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AT17636U1 - Verfahren zur gewinnung einer rachenspülprobe und eine testbox zur verwendung in dem verfahren - Google Patents

Verfahren zur gewinnung einer rachenspülprobe und eine testbox zur verwendung in dem verfahren Download PDF

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Publication number
AT17636U1
AT17636U1 ATGM50128/2020U AT501282020U AT17636U1 AT 17636 U1 AT17636 U1 AT 17636U1 AT 501282020 U AT501282020 U AT 501282020U AT 17636 U1 AT17636 U1 AT 17636U1
Authority
AT
Austria
Prior art keywords
container
test box
use according
mobile terminal
throat
Prior art date
Application number
ATGM50128/2020U
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English (en)
Inventor
Steininger Christoph
Putz Michael
Original Assignee
Lead Horizon Gmbh
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Lead Horizon Gmbh filed Critical Lead Horizon Gmbh
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Publication of AT17636U1 publication Critical patent/AT17636U1/de

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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Gewinnung einer Rachenspülprobe, dadurch gekennzeichnet, dass eine Rachenspülung durch die Person mit einer entsprechenden Web-Anwendungssoftware und einem, mit zumindest einer Kamera ausgestatteten mobilen Endgerät angeleitet und überwacht wird und eine Testbox zur Verwendung in diesem Verfahren.

Description

Beschreibung
VERFAHREN ZUR GEWINNUNG EINER RACHENSPÜLPROBE UND EINE TESTBOX ZUR VERWENDUNG IN DEM VERFAHREN.
GEBIET DER ERFINDUNG
[0001] Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Gewinnung einer Rachenspülprobe und eine Testbox zur Verwendung in dem Verfahren.
HINTERGRUND DER ERFINDUNG
[0002] Die medizinische Labordiagnostik umfasst die Untersuchung von Körpermaterialien durch optische, chemische oder immunologische Verfahren. Sie dient der Entdeckung bzw. dem Ausschluss von Erkrankungen bei Beschwerden und der Verlaufs- und Therapiekontrolle oder aber auch beispielsweise zum Nachweis von Drogen oder der Bestimmung eines Hormonspiegels.
[0003] Wie aus aktuellen wissenschaftlichen Studien und Richtlinien nationaler und internationaler Gesundheitsbehörden hervor geht, kann als Alternative zu Nasenabstrichen Rachenspülflüssigkeit zur Probengewinnung genutzt werden.
[0004] Das Angebot von Tests für Privatpersonen, die eine Selbsttestung ermöglichen, ermöglicht es vielen Menschen, einfach und ohne Arztbesuch Gesundheitsinformationen zu erhalten. Beispielsweise ob sie mit bestimmten Viren oder Bakterien infiziert sind, welche Hormonwerte sie haben oder ob sie einen erhöhten Gehalt an Suchtmitteln im Körper haben. Die Qualität der Tests und deren Auswertung sind üblicherweise von hoher Qualität, insbesondere wenn die Testung als solche in einem Labor oder anderen qualifizierten Einrichtung durchgeführt wird, beispielsweise ein PCR Test zum Nachweis von Viren. Normalerweise ist es im Eigeninteresse der Person, diese Daten lediglich zur privaten Information zu erhalten. Die neueren Entwicklungen im Zusammenhang mit SARS-Cov-2 haben aber gezeigt, dass es auch wichtig sein kann, eine offizielle Bestätigung zum Infektionsstatus zu erhalten, insbesondere eine Bestätigung, dass keine Infektion vorliegt. Diese Bestätigung kann wichtig sein, beispielsweise für die ungestörte Ausübung der beruflichen Tätigkeit, für Reisen oder andere Tätigkeiten. Die Präzision und Verlässlichkeit der Tests sind dabei essentiell, und es muss stets sichergestellt sein, dass die Probe und somit das Ergebnis auch tatsächlich und ohne Zweifel der Person zugeordnet werden kann, für die die Bestätigung ausgestellt wird. Wenn die Probennahme durch einen Arzt oder eine zertifizierte Person erfolgt, ist dies in der Regel sichergestellt.
