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Küchenschrank
Bei allen gebräuchlichen Geschirrabwaschschränken ist kein abschliessbarer Raum vorgesehen, in wel- chem das zum Abwaschen bestimmte Geschirr sowie das gewaschene Geschirr zum Abtropfen und Trocknen abgelegt werden kann und muss letzteres gleich abgewischt und aufgeräumt werden, damit dieses nicht auf Tischen und Schränken sowie auch am Sparherd steht und die Ordnung in der Küche stört. Durch die neuen Waschmittel wurde erreicht, dass das Geschirr nach dem Abwaschen in einer angemessenen Zeit des Abtropfens von selbst sauber trocken wird, ein Trockenwischen entfällt und das Geschirrtuch erspart wird.
Besonders ungünstig ist es bei den pultartigen Abwaschschränken mit dem Ablegen des Geschirres bestellt, weil zuerst die am Deckel liegenden Gegenstände abzuräumen sind, um den Deckel aufkippen zu können und erst dadurch der Zugang zur Abtropftasse frei wird. Dieser Deckel kann erst geschlossen werden, wenn das auf der Tropftasse liegende Geschirr abgeräumt ist. Auf die Gefahr des Umstürzens der Abwaschschränke bei herausgezogener Schüssellade und gefüllten Waschschüsseln ist keine Rücksicht genommen.
Der Küchenschrank laut österr. Patentschrift Nr. 181046 besitzt wohl einen Raum zur Aufnahme des zum Abtrocknen bestimmten, gewaschenen Geschirres, dieser ist aber auch zur Aufnahme des gebrauchten Geschirres vor dem Abwaschen bestimmt. Das gewaschene nasse Geschirr soll jedoch gleich in die dauernden Aufbewahrungsorte zum Trocknen gebracht werden. Das ungeordnete Liegenlassen des Geschirres hat den Nachteil, dass das Geschirr nicht raumsparend, nicht gattungsmässig und auch nicht griffbereit eingeschlichtet ist, weil die vorstehenden Zapfen, Leisten und Haltemittel in den Abstellfächern dies nicht zulassen.
Ausserdem ist es notwendig, dass alle Fächer und Laden aller Küchenschränke mit wasserabweisendem Material und mit Wasserabflussrinnen ausgestattet sein müssen, weil in alle Fächer nasses Geschirr gelegt wird, wo auch noch das nicht gebrauchte trockene Geschirr vorhanden ist.
Die Behebung der vorangeführten Nachteile wird durch die nachstehend beschriebene Erfindung erreicht.
Die Erfindung betrifft einen raumsparenden Küchenschrank mit eingebauter, ausziehbarer Abwaschschüssellade, einem oberhalb der Schüssellade zum Abstellen des Geschirres und mindestens einem unterhalb der Lade für Küchenartikel od. dgl. vorgesehenen Raum. Erfindungsgemäss sind der oberhalb der Abwaschlade liegende Raum und der unterhalb der Lade liegende Raum mit je einer um die horizontale Achse schwenkbaren und in der horizontalen Lage in den Schrank einschiebbaren Klappe abgeschlossen. Der oberhalb der Abwaschlade liegende Raum dient abwechselnd zur Aufnahme des von den Tischen abgeräumen, gebrauchten, zum Abwaschen bestimmten Geschirres und nach dem Abwaschen zur Aufnahme des nassen, zum Trocknen bestimmten Geschirres.
In diesem Raume liegt das Geschirr bei geschlossener Klappe gegen Staub und andere Verunreinigung geschützt bis zur weiteren Verfügung und stört die Ordnung im Küchenraume nicht. Weiters ist in diesem oberen Raume die Kalt-und Warmwasserzuleitung mit den Einlaufarmaturen untergebracht, welche auch mit einem Wasserdurchlauferhitzer in Verbindung zu bringen ist. Im Raum unterhalb der Abwaschlade befindet sich der Anschluss an das Wasserableitungsrohr zum Kanal, mit diesem sind die Ablassöffnungen der Abwaschschüsseln durch flexible Rohre verbunden.
Der Abschluss des Raumes oberhalb der Abwaschlade und des Raumes unterhalb der Abwaschlade mittels je einer um eine Achse schwenkbaren und in den Raum einschiebbaren Klappe hat den wesentlichen Vorteil, dass im offenen Zustande dieser Räume, bei eingeschobener Schüssellade, nichts irgendwie Hinderliches (wie z. B. Türflügel) in den Küchenraum vorsteht, woran man beim Arbeiten anstösst, oder das
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Öffnen derTüren und Laden der angegliederten Seitenschränke behindert und die Tischflächen der nebenstehenden Schränke verdeckt und unzugänglich macht. Bei den neuzeitlichen Kücheneinrichtungen (z. B. sogenannte amerikanische Kücheneinrichtungen) macht sich dieser Vorteil besonders bemerkbar.
