AT16986U1 - Chirurgisches Abdecksystem - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein OP-Abdecksystem zur vorzugsweise sterilen Abdeckung von Operationstisch und Patient, wobei ein sackförmig ausgebildetes OP-Abdecktuch mit einer patientenseitigen Oberseite (1) und einer unter den Operationstisch zu ziehenden Unterseite (2) bereitgestellt wird, wobei die Oberseite mit einer Ausnehmung (3) versehen ist, die abhängig vom durchzuführenden Eingriff so gestaltet ist, dass der Zugang zum Operationsgebiet von dieser Ausnehmung (3) umschlossen ist.
Description
CHIRURGISCHES ABDECKSYSTEM
[0001] Die Erfindung betrifft ein steriles chirurgisches Abdecksystem für Operationen, das sowohl den zu operierenden Patienten als auch den Operationstisch einschließt bzw. umschließt.
[0002] Im Allgemeinen ist vorgesehen, dass das Operationsgebiet durch 2 Seitentücher, ein Anästhesietuch und ein Tuch für nicht von der Operation betroffene Bereiche des Patienten abgedeckt wird. Man spricht hier von der klassischen 4-Tuch Abdeckung, die derzeit fast überall angewendet wird.
Diese Tücher haben je nach Art der durchzuführenden Operationen einen High- Performance Bereich (HP-Bereich) und einen Standard-Performance bereich. Der HP Bereich ist im kritischen OP Gebiet und hat höhere Barrierewirkungen als der OP-Gebiet fernere Standardbereich. Darüber hinaus sind meist noch Zusatztücher vorgesehen, beispielsweise für flüssigkeitsreiche Operationen.
[0003] Bekannt sind auch Tuchkombinationen zur Abdeckung des Operationsgebiets, wie beispielsweise sogenannte U-Tücher in Verbindung mit einem Anästhesietuch. Dadurch kann die Abdeckung des Operationsgebiets rascher erfolgen.
[0004] Aus EP 0845 246 A1 ist ein chirurgisches Abdecktuch bekannt, das aus mindestens zwei Teilen besteht, die miteinander verbunden werden können.
[0005] Nachteil dieser Abdeckungsmethoden ist, dass je nach Patientengröße, Höhe des Operationstisches, Dimension des Operationstisches und dergleichen die Abdeckungen mehr oder weniger zu groß sind und im schlechtesten Fall häufig am Boden des Operationsraums streifen oder direkt teilweise am Boden zu liegen kommen.
[0006] Dadurch ergeben sich insbesondere Probleme aus hygienischer Hinsicht bei Kontakt mit dem Boden des Operationsraums. Für das operierende Personal bringen die über den Operationstisch hängenden Teile des Abdecktuchs zusätzliche Gefahren durch Stolpern und/oder Hängenbleiben an diesen Tuchteilen. Ferner können OP-Sessel, Geräte, die am Boden positioniert sind, Pedale, über die Geräte bedient werden und dergleichen an diesen Teilen hängen bleiben. Die überhängenden Teile der Abdecktücher können das Schwenken des Operationstisches behindern, bzw. schleifen dann über den Boden, was zumindest aus hygienischer Hinsicht sehr bedenklich ist.
Die Führung von Kabeln und Schläuchen, die für die Durchführung der Operation bzw. die bei der Operation verwendeten Geräte notwendig sind, ist durch die Sichtbehinderung durch die überstehenden Teile unübersichtlich, die Kabel und Schläuche können an den Tuchteilen hängen bleiben, wodurch gegebenenfalls gefährliche Situation entstehen können, die bis zur Unterbrechung der Operation oder sogar zu lebensbedrohlichen Situationen für den Patienten führen können. Im Fall einer Unterbrechung der Operation muss gegebenenfalls neu abgedeckt werden, bzw. durch Zusatztücher die Sterilität gesichert werden.
Im schlimmsten Fall kann es durch Kontamination der herabhängenden Tücher zur Übertragung von Keimen und darauffolgend zu Infektionen des Patienten, Operateurs und Dritter kommen.
[0007] Aufgabe der Erfindung war es ein Operations-Abdecksystem bereitzustellen, dass die oben genannten Nachteile und Gefahren behebt.