[0005] Bisher verfügbare Selbsttests haben dazu keinerlei Sicherheitsmaßnahmen, die eine Fälschung durch Probentausch durch die zu testende Privatperson zuverlässig verhindern. Somit kann jede Probe ins Labor geschickt werden, ohne dass garantiert ist, dass die Probe tatsächlich vom Absender stammt und es können dadurch Bestätigungen für Personen ausgestellt werden, die nicht Urheber des Probenmaterials sind.
[0006] Es besteht daher ein Bedarf, fälschungssichere Verfahren anzubieten durch die sichergestellt werden kann, dass relevante Testergebnisse tatsächlich für die probengebende Person zutreffen.
KURZDARSTELLUNG DER ERFINDUNG
[0007] Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren anzugeben, mit dem auf zuverlässige Weise Material aus einer Mund-/Rachenspülung zur Erkennung von Krankheiten, insbesondere von Virusinfektionen gewonnen und an ein geeignetes Labor zur Untersuchung und Bestätigung übersandt werden kann.
[0008] Diese Aufgabe wird durch die beanspruchte Erfindung und wie hier beschrieben gelöst.
[0009] Erfindungsgemäß geschieht dies mit einem Verfahren zur Gewinnung einer Rachenspülprobe einer Person, dadurch gekennzeichnet, dass eine Rachenspülung durch die Person mit
einer entsprechenden Web-Anwendungssoftware und einem, mit zumindest einer Kamera ausgestatteten mobilen Endgerät angeleitet und überwacht wird. Die Rachenspülprobe kann beispielsweise Substanzen wie Krankheitserreger, Hormone oder Suchtmittel enthalten, beispielsweise als Krankheitserreger Mikroorganismen, Viren, beispielsweise Coronaviren, insbesondere SARS-CoV-2; Influenzaviren, Metapneumoviren, respiratorische Syncytial-Viren (RSV), oder Bakterien, wie Streptokokken, Pneumokokken, oder Meningokokken.
[0010] In einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens erfolgt eine Authentifikation der Person und diese Authentifikation erfolgt mittels Bildaufnahmen von Ausweisdokumenten und der Person.
[0011] Bevorzugt wird dabei während der Bildaufnahmen der Person diese durch das Anwendungsprogramm aufgefordert, eine Abfolge von vorgegebenen Positionen einzunehmen, bevorzugt beruhen die vorgegebenen Positionen auf einer zufälligen Abfolge.
[0012] In einer Ausführungsform werden die vorgegebenen Positionen durch Auswertung von Belichtungsverhältnissen und/oder körperlichen Merkmalen ermittelt.
[0013] In einer weiteren Ausführungsform werden die vorgegebenen Positionen auf dem Bildschirm des mobilen Endgerätes insbesondere mittels Avataren, Emojis oder anderen grafischen Symbolen dargestellt.
[0014] In einer weiteren Ausführungsform wird umfasst die Erfindung auch die Verwendung einer Rachenspülflüssigkeit zur Gewinnung einer eigenen Rachenspülprobe einer Person, wobei die Rachenspülung mit einer entsprechenden Web-Anwendungssoftware und einem, mit zumindest einer Kamera ausgestatteten mobilen Endgerät angeleitet und überwacht wird.
[0015] In einer weiteren Ausführungsform wird auch eine Testbox umfasst, zur Verwendung im erfindungsgemäßen Verfahren, wobei die Testbox neben den für die Gewinnung der Rachenspülprobe notwendigen Materialen eine Handlungsanleitung, einen eindeutigen Identifikationscode und eine Halterungsvorrichtung für das mobile Endgerät umfasst.
[0016] In einer weiteren Ausführungsform wird insbesondere eine Testbox verwendet, die ein wiederverschließbares Gruppenbehältnis ist, die das gesamte Material enthält, das zum Durchführen der Mundspülung erforderlich ist, umfassend die folgenden Elemente:
[0017] ) eine Halterungsvorrichtung für ein mit zumindest einer Kamera ausgestattetes mobiles Endgerät, beispielsweise ein Mobiltelefon, beispielsweise eine Einkerbung, ein Schlitz, eine aufklappbare Halterung, oder eine eingekerbte Ausbuchtung, in welche das Mobiltelefon eingesetzt werden kann,
[0018] ii) einen Behälter A enthaltend eine Spülflüssigkeit, beispielsweise eine Salzlösung, beispielsweise eine Kochsalzlösung, insbesondere eine isotonische Kochsalzlösung,
[0019] iii) einen Behälter B enthaltend ein Transportmedium, beispielsweise eine Pufferlösung, beispielsweise eine phosphatgepufferte Salzlösung,
[0020] iv) ein Röhrchen R zum Einführen in den Behälter B,
[0021] v) ein Klebesiegel zur Versiegelung des Behälters B,
[0022] vi) optional eine Anleitung zur Durchführung der Rachenspülung,
[0023] vii) optional einen Behälter C zum Schutz des Behälters B.
