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Nachrichtensystem mit zwei oder mehr untereinander in drahtloser Verbindung stehenden Teilnehmern
Im drahtlosen Nachrichtenverkehr zwischen zwei oder mehreren Teilnehmerstationen wird übli - cherweise die zu übertragende elektrische Energie zu Form von elektromagnetischen Wellen ausgesen- det bzw. empfangen. Hiebei ist eine relativ grosse Sendeenergie erforderlich, weil sie vom Sender nach allen Seiten abgestrahlt wird und der von den Empfängern aufgenommene Teil der Sendeenergie nur sehr gering ist. Dadurch wird aber auch die Sendeenergie in einem grösseren Raum wirksam als die Teilneh- mer eines Nachrichtensystems einnehmen, was aber zu unerwünschten Störungen Anlass gibt und daher auch gesetzlichen Beschränkungen unterliegt.
Eine geringere unerwünschte Ausstrahlung lässt sich dann erzielen, wenn vom Sender ein trlgerfrequentes elektrisches Feld erzeugt wird, das von einem metallischen Ladungsträger (Konduktor) ausgeht und das sich von einem elektromagnetischen Wellenfeld dadurch unterscheidet, dass seine Reichweite geringer ist als die halbe Wellenlänge des der gegebenen Trägerfrequenz entsprechenden elektromagnetischen Feldes. Es kommt dadurch praktisch zu keiner Abstrahlung freier elektromagnetischer Wellen ; es wird daher diese Art der drahtlosen Verbindung als"kapazitive Kopplung"bezeichnet.
Es ist weiters bekannt, zur drahtlosen Übertragung von Gesprächen auf kurze Entfernungen, z. B. in geschlossenen Räumen, Sende- und Empfangseinrichtungen zu verwenden, zwischen denen die einer Trlgerschwingung aufmodulierte Nutzschwingung mit Hilfe von geschlossenen Leiterschleifen induktiv übertragen wird, derart, dass die Leiterschleife des Senders als Primärwicklung und die Leiterschleife des Empfängers als Sekundärwicklung eines eisenlosen Transformators wirkt. Die Schaltung des Senders ist so bemessen, dass in seiner Leiterschleife ein verhältnismässig starker Strom fliesst, der ein trägerfre- quentes Magnetfeld erzeugt, das in einem oder mehreren Empfangsgeräte eine hinreichend grosse Spannung induziert.
Der Vorteil dieser induktiven Übertragung liegt darin, dass von der Leiterschleife keine elektromagnetischen Wellen abgestrahlt werden müssen, so dass vorschriftsgemäss Störungen bei in der Nähe befindlichen Nachrichtengeräten wie z. B. Radioempfängern vermieden werden. Man verwendet die induktive Übertragung beispielsweise bei Dolmetscheranlagen, bei denen mehrere Sender mit voneinander verschiedenen Trägerfrequenzen, von denen jede für je eine Sprache vorgesehen ist, an eine in den für die Übertragung vorgesehenen Raum ausgelegte Leiterschleife angeschlossen sind ; die tragbaren Empfangsgeräte sind mit kleinen Leiterschleifen ausgerüstet, die gerade so gross sind, dass die in ihnen vom Magnetfeld des Senders induzierte Spannung einen guten Empfang gewährleistet.
Das Prinzip der induktiven Kopplung eignet sich am besten für die Übertragung von einem oder mehreren stationären Sendern auf mehrere tragbare Geräte. Ein Verkehr in umgekehrter Richtung, nämlich von den tragbaren Geräten zu einer oder mehreren gemeinsamen Empfangsstationen ist mit Hilfe der induktiven Kopplung nicht zu erzielen, da die tragbaren Geräte fur die Aufbringung hinreichend starker in- duzierender Ströme zu schwach sind.
Die Erfindung betrifft ein Nachrichtensystem mit zwei oder mehr in drahtloser Verbindung stehenden Teilnehmerstellen, wobei als Arten der Verbindung zwischen den Sendern und Empfängern dieser Teilnehmerstellen induktive oder kapazitive Kopplung oder elektrische Wellen dienen. Das erfindungsgema- sse Nachrichtensystem weist den Vorteil auf, dass die zur drahtlosen Verbindung dienenden Felder auf den Raum beschränkt werden können, den die Teilnehmerstellen einnehmen, so dass Störungen ausserhalb
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dieses Raumes vermieden werden können.
