AT16127U1 - Scharnier - Google Patents
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Abstract
Gezeigt wird ein einteiliges Scharnier (1), umfassend ein Klemmmaul (8), mit welchem das Scharnier (1) auf eine stangenförmige Drehachse (3) aufschnappbar ist, sowie zwei Schenkel (5, 6), die fest mit dem Klemmmaul (8) verbunden sind und zwischen denen eine Platte einschiebbar, insbesondere klemmbar, ist, wobei zumindest einer der Schenkel (6) an seiner dem anderen Schenkel (5) zugewandten Innenseite einen Vorsprung (15) umfasst, der mit einer Ausnehmung (12) einer zwischen den Schenkeln (5, 6) eingeschobenen Platte verrastbar ist. Das Scharnier (1) kann einfach auf Kunststoffplatten, wie Polycarbonat-Platten, oder Metallplatten befestigt werden, die Befestigungsart vermindert insbesondere das Risiko von Spannungsrissen in einer Kunststoffplatte.
Description
Patentamt
Beschreibung
SCHARNIER
GEBIET DER ERFINDUNG [0001] Die vorliegende Erfindung betrifft ein Scharnier.
STAND DER TECHNIK [0002] Benötigt werden Scharniere beispielsweise für klappbare Abdeckungen und Verkleidungsteile im Bereich von Förderanlagen, die auf hygienische Art Kleinteile befördern. Diese Kleinteile können insbesondere Kleinteile aus Kunststoff oder Metall sein, wie z.B. Behälterverschlüsse, insbesondere Flaschenverschlüsse, wie Kronkorken oder Drehverschlüsse, oder auch Dosendeckel oder Dosen, Verschluss-Kappen oder Überkappen.
[0003] Der Vorratsbereich von Vorratsbehältern sowie die Übergabebereiche und Rutschen, sowie die unterschiedlichsten Fördergeräte haben meist eine außenseitige Verkleidung. Dies ist einerseits aus Sicherheitsgründen notwendig, damit das Bedienpersonal sich nicht an bewegten Teilen verletzt. Andererseits ist es in der Lebensmittel- und Pharmaindustrie aus hygienischen Gründen notwendig Packmittel wie Verschlüsse sauber, rein und frei von unerwünschten Einflüssen (z.B. Verkeimung) zu halten. Deshalb sind die Vorrats-, Transport- und Bearbeitungsbereiche möglichst eingehaust zu gestalten.
[0004] Um gute Einsicht zu haben ist es vorteilhaft diese Einhausungen zumindest teilweise transparent zu gestalten, z.B. aus schlagzähem Polycarbonat (PC). Es sind jedoch auch Abdeckungen aus Metallplatten, insbesondere aus Metallblechen, üblich.
[0005] Um trotz Einhausung gute Zugänglichkeit zu gewährleisten, ist es vorteilhaft in der Einhausung öffenbare Abdeckungen, wie Klappen oder Deckel, vorzusehen. Je mehr und umso größere öffenbare Abdeckungen desto besser. Bei Fördergeräten ist idealerweise die ganze Förderstrecke derart eingehaust aber gut zugänglich. Oft sind die öffenbaren Abdeckungen mit einem oder mehreren Scharnieren schwenkbar befestigt, etwa an der restlichen Einhausung oder an der Tragkonstruktion der Förderanlage.
[0006] Gängig sind Bandscharniere (Stangenscharniere) aus Edelstahl, sogenannte Klavierbandscharniere, mit einer Länge von bis zu 3 m, oder Kunststoff-Spritzugsscharniere oder ZinkDruckgussscharniere oder Alu-Druckgussscharniere, die als Normteile zur Verfügung stehen und meist eine Länge von einigen Zentimetern haben.