[0024] Die Behälter können eine Kappe mit Sicherheits-Drehverschluss aufweisen.
[0025] Gemäß einer besonderen Ausführungsform enthält die im Verfahren verwendete Testbox einen eindeutigen Identifikationscode, der im Gruppenbehältnis so positioniert ist, dass er durch die Kamerafunktion des mobilen Endgeräts erfasst werden kann, wenn sich das mobile Endgerät in der Halterungsvorrichtung befindet.
[0026] In einer Ausführungsform wird ein wiederverschließbares Gruppenbehältnis verwendet, optional mit einer Rücksendeadresse, zur Sendung an einen definierten Empfänger, beispiels-
weise ein Probenlabor.
[0027] In einer weiteren Ausführungsform ist auf dem Klebesiegel ein eindeutiger Identifizierungscode angebracht, bevorzugt eine beliebige Ziffern-, Symbol- oder Buchstabenfolge, ein QR Code oder Barcode.
[0028] Das Gruppenbehältnis kann aus Papier, Karton oder Kunststoff bestehen, insbesondere kann das Gruppenbehältnis ein- oder zweiteilig sein. Ein zweiteiliges Gruppenbehältnis kann ein Außenelement und ein Innenelement aufweisen, wobei das Innenelement Einkerbungen für die Aufnahme der Behälter A, B, optional C, das Röhrchen R, eine Halterungsvorrichtung für ein Mobiltelefon und optional weitere Aussparungen, beispielsweise für eine Gebrauchsanleitung oder das Klebesiegel hat.
AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG [0029] Die Erfindung wird anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert.
[0030] Für die Durchführung eines bevorzugten, beispielhaften Verfahrens benötigt eine Person, der Anwender, ein handelsübliches, mit zumindest einer Kamera ausgestattetes mobiles Endgerät wie beispielsweise ein Smartphone oder ein Tablet, sowie eine Vorrichtung, welche neben den für die Gewinnung der Rachenspülprobe notwendigen Materialen eine Handlungsanleitung, einen eindeutigen Identifikationscode und optional eine Halterungsvorrichtung für das mobile Endgerät umfasst. Insbesondere kann die Vorrichtung eine Testbox sein wie hier beschrieben.
[0031] Mittels Mobile-Tagging, d.h. durch Auslesen und Decodierung eines eindeutigen Identifikationscodes in der Handlungsanweisung mithilfe der Kamera des mobilen Endgerätes wird der Anwender über den Web-Browser des mobilen Endgerätes direkt zur einer Webanwendung geleitet.
[0032] Bei dem Identifikationscode wird vorzugsweise ein zweidimensionaler QR-Code angewendet.
[0033] Unter Webanwendung oder Webanwendungssoftware wird dabei ein Anwendungsprogramm nach dem Client-Server-Modell verstanden, bei dem die Datenverarbeitung teilweise auf einem Webserver stattfindet. Die Ergebnisse der Datenverarbeitung werden an den lokalen Client-Rechner des Benutzers, des Anwenders, sein mobiles Endgerät, übertragen.
[0034] Diese Webanwendung liefert erfindungsgemäß interaktiv detaillierte Handlungsanweisungen. Zuerst wird dabei mittels Erklärvideo der daraufhin folgende Ablauf der Identifizierung erläutert.
[0035] Dabei wird der Anwender aufgefordert, vor der Kamera seines mobilen Endgerätes ein Ausweisdokument wie beispielsweise einen Führerschein, Personalausweis oder einen Reisepass zu schwenken und zu bewegen. Die während des Schwenkvorganges erzielten Aufnahmen zeigen das Ausweisdokument aus unterschiedlichen Perspektiven, sodass daraus 3-dimensionale Darstellungen der Dokumente erstellt werden können und die Echtheit mit hoher Sicherheit festgestellt werden kann. Dies insbesondere dann, wenn das Dokument ein Hologramm aufweist.
