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AT18114U1 - Behälter zur Aufnahme von Schnellimbissspeisen - Google Patents

Behälter zur Aufnahme von Schnellimbissspeisen Download PDF

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Publication number
AT18114U1
AT18114U1 ATGM50040/2023U AT500402023U AT18114U1 AT 18114 U1 AT18114 U1 AT 18114U1 AT 500402023 U AT500402023 U AT 500402023U AT 18114 U1 AT18114 U1 AT 18114U1
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AT
Austria
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container
band
modules
elements
fast food
Prior art date
Application number
ATGM50040/2023U
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English (en)
Original Assignee
Alexander Haager
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Alexander Haager filed Critical Alexander Haager
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Priority to PCT/AT2023/060170 priority patent/WO2023225700A1/de
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Publication of AT18114U1 publication Critical patent/AT18114U1/de

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47GHOUSEHOLD OR TABLE EQUIPMENT
    • A47G21/00Table-ware
    • A47G21/001Holders or wrappers as eating aids for fast food, e.g. hamburgers
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D85/00Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials
    • B65D85/30Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials for articles particularly sensitive to damage by shock or pressure
    • B65D85/36Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials for articles particularly sensitive to damage by shock or pressure for bakery products, e.g. biscuits

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  • Food Science & Technology (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Packging For Living Organisms, Food Or Medicinal Products That Are Sensitive To Environmental Conditiond (AREA)

Abstract

Bei einem Behälter (1) zur Aufnahme von eine im Wesentlichen viereckige oder ovale Umfangslinie aufweisenden, gefüllten und/oder belegten Schnellimbissspeisen, welcher Behälter (1) auf wenigstens zwei wenigstens teilweise ineinander schiebbaren, wenigstens einseitig offen ausgebildeten, im Wesentlichen zylindrischen oder konischen, einander übergreifend ausgebildeten Modulen (2) aufgebaut ist, sind die einander übergreifenden Randbereiche der Module (2) lösbar miteinander verbunden und weist der Behälter (1) einen geschlossenen Boden (10) auf sowie gegebenenfalls verschließbar ausgebildet ist, wobei jedes der den Behälter (1) ausbildenden Module (2) ein zu einer Form der Umfangslinie gebogenes bandförmiges Element (3) darstellt, von welchen wenigstens eines ein Verschlusselement (8, 9) aufweist, dass es in einem von beiden Enden des bandförmigen Elements (3) gleich weit beabstandeten Mittenbereich ein sich über eine um Wesentlichen gesamte Höhe des bandförmigen Elements (3) erstreckendes Scharnierelement (5) aufweist und dass die Module (2) mit wenigstens an beiden freien Enden der bandförmigen Elemente (3) festgelegten Verbindungselementen (6) versehen sind.

Description

Beschreibung
[0001] Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Behälter zur Aufnahme von eine im Wesentlichen viereckige oder ovale Umfangslinie aufweisenden, gefüllten und/oder belegten Schnellimbissspeisen, welcher Behälter aus wenigstens zwei wenigstens teilweise ineinander schiebbaren, wenigstens einseitig offen ausgebildeten, im Wesentlichen zylindrischen oder konischen, einander übergreifend ausgebildeten Modulen aufgebaut ist, wobei die einander übergreifenden Randbereiche der Module lösbar miteinander verbunden sind und der Behälter einen geschlossenen Boden aufweist sowie gegebenenfalls verschließbar ausgebildet ist.
