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AT216955B - - Google Patents

Info

Publication number
AT216955B
AT216955B AT148660A AT148660A AT216955B AT 216955 B AT216955 B AT 216955B AT 148660 A AT148660 A AT 148660A AT 148660 A AT148660 A AT 148660A AT 216955 B AT216955 B AT 216955B
Authority
AT
Austria
Prior art keywords
lining
box
flap
closure
packaging
Prior art date
Application number
AT148660A
Other languages
English (en)
Inventor
Mensing Hansjuergen
Kohrig Gerhard
Original Assignee
Mensing Hansjuergen
Kohrig Gerhard
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Mensing Hansjuergen, Kohrig Gerhard filed Critical Mensing Hansjuergen
Application granted granted Critical
Publication of AT216955B publication Critical patent/AT216955B/de

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  • Cartons (AREA)
  • Packages (AREA)

Description


   <Desc/Clms Page number 1> 
 



  Verpackung in Faltschachtelform 
Die Erfindung betrifft eine Verpackung in   Faltschachtelform, bestehend   aus einer Aussenschachtel und einem darin eingesetzten Futter aus folienartigem Material wie Papier, Kunststoff-, Metallfolie   od. dgl.,   wobei zwei Seitenteile des Futters dreieckförmig an gegenüberliegenden Klappen der Schachtelseitenteile befestigt sind, so dass durch Umlegen der mit dem Futter fest verbundenen Klappen nach aussen in eine zur Schachtelseitenwand etwa senkrechte Ebene die überragenden Futterteile Innenseite gegen Innenseite liegen und vorzugsweise nach Verbinden der gegenüberliegenden Seiten durch Verkleben, Verschweissen od. dgl. in einer zum Schachtelmantel senkrechten Ebene angeordnet sind. 



   Es sind Behälter bekannt, die aus einem Aussenbehälter und einem gesondert hergestellten Innenbe-   hälter   bestehen und mit einem in den Innenbeutel eingearbeiteten Schraub- oder Klappverschluss versehen sind. Der   Schraub- oder Klappverschluss   dieser bekannten Behälter ist mit einer Verengung versehen, in die die Stanzung in den entsprechenden Deckelklappen der Aussenschachtel eingreift, wodurch vermieden werden soll, dass der Verschluss in die Aussenschachtel hineinrutscht. Ein Schutz gegen Verdrehung des Unterteils beim Aufschrauben des Deckels ist bei diesem bekannten Behälter nicht vorgesehen, so dass die Gefahr besteht, dass beim Schrauben der eingearbeitete Verschluss von dem Beutel abgedreht wird, und die Verpackung undicht wird. 



   Hinzu kommt noch, dass bei dem bekannten Behälter der Verschluss in der Mitte der Schachtel angeordnet ist, so dass das Entnehmen, insbesondere von Flüssigkeiten auf Schwierigkeiten stösst, da beim Kippen der Schachtel   Flüssigkeit   auf den Deckel der Aussenschachtel läuft. 



   Ausserdem hat die bekannte Verpackung den Nachteil, dass man sie nicht stapeln kann, weil die Verschraubung in der Mitte der Schachtel voll über der   Deckelfläche der   Aussenschachtel steht, so dass man sie nicht aufeinander stellen kann. Auch ein Stapeln im liegenden Zustand ist nicht möglich, da der Verschluss entweder gegen den Boden einer dahinter liegenden Schachtel drücken und diese beschädigen oder aus dem Stapel herausstehen würde und dadurch ein Hindernis bilden würde und einer Beschädigung ausgesetzt wäre. 



   Bei der erfindungsgemässen Verpackung werden diese Nachteile dadurch vermieden, dass in das Futter ein verschliessbarer Stutzen mittels eines Randtellers eingeschweisst ist, der durch Rippen in einer bei der geschlossenen Verpackung innen liegenden Verschlussklappe der Aussenschachtel verankert ist. 



   Die Verpackung nach der Erfindung hat noch den weiteren Vorteil, dass sie als fertiger Behälter mit eingebrachtem Innenfutter an den Verbraucher geliefert werden kann. 



   Bei einer bevorzugten Ausführungsform einer Verpackung nach der Erfindung ist die Verschlussklappe, die die den Stutzen tragende Klappe abdeckt, mit einer Ausnehmung versehen. 