[0036] Danach wird der Benutzer aufgefordert ein “Selfie”- Video von sich selbst aufzunehmen.
[0037] Ein am Display des Handys angezeigter Avatar, ein Emoji oder ein anderes geeignetes grafisches Symbol gibt dem Anwender die nachzuahmende Gestik und einzunehmenden Positionen vor. Durch zufällig ausgewählte Gesten und Emotionen wird verhindert, dass vorgefertigte Videoaufnahmen zum Betrug verwendet werden können.
[0038] Die Aufnahmen werden gemeinsam mit den Aufnahmen des Ausweisdokumentes dem Identifikationsvorgang zugrunde gelegt.
[0039] Nach erfolgreichem Abschluss des Identifikationsvorganges wird mit einem weiteren Video die Durchführung der Rachenspülung mit der mitgelieferten Spüllösung und den Probengefäßen erläutert.
[0040] Damit wird eine verlässliche und hochwertige Probengewinnung gewährleistet.
[0041] Um sicherzustellen, dass tatsächlich der identifizierte Benutzer und nicht etwa ein Dritter die Rachenspülung durchführt, wird der Vorgang per Video überwacht.
[0042] Weiterhin wird wiederum mittels Mobile-Tagging ein auf dem Probengefäß aufgebrachter weiterer Identifikationscode eingelesen und dieses Probengefäß dem Anwender zugeordnet.
[0043] Der Identifikationscode ist bevorzugt ident mit jenem auf dem Klebesiegel, kann sich alternativ aber auch unterscheiden.
[0044] Für den Überwachungsvorgang wird der Anwender angeleitet, sein mobiles Endgerät zum Identifikationscode zu halten oder in einer Halterungsvorrichtung, beispielsweise in einer Testbox oder einem Automaten zu befestigen.
[0045] In geeigneter Weise auf einer ebenen Fläche, beispielsweise auf einem Tisch oder einer Platte angeordnet, bringt sie das mobile Endgerät in eine ideale Höhe, Winkel und Position, um einen am Tisch sitzenden Anwender während der Rachenspülung nahtlos im Blick zu behalten und gibt dem Gerät auch die notwendige Stabilität für verwacklungsfreie, störungsfreie Videoaufnahmen. Uberdies wird der Anwender dazu angeleitet, sich selbst in den richtigen Abstand zu bringen bis seine Silhouette mit einer am Bildschirm des mobilen Endgerätes angezeigten Umrandung übereinstimmt.
[0046] Mittels Timer und akustischer sowie visueller Signalisierung wird dem Anwender die Dauer des Rachenspülvorgangs vorgegeben.
[0047] Zur Verhinderung von Manipulationen werden die während des Spülvorganges gemachten Videoaufnahmen mit nicht veränderbaren Zeitmarken versehen.
[0048] Der Anwender darf während des Spülvorganges den Aufnahmebereich der Kamera nicht verlassen, sodass eine lückenlose Kontrolle des Vorganges möglich ist.
[0049] Nach Abschluss des Rachenspülvorgangs wird das Probengefäß mit einem Klebesiegel versiegelt.
[0050] Das Klebesiegel weist ebenfalls einen Identifikationscode auf, der mittels Mobile-Tagging erfasst und dem Anwender zugeordnet wird.
[0051] Danach ist der Videoüberwachungsprozess abgeschlossen und die Probe kann an einen ausgewählten Empfänger, beispielsweise direkt an ein Labor übersandt werden. Im Labor wird die Unversehrtheit des Klebesiegels überprüft und anhand des Überwachungsvideos die ordnungsgemäße Durchführung der Rachenspülung kontrolliert.
[0052] Wenn das der Fall ist, kann eine Gleichstellung zu einer analogen Testung direkt vor einem medizinischen Fachpersonal gewährleistet werden.
[0053] Der Anwender kann für den privaten oder betrieblichen Gebrauch beispielsweise eine Testbox zur Verwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens erwerben, die alle erforderlichen Materialien enthält, um sicher und nachvollziehbar die Rachenflüssigkeit für mikrobiologische Untersuchungen zu gewinnen, beispielsweise mit Hilfe eines frei zugänglichen Online Web Shops für den privaten Heimgebrauch, oder im Einzelhandel (Drogerie, Apotheke, Lebensmittelhandel, Tankstellen.