[0002] Ein Behälter zur Aufnahme von Schnellimbissspeisen wie verschiedene Burger, Hot Dogs, auch belegte und andere gefüllte Brötchen oder dgl. sind bekannt. Häufig werden derartige Schnellimbissspeisen in fettabweisende Papiere eingewickelt oder in Papiertüten verpackt, wobei auch Verpackungen, die sowohl aus einem Einwickelpapier und einer Papiertüte bestehen, bekannt sind. Eine andere Möglichkeit, derartige Schnellimbissspeisen zu verpacken, sind speziell dafür ausgebildete Kartons, die üblicherweise aus Faltschachteln bzw. Faltschachteln mit angeformten oder gesonderten Deckeln ausgebildet sind. Derartige Faltschachteln haben den Vorteil, dass die darin verpackte Schnellimbissspeise bis zu einem gewissen Grad gegenüber einem Auseinanderfallen bzw. Austreten von darin enthaltenen Füllungen gesichert ist und wenn ein Karton als Verpackungsmaterial gewählt wird, auch ein gewisser Warmhalteeffekt erreicht wird, sofern die Schnellimbissspeise einen warmen Burger oder ein Schnitzel oder einen Leberkäse enthält. Nachteilig an derartigen Kartonverpackungen ist, dass die Schnellimbissspeise für einen Verzehr aus der Kartonverpackung herausgenommen werden muss und insbesondere in dem Fall, in dem es sich um eine gefüllte bzw. belegte Schnellimbissspeise handelt, die neben beispielsweise einem Burger auch noch weitere Belegmaterialien, wie beispielsweise Salat, Gewürze, Käse, Schinken und insbesondere Soßen enthält, bei einem Verzehr dazu neigt, dass Teile bzw. ganze Stücke des als Belag verwendeten Lebensmittels bzw. der als Belag verwendeten Lebensmittel aus der Schnellimbissspeise herausfallen und somit nicht nur zur Verunreinigung von der Umgebung bzw. möglicherweise Kleidung oder dgl. mehr führen kann, sondern insbesondere auch ein Verspeisen der Schnellimbissspeise, ohne dass zumindest Teile der Soße oder des Belagsmaterials auf die Hände des Verzehrenden gelangen, kaum bzw. nur äußerst schwer möglich ist. Schließlich haben derartige Verpackungen auch einen weiteren Nachteil, dass, wenn der Verzehr der Speise unterbrochen wird, die Schnellimbissspeise wieder in den Karton oder den Beutel zurückgelegt werden muss und zu einer Wiederaufnahme des Verzehrs neuerlich herausgenommen werden muss, wodurch der Verzehrende Gefahr läuft, sich mehrfach mit Inhaltsstoffen der Schnellimbissspeise zu beschmutzen.
[0003] Weiterhin sind meist aus Silikon gefertigte, wie eine Ziehharmonika zusammenfaltbare Behälter bekanntgeworden, in welchen, je nach Größe, entweder Schnellimbissspeisen verpackt werden können oder aber auch die Behälter als Vorratsbehälter oder dgl. verwendet werden können. Ein Beispiel eines derartigen Behälters ist aus der KR 20120048767A bekannt geworden, in welchem eine wie eine Ziehharmonika zusammenfaltbarer Körper des Behälters mit einer Austragsöffnung mit einem oberen Endbereich desselben ausgebildet ist, versehen ist, welcher Behälter zusätzlich eine Verschlusseinrichtung aufweist.
[0004] Für Hot Dogs oder Wraps wurde kürzlich eine Verpackung bekanntgemacht, bei welcher die Verpackung aus einem Kartonmaterial gefertigt ist, welches Abrisslinien aufweist und durch Abreißen des die Verpackung ausbildenden Materials immer weitere Teile der zu verzehrenden Schnellimbissspeise freigegeben werden. Nachteilig an derartigen Verpackungen ist, dass am Ende des Verzehrs der Schnellimbissspeise eine relativ langes Kartonstück übrigbleibt, welches entsorgt werden muss und andererseits, insbesondere wenn die Schnellimbissspeise von einem Wrap bzw. einem Hot Dog verschieden ist, der schmale Streifen von der Packung abgerissen werden muss, da beispielsweise ein Burger, eine Wurstsemmel oder dgl. niemals eine derartige Längserstreckung aufweist wie ein Wrap oder ein Hot Dog. Der Nachteil einer derartigen abreißbaren Verpackung liegt darin, dass am Ende des Verzehrs der Schnellimbissspeise der Benutzer mit einem sehr langen Streifen an Verpackungsmaterial, das um seinen Rest des Hot Dogs ge-
wickelt ist bzw. lose herunterhängt, belastet ist, was die Speise unhandlich zu essen macht und überdies, beispielsweise wenn ein derartiger Hot Dog während des Fahrens im Auto verzehrt werden soll, auch für den Fahrer des Fahrzeugs als störend empfunden werden kann.