   Nach einem besonderen Merkmal der Erfindung ist das Futter nur an einer Hälfte der Verschlussklappen dreieckförmig befestigt und zweckmässigerweise an der den Stutzen tragenden Klappe zum mindesten teilweise befestigt. 



   Ferner hat die erfindungsgemässe Verpackung noch den Vorteil, dass der Verschluss gegen Sicht verdeckt ist, so dass man nicht ohne weiteres den Inhalt der Verpackung angreifen kann. 



   Es ist zweckmässig, wenn das Innenfutter an einer Schachtelseitenwand nur teilweise befestigt ist, damit bei einem grösseren Druck von aussen, beispielsweise beim Übereinanderstapeln, das Futter nach innen ausweichen kann und nicht an der Verschweissungsstelle mit dem Schraubverschluss beschädigt wird. 

 <Desc/Clms Page number 2> 

 



  Der Einfachheit halber ist das Futter an dem Seitenteil der Schachtelseitenwand befestigt, dem die Ver-   schluss klappe   entspricht, bei der das Futter nur an einer Klappenhälfte befestigt ist. 



   Eine Ausführungsform eines Behälters nach der Erfindung ist beispielsweise auf der Zeichnung dargestellt. Es zeigen : Fig. 1 die Verpackung in flachem Zustand, Fig. 2 einen Zuschnitt der Verpackung, wobei das Futter in gestrichelten Linien dargestellt ist, Fig. 3 eine andere Ausführungsform des Zuschnittes, Fig. 4 einen   Schraubverschluss.   



   Der Mantel der Verpackung weist Faltlinien 1, 2,3 und 4 auf. Die Kanten 5 und 5a sind durch Klebestreifen od. dgl. verbunden. Für den oberen Verschluss des Kartons sind Verschlussklappen 6, 7, 8 und 9 vorgesehen, die durch Faltlinien 10,11, 12 und 13 von den den Kartonmantel bildenden Seitenflächen 14,15, 16 und 17 getrennt sind. Der Boden der Verpackung wird durch entsprechende Verschlussklappen 6a, 7a, 8a und 9a gebildet, die von den Seitenflächen 14,15, 16 und 17 durch Faltlinien 10a,   lla,   12a und 13a getrennt sind. Die Seitenflächen 14 und 16 sind mit Faltlinien 29 und 28 versehen, die über die angrenzenden Verschlussklappen fortgesetzt sind.

   Die Verschlussklappen 6, 7, 8 und 9 bzw. 6a, 7a, 8a, 9a werden von entsprechend ausgebildeten   Verschlussteilen   des Futters 18, 19, 20 und 21 bzw. 18a, 19a, 20a und 21a überragt, wobei das Futter so angeordnet ist, dass der Randteil 23 über die Faltlinie 29 hinausragt und der entsprechende Randteil 22 zusammen mit einem der halben Schachtelseitenwand entsprechenden Futterteil über die Kante 5 der Aussenschachtel vorragt. Die   Randteile   22 und 23 sind luft-und feuchtigkeitsdicht verschweisst und die Schweissnaht fällt etwa mit der Faltlinie 29 zusammen. Die Randteile 5 und 5a der Aussenschachtel sind durch Klebestreifen verbunden und die Verbindungsnaht bildet eine Eckkante der fertigen Schachtel.

   Die Futterverschlussklappen 18 und 20 bzw. 18a und 20a sind an den zugehörigen Schachtelverschlussklappen 6 und 8 bzw. 6a und 8a längs eines Dreieckes 26 befestigt, wobei ein Befestigungsdreieck 26a nur auf einer Seite der Faltlinie 29 angeordnet   ist. Die Aussenklappe   7 ist mit einer Öffnung 30 versehen, durch die ein Schraubverschluss 31 geführt ist. Der Schraubverschluss besitzt einen Stutzen 32, der einen verbreiterten Schweissrand 33 zur Verbindung mit dem Innenfutter der Schachtel aufweist. Der Stutzen 32 ist mit Rippen 34 versehen, die ihn gegen Verdrehung in der Öffnung 30, insbesondere beim Auf- und Abschrauben einer Kappe 35 sichern. Die Klappe 7 ist mit einer Ausnehmung 36 für den Schraubverschluss versehen. 