[0007] Die beiden Schenkel der Gussscharniere weisen meist zwei bis drei Löcher auf, die Klavierbandscharniere einen Lochabstand von 40-60 mm. Die Löcher haben meist einen Durchmesser von 4-8 mm bei Gussscharnieren bzw. 3-4 mm bei Bandscharnieren und dienen der Aufnahme von Schrauben, mit denen ein Schenkel des Scharniers an der öffenbaren Abdeckung und der andere Schenkel des Scharniers an einem festen Bauteil befestigt werden.
[0008] Problematisch beim Einsatz von Scharnieren ist der hohe Arbeitsaufwand durch die vielen Schrauben. Um Abdeckungen aus dünnem (z.B. 3 mm dickem) Polycarbonat fertigen zu können, muss die Abdeckung mit einem Rahmen versehen werden, der die dünne Scheibe einfasst und klemmt. Oder, wenn die Schrauben der Scharniere direkt in die PolycarbonatPlatte eingeschraubt wurden, muss das Polycarbonat dicker sein (5mm, 6mm, 8mm, 10mm). Dennoch ist das direkte Einschrauben von Schrauben in Polycarbonat nicht günstig, weil mit der Zeit durch unsachgemäße Behandlung der Abdeckung, wie unsanftes Öffnen oder Schließen, kleine, von den Schrauben weg führende Spannungsrisse im Polycarbonat entstehen. So muss, wenn schon kein kompletter Rahmen, dann wenigstens eine Gegenleiste (Gewindeleiste) auf der dem Scharnier gegenüber liegenden Seite der Abdeckung montiert werden. Dies erhöht wiederum den Bauaufwand und Materialbedarf. Muttern auf der Gegenseite kommen nicht in Fragen, da die Gefahr besteht, dass diese sich lösen und in das Fördergut fallen.
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AUFGABE DER ERFINDUNG [0009] Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Scharnier zur Verfügung zu stellen, das einfacher auf Kunststoffplatten, wie Polycarbonat-Platten, oder auf Metallplatten befestigt werden kann und dessen Befestigungsart das Risiko von Spannungsrissen in der Kunststoffplatte vermindert.
DARSTELLUNG DER ERFINDUNG [0010] Die gestellte Aufgabe wird gelöst durch ein einteiliges Scharnier, umfassend ein Klemmmaul, mit welchem das Scharnier auf eine stangenförmige Drehachse aufschnappbar ist, sowie zwei Schenkel, die fest mit dem Klemmmaul verbunden sind und zwischen denen eine Platte einschiebbar, insbesondere klemmbar, ist, wobei zumindest einer der Schenkel an seiner dem anderen Schenkel zugewandten Innenseite einen Vorsprung umfasst, der mit einer Ausnehmung einer zwischen den Schenkeln eingeschobenen Platte verrastbar ist.
[0011] Es kann vorgesehen sein, dass jener Schenkel, der näher an der Öffnung des Klemmauls liegt, einen Vorsprung umfasst, während der andere Schenkel eine glatte Innenseite, jedenfalls aber keinen Vorsprung zum Verrasten, aufweist.
[0012] Der Vorsprung kann als Widerhaken ausgebildet sein, das heißt, dass er in einer Richtung aufgeschoben, in der entgegengesetzten Richtung nach dem Verhaken aber nicht mehr abgezogen werden kann.
[0013] Um das erfindungsgemäße Scharnier verwenden zu können, muss die Abdeckung pro Scharnier nur einen plattenförmigen Abschnitt mit einer Ausnehmung, z.B. einem etwas größeres Loch, haben und je nach gewünschter Lage der Abdeckung zum Scharnier bei Bedarf noch eine Freistellung. Die Abdeckung kann dabei beispielsweise ganzheitlich plattenförmig ausgebildet sein oder aber nur einen plattenförmigen Abschnitt zur Anbindung des Scharniers aufweisen, wobei die übrigen Abschnitte der Abdeckung beliebig ausgestaltet sein können.