[0054] Das Gruppenbehältnis kann jede Form haben die für die Aufnahme der Bestandteile geeignet ist, insbesondere kann es eine Faltschachtel, eine Stülpdeckel-Schachtel, eine Klappdeckel-Schachtel oder eine Magnetschachtel sein.
[0055] Die Abmessungen des Gruppenbehältnisses sind so ausgeführt, dass die angeführten Bestandteile darin aufgenommen werden und verschickt werden können.
[0056] Das Innenelement wird bevorzugt so ausgestattet, dass die Einzelelemente, die Behälter und das Röhrchen darin fixiert sind und so das Herausfallen oder Durcheinandergeraten während des Transports verhindert wird. Dies kann durch entsprechend dimensionierte Einkerbungen oder
Aussparungen erfolgen und/oder durch die Auswahl eines Materials wie Kunststoff, der elastisch ist und so die Elemente zusätzlich fixieren kann. Die Haltevorrichtung für das Endgerät wie hier beschrieben ist bevorzugt so ausgeführt, dass das Endgerät gut fixiert wird und ein Verrutschen während der Rachenspülung verhindert wird. Die Haltevorrichtung kann beliebig ausgeführt sein, beispielsweise eine Einkerbung oder Aussparung, oder eine ausklappbare Vorrichtung an der das Endgerät befestigt, eingespannt oder angelehnt werden kann.
[0057] Optional ist eine Einstecköffnung für den Behälter B in aufrechter Lage vorgesehen, wodurch das Einfüllen der Rachenspülung erleichtert wird. Das Einfüllen kann mit dem Röhrchen R erfolgen, das so dimensioniert ist, dass es in den Behälter B eingeführt werden kann, um einen Probenverlust beim Einfüllen zu vermeiden.
[0058] Die Halterungsvorrichtung ist beispielsweise so ausgeführt, dass die Kamera des Endgeräts direkt auf den Identifikationscode ausgerichtet ist, der sich beispielsweise an der Innenseite des Deckels befindet.
[0059] Der Behälter A enthält eine Spüllösung, beispielsweise eine Salzlösung. Dies hat den Vorteil, dass für die Isolierung der Substanz kein Nasen- oder Rachenabstrich notwendig ist, sondern die Substanz kann einfach durch Gurgeln und Spülen aus dem Mund- und Rachenraum isoliert werden. Je nachdem, welche Substanz später aus der Rachenspülung isoliert werden soll, kann die Zusammensetzung der Spüllösung variieren. Derartige Lösungen sind der Fachperson bekannt. Die Menge an Spüllösung kann von der Fachperson bestimmt werden, beispielsweise werden etwa 1 bis 15 mi Spüllösung verwendet, bevorzugt etwa 5 bis 10 ml.
[0060] Der Transport der Proben vom Anwender zum Labor ist ein wichtiges Element in der verlässlichen Testung, insbesondere für den Nachweis von Viren. Die Lagerung von Proben bei zu hohen Temperaturen über lange Zeiträume kann die Verlässlichkeit des Nachweises mittels PCR deutlich reduzieren und damit zu falsch-negativen Befunden führen. Infizierte Personen können sich dadurch in falscher Sicherheit wiegen und weitere Menschen anstecken. Um eine möglichst hohe Verlässlichkeit der Testung zu gewährleisten, werden spezielle Transport- bzw. Konservierungsmedien verwendet, die die Substanzen, beispielsweise Viren, stabilisieren und damit die Testung unempfindlicher auf Umwelteinflüsse macht.
[0061] Der Behälter B enthält eine Koservierungslösung, bevorzugt eine phosphatgepufferte Salzlösung, welche sich beispielsweise für die Aufbewahrung von Viren eignet. Bei anderen Substanzen kann auch hier die geeignete Konservierungslösung gewählt werden.
[0062] Der Behälter C ist so dimensioniert, dass Behälter B zur Gänze aufgenommen werden kann. Optional enthält der Behälter eine Saugeinlage, die überschüssige oder austretende Flüssigkeiten aufnehmen kann.
