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Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Tragen von Gegenständen, welche zumindest zwei im wesentlichen planparallele Oberflächen aufweisen, insbesondere für Gepäckstücke mit Verpackungen aus Papier, Karton, Kunststoff oder ähnlichen Materialien, wobei die Tragevorrichtung zwei Haltebacken aufweist, die über einen Verbindungsteil miteinander verbunden sind, an welchem ein Tragegriff angeordnetist Eine Tragevornchtung dieser Art ist im Handel als eine Hebevorrichtung für rechteckige Steinplatten erhältlich. Bei dieser bekannten Vorrichtung ist der Verbindungsteil aus zwei gleich langen und mittels eines Gelenks miteinander verbundenen Armen gebildet, an deren Ende je eine winkelförmige Haltebacke angeordnet ist. Im Bereich des Gelenks ist an einem der beiden Arme ein Tragegriff angeordnet.
Jeder der zwei Arme ist in Stufen längsverstellbar ausgebildet, um die Hebevorrichtung auf die in der Regel genormten Masse unterschiedlich grosser Steinplatten anpassen zu können. Zum Anheben einer Steinplatte wird die Hebevorrichtung so auf die Steinplatte aufgesetzt, dass die winkelförmigen Haltebacken an den Seitenflächen der Stemplatte angreifen. Beim Anheben des Tragegriffs wird das Gelenk mit angehoben, sodass sich der Abstand zwischen den Haltebacken verringert und auf die Seitenflächen eine das Gewicht der Steinplatte überwindende Kraft aufgebracht wird.
Ein Nachteil dieser bekannten Vorrichtung ist darin zu sehen, dass sie nur in Stufen längenveränderbar ist und daher nur auf Gebilde mit bestimmten vorgegebenen Abmessungen
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Seitenflächen und somit nicht für Verpackungen aus Papier, Karton, Kunststoff oder ähnlichen Materialien verwendbar.
Eine Aufgabe der Erfindung besteht daher darin, eine Tragevonichtung zu schaffen, durch welche die Nachteile bekannter Vorrichtungen beseitigt werden. Insbesondere ist es eine Aufgabe der Erfindung, eine fur Verpackungen aus Papier, Karton, Kunststoff oder ähnlichen Materialien ! init beliebigen Abmessungen verwendbare Tragevorrichtung anzugeben.
Diese Aufgabe wird ausgehend von einer Tragevonichtung der eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass der Verbindungsteil zumindest zwei gegen Federkraft längsverschieblich
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geführte Teilstücke aufweist, welche an je einem Ende mit einer zugeordneten Haltebacke verbunden sind, wobei die beiden Haltebacken an ihren einander zugewandten Innenseiten im wesentlichen parallele Halteflächen aufweisen, die mit reibungserhöhenden, an der zugeordneten Verpackungsoberfläche angreifenden Halteelementen, wie z. B. Noppen, Stiften, Spitzen oder Haken, versehen sind.
Bei einer vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemässen Tragevorrichtung sind die Teilstücke des Verbindungsteils aus zwei geraden, ineinander geführten Rohren gebildet, innerhalb welchen eine Schraubenfeder angeordnet ist, welche die beiden Haltebacken zueinander zieht.
Eine zweckmässige Variante dieser Ausführungsform ergibt sich dadurch, dass die Rohre aus je einem Metallrohr mit rechteckigem Querschnitt gefertigt sind, wobei die beiden Rohre teleskopisch gegeneinander längsverschieblich geführt, jedoch nicht gegeneinander verdrehbar sind.
Bei einer vorzugsweisen Ausuhrungsform der Erfindung sind die Enden der zumindest zwei Teilstücke des Verbindungsteils starr mit den Haltebacken verbunden.
Eine Verbesserung der erfindungsgemässen Tragevonichtung wird dadurch erzielt, dass an jeder Haltebacke oder an jedem Teilstück des Verbindungsteils ein Betätigungsteil vorgesehen ist. Bei einer solchen, verbesserten Ausfuhrungsvariante weist der in der zugeordneten Haltebacke oder in dem entsprechenden Endabschnitt jedes Rohres verankerte Betätigungsteil einen nach innen vorspringenden Befestigungsabschnitt für die Schraubenfeder und einen bezüglich der Haltebacke nach aussen vorspringenden Zuggriff auf.