[0014] Das Scharnier wird vom Rand her mit leichtem Kraftaufwand auf die Abdeckung in Richtung der Ausnehmung, also etwa des Loches, geschoben. Dabei werden die beiden Schenkel aufgedehnt, bis ein Vorsprung, also etwa ein in Aufschieberichtung geschrägter Widerhaken, mit genau auf die Ausnehmung in der Abdeckung abgestimmten Abmessungen in diese einschnappt. Vorteilhaft ist es dabei, wenn der plattenförmige Abschnitt nach dem Aufschieben und Verrasten zwischen den Schenkeln zusätzlich geklemmt ist. Da der Widerhaken entgegen der Aufschieberichtung keine Schräge hat, kann das Scharnier nicht mehr abgezogen werden. Durch die Klemmkraft und geeignet gewählte Abmessungen sitzt das Scharnier fest geklemmt auf der Abdeckung und kann nur mehr mit enormer Kraft oder Einsatz eines Werkzeuges mittels Aufhebeln entfernt werden.
[0015] Das Scharnier kann ein Spritzgussteil sein, der einfach und schnell gefertigt werden kann, es könnte aber auch mittels 3D-Druck hergestellt werden. Das Scharnier kann aus Kunststoff gefertigt sein, etwa aus Polyoxymethylen (POM), Polypropylen (PP) oder Polyamid (PA). Der Kunststoff kann mit Glasfasern verstärkt sein. Das Scharnier könnte auch aus Aludruckguss oder Zinkdruckguss gefertigt sein, oder durch Sintern.
[0016] Wenn das Scharnier an der Abdeckung montiert ist, kann vorgesehen sein, dass der Vorsprung des Scharniers in einem plattenförmigen Abschnitt der Abdeckung in eine Ausnehmung der Abdeckung eingreift. Die Ausnehmung kann als Vertiefung im plattenförmigen Abschnitt der Abdeckung oder als durchgehendes Loch durch einen plattenförmigen Abschnitt in der Abdeckung ausgebildet sein.
[0017] Ein noch besserer Sitz kann dadurch erreich werden, dass der plattenförmige Abschnitt der Abdeckung zwischen den Schenkeln des Scharniers geklemmt ist. Eine solche Klemmung kann beispielsweise dadurch erreicht werden, dass der lichte Abstand zwischen den Schenkeln des Scharniers vor dem Aufschieben kleiner ist als die Dicke des plattenförmigen Abschnitts der Abdeckung.
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Patentamt [0018] Es kann vorgesehen sein, dass der plattenförmige Abschnitt der Abdeckung an der
Stelle des Scharniers eine Freistellung aufweist, um das Scharnier weiter auf den plattenförmigen Abschnitt der Abdeckung aufschieben zu können.
[0019] Wenn die Abdeckung verschwenkbar montiert ist, dann ist sie mit zumindest einem erfindungsgemäßen Scharnier an einer stangenförmigen Drehachse montiert, insbesondere aufgeschnappt. Auf der Seite des Scharniers, die der Abdeckung gegenüber liegt, wird also das Scharnier auch werkzeuglos auf eine Drehachse aus z.B. Metall (Edelstahl) aufgebracht. Dies geschieht ebenfalls durch Drücken und dadurch elastisches Aufweiten des Klemmmaules und folgendem Aufschnappen.
[0020] Zumindest ein Scharnier kann mit seinem Klemmmaul längs der stangenförmigen Drehachse verschieblich sein. Dadurch kann sich die Abdeckung bei zur Drehachse unterschiedlicher Wärmeausdehnung längs der Drehachse ungestört ausdehnen.
[0021] Wenn mehrere Scharniere vorgesehen sind, kann zumindest ein Scharnier eine Sicherung gegen ein Verschieben längs der stangenförmigen Drehachse aufweisen. Dabei kann die Sicherung Wellensicherungsringe, insbesondere mit Stützscheiben, oder auch Distanzringe aufweisen.
