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Schalen-Haltebügel
Die Erfindung betrifft einen Schalen- bzw Lampenschirm-Haltebügel, dessen Besonderheit in der einfachen Verstellbarkeit liegt und der somit für Schalen- und Schirmformen beliebiger Kragenöffnung geeignet ist.
Bekanntlich sind die Durchmesser der Öffnungen in Lampenschirmen-schon allein bedingt durch die Form-sehr variabel, so dass man für jeden Durchmesser passend, unter Anwendung immer einer andern sehr teuren Vorrichtung, eigene Haltebügel herstellen und auf Lager halten muss.
Zur Beseitigung der bekannten Nachteile hat man Haltebügel für Lampenschirme, insbesondere mit grossen Öffnungen, mit Verstelleinrichtungen ausgestattet, wobei die Längenverstellbarkeit des teleskopartig verschiebbaren und durch Splinte oder Schrauben sicherbaren Endstückes durch eine als Spindel wirkende Schraube im Zusammenwirken mit einer am festen Arm befindlichen Mutter erzielt wird.
Für Haltebügel kleinerer und kleinster Durchmesser ist diese Art Verstellbarkeit nicht geeignet, ausserdem wäre sie zu kostspielig.
Weiters wurde einhaltebligel mit in Löchern verstellbarem Stahldraht bekannt, der aber nur zur Halterung von Röhrengläsern geeignet ist.
Der nach vorliegender Erfindung ausgebildete Haltebügel ist im Gegensatz zu den bisher bekanntgewordenen Bügeln dadurch gekennzeichnet, dass er aus mindestens zwei mit Schlitzen versehenen Blechstreifen besteht, die gegenseitig unter Anbringung von den Schlitzen parallel angeordneten Klemmleiste an mindestens einem Blechstreifen oder unter Anwendung einer durch die Schlitze ragendenHohlnietebzw. einer sonst bekannten, mechanisch wirkenden Klemmeinrichtung mit gegebener Vorspannung gehalten werden und in Schlitzrichtung zueinander unter Kraftaufwendung von Hand verschiebbar sind.
In der Zeichnung ist der Erfindungsgegenstand in einigen Ausführungsbeispielen dargestellt. Fig. 1 zeigt einen Haltebügel nach Beispiel l in Ansicht, Fig. 2 einen Schnitt A-A der Fig. 1, Fig. 3 einen Haltebügel nach Beispiel 2 in Ansicht, Fig. 4 einen Schnitt B - B der Fig. 3, Fig. 5 einen Haltebügel nach Beispiel 3 in Ansicht, Fig. 6 einen Schnitt C - C der Fig. 5.
Nach Beispiel l (Fig. 1 und 2) besteht der Haltebügel aus zwei, an je einem Ende 3 abgekröpften, mit Schlitzen 4 und 4'versehenen Blechstreifen 1 und 2, die gegenseitig in Schlitzlängsrichtung verstellbar geführt sind, derart, dass einer dieser Blechstreifen 1 oder 2 beiderseits der Längskanten Führungsleisten 5 aufweist, die über den andern Blechstreifen niedergebogen sind.
Die jeweilig eingestellte Breite des Haltebügels bleibt insofern erhalten, als die den Führungsleisten durch das Umbiegen gegebene Vorspannung wohl ein Verschieben von Hand unter Kraftaufwendung gestat- tet, sich selbst aber nicht verstellen kann.
Nach dem Ausführungsbeispiel 2, wie in Fig. 3 und 4 dargestellt, wird die Verstellbarkeit unter Anwendung gleicher mit Schlitzen 14 und 14'versehenen und an je einem Ende 13 abgekröpften Blechstreifen 11 und 12 herbeigeführt, wobei die jeweilige Einstellarretierung mittels einer durch die Schlitze 14, 14'ragenden Hohlniete 16, 17 bewerkstelligt wird.
NachFig. 5 und 6 wird ein drittes Beispiel der erfindungsgemässen Ausführung gezeigt, wobei zwei mit Schlitzen 24, 24' versehene Blechstreifen 21 und 22 entlang eines mit Führungsleisten 25 ausgestatteten Mittelstückes 28 einstellbar und mittels Schrauben 31 fixierbar angeordnet sind. Die Schrauben ragen
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dabei durch die Schlitze 24, 241 und werden vonGewindebohrungen 30 im Mittelstück 28 aufgenommen.
Der erfindungsgemässe Gedanke hinsichtlich der Verstellbarkeit soll nicht durch die allein dargestellte Formgebung abgegrenzt sein, vielmehr sollten auch Haltebügel mit andern Dimensionen undinsbesondere mit der Schalenhalsform angepassten Blechstreifenenden einbezogen sein.
PATENTANSPRÜCHE :
1. Grössenverstellbarer Schalen- und Lampenschirm-Haltebügel, dadurch gekennzeichnet, dass er aus mindestens zwei mit Schlitzen versehenen Blechstreifen (1, 2 ; 11, 12 ; 21,22) besteht, die gegenseitig unter Anbringung von den Schlitzen parallel angeordneten Klemmleisten (5 ; 25) an mindestens einem Blechstreifen oder unter Anwendung einer durch die Schlitze ragenden Hohlniet (16 ; 17) bzw. einer sonst bekannten, mechanisch wirkenden Klemmeinrichtung mit gegebener Vorspannung gehalten werden und in Schlitzrichtung zueinander unter Kraftaufwendung von Hand verschiebbar sind.