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AT164105B - Rasiervorrichtung - Google Patents

Rasiervorrichtung

Info

Publication number
AT164105B
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Authority
AT
Austria
Prior art keywords
shaving device
piece
support body
shaving
core piece
Prior art date
Application number
Other languages
English (en)
Inventor
Albert Kirstein
Original Assignee
Albert Kirstein
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Albert Kirstein filed Critical Albert Kirstein
Application granted granted Critical
Publication of AT164105B publication Critical patent/AT164105B/de

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  • Dry Shavers And Clippers (AREA)

Description


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  Rasiervorrichtung 
Rasiervorrichtungen mit in einer zylindrischen Bahn sich bewegenden Messerschneiden sind in den verschiedensten Ausführungen bereits bekannt. Allen diesen Rasiervorrichtungen ist jedoch ein Merkmal gemeinsam, das ist die Anordnung des rotierenden Messerträgers in einem Gehäuse, das mit einer Fläche zum Abstützen und Führen der Rasiervorrichtung an der Haut und mit einem in dieser Fläche vorgesehenen Schlitz ausgestattet ist, durch den hindurch entweder die Messerschneide für sich oder in Zusammenwirkung mit einem an der Schlitzkante vorgesehenen Gegenmesser die Rasur bewerkstelligt. Die Anordnung des umlaufenden Messerträgers in einem Gehäuse hinter einer Führungsfläche ergibt aber verschiedene Nachteile.

   Vor allem wird die Reinigung der Rasiervorrichtung sehr erschwert und auch das Wechseln der Messer ist umständlich und zeitraubend, da dies immer einen Ausbau und nachträglichen Wiedereinbau des Messerträgers aus dem Gehäuse und in dasselbe erforderlich macht. Ferner wird durch den Gehäuseumschluss der Messertrommel die Rasiervorrichtung sehr voluminös und schwer im Gewicht, zumal schon die Messertrommel bei den bisher bekannten Rasiervorrichtungen der eingangs erwähnten Art einen verhältnismässig grossen Durchmesser besitzt. Dies gilt insbesondere von jenen bekannten Rasiervorrichtungen, bei welchen die Messerschneiden in Form von Blattklingen in einem rotierenden Tragkörper möglichst tangential zu dessen Umlaufrichtung angeordnet sind und der Tragkörper aus sternförmig um die Rotationsachse gruppierten Rasierhobeln besteht. 



  Natürlich ist auch bei dieser bekannten Rasiervorrichtung das rotierende Schneidwerk in einem Gehäuse hinter einer mit einem Schlitz ausgestatteten Führungsfläche vorgesehen, um vor allem die zwischen den aufeinanderfolgenden Rasierhobelköpfen befindlichen Lücken zu überbrücken. 



   Es hat sich nun gezeigt, dass die bisher aus verschiedenen Gründen für notwendig erachtete feste Führungsfläche bzw. das feste Gehäuse, hinter welchem der Messerträger mit den Messern rotiert, sowie die Nachteile dieser Führungsflächen bzw. Gehäuse durch eine entsprechende Ausbildung des Messerträgers sich vermeiden lassen, u. zw. der Erfindung gemäss dadurch, dass die   Stütz-und Führungsfläche   am Tragkörper für das bzw. die Messer selbst angeordnet wird.
Vorteilhaft weist zu diesem Zweck der Tragkörper für die Messer eine zylindrische Umfläche auf, die bei Anordnung eines Messers bis auf einen Durchtrittsspalt für die Messerschneide, bei Anordnung mehrerer Messer bis auf eine der Anzahl dieser Messer entsprechende Zahl von Durchtrittsspalten für die Messerschneiden umfanggeschlossen ausgebildet ist.

   Hiebei kann das jeweilig vor jeder Messerschneide liegende Ende der Tragkörperumfläche, also der in der Umlaufrichtung vor der Messerschneide liegende Rand des Durchtrittsspaltes, für das Messer zu einem Sicherheitskamm ausgebildet sein. 



   Die Ausbildung des Tragkörpers für die Messer ist insbesondere von der Ausgestaltung der Messer und ihrer Befestigung abhängig. Bestehen die Messer, wie die Erfindung als besonders zweckmässig vorschlägt, aus streifenförmigen   Klingenblättem,   so ist es vorteilhaft, den Tragkörper aus einem spindelartigen Kernstück und einem dieses umfassenden Hüllenstück auszubilden, wobei letzteres die mit der Haut zusammenwirkende   Stütz-und Führungsfläche   bildet und mit einer der Anzahl der Messer entsprechenden Zahl von Durchtrittsspalten und Sicherheitskämmen ausgestattet ist.