Weiters ergibt sich eine vorzugsweise Ausführungsform der Erfindung, wenn an einem der.
Teilstücke des Verbindungsteils ein längsverstellbarer Tragegriff angeordnet ist. In vielen Fällen ist es zweckmässig, den Tragegriff an dem aussen liegenden Rohr anzuordnen Bei der Herstellung einer erfindungsgemässen Vorrichtung ergibt sich eine Vereinfachung, wenn die Haltebacken zumindest im Bereich der Haltefläche aus einem Metallblech gefertigt sind und die Halteelemente Vorsprünge des Metallblechs sind.
In einfacher Weise werden die Halteelemente durch Stechen oder Stanzen des die Haltefläche bildenden Metallblechs hergestellt. s Bei einer bevorzugten Hersteüungsvariante sind die Halteelemente halbschalenformige, stanzgeformte Vorsprünge, die eine hinsichtlich des Verpackungsmaterials scharfkantige Berandung aufweisen, welche im wesentlichen normal auf die Haltefläche der Haltebacken ausgerichtet ist.
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Im folgenden wird die vorliegende Erfindung anhand einer beispielhaften Ausführungsform unter Bezugnahme auf die beiliegenden Figuren naher erläutert, die zeigen :
Fig. 1 eine schematische perspektivische Ansicht einer erfindungsgemässen
Tragevorrichtung,
Fig. 2 eine schematische Zusammenstellungszeichnung der Tragevorrichtung von Fig. l.
Im weiteren wird auf diese beiden Figuren Bezug genommen, in welchen ein Ausfùhrungsbeispiel einer erfindungsgemässen Tragevorrichtung 1 dargestellt ist, die zwei Haltebacken 2,3 aufweist, welche durch einen Verbindungsteil 4,-miteinander verbunden sind, der aus zwei aneinander geführten Teilstücken 5,6 gebildet wird, die bei dem vorliegenden Ausfuhrungsbeispiel durch zwei teleskopartig ineinander geführten Rohren 7,8 mit jeweils rechteckigem Querschnitt realisiert sind.
Die Teilstücke 4,5 sind an ihren Enden starr mit den Haltebacken 2,3 verbunden, welche an ihren einander zugewandten Innenseiten parallel zueinander ausgerichtete Halteflächen 9,10 aufweisen, die mit je einer Mehrzahl von reibungserhöhenden Halteelementen 11 versehen sind.
Bei dem vorliegenden Ausfuhrungsbeispiel sind die Halteelemente 11 als Vorsprünge ausgebildet, die durch Stanzformen eines die Haltefläche 9,10 bildenden Metallblechs hergestellt werden. Diese Vorsprünge 11 sind halbschalenformig ausgebildet und weisen eine hinsichtlich des Verpackungsmaterials scharfkantige Berandung 12 auf die im wesentlichen normal zur Haltefläche 9,10 ausgerichtet ist.
Innerhalb der ineinander geführten Rohre 7,8 ist eine die Haltebacken 2,3 zueinander ziehende Schraubenfeder 13 angeordnet, welche mit ihren Enden 14, 15 an je einem nach innen vorspringenden Befestigungsabschnitt eines in der Haltebacke. 2,3 verankerten Betätigungsteils 16,17 befestigt ist.
Jeder Betätigungsteil 16,17 ist mittels eines Gewindes entweder direkt in den Haltebacken 2,3 (Fig. 1) oder in je einem Endabschnitt 20,21 der Teilstücke 5, 6 des Verbindungsteils 4 (Fig. 2) festgeschraubt und weist einen nach aussen
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sind die Teilstücke 5,6 des Verbindungsteils 4 mit ihren Endabschnitten 20,21 in je einer gegengleichen Ausnehmung 22,23 der Haltebacken 2,3 angeordnet.
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An dem äusseren 8 der Rohre 7, 8 ist ein Tragegriff 24 angeordnet, der vorzugsweise längsverstellbar ist, um bei jeder Verpackungsgrösse im wesentlichen mittig zwischen den Haltebacken 2,3 ausgerichtet werden zu können.