Dieser Küchenschrank mit ausziehbarer Schüssellade mit abschliessbare Geschirrablage, Abtropfraum Trockenraum und Tropfenfängertasse dient hauptsächlich als Geschirrabwaschschrank und wird nach beiden Seiten, sowie nach oben mit Schränken zur Aufbewahrung des Küchengeschirres, verschiedener Küchengeräte und des Kochmateriales in Verbindung gebracht.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes dargestellt. Die Fig. 1 zeigt eine Vorderansicht eines Küchenschrankes mit eingebauter, ausziehbarer Abwaschschüssellade (1) mit zwei Schüsseln (2), dem dazugehörigen Geschirrablage-und Trockenraum (3), dem unteren Raum (4) für Küchenartikel, dem angegliederten oberen Fächerraum (5) für Geschirraufbewahrung und den beiden angegliederten Seitenschränken (6) für Küchengeräte und Kochmaterialien.
Fig. 2 zeigt den Küchenschrank im Kreuzrissschnitt, Fig. 3 im Grundrissschnitt und Fig. 4 die Anordnung der Schüssellade mit dem oberen Raum und die Lagerung der oberen und unteren Klappe mit Stützen im Kreuzrissschnitt.-
Der Küchenschrank besteht aus der ausziehbaren Geschirrwaschschüssellade 1, welche im Mittelteil des Küchenschrankes angeordnet ist. Darüber befindet sich der Geschirrablage- und Trockenraum 3 mit der aushebbaren Abtropftasse 7.
Dieser Raum 3 wird mit der besonders gelagerten, um die Achse 8 schwenkbaren und auf den Gleitschienen 9 in der horizontalen Lage in den Raum 3 einschiebbaren Klappe 10 oder mit einem Rollbalken abgeschlossen und dient zur Aufnahme des gewaschenen, aber noch nassen Geschirres, wo dieses bis zum selbsttätigen Trocknen lagern kann, ohne in der Küche sichtbar und
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schwenkbaren Klappe 11 verschliessbar ist. Diese Klappe 11 ist mit einer oder zwei Stützen 12 versehen, durch welche die Klappe 11 in aufgeschwenkter, horizontaler Lage abgestützt wird und so als Unterstützung der herausgezogenen Schüssellade 1 dient, wodurch gleichzeitig auch das Umstürzen des Küchenschrankes bei übergewichtiger Belastung der herausgezogenen Schüssellade 1 verhindert wird.
Diese Klappe 11 ist an der Aussenseite mit wasserdichtem Material überzogen, mit einem hochgestellten Rande versehen als Tropfwassertasse 14 ausgebildet und dient in horizontalgeschwenhter, mit den Stützen 12 festgestellten Lage als Abtropfwasserfänger unter der Schüssellade 1, damit der Fussboden der Küche nicht beschmutzt wird. Diese Klappe 11 kann auf den Gleitschienen 15 in der Horizontallage in den Raum 4 nach Bedarf eingeschoben werden.
Der beschriebene Küchenschrank wird auch in Verbindung mit der Kalt- und Warmwasserleitung verwendet. In diesem Falle wird die Wasserzuleitung durch die Rückwand geführt, die Einlaufarmaturen sind im Raume 3 untergebracht. Das Schmutz-und Ablaufwasser wird durch die Rückwand oder den Boden des Raumes 4 abgeleitet, wobei die Auslauföffnungen der Waschschüsseln 2 mittels flexibler Rohre mit dem Wasserabflussrohr verbunden sind.
PATENTANSPRÜCHE :
1. Küchenschrank mit eingebauter, ausziehbarer Abwaschschüssellade, einem oberhalb der Schüssellade zum Abstellen des Geschirres und mindestens einem unterhalb der Lade für Küchenartikel od. dgl. vorgesehenen Raum, dadurch gekennzeichnet, dass der oberhalb der Abwaschlade (1) liegende Raum (3) und der unterhalb der Lade (1) liegende Raum (4) mit je einer um die horizontale Achse (8 bzw. 13) schwenkbaren und in ihrer horizontalen Lage in den Schrank einschiebbaren Klappe (10 bzw. 11) abgeschlossen ist.