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In einer Tasche angeordnete photographische Kamera mit eingebauter
Blitzlampenfassung
Die, Erfindung betrifft eine photographische Kamera mit eingebauter Blitzlampenfassung und ansetzbarem Reflektor.
Die bisher bekannten Einrichtungen dieser Art sind meist mit dem Nachteil verbunden,' dass der Reflektor des in die Kamera eingebauten Blitzgerätes als selbständiges Zubehörteil mit der Kamera mitgeführt werden muss.
Vor Blitzlichtaufnahmen wird hierbei der Reflektor entweder an das Kameragehäuse angesetzt, wozu in diesem Fall am Kameragehäuse geeignete Halterungen vorgesehen sind, oder auf die Blitzlampe oder Lampenfassung aufgesteckt. In all diesen Fällen sind die Kupplungen zum Ansetzen des Reflektors an die Kamera oder an das eingebaute Blitzlichtgerät verhältnismässig kompliziert oder lassen die optisch günstigste Anordnung des Reflektors in bezug auf die in die Lampenfassung eingesetzte Blitzlampe nicht zu.
Es wurde schon vorgeschlagen, den Reflektor des Blitzlichtgerätes am Kameragehäuse beweglich zu lagern. In diesem Fall wird
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Kamera an das Kameragehäuse angeklappt und beispielsweise über das Aufnahmeobjektiv der Kamera geschwenkt, wobei der Reflektor zugleich einen Bestandteil der Bereitschafttasche der Kamera bilden kann ; durch Ausschwenken wird der Reflektor in die Bereitschaftsstellung überführt. Ferner wurde bereits vorgeschlagen, den Reflektor bei Nichtge- brauch im Kameragehäuse unterzubringen.
Diese Anordnungen des Reflektors bedingen jedoch eine verhältnismässig grosse Bauform der aus Kamera und Blitzlichtgerät bestehenden Kombination. Insbesondere kann bei einer beweglichen Verbindung zwischen Reflektor und Kamera, z. B. über die Kameratasche, nie das Bildfeld in gleicher Weise zuverlässig ausgeleuchtet werden, da die Reflektor- und die Objektivachse nie einen definierten Winkel zueinander einnehmen. Dieser Winkel und die Beleuchtungsstärke können sich sogar während der Aufnahme ändern.
Bei. einer erfindungsgemäss ausgebildeten Kamera haben die Kameradeckkappe und der in diese einsetzbare Reflektor etwa die gleiche Gestalt.
Am Kameragehäuse und an der Deckkappe sind gesonderte Halterungen für den Reflektor vorgesehen, so dass dieser von Hand umgesteckt werden kann, unter einer fest vorgegebenen Richtung am Kameragehäuse zu halten ist und ausser Gebrauch das Objektiv vor Beschädigungen schützt. Vorzugsweise sind die am Kameragehäuse und in der Objektivdeckkappe vorgesehenen Halterungen für den Reflektor gleichartig ausgebildet und bestehen beispielsweise aus Steckschuhen. Demgemäss ist am Reflektor ein in die Steckschuhe wahlweise einführbarer Steckfuss angeordnet.
Ferner wird gemäss der Erfindung vorgeschlagen, die Blitzlampenfassung neben dem Steckschuh der Kamera anzuordnen und den Reflektor an seinem unteren Teil mit einer Ausnehmung, welche sich über den Bereich
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hiezu mit einem in den Kamerasteckschuh einführbaren Steckfuss zu versehen. Die obengenannte Ausnehmung des Reflektors ist vorzugsweise der Form der Lampenfassung angepasst.
Der Gegenstand der Erfindung ist mit dem Vorteil verbunden, dass selbst mit Kleinbild-
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Blitzlichtreflektor ständig mitgeführt werden kann, ohne dass durch ihn der Benutzer der Kamera behindert oder die Bauform der aus Kamera, Blitzlichtgerät und Tasche bestehenden Einheit im Vergleich zu Kameras ohne Blitzlichtgerät merklich vergrössert wird.
Der erfindungsgemässe Reflektor kann im optisch günstigsten Abstand von der Blitzlampe angeordnet werden und lässt eine starke Bündelung des von der Blitzlampe ausgehenden Lichtes zu. Darüber hinaus ist der Gegenstand der Erfindung mit dem Vorteil einer äusserst einfachen und kostensparenden Konstruktion verbunden.
