AT2608U1 - Vorrichtung zur ableitung von fluiden - Google Patents
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Abstract
Beschrieben wird eine Vorrichtung zur Ableitung von Fluiden von befestigten, versiegelten oder verdichteten Oberflächen, wobei die Oberfläche der Vorrichtung Durchbrechungen zur Ableitung des Fluids aufweist, und wobei die Vorrichtung plattenförmig aufgebaut ist und der an der Oberfläche der Vorrichtung beginnende engsten Teil der Durchbrechungen ein Verhältnis von Durchmesser zu Länge von maximal 1 zu 5 aufweist.
Description
AT 002 608 Ul
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Ableitung von Fluiden von befestigten, versiegelten oder verdichteten Oberflächen, z.B. von Bergwänden, Filterbetten, Wurzelräumen, Erdreich und dergl., wobei die Oberfläche der Vorrichtung Durchbrechungen zur Ableitung des Fluids aufweist.
Eine Vorrichtung der eingangs angegebenen Art ist zur Verwendung als Sickerrohr im Stand der Technik bekannt. Die Durchstrombereiche werden hierbei aus porösem Material unterschiedlicher lokaler Porosität gebildet, wobei der freie Durchströmquer-schnitt pro Flächeneinheit in Durchströmrichtung zunimmt. Derartige Sickerrohre werden zur Be- bzw. Entwässerung verwendet. Die vorliegende Erfindung setzt sich zum Ziel, die bekannten Sickerrohre weiterzuentwickeln und durch eine spezielle Ausgestaltung ein Verlegen der Poren bzw. Durchbrechungen eintrittsseitig zu verhindern. Weiters ist es ein Ziel der vorliegenden Erfindung, eine obgenannte Vorrichtung zu schaffen, welche auf einfache Weise gefertigt werden kann.
Diese Aufgaben werden dadurch gelöst, daß die erfindungsgemäße Vorrichtung plattenförmig aufgebaut ist und der an der Oberfläche der Vorrichtung beginnende engsten Teil der Durchbrechungen ein Verhältnis von Durchmesser zu Länge von maximal 1 zu 5 auf-weist. Durch die Auswahl des speziellen Verhältnisses von Durchmesser zu Länge der Durchbrechungen wird ein Eindringen von mit der abzuführenden Flüssigkeit mitgeführten Partikeln verhindert bzw. werden in die Durchbrechungen eingetragene Partikel durch die erfindungsgemäß vorgesehene Länge der eintrittsseitig liegenden engen Teile der Durchbrechungen daran gehindert, diese Durchbrechungen zu verstopfen, da sie sich nicht verklemmen können, sondern von dem Fluid mit- und durch die dahinterliegenden weiteren Teile der Durchbrechungen ausgetragen werden. Es sollte in diesem Zusammenhang sichergestellt sein, daß der Durchmesser der Durchbrechungen nachfolgend dem engsten Teil um mindestens 20%, besser 50%, zunimmt. Es ist unerheblich, wenn der Durchmesser der Durchbrechungen austrittsseitig ein Vielfaches des eintrittsseitigen Durchmessers ausmacht.
Derartige Durchbrechungen können überaus einfach gefertigt wer- 2 AT 002 608 Ul den, beispielsweise durch Einformen mittels Dornen oder Formstempel, durch Einprägung in die Formmasse der Oberfläche mittels Stechwalze oder dergl. In Durchstromrichtung wird durch den zunehmenden Durchmesser der Durchbrechungen eine störungsfreie Filterwirkung und vor allem eine versiegelungsfreie Standzeit während eines langen Zeitraumes bewirkt.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, daß der Durchmesser der Durchbrechungen in Strömungsrichtung des abzuleitenden Fluids diskontinuierlich zunimmt. In einem derartigen Fall kann die Zunahme des Durchmessers in ein oder mehreren Stufen erfolgen, wobei lediglich wesentlich ist, daß der erste, engste Teil der Durchbrechung in Strömungsrichtung das erfindungswesentliche Verhältnis von Durchmesser zu Länge von maximal 1:5 aufweist.