[0005] Aus der DE 10 2006 030 351 A1 ist eine Verpackung für Schnellimbissspeisen bekannt geworden, bei welchen der Behälter zweiteilig ausgebildet ist und seine zwei Teile über eine Abrisslinie bzw. Faltungslinie miteinander verbunden sind, wobei für einen Verzehr der in der Verpackung bzw. dem Behälter enthaltenen Schnellimbissspeise eine obere Hälfte des Behälters abgeklappt werden muss. Nachteilig an einer derartigen Ausbildung ist, dass der Behälter als solcher eine bestimmte Größe und fixe Dimension aufweist und dass, insbesondere wenn der größte Teil der Schnellimbissspeise bereits gegessen ist, die Reste bzw. restlichen Teile dieser Schnellimbissspeise aus dem Behälter kaum bzw. nur schwer entnommen werden können.
[0006] Schließlich ist aus der AT 17 714 U1 ein zusammenfaltbarer Behälter zur Aufnahme von Schnellimbissspeisen bekannt geworden, welcher Behälter im Prinzip die Form eines Bechers aufweist und welcher in der Höhenrichtung zusammenschiebbar ist, um die darin enthaltene Schnellimbissspeise schnell und zuverlässig entnehmen zu können.
[0007] Es besteht jedoch ein Erfordernis dahingehend, dass Behälter für Schnellimbissspeisen insbesondere in den herstellenden Restaurants bzw. Lokalen in großen Stückzahlen in Stapeln bereitgestellt werden müssen und von dem Bedienpersonal möglich rasch und zuverlässig befüllt und sicher und zuverlässig verschlossen werden müssen. Bei den bekannten Behältern ist entweder die Stapelbarkeit von einer Vielzahl von Behälters übereinander und somit die Lagerhaltung derselben optimiert, jedoch kann ein Letztverbraucher die darin enthaltenen Schnellimbissspeisen nur schwer entnehmen bzw. unmittelbar aus dem Behälter verzehren oder aber, wenn der Verzehr leicht möglich ist, weil der Behälter wie in der AT 17 714 U1 beschrieben, zusammenschiebbar ist, weist ein derartiger Behälter den Nachteil auf, dass er nur schwer stapelbar ist und einen großen Platzbedarf in einem Schnellimbissrestaurant, wo er auf Vorrat gehalten werden muss, benötigt.
[0008] Die vorliegende Erfindung zielt nun darauf ab, einen Behälter für Schnellimbissspeisen bereitzustellen, welcher sowohl extrem gut stapelbar ist und nur einen sehr geringen Platzbedarf in einem Schnellimbissrestaurant benötigt und gleichzeitig einem Letztverbraucher sämtliche Vorteile dahingehend bietet, dass die darin enthaltene Speise für einen Verzehr nicht aus dem Behälter entnommen werden muss, insbesondere die Reste direkt aus dem Behälter gegessen werden können.