Weitere Einzelheiten und Vorteile des Ge-
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genstandes der Erfindung gehen aus der nachfolgenden Beschreibung einer Ausführungsform der Erfindung hervor. Diese Ausführungsform ist in den Zeichnungen näher dargestellt, u. zw. zeigt : Fig. 1 eine photographische Kamera in einer Bereitschaftstasche und mit eingebauter Blitzlampenfassung sowie angesetztem Reflektor in der Ansicht von vorne, Fig. 2 die Kamera in der Ansicht schräg von unten mit der aus der Kamera entnommenen Stromquelle des Blitzlichtgerätes.
In der Zeichnung ist eine photographische Kleinbildkamera dargestellt, deren Gehäuse mit 1 bezeichnet ist. In den Kameraoberteil 2 ist neben dem Durchsichtssucher 3 und dem darüber in bekannter Weise angeordneten Steckschuh 4 die Fassung 5 eines Blitzlichtgerätes eingebaut.
Am unteren Randteil 7 des Reflektors 6 des Blitzlichtgerätes ist seitlich ein Steckfuss 8 angeordnet, der in den Steckschuh 4 der Kamera eingeschoben ist. Ferner weist der untere Randteil 7 des Reflektors 6 neben dem Steckfuss 8 eine Ausnehmung 9 auf, welche hinsichtlich ihrer Form annähernd dem Querschnitt der Lampenfassung 5 angepasst ist.
Die Abstände zwischen dem Steckfuss 8 und der Ausnehmung 9 sowie zwischen dem Steckschuh 4 und der Lampenfassung 5 sind annähernd gleich, so dass die Lampenfassung 5 unter oder innerhalb dieser Ausnehmung 9 liegt, wenn der Reflektor 6 an die Kamera angesetzt ist. Der Kolben, der in die Fassung 5 eingesetzten Blitzlampe 10 ragt somit in den vom Reflektor 6 umgebenen Raum und befindet sich in einem optisch günstigen Abstand vom Reflektor 6.
Selbstverständlich kann die Ausnehmung 9 auch grösser sein als der Querschnitt der Lampenfassung 5, insbesondere dann, wenn die unter dem Reflektor liegenden Bereiche des Kameraoberteils verhältnismässig glatt sind und daher den Reflektor 6 ergänzen.
Der Reflektor 6 ist derart geformt, dass er bei Nichtgebrauch nach dem Abnehmen von der Kamera in die Objektivdeckkappe 11 der in Fig. 1 im geöffneten Zustand dargestellten Bereitschaftstasche 12 der Kamera einsetzbar ist-vgl. die gestrichelte Darstellung des Reflektors 6 in Fig. 1. Zu diesem Zweck ist im Innern der Objektivdeckkappe 11 ein Steckschuh 13 angeordnet, in welchen der Steckfuss 8 des Reflektors 6 eingeschoben werden kann. Der Steckschuh 13 entspricht hinsichtlich seiner Konstruktion dem Steckschuh 4 der Kamera. Anstatt des Steckschuhes 13 können in oder an der Objektivdeckkappe 11 der Tasche 12 auch andere Befestigungsmittel für den Reflektor vorgesehen sein.
Als Stromquelle für das Blitzlichtgerät dienen drei hintereinander geschaltete Kleinstbatterien oder Kleinstakkumulatoren (Monozellen) 14, welche auf einem gemeinsamen Träger 15 angeordnet sind. Der Träger 15 ist in eine vom Kameraboden 16 aus zugängliche Kammer 17 des Kameragehäuses 1 einführbar, welche zwischen dem Lichtschacht der Kamera und einer Filmspulenkammer liegt. Der Ansatz 18 des Trägers 15 schliesst die Kammer 17 ab.
Die Kammer 17 ist vorzugsweise so dimensioniert, dass an Stelle von Monozellen auch eine übliche 22, 5-Volt-Batterie eingesetzt werden kann. Zum Verschliessen der Kammer 17 ist in diesem Falle eine dem Ansatz 18 entsprechende Abdeckplatte erforderlich.
PATENTANSPRÜCHE :
1. In einer Tasche angeordnete photographische Kamera mit eingebauter Blitzlampenfassung, dadurch gekennzeichnet, dass die Objektivdeckkappe (1) und der in der Schliessstellung in der Deckkappe sitzende Reflektor (6) etwa die gleiche, der Form des Objektivs umhüllend angepasste Gestalt haben, und dass am Kameragehäuse (1) und an der Objektivdeckkappe jeweils gesonderte Halterungen (8) für den Reflektor vorgesehen sind.