Es ist auch möglich, daß der Durchmesser der Durchbrechungen in Strömungsrichtung des abzuleitenden Fluids kontinuierlich zunimmt, in welchem Fall die engste Stelle der Durchbrechungen an der Oberfläche der Vorrichtung liegt und sich die Durchbrechung nachfolgend sofort erweitert. Günstig ist auch, wenn die Vorrichtung aus einer Schicht besteht, wobei diese Schicht einen homogenen Aufbau aus Kunststoff, Metall, Beton oder ähnlichem Material aufweisen kann.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, daß die erfindungsgemäße Vorrichtung aus mindestens einer, als Filterplatte ausgebildeten Schicht und mindestens einer, darunter angeordneten und als Stützplatte ausgebildeten Schicht besteht, wobei die Stütz-platte(n) durch Vorsehen von Poren ebenfalls fluidabführend ausgebildet sein kann bzw. können. Bei einer derartigen Ausführungsform können die Durchbrechungen der ersten Schicht mit gleichbleibendem Durchmesser ausgebildet sein, vorausgesetzt daß die Dicke der ersten, als Filterplatte vorgesehenen Schicht das Fünffache des Durchmessers der Durchbrechungen nicht überschreitet und die darunter liegende, als Stützplatte ausgebildete Schicht in diesem Fall dann Poren zur Fluidabführung auf- 3 AT 002 608 Ul weist, welche Poren um mindestens 20%, besser 50%, größeren mittleren Durchmesser aufweisen als die Durchbrechungen der ersten Schicht.
Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, daß bei den beiden zuvor angesprochenen Ausführungsformen die Dicke der Filterplatte dem Durchmesser der Eingangsseite ihrer fluidableitenden Durchbrechungen entspricht. Günstig ist auch, wenn bei mehrschichtigem Aufbau die einzelnen Schichten aus verschiedenen Materialien, z.B. aus Kunststoff, Metall, Beton (wie Ein- oder Mehrkornbeton) und dergl. bestehen, wobei die Filterplatte(n) bevorzugt aus Metall oder Kunststoff und die Stützplatte(n) bevorzugt aus Beton, wie Ein- oder Mehrkornbeton, besteht bzw. bestehen.
Vorzugsweise beträgt der durchschnittliche Durchmesser an der Eingangsseite der fluidableitenden Durchbrechungen 0,3 bis 5 mm. Daraus ergibt sich klar, daß die engste Stelle der Durchbrechungen in Abhängigkeit von dem gewählten Durchmesser maximal 1,5 bis 25 mm betragen können.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist weiters vorgesehen, daß die Oberfläche der Filterplatte als trittfähige bzw. rutschfeste Schicht ausgebildet ist. Speziell bei Verwendung von Metall oder Kunststoff bei Ausbildung der obersten Schicht wird durch eine derartige Ausführungsform sichergestellt, daß die erfindungsgemäße Vorrichtung ohne Rutschgefahr begangen bzw. befahren werden kann.
In diesem Zusammenhang ist es besonders günstig, wenn die Oberfläche der Filterplatte Aufrauhungen, Noppen oder Vertiefungen aufweist, wodurch eine Rutschgefahr minimiert werden kann. Günstig ist schließlich auch, wenn an der Unterseite der erfindungsgemäßen Vorrichtung Strömungskanäle zur weiteren Abfuhr des durch die Vorrichtung hindurchgeleiteten Fluids vorgesehen sind, wodurch eine Weiterleitung eventuell in die Vorrichtung einge- 4 AT 002 608 Ul brachter Partikel gewährleistet werden kann, ohne daß es zu einer Verstopfung bzw. Verlegung der Durchbrechungen kommt.
Vorzugsweise weist die Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung einen einen quaderförmigen, rechteckigen oder sechsek-kigen Umriß auf, wodurch eine flächenartige Verlegung erleichtert wird.
Bei Vorsehen eines stabilen Flächenverbunds ist zusätzlich vorzuziehen, wenn an den Seitenrändern der Vorrichtung Vorsprünge bzw. Vertiefungen angebracht sind, welche ein Ineinandergreifen der einzelnen Vorrichtungen zur Ausbildung eines stabilen Flächenverbunds ermöglichen.
Die vorliegende Erfindung kann sowohl zum Be- als auch Entwässern, Be- oder Entgasen von befestigten oder versiegelten Flächen von Bergwänden, Filterbetten, Wurzelräumen, Erdreich und dergl. verwendet werden. Die Konstruktion gewährleistet eine gleichmäßige fein verteilte Abnahme oder Aufnahme von Fluiden, wobei der spezielle Aufbau ein Verlegen der Poren verhindert. Insbesondere können im Fluid enthaltene Feststoffe nur bis zu einer bestimmten Korngröße in die Oberflächenschicht eindringen, werden jedoch in dieser Schicht nicht zurückgehalten, sondern wandern weiter. In der Nachfolgeschicht sind die freien Quer-schitt der Durchbrechungen größer, d.h. daß die Partikel in der Nachfolgeschicht nicht zurückgehalten werden, sondern zusammen mit dem Fluid ausgetragen werden. Demgegenüber werden allfällige Kontaminationen, wie z.B. Öle oder dergl., durch den Aufbau der erfindungsgemäßen Vorrichtung bis zu einem bestimmten Grad adsorbiert und können in einem biologischen Abbauprozeß regeneriert werden.