[0009] Zur Lösung dieser Aufgabe ist der erfindungsgemäße Behälter im Wesentlichen dadurch gekennzeichnet, dass jedes der den Behälter ausbildenden Module ein zu einer Form der Umfangslinie gebogenes bandförmiges Element darstellt, von welchen wenigstens eines ein Verschlusselement aufweist, dass es in einem von beiden Enden des bandförmigen Elements gleich weit beabstandeten Mittenbereich ein sich über eine im Wesentlichen gesamte Höhe des bandförmigen Elements erstreckendes Scharnierelement bzw. eine Faltungslinie aufweist und dass die Module mit wenigstens an beiden Enden der bandförmigen Elemente festgelegten Verbindungselementen versehen sind. Indem jedes der den Behälter ausbildenden Module ein zu einer Form der Umfangslinie gebogenes bandförmiges Element darstellt, welches in einem von beiden Enden des bandförmigen Elements gleich weit beabstandeten Mittelbereich ein im Wesentlichen über die gesamte Höhe des bandförmigen Elements erstreckendes Scharnierelement bzw. eine Faltungslinie aufweist, gelingt es, einen wenigstens teilweise ineinander schiebbaren Behälter bereitzustellen, der vor dem Befüllen im Wesentlichen flach hingelegt werden kann, indem die bandförmigen Module dank des Scharnierelements aufgefalten werden und die Behälterrohlinge übereinander gestapelt werden. Dadurch, dass wenigstens eines der bandförmigen Elemente ein Verschlusselement aufweist, kann eine Verriegelung der bandförmigen Elemente zu einem im Wesentlichen viereckigen oder ovalen Modul erreicht werden, welches zur Aufnahme von einer Schnellimbissspeise geeignet ist. Indem weiterhin die Module mit wenigstens an beiden freien Enden der bandförmigen Elemente festgelegten Verbindungselementen versehen sind, wird weiterhin sichergestellt, dass die Module in dem auseinander gefalteten bzw. im Wesentlichen fla-
chen Zustand, in welchem sie um die Scharniere verschwenkt sind, nicht unbeabsichtigter Weise in einzelne Module auseinanderfallen können und somit für den beabsichtigten Zweck nicht mehr verwendbar sind. Mit einem derartigen Behälter gelingt es somit, beide Anforderungen an Behältern für Schnellimbissen sicher und zuverlässig zu erfüllen, nämlich einerseits einen Behälter bereitzustellen, der in dem Schnellimbissrestaurant leicht und einfach gestapelt werden kann und in einer großen Stückzahl bei gleichzeitig geringem Platzaufwand bereitgestellt werden kann und weiterhin einen Behälter auszubilden, der nach Befüllen mit der Schnellimbissspeise leicht und zuverlässig ineinander schiebbar ist und somit die Schnellimbissspeise verzehrt werden kann, ohne dass sie aus dem Behälter entnommen werden muss oder ein Teil des Behälters einem Verzehr im Wege steht.
[0010] Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist der Behälter so ausgebildet, dass das Scharnierelement als eine Faltungslinie, Perforierung oder eine Kombination aus Perforierung und Faltungslinie ausgebildet ist. Das Scharnierelement kann hierbei als Faltungslinie, Perforierung oder einer Kombination von beiden, beispielsweise Einschnitten und Faltungslinien und dgl. ausgebildet sein. Wesentlich bei einem derartigen Scharnier ist, dass es bei einem einmaligen Auseinander- und Zusammenfalten nicht reißt, so dass jede Variante feines Scharniers, das für eine eingeschränkte Anzahl von Verschwenkungen geeignet ist, angewandt werden kann. Bevorzugt sind hierbei Faltungslinien und/oder Perforierungen, da diese in der Produktion leicht herstellbar sind und keinerlei Mehrkosten aufgrund von zusätzlichen Elementen erfordern und überdies aus dem gleichen lebensmittelechten Material, insbesondere Papier, wie der restliche Behälter gefertigt werden kann.
[0011] Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist der Behälter so ausgebildet, dass jedes der Module, vorzugsweise das oberste und unterste Modul, insbesondere bevorzugt nur das oberste, von einem Boden des Behälters gesehene Modul ein Verschlusselement aufweist. Indem jedes der Module, vorzugsweise das oberste und unterste Modul, insbesondere bevorzugt nur das oberste von einem Boden des Behälters gesehene Modul ein Verschlusselement aufweist, kann zuverlässig ein Behälter mit einer im Wesentlichen viereckigen und ovalen Umfangslinie ausgebildet werden, welcher nicht in unbeabsichtigter Weise während des Gebrauchs, insbesondere nach Befüllen mit der Schnellimbissspeise aufgeht bzw. sich nicht unbeabsichtigt öffnet, bereitgestellt werden. Im Betrieb hat sich der Einsatz von einem lediglich an dem obersten Modul festgelegten Verbindungselement bzw. von zwei Verbindungselementen an dem obersten und untersten Modul als ausreichend erwiesen, da die in dem Behälter eingefüllten Schnellimbissspeisen üblicherweise nicht in der Lage sind, aufgrund ihres Gewicht den Behälter unbeabsichtigt aufzuweiten bzw. auszubauchen, so dass ein Spalt entsteht, bei welchem dieselbe Imbissspeise selbst oder auch zusätzlich enthaltene Soße, Salatblätter oder dgl. austreten könnten.