   Nach Verbinden der Futterkanten 22 und 23, insbesondere durch Verschweissen, und nach Zusammenlegen der Schachtel entlang den Linien 28 und 29 werden die überragenden Futterteile 18,19, 20 und 21 bzw. 18a, 19a, 20a und 21a Innenseite gegen Innenseite verschweisst und dann die Schachtelseitenwandkanten 5 und 5a verbunden, beispielsweise durch Klebestreifen. Vor Gebrauch braucht dann die so zusammengelegte Verpackung nur durch Druck auf die Faltlinien 28,29 in die entsprechende Raumform gebracht zu werden und die Verschlussklappen nach innen geklappt und befestigt zu werden, beispielsweise durch Verkleben mit Klebestreifen, und die Verpackung kann durch den Stutzen 32 gefüllt werden, der dann verschlossen wird und nach Teilentnahme des Inhalts kann der   Schraubverschluss   wieder luft-und flüssigkeitsdicht verschlossen werden. 



   Bei dem in Fig. 3 dargestellten Zuschnitt ist das Futter etwas anders angeordnet und die Verbindungsnaht der Aussenschachtel kommt nicht an einer Schachtelkante zu liegen sondern bildet die eine Faltlinie 29, wobei aber wieder die Schweissnaht 22/23 des Futters mit der Faltlinie 29 in etwa zusammenfällt. 



   Das Innenfutter wird zweckmässig aus Kunststoff hergestellt, während für die Aussenschachtel mit Vorteil Wellkarton verwendet wird. Das Futter wird zweckmässig   verschweisst   u. zw. so, dass überall nur eine zweifache Futterlage ist. 



   Die Schachteln können weitgehend keimfrei geliefert werden, da vor dem Verschweissen die Luft mit ultravioletten Strahlen keimfrei gemacht wird. 

**WARNUNG** Ende DESC Feld kannt Anfang CLMS uberlappen**.

Claims (1)

  1. PATENTANSPRÜCHE : 1. Verpackung in Faltschachtelform, bestehend aus einer Aussenschachtel und einem darin eingesetzten Futter aus folienartigem Material wie Papier, Kunststoff-, Metallfolie od. dgl., wobei zwei Seitenteile des Futters dreieckförmig an gegenüberliegenden Klappen der Schachtelseitenteile befestigt sind, so dass durch Umlegen der mit dem Futter fest verbundenen Klappen nach aussen in eine zur Schachtelseitenwand etwa senkrechte Ebene die überragenden Futterteile Innenseite gegen Innenseite liegen und vorzugsweise nach Verbinden der gegenüberliegenden Seiten durch Verkleben, Verschweissen od. dgl.
    in einer zum Schachtelmantel senkrechten Ebene angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, dass in das Futter ein verschliessbarer Stutzen (32) mittels eines Randtellers (33) eingeschweisst ist, der durch Rippen (34) in einer bei der geschlossenen Verpackung innen liegenden Verschlussklappe (7) der Aussenschachtel verankert ist. <Desc/Clms Page number 3>
    2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die die Klappe (7) abdeckende Verschlussklappe (6) mit einer Ausnehmung (36) versehen ist.
    3. Verpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Futter nur an einer Hälfte der Verschlussklappen (6,8, 6a, 8a) dreieckförmig befestigt ist und zweckmässigerweise an der den Stutzen (32) tragenden Klappe (7) zum mindesten teilweise befestigt ist.
AT148660A 1959-03-03 1960-02-26 AT216955B (de)

Applications Claiming Priority (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE216955T 1959-03-03

Publications (1)

Publication Number Publication Date
AT216955B true AT216955B (de) 1961-08-25

Family

ID=29592617

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
AT148660A AT216955B (de) 1959-03-03 1960-02-26

Country Status (1)

Country Link
AT (1) AT216955B (de)

Cited By (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
US3226002A (en) * 1963-04-22 1965-12-28 James W Walker Flexible container, fitting therefor, and composite package
US3233816A (en) * 1963-01-16 1966-02-08 Abe Cherrin Container and liner assembly
US5289939A (en) * 1992-11-02 1994-03-01 International Paper Company Gas barrier folding carton construction

Cited By (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
US3233816A (en) * 1963-01-16 1966-02-08 Abe Cherrin Container and liner assembly
US3226002A (en) * 1963-04-22 1965-12-28 James W Walker Flexible container, fitting therefor, and composite package
US5289939A (en) * 1992-11-02 1994-03-01 International Paper Company Gas barrier folding carton construction

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