Bei einem mehrschichten Plattenkörper der vorliegenden Erfindung ist es auch möglich, daß die Durchbrechungen in der strömungsaustrittsseitigen Schicht durch Poren eines dieser aufbauenden porösen Materialien, z.B. Ein- oder Mehrkornbeton, gebildet sind. So kann beispielsweise der erfindungsgemäße Plattenkörper aus einer strömungsaustrittsseitgen Stützschicht aus porösem Beton und einer darauf aufgebrachten Vorfilterschicht aus ge- 5 AT 002 608 Ul lochtem Metallblech oder einer perforierten Kunststoffschicht bestehen. Bei Vorsehen der lichten Weite der Durchbrechungen eingangsseitig mit maximal 0,3 bis 5 mm wird auch verhindert, daß Wurzeln oder dergl. in den Plattenkörper einwachsen können. Vorzugsweise ist die gesamte Fläche der erfindungsgemäßen Vorrichtung als einziger Durchströmbereich ausgebildet, wobei jedoch auch die Durchbrechungen nach Rasterstrukturen in das Plattenelement eingefügt werden können.
Die Erfindung wird nachstehend an Hand der beigeschlossenen Zeichnung in einigen Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Dabei zeigen: Fig.l einen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße Vorrichtung mit einschichtigem Aufbau,·, Fig.2 einen Querschnitt der erfindungsgemäßen Vorrichtung bei zweischichtigem Aufbau; Fig.3 ebenfalls Querschnitte durch mögliche Ausführungsformen der vorliegenden erfindungsgemäßen Vorrichtung bei zweischichtigem Aufbau; Fig.4 Schnitte bzw. eine Aufsicht eines stilisierten Elements der erfindungsgemäßen Vorrichtung; und Fig.5 eine Aufsicht auf ein stilisiertes Element der erfindungsgemäßen Vorrichtung mit ein bzw. zwei zusätzlichen großflächigen Durchbrechungen.
In Fig.l werden von links nach rechts mehrere Möglichkeiten für Formen der erfindungsgemäßen Durchbrechungen gezeigt. An erster Stelle ist eine Ausführungsform gezeigt, wobei hier die engste Stelle der Durchbrechung ein Verhältnis von Durchmesser zu Länge von ca. 1:1 aufweist. Bei der zweiten dargestellten Ausführungsform öffnet sich der Durchmesser der Durchbrechung sofort nach der Oberfläche, die dritte Ausführungsform hat, ähnlich wie die erste Ausführungsform, ein Verhältnis an der engsten Stelle von Durchmesser zu Länge von etwa 1:1, die vierte und fünfte Ausführungsform öffnet sich ebenso wie die dritte sofort nach der Oberfläche auf einen größeren Durchmesser.
Fig.2 zeigt die erfindungsgemäße Vorrichtung mit einem zweischichtigen Aufbau, wobei in der ersten, zuoberst liegenden Schicht die Durchbrechungen wieder in verschiedenen möglichen Ausführungsformen gezeigt werden. Wenn die oberste Schicht nicht zu dick ausgeführt wird, genügt eine Ausbildung der Durchbre- 6 AT 002 608 Ul chungen wie im äußerst rechten Beispiel gezeigt, wobei auch hier das Verhältnis von Dicke der obersten Schicht (d.h. engste Stelle der Durchbrechung) zu Durchmesser der Durchbrechung im erfindungsgemäßen Verhältnis liegt. Die weiteren Durchbrechungen (hier in der zweiten Schicht als Poren zwischen Füllkörpern vorgesehen) müssen jedenfalls größer sein als der Durchmesser der Durchbrechungen der ersten Schicht. Es sei an dieser Stelle angemerkt, daß die Zeichnungen lediglich stilisierte Darstellungen sind und die wahren Verhältnisse selbstverständlich nicht unbedingt wiedergeben können.
In Fig.3 werden von links nach rechts mögliche Ausführungsformen in der zweiten Schicht dargestellt. Die oberste Schicht wird hierbei nicht explizit gezeigt, sie kann wie in Fig.l dargestellt Durchbrechungen verschiedenster Form aufweisen, die jedenfalls geringeren Durchmesser aufweisen als die Durchbrechung einer zweiten Schicht und dem erfindungsgemäßen Verhältnis von Durchmesser der engsten Stelle zu Länge der engsten Stelle genügen .