[0012] Als Verschlusselemente haben sich, wie dies einer Weiterbildung der Erfindung entspricht, hierbei aus dem Material des Behälters gebildete Verschlüsse als besondere geeignet erwiesen, die als eine an einem Ende des bandförmigen Elements ausgebildete Zunge und eine an einem anderen Ende des bandförmigen Elements ausgebildeter Schlitz gebildet sind. Auch Verschlusselemente, die so ausgebildet sind, dass sie an beiden Enden des bandförmigen Elements ausgebildete, ineinander verhakbare, komplementäre Fortsätze aufweisen, sind im Betrieb gut verwendbar. Beide Arten von Verschlusselementen können rasch und zuverlässig von dem Bedienpersonal im Schnellimbissrestaurant verschlossen werden und sind ausreichend stabil, um im Betrieb, insbesondere während der Benutzung und dem Verzehr des Schnellimbisses nicht in unbeabsichtigter Weise wiederum geöffnet zu werden.
[0013] Um einen sicheren Halt einer in dem Behälter enthaltenen Schnellimbissspeise zu gewährleisten und insbesondere sicherzustellen, dass diese nicht aufgrund ihres Gewichts aus dem Behälter herausfällt, ist der Behälter dahingehend weitergebildet, dass der Boden des Behälters zweiteilig, aus zwei einander wenigstens teilweise überlappenden Bodenelementen ausgebildet ist. Indem der Behälterboden zweiteilig aus zwei einander teilweise überlappenden Bodenelementen ausgebildet ist, wird ein ausreichend stabiler Boden bereitgestellt, um ein unbeabsichtigtes Herausfallen einer darin enthaltenen Schnellimbissspeise mit Sicherheit zu verhindern. Dies wird insbesondere auch dann der Fall sein, wenn beispielsweise aus der Schnellimbissspeise
gewisse Mengen an Saft oder Soße austreten und das Bodenelement gegebenenfalls ein wenig feucht und erweicht wird. Ein derartiges Erweichen des Bodenelements kann beispielsweise dadurch verhindert werden, dass ein beschichtetes bzw. oberflächig verdichtetes Papier als Bahnelement oder für den gesamten Behälter eingesetzt wird.
[0014] Um ein Klaffen der einander wenigstens teilweise übergreifenden Module, die den Behälter ausbilden, mit Sicherheit zu vermeiden, ist die Erfindung dahingehend weitergebildet, dass jedes die bandförmigen Elemente zumindest einen Befestigungspunkt an jedem Modul aufweist. Indem jedes Verbindungselement der bandförmigen Elemente an jedem mit zumindest einem Befestigungspunkt festgelegt ist, werden die einzelnen Module durch die Verbindungselemente, insbesondere bei Auswahl des Abstands der Befestigungspunkte in ihrem Abstand zueinander fixiert und ein stabiler, nicht zum Klaffen bzw. Auseinandertriften der einzelnen Module neigender Behälter bereitgestellt. Selbstverständlich sind auch andere Arten der Befestigung der bandförmigen Elemente an den einzelnen Modulen möglich.