Die Verwendung der erfindungsgemässen Vorrichtung 1 zum Tragen von Gegenständen wird insbesondere dann zweckmässig sein, wenn einerseits zum Tragen nur eine Hand zur Verfiigung steht oder der Gegenstand eine unhandliche Grösse besitzt.
Im unbelasteten Zustand sind die teleskopartigen Rohre 7,8 durch die Schraubenfeder 13 so weit wie möglich ineinander geschoben, dass die Tragevorrichtung l eine handliche Grösse besitzt.
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Kartonschachtel verpackten Gegenstandes verwendet, so greift der Benutzer an den Zuggriffen 18,19 der Betätigungsteile 16,17 an und zieht die zwei Haltebacken 2,3 gegen die Kraft der Feder 13 auseinander, bis der Abstand zwischen den Halteflächen 9,10 etwas grösser als die Breite oder Tiefe der Kartonschachtel ist. In diesem Zustand wird die Tragevorrichtung 1 von oben oder seitlich auf die Schachtel aufgesetzt, bis der Verbindungsteil 4 etwa mittig an der Deckfläche der Schachtel aufliegt.
Nun lässt man die Zugriffe 18,19 los und die Haltebacken 2,3 werden durch den Zug der Feder 13 seitlich gegen die Kartonschachtel gepresst, wobei die scharfkantigen Vorsprunge 11 in die Seitenflächen der Kartonschachtel eingreifen, und zwar vorzugsweise so weit, bis die Halteflächen 9,10 an den Kartonoberflächen aufliegen. Die scharfkantige Berandung 12 erleichtert das Eindringen der Vorsprunge 11 in das Verpackungsmaterial, wobei die schalenartige Form dieser Vorsprünge 11 eine verhältnismässig grosse Auflagefläche und einen guten Eingriff in das Verpackungsmaterial gewährleistet. Je nach Verwendungszweck können diese Vorsprunge daher grösser oder kleiner bzw. mehr oder weniger scharfkantig ausgebildet sein.
Nachdem die Tragevorrichtung 1 auf. die Kartonschachtel aufgesetzt wurde, wird gegebenenfalls der Tragegriff 24 noch so eingestellt, dass er sich mittig zwischen den Backen 2,3 befindet, um eine gleichmässige Gewichtsau & eilung zu erreichen. Somit kann die Kartonschachtel bequem an den gewünschten Ort transportiert werden-Befindet sich die Kartonschachtel an ihrer gewünschten Endstelle, so zieht der Benutzer wieder an den Zuggriffen 18,19 der Betätigungsteile 16,17 an, um die Halteflächen 9,10 bzw. die Vorsprünge 11 von der Oberfläche der Kartonschachtel zu lösen und die Tragevonichtung 1 von dieser Schachtel abzunehmen.
Im abgenommenen Zustand zieht die Feder 13 die Rohre 7,8 automatisch wieder ineinander, sodass die Tragevorrichtung 1 wieder ihre handliche Ausgangsgrösse einnimmt.
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Bei einer hier nicht dargestellten Ausführungsform können zusätzlich die Haltebacken 2,3 umklappbar ausgeführt sein, um die Grösse der Vorrichtung im unbelasteten Zustand weiter zu verringern. Ebenso kann der Verbindungsteil 4 bei einer weiteren, hier nicht gezeigten Ausführungsform aus mehreren, z. B. drei oder vier ineinander schiebbaren Rohren bestehen, wodurch die Grösse einer solchen Vorrichtung in vorteilhafter Weise noch weiter verringert bzw. der Wirkungsbereich der Vorrichtung entsprechend vergrössert wird.
Abschliessend ist noch anzumerken, dass die vorliegende Erfindung auch Tragevorrichtungen mit zwei oder mehreren seitlich nebeneinander angeordneten Haltebacken umfasst, die gegebenenfalls über ein Zwischenstück an dem Verbindungsteil befestigt sind. Weiters kann im Rahmen der vorliegenden Erfindung auch eine Verriegelung für die teleskopartig ineinander geführten Rohre vorgesehen sein, durch welche der Abstand zwischen den zwei Haltebacken während des Tragens eines Gegenstandes fixiert wird.