[0022] Nach dem Stand der Technik werden herkömmliche Scharniere auf beiden Seiten, also an beiden Schenkeln, verschraubt. Die eine Seite wird meist auf einen Maschinenkörper oder eine sonstige Verkleidung geschraubt, diese ist meist aus Metall (Edelstahl). Die andere Seite wird auf die Abdeckung geschraubt, diese ist aber meist aus Kunststoff, wie transparentem Polycarbonat (PC). Ein Problem ist nun die unterschiedliche Ausdehnung zwischen Metall und Kunststoff im Fall von Temperaturdifferenzen. Da die Abdeckungen bei Fördergeräten längs der Förderstrecke mitunter große Längen haben (bis zu 3 Meter in einem Stück), kommen erhebliche Ausdehnungsunterschiede zustande, geschraubte Abdeckungen können sich deshalb oft wellen oder verbiegen.
[0023] Bei den erfindungsgemäßen Scharnieren ist aber auf Seiten der Drehachse ein axiales Gleiten zum Längenausgleich möglich. Trägt nun eine Abdeckung an der Befestigungsseite mehrere Scharniere, so kann zur exakten Positionierung der Abdeckung und um ein axiales Verrutschen der ganzen Abdeckung zu verhindern, eines der Scharniere spielfrei und unverschiebbar gemacht werden, eben mit einer Sicherung.
[0024] Die Länge des Scharniers, gemessen im montierten Zustand längs der Drehachse, beträgt typischerweise nur 2,5 bis 3,5 cm. Durch die kleinen Abmessungen und das geringe Gewicht benötigt das Scharnier sehr wenig Material und kann günstig als Spritzugssteil in großer Serie hergestellt werden.
[0025] Außerdem ist die Montagezeit pro Scharnier sehr kurz, die Scharniere können wesentlich schneller montiert werden als verschraubte Scharniere. Deshalb ist es wiederum möglich, an der Scharnierkante der Abdeckung wesentlich mehr erfindungsgemäße Scharniere als geschraubte Scharniere anzubringen, bzw. die Abstände zwischen den Scharnieren kürzer zu gestalten, und dennoch wirtschaftlich zu bleiben bzw. den Bauaufwand gering zu halten. Ein engerer Abstand zwischen den Scharnieren ist von Vorteil, weil sich dünne Abdeckungen aus Kunststoff bei zu weiten Stützabständen leicht verformen.
[0026] Der guten Ordnung halber soll nicht unerwähnt bleiben, dass sich die erfindungsgemäßen Scharniere auch zur Verwendung mit Abdeckungen aus nicht transparentem Kunststoff, aus Glas, Holz oder Metall, insbesondere Edelstahl bzw. Edelstahlblech, eignen. Eine entsprechende Dimensionierung der Scharniere ermöglicht einen Einsatz bei großen und schweren Abdeckungen.
KURZE BESCHREIBUNG DER FIGUREN [0027] Die Erfindung wird nun anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert. Die Zeichnungen sind beispielhaft und sollen den Erfindungsgedanken zwar darlegen, ihn aber keinesfalls einengen oder gar abschließend wiedergeben. Dabei zeigt:
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Patentamt [0028] Fig. 1 eine montierte Abdeckung in perspektivischer Darstellung [0029] Fig. 2 einen Querschnitt, eine Vorderansicht und eine Aufsicht eines Scharniers [0030] Fig. 3 eine montierte Abdeckung mit Anschlag im Querschnitt [0031] Fig. 4 eine Abdeckung ohne Scharniere [0032] Fig. 5 einen Schnitt durch die Drehachse einer montierten Abdeckung im Bereich des Scharniers, das mit Wellensicherungsringen gesichert ist [0033] Fig. 6 einen Schnitt durch die Drehachse einer montierten Abdeckung im Bereich des Scharniers, das mit Distanzringen gesichert ist
WEGE ZUR AUSFÜHRUNG DER ERFINDUNG [0034] In Fig. 1 ist eine Abdeckung 2 im montierten Zustand dargestellt, die in diesem Beispiel als einmal abgewinkelte Platte ausgeführt ist, also zwei ebene Bereiche aufweist, die in einer abgerundeten Kante rechtwinkelig aufeinandertreffen. Am Rand der Längskante der Abdeckung 2 sind drei Scharniere 1 vorgesehen, wobei ein Scharnier 1 jeweils am Anfang und am Ende der Längskante angeordnet ist, und ein Scharnier 1 mittig zwischen den beiden Scharnieren. Die Abdeckung ist hier undurchsichtig dargestellt, deshalb ist jeweils nur der obere Schenkel 5 (siehe Fig. 2) der Scharniere 1 eingezeichnet.