[0015] Ein besonders sicherer Halt der einzelnen Module aneinander kann dadurch erreicht werden, dass drei, vorzugsweise vier Verbindungselemente vorgesehen sind. Für einen stabilen Halt der einzelnen Module sind die drei Verbindungselemente hierbei an den jeweiligen freien Endbereichen der einzelnen Module sowie im Bereich der Faltungslinie angeordnet. Sollten vier Verbindungselemente vorgesehen sein, sind sie günstigerweise so positioniert, dass neben den an den freien Enden der bandförmigen Elemente bzw. Module auch zu beiden Seiten der Faltungslinie Jeweils ein Verbindungselement festgelegt wird.
[0016] Um eine sichere Aufbewahrung über eine bestimmte Zeit einer in dem Behälter gemäß der Erfindung enthaltene Schnellimbissspeise gewährleisten zu können, ist die Erfindung dahingehend weitergebildet, dass das von den Bodenelementen am weitesten beabstandete Modul zu beiden Seiten des Scharniers mit jeweils einem vorzugsweise abreißbaren Deckelelement versehen ist. Indem von den Bodenelementen am weitesten beabstandeten Modul zu beiden Seiten des Scharniers wenigstens ein, vorzugsweise abreißbares Deckelelement vorgesehen ist, können nach dem Verschließen der einzelnen Module durch beispielsweise Verhaken an den bandförmigen Elementen angeordnete Verschlusselemente bereitgestellt werden. Um einem Benutzer einen einfachen und sicheren Zugang zu der in dem Behälter enthaltenen Schnellimbissspeise zu gewähren, ist wenigstens eines, vorzugsweise beide vorgesehenen Deckelelemente abreißbar ausgebildet. Durch Abreißen der Deckelelemente wird ein sicherer Zugang zu der im Inneren des Behälters enthaltenen Schnellimbissspeise bereitgestellt.
[0017] Um ein unbeabsichtigtes Austreten von in dem Behälter enthaltenen Schnellimbissspeisen mit Sicherheit zu verhindern, ist die Erfindung dahingehend weitergebildet, dass die zwei Deckelelemente eine durch die viereckige oder ovale Umfangslinie umfasste Fläche vollständig abdecken und dass die Deckelelemente wenigstens teilweise in das benachbarte Modul hineinragen. Mit einer derartigen Ausbildung wird sichergestellt, dass am oberen Umfangsrand des Behälters keine Öffnung verbleibt und eine in dem Behälter enthaltene Schnellimbissspeise sicher und zuverlässig vollständig von dem Behälter umschlossen wird.
[0018] Die Erfindung wird nachfolgend anhand von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert. In diesen zeigt
[0019] Fig. 1 einen Behälter gemäß der vorliegenden Erfindung in seinem geöffneten stapelbaren zustand,
[0020] Fig. 2 den Behälter in seinem geschlossenen Zustand, in welchem eben die Speisen in diesem enthalten sein können, und
[0021] Fig. 3 den Behälter von Fig. 1 in seinem teilweise geöffneten Zustand.
[0022] Im Einzelnen ist in Fig. 1 mit 1 ein Behälter zur Aufnahme von gefüllten und/oder belegten Schnellimbissspeisen dargestellt, welcher Behälter 1 aus vier ineinander schiebbaren Modulen 2 gebildet ist. Die Module 2 sind hierbei als gebogene bandförmige Elemente 3 ausgebildet, welche bandförmigen Elemente 3 in einem von beiden Enden 4 des bandförmigen Elements 3 im We-
sentlich gleich beabstandeten Mittelbereich ein sich über eine im Wesentlichen gesamte Höhe des bandförmigen Elements 3 erstreckendes Scharnierelement bzw. eine Faltungslinie 5 aufweist. Um einen sicheren Zusammenhang der einzelnen Module 2 bzw. bandförmigen Elemente 3 zu gewährleisten, sind, wie dies schematisch in Fig. 1 dargestellt ist, Verbindungselemente 6 vorgesehen. Die Verbindungselemente 6 sind hierbei an jedem der einzelnen bandförmigen Elemente 3 mit wenigstens einem Haft 7 festgelegt, um ein Auseinanderfallen der einzelnen Module 2, die in Form von bandförmigen Elementen 3 ausgebildet sind, mit Sicherheit hintanzuhalten.