Die Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass der oder die
Sender einer oder mehrerer Teilnehmerstellen und der oder die Empfänger anderer Teilnehmerstellen mittels zugeordneter geschlossener Leiterschleifen miteinander induktiv gekoppelt sind und dass der oder die Sender der letztgenannten Teilnehmerstellen und der oder die Empfänger der erstgenannten Teilneh- merstellen kapazitiv gekoppelt sind bzw. mittels elektromagnetischer Wellen in Verbindung stehen, wobei mindestens eine der zugeordneten Leiterschleifen als Konduktor bzw. als Antenne dient.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt. Fig. l dient zur Erläuterung des
Erfindungsgedankens an Hand des schematischenAufbaues zweier Sprechstellen und in Fig. 2 ist der grund- sätzliche Aufbau einer Gegensprechanlage mit mehreren Sprechstellen schematisch dargestellt.
Fig. l zeigt zwei Sprechstellen 1 und 2, deren Sender mit S 1 bzw. S 2 und deren Empfänger mit EI bzw. E 2 bezeichnet sind. Die drahtlose Verbindung in der Richtung von der Sprechstelle 1 zur Sprechstelle 2, also vom Sender S 1 zum Empfänger E 2 erfolgt durch induktive Kopplung der Leiterschleife L 1 des Senders S 1 und der Leiterschleife L 2 des Empfängers E 2. Der Gegenverkehr vom Sender S 2 zum Empfänger E l erfolgt durch kapazitive Kopplung, d. h. durch ein trägerfrequentes elektrisches Feld, das von dem als Antenne A bezeichneten Konduktor des Senders S 2 ausgeht und von der als Empfangsantenne wirkenden Leiterschleife L l empfangen wird, an die der Empfänger E 1 entweder direkt oder gegebenenfalls Über einen Kondensator C l angeschlossen ist.
Wenn die Sprechstelle 2 feststehend angeordnet ist, wird der Sender S 2 geerdet ; wenn sie jedoch als tragbares Gerät ausgebildet ist, dann muss der Sender S 2 auch eine kapazitive Kopplung gegen Erde aufweisen, die durch den Körper der das Gerät tragenden Person hergestellt wird und die durch den strichliert angedeuteten Kondensator C 2 symbolisiert ist. An Stelle der Antenne A kann gegebenenfalls die Leiterschleife L 2 selbst als Sendeantenne des Senders S 2 dienen. In diesem Fall entfällt die Antenne A und es besteht die strichliert angedeutete Verbindung zwischen dem Sender S 2 und der Leiterschleife L 2. Die Antenne A kann als Drahtgeflecht ausgebildet sein, das sich im Traggurt des tragbaren Gerätes befindet.
Der Vorteil dieser Anordnung gegenüber solchen Gegensprechanlagen, deren Sprechstellen in beiden Verkehrsrichtungen freie elektromagnetische Wellen abstrahlen, besteht darin, dass die Störung der Umgebung durch nutzlos abgestrahlte Energie ein Minimum wird, denn einerseits ist die induktive Übertragung zwischen dem Sender S 1 und dem Empfänger E 2, wie schon erwähnt, an und für sich mit einer geringen Abstrahlung verbunden und anderseits stellt die ausgelegte Leiterschleife L l eine vorzügliche Empfangsantenne dar, so dass die abgestrahlte Energie des Senders S 2 sehr gering sein kann, wodurch also mit einer ausserordentlich geringen Reichweite dieser Sender das Auslangen gefunden wird.
Fig. 2 zeigt in schematischer Darstellung ein A usftihrungsbeispiel einer erfidnungsgemässen Gegensprechanlage, wie sie beispielsweise in Krankenhäusern einzurichten ist. Es handelt sich hiebei um den Verkehr zwischen zwei zentralen Sprechstellen 1 mit zwei Sendern S 1 und S l'und zwei zentralen Empfängern El und El'einerseits und mehreren tragbaren Geräten, von denen zwei (2, 3) dargestellt sind, anderseits. Die Leiterschleife L 1 der zentralen Sender ist beispielsweise um das Gebäude herumgeführt, innerhalb dessen der Sprechverkehr zu Stande kommen soll. Die Personen, die ständig mit-der Zentrale in Verbindung stehen sollen, beispielsweise die Ärzte des Krankenhauses, tragen je eines dieser tragbaren Geräte bei sich. Der Ruf der Zentrale ist in der Regel auch dann hörbar, wenn die Geräte in der Tasche getragen werden.
Die tragbaren Geräte können nun entweder mit einem Mikrophon ausgestattet sein oder aber, wenn Tastenzeichen als Rückantwort genügen, mit einem durch Tastendruck einschaltbaren Oszillator, der eine Schwingung mit konstanter Amplitude aussendet. Das Vorhandensein zweier Sender bzw. zweier Empfänger in der Zentrale ermöglicht einen Ruf bzw. einen Empfang der Rückantworten von zwei getrennten Stellen aus.
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