   Bei dieser Ausbildung des Tragkörpers befindet sich die streifenförmige Klinge zwischen Flächen des Kernstückes und des Hüllenstückes, was den Vorteil hat, dass man durch Trennen des Hüllenstückes vom Kernstück die Klingen leicht freilegen kann und zudem auf einfache Weise durch entsprechende Ausbildung dieser Flächen verschiedene Schneidverhältnisse und Schneidwirkungen schaffen kann. So ist es, um eine gebogene Klinge mit möglichst tangential ausmündender Schneide zu erhalten, nur erforderlich, die auf dem Kernstück vorgesehene Fläche erhaben gekrümmt und die Gegenfläche am Hüllenstück hohl gekrümmt auszubilden. Ferner kann durch einen verwundenen Verlauf der erwähnten Befestigungsflächen eine solche Einspannung des Klingenstreifens erfolgen, dass die Schneide in einer Spirale verläuft.

   Das Hüllenstück ist in der einfachsten Form einteilig ausgebildet, so dass es einfach auf das Kernstück aufgeschoben und durch einen entsprechenden Verschluss auf diesem festgehalten werden kann. Um das Ein-und Ausbringen der Messerstreifen noch zu vereinfachen, kann das Hüllenstück aus 

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 mindestens zwei entlang der Durchtrittsspalten für die Messerschneiden teilbaren Teilen zusammengesetzt sein ; diese Teile können z. B. gelenkig miteinander verbunden sein. 



   Wie bereits früher erwähnt, sind bei den bisher bekannten Rasiervorrichtungen mit in einem rotierenden Tragkörper angeordneten Messerschneiden die Durchmesser des Tragkörpers verhältnismässig gross. Bedingt wird dies einerseits durch eine unzweckmässige Konstruktion dieser Rasiervorrichtungen und deren Teile, insbesondere der des Tragkörpers, andererseits durch den Umstand, dass die bogenförmige Bewegungsbahn der Messerschneide sich möglichst an die Krümmung der festen Führungsfläche anzupassen hat und bei dieser Anpassung nur dann das Entstehen unliebsamer, zu Verletzungen neigender Zwickel tunlichst vermieden wird, wenn die Durchmesser der bogenförmigen Messerbahn und der Krümmung der Führungsfläche möglichst gross sind.

   Auch hier schafft die Erfindung Wandel, indem die erfindungsgemässe Anordnung der Führungsfläche auf dem Tragkörper für die Messer es möglich macht, letzteren einen unter 15 mm liegenden Durchmesser, zweckmässig einen Durchmesser von 10   mm   zu geben. Dadurch bekommt der Tragkörper die Form einer Spindel, die nicht nur die Rasiervorrichtung klein, leichtgewichtig und in der äusseren Form gefällig gestaltet, sondern rasiertechnisch auch den grossen Vorteil bietet, dass man mit der Rasierspindel jeder Form der zu rasierenden Hautfläche leicht folgen kann. Ausserdem ist das spindelförmige Schneidwerk von kleinem Durchmesser hinsichtlich des Andrückens an die Haut gefühlsmässig leicht beherrschbar, so dass jeder gewünschte Rasurgrad leicht erhalten werden kann.

   Die spindelartige Ausbildung des Schneidwerkes macht es schliesslich auch möglich, eine Schutzhülle für dasselbe vorzusehen, ohne dass sich damit eine das geringe Packvolumen störende Volumsvergrösserung der Rasiervorrichtung ergibt. 



   Die Rasiervorrichtung gemäss der Erfindung ist wegen ihrer Kleinheit und Leichtgewichtigkeit an eine bestimmte Antriebsart für das Schneidwerk nicht gebunden ; sie kann z. B. mit einem Antriebsmotor (z. B. Elektromotor), der in bekannter Weise in einem Griffgehäuse untergebracht ist, zu einem leicht bedienbaren Handgerät vereinigt sein. Natürlich kann der Antrieb aber auch auf andere Weise bewirkt werden, z. B. mittels einer biegsamen Welle von einer festangeordneten Antriebsmaschine. 