[0023] Um einen Verschluss des in Fig. 1 im aufgefaltenen Zustand dargestellten Behälters 1 zu ermöglichen und insbesondere einen Behälter zur Aufnahme von Schnellimbissspeisen, welcher allseitig geschlossen ist, bereitstellen zu können, ist der Behälter 1 weiterhin mit Verschlusselementen 8 bzw. 9, welche in Fig. 1 als Zungen 8 bzw. Schlitze 9 ausgebildet sind, wobei die Zungen bzw. Laschen 8 in die Schlitze 9 eingreifen können und sich in diesen verhaken. In der in Fig. 1 dargestellten Ausführungsform sind hierbei zwei Verschlusselemente 8, 9 gezeigt, wobei es selbstverständlich ist, dass an sämtlichen der Module Verschlusselemente 8, 9 vorgesehen sein können oder aber auch lediglich an dem obersten von einem Bodenelement 10 am weitesten beabstandeten Modul 2 ein Verschlusselement 8, 9 vorgesehen sein kann. In gleicher Weise kann das Verschlusselement 8, 9 auch als zwei komplementäre hakenförmige Elemente ausgebildet sein, die ineinander eingehakt werden, wobei diese Ausbildung in Fig. 1 nicht dargestellt ist.
[0024] Um ein unbeabsichtigtes Herausfallen von Schnellimbissspeisen aus dem Behälter 1 mit Sicherheit hintanzuhalten, ist der Behälter 1 mit Bodenelementen 10 ausgebildet, welche in der gezeigten Form der Fig. 1 so gestaltet sind, dass ein Teil des Bodenelements 10 größer ausgebildet ist als das andere und dieses im geschlossenen Zustand überragt, so dass der Boden 10 insgesamt doppelt ausgebildet sein kann. Es erübrigt sich jedoch festzuhalten, dass jede andere Form von Bodenelementen, wie beispielsweise zwei Laschen bzw. einer kleineren Lasche, welche nur ein geringes UÜberragen gewährleistet, ausgebildet sein kann.
[0025] Schließlich weist der Behälter 1 an dem vom Bodenelement 10 am weitesten beabstandeten Modul 2 ein Deckelelement 11 auf, welches Deckelelement 11 einerseits zweiteilig ausgebildet ist und andererseits abreißbar entlang von Perforierungen 12 ausgebildet ist, so dass eine Hälfte zu beiden Seiten des Scharniers 5 vorgesehen ist, welche zwei Hälften 11 sich im Wesentlichen gleichen. Um ein einfaches Offnen bzw. Abreißen der Deckelelemente 11 entlang der Perforierung 12 zu gewährleisten, ist die Ausbildung hierbei weiterhin so ausgebildet, dass das Deckelelement 11 wenigstens teilweise in das diesem benachbarte Modul 2 hineinragt. In der gezeigten Ausführungsform ist überdies ein Eingriff 13 vorgesehen, um ein leichtes Abreißen der einzelnen Deckelelemente 11 und somit ein Zugang zu der in dem Behälter 1 enthaltenen Schnellimbissspeise zu gewährleisten.
[0026] In Fig. 2 sind die Bezugszeichen von Fig. 1 im Wesentlichen beibehalten, wobei Fig. 2 den Behälter 1 in geschlossenem Zustand darstellt. In Fig. 2 ist insbesondere gut zu sehen, dass die Verschlusselemente 8 in die Schlitze 9 hineinragen und somit einen sicheren Verschluss des Behälters 1, insbesondere der obersten und untersten Module 2 des Behälters 1 gewährleisten. Auch ist in Fig. 2 das Deckelelement 11 ersichtlich, wobei gesehen werden kann, dass bei einem korrekten Verschluss des Behälters 1 die zwei Deckelelemente 11 direkt aneinander anliegen und den Behälter 1 vollständig verschließen.