[0008] Gegenstand der Erfindung ist daher ein OP-Abdecksystem zur vorzugsweise sterilen Abdeckung von Operationstisch und Patient, dadurch gekennzeichnet, dass ein OP-Abdecktuch bereitgestellt wird, das sackförmig ausgebildet ist und eine Oberseite und eine Unterseite aufweist und das sackförmig ausgebildete Abdecktuch an seiner Oberseite mit einer Aussparung versehen ist, die abhängig vom durchzuführenden Eingriff so gestaltet ist, dass der Zugang zum Operationsgebiet von dieser Aussparung umschlossen ist.
[0009] Durch diese Ausführungsform ist das Abdecksystem derart gestaltet, dass ein einfaches steriles Uberziehen über den Patienten und den Operationstisch gleichzeitig erfolgt. Gegebenen-
falls können Bänder, Druckknöpfe und dergleichen vorgesehen sein, mit denen die erfindungsgemäße Abdeckung fixiert werden kann.
Das erfindungsgemäße Abdecksystem kann aus Einwegmaterialien oder Mehrwegmaterialien hergestellt werden, die für operative Eingriffe entsprechend EN 13795 geeignet sind. Vorzugsweise werden Mehrwegtextilien, wie Laminate aus Polyurethan oder Polytetrafluorethylen im HP-Bereich und Mikrofasermaterialien im Standardperformancebereich verwendet. Diese Textilien können nach Verwendung auf übliche Weise wiederaufbereitet, also gereinigt, desinfiziert und sterilisiert werden und wiederverwendet werden.
[0010] Das erfindungsgemäße Abdecksystem ermöglicht eine einfache, schnelle, sichere und kostengünstige Abdeckung des Patienten und des Operationstisches.
Durch die sackförmige Ausbildung des Abdecksystems erübrigt sich die Verwendung von vielen Abdecktüchern, die einzeln exakt positioniert werden müssen. Die Sicht auf den Boden bzw. die dort positionierten Geräte und Pedale ist frei, da keinerlei Tuchteile auf den Boden hängen. Zudem ist das Schwenken des Operationstisches in alle Richtungen ohne Behinderung möglich. Ein Hängenbleiben eines OP-Sessels, bzw. Stolpern des OP-Personals ist ausgeschlossen, da keine weit überhängenden Teile vorhanden sind.
[0011] Die sackförmige Ausbildung ist zweckmäßigerweise zur offenen Seite hin konisch geformt, wodurch die sterile Anbringung am Patienten vereinfacht wird.
[0012] Die Unterseite der Abdeckung ist mit einem Schlitz versehen, der bis zum Fuß des Operationstisches reicht. Dadurch kann die Abdeckung auf der Unterseite des Tisches einfach vom Fußbereich bis zum Kopfbereich geführt werden.
[0013] Die Oberseite der Abdeckung ist mit einer Ausnehmung versehen, die das Operationsgebiet freilässt.
Diese Ausnehmung ist in Abhängigkeit von der Situierung des Operationsgebiets an der entsprechenden Stelle vorgesehen, beispielsweise im Thorax- Wirbelsäulen-, Arm-, Bauch-, Hüft-, Knie-, Ober- oder Unterschenkelbereich. Ferner kann die Ausnehmung auch im Fußbereich vorgesehen sein, wobei hier das Format das Abdecksystems kleiner gewählt wird als bei großflächigeren Operationen.
Die Ausnehmung kann Tape und/oder mit einem für den medizinischen Bereich zugelassenen elastischen Einsatz versehen sein, der den zu operierenden Bereich flüssigkeits- und keimdicht umschließt. ”
Gegebenenfalls kann die Größe der Öffnung beim Einsatz beispielsweise durch Vergrößern der Ausnehmung durch Ausschneiden angepasst werden.
[0014] Zweckmäßigerweise kann das Abdecktuch seitlich mit einer Überlappung oder Quetschfalte versehen sein. Dadurch entsteht ein gewisser Spielraum, bei dem eine Manipulation oder Bewegung des Patienten durch das OP-Personal möglich wird und die Gefahr des Aufklaffens bzw. ein unkontrollierter Verzug beim Aufrichten des Patienten oder bei anderen Manipulation des Patienten oder des zu operierenden Köperteils bzw. Körperbereich des Patienten verhindert wird.
[0015] In den Figuren 1 bis 3 sind erfindungsgemäße Ausführungsformen des OP-Abdecksystems dargestellt.
[0016] Figur 1 stellt eine Ausführungsform dar, die für Thorax-, Hüft-, - Knie- oder Beinoperationen geeignet ist.
Die Ausnehmung in der Oberseite des Abdecktuchs ist in diesem Fall zweckmäßigerweise in Form eines U ausgeführt.