In Fig.4 werden von links nach rechts zwei Querschnitte durch erfindungsgemäße Elemente unter Weglassung der speziellen Ausführungsformen der Durchbrechungen sowie eine Aufsicht auf ein erfindungsgemäßes Element, ebenfalls unter Weglassung der Durchbrechungen gezeigt. Von links nach rechts ist in der ersten Darstellung von Fig.4 ein Querschnitt durch ein erfindungsgemäßes Element gezeigt, wobei an der Oberfläche eine tritt- bzw. rutschsichere Ausrüstung durch Vorsehen von Noppen dargestellt wird, während gleichzeitig an der Unterseite des Elements zwei Kanäle vorgesehen sind, welche durchgetretenes Fluid zusammen mit Partikeln abführen. Ebenso wird in der zweiten Darstellung von Fig.4 ein ähnliches Element gezeigt, wobei hier die rutschfeste Ausrüstung durch das Vorsehen von Vertiefungen an der Oberfläche gebildet wird. Gemäß der dritten Darstellung von Fig.4 wird eine Aufsicht auf die erfindungsgemäße Vorrichtung gezeigt, wobei klar ist, daß die gezeigten Einbuchtungen bzw. Vorsprünge an den Seitenrändern des Elements bei einem flächigen Verlegen mehrerer Elemente der gezeigten Ausführungsform ineinander greifen und so einen stabilen Flächenverbund bilden. 7 AT 002 608 Ul
In Fig.5 schließlich wird eine Aufsicht auf ein Element gemäß der erfindungsgemäßen Vorrichtung gezeigt. Gemäß dieser Ausführungsform kann ein derartiges Element zusätzlich große Durchbrechungen, etwa zum Einwachsen von Bäumen oder Büschen bzw. zum Durchführen von Leitungen, aufweisen, wobei an der Unterseite des Elements (durch strichlierte Linien dargestellt) ebenfalls Kanäle zum Abführen von durchgetretenem Fluid samt Partikeln vorgesehen sind. 8
Claims (14)
- AT 002 608 Ul Ansprüche : 1. Vorrichtung zur Ableitung von Fluiden von befestigten, versiegelten oder verdichteten Oberflächen, z.B. von Bergwänden, Filterbetten, Wurzelräumen, Erdreich und dergl., wobei die Oberfläche der Vorrichtung Durchbrechungen zur Ableitung des Fluids aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung plattenförmig aufgebaut ist und der an der Oberfläche der Vorrichtung beginnende engsten Teil der Durchbrechungen ein Verhältnis von Durchmesser zu Länge von maximal 1 zu 5 aufweist.
- 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchmesser der Durchbrechungen in Strömungsrichtung des abzuleitenden Fluids diskontinuierlich zunimmt.
- 3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchmesser der Durchbrechungen in Strömungsrichtung des abzuleitenden Fluids kontinuierlich zunimmt.
- 4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß sie aus einer Schicht besteht.
- 5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche l bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß sie aus mindestens einer, als Filterplatte ausgebildeten Schicht und mindestens einer, darunter angeordneten und als Stützplatte ausgebildeten Schicht besteht, wobei die Stützplatte(n) durch Vorsehen von Poren ebenfalls fluidabführend ausgebildet sein kann bzw. können.
- 6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Dicke der Filterplatte dem Durchmesser der Eingangsseite ihrer fluidableitenden Durchbrechungen entspricht.
- 7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß sie aus Kunststoff, Metall, Beton oder ähnlichem Material besteht.
- 8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3 und 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die einzelnen Schichten aus ver- 9 AT 002 608 Ul schiedenen Materialien, z.B. aus Kunststoff, Metall, Beton, wie Ein- od. Mehrkornbeton, und dergl., bestehen, wobei die Filterplatte (n) bevorzugt aus Metall oder Kunststoff und die Stützplattein) bevorzugt aus Beton, wie Ein- od. Mehrkornbeton, besteht bzw. bestehen.
- 9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der durchschnittliche Durchmesser an der Eingangsseite der fluidableitenden Durchbrechungen 0,3 bis 5 mm beträgt.
- 10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberfläche der Filterplatte als trittfähige bzw. rutschfeste Schicht ausgebildet ist.
- 11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß an der Oberfläche der Filterplatte Aufrauhungen, Noppen oder Vertiefungen vorgesehen sind.
- 12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß an der Unterseite Strömungskanäle zur weiteren Abfuhr des durch die Vorrichtung hindurchgeleiteten Fluids vorgesehen sind.
- 13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung einen quaderförmigen, rechtek-kigen oder sechseckigen Umriß aufweist.
- 14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß an den Seitenrändern der Vorrichtung zusätzlich Vorsprünge bzw. Vertiefungen zur Vorsehung eines stabilen Flächenverbunds angeordnet sind. 10
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