[0027] Schließlich ist in Fig. 3 der Behälter 1 in seinem teilweise geöffneten Zustand gezeigt, wobei in diesem Zustand insbesondere die bandförmigen Elemente 6 sowie der Haft 7, welcher unmittelbar neben dem Verschlusselement 8 angeordnet ist, gut ersichtlich sind.
[0028] Es erübrigt sich festzuhalten, dass für eine besondere stabile Ausbildung des Behälters beispielsweise Bereiche von Ecken im Falle einer viereckigen Ausbildung des Behälters oder auch stärker beanspruchte Flächen, wie der Bodenbereich verstärkt bzw. gedoppelt ausgebildet sein können.

Claims (10)

Ansprüche
1. Behälter (1) zur Aufnahme von eine im Wesentlichen viereckige oder ovale Umfangslinie aufweisenden, gefüllten und/oder belegten Schnellimbissspeisen, welcher Behälter (1) aus wenigstens zwei wenigstens teilweise ineinander schiebbaren, wenigstens einseitig offen ausgebildeten, im Wesentlichen zylindrischen oder konischen, einander übergreifend ausgebildeten Modulen (2) aufgebaut ist, wobei die einander übergreifenden Randbereiche der Module (2) lösbar miteinander verbunden sind und der Behälter (1) einen geschlossenen Boden (10) aufweist sowie gegebenenfalls verschließbar ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass jedes der den Behälter (1) ausbildenden Module (2) ein zu einer Form der Umfangslinie gebogenes bandförmiges Element (3) darstellt, von welchen wenigstens eines ein Verschlusselement (8, 9) aufweist, dass es in einem von beiden Enden des bandförmigen Elements (3) gleich weit beabstandeten Mittenbereich ein sich über eine im Wesentlichen gesamte Höhe des bandförmigen Elements (3) erstreckendes Scharnierelement bzw. eine Faltungslinie (5) aufweist und dass die Module (2) mit wenigstens an beiden freien Enden der bandförmigen Elemente (3) festgelegten Verbindungselementen (6) versehen sind.
2. Behälter (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Scharnierelement (5) als eine Faltungslinie, Perforierung oder eine Kombination aus Perforierung und Faltungsliinie ausgebildet ist.
3. Behälter (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass jedes der Module (2) vorzugsweise das oberste und unterste Modul (2), insbesondere bevorzugt nur das oberste, von einem Boden (10) des Behälters (1) gesehene Modul (2) ein Verschlusselement (8, 9) aufweist.
4. Behälter (1) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Verschlusselement als eine an einem Ende des bandförmigen Elements (3) ausgebildete Zunge (8) und einem an einem anderen Ende des bandförmigen Elements (3) ausgebildeten Schlitz (9) gebildet ist.
5. Behälter (1) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Verschlusselement (8, 9) als an beiden Enden des bandförmigen Elements ausgebildete ineinander verhakbare komplementäre Fortsätze ausgebildet ist.
6. Behälter (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Boden (10) des Behälters (1) zweiteilig, aus zwei einander wenigstens teilweise überlappenden Bodenelementen ausgebildet ist.
7. Behälter (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass jedes der Verbindungselemente (6) zumindest einen Haft (7) an jedem Modul aufweist.
8. Behälter (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass drei, vorzugsweise vier Verbindungselemente (6) vorgesehen sind.
9. Behälter (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das von den Bodenelementen (10) am weitesten beabstandete Modul (2) zu beiden Seiten des Scharniers (5) mit jeweils einem vorzugsweise abreißbaren Deckelelement (11) versehen ist.
10. Behälter (1) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die zwei Deckelelemente (11) eine durch die viereckige oder ovale Umfangslinie umfasste Fläche vollständig abdecken und dass die Deckelelemente (11) wenigstens teilweise in das diesen benachbarte Modul (2) hineinragen.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
ATGM50040/2023U 2022-05-27 2023-03-20 Behälter zur Aufnahme von Schnellimbissspeisen AT18114U1 (de)

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PCT/AT2023/060170 WO2023225700A1 (de) 2022-05-27 2023-05-26 Behälter zur aufnahme von schnellimbissspeisen
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