[0035] Die Scharniere 1 sind um eine stangenförmige Drehachse 3 drehbar gelagert, die fest mit einer Befestigungswand 4 verbunden ist. Diese Befestigungswand 4 kann z.B. Teil einer Einhausung einer Förderanlage oder Teil einer Tragkonstruktion einer Förderanlage sein.
[0036] Fig. 2 zeigt links oben einen Querschnitt durch ein erfindungsgemäßes Scharnier 1, rechts oben eine entsprechende Vorderansicht des Scharniers 1 und unten eine Aufsicht des Scharniers 1. Das Scharnier 1 besteht im Wesentlichen aus dem Klemmmaul 8 und den beiden Schenkeln 5,6. Das Klemmmaul 8 ist innen kreisbogenförmig, wobei die Länge des Kreisbogens klarerweise einen Winkel größer als 180° überstreichen muss. Die Länge des Kreisbogens wird also meist im Bereich zwischen 220° und 250° liegen, insbesondere zwischen 230° und 240°. In diesem Beispiel entspricht die Länge des Kreisbogens etwa 235°, der Öffnungswinkel des Klemmauls 8 entspricht daher etwa 125°.
[0037] Von der Außenseite des Klemmmauls 8 erstrecken sich die beiden in etwa parallelen Schenkel 5,6 in eine Richtung normal zum Radius des Klemmmauls 8 durch den Scheitelpunkt 17 des Klemmmauls 8. Der Scheitelpunkt 17 liegt in der Mitte des inneren Kreisbogens des Klemmmauls 8. Der hier obere Schenkel 5 ist an seiner Innenseite eben ausgeführt und liegt im montierten Zustand an der Außenseite der Abdeckung 2 an. Der hier untere Schenkel 6 hingegen liegt im montierten Zustand an der Innenseite der Abdeckung 2 an. Ein Klemmmaul-seitiger Bereich der Innenseite des Schenkels 6 ist eben ausgeführt, der Abstand zwischen den beiden Schenkeln 5,6 in diesem Bereich entspricht im entspannten Zustand der Dicke der zu klemmenden Platte bzw. Aufnahme 2. Auf diesen ebenen Bereich folgt ein Vorsprung, hier ein Widerhaken 15 in Form einer zum ebenen Bereich rechtwinkeligen Kante. Diese Kante fällt zum freien Ende des Schenkels 6 hin wieder stetig ab, sodass dieser Schenkel 6 gut auf eine Platte bzw. Abdeckung 2 aufgeschoben werden kann. Dieser abfallende Bereich kann mit einer kleineren Kante wieder in einen kurzen ebenen Bereich am freien Ende des Schenkels 6 übergehen, wie hier dargestellt. Durch elastisches Aufweiten der beiden Schenkel können die Schenkel 5,6 auf den plattenförmigen Abschnitt der Abdeckung 2 aufgeschoben werden, wobei der plattenförmigen Abschnitt der Abdeckung 2 vorzugsweise zwischen den Schenkeln 5,6 geklemmt ist.