[0063] Das Klebesiegel kann ein Papier- oder Kunststoffsiegel sein, das für einen Einmalgebrauch geeignet ist wodurch garantiert wird, dass nach Verschließen des Behälters B dieser nicht nochmals geöffnet und das Probenmaterial entfernt werden kann. Somit ist ein zusätzlicher Manipulationsschutz gegeben.

Claims (15)

Ansprüche
1. Verfahren zur Überwachung der Gewinnung einer Rachenspülprobe einer Person, dadurch gekennzeichnet, dass eine Rachenspülung durch die Person mit einer entsprechenden Web-Anwendungssoftware und einem, mit zumindest einer Kamera ausgestatteten mobilen Endgerät angeleitet und überwacht wird und dass eine Authentifikation der Person erfolgt und dass diese Authentifikation mittels Bildaufnahmen von Ausweisdokumenten und der Person erfolgt.
2, Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass während der Bildaufnahmen der Person diese durch das Anwendungsprogramm aufgefordert wird, eine Abfolge von vorgegebenen Positionen einzunehmen.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die vorgegebenen Positionen auf einer zufälligen Abfolge beruhen.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die vorgegebenen Positionen durch Auswertung von Belichtungsverhältnissen und/oder körperlichen Merkmalen ermittelt werden.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die vorgegebenen Positionen auf dem Bildschirm des mobilen Endgerätes insbesondere mittels Avataren, Emojis oder anderen grafischen Symbolen dargestellt werden.
6. Testbox zur Verwendung in einem Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Testbox das gesamte Material enthält, das zum Durchführen der Mundspülung erforderlich ist, umfassend die folgenden Elemente: ij) eine Halterungsvorrichtung für ein mit zumindest einer Kamera ausgestattetes mobiles
Endgerät, ii) einen Behälter A enthaltend eine Spüllösung, il) einen Behälter B enthaltend ein Transportmedium, iv) ein Röhrchen R zum Einführen in den Behälter B, v) ein Klebesiegel zur Versiegelung des Behälters B, vi) optional eine Anleitung zur Durchführung der Rachenspülung, vii) optional einen Behälter C zum Schutz des Behälters B.
7. Testbox zur Verwendung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Testbox ein wiederverschließbares Gruppenbehältnis ist.
8. Testbox zur Verwendung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass sie einen eindeutigen Identifikationscode umfasst, der im Gruppenbehältnis so positioniert ist, dass er durch die Kamerafunktion des mobilen Endgeräts erfasst werden kann, wenn sich das mobile Endgerät in der Halterungsvorrichtung befindet.
9. Testbox zur Verwendung nach einem der Ansprüche 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterungsvorrichtung für das mobile Endgerät eine Einkerbung, ein Schlitz, eine aufklappbare Halterung, oder eine eingekerbte Ausbuchtung ist.
10. Testbox zur Verwendung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter A eine Salzlösung, bevorzugt eine Kochsalzlösung, bevorzugt eine isotonische Kochsalzlösung enthält, und der Behälter B eine Pufferlösung enthält, bevorzugt eine phosphatgepufferte Salzlösung.
11. Testbox zur Verwendung nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Gruppenbehältnis wiederverschließbar ist, optional eine Rücksendeadresse enthält, zur Sendung an einen definierten Empfänger, beispielsweise ein Probenlabor.
12. Testbox zur Verwendung nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass auf dem Klebesiegel ein eindeutiger Identifizierungscode angebracht ist, bevorzugt eine beliebige Ziffern- oder Buchstabenfolge, ein QR Code oder Barcode.
13. Testbox zur Verwendung nach einem der Ansprüche 7 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Gruppenbehältnis aus Papier, Karton oder Kunststoff besteht, insbesondere kann das Gruppenbehältnis ein- oder zweiteilig sein.
14. Testbox zur Verwendung nach einem der Ansprüche 7 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Gruppenbehältnis zweiteilig ist und ein Außenelement und ein Innenelement aufweist, wobei das Innenelement Einkerbungen für die Aufnahme der Behälter A, B, optional C, das Röhrchen R, eine Halterungsvorrichtung für ein Mobiltelefon und optional weitere Aussparungen, beispielsweise für eine Gebrauchsanleitung oder das Klebesiegel aufweist.
15. Testbox zur Verwendung nach einem der Ansprüche 7 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Behälter eine Kappe mit Sicherheits-Drehverschluss aufweisen.
Hierzu keine Zeichnungen
777
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