Fig. 1a zeigt die Oberseite 1 des Abdecksystems, mit einer U-förmigen Ausnehmung 3 im HighPerformance Bereich 4 des erfindungsgemäßen Abdecksystems. 5 bedeutet den Standardperformance-Bereich des Abdecksystems.
Fig. 1b zeigt die Unterseite 2 des erfindungsgemäßen Abdecksystems mit dem Schlitz 6, der bis zum Standfuß des OP- Tisches reicht und so ein problemloses Uberziehen das Abdecksystems über Patient und Operationstisch gleichzeitig erlaubt. In dieser Ansicht ist auch ein Tape 7 er-
kennbar, das an der Ausnehmung 3 in der Oberseite 1 befestigt ist und zur flüssigkeits- und keimfreien Befestigung des Abdecksystems am Patienten dient
[0017] In Figur 2 ist eine Ausführungsform dargestellt, die insbesondere Bauch- und Wirbelsäulenoperationen geeignet ist
In Fig. 2a ist die Oberseite 1 dieser Ausführungsform dargestellt, die einen rechteckigen Ausschnitt 3 im High-Performance Bereich 4 aufweist. 5 bedeutet wiederum den Standardperformance-Bereich des Abdecksystems.
Fig. 2b zeigt die Unterseite 2 des erfindungsgemäßen Abdecksystems mit dem Schlitz 6, der bis zum Standfuß des OP- Tisches reicht und so ein problemloses Uberziehen das Abdecksystems über Patient und Operationstisch gleichzeitig erlaubt. In dieser Ansicht ist wiederum ein Tape 7 erkennbar, das an der Ausnehmung 3 in der Oberseite 1 befestigt ist und zur flüssigkeits- und keimfreien Befestigung des Abdecksystems am Patienten dient.
[0018] In Figur 3 ist eine Ausführungsform dargestellt, die insbesondere für Knie- Ober- und Unterschenkeloperationen geeignet ist.
Fig. 3a zeigt die Oberseite 1 dieser Ausführungsform dargestellt, die einen im Wesentlichen runden geschlossenen Ausschnitt 3 im High-Performance Bereich 4 aufweist. 5 bedeutet wiederum den Standardperformance-Bereich des Abdecksystems.
In Fig.3b zeigt die Unterseite 2 dieser Ausführungsform mit dem Schlitz 6, der bis zum Standfuß des OP- Tisches reicht und so ein problemloses UÜberziehen das Abdecksystems über Patient und Operationstisch gleichzeitig erlaubt. In dieser Ansicht ist wiederum ein Tape 7 erkennbar, das rund um Ausnehmung 3 in der Oberseite 1 befestigt ist und zur flüssigkeits- und keimfreien Befestigung des Abdecksystems am Patienten dient.
Claims (6)
1. OP-Abdecksystem zur vorzugsweise sterilen Abdeckung von Operationstisch und Patient, dadurch gekennzeichnet, dass ein sackförmig ausgebildetes OP- Abdecktuch mit einer patientenseitigen Oberseite (1) und einer unter den Operationstisch zu ziehenden Unterseite (2) bereitgestellt wird, wobei die Oberseite mit einer Ausnehmung (3) versehen ist, die abhängig vom durchzuführenden Eingriff so gestaltet ist, dass der Zugang zum Operationsgebiet von dieser Ausnehmung (3) umschlossen ist.
2, OP-Abdecksystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Abdecktuch im aufgespannten Zustand konisch ausgebildet ist.
3. OP-Abdecksystem nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (3) an der Oberseite (1) des Abdecktuchs mit einem elastischen Einsatz (7) zur flüssigkeitsdichten und keimdichten Umschließung des Operationsgebiets versehen ist.
4. OP-Abdecksystem nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (3) an der Oberseite (1) im Thorax- Wirbelsäulen-, Arm-, Bauch-, Hüft-, Knie-, Ober- Unterschenkel- oder im Fußbereich des Patienten vorgesehen ist.
5. OP-Abdecksystem nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Abdecktuch an seiner Unterseite (2) mit einem Schlitz (6) versehen ist, der bis zum Fuß des OP-Tisches reicht.
6. OP-Abdecksystem nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass um die Ausnehmung (3) ein Tape zur flüssigkeitsdichten und keimfreien Befestigung am Patienten vorgesehen ist.
Hierzu 3 Blatt Zeichnungen
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2019
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| EP0290738A2 (de) * | 1987-05-12 | 1988-11-17 | SENGEWALD KLINIKPRODUKTE GmbH | Operationstischbezug |
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