   In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Rasiervorrichtung gemäss der Erfindung veranschaulicht. Fig. 1 zeigt die Rasiervorrichtung mit einem Antriebsmotor zu einem Handgerät vereinigt in teilweise geschnittener Ansicht. Fig. 2 stellt einen Längsschnitt durch die Rasiervorrichtung in vergrössertem Massstab dar. Fig. 3 ist ein Querschnitt nach Linie III-III der Fig. 2. Die Fig. 4 und 5 zeigen Querschnitte durch die beiden Hauptteile der Rasiervorrichtung. Fig. 6 ist eine Draufsicht auf das Kernstück der Rasiervorrichtung. Fig. 7 zeigt in einem dem Querschnitt gemäss Fig. 3 analogen Querschnitt ein anderes Ausführungsbeispiel der Rasiervorrichtung. In Fig. 8 ist ein drittes Ausführungsbeispiel der Rasiervorrichtung in Ansicht dargestellt. Fig. 9 zeigt eine Draufsicht auf das linke Ende der Rasiervorrichtung gemäss Fig. 8 im   geöffneten   Zustand.

   Fig. 10 stellt einen Querschnitt nach der Linie X-X der Fig. 8 dar. 



   In Fig. 1 ist a die eigentliche Rasiervorrichtung, die auf dem Ende einer Welle 1 sitzt, welche Welle durch einen in dem Gehäuse 2 angeordneten Elektromotor angetrieben wird. 3 ist das Zuleitungskabel zum Elektromotor und 4 ein Druckknopf zum Ein-und Ausschalten des Motors. Durch einen am Ende des Kabels 3 befindlichen Stecker kann der Elektromotor in bekannter Weise an ein Stromnetz angeschlossen werden. Die Schaltung des Elektromotors ist die, dass beim Drücken des Druckknopfes 4 der Motor eingeschaltet wird und so lange eingeschaltet bleibt, als der Knopf gedrückt gehalten wird. Die Rasiervorrichtung a ist bei Nichtgebrauch durch eine Schutzhülle 6 abgedeckt, die durch Befestigungsmittel, z. B. durch einen Bajonettverschluss 7, am Hals 8 des Gehäuses befestigt werden kann. 



   Die in den Fig. 2-6 in vergrössertem Massstab dargestellte Rasiervorrichtung besteht im wesentlichen aus zwei Teilen, u. zw. einem spindelartigen Kernstück 10 und einem Hüllenstück 20, das auf das Kernstück 10 aufgeschoben und mit diesem durch eine Verschlusskappe 12 verbunden werden kann. Die Befestigung der Verschluss- kappe erfolgt, wie in Fig. 1 gezeigt, durch einen Bajonettverschluss 13. Das Kernstück 10 bildet die Verlängerung der Antriebswelle 1 und besitzt den aus Fig. 5 ersichtlichen Querschnitt. Dieser Querschnitt ist im wesentlichen durch zwei Flächen 14 gekennzeichnet, zu deren einer Seite je eine kanalartige Ausnehmung 15 sich befindet. 



  Das Hüllenstück 20 besitzt eine zylindrische Umfläche 21, die bis auf zwei Längsschlitze 22 umfanggeschlossen ist. Zur einen Seite jedes Schlitzes 22 befindet sich eine Fläche 23, zur anderen Seite jedes Schlitzes ein Sicherheitskamm 24. Mit 25 sind Längsnuten in den Flächen 23 bezeichnet, in die Zapfen 16 auf den Flächen 14 des Kernstückes 10 eingreifen können. Diese Zapfen 16 dienen, wie insbesondere Fig. 6 zeigt, zur Halterung der Messer   17,   die bei vorliegendem   Ausführungsbeispiel aus   streifenförmigen Klingenblättern bestehen, deren Schneidkante mit 18 bezeichnet sind. Die Klingenstreifen 17 besitzen Ausnehmungen 19, in welche die Zapfen 16 eingreifen. 