[0038] In der Vorderansicht des Scharniers 1 sind an beiden seitlichen Enden des Scharniers 1 eine Verdickung 9 sichtbar, die der Stabilisierung des Scharniers 1 dienen. In der Aufsicht ist das hier kreisrunde Loch 12 in der Abdeckung 2 strichliert eingezeichnet, in welches Loch 12 der Widerhaken 15 eingreift.
[0039] Fig. 3 zeigt eine montierte Abdeckung 2 mit einem Anschlag 10 im Querschnitt. Die
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Abdeckung 2 ist hier ebenfalls abgewinkelt ausgeführt und umschließt gemeinsam mit der Befestigungswand 4 und einem Wandelement 18 einen Innenraum, in dem etwa eine Förderkette angeordnet werden kann. Die Befestigungswand 4 trägt nicht nur die stangenförmige Drehachse 3, sondern an ihrer Außenseite einen gepolsterten Anschlag 10. Dieser legt den maximalen Öffnungswinkel der Abdeckung 2 fest, um den die Abdeckung 2 mit Hilfe der Scharniere 1 geschwenkt werden kann. Die Abdeckung 2 ist in ihrer maximalen Öffnungsposition strichpunktiert dargestellt.
[0040] In Fig. 4 ist die Abdeckung 2 aus Fig. 3 in Aufsicht ohne Scharniere 1 dargestellt. Dabei sind die als durchgehende Löcher gestalteten Ausnehmungen 12 erkennbar, sowie für jedes Scharnier 1 eine Freistellung 11, die jeweils zumindest die gleiche Länge wie das zu verwendende Scharnier 1 hat. Aufgrund dieser Freistellungen 11 kann das Scharnier 1 weiter auf die Abdeckung 2, hier in der Bildebene nach unten, aufgeschoben werden.
[0041] Fig. 5 zeigt einen Schnitt durch die stangenförmige Drehachse 3 einer montierten Abdeckung 2 im Bereich des Scharniers 1. Dabei weist die Befestigungswand 4 in einem Bereich um das Scharnier 1 eine Freistellung 16 auf, damit das Scharnier 1 auf die stangenförmige Drehachse 3 montiert werden kann. Die Freistellung 16 ist in Richtung der stangenförmigen Drehachse 3 so lang, dass an den seitlichen Enden des Scharniers, neben den Verdickungen 9 jeweils ein Wellensicherungsring 13 montiert werden kann, um ein Verschieben oder Verrutschen des Scharniers 1 längs der stangenförmigen Drehachse 3 zu vermeiden.
[0042] Alternativ zu Wellensicherungsringen 13 können auch Distanzringe 14 verwendet werden, um ein Verschieben oder Verrutschen des Scharniers 1 längs der stangenförmigen Drehachse 3 zu vermeiden. Dies ist in Fig. 6 dargestellt mit einem Schnitt durch die stangenförmige Drehachse 3 der montierten Abdeckung 2 im Bereich des Scharniers 1. Dabei weist die Befestigungswand 4 auch hier in einem Bereich um das Scharnier 1 eine Freistellung 16 auf. Die Länge der Freistellung 16 in Richtung der stangenförmigen Drehachse 3 ist so groß wie die Länge des Scharniers 1 zusammen mit der Dicke der Distanzringe 14, die jeweils anschließend an die Verdickung 9 auf die stangenförmigen Drehachse 3 aufgesetzt sind.
