussparung von Mauerwerksöffnungen auf die Normbreiten Rücksicht genommen werden muss und sich zusätzliche architektonische Effekte durch verschiedene Farbgebung der Elemente bzw. Anpassung der Elementfarben an die umgebende Mauer nicht erzielen lassen.
Ausgehend von einem Mehrfachglas der eingangs genannten Art besteht die Erfindung darin, dass mehrere langgestreckte Mehrfachgläser mit benachbarten Längsrändern nebeneinander angeordnet und zu einem grösseren Wandungsteil zusammengesetzt sind, wobei die Nuten od. dgl. der einzelnen Mehrfachgläser nur im Bereich der beiden Längsränder der langgestreckten Glasscheiben vorgesehen sind, so dass die Dichtstreifen die Glasscheiben zu Kastenträgern verbinden, deren Endöffnungen durch Abschlussdeckel, von denen wenigstens der eine abnehmbar ist, verschlossen sind und dass in die zwischen den überstehenden Scheibenrändern und den Dichtstreifen nebeneinander angeordneter Mehrfachgläser eingeschlossenen Räume distanzierende Profilstäbe,
vorzugsweise aus wärme- und
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schalldämmendem Material eingelegt sind.
Die Erfindung besteht somit im wesentlichen darin, dass Mehrfachgläser nach dem Stammpatent so modifiziert werden, dass sie als Bauelemente für die gleichen Aufgaben wie die vorstehend beschriebenen Bauelemente Verwendung finden können, wobei sich aber der entscheidende Vorteil ergibt, dass normale Planglasscheiben für die Herstellung des Mehrfachglases Verwendung finden können.
Je nach dem Verwendungszweck kann man verschieden starke, bewehrte oder unbewehrte, profilierte, farblose oder farbige Gläser für die Fertigung heranziehen, wobei es sogar möglich ist, aus Festigkeits-, Sicherheits-, oder architektonischen Gründen verschiedene Gläser miteinander zu verbinden. Die Rillen oder Nuten können zwar schon bei der Herstellung der Scheiben durch Einwalzen angebracht werden, doch wird man es in der Praxis, eben um verschiedenste handelsübliche Gläser für die Fertigung der Elemente heranziehen zu können, vorziehen, die Nuten, Rillen od. dgl. mit Hilfe von Diamantschleifscheiben einzuschleifen. Bei dieser Art der Fertigung wird es möglich, eine Vielzahl von verschiedenen Normbreiten des Glasbauelementes aus gleichen Planglassorten herzustellen.
Durch die Verankerung der Streifen in den Nuten wird eine sichere Fixierung der Scheiben gegen Verschieben in der Scheibenebene erreicht und damit ein vollwertiges Glasbauelement erhalten. Für die Verankerung der Dichtstreifen od. dgl. in den Nuten sind alle die bereits im Stammpatent beschriebenen Konstruktionsvarianten möglich. Neben einfachen formschlüssigen Verbindungen zwischen den Dichtstreifen und den Scheiben sind auch Adhäsionsverbindungen durch Einkleben, Einkitten oder Eingiessen der Dichtstreifen in den Nuten denkbar.
Eine besonders wirksame Verankerung der Scheiben gegeneinander und gegen quer zur Scheibenebene wirkende Kräfte lässt sich dadurch erzielen, dass die Dichtstreifen od. dgl bei vorzugsweise zumindest an der einen Flanke nach Art eines Schwalbenschwanzes hinterschnittenen, sich also gegen den Nutengrund zu erweiternden Nuten formschlüssig in den Nuten gehalten sind. Man kann zu diesem Zweck die Dichtstreifen am Ende verdicken oder abwinkeln und die freibleibenden Nutenteile mit einer z. B. kaltvulkanisierenden Ausgussmasse ausfüllen oder auch die der Profilform der sich weitenden Nuten angepassten Dichtstreifen vom Längsende der Nuten her einschieben. Schliesslich kann man auch elastisch verformbare Dichtstreifen mit der Nutenform angepasster Profilform in die Nuten eindrücken.
Für die Dichtstreifen kommt je nach dem Verwendungszweck verschiedenstes Herstellungsmaterial in Frage. So können die Streifen aus Glas, Metall, aber auch aus verschiedensten Kunststoffen gefertigt sein.
In den Zeichnungen ist der Erfindungsgegenstand beispielsweise veranschaulicht. Es zeigen Fig. l und 2 zwei unter Verwendung erfindungsgemässer Mehrfachgläser hergestellte Wandungsteile im Schaubild, Fig. 3 in grösserem Massstab das untere Ende eines Mehrfachglases im Schnitt und Fig. 4 einen Querschnitt durch eine Ausführungsvariante des Mehrfachglases.
Nach den Fig. l bis 3 sind Mehrfachgläser --1-- zu einem grösseren Wandungsteil zusammengesetzt. Jedes dieser, Glasbauelemente bildenden Mehrfachgläser besteht aus zwei langgestreckt rechteckigen Glasscheiben--2, 3-, in deren zueinanderweisenden Planseite-4mit geringem Parallelabstand innerhalb der Aussenränder --5-- Rechtecknuten --6-- eingeschliffen sind. In diese Nuten greifen durchgehende, als Distanzhalter dienende Dichtstreifen --7-- mit ihren Längsrändern ein, wobei zur Erzielung einer besseren Halterung diese Längsränder in den Nuten durch Einkleben, Einkitten od. dgl. befestigt sein können. Die Glasscheiben-2, 3- bilden mit den Streifen
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Elementes angebrachten Deckel z.
B. durch Festkleben fixieren, den am andern Ende vorgesehenen Deckel aber lösbar anordnen und gegebenenfalls mit den Mehrfachgläsern zusätzliche, lose Deckel mitliefern, so dass die Möglichkeit besteht, das Glas auf die erforderlichen Längen abzuschneiden und dann wieder die Endöffnung abzuschliessen.
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der Scheiben gegeneinander dienen und in diesem Fall vorzugsweise aus wärme- und schalldämmendem Material, z. B. Styropur gefertigt sind. Die zwischen den Rändern benachbarter Scheiben gebildeten ugen --10-- können mit Kitt oder einer Vergussmasse ausgefüllt werden.
Bei der Ausführung nach Fig. 4 sind die Nuten--11, 12-- der Scheiben--2, 3-- des
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