   Wie insbesondere Fig. 3 zeigt, befinden sich die Klingenstreifen 17 bei zusammengebauter Rasiervorrichtung, also bei auf dem Kernstück 10 aufgeschobenem Hüllenstück   20,   zwischen den Flächen 14 und 23, so dass die   Klingenschneiden. M   aus den Spalten 23 etwas herausragen und bei Drehung der spindelartigen Rasiervorrichtung a im Sinne der Pfeilrichtung p die Rasur bewirken, 

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 sobald die Vorrichtung a an die Haut angedrückt und entlang dieser bewegt wird. Demnach bildet die bis auf die Spalte 22 umfanggeschlossene
Fläche 21 die   Stütz-und Führungsfläche   der
Rasiervorrichtung, aus der die Klingen- schneiden 18 etwas hervorragen. 



   Bei dem in den Fig. 2-6 dargestellten Aus- führungsbeispiel sind die die Klingenstreifen 17 erfassenden Flächen   14, 23   eben ausgebildet, so dass auch die eingespannten Klingen ihre ebene
Form behalten. Fig. 7 zeigt im Querschnitt ein
Ausführungsbeispiel, bei welchem die Flächen 14' des Kernstückes 10 erhaben gekrümmt und die
Gegenflächen 23'des Hüllenstückes 20 hohlge- krümmt ausgebildet sind, so dass die eingespannten
Messerklingen 17'eine gebogene Form annehmen und die Schneiden 18'mehr tangential aus der
Umfläche 21 des Hüllenstückes 20 ausmünden. 



   Ansonsten ist die Ausbildung der Rasiervor- richtung gemäss Fig. 7 die gleiche wie die gemäss den Fig. 2-6 und sind die gleichen Bauteile mit den gleichen Bezugszeichen bezeichnet. 



   Bei dem Ausführungsbeispiel gemäss den Fig. 8 bis 10 ist das Kernstück der Rasiervorrichtung gleich dem Kernstück gemäss den Fig. 2-6 ausgebildet. Das Hüllenstück besteht jedoch bei diesem Ausführungsbeispiel aus zwei Hälften   201,   20", die am vorderen Ende durch einen Bolzen 30 aufklappbar miteinander verbunden sind. Die Teilung des Hülsenstückes erfolgt im Bereiche der Spalten 22, durch welche die Messerschneiden aus der Umfläche 21 etwas vorragen. Bei zusammengeklappten Hüllenhälften ist diese Umfläche umfanggeschlossen und bildet genau so wie in den Fig. 2-6 eine   Stütz- und Führungsfläche,   mittels welcher die Rasiervorrichtung an die Haut angelegt und entlang dieser bewegt werden kann.

   Der Zusammenhalt der Hüllenhälften wird durch die Verschlusskappe 12 erreicht, die über die Enden der Hüllenhälften geschoben und mittels des Bajonettverschlusses 13 auf der Hülle befestigt werden kann. Die Verschlusskappe 12 bildet hiebei gleichzeitig auch das Halteglied zum Verbinden der Hülle mit dem   Kernstück   10 und dessen Welle 1. Die sonstige Bauart der Hülle ist die gleiche wie jene gemäss den Fig. 2-6 und sind die gleichen Teile mit den gleichen Bezugszeichen bezeichnet. 



   Wie aus der Zeichnung ersichtlich, besitzt die Rasiervorrichtung a die Form einer Spindel, d. h. die Form eines Rotationskörpers von einem im Verhältnis zur Länge der Rasiervorrichtung sehr kleinen Durchmesser. Letzterer liegt unter 15 mm und beträgt zweckmässig 10 mm. Durch diese spindelartige Ausbildung der Rasiervorrichtung wird es dem Benutzer der Vorrichtung möglich gemacht, jeder beliebigen Form der zu rasierenden Hautfläche leicht folgen zu können. Überdies ist die Rasierspindel gefühlsmässig hinsichtlich des Anpressdruckes leicht beherrschbar, so dass durch stärkeres oder geringeres Andrücken an die Haut eine kräftigere oder weniger starke Rasur erhalten wird. 



   Natürlich stellen die beschriebenen Rasiervorrichtungen nur Ausführungsbeispiele der Erfindung dar. An Stelle von zwei Klingenstreifen können auch nur einer oder mehr als zwei vorgesehen sein, wobei im letzteren Fall die Klingenstreifen zweckmässig in regelmässiger Form in der Rasierspindel verteilt liegen. Auch die Befestigung der Klingenstreifen kann in der verschiedenartigsten Weise erfolgen. So können die Klingenstreifen auch mit Löchern oder Schlitzen ausgestattet sein, in die entsprechende Zapfen eingreifen. Auch die Halterung der Klingenstreifen durch reinen Klemmdruck ist durchaus möglich, z. B. dort, wo das Hüllenstück aus Teilen besteht, die durch geeignete Einrichtungen zusammengespannt werden oder z. B. dort, wo ein geteiltes Kernstück auseinandergepresst werden kann.