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BEZUGSZEICHENLISTE
Scharnier
Abdeckung stangenförmige Drehachse
Befestigungswand
Schenkel
Schenkel
Rundung
Klemmmaul
Verdickung
Anschlag
Freistellung in Abdeckung 2
Ausnehmung (Loch) in Abdeckung 2
Wellensicherungsring
Distanzring
Vorsprung (Widerhaken)
Freistellung in Befestigungswand 4
Scheitelpunkt des Klemmmauls 8
Wandelement
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Claims (17)
- Ansprüche1. Einteiliges Scharnier (1), umfassend ein Klemmmaul (8), mit welchem das Scharnier (1) auf eine stangenförmige Drehachse (3) aufschnappbar ist, sowie zwei Schenkel (5,6), die fest mit dem Klemmmaul (8) verbunden sind und zwischen denen eine Platte einschiebbar, insbesondere klemmbar, ist, wobei zumindest einer der Schenkel (6) an seiner dem anderen Schenkel (5) zugewandten Innenseite einen Vorsprung (15) umfasst, der mit einer Ausnehmung (12) einer zwischen den Schenkeln (5,6) eingeschobenen Platte verrastbar ist.
- 2. Einteiliges Scharnier nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jener Schenkel (6), der näher an der Öffnung des Klemmmauls (8) liegt, einen Vorsprung (15) umfasst, während der andere Schenkel (5) eine glatte Innenseite aufweist.
- 3. Einteiliges Scharnier nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Vorsprung (15) als Widerhaken ausgebildet ist.
- 4. Einteiliges Scharnier nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Scharnier (1) ein Spritzgussteil ist.
- 5. Einteiliges Scharnier nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Scharnier (1) aus Kunststoff gefertigt ist.
- 6. Einteiliges Scharnier nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Scharnier (1) aus Polyoxymethylen, Polypropylen oder Polyamid gefertigt ist.
- 7. Einteiliges Scharnier nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Scharnier (1) aus Aludruckguss oder Zinkdruckguss gefertigt ist.
- 8. Abdeckung (2) mit zumindest einem Scharnier (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei der Vorsprung (15) des Scharniers (1) in einem plattenförmigen Abschnitt der Abdeckung (2) in eine Ausnehmung (12) der Abdeckung (2) eingreift.
- 9. Abdeckung (2) mit zumindest einem Scharnier (1) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (12) eine Vertiefung in einem plattenförmigen Abschnitt der Abdeckung (2) ist.
- 10. Abdeckung (2) mit zumindest einem Scharnier (1) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (12) ein durchgehendes Loch durch einen plattenförmigen Abschnitt in der Abdeckung ist.
- 11. Abdeckung (2) mit zumindest einem Scharnier (1) nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der plattenförmige Abschnitt der Abdeckung (2) an der Stelle des Scharniers (1) eine Freistellung (11) aufweist, um das Scharnier (1) weiter auf den plattenförmigen Abschnitt der Abdeckung (2) aufschieben zu können.
- 12. Abdeckung (2) mit zumindest einem Scharnier (1) nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Scharnier (1) mit seinem Klemmmaul (8) auf einer stangenförmigen Drehachse (3) montiert, insbesondere aufgeschnappt ist.
- 13. Abdeckung (2) mit zumindest einem Scharnier (1) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Scharnier (1) mit seinem Klemmmaul (8) längs der stangenförmigen Drehachse (3) verschieblich ist.
- 14. Abdeckung (2) mit zumindest einem Scharnier (1) nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Scharniere (1) vorgesehen sind, wobei zumindest ein Scharnier (1) eine Sicherung gegen ein Verschieben längs der stangenförmigen Drehachse (3) aufweist.
- 15. Abdeckung (2) mit zumindest einem Scharnier (1) nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherung Wellensicherungsringe (13) aufweist.7/13AT 16 127 U1 2019-02-15 österreichischesPatentamt
- 16. Abdeckung (2) mit zumindest einem Scharnier (1) nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherung Distanzringe (14) aufweist.
- 17. Abdeckung (2) mit zumindest einem Scharnier (1) nach einem der Ansprüche 8 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der plattenförmige Abschnitt der Abdeckung (2) zwischen den Schenkeln (5,6) des Scharniers (1) geklemmt ist.
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|---|---|---|---|
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| ATGM50167/2017U AT16127U1 (de) | 2017-09-11 | 2017-09-11 | Scharnier |
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Patent Citations (3)
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