   Die die Klingenstreifen erfassenden Flächen   14,   23 des Kernstückes und des Hüllenstückes können auch in der Längsrichtung der Rasierspindel schwach gewunden sein, so dass die Klingenschneide nach einer Spirallinie verläuft. 



  Auch eine schwach konische Ausbildung der Rasierspindel ist möglich. Da die Rasierspindel zufolge ihres kleinen Durchmessers mit der Haut nur an einer kleinen Fläche in Berührung steht, erfordert die Rasierspindel keine grossen Antriebskräfte und kann daher auch durch kleine Kraftquellen mit Sicherheit angetrieben werden. Jedenfalls lassen sich diese kleinen Kraftquellen, ob sie nun aus einem Elektromotor, einem Uhrwerk oder aus irgendeiner anderen Antriebsmaschine bestehen, in einem handlichen   Griffgehäuse   leicht unterbringen, was zusammen mit der kleinen Rasierspindel eine Rasiervorrichtung von leichtem Gewicht, kleinen Abmessungen und handlicher Form ergibt. 



   PATENTANSPRÜCHE : 
1. Rasiervorrichtung mit in einem rotierenden Tragkörper möglichst tangential zu dessen Umlaufrichtung angeordneten Messerschneiden und einer den Tragkörper an der Haut abstützenden und führenden Fläche, dadurch gekennzeichnet, dass die   Stütz-und Führungsfläche (21)   am Tragkörper selbst angeordnet ist.

Claims (1)

  1. 2. Rasiervorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Tragkörper eine zweckmässig zylindrische Umfläche (21) aufweist, die bis auf mindestens einen Durchtrittsspalt (22) für die Messerschneide (18) umfanggeschlossen ausgebildet ist.
    3. Rasiervorrichtung nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass das vor der Schneide (18) liegende Ende der Tragkörperumfläche zu einem Sicherheitskamm (24) ausgebildet ist.
    4. Rasiervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Tragkörper aus einem spindelartigen Kernstück (10) und einem dieses umfassenden Hüllenstück (20) besteht, das die Stütz-und Führungsfläche (21) bildet und mit der Anzahl der Messer entsprechend vielen Durchtrittsspalten (22) und Sicherheitskämmen (24) ausgestattet ist. <Desc/Clms Page number 4>
    5. Rasiervorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Messer aus streifenförmigen Klingenblättern (17) bestehen, die zwischen Flächen (14, 23 bzw. 141, 23') des Kernstückes und des Hüllenstückes eingesetzt und befestigt sind.
    6. Rasiervorrichtung nach den Ansprüchen 4 und 5, dadurch gekennzeichnet, dass die am Kernstück (10) vorgesehene Befestigungsfläche (141) für den Klingenstreifen (17) erhaben gekrümmt und die Gegenfläche (23') am Hüllenstück (20) hohl gekrümmt ausgebildet sind.
    7. Rasiervorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsflächen für den Klingenstreifen in der Längsrichtung derart verwunden sind, dass die Schneide des eingespannten Klingenstreifens nach einer Spirale verläuft.
    8. Rasiervorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Hüllenstück aus mindestens zwei, zweckmässig entlang der Durch- trittsspalte für die Messerschneiden (18) teilbaren Teilen (20', 20") besteht.
    9. Rasiervorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Kernstück (10) unterhalb der Schneide (18) mit einem Längskanal (15) EMI4.1 10. Rasiervorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Hüllenstück (20) auf dem Kernstück (10) durch einen Verschluss (12, 13) gehaltert ist.
    11. Rasiervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Tragkörper einen unter 15 mm liegenden Durchmesser, zweckmässig einen Durchmesser von 10 mm, besitzt.
    12. Rasiervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, gekennzeichnet durch eine über den Tragkörper steckbare Schutzhülle (6), die zweckmässig auf einem den Antriebsmotor für den Tragkörper enthaltenden Griffgehäuse (2) der Rasiervorrichtung lösbar befestigt ist.
AT164105D 1948-01-16 1948-01-16 Rasiervorrichtung AT164105B (de)

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